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V/0306/2022

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 02.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 39

Anlage A

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Anlage A

1794 Zeichen

Anlage A zur V/0306/2022
Kurzüberblick
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den
Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und
teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss
der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe
Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4942 Zeichen

V/0306/2022
V/0306/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
Beratungsfolge
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen:
1. Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat
von der CDU-Fraktion:
Mitglied Stellvertretung
1. RF Silke Busch
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
Mitglied Stellvertretung
2. RH Harald Wölter
von der SPD-Fraktion:
Mitglied Stellvertretungen
3. BM Maria Winkel
Amt für Bürger- und
Ratsservice
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0306/2022
2. Ausschuss für Verkehr und Mobilität
von der SPD-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. RF Ute Hagemann
RH Ludger Steinmann
14. RH Ludger Steinmann
RF Ute Hagemann
3. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Liste der Stellvertretungen
2. RH Christoph Kattentidt
Ingrid Kremer
12. RF Jule Heinz-Fischer
Maximilian Brinkmann-Brand
von der FDP-Fraktion
Mitglied Liste der Stellvertretungen
1. David Deilmann
Martin Gerhardy
4. KonvOY GmbH, Aufsichtsrat
von der FDP-Fraktion
Mitglied Stellvertretungen
10. RH Jörg Berens
RH Heinrich Götting
10. RH Heinrich Götting
RH Jörg Berens
5. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Liste der Stellvertretungen
2. Helga Bennink
Karin Sasonowicz
6. Ausschuss für Gleichstellung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Liste der Stellvertretungen
4. RH Dr. Robin Korte
Judith Petersen

- 3 -
V/0306/2022
7. Umlegungsausschuss
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Stellvertretungen
1. Gerhard Joksch
RH Carsten Peters
8. Sparkassenzweckverband Münsterland-Ost - Verbandsversammlung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Stellvertretungen
8. RH Dr. Robin Korte
RH Rainer Bode
9. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Stellvertretungen
8. Markus Goldbeck
RH Albert Wenzel
10. Stiftungskommission
von der CDU-Fraktion
Mitglied Stellvertretungen
2. RF Carmen Greefrath
RH Martin Peitzmeier
11. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften
ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der
Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen.
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis:
12. Beirat für Stadtgestaltung
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Mitglied Stellvertretungen
2. NN
Ingrid Kremer
von der FDP-Fraktion
Mitglied Stellvertretungen
4. David Deilmann
Martin Gerhardy

- 4 -
V/0306/2022
Begründung:
Zu 1:
In der Sitzung des Rates am 06.04.2022 wurden auf Basis der Vorlage V/0206/2022 die ordentlichen
Mitglieder der Fraktionen in den Aufsichtsrat der Altenzentrum Klarastift gGmbH gewählt. Eine
Besetzung der Stellvertreterpositionen ist noch nicht erfolgt und wird hiermit nachgeholt.
Zu 2:
Die SPD-Fraktion beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schreiben vom 12.05.2022.
Zu 3. - 4:
Die FDP-Fraktion beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schreiben vom 09.05.2022.
Zu 3., 5. – 9.:
Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom
16.05.2022 beantragt.
Zu 10.:
Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.05.2022 beantragt.
Zu 12.:
Gemäß § 3 Abs. 6 des Beirates für Stadtgestaltung können an den Sitzungen des Beirates je Fraktion
und Gruppe des Rates ein Mitglied des für Stadtplanung zuständigen Ausschusses oder des Rates
mit beratender Stimme teilnehmen.
Die FDP-Fraktion teilt mit Schreiben vom 09.05.2022 die Umbesetzung mit.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL teilt mit Schreiben vom 16.05.2022 die Umbesetzung mit.
Hinweis:
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen
ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Beratungsverlauf (1)

18.05.2022 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0306/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2022
Erstellt
02.05.2022 10:11