V/0306/2022
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0306/2022 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0306/2022 V/0306/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat von der CDU-Fraktion: Mitglied Stellvertretung 1. RF Silke Busch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Mitglied Stellvertretung 2. RH Harald Wölter von der SPD-Fraktion: Mitglied Stellvertretungen 3. BM Maria Winkel Amt für Bürger- und Ratsservice 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0306/2022 2. Ausschuss für Verkehr und Mobilität von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. RF Ute Hagemann RH Ludger Steinmann 14. RH Ludger Steinmann RF Ute Hagemann 3. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. RH Christoph Kattentidt Ingrid Kremer 12. RF Jule Heinz-Fischer Maximilian Brinkmann-Brand von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. David Deilmann Martin Gerhardy 4. KonvOY GmbH, Aufsichtsrat von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 10. RH Jörg Berens RH Heinrich Götting 10. RH Heinrich Götting RH Jörg Berens 5. Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. Helga Bennink Karin Sasonowicz 6. Ausschuss für Gleichstellung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 4. RH Dr. Robin Korte Judith Petersen - 3 - V/0306/2022 7. Umlegungsausschuss von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 1. Gerhard Joksch RH Carsten Peters 8. Sparkassenzweckverband Münsterland-Ost - Verbandsversammlung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 8. RH Dr. Robin Korte RH Rainer Bode 9. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 8. Markus Goldbeck RH Albert Wenzel 10. Stiftungskommission von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 2. RF Carmen Greefrath RH Martin Peitzmeier 11. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 12. Beirat für Stadtgestaltung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretungen 2. NN Ingrid Kremer von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 4. David Deilmann Martin Gerhardy - 4 - V/0306/2022 Begründung: Zu 1: In der Sitzung des Rates am 06.04.2022 wurden auf Basis der Vorlage V/0206/2022 die ordentlichen Mitglieder der Fraktionen in den Aufsichtsrat der Altenzentrum Klarastift gGmbH gewählt. Eine Besetzung der Stellvertreterpositionen ist noch nicht erfolgt und wird hiermit nachgeholt. Zu 2: Die SPD-Fraktion beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schreiben vom 12.05.2022. Zu 3. - 4: Die FDP-Fraktion beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schreiben vom 09.05.2022. Zu 3., 5. – 9.: Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 16.05.2022 beantragt. Zu 10.: Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.05.2022 beantragt. Zu 12.: Gemäß § 3 Abs. 6 des Beirates für Stadtgestaltung können an den Sitzungen des Beirates je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied des für Stadtplanung zuständigen Ausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. Die FDP-Fraktion teilt mit Schreiben vom 09.05.2022 die Umbesetzung mit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL teilt mit Schreiben vom 16.05.2022 die Umbesetzung mit. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätischbesetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0306/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2022
- Erstellt
- 02.05.2022 10:11