2015/0227
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Aufstellungsbeschluss)
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2015/0227
8202 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0227
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 11.06.2015
Beschlussvorschlag :
Für das Gebiet des ehemaligen PTZ (Posttechni sches Zentralamt) in der Hilpertstraße 31, mit
den Grundstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Nr. 1/38 und Flur 44 Nr. 1/4 tlw. zwischen
der Hilpertstraße, dem westlich angrenzenden Gewerbegrundstück Hilpertstraße 35, dem
Westwald, dem Südende der Wohnbeba uung am Pupinweg, den Gewerbeflächen des TZ -Rhein-
Main und dem östlich angrenzenden Grundstück Hilpertstraße 2 7 ist ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 23
– Hilpertstraße Nord – und zur Aufhebu ng des Bebauungsplans W 14.1 aufzustellen mit der
Zielsetzung, eine gewerbliche Nachnutzung der Gebäude des ehemaligen Posttechnischen
Zentralamts zu ermöglichen .
Anlagen:
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Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0227 vom 11.06.2015:
Gegenstand dieser Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für die Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplans W 23, Hilpertstraße Nord, aus dem Jahr 1976 sowie des
rechtskräftigen Bebauungsplans W 14.1 aus dem Jahr 1984 im Bereich des Grundstücks
Hilpertstraße 31, Posttechnisches Zentralamt PTZ in Darmstadt durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Anlass der Planung
Das Posttechnische Zentralamt wurde 1989 speziell für die Nutzung der Bundespost als
Vorgängerin der Deutsche Post AG auf dem Grundstück Hilpertstraße 31 errichtet. Das
derzeitige Planungsrecht lässt dementsprechend ausschließlich eine Postnutzung zu. Bei
einer Grundstücksfläche von ca. 75.000 m2 umfasst die vermietbare Grundfläche ca.
57.000 m2.
Im Rahmen einer sale-and-lease-back-Transaktion im Jahr 2000 wechselte das Objekt den
Eigentümer und wurde in Folge ausschließlich an die Deutsche Post AG zurück vermietet. Der
Single-Tenant Mietvertrag mit der Deutschen Post AG läuft Ende 2015 aus und wird nicht
verlängert. Die Deutsche Post AG wird den Standort für das Posttechnische Zentralamt PTZ in
der Hilpertstraße 31 aufgeben. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine andere postspezifische
Nachfolgenutzung erfolgen soll. Es besteht daher Anlass, das Objekt einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche
Grundlage für die Nachnutzung der Gebäude des ehemaligen Posttechnischen Zentralamts als
gewerbliche Flächen geschaffen werden. Anstelle der derzeitigen Nutzung als Sondergebiete
SO für Polizei und Fernmeldebehörde, bzw. SO für die Zwecke der Deutschen Bundespost, soll
im Plangebiet die Nutzung als Gewerbegebiet GE festgesetzt werden.
Es wird angestrebt, das bestehende Objekt in der Hilpertstraße 31 zur Stärkung des Angebots
an innerstädtischen Gewerbeflächen mit gewerblichen Nutzungen, insbesondere mit
Büronutzungen, nach zu nutzen. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht ein steigender
Bedarf an gewerblichen Flächen für die Technikbranche sowie Start-up-Unternehmen. Aufgrund
des Standortes und der Gebäudekonzeption bieten sich diese Flächen für ein Technologie - und
Gründerzentrum an. So können gerade für technologieorientierte Unternehmensgründungen
attraktive Flächen angeboten werden. Der Gebäudebestand eignet sich für diese Nutzung gut,
so dass eine Umnutzung desselben verfolgt wird. Eine Ergänzung der Büronutzung durch eine
Hotelansiedlung wird derzeit geprüft. Zusätzlich könnte eine ergänzende Nutzung durch ein
Fitnessstudio entstehen. Diese wäre ebenfalls im Gebäudebestand zu verorten. Baulich
versteht sich die Maßnahme damit als Bestanderhaltung und Umnutzung. Es ist keine
Nachverdichtung oder prinzipielle Umstrukturierung des Standortes beabsichtigt, sondern eine
attraktive und differenzierte gewerbliche Nutzung im Bestand.
Festlegung und Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Hilpertstraße 31 in Darmstadt. Es
wird im Süden durch die Hilpertstraße begrenzt. Im Westen schließt sich eine gewerblich
genutzte Fläche an, im Norden zum Teil der Westwald und das Wohngebiet um den Pupinweg.
Die östliche Grenze wird von den Gewerbeflächen des TZ- Rhein-Main sowie der Hilpertstraße
29 (u.a. Commundo, Tagungshotel Darmstadt) gebildet.
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Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 59
Erfordernis der Planaufstellung / Geltendes Planungsrecht
Im Regionalplan Südhessen 2010, in Kraft getreten am 17. Oktober 2011, w ird das Plangebiet
als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe ausgewiesen. Mit der Festsetzung eines
Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO 2013 anstelle des bestehenden Sondergebiets SO ist der
vorhabenbezogene Bebauungsplan somit an die Ziele der Raumordnung angepasst und als aus
dem Regionalplan entwickelt anzusehen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Kraft getreten am
01.04.2006, wird das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im FNP wird
zur Stärkung der Wirtschaftsentwicklung für die „Weststadt Darmstadt“ der Ausbau des
sekundären und tertiären Sektors als Planungsziel formuliert. Das Plangebiet liegt in einem
Quartier, das Teilbereich der Weststadt Darmstadt ist. Hier ist ein umfassendes und
differenziertes Standortangebot zu entwickeln. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird ein
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festsetzen und entspricht somit den Darstellungen des
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Flächennutzungsplans. Eine Änderung oder Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht notwendig.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich von zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ein
Großteil des Plangebiets überlagert den rechtskräftigen Bebauungsplan W 23, in Kraft getreten
am 14.05.1976.
Für den neuen Geltungsbereich ist im Bebauungsplan W 23 eine Fläche als Sondergebiet SO,
Polizei und Fernmeldebehörde, sowie im Randbereich des gültigen Rechtsplans private
Grünfläche festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer GRZ von 0,6, einer BMZ
von 3,0 und fünf Vollgeschossen festgesetzt. Es gilt die offene Bauweise.
Überdeckung der Bebauungspläne W 23 und W 14.1 durch den Geltungsbereich W 59
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Im Nord-Osten des Plangebiets überdeckt dieses vollständig den noch rechtskräftigen Teil des
Bebauungsplans W 14.1, in Kraft getreten am 10.09.1985. Hier sind ein Sondergebiet für
Zwecke der Deutschen Bundespost und ebenfalls private Grünflächen festgesetzt. Die zulässige
GRZ liegt bei 0,6, BMZ bei 3,0 und die Zahl der Vollgeschosse bei ein bis fünf Geschossen.
Die Festsetzung der Sondergebiete für Zwecke der Polizei und der Post wird mit dem Auszug
des Mieters Deutsche Post AG obsolet und steht einer geplanten Umnutzung als
Gewerbegebiet entgegen. Da mit der Änderung der Art der Nutzung die Grundzüge der Planung
betroffen sind, kann im Wege einer Befreiung oder einfachen Änderung keine Abhilfe geschafft
werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung von
Planungsrecht ist notwendig. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die
Aufstellung des Bebauungsplans zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB
erforderlich.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 11.06.2015
61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Hilpertstraße 31
- Pupinweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0227
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00