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2015/0227

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 59 - Hilpertstraße Nordost - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 11.06.2015

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2015/0227

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2015/0227

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0227 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 59  - Hilpertstraße Nordost -  
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 11.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Für das Gebiet des ehemaligen PTZ (Posttechni sches Zentralamt) in der Hilpertstraße 31, mit 
den Grundstücken  Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Nr. 1/38 und Flur 44 Nr. 1/4 tlw.  zwischen 
der Hilpertstraße, dem westlich angrenzenden Gewerbegrundstück Hilpertstraße 35, dem 
Westwald, dem Südende der Wohnbeba uung am Pupinweg, den Gewerbeflächen des TZ -Rhein-
Main und dem östlich angrenzenden Grundstück Hilpertstraße 2 7 ist ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 23  
– Hilpertstraße Nord – und zur Aufhebu ng des Bebauungsplans W 14.1 aufzustellen mit der 
Zielsetzung, eine gewerbliche Nachnutzung der Gebäude des ehemaligen Posttechnischen 
Zentralamts zu ermöglichen . 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0227 vom 11.06.2015: 
 
Gegenstand dieser Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für die Änderung des 
rechtskräftigen Bebauungsplans W 23, Hilpertstraße Nord, aus dem Jahr 1976 sowie des 
rechtskräftigen Bebauungsplans W 14.1 aus dem Jahr 1984 im Bereich des Grundstücks 
Hilpertstraße 31, Posttechnisches Zentralamt PTZ in Darmstadt durch einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 
 
Anlass der Planung 
Das Posttechnische Zentralamt wurde 1989 speziell für die Nutzung der Bundespost als 
Vorgängerin der Deutsche Post AG auf dem Grundstück Hilpertstraße 31 errichtet. Das 
derzeitige Planungsrecht lässt dementsprechend  ausschließlich eine Postnutzung zu. Bei 
einer Grundstücksfläche von ca. 75.000 m2 umfasst die vermietbare Grundfläche ca. 
57.000 m2. 
Im Rahmen einer sale-and-lease-back-Transaktion im Jahr 2000 wechselte das Objekt den 
Eigentümer und wurde in Folge ausschließlich an die Deutsche Post AG zurück vermietet. Der 
Single-Tenant Mietvertrag mit der Deutschen Post AG läuft Ende 2015 aus und wird nicht 
verlängert. Die Deutsche Post AG wird den Standort für das Posttechnische Zentralamt PTZ in 
der Hilpertstraße 31 aufgeben. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine andere postspezifische 
Nachfolgenutzung erfolgen soll. Es besteht daher Anlass, das Objekt einer neuen Nutzung 
zuzuführen. 
 
Ziel und Zweck der Planung 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche 
Grundlage für die Nachnutzung der Gebäude des ehemaligen Posttechnischen Zentralamts als 
gewerbliche Flächen geschaffen werden. Anstelle der derzeitigen Nutzung als Sondergebiete 
SO für Polizei und Fernmeldebehörde, bzw. SO für die Zwecke der Deutschen Bundespost, soll 
im Plangebiet die Nutzung als Gewerbegebiet GE festgesetzt werden. 
Es wird angestrebt, das bestehende Objekt in der Hilpertstraße 31 zur Stärkung des Angebots 
an innerstädtischen Gewerbeflächen mit gewerblichen Nutzungen, insbesondere mit 
Büronutzungen, nach zu nutzen. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht ein steigender 
Bedarf an gewerblichen Flächen für die Technikbranche sowie Start-up-Unternehmen. Aufgrund 
des Standortes und der Gebäudekonzeption bieten sich diese Flächen für ein Technologie - und 
Gründerzentrum an. So können gerade für technologieorientierte Unternehmensgründungen 
attraktive Flächen angeboten werden. Der Gebäudebestand eignet sich für diese Nutzung gut, 
so dass eine Umnutzung desselben verfolgt wird. Eine Ergänzung der Büronutzung durch eine 
Hotelansiedlung wird derzeit geprüft. Zusätzlich könnte eine ergänzende Nutzung  durch ein 
Fitnessstudio entstehen. Diese wäre ebenfalls im Gebäudebestand zu verorten. Baulich 
versteht sich die Maßnahme damit als Bestanderhaltung und Umnutzung. Es ist keine 
Nachverdichtung oder prinzipielle Umstrukturierung des Standortes beabsichtigt, sondern eine 
attraktive und differenzierte gewerbliche Nutzung im Bestand. 
 
Festlegung und Lage des Plangebietes 
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Hilpertstraße 31 in Darmstadt. Es 
wird im Süden durch die Hilpertstraße begrenzt. Im Westen schließt sich eine gewerblich 
genutzte Fläche an, im Norden zum Teil der Westwald und das Wohngebiet um den Pupinweg. 
Die östliche Grenze wird von den Gewerbeflächen des TZ- Rhein-Main sowie der Hilpertstraße 
29 (u.a. Commundo, Tagungshotel Darmstadt) gebildet.

- 4 - 
 
 
 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 59 
 
Erfordernis der Planaufstellung / Geltendes Planungsrecht 
Im Regionalplan Südhessen 2010, in Kraft getreten am 17. Oktober 2011, w ird das Plangebiet 
als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe ausgewiesen. Mit der Festsetzung eines 
Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO 2013 anstelle des bestehenden Sondergebiets SO ist der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan somit an die Ziele der Raumordnung angepasst und als aus 
dem Regionalplan entwickelt anzusehen. 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Kraft getreten am 
01.04.2006, wird das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im FNP wird 
zur Stärkung der Wirtschaftsentwicklung für die „Weststadt Darmstadt“ der Ausbau des 
sekundären und tertiären Sektors als Planungsziel formuliert. Das Plangebiet liegt in einem 
Quartier, das Teilbereich der Weststadt Darmstadt ist. Hier ist ein umfassendes und 
differenziertes Standortangebot zu entwickeln. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird ein 
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festsetzen und entspricht somit den Darstellungen des

- 5 - 
Flächennutzungsplans. Eine Änderung oder Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht notwendig. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich von zwei rechtskräftigen Bebauungsplänen. Ein 
Großteil des Plangebiets überlagert den rechtskräftigen Bebauungsplan W 23, in Kraft getreten 
am 14.05.1976. 
Für den neuen Geltungsbereich ist im Bebauungsplan W 23 eine Fläche als Sondergebiet SO, 
Polizei und Fernmeldebehörde, sowie im Randbereich des gültigen Rechtsplans private 
Grünfläche festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer GRZ von 0,6, einer BMZ 
von 3,0 und fünf Vollgeschossen festgesetzt. Es gilt die offene Bauweise. 
 
Überdeckung der Bebauungspläne W 23 und W 14.1 durch den Geltungsbereich W 59

- 6 - 
 
Im Nord-Osten des Plangebiets überdeckt dieses vollständig den noch rechtskräftigen Teil des 
Bebauungsplans W 14.1, in Kraft getreten am 10.09.1985. Hier sind ein Sondergebiet für 
Zwecke der Deutschen Bundespost und ebenfalls private Grünflächen festgesetzt. Die zulässige 
GRZ liegt bei 0,6, BMZ bei 3,0 und die Zahl der Vollgeschosse bei ein bis fünf Geschossen. 
 
Die Festsetzung der Sondergebiete für Zwecke der Polizei und der Post wird mit dem Auszug 
des Mieters Deutsche Post AG obsolet und steht einer geplanten Umnutzung als 
Gewerbegebiet entgegen. Da mit der Änderung der Art der Nutzung die Grundzüge der Planung 
betroffen sind, kann im Wege einer Befreiung oder einfachen Änderung keine Abhilfe geschafft 
werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Schaffung von 
Planungsrecht ist notwendig. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die 
Aufstellung des Bebauungsplans zum gegenwärtigen Zeitpunkt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB 
erforderlich. 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin  
 
Darmstadt, den  11.06.2015 
61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 280
TOP 14
TOP 27

Orte (2)

  • Hilpertstraße 31
  • Pupinweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0227
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00