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Ausbau der Geestemünder Straße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0310/2018 vom 28.02.2018

Stand: Am 15.03.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 28.02.2018 AN/0310/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018 Ausbau der Geestemünder Straße - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1.) Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, den bereits mit der Vorlage der B—Planänderung im Jahre 2015 beabsichtigten Ausbau der Geestemünder Straße zeitnah umzusetzen. 2. ) Die Verwaltung wird aufgefordert - ggf. im nichtöffentlichen Teil - die Gründe für die bisher eingetretene Verzögerung des Verfahrens darzulegen. Begründung: Die Vorlag zur Anpassung des B-Plans wurde mit einem Dringlichkeitsvermerk versehen, da andernfalls es eine Zeitverzögerung von einem halben Jahr geben würde. Nunmehr ist deutlich mehr Zeit verstrichen, ohne dass Baufortschritte erkennbar sind. Der dort befindliche Medienkanal aus dem Jahr 1928 scheint ja zwischenzeitlich auch soweit zurückgebaut worden zu sein, dass ein Ausbau der Straße möglich ist. Gez. Baumann Gez. Steinbach
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0310/2018 Stand: 25.04.2024 Sachstandsbericht Ausbau der Geestemünder Straße - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, den bereits mit der Vorlage der B-Planänderung im Jahre 2015 beabsichtigten Ausbau der Geestemünder Straße zeitnah umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert – ggf. im nichtöffentlichen Teil – die Gründe für die bis- her eingetretene Verzögerung des Verfahrens darzulegen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Planunterlagen für den Ausbau wurden im November 2021 an die zuständige Fachdienststelle und an das zur Unterstützung beauftragte Ingenieurbüro übergeben. Die im Zuge der Baumaßnahme notwendig werdenden neuen Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen sind zwischenzeitlich durch die Straßenverkehrsbehörde ange- ordnet worden. Aufgrund personeller Gründe konnten bisher keine weiteren Vorarbeiten seitens der zuständigen Fachdienststelle ausgeführt werden. Auch eine Betreuung des zur Unter- stützung beauftragten Ingenieurbüros konnte nicht sichergestellt werden. Nächste Schritte: Im nächsten Schritt müssen die Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Bau- und Einzelbeschreibung, etc.) erstellt werden, und das in diesem Fall notwendige „europa- weite“ Vergabeverfahren durchgeführt werden. Im Anschluss kann mit der Umsetzung der Maßnahme in der Örtlichkeit begonnen werden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2 April 2026

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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