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7. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation

Mitteilung Ausschuss 1248/2016 vom 28.11.2019

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    Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen 7. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 14.04.2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen 2.1.2.2 Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation 2.1.2.4 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze 2.1.2.5 Auszugsmanagement 2.1.2.6 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke 2.3.2 Aktuelle Themen 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I 3.1.2.2 Sekundarstufe II 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums 3.1.2.4 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung 3.2 Weiterbildung und Förderung 3.2.1 Leitgedanke 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 3.2.2.3 Angebote im Bereich Mensch, Gesellschaft, Politik 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren 3.3 Kinder- und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitet minderjährige Ausländer 3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 3 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke 3.4.2 Aktuelle Themen 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke 3.6.2 Aktuelle Themen 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke 3.7.2 Aktuelle Themen 3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes 4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen 4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde 5 Strategisches- und Finanzcontrolling 5.1 Strategisches Controlling 5.2 Finanzcontrolling 5.3 Personalcontrolling 4 1 Vorwort Flüchtlingskrise, Unterbringungsnot, Drehscheibe, Flüchtlingsgipfel, Grenzzäune, Asylpaket, Obergrenzen. Nur eine Auswahl vieler Schlagworte, die im Jahr 2015 das Thema Flüchtlinge zur Nummer eins der Berichterstattung machten. Auch im Jahr 2016 wird das Thema weiter im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik stehen. Der Bericht soll daher regelmäßig über die Arbeit aller städtisch en Dienststellen berichten, di e mit dem Thema verbunden sind und einen wichtigen Beitrag an der Basis leisten, damit Integration gelingen kann. Die Leserinnen und Leser erhalten eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen (Zahlen, Daten, Fakten) zum jewei ligen Berichtszeitpunkt sowie Informationen zu aktuellen Themen, Maßnahmen oder Projekten verschiedener Dienststellen, die umgesetzt werden. Denn wenn von Flüchtlingen gesprochen wird, geht es nicht nur um die humanitäre Unterbringung und soziale Betreuung , sondern vielmehr um eine gelungene Integration, für die geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Die unterjährigen Berichte werden zum jeweiligen Jahresende durch einen Jahresbericht ergänzt, der in ausführlicher Breite die Ergebnisse des Kalenderjahres widerspiegelt und einen Ausblick in das Folgejahr geben wird. 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke Die Fluchtgründe schutzsuchender Menschen sind individuell verschieden, einen jedoch alle ein Ziel: Die Suche nach einer besseren Perspektive für sich und die Familie. Inwieweit die angeführten Fluchtgründe ausreichend für einen Asylanspruch sind, entscheidet die jeweilige Gesetzeslage und muss schnellstmöglich sowohl für die Menschen, als auch für die Kommunen selbst geklärt und kommuniziert werden. Die Stadt folgt bei der Unt erbringung und sozialen Betreuung Ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und sichert für alle Ihr zugewiesenen, asylsuchenden Personen eine Unterbringung zu. In Zeiten hoher Zuweisungen muss die Stadt dabei notgedrungen von selb st gesteckten Standards abweichen und auf Notunterkünfte in Form von Turnhallen oder anderen Großgemeinschaftsunterkünften zurückgreifen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dabei bleibt es das erklärte Ziel, die bereits 2004 vom Rat der Stadt Köln beschlosse nen Leitlinien zur Unterbringung (die neben einer dezentralen Unterbringung in möglichst abgeschlossenen Wohneinheiten eine maximale Anzahl von 80 Personen je Flüchtlingsstandort vorsehen) umzusetzen. Ein Unterbringungsmix verschiedener Unterkunftsarten, von der Unterbringung in größeren Standorten für Leichtbauhallen, Errichtung von Containern und Systembauten bis hin zu Fertighäusern mit abgeschlossenen Wohnungen und die Berücksichtigung dezentral zu planender Flüchtlingshäuser im Zuge der Stadtplanung/Stadtentwicklung sichert derzeit die Bereitstellung auskömmlicher Unterkunftsplätze, die im Notfall durch die Herrichtung von Turnhallen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erweitert werden. Ergänzt wird das Unterbringungskonzept um ein städtisches Auszugsmanagement, welches in Kooperation mit dem Carita sverband, dem D eutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat Köln 5 zugewiesenen Flüchtlingen dabei hilft, im Stadtgebiet „regulären“ Wohnraum zu finden und anzumieten. Integration und „Ankommen“ funktioniert aber nicht nur über eine Unterkunft/Wohnung, in der sich eigenstrukturierte Tagesabläufe abbilden lassen, sondern auch und insbesondere über die soziale Betreuung, die entweder durch städtisches Personal oder in Zusammenarbeit mit den freien Trägern erfolgt. Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzu ng in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind dabei besond ers wichtige Hilfestellungen, um den Flüchtlingen die Integration zu erleichtern. Die Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal bzw. von Sprach- und Integrationsmittlern immens wichtig. 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen Der Anstieg der Flüchtlingszahlen war im März 2016 erstmals seit Monaten rückläufig. Nach hohen Zugängen im Januar und Februar spiegelt die Unterbringun gskurve der Stadt auch die aktuellen Entwicklungen auf Landes und Bundesebene wider. Im Monat März wurden dort deutliche weniger Flüchtlinge untergebracht und registriert. Inwieweit diese Entwicklung anhält, bleibt abzuwarten. Entsprechend gibt es auch noc h keine Bundesprognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Quelle: eigene Darstellung 211 168 241 279 528 282 513 965 320 865 1.071 981 226 5.992 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Unterbringung von Flüchtlingen in Köln März 2015 bis März 2016 mtl. Anstieg untergebrachte Flüchtlinge 6 Die Betrachtung der Flüchtlingszahlen seit 2004 zeigt einen sich potenzierenden Anstieg ab dem Jahr 2013. Quelle: eigene Darstellung 2.1.2.2 Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Eine städtische Prognose für die zu erwartenden Flüchtlingszahlen kann aktuell noch nicht abgegeben werden, da die hierfür erforderliche Grundlage einer Bundesprognose für die zu erwartenden Flüchtlinge im Jahr 2016 bisher noch nicht aufgestellt wurde. Fakt ist, dass im März die Zugangszahlen erstmals zu den Vormonaten deutlich niedriger ausgefallen sind. Hinsichtlich der Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg gibt es dagegen für die kommenden Wochen Planungssicherheit. Die Stadt hat mit der Bezirksregierung Köln im März 2016 eine Zielvereinbarung geschlossen, die bis zum 03. Juni 2016 eine wöchentliche Zuweisung von 225 Flüchtlingen festlegt. Im monatlichen Evaluierungsrunden mit der Bezirksregierung Köln sowie einem gemeinsamen Austausch nach dem 3. Juni 2016 wird die weitere Zuweisungspraxis abgestimmt. Basis wird die bis dahin vermutlich vorliegende Prognose des BAMF bezüglich der zu erwartenden Flüchtlinge im Jahr 2016 sein. 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation In Januar und Februar mussten jeweils rund 1.000 Personen zusätzlich untergebracht werden. Trotz einer Vielzahl neuer, belegter Ressourcen musste dabei zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auf die Belegung weiterer Turnhallen zurückgegriffen werden. Aktuell s ind 25 Turnhallen zur Flüchtlingsunterbringung hergerichtet, zwei weitere stehen auf Abruf bereit. Aufgrund des geringeren Zugangs und der weiteren Schaffung von Ressourcen konnte es im März gelingen, seit dem 11.03.2016 keine weitere Turnhalle zu belegen und zudem die sehr enge Belegung oder teils erfolgte Überbelegung bis zur Fertigstellung von Ressourcen wieder aufzulösen. Die Rückgabe von belegten Turnhallen bleibt oberstes Ziel der Verwaltung, jedoch hängt dies entscheidend von der weiteren Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab. Trotz 975 Zuweisungen mussten im Monat März nur 226 Menschen zusätzlich untergebracht werden. Die hohe Differenz erklärt sich durch eine starke 4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 12.517 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln Stand 07.04.2016 7 Fluktuation im System, Vermittlungen in regulären Wohnraum sowie die saisonal typisch en Bewegungsströme der Asylsuchenden im Frühjahr. Inwieweit der gegenüber den Vormonaten deutlich geringere Unterbringungsanstieg einmalig war oder sich in den kommenden Wochen wiederholen wird, bleibt abzuwarten. Erst wenn eine Verstetigung in den Folgemonaten erkennbar ist , kann ein erster Vorstoß in die Rückgabe belegter Turnhallen erfolgen. Es wäre das falsche Signal, ohne verlässliche Prognosen schon jetzt Turnhallen zurück zu geben, die im Falle stark ansteigende r Zugänge in den nächsten Wochen möglicherweise wieder genutzt werden müssten. Dennoch bereitet sich die Verwaltung bereits auf einen möglichen Einstieg in den Ausstieg der Turnhallenbelegung vor und wird Ende April/Anfang Mai eine Rangfolge der Turnhallen festlegen, nach der eine Rückgabe erfolgen soll. 2.1.2.4 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze Die Verwaltung setzt Ihr Hauptaugenmerk auf die Errichtung schnell verf ügbarer Unterbringungseinheiten (Phase 1). Mit dem Standort am Hardtgenbuscher Kirchweg in Ostheim wurde in nur 12 Wochen Bauze it ein Ensemble von Leichtbauhallen für bis zu 400 Personen geschaffen. Weitere Standorte werden zur Errichtung von Leichtbauhallen gesucht und in einem ersten Schritt wurden 9 Flächen identifiziert, die nach erster Prüfung geeignet erscheinen. Die verwaltungsinterne Prüfung ist allerdings noch im Gange. Unterkunftsart Straße Stadtteil Bezirk Container Heinrich-Rohlmann-Straße Ossendorf 4 Leichtbauhallen Erbacher Weg Lindweiler 6 Leichtbauhallen Sinnersdorfer Straße Roggendorf 6 Leichtbauhallen Pescher Straße Auweiler 6 Leichtbauhallen Nibelungenstraße Lind 7 Leichtbauhallen Rolshover Straße Poll 7 Leichtbauhallen Mielenforster Straße Dellbrück 9 Container Bensberger Marktweg Dellbrück 9 Container Schlagbaumsweg Holweide 9 Die Verwaltung ist darüber hinaus weiterhin in der dauerhaften Suche nach Flächen für Leichtbauhallen. Diese Standorte in der Größenordnung von 400 Personen ermöglichen es der Stadt, mit großen Schritten das Ziel zu erreichen, die aktuell sehr belastende Situation für Schule und Sport zu mindern und die ersten Turnhallen wieder freiziehen zu können. Ein genaueres Bild wird im Juni 2016 möglich sein, wenn die Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung Köln mit den dann prognostizierten Flüchtlingszahlen abgeglichen wird. Bis dahin plant die Stadt neben Standorten für Leichtbauhallen auch weitere Standorte in unterschiedlicher Bauweise, um der Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können. Nachfolgende Grafik gibt eine Übersicht über die ko mmenden Standorte sowie die geplante Belegung. Unterkunft Straße Stadtteil Plätze Prognose Bezug realisierter Bezug (voraussichtliche) Belegung Systembau Weißdornweg Rondorf 68 05.01.2016 05.01.2016 Familien + FrauenWG 8 Wohnhaus Posadoswskistraße Höhenhaus 45 18.01.2016 14.01.2016 Familien + FrauenWG Wohnhaus Posadoswskistraße Höhenhaus 80 25.01.2016 25.01.2016 Familien + FrauenWG Systembau Merlinweg Rondorf 156 26.01.2016 10.02.2016 Familien + FrauenWG Leichtbauhallen Hardtgenbuscher Kirchweg Ostheim 400 21.01.2016 25.01.2016 Familien / Männer Hotel Hugo-Junkers- Straße Longerich 82 28.01.2016 28.01.2016 Familien Turnhalle (NA) Soldiner Straße Lindweiler 160 02.02.2016 02.02.2016 Wohnhaus (NA) Boltensternstraße 10A Riehl 186 08.02.2016 08.02.2016 Familien Container Berrenrather Straße Sülz 80 18.02.2016 19.02.2016 Frauen Wohnhaus Ringstraße Rodenkirchen 512 03/2016 14.03.2016 Familien / Frauen Systembau Heinrich- Rohlmann-Straße Ossendorf 142 15.03.2016 15.03.2016 Männer Gewerbehalle (NA) Mathias-Brüggen- Straße Ossendorf 200 11.04.2016 Familien Container Hermann-Heinrich- Gossen-Straße Junkersdorf 156 15.04.2016 Männer Gewerbehalle (NA) Robert-Perthel- Straße 50 Bilderstöckchen 156 25.04.2016 Männer Wohnhaus (NA) Ostmerheimer Straße 220 Merheim 150 29.04.2016 Familien Container Eygelshovener Straße Rodenkirchen 392 02.05.2016 Familien / Frauen Wohnhaus Kuckucksweg Godorf 80 09.05.2016 Familien Systembau Urbacher Weg Porz 150 09.05.2016 Familien + FrauenWG Container An den Gelenkbogenhallen Deutz 320 30.06.2016 Familien Wohnhaus Potsdamer Straße Weiden 80 01.09.2016 Familien Wohnhaus Bonner Straße 478 Bayenthal 152 NN Männer Gewerbehalle (NA) Waltherstraße Dellbrück 250 NN Familien Wohnhaus (Diakonie) Brandenburger Straße Altstadt-Nord 75 NN Familien ehem. Bürogebäude Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 100 NN Familien Systembau Auweiler Straße Esch/Auweiler 150 NN Familien + FrauenWG ehem. Hotel Waldstraße Urbach 35 NN Frauen Wohnhaus (Investor) Alte Heide Wahnheide 65 NN NN Leichtbauhallen Butzweilerhof- Allee Ossendorf 400- 500 NN NN Leichtbauhallen Luzerner Weg Mülheim 400 NN NN 9 Container Wilhelm-Schreiber- Straße Ossendorf 320 NN NN Neues Farbkonzept und zertifizierter F30 Schutz Die Errichtung von Containern verbessert sich ebenfalls kontinuierlich. So wurde für die neuesten Container ein Farbkonzept zur besseren Einbindung in das Stadtbild erarbeitet. Zudem werden die zukünftigen Container einen zertifizierten F30 (Feuerwiderstan dsklasse) Standard erhalten. Die bisherigen Container haben keine Zertifikation, sind aber F30 entsprechend nachgerüstet. 2.1.2.5 Auszugsmanagement Im ersten Quartal des Jahres 2016 konnten bereits 274 Personen in Wohnungen vermittelt werden. Das sehr erfolgreiche Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert zudem den städtischen Unterbringungsdruck. Es ist davon auszugehe n, dass durch das Projekt im Jahr 2016 etwa 600 Personen in Wohnraum vermittelt werden können. 2.1.2.6 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach - und Integrationsmittler*innen vor .Aus dem Integrationsbudget, das im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt wurde, war ei n auf die verbleibenden Monate ab Haushaltsbeschluss anteiliger Betrag von 58.300 € vorgesehen. Dieser Betrag konnte bzw. kann noch für den innerstädtischen Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen verwendet werden. Eine Weiterführung ab 2016 ist nach derzeitigem Stand vorgesehen. 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke Nach dem aktuellen Stand des Wissens und den vorliegenden Erfahrungen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass von Flüchtlingen weder für die Allgemeinbevölkerung noch für helfende Personen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Aufgrund der gesundheitlichen Belastungen vor und während der Flucht sowie der vielfach prekären Unterbringungssituation besteht jedoch besonderer Handlungsbedarf für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Gesundheitsamt erfüllt im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen Aufgaben, welche zum Schutz der Gesundheit der Flüchtlinge und der Kölner Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden. Aufgabenschwerpunkte sind derzeit: 10 Infektionsschutz  Untersuchung auf übertragbare Krankheiten Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des IfSG sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Hier ist vor allem die Untersuchung auf Tuberkulose erforderlich. Das Gesundheitsamt unterstützt die Einrichtungen bei der Prüfung und koordiniert notwendige Untersuchungen.  Hygiene in Unterkünften Wichtiger als ein umfassendes In fektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. Das Gesundheitsamt prüft vor der Eröffnung von Einrichtungen deren Eignung unter umwelt - und infektionsmedizinischen Gesichtspunkten sowie die einrichtungsbezogenen Hygieneplän e und kontrolliert deren Umsetzung auch im laufenden Betrieb.  Ausbruchsmanagement Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen.  Organisation Impfkampagnen Das Gesundheitsamt organisiert in Kooperation mit niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten und ehrenamtlich tätigen Ä rztinnen und Ärzten sowie ehrenamtlich tätigem Gesundheitsfachpersonal Impfaktionen zur Grundimmunisierung und saisonale Influenza-Impfungen. Individuelle Versorgung  niedrigschwellige Versorgung vor Ort Asylsuchende haben mit der Registrierung Anspruch a uf eine Versorgung im medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Durch eine zusätzliche niedrigschwellige Sprechstunde vor Ort in den Einrichtungen, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Fachpersonal der Träge r geleistet wird, soll eine Notfallversorgung ermöglicht und der Zugang ins Regelsystem erleichtert werden. Dass Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den Beteiligten (Träger, KVNO, Berufsverbänden wie dem BVKJ und ehrenamtlich Tätigen).  zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes Die “Frühen Hilfen“ für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bieten regelmäßig Beratung und Unterstützung durch eine Ärztin, Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern in den Notunterkünften an. Der Kinder - und J ugendzahnärztliche Dienst bietet regelmäßig Prophylaxe für alle Kinder in den Gemeinschaftseinrichtungen an. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet eine zentrale Vermittlung sowie im Bedarfsfall vor Ort Beratungsgespräche sowohl für die Mitarbeiterinnen un d Mitarbeiter wie für Flüchtlinge selbst an. 11 Fortbildungsangebote und Gutachten  Fortbildungen im ärztlichen Bereich Das Gesundheitsamt bietet Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen sowie ehrenamtlich Tätigen an oder organisiert diese in Kooperation mit Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Institutionen.  Einrichtungen der Unterbringung Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. von Trägern von Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Ämtern der Stadt Kö ln bietet das Gesundheitsamt regelmäßig Fortbildung zu Gesundheitsthemen an.  Gutachten bei Wechsel der Unterbringungsform Amtsärztlicher und Kinder- und Jugendgesundheits- Dienst prüfen, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung beantragt wird.  Gutachten durch das Asylbewerber-Leistungsgesetz Das Gesundheitsamt prüft die medizinische Notwendigkeit von Leistungen gemäß § 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz. 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Ab dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, indem sie Erkrankten den direkten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung eröffnet. Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Flüchtlinge, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch, direkt in ärztliche Behandlung gehen, wenn sie akut erkrankt sind. Kommunaler Krankenkassen -Partner der Stadt Köln im Rahmen der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist die DAK-Gesundheit. Bislang mussten Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthalts zunächst einen Krankenbehandlungsschein beim Amt für Soziales und Senioren abholen. Dieser war jeweils nur für ein Quartal gültig. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden Flüchtlinge unmittelbar bei ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren bei der DAK -Gesundheit angemeldet. Die DAK -Gesundheit schickt die Gesundheitskarte den Menschen später zu. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Gesundheitskarte. Um die gesundheitliche Versorgung ab dem ersten Tag sicherzustellen und den zeitlichen Vorlauf zu überbrücken, den die Produktion der Gesundheitskarten beansprucht, erhalten die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK -Gesundheit, mit dem sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können. Zum 01.04.2016 wurden aus dem Bestand der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mehr als 7.000 Personen bei der DAK-Gesundheit angemeldet. Ab diesem Zeitpunkt werden auch alle der Stadt Köln neu zugewiesenen Geflüchteten bei der DAK-Gesundheit angemeldet. Neben der Behandlung von Erkrankungen werden auch Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersu chungen durchgeführt. Der medizinische Leistungsumfang orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§§ 4 und 6 AsylbLG), wonach ärztliche 12 und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zu gewähren sind. Dies umfasst auch die Versorgung mit Arznei - und Verbandmitteln. Die so anfallenden Kosten werden der DAK-Gesundheit von der Stadt Köln erstattet. Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte hat die DAK -Gesundheit in einem mehrsprachigen Merkblatt zusammengestellt. Es ist unter anderem auf Arabisch, Französisch und in Dari erhältlich. Als zusätzliches Angebot hat die DAK -Gesundheit eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, in der Geflüchtete sich informieren und beraten lassen können. Diese befindet sich in der Weyer straße 79 -83, 50676 Köln. Die Stelle ist geöffnet montags, dienstags, donnerstags und freitags, jeweils von 8 bis 12 Uhr. Ärztinnen und Ärzte wurden über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte informiert. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte fand am 04.04.2016 eine Pressekonferenz mit Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, NRW - Gesundheitsministerin Barbara Steffens, dem Landeschef der DAK -Gesundheit, Herrn Hans - Werner Veen, dem Leiter des Regionalzentrums Köln DAK -Gesundheit, Herrn Wilhelm Meis und dem Kreisgeschäftsführer des DRK Kreisverband Köln e. V., Herrn Marc Ruda und Herrn Stephan Santelmann, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren statt. 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen Präventionsangeboten ist das ist oberstes Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft:  schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie Ärztinnen des Amtsärztlichen Dienstes;  Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung;  bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote in Schulen, berufsbildenden Maßnahmen und Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge;  Einsatz für den Aufbau eines überregionalen Dolmetscherpools für den Gesundheitsbereich;  Unterstützung bei Einführung der Gesundheitskarte durch Kommunikation mit der Regelversorgung. 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke Die Stadt Köln setzt mit dem Leitgedanken Diversity ein deutliches Zeichen für Vielfalt und stellt damit ihre positive Haltung und Bewusstsein in den Vordergrund. Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen u nd Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit 13 und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mi t verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Flüchtlinge ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet werden. Dies muss von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet werden. Insbesondere bei der Unterbringung wird die vorhandene Heterogenität von geflüchteten Personen deutlich. Hier treffen zum Teil Menschen aufeinander, die im schlechtesten Fall vor Beginn ihrer Flucht Feinde im eigen en Land waren und vor Verfolgung und Unterdrückung fliehen mussten. Eine besonders kritische Situation, die bei wenig geeignetem Wohnraum nur schwerlich vermieden werden kann. Bisher liegen weder auf der Bundes - noch auf der Landes - und Kommunalebene Daten über die verschiedenen Bedarfe, die Geflüchtete mit sich bringen, vor. So wissen wir beispielsweise noch nicht, wie viele Personen von einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder einem Trauma betroffen sind. Wir kennen auch keine Zahlen über d en Personenkreis mit einem LSBTTI -Hintergrund ( Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender und Intersexuell). Aufgrund von statistischen Einschätzungen lässt sich sagen, dass ca. 5-10% der Bevölkerung einen LSBTTI Hintergrund haben, somit lässt sich eine Quote für geflüchtete Personen, die hier in Deutschland / in Köln ankommen und leben, schätzen. Allerdings muss man davon ausgehen, dass diese Quote höher ist, da das Thema Homo- oder Transsexualität in vielen Ländern weiterhin tabuisiert wird oder Homo - oder Transsexuelle verfolgt werden. Folglich fliehen ger ade aus diesem Personenkreis besonders viele Menschen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Ende 2013 waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehinderte Personen erfasst (8,4 %). Ge ht man davon aus, dass eine ähnliche Quote bei geflüchteten Menschen besteht, müssen entsprechend viele Angebote vorgehalten bzw. initiiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein besonderer Blick auf die besonders schutzbedürftigen Personen ger ichtet wird. In der EU -Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG zählen hierzu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Pers onen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. In seiner Sitzung am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, für den Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen, hierz u zählen neben den bereits aufgeführten Personen, im Sinne des Rates auch Personen mit einem LSBTTI -Hintergrund, zukünftig besondere Anstrengungen zu unternehmen. 2.3.2 Aktuelle Themen Aktuell wird und muss das Themenfeld der besonders schutzbedürftigen Persone n in den Mittelpunkt rücken. Hier geht es vor allem darum –soweit es möglich ist- Daten zu erheben, um Rückschlüsse auf Hilfs - und Beratungsangebote zu entwickeln und um eine bedarfsgerechte Unterbringung für alle unter die EU -Aufnahmerichtlinie fallende P ersonen zu veranlassen. 14 Neben der Datenerhebung und Unterbringung steht vor allem die Sensibilisierung von allen Personen, die mit Geflüchteten arbeiten, im Vordergrund. Sensibilisierung für die unterschiedlichen Bedarfe, vor allem aber die mehrfach Belast ung und Diskriminierung von der viele der geflüchteten Personen in jeder Alterslage betroffen sind. Darüber hinaus muss eine Vernetzung verschiedener Akteure, die durch unterschiedliche Zugänge mit Geflüchteten arbeiten, geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu beispielsweise Initiativen die sich bestimmter Themenfelder z.B. Geflüchtete mit LSBTTI - Hintergrund oder Behinderung widmen. Aus diesem Grund ist für die kommende Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft für Lesben, Schwule und Transgender und d er Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der Schwerpunkt auf das Thema Migration und Flucht unter Beteiligung des Integrationsrates gelegt. 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche , die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden in der Regel Vorbereitungsklassen gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der Gedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst in diesen Klassen sprachlich besonders zu fördern. Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach - und Integrationsmittler*innen vor. Die Forderung der entsprechenden Experte ngruppe wurde im Januar 2014 aufgestellt. Die Zahl der geflüchteten Menschen in Köln hat sich seither mehr als verdreifacht. Die damalige Forderung von 200.000 € p.a. ist vor diesem Hintergrund zu relativieren. Aus dem Integrationsbudget, das im Haushalts jahr 2015 zur Verfügung gestellt wurde, war ein auf die verbleibenden Monate ab Haushaltsbeschluss anteiliger Betrag von 58.300 € vorgesehen. Dieser Betrag konnte bzw. kann noch für den innerstädtischen Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen ver wendet werden. Ein Integrationsbudget ab 2016 zur Deckung dieses wichtigen Angebotes ist bislang nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind die Schulen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schü lern einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich zumindest einen Klassenraum für eine Vorbereitungsk lasse vorzuhalten. In vielen Schulen werden mittlerweile schon mehrere Vorbereitungsklassen gebildet. Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln kommen und dort mit Wohnsitz gemeldet werden, erhält die Fachverwaltung eine entsprechende Information durch das Einwohnermeldewesen. Die Eltern werden dann schriftlich aufgefordert, ihr Kind an einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzt – eine Beratung im Kommunalen Integratio nszentrum wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das Schulamt für die Stadt 15 Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine Schuleingangsuntersuchung erforderlich. Unerlaubt eingereiste Flüchtlinge, die in einer der Not aufnahmen untergebracht sind, werden erst dann in Köln angemeldet, wenn sie Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Erst dann greift für diese Kinder auch die Schulpflicht. Auch Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig. In Köln bestehen Vorbereitungsklassen in allen Schulformen. Allerdings ist die Einrichtung dieser Klassen gekoppelt an die Bewilligung von Integrationsstellen. Das Land NRW hat im letzten Jahr schon unterjährig Stellen bereitgestellt, um d en größten Bedarf zu decken. Weitere bedarfsgerechte Stellenbesetzungen erfolgen laufend. Die Vorbereitungsklassen sind vielfach sehr heterogen zusammengesetzt mit sehr unterschiedlichen Bildungsbiografien und verschiedenen Altersgruppen. Die Schülerinnen und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg und deren Eltern sind traumatisiert. Auch dies wirkt sich auf den Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus. Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der OGS ist mittlerweile möglich, soweit Platzkapazitäten bestehen, zudem erhalten die OGS -Träger soweit bestimmte Kriterien erfüllt sind, zusätzliche Fördermittel für diese Kinder durch das Land. Viele Kinder und Jugendliche benötigen auch eine intensive sozialpädagogische Begleitung. Der weitere Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist daher unabdingbar. Derzeit haben allerdings nicht alle Schulen mit Vorbereitungsklassen Schulsozialarbeiterstellen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reih e von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I Nachfolgendes Zahlenwerk umfasst alle aus dem Auslan d zugereisten Kinder und Jugendliche. Flüchtlinge machen derzeit rd. 75% der zugereisten Kinder und Jugendlichen aus, Tendenz weiter ansteigend. Anzahl der der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 01.04.2016: Primarstufe 60 Vorbereitungsklassen und rd. 350 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I 92 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und Sülz) Gesamt: 152 Vorbereitungsklassen (Fehlerkorrektur des 6. Berichts: zum 1.2.2016 bestanden in der S ekundarstufe I 85 Klassen, insgesamt waren es 144 Vorbereitungsklassen) 16 Anzahl der neuen Zuweisungen im laufenden Schuljahr: 1.728 Zuweisungen (1.8.2015 bis 31.3.2016) Anzahl der Zuweisungen für sog. Wechsler , die aufgrund von Umzügen, Wechsel von Primar - in Sekundarstufe u.ä. Gründen während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen notwendig wurden (1.8.2015 bis 31.3.2016): 490 Zuweisungen Anzahl der Schulplatzangebote für zugereiste Schulneulinge zum Schuljahr 15/16: 199 Plätze 3.1.2.2 Sekundarstufe II Im Schuljahr 2014/15 wurden 278 Jugendliche in Integrations - und Förderklassen (IFKs) beschult. Im laufenden Schuljahr 2015/16 werden 350 Jugendliche in IFKs beschult, inklusive Teilzeit - IFKs. Ab Februar 2016 werden zusätzlich 50 Plätze in 3 weiteren IFKs eingerichtet. Aktuelle Projekte 1. Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten Projektverantwortliche: Kölner Freiwilligenagentur und Kölner Flüchtlingsrat Projektlaufzeit: 1.5.2014 bis 30.4.2018 Aktueller Stand: Patenrunde 1: abgeschlossen Patenrunde 2-4: laufend Patenrunde 5: Anmeldung läuft Aufgrund des großen Bedarfs ist vorgesehen, die 7. Patenrunde vorzuziehen. 2. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“des Vereins Ceno e.V. Pat*innen nach der Erwerbs- oder Familienphase unterstützen und begleiten für 2 bis 3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sp rache, bei der Orientierung in schulischen Belangen und im neuen Schulsystem und entwickeln mit ihnen eine Zukunftsperspektive. Das Projekt wird seit Dezember 2015 auf- bzw. ausgebaut. 3. Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln) Laufzeit: seit Mai 2014 Das Sprachförderprojekt wird schwerpunktmäßig in der Notaufnahme Herkulesstraße durchgeführt, weitere 20 Kurse in anderen Notaufnahmen sind ab Mai 2016 geplant. Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni-koeln.de/prompt.html?&L=0 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums Die Angebote des KI orientieren sich zum einen an den Zielen der interkulturellen Schulentwicklung, zum anderen an aktuellen Bedarfen der Schulen. 1. Initiierung von Bildungsangeboten in Kooperation mit verschiedenen Akteuren für Jugendliche im Sek II-Bereich 2. Angebote mit dem Ziel, die Willkommens - und Anerkennungskultur in Schule und Schulumfeld zu verbessern: 17  Workshops zu „Eltern Willkommen“ und zur Durchführung von Elternabenden  Workshops zur interkulturellen Elternarbeit  Durchführung von Workshops zur „Willkommenskultur an Schulen“ auf LakI - Tagungen  Qualifizierung von „Paten für Flüchtlingskinder“ in Kooperation mit Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur  Durchführung des Projekts „Willkommenshelfer an Schulen“  Durchführung von Roma-Fachgesprächen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeit 3. Angebote mit dem Ziel der Steigerung der Sprachkompetenz  Durchführung des „Talentcampus“, ein zweiwöchiges Angebot für Kinder und Jugendliche aus Vorbereitungsklassen  „Patenprojekt für Flüchtlingskinder“ in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat der Stadt Köln, der Freiwilligenagentur Köln und dem Schulamt für die Stadt Köln  Workshops zum Thema „Bewährte Konzepte für die Beschulung von neu zugereisten Kindern und Jugendlichen“ 4. Angebote mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz  Fachgespräche zum Thema: „Traumatisierung von Flüchtlingskindern“  Netzwerktreffen mit Lehrkräften und SchulsozialarbeiterInnen  Fachgespräche zum Thema „Psychosoziale Situation von Flüchtlingen“  Qualifizierung von ehrenamtlichen Pat*innen Workshop „Migration und Geschlechterrollen bzw. Geschlechtergerechtigkeit" Workshop "Islam und Schule- Islam/Islamismus/Muslimfeindlichkeit" 5. Angebote, mit denen das KI auf Bedarfe von Lehrkräften und Eltern reagiert hat  Mehrsprachige Elternbroschüren zum Schulsystem  Flyer: „So kommt ihr Kind in die Schule“ in diversen Sprachen  Aktualisierung eines „Leitfadens Seiteneinstieg“ für Lehrkräft e und Schulsozialarbeit  Regelmäßig stattfindende Vernetzungstreffen für Lehrkräfte im Seiteneinstieg 6. Kooperationen  Kooperationen mit der Universität zu Köln (Lehramtsstudiengänge), um Angebote für Flüchtlingskinder zu schaffen.  Kooperationen mit dem Zentrum für LehrerInnenbildung und mit dem Zentrum für schulpraktische Studien, um künftige Lehrkräfte mit den Themenkomplex „Neu zugereiste Kinder und Jugendliche“ vertraut zu machen.  Kooperationen mit Theatergruppen, um die Migrationspädagogik an den Schulen mit Vorbereitungsklassen zu fördern.  Informationsveranstaltungen in Kooperation mit der Internationalen Beratungsstelle der Caritas für Lehrkräfte und Schulsozialpädagogen  Koordinierende und unterstützende Aufgaben bezüglich der Internationalen Förderklassen (IFK) - Beratung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den IFK - Initiierung von Fortbildungsangeboten wie z. B. „Zugang zum Arbeitsmarkt“, 18 „Zum Umgang mit jugendlichen Flüchtlingen – Aspekte von Traumatisierung und wie wir ihnen begegnen können“  Initiierung von Bildungs- Förderangeboten, z. B. Sprachkurse für neu eingereiste Jugendliche und junge Erwachsene – in Kooperation mit der VHS  Beratung von Institutionen, Fachkräften aus dem Bildungs - und Beratungsbereich  Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von IFK  Entwicklung von Materialien für die Bildungs - und Beratungsarbeit/ Veröffentlichungen (z. B. Flyer „Zugang zum Arbeitsmarkt – Rechtliche Voraussetzungen für Migrantinnen und Migranten“, Flyer zu IFK und Kurzbeschreibungen zum Bildungsangebot IFK) 7. Angebote des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI)  Kölner Sprachfest 2015 „Sprache als Erfahrung – eine Kölner Realität“  Mehrsprachigkeit im Gespräch ‚Mehrsprachigkeit in der Elementarerziehung‘ , (in Kooperation mit dem Integrationsrat  Fachtagung „Lebendiges Romanes in Köln – in Kindertagesstätten, Schule und LehrerInnenbildung“ in Kooperation mit Rom e.V.  Bildungsveranstaltung des Verbundes Kölner Europäischer Grundschulen – Ein starkes Stück Europa in Kooperation mit dem Verbund  Fortbildungstag Deutsch 2015, 07.11.2015 in Kooperation mit der Universität zu Köln und Bonn, VHS Köln und Bonn  Eröffnung der Ausstellung „Meine Familie, meine Geschichte“ im Rautenstrauch Jost-Museum in Kooperation mit dem Museumsdienst Köln und HSU-Lehrkräften 3.1.2.4 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung Durch die Belegung weiterer Turnhallen hat sich die Situation für den Schulsport verschärft. Das Amt für Schulentwicklung ist weiterhin bemüht Ausweichmöglichkeiten anzubieten. Um eine optimale Ausnutzung der noch vorhandenen Hallenkapazitäten sicherzustellen, ist eine enge Abstimmung der Schulen untereinander, gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness unabdingbar. Der Transport von Schülerinnen und Schülern mit Bussen zu Sportstätten, die nicht fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, kann inzwischen nur noch in Ausnahmefällen und nur für Grund - und Förderschulen, ggf. für Oberstufen mi t abiturrelevantem Sportunterricht angeboten werden. Entsprechende Busse stehen aufgrund der gestiegenen Bedarfe nicht mehr zur Verfügung. Die Maßnahmen können mittlerweile auch in vielen Fällen nicht mehr den Mindestanforderungen des Schulsports genügen . Die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und freiwilligen Angeboten kann ohnehin nicht mehr abgedeckt werden. 3.2 Weiterbildung und Förderung 3.2.1 Leitgedanke Die Volkshochschule Köln hat sich nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots als kompetenter Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration etabliert. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung 19 der Kölner S tadtgesellschaft. Es geht um eine interkulturelle und inklusive Gesellschaft, deren Mitglieder Vielfalt als Stärke und Chance begreifen - um eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein. Die VHS beteiligt sich in vielfacher Weise an diesem fortwährenden Prozess - insbesondere mit ihrem Angebot im Programmsegment Sprachen sowie im Bereich „Mensch – Gesellschaft – Politik“. Denn das Erlernen der Landessprache durch die zugewanderten Menschen ist für eine dauerhafte Integration ebenso unerläss lich wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der einheimischen Bevölkerung. Bewährt haben sich insbesondere die zahlreichen und differenzierten VHS -Angebote in den Bereichen Alphabetisierung, Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung. Fakt ist: Integration ist ein Prozess, der über mehrere Phasen verläuft. Sprachkurse und Alltagsorientierung sind dabei die ersten Stadien. Zentraler Baustein ist die Sprache – ohne Sprache ist Integration nicht möglich. Gelungene Integration benötigt aber ebe nso den Bezug zum Lebensumfeld, die Vermittlung der Sprache in erlebbaren Situationen, Anlässen zur Anwendung sowie eine Verstehen der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Die qualifizierten Integrationsdienstleistungen der VHS werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Ein breites Netzwerk auf kommunaler Ebene trägt dazu bei, diese Ziele zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern. Mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem wohnortnahen Angebot ist die VHS zugleich ein gefragter Partner für verschiedene Akteure im Netzwerk der Kölner Integrationspolitik. 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung Die Volkshochschule Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache mit jährlich über 600 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau). Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote:  Eine individuelle Sprachberatung, eine gezielte Bedarfsanalyse und die Einstufungstestung, die dem Kursbesuch vorgeschaltet sind, gewährleisten eine erfolgreiche Kurswahl. Ergänzend wird eine Lernberatung angeboten.  Alphabetisierungskurse und Angebote der Grundbildung wenden sich speziell an Teilnehmende, die auch in ihrer M uttersprache nicht alphabetisiert sind bzw. der lateinischen Schrift unkundig sind.  Die Kurse in Deutsch als Zweitsprache werden auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 -C2) angeboten. Die allgemeinen Integrationskurse, die vom BAMF gefördert werden, wenden sich an neu zugewanderte Ausländer (mit einem Aufenthaltstitel von mind. 1 Jahr), schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und EU -Bürger. Seit Ende 2015 sind die Integrationskurse auch für bestimmte Gruppen der Flüchtlinge geöffnet.  Besondere Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 20  Aufgrund von Spenden können seit 2015 kostenlose Sprachkurse für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden.  Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration. In Kooperation mit den Prüfungs anbietern Telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten.  An der VHS Köln finden monatlich Einbürgerungstests statt. 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung ESF-BAMF-Programm "Berufsbezogene Deutschförderung" Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 1. Januar 2012 den Zugang für Flüchtlinge und Bleiberechtigte mit Aufenthaltsgestattung und Duldung und einem nachhaltigen Arbeitsmarktzugang für den Besuch der ESF –BAMF Berufsbezogenen Sprachmaßnahmen geöffnet. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Voraussetzung ist die Zuweisung der Personen durch das ESF -Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge („Netzwerk Chance plus -Bleiberecht am Rhein“). Auch in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 können diese berufsbezogenen Sprachmaßnahmen fortgeführt werden. Die VHS führt spezielle berufsorientie rende Sprachmaßnahmen für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte durch, die das Sprachniveau A1 nachweisen. Ziele sind eine berufliche Erstorientierung und das Sprachniveau A2 /B1. Die Kurse umfassen 730 Ustd, d. h. 540 Ustd. Deutsch, 90 Ustd. EDV -Training, Berufsorientierung, Bewerbungstraining und Betriebsbesichtigungen ein 100 -stündiges betriebliches Praktikum. Die Kurse werden während der gesamten Projektlaufzeit sozialpädagogisch begleitet. Sie sind alle refinanziert und für die Teilnehmenden kostenfrei. Early Intervention Sprachkurse In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS Sprachkurse für Flüchtlinge aus neun Ländern mit ehemals besonders hoher Bleibeprognose (Syrien, Iran, Irak, Sri Lanka, Eritrea, Ägypten, Pakistan, Afghanistan, Somalia) durch. Die Kunden müssen über eine hohe Arbeitsmarktnähe bezogen auf erworbene Berufs - Studien- oder Schulabschlüsse verfügen. Es werde n keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Einstiegs-Sprachkurse für Flüchtlinge im Auftrag der Agentur für Arbeit Die Zielgruppe dieser Kurse sind Flüchtlinge, die eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meld ung als Asylsuchender (BüMA) und aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Irak und Iran kommen, da hier ein dauerhafter Aufenthalt erwartet wird. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. 21 3.2.2.3 Angebote im Programmbereich Mensch, Gesellschaft, Politik Politische Bildung im FORUM Volkshochschule Unter dem Themenschwerpunkt „Heimaten“ beschäftigt sich die Volkshochschule in breiten und sehr unterschiedlichen Kooperationen mit Fluchtursachen. Es ist uns ein Anliegen, die Kölner Stadtgesellschaft mit zusätzlichen Informationen zu versorgen, Engagement zu fördern und Vorurteilen entgegenzuwirken. Mit der Veranstaltungsreihe „Fluchtursachen – oder was bewegt Menschen ihre Heimat zu verlassen“, die auch im Herbst fortgesetzt wird, soll über regionale Krisen und Konflikte, über staatliche Verfolgung und Unterdrückung, inner- und zwischenstaatliche Krisen und Kriege in den Herkunftsländern informiert und diskutiert werden. Unter der Devise „Der Name ist Programm“ hat sich das FORUM Volkshochschule als Veranstaltungsort etabliert. Es wird von sehr unterschiedlichen Zielgruppen gut angenommen. Exemplarisch seien hier nur einige Veranstaltungen genannt: Voices of Violence – Gewalt gegen Frauen in der Demokratischen Republik Kongo (Besucherzahl: 165) In der Podiumsdiskussion mit Fotoausstellung und Filmausschnitten sprach Claudia Schmid gemeinsam mit der Projektleiterin im Bereich sexueller Gewalt der Justice and Peace Comission, Thérése Mema Mapenzi, aus der DR Kongo und der Vertreterin des Deutschen Komitees von UN Women, Bettina Metz, zum Thema. Es moderierte Isabel Schayani (WDR). Intensiv diskutiert wurden Strukturen der Gewalt, die wirtschaftlichen und politischen Hintergründe. Es wurde gezeigt, dass Frauen auch nach schlimmsten Gewalterfahrungen ermutigt werden können, ihr Leben wieder in die Hand zu nehmen, sofern sie entsprechende Hilfestellung erhalten. Es kooperieren: Bildersturm Filmproduktion und mindjazz pictures, missio e.V., Plan International Deutschland e.V. und VHS Köln. Flucht in eine neue Welt (Besucherzahl: 303) Es ging um globale Migration und Fluchtursachen. Impulse zu diesem komplexen Thema gaben Thomas Gebauer von medico international, Britta Rabe von Watch the Med Alarm Phone und Georg Restle vom WDR-Magazin Monitor. Gemeinsam mit Ali Alasan Sidikon, einem Vertreter der Internationalen Flüchtlingskonferenz in Hamburg und der Historikerin Muriel Gonzales sprachen sie über die europäische und deutsche Asylpolitik, diskutierten über Willkommenskultur und Rassismus. Moderiert wurde die Veranstaltung von Albrecht Kieser und Birgit Morgenrath. Veranstaltet von Volkshochschule, AWO Bezirksverband Mittelrhein, ibs, kein Mensch ist illegal, und recherche international e.v.; gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. Quo Vadis Türkei (Besucherzahl: 285) Informiert wurde über die aktuelle Menschenrechtslage und die bürgerkriegsähnlichen Zustände in den zumeist kurdisch besiedelten Provinzen der Türkei. Als kompetente Gesprächspartner waren dabei: Levent Gültekin (Journalist und Autor aus Istanbul), Prof. Dr. Gazi Çağlar (Politikwissenschaftler, Hochschule Hildesheim); Moderation: Çiler Fırtına. Eine Kooperation von: TÜDAY e.V. und Amt für Weiterbildung, Volkshochschule, Kölner Flüchtlingsrat e.V., Internationale Liga für Menschenrechte, allerweltshaus, kein Mensch ist illegal und Kinderhilfe Mesopotatien e.V. 22 VORSCHAU: 13. April 2016, 19:30 Uhr: Unfaire Handelsbeziehungen und Rüstungsindustrie Europa und Deutschland sind mitverantwortlich für Flucht und Vertreibung. Welche Ziele verfolgt die EU in den Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika und dem Nahen Osten? 9. Juni 2016, 19:30 Uhr: Südlich der Sahara geboren und nun in Köln Ein Gesprächsabend im FORUM, um einen differenzierten Blick auf den vielfältigen Kontinent Afrika zu werfen, Begegnungen mit Menschen aus Afrika zu fördern und Informationen von Experten zu erhalten. Projekt talentCAMPus Das Projekt „talentCAMPus Empowerment von Geflüchteten und Seiteneinsteigenden“ wird voraussichtlich im Umfang des vergangenen Jahres wieder umgesetzt. Zusätzliche Kooperationen über das Kommunale Integrationszentrum und die Lernende Region hinaus sind mit der StadtBibliothek und dem Museumsdienst in Vorbereitung. Lesementor Köln – Die Leselernhelfer Das Projekt LESEMENTOR Köln, wird verstärkt im Bereich Seiteneinsteigerklassen aber auch mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen direkt tätig werden. 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren Die Integration von Flüchtlingen gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf Qualifizierung, I ntegration und Partizipation. Digitale Lehr - und Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Flüchtlinge zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte Stigmatisierungs- und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. Workshops für Flüchtlinge und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! Der Kompaktworkshop „Community Reporter – Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören!“ richtet sich an Flüchtlinge in Köln sowie an Multiplikatoren, die in Flüchtlingsheimen oder anderen Einrichtungen mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Die beiden Dozentinnen sind viersprachig und verstehen es, ihre sprachlichen Komp etenzen in die Workshops einzubringen. Ziel dieses Workshops war und ist es, neben der Motivation und der medialen Ausbildung der Flüchtlinge (Video, Audio, Schreiben im Web) auch die Kommunikation untereinander und den Abbau von Vorurteilen zu fördern. Gl eichzeitig soll durch die Ausbildung der Multiplikatoren das Projekt auch in den Flüchtlingsheimen dauerhaft umgesetzt und weitergeführt werden können. Kooperationspartner: Amt für Weiterbildung-VHS Köln, E-Government-Onlinedienste Community Reporter: Get started in Cologne! Tutorials von Flüchtlingen für Flüchtlinge - Tutorials from refugees to refugees Grundlegende Idee ist es, Flüchtlinge zur Selbsthilfe zu qualifizieren. Neu ankommende Flüchtlinge profitieren von Erfahrungen angekommener Flüchtlinge aufgrund der medialen Aufbereitung über alle Sprachgrenzen hinweg. Tutorials ermöglichen es, barrierefre i Inhalte und erste Hilfen visuell darzustellen. Dies ist insbesondere für nichtalphabetisierte 23 Flüchtlinge und Flüchtlinge mit Grundbildungslevel von Bedeutung. Ziele der kostenfreien Tutorialworkshops, die zukünftig im Komed und in Mülheim durchgeführt werden:  Produktion von mehrsprachigen Tutorials (arabisch, englisch, Französisch Urdu, Paschto)  Starthilfe in Köln  Hilfe zur Selbsthilfe („ich bin diskriminiert worden und habe mich an die und die Stellen gewandt“)  Integrationsförderung (durch praxisorientierte Alltagshilfen)  Antidiskriminierung von Flüchtlingen durch kompetenzorientierte Videos (von Kochen bis zum Projektmanagement)  Barrierefreier interkultureller Dialog durch visuell aufbereitete Alltagshilfen  Förderung der Medienkompetenz  Partizipation ( kommunale Ansprechpartner, Selbsthilfeinitiativen, Flüchtlingsrat, Integrationsrat) Kooperationspartner: Amt für Weiterbildung/VHS Köln, E -Government-Onlinedienste, Lernende Region Netzwerk Köln Fachtagung: Medienarbeit mit geflüchteten Menschen am 17. März 2016 im Komed in Köln Kaum ein Thema beschäftigt die öffentliche Diskussion so stark wie die Flüchtlingsthematik. 180 Teilnehmende kamen aus der ganzen Bunderepublik, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, sich auszutauschen und Netzwerke zu knüpfen. Die positive Resonanz überstieg die Erwartungen der veranstaltenden Kooperationspartner. Veranstaltet wurde die Fachtagung gemeinsam von der Lernenden Region Netzwerk Köln e.V., der sk stiftung jug end und medien und der Volkshochschule Köln. Dank der finanziellen Unterstützung durch die Landesanstalt für Medien Nordrhein -Westfalen (LfM) konnte ein anspruchsvolles Programm realisiert werden. Nach dem Grußwort von Dr. Agnes Klein, Dezernentin für Bild ung, Jugend und Sport der Stadt Köln, eröffnete Senol Keser, Journalist und Moderator, die Fachtagung mit einem kurzen Überblick über das Arbeitsfeld. Dr. Sandra Hofhues, Junior Professorin der Universität zu Köln, beleuchtete in ihrem Impulsvortrag Heraus forderungen aus medienpädagogisch - didaktischer Sicht in der Medienarbeit mit Geflüchteten. Darauf folgten zwei weitere wissenschaftliche Vorträge: Professor Dr. Vassilis Tsianos (Fachhochschule Kiel) sprach aus soziologischer Perspektive über Informations - und Kommunikationswege flüchtender Menschen. Eine dritte – kommunikationswissenschaftliche - Perspektive eröffnete Dr. Christine Horz (Universität Bochum) mit ihrem Beitrag „Partizipation und ihre Grenzen. Migrantinnen als Medienmacher im Offenen Kanal.“ Nach den wissenschaftlichen Impulsvorträgen ging es um Erfahrungen aus der Praxis anhand von Best -Practice Beispielen: Hartmut Schneider stellte das Projekt „Being Refugees“ vor. Aus diesem Projekt ist eine Fotoausstellung entstanden, die die Situation ge flüchteter Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung dokumentieren. Silke Bunde von KultMobile e.V. berichtete über das Projekt „Check In – Ein Trickfilmfestival für Düsseldorfer Flüchtlingskinder“. Sechs Künstler aus dem Team von KultMobile haben in drei Fl üchtlingsunterkünften Trickfilme mit Kindern gedreht. Beim dritten Praxisbeispiel „Community Reporter“, ein 24 Kooperationsprojekt der Volkshochschule Köln mit E -Government-Onlinedienste, wurden „Digital Storytelling-Workshops“ mit geflüchteten Menschen und Multiplikatoren vorgestellt. Die gut besuchten Workshops am Nachmittag standen ganz im Zeichen der Praxis und deren medienpädagogischen Handlungsfeldern: Schule, Offene Kinder - und Jugendarbeit sowie Erwachsenenbildung. Teilnehmende aus der Wissenschaft, m edienpädagogischer Praxis und dem Ehrenamt diskutierten über Konzepte, finanzielle Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Nachhaltigkeit medienpädagogischer Projekte. 3.3 Kinder- und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke Unbegleitete minderjährige Ausländer Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Jugendamt Köln verpflichtet jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen. Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung de r Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die Aufgabenstellung der Betreuung der UMA bundesweit gleichmäßig durch alle Jugendämter übernommen werden. Städte, die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können UMA zu Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen Zuweisungsquote liegen, nur noch die den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von Aufnahmegruppen geschaffen werden. Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Jugendamtes Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. Präventive Kinder- und Jugendhilfe Die offene Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) hat den Auftrag und ist aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung und durch die Verteilung der Immobilien an 71 Standorten im Stadtgebiet sehr gut geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Int egration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in das Regelsystem zu leisten. Die Zielsetzung besteht darin, die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in die Angebote der Einrichtungen zu integrieren und die interkulturelle Kompet enz von allen Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die OKJA bietet aufgrund ihrer Erfahrung von präventiver Arbeit und ihrer Methodenvielfalt viele Wege an, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem informellen Bildungsauftrag der OKJA ist die jeweilige Jugend einrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe Integrationsleistung erbringen. Wesentlich sind hier: • Freizeitgestaltung • Sportangebote • Gruppenarbeit • Bedarfsorientierte Einzelfallberatung • Integrative Sprachförderung (u. a. Dolmetschertätigkeit) • Hausaufgabenbetreuung. Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur 25 erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von Flüchtlingsfamilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei d er Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstütz ungsleistungen für Familien innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im ASD (IKD) zuständig. Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (DS Nr. AN/1784/2014) für Flüchtlingskinder und -jugendliche im Ber eich der vorschulischen Bildung die bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes (IKD) zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Hierfür wurden in 2015 112.500 € zur Verfügung gestellt. Der IKD kooperiert eng mit dem Wohnungsamt, den örtlic h zuständigen Trägern von Flüchtlingswohnheimen sowie den von der Bürgerschaft getragenen Zusammenschlüssen von Ehrenamtlern und Willkommensinitiativen. Der Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk vorhandenen Einrichtungen. Neben der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im Stadtbezirk, arbeitet der IKD mit ASD, GSD und freien Trägern im Bezirk zusammen. Dabei stellt der IKD sein eigenes Beratungsangebot z ur Verfügung und nutzt in Kooperation mit den Wohnheimträgern sowie den Trägern im Sozialraum bestehende Ressourcen des Stadtteils. 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer Zum Stichtag 31.03.2015 werden durch das Jugendamt 1016 minderjährige und 109 volljährige Flüchtlingsjugendliche betreut. Vorrangiges Ziel in 2016 ist es, das Verteilverfahren nach dem neuen Bundesgesetz optimal umzusetzen, sowie die in 2015 eingerichteten Notunterbringungsplätze durch reguläre neu geschaffene Wohngruppen z u ersetzen. Hierfür ist das Jugendamt Köln nach wie vor auf geeignete Wohnobjekte angewiesen. 3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung für Flüchtlingskinder und -jugendliche im Be reich der präventiven Jugendhilfe die bestehenden Strukturen der offenen Kinder - und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Für 2016 liegen bislang 82 Anträge für neue Mikro -Projekte vor. Die Angebote können in zwei Kategorien eingeordnet werden: 1. Projekte in mobiler und aufsuchender Arbeit vor einer Flüchtlingsunterkunft oder auf einem Spiel- oder Bolzplatz 2. Projekte / Maßnahmen in der Jugendeinrichtung 26 Eine Auswertung der Maßnahme n aus 2015 erfolgt im abschließenden Sachbericht zum Projektablauf, der von allen Antragstellern einzureichen ist und gesamtstädtisch ausgewertet werden soll. In 2015 wurde eine Fachtagung mit dem Titel „ Migration und Flucht – Herausforderung für die Offene Kinder - und Jugendarbeit durchgeführt. Es nahmen daran etwa 100 Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld Offene Kinder - und Jugendarbeit teil. Für 2016 soll eine weitere Fach - tagung für die benannte Zielgruppe stattfinden. 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung Um die Versorgung von Kita -Kindern an neuen Standorten von Flüchtlingseinrichtungen zu unterstützen und eine gleichmäßige Verteilung in ein Regelsystem zu erreichen, werden unmittelbar nach Feststellung und Bezug eines neuen Wohnheims, durch Heimleitung des Wohnheimes, die benachbar ten Leitungen von Kindertagesstätten in nicht öffentlicher und öffentlicher Trägerschaft zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen. In diesem Abstimmungsgespräch sollen die Kinder mit einem Platzbedarf auf die in Frage kommenden Einrichtungen möglichst gleichmäßig verteilt werden. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.01.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Stufenkonzept für die Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien der Altersstufen 1-6 Jahren zu entwickeln. Nach Erstellung und Verabschiedung des Konzeptes wird im darauffolgenden Sachstandsbericht über das Ergebnis berichtet. 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Derzeit ist der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig. Die Aufgabenfelder des IKD umfassen gemäß dem Ratsbeschluss folgende Maßnahmen:  Initiierung von Sprachförderangeboten und Alphabetisierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene  Familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen und Erziehungskompetenz der Eltern  Initiierung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen zu alltagsrelevanten Themen der Gesundheit, Ernährung, Kindererziehung sowie Kennenlernen der bestehenden Regelangebote  Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen  Angebote der Vorschulförderung für Kinder – pädagogische Spielgruppen – soziale Gruppenarbeit etc.  schulbegleitende Hilfen für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind  Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, Aus-und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc.  Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach -und Kulturmittlern, Do lmetschern etc. zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote Für die neuen Standorte (Wohnheime und Hotels), in denen Flüchtlingsfamilien untergebracht werden, wird grundsätzlicher ein weiterer und erhöhter Bedarf für 27 Integrationslotsen; Mütter -/Väter-/Elterngruppen, Angebote der Familienförderung (Erziehungs- und Alltagsgestaltung) gesehen, der mit den derzeitigen personellen Ressourcen des IKD nicht umfänglich gedeckt werden kann. 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke Der Zugang von Menschen mit Fluchthintergrund in Deutschland stellt auch das Jobcenter Köln vor große Herausforderungen. Für das Jobcenter Köln wird im Laufe des Jahres 2016 ein Zugang von 6.000 bis 8.000, für die Agentur für Arbeit Köln von ca. 3.000 Menschen mit Fluchterfahrung prognostiziert. Um dem Zulauf, den Anliegen und Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht zu werden, haben das Jobcenter Köln und die Agentur für Arbeit Köln frühzeitig die Einrichtung einer gemeinsamen Erstanlaufstelle für Flüchtli nge in Köln geplant und im Dezember 2015 den Integration Point eingerichtet. Der Integration Point ist auf Seiten der Agentur eine Erstanlaufstelle für alle Flüchtlinge mit einer positiven Bleiberechtsprognose im laufenden Asylverfahren und auf Seiten des Jobcenters für alle anerkannten Flüchtlinge, die in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Vorrangiges Ziel im Integration Point ist die möglichst frühzeitige und zügige Unterstützung, Beratung und Vermittlung in Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung. Der S pracherwerb stellt zurzeit die erste und dringendste Aufgabe für die Menschen dar, um eine schnellst mögliche berufliche und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Hier können bereits während der laufenden Asylverfahren seitens der Agentur für Arbei t erste Schritte eingeleitet und Sprachkurse vermittelt werden. Sprachkenntnisse ermöglichen den Menschen perspektivisch die Nutzung aller Angebote des Jobcenters Köln und somit erfolgreiche Aussichten auf eine gesellschaftliche wie berufliche Integration. In speziell für Flüchtlinge konzipierten Maßnahmen, werden arbeitsmarktliche Perspektiven aufgezeigt, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes informiert und Bewerbungsaktivitäten unterstützt. Weitere Schwerpunkte sind u.a. die nahtlose Sicherstellung des Lebensunterhaltes bei einem Wechsel aus dem Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG ins SGBII und die ganzheitliche Beratung ohne bzw. mit möglichst geringen Schnittstellenverlusten. Über die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Köln hinaus wurde n bereits Netzwerke mit städtischen Dienststellen, den Flüchtlings - und Migrationsberatungsstellen, den Wohlfahrtsverbänden, den Arbeitgeberverbänden und Kammern und dem IQ -Netzwerk hergestellt. Das Projekt „Chance+“ (vormals „Bleiberecht am Rhein“), das b ereits seit Jahren Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung gesammelt hat, ist räumlich an den Integration Point angegliedert. Eine ggf. temporäre Anbindung von externen Beratungsstellen mit Sprechstunden vor Ort ist möglich. Hierfür stehen Beratungsbüros im Integration Point zur Verfügung. Mit städtischen Dienststellen z. B. mit dem Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten wurde bereits eine Telefonhotline eingerichtet, damit Anliegen schnell und unkompliziert geklä rt werden können. Darüber hinaus bestehen bereits Kontakte zu Arbeitgebern, die Menschen mit Fluchterfahrung einstellen möchten. Die Erfahrungen aus der Praxis werden zeigen, welche Unterstützung die Menschen benötigen. Dementsprechend werden wir unsere Angebote laufend anpassen. 28 3.4.2 Aktuelle Themen Verweis auf Nr. 2 des jeweils aktuellen, im Ausschuss Soziales und Senioren vorgestellten Jobcenter-Berichtes zum Integration Point. 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke Die aktuelle Lage auf dem Mietw ohnungsmarkt ist gerade im unteren und mittleren Preissegment mehr als angespannt, was zu beständig steigenden Mieten und einem sich verknappenden Angebot führt. Nach Erhebungen des städtischen Amtes für Stadtentwicklung und Statistik im Jahr 2014 hatten r echnerisch 45 % der Kölner Haushalte Anspruch auf eine preisgünstige geförderte Mietwohnung – Tendenz steigend. Dabei liegt das Mietenniveau in Köln 29 % über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter an, ebenso wie die Baulandpreise im Geschosswohnungsbau seit 2010. Als Reaktion wurde im Juli 2015 die sog. Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Trotz reger Bauaktivität auf dem Gesamtmarkt wird in der Regel nur dann preiswerter neuer Mietwohnraum angeboten, wenn das Bauvorhaben durch Fördermi ttel des Landes Nordrhein-Westfalen subventioniert wird. Die von der Landesregierung für das Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 beschlossenen Leitziele sind unter anderen  für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen und die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen,  die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen),  die Entwicklung und Erneu erung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen,  Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten. Um das zu erreichen, wird jährlich ein Darlehensvolumen von 800 Mio. € landesweit zu überaus günstigen Konditionen bereitgestellt. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde erhält davon mindestens jährlich 75 Mio. € zur Fö rderung überwiegend privater Bauvorhaben, wobei dieser Betrag bei Bedarf noch aufgestockt werden kann. Die Förderdarlehen, die bis zu 80% der Kosten betragen können, sind in den ersten 10 Jahren zinslos und bleiben auch danach günstig. Im Gegenzug wird ei ne Mietpreis- und Belegungsbindung vereinbart, so dass der Bezug der voraussetzt und die Kaltmiete im gängigen Fördertyp A 6,25 € je qm monatlich nicht überschreiten darf. Durch die Förderdarlehen mit mehr als 25% Tilgungsnachlass wird also auch bei günsti gen Mieten noch eine attraktive Rendite bei den Investoren erzielt. So wurden im vergangenen Jahr 2015 erstmals seit 15 Jahren in Köln wieder mehr als 1.000 Mietwohnungen mit Landesmitteln gefördert, davon 834 in Neubauten und 182 bei Umbau im Wohnungsbestand. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines setzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus voraus, den Asylbewerber und Flüchtlinge (noch) nicht haben. Da sich die bisherige Wohnraumförderung nur auf Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen bezog, hat das zuständige Ministerium im Juni 2015 eine eigene Richtlinie zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen veröffentlicht. 29 Diese ist eng an die bisherigen Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt und fordert weiterhin qualitativ hochwertigen Wohnungsbau. Auch die Fördermittel sind in Darlehens - höhe und –bedingungen weitgehend identisch. Zur Steigerung der Attraktivität des Programms wurde der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale um 10 Prozentpunkte erhöht und ein individuell festzusetzender Zuschlag für erhöhte Fluktuation und andere Kosten ermöglicht. Das große Interesse der Investoren und erhebliche Beratungsbedarf lassen auch im aktuellen Jahr auf eine ansprechende Nachfrage schließen. Für Kommunen und Kommunalverbände besteht zusätzlich die Möglichkeit, übe r das Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ der NRW.BANK, jährlich bis zu 10 Mio. € für den Bau, Erwerb, die Modernisierung oder Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zu beantragen. 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge Der beim Neubau von Wohnraum für Flüchtlinge um 10 Prozentpunkte erhöhte Tilgungsnachlass und der mögliche Zuschlag zur Miete führen – auch in Kombination mit einem langfristigen Mietvertrag durch die Abteilung für Wohnraumversorgung des Wohnungsamtes – zu großer Nachfrage. Diese mündete bisher in drei konkreten Anträgen. Ein Förderantrag in Köln -Raderberg über 33 Wohnungen liegt bereits vor und soll kurzfristig bewilligt werden. Weitere 25 Wohnungen sollen in Köln -Bayenthal gebaut werden. Für ein Bauvorhaben in Köln-Niehl gibt es bereits eine ministerielle Ausnahmegenehmigung, wegen erforderlicher Umplanungen soll der Antrag kurzfristig gestellt werden. Die GAG Immobilien AG hat ebenfalls angekündigt, sich in diesem Jahr verstärkt dem Thema zu widmen. Welches Ausmaß die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge im aktuellen Förderjahr tatsächlich erreichen kann, hängt davon ab, wie vielen der interessierten Investoren es tatsächlich gelingt, ein geeignetes baureifes Grundstück zu erwerben. 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl Engagierter bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, Hausaufgabenbetreuung oftmals begleitet von einem Träger an. Das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbe it sowohl in den Angeboten als auch in den begleitenden Trägern ist groß. In mittlerweile ca. 40 überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Men schen durch ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zu Recht zu finden und nicht zuletzt stärken sie die Neu Zugewanderten, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspe ktivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären Betreuungsstrukturen und tragen sehr praktisch zu einer Entlastung der z.Zt. oft am Limit arbeitenden Sozialen Dienste der Stadt und der Träger bei. Die oft la nge Zeit des Wartens auf Entscheidungen zu einem ausländerrechtlichen Status und einem damit verbundenen 30 Anspruch auf Integrationsangebote helfen ehrenamtliche Strukturen, zumindest abzumildern oder sinnvoller zu nutzen. Antirassismusarbeit ist zu allen Zeiten eine wichtige Präventionsarbeit. Laut Innenminister NRW Jäger haben sich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten von 25 in 2014 auf 214 in 2015 mehr als verachtfacht. Insofern muss den Anstrengungen gegen Rassismus insbesondere wegen der Entw icklung der Flüchtlingssituation eine aktuell steigend große Bedeutung zukommen. 3.6.2 Aktuelle Themen Ob Unterstützung beim Deutsch lernen, Begleitung bei Arzt - oder Behördengängen, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Organisation gemeinsamer Feste oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt. Flüchtlingsberatungsstellen Das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht u.a. vor, fünf halbe Stellen zur Flüchtlingsberatung städtisch zu fördern . Diese Stellenanteile wurden bei den Trägern des „Beratungsnetzwerks Menschen ohne Papiere“ angesiedelt. Die Finanzierung dieser dringend notwendigen Beratungsarbeit konnte aus dem Integrationsbudget 2015 anteilig sichergestellt werden und wurde von den Trägern begonnen. Eine Weiterführung der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand ab 2016 vorgesehen. Wohlfahrtsverbände Ehrenamtliche Unterstützung hat bei den Wohlfahrtsverbänden eine lange Tradition. Die Verbände arbeiten in ihren Arbeitsfeldern mit ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Die Wohlfahrtsverbände legen hier großen Wert auf eine qualifizierte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von ehrenamtlichen/freiwilligen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Integrationsagenturen In Köln sind 12 Integrationsagenturen verortet. Integrationsagenturen sind angesiedelt bei Wohlfahrtsverbänden und werden aus Landesmitteln finanziert für ihre strukturelle Arbeit in den Themenfeldern Bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Sie sind wesentliche Akteure auch in der Flüchtlingsarbeit, z.B. durch ihre Angebote zur Interkulturellen Öffnung für MultiplikatorInnen oder den Einsatz in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Spezielle Angebote halten Rubicon e.V. mit seiner Arbeit im Bereich LST und OEGG e.V. mit seinem Schwerpunkt auf Antirassismus -, Antidiskriminierungsarbeit vor. Ausdrücklich geht es dabei um die strukturelle Arbeit vor allem mit MultiplikatorInnen, nicht um die Beratung von Einzelfällen. Interkulturelle Zentren 2016 gibt es 39 anerkannte Interkulturelle Zentren in der Stadt Köln. Grundangebote aller Zentren sind Soziale Beratung, Sprachförderung und interkultureller Austausch. Jedes Zentrum verfügt über einen offenen Treffbereich, in dem Begegnung stattfinden kann. Die Interkulturellen Zentren legen Wert darauf, dass sie sich in das Thema der Flüchtlingsarbeit insbesondere über ihre Kernaufgabe der nachhaltigen Integration 31 einbringen. Im Fokus der Arbeit stehen in den Zentren im Allgemeinen weniger die Aufgaben der Erstversorgung von Flüchtlingen. Sehr wohl gibt es aus vielen Zentren heraus, die zu einem Großteil von Migrantenorganisationen getragen werden, ein starkes bürgerschaftliches Engagement für Gef lüchtete. Einige Zentren sind unmittelbar in Willkommensinitiativen engagiert. Die Angebote der Zentren stehen ebenso länger in Deutschland lebenden wie Neuzugewanderten zur Verfügung. Oft sind sie erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte. Insbesondere best eht in den Zentren eine langjährige Erfahrung mit niederschwelligen Alphabetisierungs- und Sprachförderangeboten, die meist der erste Zugang auch zu den Beratungsangeboten sind. Ein Aspekt der sozialen Beratung in den Interkulturellen Zentren ist die Verwe isberatung in die Regelsysteme. Damit dienen sie als Drehscheibe für weiterführende Hilfen. Darüber hinaus bieten die Interkulturellen Zentren Raum für die Selbstorganisation von Flüchtlingen und anderen Migrantengruppen. Insbesondere der offene Rahmen der Förderung der Zentren bietet die Möglichkeit unkompliziert und situationsangemessen bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln. In 2015 konnten zusätzliche Ressourcen durch die Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Integrationsbudgets in Höhe von 50. 000 Euro bereitgestellt werden, die jedoch nicht explizit für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen waren. Eine Weiterführung der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand ab 2016 vorgesehen. Kirchengemeinden In vielen Stadtteilen gibt es aktive Einzelpersonen wie auch Gruppen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei der Betreuung einzelner Flüchtlinge oder in bestimmten Wohnheimen engagieren. Willkommensinitiativen Zwischenzeitlich hat sich auf dem Kölner Stadtgebiet eine Reihe von Willkommensinitiativen gebildet. In der Melanchthon Akademie finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung dieser Willkommensinitiativen statt. Zielsetzung ist es, eine nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ anzustreben, um sich auszutauschen, sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungs-einrichtungen zu unterstützen. Die Bezirke mit ihren Bürgerämtern und - soweit vorhanden – Sozialraumkoordinatoren sollen die erste Anlaufstelle für die örtlichen Willkommensinitiativen aus der Bürgerschaft sein. Forum für Willkommenskultur Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich freiwillig, d.h. ohne vertragliche Verpflichtung, jedoch verlässlich entscheiden kann. Dies kann einmalig und stundenweise sein, oder bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich. Unentgeltlich heißt insbesondere, dass kein Geld für die freiwillig erbrachte Zeit, maximal eine Aufwandsentschädigung, gezahlt wird. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt finanziell das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ durch den Flüchtlingsrat und die Freiwilligenagentur. Dere n Aufgabe ist 32 es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicher -zustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich den Flüchtlingen annehmen, wie z.B. der Kirche und der Wohlfa hrtsverbände, und der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürge rschaftlicher Willkommensinitiativen. Projekt "Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern Das Ehrenamtsprojekt, mit dessen Durchführung der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und die Kölner Freiwilligen Agentur e.V. aufgrund eines Ratsauftrages vom 08.04.20 14 von der Stadt Köln beauftragt und finanziert wird, hat eine Laufzeit von vier Jahren. Für schulpflichtige Flüchtlingskinder, die Seiteneinsteigerklassen an Kölner Grundschulalter besuchen, wird bei Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten in enger Abstim mung mit den Schulen eine außerschulische Betreuung angeboten. Die individuelle Förderung (i.d.R. nachmittags, zweimal pro Woche) zielt nicht zuletzt darauf, den Kindern einen schnelleren Wechsel in Regelklassen zu ermöglichen. Zu Beginn des Schuljahres so wie des Halbjahres werden zwölfmonatige Patenschaften vermittelt (im ersten Jahr 50, ab dem zweiten Jahr 80 Patenschaften pro Jahr). Vorausgeht einerseits die Auswahl der Flüchtlingskinder, anderseits die Auswahl und Schulung der Freiwilligen, deren Tätigkeit über das Jahr eng begleitet wird. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ Das K ommunale Integrationszentrum (KI) unterstützt das Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V., der bereits seit mehr als 10 Jahren Träger eines Ausbildungsprojektes ist. Wie auch dort unterstützen und begleiten Paten nach der Erwerbs - oder Familienphase für 2 bis 3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sprache, bei der Orientierung in schulischen Belangen und im neuen Schulsystem und entwickeln mit ihnen eine Zukunftsperspektive. Antirassismusarbeit Die Stadt Köln fördert Projekte zu „Antirassismus -Training“. In 2015 wurden die Mittel über das Interkulturelle Maßnahmenprogramm und das Integrationsbudget erhöht. Eine Fortführung der Erhöhung ab 2016 ist nach aktuellem Stand vorgesehen. Die beiden Antidiskriminierungs -Beratungsstellen von Caritas e.V. und OEGG e.V. werden seit Jahren gleichbl eibend mit 49.600 € p.a. städtisch bezuschusst. Die Beratung und Begleitung von Einzelfällen durch die Stadt (Interkulturelles Referat) im Rahmen des so genannten „3-Säulen-Modells“ wurde in 2013 über die Einsparung der Stelle aufgegeben Projekt „Integrationslotsinnen und- lotsen“ Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster Treff) setzen Lots*innen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. Ca. 70 Ehrenamtliche waren in 2014 ca. 2.000 mal im Einsatz. Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme konnte d ie Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget wieder aufgenomme n werden . Eine Weiterführung der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand ab 2016 vorgesehen. 33 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke Gemeinsamer Sport und gemeinsame Bewegung können Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich körperlicher und geistiger Voraussetzungen sowie unterschiedlicher Herkunft zusammenführen. Im Sport findet so seit vielen Jahren gelebte Integration statt, insbesondere in ehrenamtlich arbeitenden Sportvereinen, aber auch im freien und z. T. kommerziellen Sport. Dieses Potential gi lt es für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern (FlüZu) gezielt zu nutzen, ohne den Sport mit seinen ehrenamtlichen Strukturen auszunutzen oder mit Ansprüchen zu überfordern! Dabei bietet es sich an, gezielt Sport - und Bewegungsangebote auf unte rschiedlichen Niveaus mit am jeweiligen Bedarf angepassten Zielen für FlüZu einzurichten (vgl. Pkt. 3.6.2.1) oder freie Kapazitäten in bestehenden Sportgruppen zu nutzen. Grundsätzliche Voraussetzungen für solche und allgemeine Sportangebote sind aber zu allererst zur Verfügung stehende Sportstätten, Turn - und Sporthallen sowie alternative Sporträume und Außensportanlagen (vgl. Pkt. 3.6.2.2), aber auch finanzielle Mittel, z. B. für den Einsatz entsprechend qualifizierter Sportbetreuer/innen! 3.7.2 Aktuelle Themen Vor diesem Hintergrund werden seitens der Sportverwaltung finanzielle Mittel zur Einrichtung von entsprechenden Sportangeboten für junge FlüZu bereitgestellt, zur Qualifizierung von Sportbetreuern/innen, darüber hinaus Finanzmittel, um aufgrund der Belegung von zahlreichen Turn- und Sporthallen mit FlüZu entstandene finanzielle Probleme von betroffenen Sportvereinen aufzufangen. 3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer Die Zahl der Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen, auch in Köln. Einen großen Anteil haben dabei Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Diese müssen an die Kölner Stadtgesellschaft herangeführt und aufgenommen werden. Adäquate und ausreichende Unterstützungsa ngebote, insbesondere auch im Sport, helfen, um Hemmschwellen und Sprachbarrieren zu überwinden. Es gilt daher auch, situations- und zielgruppen-orientierte Ansätze im Sport zu entwickeln. Hierzu wurden seitens der Sportverwaltung o. g. Finanzmittel berei tgestellt, die auf Antrag nach Rahmenvorgaben an Sportanbieter vergeben werden können. In dieses Verfahren werden die Bezirksjugendpflegen involviert. 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport Über die s. g. Qualifizierungsoffensive im Sport werden seitens der Sp ortverwaltung Lizenzierungen im Sport im Rahmen des Lizensierungssystems des Deutschen Olympischen Sportbundes bezuschusst. Da es mittlerweile auch Lizenzierungsmodule für die Flüchtlingsarbeit gibt, können diese über die vorhandenen Finanzmittel bezuschusst werden. 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen Um den akuten Zustrom von FlüZu in Köln unterbringen zu können, wurden bereits zahlreiche Turn - und Sporthallen in Flüchtlingsnotunterkünfte umgewandelt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Vereins- und Schulsport 34 Messbar sind in diesem Zusammenhang finanzielle Einbußen der Sportvereine, die sich aus Vereinsaustritten, zusätzlichen Fahrwegen, Strafen wegen ausgefallener Liga -Begegnungen, zusätzliche Kosten für Raumanmietungen usw. ergeben. Um diese finanziellen Einbußen auffangen zu können, wurde seitens der Sportverwaltung ein s. g. „Notfalltopf“ in Höhe von 110.000, - € bereitgestellt. Die Mittel werden nach in Verbindung mit dem Stadtsportbund Köln e.V. erarbeiteten Kriterien von diesem auf schriftlichem Antrag hin vergeben. 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke Familienberatung und Schulpsychologie in Köln arbeiten im Rahmen der jeweiligen Auftragsgrundlagen sowohl für ratsuchende Menschen als auch im Kontext von Systemberatung. Hier werden insbesondere für Fachkräfte im Elementar - sowie Primarbereich und in der Sekundarstufe I und II Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der Arbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung vorgehalten. 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung Erzieherinnen und Erzieher sowie andere Fachkräfte in den Kindertagesstätten und Familienzentren leisten täglich, im Kontakt mit den ihnen anvertrauten Kindern und deren Eltern, eine verantwortungsvolle Arbeit. Die Herausforderungen, denen sie in Ih rem Arbeitsalltag begegnen sind vielfältig. Der Umgang mit den oftmals stark verunsicherten und teilweise auch traumatisierten Flüchtlingskindern ist nur eine von vielen Aufgaben, die in den letzten Jahren hinzugekommen ist. Die Familienberatung der Stadt Köln hat ein psychoedukatives Informationsangebot für Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren entwickelt, mit dem Ziel sowohl deren Resilienz, als auch kultursensibles Denken und Handeln zu fördern. Die Belastungsfaktoren von Fluch t, Information über Traumatisierung sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, was Fachkräfte für diese Kinder tun können, sind Inhalte des Angebots. Des Weiteren werden insbesondere in Familienzentren, die mit unseren Beratungsstellen kooperieren, regelmäßige Möglichkeiten angeboten, einzelne Fälle zu reflektieren und sich professionell auszutauschen. 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen wertschätzende Beziehungen, Stabilität, einen sicheren Rahmen und Struktur. Der Schulbesuch bedeutet für Kinder und Jugendliche wieder einen geregelten Tagesablauf. Um das Ankommen und das Lernen in der Schule für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten, bietet der Schulpsychologische Dienst Unterstützung an. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung. Wenn die Eltern einverstanden sind, kann auch einen Unterrichtshospitation durchgeführt werden. In den angebotenen Supervisions - und Fallbesprechungsgruppen des Schulpsychologischen Dienstes für Lehrkräfte können Einzelfälle ausführlich besprochen und reflektiert sowie Handlungsalternativen entwickelt werden. Für Teilkollegien oder ganze Kollegien bietet der Schulpsychologische Dienst eine Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung durch die Schule“ an. Inhaltlich wird vor allem auf Belastungsfaktoren, m ögliche 35 Reaktionen von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung und sehr konkret auf die für diese Schülerinnen und Schüler notwendige Unterstützung durch die Lehrkräfte eingegangen, damit Schule als sicherer Ort erlebt wird. 4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke Mit dem Asyl - und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob ein Flüchtling eine Bleibeperspektive im Bundesgebiet hat oder nicht. Wenn eine Bleibeperspektive besteht, sollen zeitnah Maßnahmen zur Integratio n ansetzen. Wenn keine Perspektive für einen Verbleib im Bundesgebiet besteht, sollen Asylverfahren künftig schneller abgeschlossen werden und Ausreisen sowie ggf. Abschiebungen stattfinden. Darüber hinaus regelt das Ausländerrecht den Zugang zum Arbeitsma rkt und die Rechte und Pflichten zur Teilnahme an Integrationskursen. Diese besonderen Integrationsmaßnahmen finden als gesetzlichen Auftrag an die Ausländerbehörden ihre Grundlage in den §§ 43 ff Aufenthaltsgesetz. Die Ausländerbehörde fördert die Integr ation von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Integrationsprojekte anderer Akteure. Darüber hinaus initiiert, koordiniert und steuert sie durch den Einsatz von Drittmitteln eigene Projekte. Im Bereich der Fachgruppe Integration in der Ausländerabteilung wird ein Anspruch auf Teilnahme bzw. ggf. die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs geprüft und umgesetzt. Zugewanderte, die keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben, werden hinsichtlich anderer Fördermaßnahmen beraten und zielgerichtet vermittelt. Zur Durchführung dieser Integrationsmaßnahmen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den für die Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Integrationskursträgern, den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD), im Falle des Leistungsbezugs von SGB -II-Leistungen ebenso zu dem Jobcenter Köln. Zur Sicherung der Kontinuität, Verbesserung von Arbeitsabläufen und Anpassung aufgrund rechtlicher Veränderungen, findet ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten im Rahmen der Netzwerkkonferenz „Deutsch für Köln“ und des Arbeitskreises MBE/JMD statt. Im Bereich des Asylverfahrens sin d die zugrundeliegenden Zuständigkeiten und Verfahren von besonderer Bedeutung. Die Asylverfahren werden vom BAMF durchgeführt. Während der Dauer des Verfahrens erhalten die Asylantragsteller eine Aufenthaltsgestattung, die von der Ausländerbehörde ausgest ellt und verlängert wird. Asylverfahren dauern bisher durchschnittlich sechs bis neun Monate, in Einzelfällen auch kürzer oder länger. Wegen der hohen Antragszahlen gibt es derzeit allerdings Verzögerungen bei der Antragstellung. Es kann teilweise mehrere Wochen bis Monate dauern, bis ein Flüchtling einen Termin beim BAMF erhält, um seinen Asylantrag förmlich zu stellen. Das Bundesamt arbeitet daran, die Verfahren zu beschleunigen. So ist geplant, dass die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert werden und dort auch der Asylantrag gestellt wird. Der Bundesgesetzgeber ist bestrebt, durch Änderungen des Asyl - und Ausländerrechts die Aufnahme und den Aufenthalt der Flüchtlinge gezielter zu steuern:  Asylantragsteller, die aus unsicheren Herkunf tsstaaten nach Deutschland kommen und eine gute Bleibeperspektive haben, sollen schneller und besser integriert werden. Hierzu werden viele Stellen aktiv, unter anderem das BAMF, die 36 Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter sowie vi ele private Initiativen und Unterstützer.  Diejenigen, die aus sicheren Herkunftsstaaten ins Bundesgebiet einreisen und keine Bleibeperspektive haben, sollen schneller als bisher zur Rückreise motiviert bzw. nach einer Ablehnung im Asylverfahren – soweit nicht ausnahmsweise andere Bleiberechte bestehen – abgeschoben werden. Bisher kann die Ausreisepflicht nach Ablehnung des Asylantrags in der Regel nicht zeitnah umgesetzt werden. Abgelehnte Asylbewerber werden mit dem Bescheid des BAMF zur Ausreise verpfl ichtet. Für den Fall, dass sie der Ausreise nicht nachkommen, wird im Bescheid die Abschiebung angedroht. Gegen die Ablehnung des Asylantrags steht den Betroffenen der Rechtsweg offen. Während dieser Zeit wird der Aufenthalt in der Regel weiter gestattet. In einer Vielzahl der Fälle abgelehnter Asylbewerber werden Anträge auf Erteilung eines sonstigen humanitären Aufenthaltstitels gestellt. Diese Anträge bedürfen der Prüfung und Bescheidung. Auch dies wird ggf. gerichtlich überprüft. Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, werden die Betroffenen bei der nächsten Vorsprache erneut auf die Ausreisepflicht verwiesen und in zwei Richtungen beraten und informiert. Zum einen werden sie über die Möglichkeiten und Unterstützungen einer freiwillig en Ausreise beraten (Rückkehrprogramme und Rückkehrhilfen). Zum anderen wird deutlich gemacht, dass andernfalls die Abschiebung eingeleitet wird. Häufige Hindernisse einer Abschiebung sind fehlende Pässe in Verbindung mit teilweise falschen oder unzureich enden Angaben über die Identität durch die Betroffenen und einer häufig aufwändigen Passersatzpapierbeschaffung. Hier hat die Bundesregierung angekündigt, die Bundesländer künftig besser zu unterstützen. Ein großer Teil der Anträge auf einen humanitären Aufenthalt wird mit Erkrankungen und/oder Reiseunfähigkeit begründet. Neben tatsächlichen Erkrankungen sind Hintergrund solcher Anträge oft die schwierigen Lebensbedingungen und fehlende Existenzsicherung im Heimatland. Sofern die Erkrankungen nicht bereit s Bestandteil des Verfahrens beim Bundesamt waren, sind diese ggf. durch die Ausländerbehörde zu prüfen (inlandsbezogene Abschiebehindernisse). Eine ablehnende Entscheidung wird ebenfalls regelmäßig gerichtlich überprüft. In einigen Fällen ist nach Festst ellung der Reisefähigkeit eine ärztliche Begleitung während des Rückfluges sicherzustellen. Darüber hinaus kann ein (zumeist kurzfristiges) Untertauchen der Rückzuführenden ein Vollzugshindernis darstellen. Um dem zu begegnen, ist der Gesetzgeber tätig ge worden und hat im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eine Regelung getroffen, dass nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit dies Wirkung zeigt. 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden nachstehend die Zahlen von 2013 bis 2016, 1.Quartal aufgeführt. 37 Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013-2016: 2013 – 907 Personen 2014 – 1.963 Personen 2015 – 6.975 Personen 2016 – 3.509 Personen im 1. Quartal Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013-2016: 2013 - 1263 Personen 2014 - 2299 Personen 2015 - 7765 Personen. 2016 – 10418 Personen nach dem 1.Quartal Davon konnten 6609 Personen den Asylantrag wegen der Überlastung des BAMF bisher noch nicht förmlich stellen, d.h. sie besitzen bisher eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (sog. BÜMA). Insgesamt hat das BAMF 2015 1887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 1122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen. Im 1. Qaurtal 2016 hat das BAMF 578 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 384 Anträge wurde n anerkannt, 194 Anträge wurden abgelehnt. Darüber hinaus haben im 1. Quartal 2016 748 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste vorgesprochen. (2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Personen.) Darunter waren 20 3 Personen unbegleitete, minderjährige Ausländer. 196 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund weitergeleitet. Bei 33 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Abgesehen von einigen Sonderfällen (bspw. Verweis in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde, nicht mehr vorgesprochen), wurden die unerlaubt Eingereisten der Bezirksregierung Arnsberg zur Umverteilung gemeldet (§ 15 a AufenthG). 4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht Am 24.10.2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten (sog. Asylpaket I). Das Asylpaket III beinhaltet das sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz und wurde am 14.01.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die ersten Regelu ngen sind am 05.02.2016 in Kraft getreten. Hinter den Regelungen steht ein umfangreiches und anspruchsvolles IT -Projekt. Wann in der Folge die Vielzahl der erforderlichen Systemanpassungen und Schnittstellen bei allen beteiligten Behörden programmiert sein werden, kann noch nicht abgesehen werden. Das Gesetz verfolgt folgende Ziele:  Schnelle Erfassung, zentrales System: Asylantragsteller und unerlaubt Eingereiste sollen künftig so früh wie möglich, also beim Erstkontakt mit dem Asyl - und Schutzsuchenden in einem zentralen System registriert werden.  Fälschungssicherer Ankunftsnachweis: Die für den Asylsuchenden zuständige Aufnahmeeinrichtung oder Außenstelle des BAMF soll einen fälschungssicheren sog. „Ankunftsnachweis“ ausstellen.  Doppelregistrierungen vermeiden: Dazu sollen alle registrierenden Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleich-System (sog. Fast-ID) ausgerüstet werden. 38  Informationen über Qualifikationen: Im System sollen neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und –ort auch Ang aben zu begleitenden Kindern und Jugendlichen sowie Angaben zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen erfasst werden. Außerdem sollen Daten gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Inform ationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die Informationen sollen den berechtigten öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung medienbruchfrei zur Verfügung stehen. Konkret sind dies die Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter und die Meldebehörden.  Durch die Änderungen entsteht zunächst ein erheblicher Mehraufwand in der Erfassung, der in der Folge aber zu Verfahrenserleichterungen führen soll. Am 17.03.2016 ist das Asylpaket II in Kraft getreten. Hierdurch werden die Verfahren zum Familiennachzug für den Kreis der subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem enthält dieses Gesetzespakt Regelungen und Maßnahmen, die die Rückführung von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erleichtern sollen. So wurden konkrete Kriterien für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen formuliert. Die Betroffenen sind zukünftig außerdem verp flichtet, entsprechende Atteste unverzüglich vorzulegen. Schließlich sollen nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen berücksichtigt werde, die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden. 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde Werden Förderbedarfe für bestimmte Personenkreise festgestellt, so initiiert, koordiniert und steuert die Ausländerabteilung durch Einsatz von Drittmitteln eigene Projekte. Derzeit handelt es sich hier um ein von der Robert Bosch Stiftung finanziertes Förderprojekt für geduldete Jugendliche und Heranwachsende. In diesem Projekt werden Deutschkenntnisse vermittelt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Schulabschluss zu erwerben und die Ausbildungsreif e zu erlangen. Durch die Förderung soll aber auch der Aufenthaltsstatus verbessert werden. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Spende ein musisch -künstlerisches Projekt gefördert, in welchem zugewanderte Jugendliche und bereits in Köln lebende Jugendliche zusammengeführt werden und eine gemeinsame Inszenierung erarbeiten. Parallel hierzu werden die zugewanderten Jugendlichen sprachlich weiter gefördert, so dass auch diese auf eine qualifizierte Ausbildung vorbereitet werden. Die Inszenierung wurde zum Projektabschluss Ende Januar 2016 öffentlich aufgeführt. Bei sonstigen integrationsfördernden Maßnahmen unterstützt, berät und begleitet die Ausländerabteilung die entsprechenden Akteure. Aktuell findet dies für Asylsuchende und Geduldete z.B. in mehreren Maßn ahmen der IHK zu Köln, der Handwerkskammer Köln und der Bundesagentur für Arbeit statt. 5 Strategisches- und Finanzcontrolling 5.1 Strategisches Controlling Die Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstädtische Aufgabe, die einer gesamtstädtischen Herangehensweise bedarf. In vielen Fachbereichen sind Kernkompetenzen verankert, die von einer Stelle gebündelt und koordiniert werden müssen. Erste Schritte wurden jüngst durch die Implementierung eines 39 gesamtstädtischen Flüchtlingskoordinators durchgeführt. In den nachfolgenden Berichten wird sukzessive über die strategische, gesamtstädtische Ausrichtung berichtet werden. 5.2 Finanzcontrolling Für die Erfassung und Aufbereitung der mit der Versorgung von Flüchtlingen verbundenen Erlöse und Kosten wurde ein Auswertungsmodul im Finanzcontrolling entwickelt. Unter Federführung der Kämmerei und in intensiver Zusammenarbeit mit den Dienststellen 50 und 56 wurden die in diesen Ämtern entstehenden maßgeblichen Erlöse und Kost en für die Aufgabenerledigung identifiziert und in die Auswertungssystematik eingebunden. Bei der Auswertung wird auf die in SAP gebuchten Ist -Werte zurückgegriffen. Die Auswertungen für die Betreuung und die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständig keit von 56 und die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG durch 50 für die Jahre 2015 und 2016, zum Stand 04.04.2016, sind nachstehend dargestellt. Unterbringung Flüchtlinge durch Amt 56 2015 in € 2016 in € Erlöse* -4.736.244,33 -1.479.318,36 Kosten 44.094.095,29 15.549.114,07 Ergebnis 39.357.850,96 14.069.795,71 Betreuung Flüchtlinge durch Amt 56 2015 in € 2016 in € Erlöse -2.168.031,31 -798.943,82 Kosten 5.587.487,74 2.359.466,91 Ergebnis 3.419.456,43 1.560.523,09 Leistungen nach dem AsylbLG durch Amt 50 2015 in € 2016 in € Erlöse -42.883.872,68 -18.351.430,51 Kosten* 79.771.082,31 23.984.413,81 davon Transferleistungen 77.001.610,95 23.371.435,32 Ergebnis 36.887.209,63 5.632.983,30 * Hinweis: Die Erlöse bei der Unterbringung von Flüchtlingen decken sich in Teilen mit Kosten bei den Leistungen nach dem AsylbLG. Gesamtkosten vom 01.01.2015 bis zum 04.04.2016: 171.345.660,13 € Gesamterlöse vom 01.01.2015 bis zum 04.04.2016: -70.417.841,01€ Defizit vom 01.01.2015 bis zum 04.04.2016: 100.927.819,12 € Die vorstehenden Auswertungen bezüglich der ungedeckten Gesamtkosten belegen deutlich, dass die bisher gewährten Erstattungsleistungen des Bundes und des Landes nicht auskömmlich sind und dies zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. 40 Die Auswertungen für die Ämter 50 und 56 weisen das Gros der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik entstehenden Erlöse und Kosten aus. Aufgrund der thematischen Komplexität und unter Berücksichtig ung der Rahmenbedingungen bei der Stadt Köln wird die Kostenrechnung im Flüchtlingsmanagement sukzessive aufgebaut. In den folgenden Monaten werden daher die Auswertungssystematik weiter verfeinert sowie weitere Bereiche, in denen sich die Flüchtlingsthema tik kostenmäßig auswirkt, identifiziert und an das Auswertungsmodul angeschlossen. Auch hier ist eine aktive Mitarbeit der betroffenen Dienststellen unabdingbar. Über den Ausbau der Kostenrechnung im Flüchtlingsmanagement sowie die Erlös - und Kostenentwicklung bei der Versorgung von Flüchtlingen wird weiter berichtet werden. 5.3 Personalcontrolling Zur Steuerung, operativen Begleitung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen bedarf es adäquat zu der Entwicklung der Flüchtlingszahlen einer entsprechenden Stelle n- und Personalausstattung bei der Stadt Köln, die permanent den aktuellen Erfordernissen angepasst wird. Das Amt für Personal, Organisation und Innovation steht hierzu mit den operativ agierenden Fachdienststellen zur Sicherstellung der notwendigen Bedarf e in engem Kontakt. Genauere Ausführungen zu den erfolgten Maßnahmen und weiteren Schritten im Personalbereich kann dem jährlich erscheinenden Personalbericht entnommen werden.
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 56/1 Vorlagen-Nummer 12.04.2016 1248/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.04.2016 Integrationsrat 18.04.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.04.2016 Sportausschuss 21.04.2016 Jugendhilfeausschuss 26.04.2016 Finanzausschuss 09.05.2016 7. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation Die Verwaltung informiert über die aktuelle Flüchtlingssituation in Form des beigefügten, siebten Berichts. Der kurzfristig an die Verwaltung herangetragene Wunsch, eine Übersicht über die Anzahl der Asylsuchenden zu erhalten, die freiwillig zurückkehren, konnte für den siebten Bericht leider nicht mehr ermöglicht werden. Die Zahlen werden – soweit sie erhoben werden kön- nen - für den nächsten Bericht vorliegen und in die regelmäßige Berichterstattung mit aufge- nommen. Eine Statistik der anerkannten Asylsuchenden (Entscheidung des BAMF) ist im Bericht unter 4.2.1 zu finden. gez. i.V. Klug

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