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V/0631/2017

Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz

Vorlagen 27.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 36

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2836 Zeichen

V/0631/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein -Westfalen e.V. wird als Nachfolger von Herrn 
Dietmar Wiese als stellvertretendes Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 
 
 
…………………………………………………… 
 
gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 70 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 
24.11.2016 (GV.NRW. S. 934) besteht der Beirat u. a. aus einem Vertreter des Landessportbu ndes 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Das bisherige Mitglied Dietmar Wiese hat sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Beirat nach 
dem Landesnaturschutzgesetz niedergelegt. 
 
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Land esnaturschutzgesetzes ist ein/e Nachfol-
ger/in zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Beirat au sscheidet. Der 
Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/Bewerberinnen des Verbandes zugrunde 
gelegt werden, der den/die Ausgeschiedene/n benannt hat. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0631/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0631/2017 
 
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. schlägt mit Schreiben vom 18.07.2017 folgende Pe r-
sonen vor: 
 
1. Claudia Aßkamp 
 
2. Michael Schmitz 
 
Der Verband bittet darum, die Reihenfolge der Vorschläge zu berücksichtigen. 
 
Der Beirat besteht aktuell aus elf männlichen stellvertretenden Mitgliedern und vier weiblichen stel l-
vertretenden Mitgliedern. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta fü r die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die  neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s-
gleichstellungsgesetz gewissenha ft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

20.09.2017 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0631/2017
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37