V/0631/2017
Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz
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Beschlussvorlage
2836 Zeichen
V/0631/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Umbesetzung im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz Beratungsfolge 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein -Westfalen e.V. wird als Nachfolger von Herrn Dietmar Wiese als stellvertretendes Mitglied in den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz …………………………………………………… gewählt. Begründung: Gemäß § 70 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2016 (GV.NRW. S. 934) besteht der Beirat u. a. aus einem Vertreter des Landessportbu ndes Nordrhein-Westfalen e.V. Das bisherige Mitglied Dietmar Wiese hat sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz niedergelegt. Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Land esnaturschutzgesetzes ist ein/e Nachfol- ger/in zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Beirat au sscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern/Bewerberinnen des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den/die Ausgeschiedene/n benannt hat. Vorlagen-Nr.: V/0631/2017 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0631/2017 Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. schlägt mit Schreiben vom 18.07.2017 folgende Pe r- sonen vor: 1. Claudia Aßkamp 2. Michael Schmitz Der Verband bittet darum, die Reihenfolge der Vorschläge zu berücksichtigen. Der Beirat besteht aktuell aus elf männlichen stellvertretenden Mitgliedern und vier weiblichen stel l- vertretenden Mitgliedern. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l- tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach- ten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta fü r die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s- gleichstellungsgesetz gewissenha ft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0631/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37