2014/0331
Bericht zum Frauenförderplan des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Berichtszeitraum 2012 - 2013
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2014/0331
15683 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.08.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0331
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht zum Frauenförderplan des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD)
Berichtszeitraum 2012 - 2013
Vorlage vom: 21.08.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht des Frauenförderplanes – Berichtszeitraum 2012-2013 – zur
Kenntnis.
Anlagen: Anteil der Frauen an den Gesamtbeschäftigten in Prozent 2005 - 2013
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.8.2014
Vorwort
Um einen kontinuierlichen Ausbau und die weitere Ve rankerung von familienbewusster
Personalpolitik sicherzustellen, ist der EAD seit J uli 2012 Mitglied in dem Netzwerk
Erfolgsfaktor Familie. Die Leitsätze des Netzwerkes wurden der gesamten Führungsebene
vorgestellt, damit diese von den Führungskräften aktiv gelebt und mitgetragen werden.
Personalbestand
Die Aufgabenfelder des EAD sind hauptsächlich opera tiver Natur. Der überwiegende Anteil
der Beschäftigten ist demnach im operativen Bereich tätig (84 %). Nur 16 % der EAD
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben eine Verwaltu ngstätigkeit aus. Für die Umsetzung des
Frauenförderplans und die Weiterentwicklung von familienbewusster Personalpolitik ergeben
sich hieraus besondere An- und Herausforderungen (z .B. flexible Arbeitszeitgestaltung vs.
Winterdiensteinsatz).
Insgesamt ist der Anteil der Frauen ab dem Jahr 200 5 von 12,53 % auf 37,68 % gestiegen.
Im Vergleich zum Ende des letzten Berichtszeitraume s (12/2011) ist der Anteil der Frauen
beim EAD jedoch um 0,53 Prozentpunkte gesunken und somit leicht zurückgegangen.
Der Frauenanteil im operativen Bereich beträgt 38,66 %, hiervon entfällt der Großteil auf den
Bereich der Hauswirtschaft und die Gebäudereinigung (87,63 %) sowie das Vivarium
(6,36 %). In den Abteilungen Straßenreinigung und W interdienst, Werkstätten und
Betriebshof, Abfallentsorgung und –verwertung, Straßenunterhaltung und Kanalbetrieb sowie
Krematorium Waldfrieden sind insgesamt 2,46 % der operativ Beschäftigten weiblich.
Nachdem im Frühjahr 2012 die Kraftfahrerin im Berei ch der Abfallentsorgung und –
verwertung den EAD verlassen hat, konnte im Herbst 2012 erneut eine Kraftfahrerin für
diesen Bereich gewonnen werden.
Der Frauenanteil in Führungspositionen und den höhe ren Entgeltgruppen konnte weiter
steigen. Durch Höhergruppierungen erhöhte sich der Frauenanteil in den Entgeltgruppen 9
und 11. Zum 31.12.2013 waren 23,08 % der Beschäftig ten in der EG 11 Frauen und in der
EG 9 betrug der Frauenanteil 44,00 %. Auch in der E G 8 konnte der Frauenanteil durch
Neueinstellungen und Höhergruppierungen von 54,55 % auf 61,54 % gesteigert werden. In
der EG 13 ist der Frauenanteil aufgrund der Einstellung einer Elternzeitvertretung von
28,57 % auf 42,86 % gestiegen.
In der EG 12 ist ein Rückgang des Frauenanteils dur ch den Austritt einer Mitarbeiterin zu
verzeichnen. Weitere leichte Rückgänge sind in der EG 6 und EG 3 durch Austritte und
Höhergruppierungen zu registrieren.
Eine detaillierte Darstellung des Frauenanteils in den einzelnen Entgeltgruppen ist der
beigefügten Anlage zu entnehmen.
Wie die oben dargelegten Zahlen zeigen, ist eine St eigerung des Frauenanteils in den
höheren Entgeltgruppen zu verzeichnen. Neben den Ne ueinstellungen spiegelt sich hierin
auch erfolgreiche Personalentwicklung. So konnte be ispielsweise einer Sachbearbeiterin die
verantwortungsvolle Aufgabe der Sachgebietsleitung übertragen werden. Gleichfalls wurde
bei der Besetzung von 2 Sachgebietsleitungen die in terne Bewerbung einer langjährigen
Mitarbeiterin berücksichtigt.
- 4 -
Beurlaubung (Elternzeit, Sonderurlaub, Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.)
Im Jahr 2012 haben fünf Frauen und vier Männer Elte rnzeit zur Betreuung Ihrer Kinder
beantragt. Weiterhin befanden sich eine Frau und zw ei Männer in Sonderurlaub aus
familiären und/oder privaten Gründen. Im Jahr 2013 waren sechs Frauen und ein Mann in
Elternzeit. Zwei weitere Frauen und drei weitere Mä nner befanden sich aus familiären
Gründen in Sonderurlaub.
Insgesamt ist festzustellen, dass die zweimonatige als auch die 2-, oder 3jährige Elternzeit
immer häufiger auch von Männern beantragt wird. Zud em gab es Väter, die über die
gesetzliche Elternzeit hinaus die Erziehung ihrer K inder durch Freistellung nach dem HGlG
übernahmen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter aus dem operativen Bereich. Den
Anträgen auf Sonderurlaub wurde ausnahmslos zugesti mmt. Auch wurde der hierfür
erforderliche personelle Ausgleich geschaffen.
Im Berichtszeitraum konnte der EAD Erfahrungen im T hema „Führen in Teilzeit“ sammeln.
Eine Abteilungsleiterin hat nach einjähriger Eltern zeit ihre Tätigkeit im Jahr 2012 mit 20
Stunden/Woche wieder aufgenommen. Nach mehreren Mon aten erhöhte die Beschäftigte
ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden. Dies wurde s eitens der Betriebsleitung unterstützt
und gefördert. Es zeigte sich, dass Führen in Teilz eit erfolgreich umsetzbar ist, jedoch auch
die Unterstützung und das Mittragen des Betriebes b enötigt. Insbesondere sind Fragen zum
personellen Ausgleich, wie beispielsweise „Wie werd en die restlichen Stunden
ausgeglichen? Wie ist die Aufgabenteilung und wie s piegelt sich dies in der Vergütung
wieder?“ nicht leicht und nicht ohne individuelle Prüfung zu beantworten.
Mitte des Jahres 2013 nahm die Abteilungsleiterin e ine einjährige Elternzeit für ein weiteres
Kind in Anspruch. Als personeller Ausgleich konnte für diese Elternzeit eine junge Frau mit
einem befristeten Vertrag gewonnen werden.
Auch die Thematik Wiedereinstieg nach längerer Beur laubung konnte in der Praxis gelebt
werden. Eine Mitarbeiterin, die aufgrund der Betreu ung ihrer minderjährigen Kinder seit über
zehn Jahren beurlaubt war, hat 2013 ihre Tätigkeit beim EAD wieder aufgenommen. Um den
Wiedereinstieg optimal zu begleiten und vorzubereit en, fanden im Vorfeld gemeinsame
Gespräche statt. Vor Arbeitsantritt wurde die Besch äftigte intensiv im Umgang mit SAP
geschult, um den Anforderungen in der Abteilung ger echt werden zu können. Die
Beschäftigte konnte sich daher sehr gut in das neue Arbeitsgebiet einarbeiten. Der ganze
Prozess gestaltete sich von beiden Seiten sehr positiv. Die Beschäftigte hat nach kurzer Zeit
ihre wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden auf 25 Stunden erhöht.
Personalentwicklung (Fortbildungen, Schulungspläne etc.)
Fortbildungen und Ausbildungen werden beim EAD sehr gefördert. Jährlich werden
Schulungspläne erstellt, in denen alle Beschäftigte ihre erforderlichen und gewünschten
Weiterbildungsmaßnahmen eintragen. Dies gilt für Te ilzeitkräfte gleichermaßen wie für
Vollzeitbeschäftigte.
Seit Oktober 2013 werden zwölf weibliche Beschäftig te aus dem Hauswirtschaftsbereich zu
„Hauswirtschaftskräften“ berufsbegleitend ausgebildet. Die qualifizierte Ausbildung erstreckt
sich über ca. 16 Monate und wird vom EAD finanziert. Damit keine weiten Anfahrtswege und
–zeiten entstehen, findet der Unterricht in den Räu mlichkeiten des EAD statt. Die Kosten für
evtl. Kinderbetreuung werden für die Schulungszeiten vom EAD übernommen. Das bedeutet,
die Frauen haben neben ihrer Tätigkeit die Möglichk eit eine Ausbildung zu absolvieren ohne
auf Entgelt zu verzichten. Dies wird von den Frauen als eine große Chance, Wertschätzung
und Herausforderung empfunden. Durch die berufsbegl eitende Ausbildung wird den
Mitarbeiterinnen eine sehr gute Ausgangsbasis für berufliche Aufstiegschancen gegeben.
- 5 -
Arbeitszeitmodelle / flexible Arbeitszeit
Die Anforderungen an die Arbeitszeit verändern sich im Laufe des Berufslebens u.a. auch
durch Familienpflichten. Flexible Arbeitszeitmodell e, die genügend zeitliche Flexibilität
lassen, aber auch ein gewisses Maß an Planungssiche rheit bieten, sind hier für Beschäftigte
mit minderjährigen Kindern von großem Vorteil. Mit der flexiblen Arbeitszeit und
verschiedene Arbeitszeitmodellen trägt der EAD diesem Bedürfnis Rechnung.
Der größte Anteil an weiblichen Teilzeitbeschäftigt en findet sich nach wie vor im Bereich der
Zentralen Gebäudedienste wieder. Die Arbeitszeitreg elungen sind in einer
Dienstvereinbarung geregelt. Die aktuell gültige Di enstvereinbarung (DV) wurde in 2013
abgeschlossen. Wie die Präambel dieser neuen DV zei gt, sollen „mit der Einführung der
flexiblen Arbeitszeit (…) familienfreundliche Arbei tszeiten ermöglicht werden“ (§ 1 DV über
flexible Arbeitszeit für Beschäftigte des Bereiches Zentrale Gebäudedienste der Abteilung
„Einkauf, Allgemeine Verwaltung, Zentrale Gebäudedienste“).
Teilzeitbeschäftigte Frauen im Bereich der Verwaltu ng nutzen das bestehende
Gleitzeitmodell, d.h. es kann im Zeitrahmen zwische n 6:00 Uhr und 18:00 Uhr gearbeitet
werden. Dies gibt den Beschäftigten viel Flexibilität und ermöglicht, dass z.B. bei Engpässen
im Bereich der Kinderbetreuung oder anderer familiä rer Pflichten, Zeitguthaben abgebaut
werden kann. Wie auch im Bereich der Zentralen Gebä udedienste sind in einem begrenzten
Rahmen Minusstunden erlaubt.
Insgesamt ist festzustellen, dass die meisten Fraue n in Teilzeit arbeiten. Die folgenden
Zahlen belegen dies:
Teilzeitbeschäftigung von Frauen beim EAD in Zahlen:
Teilzeitbeschäftigte Frauen im EAD 2012 = 177 Besc häftigte
(von insgesamt 228 Frauen)
Teilzeitbeschäftigte Frauen im EAD 2013 = 177 Bes chäftigte
(von insgesamt 231 Frauen)
Derzeit gibt es für weibliche Teilzeitbeschäftigte 38 verschiedene Arbeitszeitmodelle, die
wöchentliche Arbeitszeiten von 6 bis 38,5 Stunden a bbilden. Dies zeigt, dass seitens des
EAD sehr flexibel auf die Wünsche der Beschäftigten eingegangen wird, sowohl bezogen auf
die Wochenarbeitszeiten, als auch auf den täglichen Zeitrahmen.
Auch Wünsche der Beschäftigten nach Arbeitszeiterhö hungen bzw. Reduzierungen tragen
zu einer höheren zeitlichen Flexibilität bei, wenn z.B. familiäre Verpflichtungen zunehmen,
wie beispielsweise die Kinderbetreuung oder durch p flegebedürftige Angehörige. Anträgen
von Beschäftigten auf Änderung der Arbeitszeit aus den o.g. Gründen wurde grundsätzlich
entsprochen. Die Beschäftigten werden im Vorfeld beraten und informiert. In Zahlen bedeutet
dies, dass 2012 in 22 Fällen und in 2013 in 14 Fäll en Arbeitszeitänderungen vollzogen
wurden.
Telearbeit
Als eine Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von B eruf und Familie wurde seitens der
Stadtverwaltung 2010 die Dienstvereinbarung zur Erp robung alternierender (Tele-) Arbeit für
10 Pilotarbeitsplätze mit dem Ziel abgeschlossen, n ach erfolgreicher Durchführung und
Evaluation des Pilotprojektes diese Arbeitsform als grundsätzliche Option für alle
Beschäftigten auszuweiten. Wie angedacht konnte die ses Ziel aufgrund der positiven
- 6 -
Erfahrungen in dem Pilotprojekt zu Beginn des Jahre s 2013 mit einer entsprechenden
Dienstvereinbarung umgesetzt werden. Seit Januar 20 13 gilt die Dienstvereinbarung zur
Umsetzung alternierender (Tele-) Arbeit in der Wiss enschaftsstadt Darmstadt für alle
Beschäftigten der Stadtverwaltung einschließlich al ler Eigenbetriebe – mit Ausnahme der
Feuerwehr.
Bei der Ausübung von alternierender (Tele-) Arbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten der
Dienststelle zu erbringende Arbeitsleistung teilwei se in den häuslichen Bereich der
Beschäftigten verlagert und dort – wenn erforderlich – IT-unterstützt erbracht.
Ziel dieses Arbeitsmodells ist es u.a. den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf
und den Lebenssituationen zu ermöglichen. Zudem kön nen durch diese Arbeitsform die
frühzeitige Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der Elternzeit und eine erleichterte
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gefördert sowie qualifizierte Arbeitskräfte gehalten
und neue gewonnen werden.
Bereits kurz nach Einführung der neuen DV hat ein M itarbeiter Telearbeit beantragt. Nach
einer Verzögerung aufgrund der Prüfung von technisc hen und datenschutzrechtlichen
Aspekten, konnte die gewünschte Telearbeit für den Mitarbeiter umgesetzt werden.
Dass diese neue Option der Arbeitsform eine gute Er gänzung der bereits bestehenden
flexiblen Arbeitszeit ist, zeigt neben dem bereits umgesetzten Beispiel, der Ausblick in das
Jahr 2014. Für das Jahr 2014 hat bereits eine Mitar beiterin für die Erleichterung des
Wiedereinstieges nach der Elternzeit und zur besser en Kinderbetreuung einen Antrag auf
Telearbeit gestellt.
Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass diese neue Option nur für einen geringen
Anteil der EAD-Beschäftigten in Betracht kommt. Im operativen Bereich ist die DV leider
nicht umsetzbar, da gewährleistet sein muss, dass a uch die Aufgaben abseits des
Betriebsstandortes EAD erledigt werden.
Fluggis-Abenteuerland
Die Notfallbetreuung im Fluggi-Abenteuerland wird n icht in dem ursprünglich
angenommenen Ausmaß genutzt. Der EAD hält jedoch an dem Konzept fest und wird die
Beschäftigten weiterhin über dieses Angebot informieren.
Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (DV)
Die bestehende Dienstvereinbarung wird angewandt und umgesetzt. In den Jahren 2012 und
2013 gab es keine Teilnehmer/innen zu den Schulunge n der entsprechenden DV. Im Jahr
2013 wurde jedoch eine Inhouse-Schulung für die Füh rungskräfte des EAD geplant. Um die
Einheitlichkeit zu wahren, werden die Schulungen zu der o.g. DV von den gleichen Dozenten
wie bei der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Führu ngskräfteschulungen finden im 1.
Halbjahr 2014 statt.
Gesundheitsmanagement/Gesundheitsvorsorge
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements gab es im Zeit raum 2012 bis 2013 diverse
Präventionsangebote für die Beschäftigten. Angebote n wurden u.a. Rückentrainings,
Stressbewältigungs-Seminare, eine gesunde Pause, ei n Rückenscan, ein
Raucherentwöhnungsprogramm. Darüber hinaus wurden a bteilungsbezogene
Gesundheitsprojekte, mit dem Schwerpunkt der Bewegungen am Arbeitsplatz, durchgeführt.
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Die Resonanz der Präventionsangebote zeigte, dass g erade der Bereich Stressbewältigung
von Frauen gut angenommen wurde. In den durchgeführ ten Stressbewältigungs-Seminaren
wurde thematisch nicht nur der Umgang mit Stress am Arbeitsplatz behandelt, sondern auch
die Bewältigung der Doppelbelastung von Beruf und Familie.
Als Zukunftsperspektive könnte die geschlechterspezifischen Differenzen in der Arbeits- und
Lebenssituation stärker als bisher in der Betriebli chen Gesundheitsförderung berücksichtigt
werden, um dem weiblichen Rollen- und Gesundheitsve rständnis stärker entgegen zu
kommen.
Schlusswort:
Die oben dargestellte Entwicklung in den Jahren 201 2 und 2013 zeigt, dass der EAD
weiterhin auf einem guten Weg ist um die im Frauenförderplan beschriebenen und gesetzten
Ziele zu erreichen.
Darmstadt, den 21.8.2014
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
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Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0331
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00