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V/0810/2020

Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster, A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas

Vorlagen 12.08.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 7

V_0810_2020_Anlage 2_a-r-0033-2020-ratsantrag-gruen-cdu_fracking-gas_16.06.2020

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V_0810_2020_Anlage 1_a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0810_2020_Anlage 2_a-r-0033-2020-ratsantrag-gruen-cdu_fracking-gas_16.06.2020

1933 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0033/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 16.06.2020 
 
Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster bzw. die Stadtwerke Münster GmbH setzt sich das Ziel, aus dem 
Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking sobald als möglich auszusteigen. 
 
2. Die Stadtwerke Münster sollen ihre Strategie in der Konsequenz des Beschlusses 
von 2015 fortwährend prüfen, nur Fracking-freies Gas anzubieten. Dazu berichten sie 
regelmäßig über den Stand der Bemühungen um den Aufbau eines 
Herkunftsnachweissystems für Gas, das insb. unkonventionelles Fracking-Gas aus 
LNG-Importen und Grüngas kennzeichnet. 
  
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat auf Antrag von CDU und GRÜNE am 17.06.2015 mehrheitlich 
beschlossen, dass die Stadt Münster sich gegen Fracking und für eine konsequente 
Umsetzung der Energiewende ausspricht. BUND, Energiewendegruppe Münster und 
FOSSIL FREE haben einen Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW Nr. 2020/0028 
„Ausstieg aus sehr klimaschädlichem Frackinggas“ gestellt. Der Rat greift die gemeinsame 
Anregung auf und bekräftigt das Ziel. 
Wie der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2020 zur Anregung zu entnehmen ist, 
vertreten die Stadtwerke Münster bereits das Ziel, auf ein Herkunftsnachweissystem für 
Erdgas hinzuwirken und so zukünftig eine Belieferung ihrer KundInnen ohne Gas aus 
unkonventionellem Fracking gewährleisten zu können. Der Rat soll diese Bemühungen 
durch einen Beschluss unterstützen. Angesichts der sehr hohen Klimaschädlichkeit von 
importiertem Gas aus unkonventionellem Fracking kann dieser Beschluss auch ein wichtiges 
Signal sein, dass an einem Herkunftsnachweissystem ein politisches Interesse und für 
entsprechend zertifiziertes Gas ein Abnahmemarkt besteht. 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion 
Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0810/2020

V_0810_2020_Anlage 1_a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster

3649 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0031/2020 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag  
 1
6. Juni 2020 
 
Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
D
ie Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster beauftragt, 
Lösungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus 
der EEG-Vergütung auslaufenden EE-Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung zu 
prüfen. 
  
Kurzfristig sollte angestrebt werden: 
1. Entwicklung eines Prüfungsangebots für Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb 
der Anlagen (Möglichkeiten: Weiterbetrieb + Direktvermarktung, Repowering, 
Eigenversorgung, Stromspeicher, Alternative Nutzungsmöglichkeiten. Hierbei 
sind insbesondere Lösungen für Landwirte und Gewerbebetriebe mit größeren 
Dachflächen-Anlagen in den Blick zu nehmen.  
2. Realisierung von Direktvermarktungsangeboten 
3. Erarbeitung einer Übergangslösung für Altanlagen durch Münster Netz unter 
Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage bis zum 31.12.2020. 
 
Mittelfristig sollte angestrebt werden: 
4. Kooperationsansätze mit anderen Stadtwerken 
5. Regionalstrom-Plattform zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage  
6. Einsatz der Blockchain-Technologie 
7. Verknüpfung des heutigen Ökostrom-Tarifs mit Regionalstrom; Nachfrage 
sichern durch Regionalstrombezug der städtischen Tochterunternehmen 
 
 
Begründung:
  
 
Zum 01. Januar 2021 laufen die ersten EE-Anlagen aus der EEG-Vergütung. Darunter auch die 
ersten 3 Anlagen der Stadtwerke Münster. In Münster sind insgesamt 143 PV-Anlagen mit 
624,8 kW zum 01.01.2021 betroffen. Dabei handelt es sich größtenteils um Anlagen < 5 kW 
(Stand: 19.05.2020, Quelle: Münster Netz GmbH). Für die Anlagenbetreiber ist eine Lösung zum 
Weiterbetrieb der Anlagen zu finden. Gleichzeitig bietet sich die Chance diesen Strom nun als 
Grünstrom regional zu vermarkten, da durch die EEG-Förderung die Vermarktung des Stroms 
Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0810/2020

Antrag an den Rat A-R/0031/2020 
 
 
 
 
 
 
als Grünstrom bislang nicht zulässig war. (Doppelvermarktungsverbot). Bislang haben die 
Stadtwerke Münster wegen eines zu geringen Volumens keine eigene Direktvermarktung. Mit 
Auslaufen der EEG-Förderung steigt der Bedarf. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach 
nachhaltigem, regional erzeugtem Ökostrom bei Endkunden. Die Stadtwerke Münster haben 
bereits ein zertifiziertes Ökostromprodukt mit regionalem Bezug im Angebot, welches mit 1 
ct/kWh den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Projekte in der Region 
fördert. Der Strom stammt aufgrund des Doppelvermarktungsverbots der EEG-geförderten 
Anlagen bisher überwiegend aus überregionaler Wasserkraft.  
 
Die Stadtwerke Münster streben an, Anlagenbetreiber und Endkunden über ein 
Regionalstrom-Angebot zusammenzubringen und Anlagenbetreiber beim Weiterbetrieb der 
Anlage zu unterstützen. Auf dieser Grundlage sind die vorgeschlagenen Lösungsansätze zu 
entwickeln. Dabei eröffnen sich Chancen für die Stadtwerke Münster: der Regionalstrom 
stärkt durch den konkreten Anlagenbezug die Differenzierung zum Wettbewerb, die 
Emotionalisierung und damit die Kundenbindung. Der Einstieg in die Direktvermarktung und 
die Zusammenführung von Verbrauchern und Produzenten auf einer Plattform erweitert das 
Leistungsversprechen und eröffnet neue Ertragschancen bei Anlagenbetreibern und 
Endkunden. 
 
Ziel ist, dass die aus der Förderung fallenden Anlagen entweder repower oder wirtschaftlich 
weiter betrieben werden, so dass es nicht zu einem Rückgang in der Erzeugung von 
regenerativen Strom kommt 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beschlussvorlage

7335 Zeichen

V/0810/2020 
V/0810/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-
R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - 
Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster mit ihrer Tochtergesellschaft Stadtwerke Münster GmbH setzt sich das 
Ziel, aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking sobald als möglich au s-
zusteigen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Konsequenz des Beschlusses von 2015 die Strat e-
gie der Stadtwerke Münster GmbH zum künftigen Angebot von ausschließlich Fracking -
freiem Gas zu begleiten und deren Umsetzung zu überwachen.  
3. Die Stadtwerke Münster GmbH berichtet regelmäßig über den Sta nd der Bemühungen um 
den Aufbau eines Herkunftsnachweissystems für Gas, das insb. unkonventionelles Fr a-
cking-Gas aus LNG-Importen und Grüngas kennzeichnet. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH L ö-
sungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren 
aus der EEG -Vergütung auslaufenden EE -Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung 
zu prüfen. 
5. Das Beteiligungsmanagement berichtet den für die Themen Beteiligungsmanagement und 
Umwelt zuständigen Ausschüssen jährlich. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0810/2020 
Begründung: 
 
Bereits am 17.06.2015 hat der Rat beschlossen, dass sich die Stadt Münster gegen Fracking und 
für eine konsequente Umsetzung der Energiewende ausspricht. Der Rat hat in seine r Sitzung am 
24.06.2020 die Ratsanträge A -R/0031/2020 und A-R/0033/2020 (Anlage 1 und 2), die eine Anr e-
gung gemäß § 24 GO NRW des BUND, der Energiewendegruppe Münster und FOSSIL FREE 
aufgegriffen hat, zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin die Stadtwerke Münster GmbH um Stellungnahme zu diesen Ratsan-
trägen gebeten und folgende Antwort erhalten: 
 
„Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster 
Die Stadtwerke Münster begrüßen Inhalt und Stoßrichtung de s Ratsantrages. Denn wir verfolgen 
mit unserer Strategie unter anderem das Ziel eines möglichst hohen Anteils Erneuerbarer Energien 
an der Energieerzeugung. Dazu tragen auch ältere Anlagen bei. Um deren erzeugte Energie auch 
nach dem Ende der Einspeiseverg ütung nutzbar zu machen, sind aus unserer Sicht neue Ve r-
marktungsmöglichkeiten, aber auch Übergangslösungen für die „Post EEG -Anlagen“ erforderlich. 
Da zunehmend mehr Anlagen aus der Vergütung fallen, steigt der Bedarf – auch langfristig.  
Neben wichtigen kurzfristigen Lösungen werden auch langfristig tragfähige, innovative Ideen von 
Nöten sein. Im Rahmen unserer Strategieentwicklung haben wir einen eigenen, crossfunktional 
agierenden Innovationsbereich gegründet. Das Team bearbeitet neben dem großen Thema der 
Sektorenkopplung auch den Bereich Post EEG -Anlagen und prüft neue Wege, zum Beispiel der 
Regionalstromvermarktung.  
Über unsere Tochter münsterNETZ als Netzbetreiber und durch unsere lokale Verankerung haben 
wir das Know-how und die Kundeneinblicke, um passende Lösungsvorschläge zu entwickeln.  
Die unter 1 -7 beschriebenen Handlungsfelder bzw. Lösungsansätze sehen wir als wesentlich an, 
um das Thema „Umgang mit Post EEG-Anlagen“ ganzheitlich zu bearbeiten: Wir brauchen sowohl 
Lösungen für Landwirte und Gewerbebetrieb, die ältere EEG-Anlagen betreiben, als auch Angebo-
te für unsere Kunden, regional erzeugten Strom direkt zu nutzen. Mit dem Auslaufen der EEG -
Vergütung für eine ausreichend große Zahl von Anlagen wird das möglich.  
Die Lösungen wollen wir – analog zu unserer Strategie 2030 – nicht alleine umsetzen, sondern 
sehen großes Potenzial darin, mit Partnern zusammenzuarbeiten und die jeweiligen Stärken ei n-
zubringen. Gerade Stadtwerke als lokal verwurzelte Unternehmen mit einem spezifischen Kunden-
Know-how und häufig eigenen EEG -Anlagen wären dabei ideale Kooperationspartner. Details 
möglicher Partnerschaften werden noch erarbeitet.  
Im Fokus eines „Post -EEG-Vertriebs“ sehen wir digitale Lösungen, sowohl zur Abwicklung zw i-
schen den Geschäftspartnern als au ch zum Endkundenvertrieb. Dabei könnten Blockchain -
Technologien unterstützen, um die Vielzahl der erforderlichen digitalen Transaktionen sicher u m-
zusetzen. Auch hier gibt es bei den Stadtwerken erste Überlegungen.  
Ein eigenes Direktvermarktungsprodukt mus s sich einfügen in das Stadtwerke -Produktportfolio 
und könnte unser bestehendes Ökostromangebot ergänzen. Wir beobachten wir insgesamt ein 
steigendes Interesse an nachhaltiger Energieerzeugung und unser Ökostromprodukt verzeichnet 
die im Produktvergleich p rozentual höchste Zuwachsrate, gleichzeitig liegen die absoluten Ku n-
denzahlen leider noch auf einem zu geringen absoluten Niveau. Eine spürbare Steigerung der 
Nachfrage durch städtische Tochterunternehmen, die auch eine Signalwirkung hätte, wäre daher 
eine interessante Option. 
 
Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas 
Bereits heute ist es sehr unwahrscheinlich, dass Gas aus Fracking nach Münster gelangt, alle r-
dings auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Denn das europäische Gasnetz, an das auch Deutsch-
land / Münster angeschlossen sind, wird an unterschiedlichen Stellen mit Gas befüllt. Das Gas 
stammt aus diversen Quellen – unter anderem aus Flüssiggas -Terminals (LNG) an den europä i-
schen Küsten, die auch aus den USA beliefert werden. Solange das LNG die technischen Anforde-
rungen (Zusammensetzung) erfüllt, werden LNG -Lieferungen regasifiziert und ins europäische 
Gasnetz eingespeist. Der Anteil von LNG -Importen aus Frackinggas ist unser Einschätzung nach 
allerdings sehr gering – andere Quellen überwiegen deutlich.

- 3 - 
V/0810/2020 
Die Stadtwerke Münster haben sich in ihrer Strategie als Ziel gesetzt, (weiterhin) nachweisbar 
Erdgas ohne Fracking zu beziehen. Dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise – ähnlich dem 
Strommarkt – die Voraussetzung, auf dem wir unsere Nach frage decken könnten. Auf den Aufbau 
eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die ent-
sprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entspr e-
chende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und Produktstra-
tegie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein, allerdings nur lan g-
fristig zu realisieren (+/- Jahr 2030).“ 
 
Das klare Bekenntnis der Stadt Münster zur Realisierung der Energiewende wird durch diesen 
Beschluss bekräftigt und präzisiert. Die konkreten Maßnahmen in Ziffer 1 -4 des Beschlussvo r-
schlags werden flankiert durch die Implementierung eines Berichtssystems in Ziffer 5. 
 
 
 
i. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster 
Anlage 2: A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas 
Anlage A

Anlage A

996 Zeichen

Anlage A zur V/0810/2020 
Kurzüberblick 
Umgang der Stadtwerke Münster GmbH mit Post EEG-Anlagen und  baldmöglichster Ausstieg 
aus dem Bezug von Fracking-Gas 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die o.g. Anträge wurden in der Ratssitzung am 24.06.2020 an den Haupt- und Finanzausschuss 
verwiesen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
k.A. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0810/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37