V/0810/2020
Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster, A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas
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V_0810_2020_Anlage 2_a-r-0033-2020-ratsantrag-gruen-cdu_fracking-gas_16.06.2020
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Antrag an den Rat A-R/0033/2020 Ratsantrag 16.06.2020 Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster bzw. die Stadtwerke Münster GmbH setzt sich das Ziel, aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking sobald als möglich auszusteigen. 2. Die Stadtwerke Münster sollen ihre Strategie in der Konsequenz des Beschlusses von 2015 fortwährend prüfen, nur Fracking-freies Gas anzubieten. Dazu berichten sie regelmäßig über den Stand der Bemühungen um den Aufbau eines Herkunftsnachweissystems für Gas, das insb. unkonventionelles Fracking-Gas aus LNG-Importen und Grüngas kennzeichnet. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat auf Antrag von CDU und GRÜNE am 17.06.2015 mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt Münster sich gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende ausspricht. BUND, Energiewendegruppe Münster und FOSSIL FREE haben einen Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW Nr. 2020/0028 „Ausstieg aus sehr klimaschädlichem Frackinggas“ gestellt. Der Rat greift die gemeinsame Anregung auf und bekräftigt das Ziel. Wie der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2020 zur Anregung zu entnehmen ist, vertreten die Stadtwerke Münster bereits das Ziel, auf ein Herkunftsnachweissystem für Erdgas hinzuwirken und so zukünftig eine Belieferung ihrer KundInnen ohne Gas aus unkonventionellem Fracking gewährleisten zu können. Der Rat soll diese Bemühungen durch einen Beschluss unterstützen. Angesichts der sehr hohen Klimaschädlichkeit von importiertem Gas aus unkonventionellem Fracking kann dieser Beschluss auch ein wichtiges Signal sein, dass an einem Herkunftsnachweissystem ein politisches Interesse und für entsprechend zertifiziertes Gas ein Abnahmemarkt besteht. gez. gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion Anlage 2 zur Berichtsvorlage V/0810/2020
V_0810_2020_Anlage 1_a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster
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Antrag an den Rat A-R/0031/2020 Ratsantrag 1 6. Juni 2020 Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster Der Rat möge beschließen: D ie Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster beauftragt, Lösungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus der EEG-Vergütung auslaufenden EE-Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung zu prüfen. Kurzfristig sollte angestrebt werden: 1. Entwicklung eines Prüfungsangebots für Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb der Anlagen (Möglichkeiten: Weiterbetrieb + Direktvermarktung, Repowering, Eigenversorgung, Stromspeicher, Alternative Nutzungsmöglichkeiten. Hierbei sind insbesondere Lösungen für Landwirte und Gewerbebetriebe mit größeren Dachflächen-Anlagen in den Blick zu nehmen. 2. Realisierung von Direktvermarktungsangeboten 3. Erarbeitung einer Übergangslösung für Altanlagen durch Münster Netz unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage bis zum 31.12.2020. Mittelfristig sollte angestrebt werden: 4. Kooperationsansätze mit anderen Stadtwerken 5. Regionalstrom-Plattform zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage 6. Einsatz der Blockchain-Technologie 7. Verknüpfung des heutigen Ökostrom-Tarifs mit Regionalstrom; Nachfrage sichern durch Regionalstrombezug der städtischen Tochterunternehmen Begründung: Zum 01. Januar 2021 laufen die ersten EE-Anlagen aus der EEG-Vergütung. Darunter auch die ersten 3 Anlagen der Stadtwerke Münster. In Münster sind insgesamt 143 PV-Anlagen mit 624,8 kW zum 01.01.2021 betroffen. Dabei handelt es sich größtenteils um Anlagen < 5 kW (Stand: 19.05.2020, Quelle: Münster Netz GmbH). Für die Anlagenbetreiber ist eine Lösung zum Weiterbetrieb der Anlagen zu finden. Gleichzeitig bietet sich die Chance diesen Strom nun als Grünstrom regional zu vermarkten, da durch die EEG-Förderung die Vermarktung des Stroms Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0810/2020 Antrag an den Rat A-R/0031/2020 als Grünstrom bislang nicht zulässig war. (Doppelvermarktungsverbot). Bislang haben die Stadtwerke Münster wegen eines zu geringen Volumens keine eigene Direktvermarktung. Mit Auslaufen der EEG-Förderung steigt der Bedarf. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach nachhaltigem, regional erzeugtem Ökostrom bei Endkunden. Die Stadtwerke Münster haben bereits ein zertifiziertes Ökostromprodukt mit regionalem Bezug im Angebot, welches mit 1 ct/kWh den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Projekte in der Region fördert. Der Strom stammt aufgrund des Doppelvermarktungsverbots der EEG-geförderten Anlagen bisher überwiegend aus überregionaler Wasserkraft. Die Stadtwerke Münster streben an, Anlagenbetreiber und Endkunden über ein Regionalstrom-Angebot zusammenzubringen und Anlagenbetreiber beim Weiterbetrieb der Anlage zu unterstützen. Auf dieser Grundlage sind die vorgeschlagenen Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei eröffnen sich Chancen für die Stadtwerke Münster: der Regionalstrom stärkt durch den konkreten Anlagenbezug die Differenzierung zum Wettbewerb, die Emotionalisierung und damit die Kundenbindung. Der Einstieg in die Direktvermarktung und die Zusammenführung von Verbrauchern und Produzenten auf einer Plattform erweitert das Leistungsversprechen und eröffnet neue Ertragschancen bei Anlagenbetreibern und Endkunden. Ziel ist, dass die aus der Förderung fallenden Anlagen entweder repower oder wirtschaftlich weiter betrieben werden, so dass es nicht zu einem Rückgang in der Erzeugung von regenerativen Strom kommt gez. gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0810/2020 V/0810/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A- R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster; A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster mit ihrer Tochtergesellschaft Stadtwerke Münster GmbH setzt sich das Ziel, aus dem Bezug von Erdgas aus unkonventionellem Fracking sobald als möglich au s- zusteigen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Konsequenz des Beschlusses von 2015 die Strat e- gie der Stadtwerke Münster GmbH zum künftigen Angebot von ausschließlich Fracking - freiem Gas zu begleiten und deren Umsetzung zu überwachen. 3. Die Stadtwerke Münster GmbH berichtet regelmäßig über den Sta nd der Bemühungen um den Aufbau eines Herkunftsnachweissystems für Gas, das insb. unkonventionelles Fr a- cking-Gas aus LNG-Importen und Grüngas kennzeichnet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH L ö- sungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus der EEG -Vergütung auslaufenden EE -Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung zu prüfen. 5. Das Beteiligungsmanagement berichtet den für die Themen Beteiligungsmanagement und Umwelt zuständigen Ausschüssen jährlich. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Amt für Finanzen und Beteiligungen 18.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0810/2020 Begründung: Bereits am 17.06.2015 hat der Rat beschlossen, dass sich die Stadt Münster gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende ausspricht. Der Rat hat in seine r Sitzung am 24.06.2020 die Ratsanträge A -R/0031/2020 und A-R/0033/2020 (Anlage 1 und 2), die eine Anr e- gung gemäß § 24 GO NRW des BUND, der Energiewendegruppe Münster und FOSSIL FREE aufgegriffen hat, zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die Verwaltung hat daraufhin die Stadtwerke Münster GmbH um Stellungnahme zu diesen Ratsan- trägen gebeten und folgende Antwort erhalten: „Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster Die Stadtwerke Münster begrüßen Inhalt und Stoßrichtung de s Ratsantrages. Denn wir verfolgen mit unserer Strategie unter anderem das Ziel eines möglichst hohen Anteils Erneuerbarer Energien an der Energieerzeugung. Dazu tragen auch ältere Anlagen bei. Um deren erzeugte Energie auch nach dem Ende der Einspeiseverg ütung nutzbar zu machen, sind aus unserer Sicht neue Ve r- marktungsmöglichkeiten, aber auch Übergangslösungen für die „Post EEG -Anlagen“ erforderlich. Da zunehmend mehr Anlagen aus der Vergütung fallen, steigt der Bedarf – auch langfristig. Neben wichtigen kurzfristigen Lösungen werden auch langfristig tragfähige, innovative Ideen von Nöten sein. Im Rahmen unserer Strategieentwicklung haben wir einen eigenen, crossfunktional agierenden Innovationsbereich gegründet. Das Team bearbeitet neben dem großen Thema der Sektorenkopplung auch den Bereich Post EEG -Anlagen und prüft neue Wege, zum Beispiel der Regionalstromvermarktung. Über unsere Tochter münsterNETZ als Netzbetreiber und durch unsere lokale Verankerung haben wir das Know-how und die Kundeneinblicke, um passende Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die unter 1 -7 beschriebenen Handlungsfelder bzw. Lösungsansätze sehen wir als wesentlich an, um das Thema „Umgang mit Post EEG-Anlagen“ ganzheitlich zu bearbeiten: Wir brauchen sowohl Lösungen für Landwirte und Gewerbebetrieb, die ältere EEG-Anlagen betreiben, als auch Angebo- te für unsere Kunden, regional erzeugten Strom direkt zu nutzen. Mit dem Auslaufen der EEG - Vergütung für eine ausreichend große Zahl von Anlagen wird das möglich. Die Lösungen wollen wir – analog zu unserer Strategie 2030 – nicht alleine umsetzen, sondern sehen großes Potenzial darin, mit Partnern zusammenzuarbeiten und die jeweiligen Stärken ei n- zubringen. Gerade Stadtwerke als lokal verwurzelte Unternehmen mit einem spezifischen Kunden- Know-how und häufig eigenen EEG -Anlagen wären dabei ideale Kooperationspartner. Details möglicher Partnerschaften werden noch erarbeitet. Im Fokus eines „Post -EEG-Vertriebs“ sehen wir digitale Lösungen, sowohl zur Abwicklung zw i- schen den Geschäftspartnern als au ch zum Endkundenvertrieb. Dabei könnten Blockchain - Technologien unterstützen, um die Vielzahl der erforderlichen digitalen Transaktionen sicher u m- zusetzen. Auch hier gibt es bei den Stadtwerken erste Überlegungen. Ein eigenes Direktvermarktungsprodukt mus s sich einfügen in das Stadtwerke -Produktportfolio und könnte unser bestehendes Ökostromangebot ergänzen. Wir beobachten wir insgesamt ein steigendes Interesse an nachhaltiger Energieerzeugung und unser Ökostromprodukt verzeichnet die im Produktvergleich p rozentual höchste Zuwachsrate, gleichzeitig liegen die absoluten Ku n- denzahlen leider noch auf einem zu geringen absoluten Niveau. Eine spürbare Steigerung der Nachfrage durch städtische Tochterunternehmen, die auch eine Signalwirkung hätte, wäre daher eine interessante Option. Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Bereits heute ist es sehr unwahrscheinlich, dass Gas aus Fracking nach Münster gelangt, alle r- dings auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Denn das europäische Gasnetz, an das auch Deutsch- land / Münster angeschlossen sind, wird an unterschiedlichen Stellen mit Gas befüllt. Das Gas stammt aus diversen Quellen – unter anderem aus Flüssiggas -Terminals (LNG) an den europä i- schen Küsten, die auch aus den USA beliefert werden. Solange das LNG die technischen Anforde- rungen (Zusammensetzung) erfüllt, werden LNG -Lieferungen regasifiziert und ins europäische Gasnetz eingespeist. Der Anteil von LNG -Importen aus Frackinggas ist unser Einschätzung nach allerdings sehr gering – andere Quellen überwiegen deutlich. - 3 - V/0810/2020 Die Stadtwerke Münster haben sich in ihrer Strategie als Ziel gesetzt, (weiterhin) nachweisbar Erdgas ohne Fracking zu beziehen. Dafür ist ein Markt für Herkunftsnachweise – ähnlich dem Strommarkt – die Voraussetzung, auf dem wir unsere Nach frage decken könnten. Auf den Aufbau eines solchen Herkunftsnachweissystems für Erdgas wirken wir hin, unter anderem über die ent- sprechenden Verbände auf europäischer (GEODE) und nationaler Ebene (VKU). Sobald entspr e- chende Angebote verfügbar sind, werden wir deren Integration in unsere Bezugs- und Produktstra- tegie prüfen. Die Erfolgsaussichten schätzen wir als grundsätzlich positiv ein, allerdings nur lan g- fristig zu realisieren (+/- Jahr 2030).“ Das klare Bekenntnis der Stadt Münster zur Realisierung der Energiewende wird durch diesen Beschluss bekräftigt und präzisiert. Die konkreten Maßnahmen in Ziffer 1 -4 des Beschlussvo r- schlags werden flankiert durch die Implementierung eines Berichtssystems in Ziffer 5. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage 1: A-R/0031/2020 - Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster Anlage 2: A-R/0033/2020 - Baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0810/2020 Kurzüberblick Umgang der Stadtwerke Münster GmbH mit Post EEG-Anlagen und baldmöglichster Ausstieg aus dem Bezug von Fracking-Gas Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die o.g. Anträge wurden in der Ratssitzung am 24.06.2020 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein k.A. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0810/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37