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0727/2022

Neuanmietungen von Objekten in 2021 zur Unterbringung wohnungsloser Menschen und Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 04.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.03.2022, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage_Neuanmietungen 2021

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Mitteilung Ausschuss

2080 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  04.03.2022 
 0727/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 10.03.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
 
Neuanmietungen von Objekten in 2021 zur Unterbringung wohnungsloser Menschen und 
Geflüchteter 
Zur kontinuierlichen Erfüllung der Pflichtaufgabe zur Unterbringung Geflüchteter und wohnungsloser 
Menschen werden im Ressourcenmanagement im Amt für Wohnungswesen regelmäßige Anmietun-
gen von Objekten benötigt.  
 
Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 15.07.2021 entscheiden die vom 
Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgabenbereich gem. § 5 Abs. 1 c bei Anmietungen und ande-
ren Vereinbarungen zur Bereitstellung von Liegenschaften: ab 100.000 Euro voraussichtlicher Miet-
summe pro Jahr bzw. bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren. Bei einer voraussichtlichen 
Mietsumme von mehr als 1 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
 
Nach § 5 Abs. 2 a ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss nicht erforderlich, wenn sich der Bedarf aus 
einem vom Rat beschlossenen Bedarfsplan ergibt. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln bereits am 
04.02.2021 die im Hauptausschuss am 11.01.2021 als Dringlichkeitsentscheidung getroffene Ent-
scheidung zur Bedarfsplanung 2020 bis 2024 vom Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende 
Objekte (3318/2020) gem. § 5 Abs. 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 (zu 
diesem Zeitpunkt gültige Fassung) genehmigt.  
 
Die Verwaltung möchte den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die im Rahmen 
des vom Rat beschlossenen Bedarfsplans in 2021 angemieteten Objekte informieren. 
 
Neuanmietungen 2021 
 
Insgesamt konnten auf dem angespannten Wohnungsmarkt 3 Objekte mit insgesamt 19 Wohneinhei-
ten erstmalig angemietet werden. Die Rahmenbedingungen der Bedarfsplanung wurden eingehalten. 
Die konkreten Objekte mit den Vertragsdaten sind als Anlage beigefügt. 
 
 
 
gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage: Neuanmietungen 2021

Anlage_Neuanmietungen 2021

633 Zeichen

Objekt Anzahl
WE
Stell-
plätze
Miete ohne 
NK
Qm-Preis
kalt
Neben-
kosten /qm
Wohn-
fläche
Mieterhöhung 
Laufzeit
(vsl.)
Mietbeginn
Anmiet-
zeitraum
Mietzahlung kalt 
für die Dauer der 
Vertragslaufzeit
Keimessstr. 24, 
50765 Köln (EFH) 1 - 1.345,04 € 8,50 € 0,95 €  158,24 m² Jährlich 20,- € 01.06.2021 5 Jahre           83.102,40 € 
Honschaftsstr. 274,
51061 Köln 6 2 5.596,50 € 11,80 € 3,- € 474,28 m² keine 01.04.2022 10 Jahre          671.580,48 € 
Nürnberger Str. 25,
51103 Köln 12 4 6.921,97 € 11,50 € 2,- €  601,91 m² keine
urspr. geplant 
15.07.2021; 
verzögert sich,
da noch keine 
Bauabnahme
10 Jahre          830.635,80 €

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0727/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.03.2022
Erstellt
01.03.2022 09:06