2024/0080
Luise-Büchner-Schule - Interimsunterkunft Container
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Punkt 24: Luise-Büchner-Schule - Interimsunterkunft Container (V-Nr. 2024/0080) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Amt: Schulamt
EB IDA OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 65
V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0080
Magistratsbeschluss -Nr.
87
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010
Kostenstelle: 040-016-2240 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto:
Betreff: Luise-Büchner-Schule - Interimsunterkunft Container
Vorlage vom: 27.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Auf dem Flurstück 102 in der Lincolnsiedlung wird zum Schuljahr 2024/25 eine
Interimsunterkunft für ein Jahrgangscluster der Luise -Büchner-Schule bis mind. Ende
2025 errichtet.
2. Der EB Immobilienmanagement Darmstadt wird auf Grundlage der unter 1. beschlossenen
Maßnahme beauftragt, die notwendigen Planungsschritte inklusive der Finanzierung zu
veranlassen.
3. Die Finanzierung erfolgt mit 180.000 € für 2024 und 220.000 € als VE in 2024 für den
Wirtschaftsplan 2025.
- 3 -
Anlagen: Luftbild GIS Standort Container
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 06.03.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.02.2024
Interimsunterkunft für Luise-Büchner-Schule
Seit Inbetriebnahme des Bildungscampus Luise-Büchner-Schule (L-B-S) am Standort
Lincolnsiedlung zum Schuljahr 2021/22 ist dort sowohl die Grundschule mit aktuell 11
Klassen, als auch die Grund- und Mittelstufe der Christoph-Graupner-Schule (G-G-S) mit 11
Klassen verortet. Die Berufsorientierungsstufe und die Verwaltung der C-G-S nutzen das
Interimsgebäude am Donnersbergring als weiteren zweiten Standort.
Dieser ursprüngliche Plan, die leerstehenden Flächen der zunächst langsam hochwachsenden
L-B-S einem Teil der Schulgemeinde der C-G-S als Interimsstandort zur Verfügung zu stellen,
hat über den genannten Zeitraum sehr gut funktioniert, woraus für beide Schulformen ein
hoher pädagogischer Mehrwert und für die Stadt Darmstadt eine erhebliche Ersparnis an
finanziellen Mitteln erwachsen ist, da kein zusätzlicher Interimsstandort hergestellt werden
musste.
Aufgrund von erheblichen Bauverzögerungen bei der Erweiterung der Christoph-Graupner-
Schule, bedingt durch Pandemie, Krieg, Lieferverzögerungen, etc. ist die geplante
Fertigstellung der Erweiterung nicht zum Schuljahr 2024/25 möglich. Die Luise-Büchner-
Schule benötigt jedoch aufgrund des erheblichen Wachstums der Lincolnsiedlung bere its im
aktuellen Schuljahr die durch die C-G-S belegten Flächen für ihren eigenen Bedarf und kann
den Unterricht nur durch kurzfristige Umnutzung von dringend benötigten Fachräumen in
Unterrichtsräume abdecken.
Auch die Möglichkeiten der Ganztagsangebote reduzieren sich auf ein sehr überschaubares
Raumangebot, was die Qualität der pädagogischen Arbeit erschwert.
Schulamt und IDA haben sich in den vergangenen Monaten intensiv um alternative
Raumanagebote für die Luise-Büchner-Schule ab Schuljahr 2024/25 in der Lincolnsiedlung
bemüht. Es steht außer Frage, dass dieser „neue Interimsstandort“ für die Schulgemeinde der
Luise-Büchner-Schule vorgehalten wird und nicht ein „dritter Standort“ für die Christoph-
Graupner-Schule werden kann.
Untersucht wurde in diesem Zusammenhang die Anmietung von gewerblichen Flächen in den
Noack-Höfen (Nass. Heimstätte) gegenüber des Schulgebäudes und angrenzend an den
Quartiersplatz, das Aufstellen von Interimscontainern auf dem Quartiersplatz und die
vorübergehende Nutzung von Flächen einer aktuell noch leer stehenden, vom Bauverein
hergerichteten und von IDA angemieteten Kita. Ein Mietangebot in den Noack-Höfen konnte
nicht erstellt werden, das Aufstellen von Containern auf dem Quartiersplatz wurde vom
Stadtplanungsamt aus baurechtlichen Gründen abgelehnt.
Eine vorübergehende Nutzung der Kitaflächen wurde im Rahmen der D6 am 16.10.2023
abgelehnt. Aufgrund der fehlenden räumlichen Alternativen in der Lincolnsiedlung soll
folgende Interimsmaßnahme zur Realisierung kommen:
Auf dem Flurstück 102 der BVD New Living soll ein Interimsgebäude für ein Jahrgangscluster
mit 4 Unterrichtsräumen, 2 Ganztagsräumen, 2 Differenzierungsräumen,
Erschließungsflächen und Sanitäreinheit sowie einem Sonnenschutz im Außengelände
realisiert werden. Geringfügige räumliche Einsparungen sind aufgrund der Ergebnisse der
Untersuchung der vorhandenen überbaubaubaren Grundstücksfläche im Planungsprozess zu
identifizieren. Die Fertigstellung muss in den Sommerfreien 2024 gewährleistet sein, sodass
eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2024/25 erfolgen kann.
. . .
Die fußläufige Erreichbarkeit des zukünftigen Interimsgebäudes ist zwar mit
Herausforderungen verbunden, ermöglicht den Schüler*innen jedoch weiterhin die Nutzung der
schuleigenen Sportflächen, Fachräume, Mensa und des Schulhofes. Diese Lösung wurde
bereits mit der Schulleitung der L-B-S kommuniziert, welche ihrerseits wiederum ein sinnvolles
pädagogisches Nutzungskonzept erstellt, mit welchen Jahrgängen das Interimsgebäude belegt
wird.
Eine Beauftragung der Leistungen ist unmittelbar im 1. Quartal 2024 erforderlich.
Darmstadt, 27.02.2024 40_Zi/SEP
Dezernat IV Dezernat V
i. V.
André Schellenberg André Schellenberg
Stadtkämmerer Stadtkämmerer
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217 Zeichen
Punkt 3: Luise-Büchner-Schule - Interimsunterkunft Container (V-Nr. 2024/0080) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
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Interimsstandort Container Datum: 27.02.2024 Wissenschaftsstadt EusszBüichnerzSchule Darmstadt er Il Maßstab 1: 1.000 0 10 20 L 1cm = 10m
2024/0080
6232 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Eigenbetrieb Immobilienma-
nagement Darmstadt
Amt: Schulamt
EB IDA OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0080
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010
Kostenstelle: 040-016-2240 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-11 Sachkonto:
Betreff: Luise-Büchner-Schule - Interimsunterkunft Container
Vorlage vom: 27.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Auf dem Flurstück 102 in der Lincolnsiedlung wird zum Schuljahr 2024/25 eine Interims-
unterkunft für ein Jahrgangscluster der Luise -Büchner-Schule bis mind. Ende 2025 errich-
tet.
2. Der EB Immobilienmanagement Darmstadt wird auf Grundlage der unter 1. beschlo ssenen
Maßnahme beauftragt, die notwendigen Planungsschritte inklusive der Finanzierung zu
veranlassen.
3. Die Finanzierung erfolgt mit 180.000 € für 2024 und 220.000 € als VE in 2024 für den
Wirtschaftsplan 2025.
Anlagen: Luftbild GIS Standort Container
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.02.2024
Interimsunterkunft für Luise-Büchner-Schule
Seit Inbetriebnahme des Bildungscampus Luise-Büchner-Schule (L-B-S) am Standort Lincoln-
siedlung zum Schuljahr 2021/22 ist dort sowohl die Grundschule mit aktuell 11 Klassen, als
auch die Grund- und Mittelstufe der Christoph-Graupner-Schule (G-G-S) mit 11 Klassen veror-
tet. Die Berufsorientierungsstufe und die Verwaltung der C-G-S nutzen das Interimsgebäude
am Donnersbergring als weiteren zweiten Standort.
Dieser ursprüngliche Plan, die leerstehenden Flächen der zunächst langsam hochwachsenden
L-B-S einem Teil der Schulgemeinde der C-G-S als Interimsstandort zur Verfügung zu stellen,
hat über den genannten Zeitraum sehr gut funktioniert, woraus für beide Schulformen ein ho-
her pädagogischer Mehrwert und für die Stadt Darmstadt eine erhebliche Ersparnis an fina n-
ziellen Mitteln erwachsen ist, da kein zusätzlicher Interimsstandort hergestellt werden musste.
Aufgrund von erheblichen Bauverzögerungen bei der Erweiterung der Christoph-Graupner-
Schule, bedingt durch Pandemie, Krieg, Lieferverzögerungen, etc. ist die geplante Fertigstel-
lung der Erweiterung nicht zum Schuljahr 2024/25 möglich. Die Luise-Büchner-Schule benö-
tigt jedoch aufgrund des erheblichen Wachstums der Lincolnsiedlung bereits im aktuellen
Schuljahr die durch die C-G-S belegten Flächen für ihren eigenen Bedarf und kann den Unter-
richt nur durch kurzfristige Umnutzung von dringend benötigten Fachräumen in Unterrichts-
räume abdecken.
Auch die Möglichkeiten der Ganztagsangebote reduzieren sich auf ein sehr überschaubares
Raumangebot, was die Qualität der pädagogischen Arbeit erschwert.
Schulamt und IDA haben sich in den vergangenen Monaten intensiv um alternative Rauma-
nagebote für die Luise-Büchner-Schule ab Schuljahr 2024/25 in der Lincolnsiedlung bemüht.
Es steht außer Frage, dass dieser „neue Interimsstandort“ für die Schulgemeinde der Luise-
Büchner-Schule vorgehalten wird und nicht ein „dritter Standort“ für die Christoph-Graupner-
Schule werden kann.
Untersucht wurde in diesem Zusammenhang die Anmietung von gewerblichen Flächen in den
Noack-Höfen (Nass. Heimstätte) gegenüber des Schulgebäudes und angrenzend an den Quar-
tiersplatz, das Aufstellen von Interimscontainern auf dem Quartiersplatz und die vorüberge-
hende Nutzung von Flächen einer aktuell noch leer stehenden, vom Bauverein hergerichteten
und von IDA angemieteten Kita. Ein Mietangebot in den Noack-Höfen konnte nicht erstellt wer-
den, das Aufstellen von Containern auf dem Quartiersplatz wurde vom Stadtplanungsamt aus
baurechtlichen Gründen abgelehnt.
Eine vorübergehende Nutzung der Kitaflächen wurde im Rahmen der D6 am 16.10.2023 abge-
lehnt. Aufgrund der fehlenden räumlichen Alternativen in der Lincolnsiedlung soll folgende In-
terimsmaßnahme zur Realisierung kommen:
Auf dem Flurstück 102 der BVD New Living soll ein Interimsgebäude für ein Jahrgangscluster
mit 4 Unterrichtsräumen, 2 Ganztagsräumen, 2 Differenzierungsräumen, Erschließungsflä-
chen und Sanitäreinheit sowie einem Sonnenschutz im Außengelände realisiert werden. Ge-
ringfügige räumliche Einsparungen sind aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung der vor-
handenen überbaubaubaren Grundstücksfläche im Planungsprozess zu identifizieren. Die Fer-
tigstellung muss in den Sommerfreien 2024 gewährleistet sein, sodass eine Inbetriebnahme
zum Schuljahr 2024/25 erfolgen kann. . . .
- 4 -
Die fußläufige Erreichbarkeit des zukünftigen Interimsgebäudes ist zwar mit Herausforderun-
gen verbunden, ermöglicht den Schüler*innen jedoch weiterhin die Nutzung der schuleigenen
Sportflächen, Fachräume, Mensa und des Schulhofes. Diese Lösung wurde bereits mit der
Schulleitung der L-B-S kommuniziert, welche ihrerseits wiederum ein sinnvolles pädagogisches
Nutzungskonzept erstellt, mit welchen Jahrgängen das Interimsgebäude belegt w ird.
Eine Beauftragung der Leistungen ist unmittelbar im 1. Quartal 2024 erforderlich.
Darmstadt, 27.02.2024 40_Zi/SEP
Dezernat IV Dezernat V
i. V.
André Schellenberg André Schellenberg
Stadtkämmerer Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Donnersbergring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0080
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00