2500/2021
Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 36 in Köln-Finkenberg zum Schuljahr 2022/23 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Anlage 2 Schulkonferenzbeschluss Lise-Meitner-Gesamtschule
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1 Beyen, Anne Von: Steinborn, Stephan Gesendet: Freitag, 24. September 2021 13:46 An: Beyen, Anne <Anne.Beyen@STADT-KOELN.DE> Betreff: AW: Herbeiführung eines Schulkonferenzbeschluss - Erweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule auf 8 Züge Sek I und 5 Züge Sek II Sehr geehrte Frau Beyen, die Schulkonferenz der Lise-Meitner-GE hat gestern folgenden Stellungnahme beschlossen: Die Schulkonferenz stimmt der geplanten Zügigkeitserweiterung (Sek. I 8 statt 6 Züge, Sek. II 5 statt 4 Züge) zu, unter der Bedingung, dass die entstehenden räumlichen Bedarfe zu jeder Zeit angepasst sind. Mit freundlichen Grüßen Stephan Steinborn Organisationsleiter Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz Stresemannstraße 36 51149 Köln
Anlage 1 Stellungnahme Lise Meitner GE
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Lise-IVieitner-Gesamtschule Schulpflegschaft Antrag zur Schulkonferenz 19. November 2018 Sehr geehrter Herr Fellmann, die Schulpflegschaft der Lise-Meitner-Gesamtschule bittet Sie, folgenden Antrag in einer Sondersitzung zu behandeln oder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Schulkonferenz am 13. Dezember 2018 zu setzen. Die Schulkonferenz der Lise-Meitner-Gesamtschule begrüßt die in der Maßnahme 84b der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 genannten Entwicklungsmöglichkeiten. Die Schulkonferenz betrachtet die Erweiterung der Sekundarstufe I als große Chance sowohl für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Auch sieht sich die Lise- Meitner-Gesamtschule mit verpflichtet, den wachsenden Bedarf an Schulplätzen zu decken. Zur Realisierung eines möglichst optimalen Schulbetriebes schlägt die Schulkonferenz die Auslagerung der Jahrgän ge 5 und 6 an das benachbarte Schulgebäude Stresemannstraße vor, wenn dieses von der derzeit dorthin verlegten Breitenbachschule wieder geräumt werden kann. Die damit geschaffenen räumlichen Kapazitäten können gewonnen werden, um auch die Sekundarstufe II auszuwei ten auf bis zu sechs Züge. So kann auch die Zahl der höheren Abschlüsse deutlich vergrößert werden. Begründung Wie in diversen Telefonaten besprochen. Für weitere Erläuterungen bitte Rücksprache. Vor Beschluss wird die Schulleitung gebeten, die Machbarkeit nochmals zu prüfen, besonders auch im Hinblick auf die Sekundarstufe II. Beschluss Lutz Tempel (in Vertretung) Genehmigt durch den Eilausschuss der Schulkonferenz Köln, den 19.11.2018 Hubert Röser (Elternvertretung) Jan Luca Schwarz (Schüler*innenvertretung) .Dr. Nagode (Lehrer*innenvertretung) Peter Fellmann (Schulleiter und Vorsitz der SK) 181113_Schulerweitenjng.docx Seite 1 von 1
Anlage 3 Karte Lise-Meitner-Gesamtschule + Gründstück Stresemann Str. 15
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KölnGIS Mittelpunkt: 363781, 5640480 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 19.07.2021Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2500/2021 Freigabedatum 14.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 36 in Köln- Finkenberg zum Schuljahr 2022/23 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW), die Zügigkeitserweiterung der Lise -Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 36, 51149 Köln- Finkenberg, unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Stresemannstraße 15 (ehemals Finkenbergschule) um zwei Züge von 6 auf 8 Züge in der Se- kundarstufe I und um einen Zug von 4 auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2022/23. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sozusagen auf einem „Schulcampus“. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2022/23 umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um den Beschluss zur schulrechtli chen Änderung der Zügigkeit. Die Thematik Schulhausmeister, -sekretariat, -sozialarbeiter sowie die Einrichtung der Schule in gesonderter Form durch die zuständigen Gremien werden nachgelagert be- schlossen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e- richtsordnung angeordnet. Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung (1) Hintergrund Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konsta- tieren, die sich aus einem deutlichen Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kin- dern und Jugendlichen, sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten strukturellen Wan- del in der Schullandschaft ergibt. Zur Deckung des erwarteten Bedarfs an Schulplätzen im rechtsrheinischen Stad tbezirk Porz sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Diese resultieren aus aktuell bereits vorliegenden Bedarfen oder aus bereits in Planung befindlichen Wohnbauprojekten in Porz z.B. Zündorf Süd. Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Gesamt schul- und Gymnasialplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass dem akuten Wunsch nach Gesamt- 3 schulplätzen nicht entsprochen werden kann und es zu vermehrten Ablehnungen kommt. Die Ergeb- nisse des Anm eldeverfahrens im Kontext des Übergangs auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22 zeigten, dass fast 700 Schüler*innen nach der Anmeldung an eine Gesamtschulen aus Kapazitätsgründen eine Ablehnung erhalten haben. Auch bei der Lise -Meitner-Gesamtschule in Köln Finkenberg kam es im letzten Anmeldeverfahren zu 27 Anmeldungen über der Gesamtkapazität an Schulplätzen. Um eine sowohl kurzfristige als auch längerfristige Bedarfsdeckung zu ermöglichen soll für die Lise -Meitner-Gesamtschule für das Schul jahr 2022/23 eine Zügigkeitserweiterung ange- strebt werden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Die Lise-Meitner-Gesamtschule in der Stresemannstraße 36 in Köln-Finkenberg ist aktuell sechszügig in der Sekundarstufe I und verfügt über vier Züge in der Sekundarstufe II. Für die Eingangsklassen der Sekundarstufe I entspricht dies aktuell einer Gesamtkapazität von 162 Plätzen, bei einem Klas- senfrequenzwert von 27. Um den dargestellten Mehrbedarf an Gesamtschulplätzen im Kölner Raum entgegenzuwirken, wird beabsichtig die Lise-Meitner-Gesamtschule in Köln Finkenberg um zwei Züge in der Sekundarstufe I und einen Zug in der Sekundarstufe II zu erweitern. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 und 2020 (siehe Session 0148/2020) wird unter der Maßnahmennummer M84b für die Lise-Meitner-Gesamtschule die Option zur Erweiterung um 2 Züge diskutiert. Nach Rücksprache mit der Schule und vertiefter Prüfung der Handlungsoptio- nen soll durch die Einbeziehung des benachbarten Grundstücks auf der Stresemannstraße 15 (ehe- mals Standort der Finkenbergschule) aufgrund der räumlichen Nähe eine Campus -Lösung erfolgen. Die Campus-Lösung ermöglicht eine Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule um zwei Züge auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und einen Zug auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schul- jahr 2022/23. Dies ergibt einen Zusatz an 54 neuen Schulplätzen in den Eingangsklassen der Sekun- darstufe I der Lise-Meitner-Gesamtschule. Dies deckt nicht nur den aktuellen Bedarf an Schulplätzen gemessen an den Ablehnungen des letzten Anmeldeverfahrens, sondern ermöglicht weitere Schul- plätze, um den gesamtstädtischen Mangel an Gesamtschulplätzen zu kompensieren. Bezogen auf die Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe II ermöglicht die Erhöhung um einen Zug gemäß des Klassenfrequenzwertes 19,5 insgesamt 58,5 weitere Schulplätze über die Jahrgänge der Sekundarstufe II. In den vergangenen fünf Jahren hat die Lise -Meitner-Gesamtschule folgende Anzahl an Klassen in der Sekundarstufe II gebildet: Anzahl Klassen Einführungsphase (G8) Qualifikationsphase Q1 (G8) Qualifikationsphase Q2 (G8) Summe 2016/17 4 3 3 10 2017/18 5 3 3 12 2018/19 5 5 3 12 2019/20 4 5 4 13 2020/21 5 4 5 13 Insbesondere in den letzten drei Jahren kam es im Durchschnitt zur Bildung von 4 -5 Zügen in der Sekundarstufe II. Mit Blick auf die Zügigkeitserhöhung der Sekundarstufe I und der damit einherge- hende Mehrbedarf an Schulplätzen im Übergang, muss eine Zügigkeitserhöhung der Sekundarstufe II 4 mitgedacht werden. Durch die Erhöhung der Kapazität auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II können rechnerisch maximal bis zu 1.296 Schülerinnen in der Sekundarstufe I und 293 Schü- ler*innen in der Oberstufe mit insgesamt 63 Klassen aufgenommen werden. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Die vorhandenen Raumkapazitäten sind auf die derzeitige Zügigkeit (6 Züge in Sek I und 4 Züge in Sek II) ausgerichtet. Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende zusätzliche Raumbedarf wird durch die Nutzung des Schulgebäudes in der Stresemannstraße 15 gedeckt. Im ehemaligen Gebäu- de der Finkenbergschule können nach Umbauarbeiten 16 Unterrichtsräume und ein Mehrzweckraum sowie ein Raum für Lehrmittel/Sammlung, zwei Büros und ein Lehrerzimmer realisiert werden. In die- sen Räumlichkeiten könn ten nach der Zügigkeitserhöhung mit einem eingeschränkten Raumpro- gramm zwei Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I beschult werden. Die tatsächliche Raumnutzung wird mit dem Nutzer abgestimmt. Die Verwaltung gewährleistet, die fristgerechte Umsetzung der notwendigen Umbauarbeiten bis zum Schulstart 2022/23. Die Bezirksregierung Köln wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Raumsituation überprü- fen. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die vorgesehene schulorganisatorische Veränderung wurde erstmalig in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 in der Maßnahme 84b vorgestellt. Die Schulkonferenz hat infol- gedessen bereits am 19.11.2018 ein positives Votum zur Zügigkeitserweiterung des Sekundarstufe I und II getätigt und eine Auslagerung von Jahrgängen in ein benachbartes Schulgebäude befürwortet. Die Schulkonferenz wurde im Zuge dieser Beschlussvorlage um einen aktuelle Stellungnahme gebe- ten (s. Anhang). Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen B edarfs an Schulplätzen der Zügigkeitserhöhung der Lise-Meitner-Gesamtschule in Köln Finkenberg. (5) Personalkosten Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Lise -Meitner-Gesamtschule fallen weitere Personalkos- ten für das Schulsekretariat und Schulhausmeister an. Es ist die Zurverfügungstellung von Stellen für Verwaltungsbeschäftigte im Schulsekretariat und von Stellen in der Schulhausmeisterschaft notwen- dig. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Der Ratsbeschluss stellt die Basis des Genehmigungsantrags an die Bezirksregierung Köln dar. Un- ter Berücksichtigung der genehmigten Zügigkeit wird die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen des 5 5. Schuljahres für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2022/23 festgelegt. Nur mit Beschluss in der Ratssitzung am 14.12.2021 ist es möglich, die Genehmigung so rechtzeitig zu erreichen. Eine spätere Beschlussfassung würde die Planungssicherheit im Aufnahmeverfahren beinträchtigen, was in Anbe- tracht des Mangels an Gesamtschulplätzen im Kölner Raum problematisch wäre. Daher werden die Finanzierungsdetails zu den erforderlichen Sekretariats- und Schulhausmeisterstel- le für das neue Schulgebäude gesondert beim Einrichtungsbeschluss geregelt. Die Zusetzung weiterer Schulsozialarbeiterstellen wird derzeit nicht vorgesehen. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen- seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserforder nis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkannten Kölner Ersatz- schulen über die Planungsabsichten zu informieren. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Lise-Meitner-Gesamtschule, Stre- semannstraße 36 in Köln Finkenberg zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisato- rischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Ve rfahrens gezwun- gen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2022/23 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentli- ches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2500/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 06.07.2021 13:51