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2025/0319

Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Pallaswiesen- / Mornewegviertel: Aufwertung der Grünanlage "Im Tiefen See": Fällung eines Bestandsbaumes sowie Verpflanzung eines Bestandsbaumes

Magistratsvorlage 24.11.2025

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1 
Sachverständigenbüro Baum 4  GmbH  Im Neugrund 13   64521 Groß-Gerau 
 
Gutachten 
 
Gutachten – Nr. 2250328 
Datum der Auftragserteilung 10.07.2025 
Datum der Ortsbesichtigung 06.08.2025 
Datum der Gutachtenerstellung 08.08.2025 
Gutachterin 
 
Mark Giesen  
(M.Sc. Urbanes Baum- und Waldmanagement, FLL-zert. Baumkontrolleur) 
Firma Sachverständigenbüro   Baum 4 GmbH 
Im Neugrund 13 
64521 Groß-Gerau 
E-Mail/Telefon m.giesen@baum4.de / 01511 1901004 
Projektbezeichnung BV PaMo Grünzug im Tiefen See 
Prüfung der Einbindung des Baumbestands in eine geplante 
Baumaßnahme 
Auftraggeber Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vertreten durch den Magistrat 
Luisenplatz 5 a 
64283 Darmstadt

2 
Inhaltsverzeichnis 
1. Gegenstand des Gutachtens ................................................................................................................. 6 
1.1 Aufgabenstellung............................................................................................................................ 6 
1.2 Mitarbeit ........................................................................................................................................ 6 
1.3 Ortsbesichtigung............................................................................................................................. 6 
2. Ergebnisse ............................................................................................................................................. 7 
2.1 Bearbeitungsgebiet ........................................................................................................................ 7 
2.2 Baumerfassung und Verkehrssicherheit ....................................................................................... 11 
2.3 Erhaltungsfähigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme .................................................. 20 
2.4 Erhaltungswürdigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme ............................................... 21 
3. Bauvorhaben ...................................................................................................................................... 25 
3.1 Planung......................................................................................................................................... 25 
3.2 Schutzabstände ............................................................................................................................ 30 
4. Bewertung der Bäume hinsichtlich des Bauvorhabens ....................................................................... 33 
5. Maßnahmenempfehlung Baumschutz ................................................................................................ 35 
Allgemeine Schutzmaßnahmen.............................................................................................................. 35 
6. Fotodokumentation ............................................................................................................................ 37 
7. Anlage ................................................................................................................................................. 42 
Begrifflichkeiten ........................................................................................................................................ 42 
1. Verkehrssicherheit .............................................................................................................................. 42 
1.1 Dringlichkeitsstufen ...................................................................................................................... 44 
1.2 Regelkontrollintervalle ................................................................................................................. 45 
1.3 Vitalitätsansprache ....................................................................................................................... 46 
1.4 Alterseinstufung ........................................................................................................................... 47 
1.5 Eingehende Untersuchungen ........................................................................................................ 47 
2. Erhaltungswürdigkeit .......................................................................................................................... 48

3 
3. Erhaltungsfähigkeit ............................................................................................................................. 48 
4. Artenschutzfachliche Prüfung des Baumes ......................................................................................... 48 
5. Schutz von Bäumen auf Baustellen ..................................................................................................... 49 
5.1 Schutzgut Baum ............................................................................................................................ 50 
5.2 Der Schutzbereich eines Baumes .................................................................................................. 52 
5.3 Maßnahmen zum Schutz des Baumes .......................................................................................... 53 
5.3.1 Baumschutzzaun........................................................................................................................ 53 
5.3.2 Grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren............................................................... 54 
5.4 Maßnahmen zur Schadensminimierung ....................................................................................... 54 
5.4.1 Schutzzaun/Stammschutz.......................................................................................................... 54 
5.4.2 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenauftrag ............................... 55 
5.4.3 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenabtrag ................................ 55 
5.4.4 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Belastung des Wurzelbereichs 
(„Bodenverdichtung“) ............................................................................................................................... 56 
5.4.5 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Vernässung/Überstauung .............. 57 
5.4.6 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Grundwasserabsenkung ................ 57 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Baumnummern, Grunddaten ................................ ................................ ................................ ..... 13 
Tabelle 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall..................  17 
Tabelle 3: Erhaltungsfähigkeit und Erhaltungswürdigkeit unabhängig der geplanten Baumaßnahme, BSS = 
Baumschutzsatzung. ................................ ................................ ................................ ................................ .. 23 
Tabelle 4: Zu schützender Wurzelbereich des Baumes sowie Mindestabstand zum Baum in „zu begründenden 
Ausnahmefällen“ (nach RAS-LP 4 (bzw. R SBB) und DIN 18 920) ................................ ................................ . 31

4 
Abbildungsverzeichnis 
Abb.  1: Lageplan des Bearbeitungsgebietes erfasster Baumbestand, die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, 
Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: 
Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ............. 8 
Abb.  2: Erfasster Baumbestand Bereich Süd (Baumnummer 1 – 27A), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, 
Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: 
Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ............. 9 
Abb.  3: Erfasster Baumbestand Bereich Spielplatz (Baumnummer 28 – 53), die Abbildung wurde mit QGIS 
erstellt, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und 
Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................. 10 
Abb.  4: Erfasster Baumbestand Bereich Nord (Baumnummer 54 – 86), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, 
Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: 
Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ........... 11 
Abb.  5: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Süd, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, 
Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. ......... 27 
Abb.  6: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Spielplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen 
See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 28 
Abb.  7: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Nord, Bolzplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im 
Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung 
gestellt................................. ................................ ................................ ................................ ......................  29 
Abb.  8: Baum 1 ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 37 
Abb.  9 Baum 10 (r), Baum 9 (m), Baum 8 (l)................................ ................................ ...............................  37 
Abb.  10: Baum 11................................ ................................ ................................ ................................ ...... 37 
Abb.  11: Baum 18................................ ................................ ................................ ................................ ...... 37 
Abb.  12: Baum 33................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38 
Abb.  13: Baum 36................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38

5 
Abb.  14: Oberflächennahe Wurzeln Baum 36 ................................ ................................ ............................  38 
Abb.  15: Baum 39................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38 
Abb.  16: Oberflächennahe Wurzeln Baum 39 ................................ ................................ ............................  39 
Abb.  17: Baum 41................................ ................................ ................................ ................................ ...... 39 
Abb.  18: Baum 52 (l) und Baum 53 (r)................................ ................................ ................................ ........ 39 
Abb.  19: Baum 60 und 61 ................................ ................................ ................................ ..........................  39 
Abb.  20: Bereich zwischen den Bäumen 59 und 64 für den geplanten Weg ................................ ............... 40 
Abb.  21: Baum 63 (r) und Baum 64 (l)................................ ................................ ................................ ........ 40 
Abb.  22: Baum 68................................ ................................ ................................ ................................ ...... 40 
Abb.  23: Baum 74................................ ................................ ................................ ................................ ...... 40 
Abb.  24: Baum 81 (Pappel r) Baum 82 (Weide l) ................................ ................................ ........................  41 
Abb.  25: Baumumfeld der Pappel und Weide ................................ ................................ ............................  41 
Abb.  26 Einfaulung Baum 82 ................................ ................................ ................................ .....................  41 
Abb.  27 Baum 86................................ ................................ ................................ ................................ ....... 41

6 
1. Gegenstand des Gutachtens 
1.1 Aufgabenstellung 
Die Stadt Darmstadt plant die Umgestaltung des Grünzuges im Tiefen See, zwischen der Straße Im Tiefen See 
und der Helfmannstraße. G egenstand dieses Gutachtens ist die Bewertung des laut der aktuellen 
Planungsunterlagen betroffenen Baumbestandes. Im Gutachten werden diese Bäume hinsichtlich ihrer 
Verkehrssicherheit, Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsfähigkeit unabhängig des geplanten Bauvorhabens 
(BV) eingestuft. Die Ausweisung von baumpflege rischen Maßnahmen ist Teil der Kontrolle der 
Verkehrssicherheit. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung der Einbindung des Baumbestands in die geplante 
Baumaßnahme auf Grundlage des vorliegenden Planungsstandes.  
Eine Definition der im Gutachten verwendeten Begrifflichkeiten findet sich in der Anlage. 
 
1.2 Mitarbeit 
Die Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Erfassung und visuelle Begutachtung der Bäume vor Ort sowie 
die Gutachtenerstellung erfolgten durch den Unterzeichner des Gutachtens. 
 
1.3 Ortsbesichtigung 
Am 06.08.2025 erfolgte eine Abstimmung mit Frau Kerler vor Ort. Anschließend erfolgte die Ortsbesichtigung 
zur Erfassung und Begutachtung der Bäume durch Herr Giesen  Die Ergebnisse und die fotografische 
Dokumentation wurden an diesen Terminen gewonnen, sofern nicht anders vermerkt.

7 
2. Ergebnisse 
2.1 Bearbeitungsgebiet 
Der Grünzug zwischen den Straßen „Im Tiefen See“ und „Helfmannstraße“ liegt im Stadtteil Darmstadt-Nord 
und befindet sich in einem Übergangsbereich zwischen Wohn- und Gewerbenutzung. Im Süden und Osten 
wird die Grünfläche von einem ruhigen Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern begrenzt, während 
im Norden ein Gewerbegebiet anschließt. 
Die Umgebung ist durch eine aufgelockerte Siedlungsstruktur mit durchgrünten Grundstücken geprägt. Der 
Grünzug selbst dient als wohnungsnahe Erholungsfläche und weist einen überwiegend parkähnlichen 
Charakter mit Freiflächen, einzelnen Gehölzgruppen und Spazierwegen auf. Er übernimmt eine wichtige 
Funktion als Naherholungsraum im Wohnumfeld und bietet gleichzeitig eine Durchwegung für den Fuß- und 
Radverkehr zwischen den genannten Straßen. 
Im zentralen Bereich des Parks  befindet sich ein Spielplatz, der als wohnortnaher Treffpunkt für Familien 
dient und zur sozialen Nutzung der Fläche beiträgt. Die parkartige Gestaltung, kombiniert mit der 
Wegeverbindung, macht die Grünfläche zu einem wichtigen Bestandteil der städtischen Freiraumstruktur in 
Darmstadt-Nord. Die Weiterstädter Landstraße (B42) verläuft nordwestlich des Grünzuges.

8 
 
Abb.  1: Lageplan des Bearbeitungsgebietes erfasster Baumbestand, die Abbildung wurde mit QGIS erstellt1, Quelle Luftbild: 
Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, 
Stand 11.08.2025. 
 
1 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/.

9 
 
Abb.  2: Erfasster Baumbestand Bereich Süd (Baumnummer 1 – 27A), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt2, Quelle Luftbild: 
Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, 
Stand 11.08.2025. 
 
 
2 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/.

10 
 
Abb.  3: Erfasster Baumbestand Bereich Spielplatz (Baumnummer 28 – 53), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt3, Quelle 
Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. 
Giesen, Stand 11.08.2025. 
 
 
3 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/.

11 
 
Abb.  4: Erfasster Baumbestand Bereich Nord (Baumnummer 54 – 86), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt4, Quelle Luftbild: 
Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, 
Stand 11.08.2025. 
 
2.2 Baumerfassung und Verkehrssicherheit 
Das Gebiet wird wie in den Abbildungen 2 – 4 in den nachfolgenden Tabellen in 3 Abschnitte eingeteilt: 
o Süd 
o Mitte (Spielplatz) 
o Nord (Bolzplatz) 
 
4 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/.

12 
Die hier aufgeführten Baumdaten (Baumart, Baumhöhe, Stammumfang, Kronendurchmesser, Vitalität) 
wurden im Zuge der Baumerfassung erhoben. Der Stammumfang wurde mittels Maßband, die Höhe mittels 
Höhenmessgerät gemessen und der Kronendurchmesser durch Abschreiten geschätzt. Die Grunddaten der 
Einzelbäume sind in Tabelle 1 dargestellt. Neben den Grunddaten wird die Verkehrssicherheit der Bäume 
geprüft und gegebenenfalls baumpflegerische Maßnahmen festgelegt , unabhängig zur geplanten 
Baumaßnahme. Die festgelegten Maßnahmen orientieren sich an der ZTV -Baumpflege5. Die berechtigte 
Sicherheitserwartung im Umfeld der im Gutachten aufgenommenen Bäume ist aktuell überwiegend als hoch 
einzustufen, da im Umfeld der Bäume Fußwege durch den Grünzug verlaufen, ein Spielplatz und eine Kita 
liegt. Während und nach der Bauphase ist sie  weiterhin als hoch einzustufen. Dies begründet sich aus der 
geplanten Erschließung und Nutzung als  Park und Erholungsanlage . Die Ergebnisse der 
Verkehrssicherheitsprüfung befinden sich in Tabelle 2, die Fotodokumentation befindet sich im Anhang. 
Im Rahmen der Erhebung wurden insgesamt 87 Bäume erfasst. 
Das Artenspektrum wird eindeutig von der Robinie (Robinia pseudoacacia) dominiert, mit 21 Exemplaren. 
Auf Platz zwei folgt der Feldahorn (Acer campestre) mit 18 Bäumen, gefolgt von der Schwarzpappel-Hybride 
(Populus x canadensis) mit 8 Exemplaren. Weitere erwähnenswerte Arten sind der Bergahorn (Acer 
pseudoplatanus, 5 Exemplare) und die Birne (Pyrus spec., 5 Exemplare). Die übrigen Arten sind gleichmäßiger 
verteilt und treten in geringerer Stückzahl auf, wodurch ein insgesamt vielfältiger, aber dennoch von 
einzelnen Arten geprägter Bestand entsteht. Die Dimensionen der Bäume liegen im Durchschnitt bei einer 
Höhe von etwa 12,2 m und einem mittleren Kronendurchmesser von rund 8,4 m. Der mittlere Stammumfang 
beträgt ca. 145 cm, wobei einzelne Exemplare deutlich  größere Maße erreichen und damit als 
ortsbildprägend einzustufen sind. In Bezug auf die Altersstruktur (gemäß offizieller Kürzel) befinden sich 14 
Bäume in der Jungphase (JPH), 71 Bäume in der Reifephase (RPH) und 2 Bäume in der Alterungsphase (APH). 
  
 
5 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische 
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege

13 
Tabelle 1: Baumnummern, Grunddaten 
Vitalität siehe Anhang Punkt II. d.; Entwicklungsphase: JPH = Jugendphase, RPH = Reifephase, APH = Alterungsphase, siehe Punkt 
II. e. 
Baum Städt. 
Baum 
Nr. 
Gattung/Art Vitalität Baumhöhe  
[m] 
Kronendurch- 
messer 
 [m] 
Stamm- 
umfang [cm] 
Stämmigkeit Entwicklungs- 
phase 
1 1 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 17 10 250 1 RPH 
2 21 Juglans regia, 
Walnuß 1 5 3 25 1 JPH 
3 2 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 5 115 2 RPH 
4 3 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 5 155 3 RPH 
5 4 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 5 65 1 RPH 
6 5 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 6 90 2 RPH 
7 6 Acer campestre, 
Feldahorn 1 11 8 140 2 RPH 
8 9 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 23 12 260 1 RPH 
9 8 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 23 10 230 1 RPH 
10 7 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 23 11 250 1 RPH 
11 22 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
2 17 7 195 1 RPH 
12 19 Juglans regia, 
Walnuß 1 5 4 25 1 JPH 
13 17 Juglans regia, 
Walnuß 0 7 6 50 1 RPH 
14 16 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 20 16 265 1 RPH 
15 15 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 25 20 290 1 RPH 
16 11 Ulmus glabra, 
Bergulme 1 12 9 110 1 RPH

14 
Baum Städt. 
Baum 
Nr. 
Gattung/Art Vitalität Baumhöhe  
[m] 
Kronendurch- 
messer 
 [m] 
Stamm- 
umfang [cm] 
Stämmigkeit Entwicklungs- 
phase 
17 12 Ulmus glabra, 
Bergulme 1 9 8 90 1 RPH 
18 13 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
2 14 12 225 1 RPH 
19 14 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 15 12 190 1 RPH 
20 32 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 6 140 3 RPH 
21 31 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 5 110 3 RPH 
22 30 Acer campestre, 
Feldahorn 1 12 8 135 1 RPH 
23 29 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 6 125 2 RPH 
24 28 Acer campestre, 
Feldahorn 1 8 6 95 2 RPH 
25 27 Acer campestre, 
Feldahorn 1 11 7 90 1 RPH 
26 26 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 6 120 1 RPH 
27 25 Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 7 160 4 RPH 
27A 24 Pinus spec., Kiefer 1 4 3 45 1 JPH 
28 33 
Quercus rubra, 
Amerikanische 
Roteiche 
1 11 7 95 1 RPH 
29 32 Acer campestre, 
Feldahorn 1 10 7 135 2 RPH 
30 32b Acer campestre, 
Feldahorn 1 9 6 115 2 RPH 
31 32c Acer campestre, 
Feldahorn 1 10 6 160 3 RPH 
32 18 
Acer 
pseudoplatanus, 
Bergahorn 
1 16 10 160 1 RPH 
33 17 Acer campestre, 
Feldahorn 1 12 11 390 5 RPH 
34 20 
Acer 
pseudoplatanus, 
Bergahorn 
1 11 10 115 1 RPH 
35 22 Tilia platyphyllos, 
Sommerlinde 1 15 11 120 1 RPH 
36 15 
Acer 
pseudoplatanus, 
Bergahorn 
1 15 10 175 1 RPH 
37 14 Quercus cerris, 
Zerreiche 1 17 15 185 1 RPH 
38 13 Tilia platyphyllos, 
Sommerlinde 1 15 11 120 1 RPH

15 
Baum Städt. 
Baum 
Nr. 
Gattung/Art Vitalität Baumhöhe  
[m] 
Kronendurch- 
messer 
 [m] 
Stamm- 
umfang [cm] 
Stämmigkeit Entwicklungs- 
phase 
39 23 Acer platanoides, 
Spitzahorn 1 13 11 140 1 RPH 
40 25 Tilia platyphyllos, 
Sommerlinde 1 15 11 150 1 RPH 
41 9 Quercus cerris, 
Zerreiche 1 14 11 125 1 RPH 
42 11 Quercus cerris, 
Zerreiche 1 15 10 120 1 RPH 
43 10 Acer platanoides, 
Spitzahorn 1 13 11 110 1 RPH 
44 7 Acer platanoides, 
Spitzahorn 1 11 9 100 1 RPH 
45 6 Tilia platyphyllos, 
Sommerlinde 1 13 10 125 1 RPH 
46 5 Quercus robur, 
Stieleiche 1 13 10 125 1 RPH 
47 4 Quercus robur, 
Stieleiche 1 12 10 115 1 RPH 
48 3 
Styphnolobium 
japonicum, Sophora 
/ Schnurbaum 
1 11 13 140 1 RPH 
49 2 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
2 12 9 130 1 RPH 
50 1 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 12 9 125 1 RPH 
51 29 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 11 11 130 1 RPH 
52 30 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 11 9 120 1 RPH 
53 31 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 11 9 220 2 RPH 
54 59 Corylus colurna, 
Baumhasel 1 11 9 105 1 RPH 
55 58 Carpinus betulus, 
Hainbuche 1 7 5 75 1 RPH 
56 34 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 12 10 135 1 RPH 
57 32 Celtis occidentalis, 
Zürgelbaum 1 7 6 75 1 JPH 
58 34a Fraxinus spec., Esche 1 5 1 25 1 JPH 
59 35 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 8 155 1 RPH

16 
Baum Städt. 
Baum 
Nr. 
Gattung/Art Vitalität Baumhöhe  
[m] 
Kronendurch- 
messer 
 [m] 
Stamm- 
umfang [cm] 
Stämmigkeit Entwicklungs- 
phase 
60 36 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 9 265 2 RPH 
61 37 
Acer campestre, 
Feldahorn `Queen 
Elisabeth´ 
0 4 2 25 1 JPH 
62 38 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 17 13 370 2 RPH 
63 39 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 18 6 185 1 RPH 
64 40 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 18 6 155 1 RPH 
65 41 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 18 9 210 1 RPH 
66 42 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 18 10 195 1 RPH 
67 44 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 7 200 2 RPH 
68 45 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 18 16 640 4 APH 
69 46 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 10 185 1 RPH 
70 47 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 9 195 1 RPH 
71 48 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
1 16 9 180 1 RPH 
72 49 Fraxinus ornus, 
Blumenesche 1 6 5 55 1 RPH 
73 / Corylus avellana, 
Hasel 1 10 7 140 2 RPH 
74 57 
Robinia 
pseudoacacia, 
Robinie 
2 13 14 290 2 RPH 
75 56 Acer heldreichii, 
Griechischer Ahorn 1 5 5 60 1 JPH 
76 55 
Pyrus calleryana 
`Chantticleer´, 
Chinesische 
Wildbirne 
1 5 4 50 1 JPH

17 
Baum Städt. 
Baum 
Nr. 
Gattung/Art Vitalität Baumhöhe  
[m] 
Kronendurch- 
messer 
 [m] 
Stamm- 
umfang [cm] 
Stämmigkeit Entwicklungs- 
phase 
77 54 
Pyrus calleryana 
`Chantticleer´, 
Chinesische 
Wildbirne 
1 8 5 70 1 JPH 
78 53 
Pyrus calleryana 
`Chantticleer´, 
Chinesische 
Wildbirne 
1 6 2 40 1 JPH 
79 52 
Pyrus calleryana 
`Chantticleer´, 
Chinesische 
Wildbirne 
1 7 4 55 1 JPH 
80 51 
Pyrus calleryana 
`Chantticleer´, 
Chinesische 
Wildbirne 
1 8 6 70 1 JPH 
81 50a 
Populus x canadensis 
Hybride, 
Schwarzpappel-
Hybride 
1 17 10 185 1 RPH 
82 50 Salix alba, 
Silberweide 1 16 19 325, 250, 305 3 APH 
83 50b 
Fraxinus excelsior 
'Diversifolia', 
Einblatt-Esche 
1 5 2 35 1 JPH 
84 43b Prunus avium, 
Vogelkirsche 1 7 5 55 1 JPH 
85 43a Fraxinus ornus, 
Blumenesche 1 8 5 55 1 RPH 
86 43 
Acer 
pseudoplatanus, 
Bergahorn 
1 9 5 55 1 RPH 
 
Tabelle 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall 
Verkehrssicherheit siehe Anhang, Punkt II. a.; Dringlichkeitsstufen siehe Anhang, Punkt II. b. V = verkehrssicher, VNM = 
verkehrssicher nach Maßnahme, NAB = nicht abschließend bewertbar. 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
baumpflegerische Maßnahme 
(Dringlichkeitsstufe) 
Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 
1 1 
Stammaustriebe vereinzeln (4), 
Kronenpflege; Reiterate 
vereinzeln (4) 
Aufgrund der Reiterate konnte 
die Bruchsicherheit in der 
Krone nicht bewertet werden 
NAB jährlich 
2 21   V 2 Jahre 
3 2   V jährlich 
4 3   V jährlich

18 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
baumpflegerische Maßnahme 
(Dringlichkeitsstufe) 
Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 
5 4   V jährlich 
6 5   V jährlich 
7 6 Lichtraumprofilschnitt (5)  VNM jährlich 
8 9   V jährlich 
9 8 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
10 7 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
11 22 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
12 19   V 2 Jahre 
13 17   V jährlich 
14 16 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
15 15 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
16 11   V jährlich 
17 12   V jährlich 
18 13 Totholzentfernung (5)  VNM jährlich 
19 14 Totholzentfernung (5)  VNM jährlich 
20 32   V jährlich 
21 31   V jährlich 
22 30   V jährlich 
23 29   V jährlich 
24 28   V jährlich 
25 27   V jährlich 
26 26   V jährlich 
27 25   V jährlich 
27A 24   V jährlich 
28 33   V jährlich 
29 32   V jährlich 
30 32b   V jährlich 
31 32c   V jährlich 
32 18   V jährlich 
33 17   V jährlich 
34 20   V jährlich 
35 22   V jährlich 
36 15   V jährlich

19 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
baumpflegerische Maßnahme 
(Dringlichkeitsstufe) 
Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 
37 14   V jährlich 
38 13   V jährlich 
39 23 Totholzentfernung (5)  VNM jährlich 
40 25   V jährlich 
41 9   V jährlich 
42 11   V jährlich 
43 10   V jährlich 
44 7   V jährlich 
45 6   V jährlich 
46 5   V jährlich 
47 4   V jährlich 
48 3   V jährlich 
49 2   V jährlich 
50 1   V jährlich 
51 29 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
52 30   V jährlich 
53 31 Einbau Kronensicherung 2 
Tonnen Dynamisch (5)  
Aufgrund der Astanbindung 
sollte eine Kronensicherung 
eingebaut werden, um den 
Stämmling über der Straße zu 
sichern 
VNM jährlich 
54 59   V jährlich 
55 58   V jährlich 
56 34 Totholzentfernung (5)  VNM jährlich 
57 32   V 2 Jahre 
58 34a   V 2 Jahre 
59 35   V jährlich 
60 36 Kroneneinkürzung (3) 
Stämmling Richtung Weg nach 
Riss in 3 Astgabel um 2 m 
einkürzen 
VNM jährlich 
61 37   V 2 Jahre 
62 38   V jährlich 
63 39 Eingehende Untersuchung bis 2 
m Stamm (2) 
Hohlklang am Stamm Richtung 
Weg NAB jährlich 
64 40   V jährlich 
65 41   V jährlich 
66 42   V jährlich

20 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
baumpflegerische Maßnahme 
(Dringlichkeitsstufe) 
Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 
67 44   V jährlich 
68 45   V jährlich 
69 46   V jährlich 
70 47   V jährlich 
71 48   V jährlich 
72 49   V jährlich 
73 /   V jährlich 
74 57 Totholzentfernung (4)  VNM jährlich 
75 56   V 2 Jahre 
76 55   V 2 Jahre 
77 54   V 2 Jahre 
78 53   V 2 Jahre 
79 52   V 2 Jahre 
80 51   V 2 Jahre 
81 50a   V jährlich 
82 50   V jährlich 
83 50b   V 2 Jahre 
84 43b   V 2 Jahre 
85 43a   V jährlich 
86 43   V jährlich 
 
2.3 Erhaltungsfähigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme 
Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit 
baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden kann. 
Wesentliche Grundlage ist die ZTV-Baumpflege6 in ihrer aktuellen Fassung. Monetäre Aspekte werden nicht 
berücksichtigt und stehen dem Baumeigentümer zur Entscheidung an. Sie ist von einer Vielzahl von 
baumbiologischen Faktoren wie Vitalität, Entwicklungsphase, Standortbedingungen, Abschottungsverhalten 
oder Schadensursache abhängig. Bezüglich der Reststandzeit kann keine konkrete bzw. abschließende 
 
6 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische 
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege

21 
Bewertung getroffen werden, da beispiel sweise klimatische Einflüsse oder die Auswirkung von 
Schaderregern nicht prognostiziert werden können. In den Tabellen wird die Codierung farb lich und 
nummerisch vorgenommen und wird wie folgt eingeteilt: 
EF1: kurzfristig erhaltungsfähig (aufgrund aktueller Schäden) 
EF2: mittelfristig erhaltungsfähig  
EF3: längerfristig erhaltungsfähig  
 
Die Bäume 1 (1), 11 (22) und 18 (13) werden aufgrund ihrer vorhandenen Schadsymptome und rückgängigen 
Vitalität als mittelfristig erhaltungsfähig eingestuft. Die Bäume 1 und 11 wurden gekappt. Baum 1 zeigt durch 
die vermehrte Reiteratbildung ein Kompensationswachstum. Baum 18 zeigt zum Zeitpunkt der Ortsbegehung 
einen Rückgang der Vitalität, in der Krone ist vermehrte Totholzbildung zu erkennen. Alle weiteren erfassten 
Bäume werden als langfristig erhaltungsfähig eingestuft.    
Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt. 
 
2.4 Erhaltungswürdigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme 
Die Erhaltungswürdigkeit versteht eine sachverständige Abwägung der Baumfunktion, der Bedeutung des 
Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter, wertvolle Habitatstrukturen, Raumwirkung sowie die 
Stand- und Wuchsform. Die Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation 
eingeschätzt. Weitergehende persönliche Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind 
auf diese Weise nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessen sparteien 
differenziert eingestuft werden. Baumfunktionen können gestalterischer, kulturhistorischer, klimatischer 
oder ökologischer Art sein. Die Einstufung der Erhaltungswürdigkeit umfasst eine qualifizierende Bewertung 
von „hoch“ bis „gering“. In den Tabellen wird die Codierung farblich und nummerisch vorgenommen und wie 
folgt eingestuft:

22 
EW1:  gering erhaltungswürdig (der Baum übernimmt keine prägende, gestalterische, ökologische 
oder mikroklimatische Funktion)  
EW2: neutral erhaltungswürdig (der Baum übernimmt die Grundfunktionen urbanen Grüns) 
EW3: hoch erhaltungswürdig ( der Baum übernimmt besondere Funktionen in gestalterischer, 
ökologischer und/oder mikroklimatischer Hinsicht) 
Die im Grünzug vorhandenen älteren und größeren Bäume sind als hoch erhaltungswürdig einzustufen, da 
sie maßgeblich zur Aufenthaltsqualität beitragen. Sie spenden Schatten, schaffen ein angenehmes 
Mikroklima und erfüllen eine zentrale Funktion für die Erholung der Besucherinnen und Besucher. Darüber 
hinaus prägen sie in hohem Maße das Gesamtbild und verleihen dem Grünzug ihren charakteristischen und 
gewachsenen Eindruck.  
Die Jungbäume, welche überwiegend als neutral erhaltungswürdig eingestuft wurden sind aktuell noch von 
geringerer Bedeutung für das Raumbild, da sie in Bezug auf Dimension, Wirkung und ökologische Leistungen 
weniger stark ins Gewicht fallen. Daher sind diese in der Regel mit einer neutralen Erhaltungswürdigkeit zu 
bewerten, auch wenn sie langfristig das Potenzial besitzen, künftig die Rolle der heute prägenden Altbäume 
zu übernehmen.  
Von insgesamt 87 erfassten Bäumen sind 13 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs unter 60 cm nicht durch 
die Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt. Dies betrifft die Bäume 2 (21), 12 (19), 13 (17), 27A 
(24), 58 (34a), 61 (37), 72 (49), 76 (55), 78 (53), 79 (52), 83 (50b), 84 (43b), 85 (43a) und 86 (43). 
Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.

23 
 
 
Tabelle 3: Erhaltungsfähigkeit und Erhaltungswürdigkeit unabhängig der geplanten Baumaßnahme, BSS = Baumschutzsatzung. 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
Erhaltungs-
fähigkeit 
Erhaltungs-
würdigkeit 
Bemerkung BSS 
1 1 
EF2 EW3 
 Ja 
2 21 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
3 2 EF3 EW3  Ja 
4 3 EF3 EW3  Ja 
5 4 
EF3 EW3 
 
Ja 
6 5 EF3 EW3  Ja 
7 6 EF3 EW3  Ja 
8 9 EF3 EW3  Ja 
9 8 EF3 EW3  Ja 
10 7 EF3 EW3  Ja 
11 22 EF2 EW2 Gekappte Krone Ja 
12 19 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
13 17 EF3 EW3  Nein 
14 16 EF3 EW3  Ja 
15 15 EF3 EW3  Ja 
16 11 EF3 EW3  Ja 
17 12 EF3 EW3  Ja 
18 13 EF2 EW3  Ja 
19 14 EF3 EW3  Ja 
20 32 EF3 EW2  Ja 
21 31 EF3 EW2  Ja 
22 30 EF3 EW3  Ja 
23 29 EF3 EW2  Ja 
24 28 EF3 EW2  Ja 
25 27 EF3 EW2  Ja 
26 26 EF3 EW2  Ja 
27 25 EF3 EW2  Ja 
27A 24 EF3 EW2  Nein

24 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
Erhaltungs-
fähigkeit 
Erhaltungs-
würdigkeit 
Bemerkung BSS 
28 33 EF3 EW3  Ja 
29 32 EF3 EW2  Ja 
30 32b EF3 EW2  Ja 
31 32c EF3 EW3  Ja 
32 18 EF3 EW3  Ja 
33 17 EF3 EW3  Ja 
34 20 EF3 EW2  Ja 
35 22 EF3 EW3  Ja 
36 15 EF3 EW3  Ja 
37 14 EF3 EW3  Ja 
38 13 EF3 EW3  Ja 
39 23 EF3 EW3  Ja 
40 25 EF3 EW3  Ja 
41 9 EF3 EW3  Ja 
42 11 EF3 EW3  Ja 
43 10 EF3 EW3  Ja 
44 7 EF3 EW3  Ja 
45 6 EF3 EW3  Ja 
46 5 EF3 EW3  Ja 
47 4 EF3 EW3  Ja 
48 3 EF3 EW3  Ja 
49 2 EF3 EW3  Ja 
50 1 EF3 EW3  Ja 
51 29 EF3 EW2  Ja 
52 30 EF3 EW2  Ja 
53 31 EF3 EW2  Ja 
54 59 EF3 EW2  Ja 
55 58 EF3 EW2  Ja 
56 34 EF3 EW3  Ja 
57 32 EF3 EW3 Jungbaum Ja 
58 34a EF3 EW2 Jungbaum Nein 
59 35 EF3 EW3  Ja 
60 36 EF3 EW3  Ja

25 
Baum Städt. Baum 
Nummer 
Erhaltungs-
fähigkeit 
Erhaltungs-
würdigkeit 
Bemerkung BSS 
61 37 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
62 38 EF3 EW3  Ja 
63 39 EF3 EW3  Ja 
64 40 EF3 EW3  Ja 
65 41 EF3 EW3  Ja 
66 42 EF3 EW3  Ja 
67 44 EF3 EW3  Ja 
68 45 EF3 EW3  Ja 
69 46 EF3 EW3  Ja 
70 47 EF3 EW3  Ja 
71 48 EF3 EW3  Ja 
72 49 EF3 EW2  Nein 
73 / EF3 EW2  Ja 
74 57 EF3 EW3  Ja 
75 56 EF3 EW2 Jungbaum Ja 
76 55 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
77 54 EF3 EW2 Jungbaum Ja 
78 53 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
79 52 EF3 EW2 Jungbaum Nein 
80 51 EF3 EW2 Jungbaum Ja 
81 50a EF3 EW3  Ja 
82 50 EF3 EW3 Faulstellen an Astungswunden Ja 
83 50b EF3 EW2 Jungbaum Nein 
84 43b EF3 EW2 Jungbaum Nein 
85 43a EF3 EW2  Nein 
86 43 EF3 EW2  Nein 
 
3. Bauvorhaben 
3.1 Planung 
Die Planung zur Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ in Darmstadt sieht vor allem größere bauliche 
Veränderungen vor. Zentrale Elemente sind die Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Sportflächen,

26 
darunter ein modernisierter Wasserspielplatz, neue Sandspiel- und Kletterbereiche, eine Calisthenics-Anlage, 
Tischtennisplatten sowie ein aufgewerteter Bolzplatz. Das Wegenetz wird in weiten Teilen erneuert und 
durch verschiedene Beläge wie wassergebundene Decken, Beton- und Rasenpflaster aufgewertet, wodurch 
auch neue barrierearme Verbindungen entstehen. Die landschaftsgestalterischen Maßnahmen umfassen die 
Pflanzung neuer Gehölzgruppen und Blumenwiesen, die Verpflanzung einzelner Bäume sowie den Erhalt 
prägender Bestandsbäume. Prägnante Gestaltungselemente wie Holzdecks, Findlingsgruppen und ein  
Spielband aus verschiedenen Kiesen und Sanden ergänzen das neue Nutzungskonzept und schaffen 
vielfältige Aufenthalts- und Bewegungsbereiche.

27 
 
Abb.  5: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Süd, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: 
MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

28 
 
Abb.  6: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Spielplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: 
MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

29 
 
Abb.  7: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Nord, Bolzplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: 
MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

30 
3.2 Schutzabstände 
Hinweise für Schutzmaßnahmen von Bäumen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind der R SBB7 und 
der DIN 18 9208 entnommen. Ein Baum muss u. a. gegen mechanische Schäden durch sämtliche Bauvorgänge 
im Kronen-, Stamm- und Wurzelraum wirksam geschützt werden. Die Ausdehnung dieses Schutzraumes 
bezieht sich auf den Wurzelbereich, der als Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufbereich) zuzüglich 1,50 
m (bei Säulenformen zuzüglich 5,00 m) definiert ist. Sind bauliche Maßnahmen (Gräben, Baugruben, 
Gründungen etc.) im Wurzelbereich in begründeten Ausnahmenfällen nicht vermeidbar, ist mindestens ein 
Abstand vom Baum zum Eingriff mit dem  vierfachen Stammumfang einzuhalten, bei Bäumen unter 20 cm 
Stammdurchmesser mindestens 2,50 m. In diesen Fällen ist wurzelschonend zu arbeiten, durch die Einleitung 
und Ausführung von Schutzmaßnahmen.  Üblicherweise liegt der vierfache Stammumfang unter dem 
theoretischen Wurzelraum (Kronentraufe + 1,50 m) . Durch erfolgte Rückschnitte  beengte bauliche 
Verhältnisse oder Dichtstand kann es jedoch zu einer Umkehrung kommen. Mit diesen Angaben sind die 
Schutzabstände zwischen Baum und Bau klar definiert, bleiben jedoch stets theoretischer Art, da die 
Eigenheiten des Baumes, des Bodens und damit der tatsächlichen Wurzelausdehnung nicht berücksichtigt 
werden. Tabelle 4 stellt die grundsätzlichen Schutzabstände f ür die Bäume dar. Eine Übertragung der 
eingemessenen Baumstandorte, der Stammumfänge und der Kronenradien zzgl. Schutzzone in die 
Planunterlagen ist zu empfehlen. 
  
 
7 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2023): R SBB. Richtlinien zum Schutz von Bäumen und 
Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen 
 
8 DIN 18 920 (2014): Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

31 
Tabelle 4: Zu schützender Wurzelbereich des Baumes sowie Mindestabstand zum Baum in „zu begründenden Ausnahmefällen“ 
(nach RAS-LP 4 (bzw. R SBB) und DIN 18 920) 
Baum  Städt. 
Baum 
Nummer 
Kronendurch- 
messer 
Stamm- 
umfang 
Zu schützender 
Wurzelbereich  
(Kronenradius  
+ 1,50 m) 
Mindestabstand bei zwingend 
erforderlichen  
Arbeiten im Wurzelbereich  
(4 * Stammumfang)  
 [m] [cm] [m] [m] 
1 1 10 250 6,5 10 
2 21 3 25 3 1 (2,5) 
3 2 5 115 4 4,6 
4 3 5 155 4 6,2 
5 4 5 65 4 2,6 
6 5 6 90 4,5 3,6 
7 6 8 140 5,5 5,6 
8 9 12 260 7,5 10,4 
9 8 10 230 6,5 9,2 
10 7 11 250 7 10 
11 22 7 195 5 7,8 
12 19 4 25 3,5 1 (2,5) 
13 17 6 50 4,5 2 (2,5) 
14 16 16 265 9,5 10,6 
15 15 20 290 11,5 11,6 
16 11 9 110 6 4,4 
17 12 8 90 5,5 3,6 
18 13 12 225 7,5 9 
19 14 12 190 7,5 7,6 
20 32 6 140 4,5 5,6 
21 31 5 110 4 4,4 
22 30 8 135 5,5 5,4 
23 29 6 125 4,5 5 
24 28 6 95 4,5 3,8 
25 27 7 90 5 3,6 
26 26 6 120 4,5 4,8 
27 25 7 160 5 6,4 
27A 24 3 45 3 1,8 (2,5) 
28 33 7 95 5 3,8 
29 32 7 135 5 5,4 
30 32b 6 115 4,5 4,6 
31 32c 6 160 4,5 6,4 
32 18 10 160 6,5 6,4 
33 17 11 390 7 15,6 
34 20 10 115 6,5 4,6 
35 22 11 120 7 4,8 
36 15 10 175 6,5 7 
37 14 15 185 9 7,4 
38 13 11 120 7 4,8 
39 23 11 140 7 5,6 
40 25 11 150 7 6 
41 9 11 125 7 5 
42 11 10 120 6,5 4,8 
43 10 11 110 7 4,4 
44 7 9 100 6 4

32 
Baum  Städt. 
Baum 
Nummer 
Kronendurch- 
messer 
Stamm- 
umfang 
Zu schützender 
Wurzelbereich  
(Kronenradius  
+ 1,50 m) 
Mindestabstand bei zwingend 
erforderlichen  
Arbeiten im Wurzelbereich  
(4 * Stammumfang)  
 [m] [cm] [m] [m] 
45 6 10 125 6,5 5 
46 5 10 125 6,5 5 
47 4 10 115 6,5 4,6 
48 3 13 140 8 5,6 
49 2 9 130 6 5,2 
50 1 9 125 6 5 
51 29 11 130 7 5,2 
52 30 9 120 6 4,8 
53 31 9 220 6 8,8 
54 59 9 105 6 4,2 
55 58 5 75 4 3 
56 34 10 135 6,5 5,4 
57 32 6 75 4,5 3 
58 34a 1 25 2 1 (2,5) 
59 35 8 155 5,5 6,2 
60 36 9 265 6 10,6 
61 37 2 25 2,5 1 (2,5) 
62 38 13 370 8 14,8 
63 39 6 185 4,5 7,4 
64 40 6 155 4,5 6,2 
65 41 9 210 6 8,4 
66 42 10 195 6,5 7,8 
67 44 7 200 5 8 
68 45 16 300 9,5 12 
69 46 10 185 6,5 7,4 
70 47 9 195 6 7,8 
71 48 9 180 6 7,2 
72 49 5 55 4 2,2 (2,5) 
73 / 7 140 5 5,6 
74 57 14 290 8,5 11,6 
75 56 5 60 4 2,4 (2,5) 
76 55 4 50 3,5 2 (2,5) 
77 54 5 70 4 2,8 
78 53 2 40 2,5 1,6 (2,5) 
79 52 4 55 3,5 2,2 (2,5) 
80 51 6 70 4,5 2,8 
81 50a 10 185 6,5 7,4 
82 50 19 305 11 12,2 
83 50b 2 35 2,5 1,4 (2,5) 
84 43b 5 55 4 2,2 (2,5) 
85 43a 5 55 4 2,2 (2,5) 
86 43 5 55 4 2,2 (2,5)

33 
4. Bewertung der Bäume hinsichtlich des Bauvorhabens  
Bereich Süd:  
Baum 1 
Im Bereich von Baum 1 ist ein Aushub im südöstlichen Rand des Kronentraufbereiches vorgesehen. Die 
Arbeiten sollten vorsichtig und mit besonderer Rücksicht auf den Wurzelraum erfolgen. 
Baum 8–10 
Für die Bäume 8 bis 10 ist vorgesehen, den Aushub des Bodens im zu schützenden Wurzelraum zu verteilen. 
Der Aushub sollte außerhalb des zu schützenden Wurzelraumes der Bäume verteilt werden, um den Luft - 
und Gasaustausch des Bodens nicht zu beeinflussen. 
Baum 11 
Bei Baum 11 handelt es sich um eine zuvor gekappte Pappel. Die im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden 
soll. Durch die starke Kappung kann es zu Einfaulungen an den Kappungsstellen kommen. Der Baum wird 
durch die Schädigung als mittelfristig erhaltungsfähig eingestuft.  
Baum 12 
Bei Baum 12 verlaufen geplanter Aushub und Wegführung sehr nah am Stamm. Daher sollte geprüft werden, 
ob eine Verpflanzung möglich ist oder alternativ eine Wurzelbrücke zur Wegeführung hergestellt werden 
kann.  
Baum 13–15 
Die Aushubarbeiten bei den Bäumen 13 bis 15 erfolgen im südwestlichen Bereich des Kronentraufbereiches. 
Hierbei ist der Einsatz eines Saugbaggers oder der Aushub mittels Handschachtung notwendig , um die 
Wurzeln möglichst schonend freizulegen. 
Baum 16 
Am östlichen Rand des Kronentraufbereiches von Baum 16 ist ein Aushub erforderlich. Dieser sollte mittels 
Saugbagger oder in Handschachtung erfolgen, um Schäden im Wurzelraum zu vermeiden. 
Baum 19 
Bei Baum 19 ist ein Aushub im nördlichen Kronentraufbereich vorgesehen. Auch hier wird die Durchführung 
mittels Saugbagger empfohlen, um die Wurzeln bestmöglich zu schützen.

34 
 
Bereich Spielplatz (Mitte)  
Baum 28 und 29 
Im südlichen Kronentraufbereich der Bäume 28 und 29 ist ein Aushub vorgesehen, der mit einem Saugbagger 
oder in Handschachtung durchgeführt werden sollte. Bei Baum 29 erfolgt der Eingriff sehr nah am Stamm, in 
diesem Bereich sollte geprüft werden, ob der Aushub minimiert oder verschoben werden kann. 
Baum 33 
Bei Baum 33 ist ein Aushub im südlichen Bereich des Kronentraufbereiches geplant. Die Arbeiten betreffen 
den äußeren Kronenbereich und sollten in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. 
Baum 36 und 37 
Im Bereich der beiden Bäume ist ein Bodenabtrag innerhalb der Kronentraufbereiche vorgesehen. Der 
Aushub sollte in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. 
 
 
Baum 38 und 39 
Die Bäume 38 und 39 sind von einem Aushub im Kronentraufbereich betroffen. Zusätzlich soll westlich der 
Bäume Boden aufgetragen werden. Der Bodenauftrag sollte außerhalb der zu schützenden Wurzelräume der 
Bäume erfolgen. 
Baum 40 und 41 
Die geplante Wegführung zwischen den Bäumen 40 und 41 tangiert den Kronentraufbereich nur geringfügig. 
Bei wurzelschonender Arbeitsweise können die Bäume erhalten werden. Der vorgesehene Bodenabtrag im 
Bereich der Bäume sollte in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden.  
Baum 46 und 47 
Zwischen den Bäumen 46 und 47 soll ein Kiesbett angelegt werden. Der erforderliche Aushub ist hier mittels 
Saugbagger durchzuführen. 
Baum 51, 52 und 53 
Die Bäume 51 bis 53 könnten nur mit erheblichem Aufwand und dem Einbau von Wurzelbrücken erhalten

35 
werden. Aufgrund der Geländeunterschiede ist ein Bodenabtrag im Kronentraufbereich sehr schwierig. Als 
Alternative sollte eine Umlegung des Weges geprüft werden. 
 
Bereich Nord 
Bäume 59 – 64 
Zwischen den Bäumen 59 – 64 ist die Anlage eines neuen Weges vorgesehen. Dieser verläuft lediglich im 
äußeren Kronentraufbereich, sodass der Wurzelraum weitgehend geschont bleibt.  Erforderliche 
Tiefbauarbeiten sollten in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. 
Baum 76 – 78 
Bei den Bäumen 76 bis 78 soll ein Bodenauftrag erfolgen. Dieser liegt außerhalb der Kronentraufbereiche 
und ist damit unbedenklich für den Wurzelraum. 
Baum 81 
An Baum 81 ist ein Bodenauftrag geplant. Der zu schützende Wurzelraum ist hierbei jedoch vollständig 
auszusparen, um Beeinträchtigungen des Wurzelraumes zu vermeiden. 
5. Maßnahmenempfehlung Baumschutz 
Grundsätzlich gilt: Für Bäume, die einer Baumschutzsatzung oder sonstigen Rechtsvorschriften unterliegen, 
sind jegliche Eingriffe in den Baum mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Verbotstatbestände in den 
Satzungen beziehen sich i. A. auf Schädigungen und Beeinträchtigungen im Kronen -, Stamm- und 
Wurzelraum und erfordern gegebenenfalls eine Genehmigung durch die Behörde. Das vorliegende 
Gutachten ersetzt dieses Genehmigungsverfahren nicht.  
Allgemeine Schutzmaßnahmen 
Hintergründe zum Schutz von Bäumen, speziell im Bereich von Baustellen, werden im Anhang ausgeführt. 
Hier werden zudem sämtliche allgemeine Schutzmaßnahmen genannt, die vor, während und ggf. nach 
Bauablauf einzuhalten sind. 
• Stammschutz: An den von der Baumaßnahme betroffenen Bäumen ist ein fachgerechter 
Stammschutz aus Drainagerohr als Puffer am Stamm, mit umlaufender Holzbohlenabdeckung

36 
anzubringen. Er muss während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. Die Holzbohlen dürfen nicht 
auf den Wurzelanläufen aufliegen. 
• Wurzelschutz: Der zu schützende Wurzelraum (Kronentraufbereich + 1, 5 m) sowie unbefestigte 
Grünflächen sollten mit einem ortsfesten 2 Meter hohen Zaun vor Befahrung und dem Lagern von 
Baumaterial geschützt werden.  Sollte eine Befahrung des zu schützenden Wurzelraumes 
unvermeidbar sein, ist dieser entsprechend vor Verdichtung zu schützen.  
• Tiefbaueingriffe im Wurzelraum: Arbeiten im zu schützenden Wurzelraum sollten ausschließlich per 
Handschachtung oder mittels Saugbagger erfolgen. Wurzeln ab 2 cm Durchmesser sind zu erhalten 
und bei Freilegung mit Vlies oder Jute abzudecken und feucht zu halten. Erforderliche Wurzelschnitte 
sollten mit der baumschutzfachlichen Baubegleitung und dem Baumeigentümer abgestimmt 
werden.  
• Die Baumaßnahme sollte durch eine baumschutzfachliche Baubegleitung betreut werden.  
 
 
 
Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH 
 
 
 Mark Giesen  
(M.Sc. Urbanes Baum- und Waldmanagement, FLL-zert. Baumkontrolleur)

37 
6. Fotodokumentation 
 
Abb.  8: Baum 1 
 
Abb.  9 Baum 10 (r), Baum 9 (m), Baum 8 (l) 
 
Abb.  10: Baum 11 
 
Abb.  11: Baum 18

38 
 
Abb.  12: Baum 33 
 
Abb.  13: Baum 36 
 
Abb.  14: Oberflächennahe Wurzeln Baum 36 
 
Abb.  15: Baum 39

39 
 
Abb.  16: Oberflächennahe Wurzeln Baum 39 
 
Abb.  17: Baum 41 
 
Abb.  18: Baum 52 (l) und Baum 53 (r) 
 
Abb.  19: Baum 60 und 61

40 
 
Abb.  20: Bereich zwischen den Bäumen 59 und 64 für den 
geplanten Weg 
 
Abb.  21: Baum 63 (r) und Baum 64 (l) 
 
Abb.  22: Baum 68 
 
Abb.  23: Baum 74

41 
 
Abb.  24: Baum 81 (Pappel r) Baum 82 (Weide l) 
 
Abb.  25: Baumumfeld der Pappel und Weide  
 
Abb.  26 Einfaulung Baum 82 
 
Abb.  27 Baum 86

42 
7. Anlage  
Begrifflichkeiten 
Im Rahmen einer Vorprüfung zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen werden sämtliche Daten erhoben, 
die zur Bewertung des Baumes erforderlich sind. Im Allgemeinen fallen hierunter Angaben zur 
Verkehrssicherheit, zur Erhaltungswürdigkeit und zur Erhaltungsfähigkeit des Baumes sowie eine Darstellung 
von Schutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Schadensminimierung.  
Im Einzelfall sind darüber hinaus weitere Untersuchungen erforderlich (Eingehende Untersuchungen zur 
Stand- oder Bruchsicherheit des Baumes, artenschutzfachliche Prüfung des Baumes, 
Wurzelsuchschachtungen), die i. d. R. Gegenstand gesonderter Gutachten sind.  
 
Die nachfolgenden Erläuterungen geben einen Überblick über die im Gutachten verwendeten Fachbegriffe. 
 
1. Verkehrssicherheit 
Die Baumkontrolle wird als visuelle Kontrolle vom Boden aus gemäß der FLL -Baumkontrollrichtlinie9 
durchgeführt. Deren Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Bäume, die aus Gründen der 
Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen .10 Die Arbeiten werden als visuelle Kontrolle vom 
Boden aus ausgeführt. Zunächst werden sämtliche Grunddaten erhoben. Die Maße des Kronendurchmessers 
beruhen auf Abmessung der breitesten Kronenbereiche. Der Stammumfang wird in 100 cm Stammhöhe 
gemessen; bei mehrstämmigen Bäumen gilt die Summe aller Stämmlinge. Im Ergebnis wird die 
Verkehrssicherheit des Baumes festgestellt.  
 
Hierbei werden die folgenden drei Kategorien unterschieden: 
  
 
9 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2020): Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für 
Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen 
10 vgl. §823 BGB und §839 BGB

43 
verkehrssicher 
Wenn weder Teile noch die Gesamtheit des Baumes eine vorhersehbare, konkrete Gefahr darstellen, werden 
die Bäume als verkehrssicher eingestuft. Verkehrssichere Bäume bedürfen bis zur nächsten Regelkontrolle 
keiner Maßnahmen. Für diese Bäume können jedoch Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe 6 (siehe Abschnitt 
1.1) ausgewiesen werden.  
 
nicht verkehrssicher  
Bedürfen Bäume einer baumpflegerischen Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder 
müssen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden , werden diese als nicht verkehrssicher 
eigestuft. Diese Kategorie ist immer mit der Ausweisung einer oder mehrerer konkreter Maßnahmen sowie 
einer zugeordneten Dringlichkeitsstufe für die Ausführung der Maßnahme verbunden. 
 
nicht abschließend bewertbar 
Wenn die Verkehrssicherheit von Bäumen auf Grund nicht abschätzbarer Mängel oder aufgrund von 
Fremdbewuchs, dichtem Unterwuchs, massiven Stockaustrieben oder – speziell bei Platanen – bei Verdacht 
auf einen Massariabefall nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden diese als nicht abschließend 
bewertbar eingestuft. Gleiches gilt für Bäume mit Kronensicherungen, deren Tauglichkeit nicht eindeutig 
beurteilt werden kann. 
Die entsprechenden Maßnahmen werden mit der Dringlichkeitsstufe 2 ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die 
ausgewiesenen Maßnahmen  zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung durchzuführen sind. Eine 
Abarbeitung der Maßnahmen im Zuge einer der anderen Dringlichkeitsstufen ist in keinem Fall ausreichend.  
Wurden die Maßnahmen durchgeführt, ist nach gesonderter Beauftragung zwingend eine sofortige 
Nachuntersuchung des Baumes anzuberaumen, um dessen Zustand zweifelsfrei klären zu können. Ohne die 
Nachuntersuchung ist die Verkehrssicherheit des betreffenden Ba umes weiterhin unklar. Die 
Nachuntersuchung ist nicht notwendig bei der Massariakontrolle sowie bei der Kontrolle der 
Kronensicherung.

44 
Auch Bäume, an denen eine Eingehende Untersuchung stattfinden soll, werden als nicht abschließend 
bewertbar eingestuft (siehe Abschnitt 1.5). 
 
1.1 Dringlichkeitsstufen 
Wird im Zuge der Baumkontrollen ein Handlungsbedarf festgestellt, so resultiert daraus die Festlegung einer 
oder mehrerer konkreter Maßnahmen und im Regelfall die jeweilige Zuweisung einer Dringlichkeitsstufe. Der 
durch die Dringlichkeitsstufe festgelegte Abarbeitungszeitraum sollte nicht überschritten werden. 
Es werden die Dringlichkeitsstufen 1 bis 6 verwendet. Die Dringlichkeitsstufen werden wie folgt definiert: 
 
Stufe 1: Gefahr im Verzug 
Die Ausweisung dieser Dringlichkeitsstufe erfordert eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen , da eine 
konkrete Gefahrensituation besteht. Diese Dringlichkeitsstufe kommt beispielsweise für Bäume mit 
abgerissenen Kronenteilen zum Einsatz, die akut abbruchgefährdet sind oder für Bäume, die akut 
standsicherheitsgefährdet sind. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
 
Stufe 2: Handlungsbedarf ohne schuldhafte Verzögerung 
Ist einer Maßnahme keine Dringlichkeitsstufe zugeordnet, so handelt es sich um einen Baum, der nicht 
abschließend bewertbar ist. Ein konkreter Abarbeitungszeitraum kann für diese Bäume nicht angegeben 
werden, die Abarbeitung der Maßnahme sollte aber zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen.  
 
Stufe 3: Handlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen 
Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Der Baum wird als 
verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
 
Stufe 4: Handlungsbedarf innerhalb von 2 Monaten 
Die Durchführung der Maßnahme sollte innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Der Baum wird als 
verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft.

45 
Stufe 5: Handlungsbedarf innerhalb von 6 Monaten 
Die Durchführung der Maßnahme sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Der Baum wird als 
verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 
 
Stufe 6: pflegerisch empfohlene Maßnahmen 
Maßnahmen zur Bestandspflege und Bestandserhaltung werden in nächster Zeit erforderlich. Bäume, die 
ausschließlich mit Maßnahmen der Stufe 6 belegt sind, sind weiterhin als verkehrssicher eingestuft. 
 
Die Maßnahmenbeschreibung erfolgt gemäß der ZTV-Baumpflege11 in ihrer aktuellen Fassung.  
 
1.2 Regelkontrollintervalle 
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt d ie Einstufung in die Regelkontrollintervalle nach der FLL -
Baumkontrollrichtlinie sowie nach der Einschätzung der Vor -Ort-Situation durch den verantwortlichen 
Baumkontrolleur. Je nach der berechtigten Sicherheitserwartung an den Verkehr sowie dem Zustand des 
Baumes und dessen Entwicklungsphase werden Kontrollintervalle von einem bis drei Jahren zugeordnet. 
Entsprechend der Richtlinie sollten die Regelkontrollen abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand 
durchgeführt werden. Die Überschreitung sollte nicht mehr als 3 Monate betragen. Für Bäume einer Anlage 
in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, jedoch ohne Besonderheiten, können einheitliche Intervalle 
festgelegt werden.  
  
 
11 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische 
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege

46 
1.3 Vitalitätsansprache 
Die Vitalitätsansprache der Bäume erfolgt in Anlehnung an die Einteilung nach ROLOFF (2001)12. Dazu werden 
die Kronenform, das Trieblängenwachstum und die Verzweigung im oberen Kronenbereich betrachtet. 
 
Vitalitätsstufe 0 (Explorationsphase) 
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus Langtrieben mit gleichmäßiger, netzartiger Verzweigung. Die 
Krone ist harmonisch geschlossen, die Belaubung dicht.  
 
Vitalitätsstufe 1 (Degenerationsphase) 
Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus kürzeren Langtrieben, die seitliche Verzweigung besteht aus 
Kurztrieben (Spießstrukturen). Das Kronenbild ist zerfranst, es findet eine Desynchronisation des Wachstums 
statt. 
 
Vitalitätsstufe 2 (Stagnationsphase) 
Die Verzweigung ist durch Kurztriebe bestimmt, auch die Wipfeltriebe sind betroffen. Es beginnt eine 
Verlichtung der Krone von oben, Pinselstrukturen treten auf. 
 
Vitalitätsstufe 3 (Resignationsphase) 
Die Krone zerfällt, Wipfeldürre tritt auf, es kommt zur Sekundärkronenbildung. 
 
Vitalitätsstufe 4: (Abgestorben) 
Diese Stufe stellt im eigentlichen Sinne keine Vitalitätsstufe dar, wird jedoch aus Gründen der Dokumentation 
festgehalten. 
 
  
 
12 Roloff, A. (2001): Baumkronen - Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens

47 
Vitalitätsstufe N (nicht bewertbar) 
Aufgrund starker Eingriffe in die Kronenstruktur, z. B. durch Kappungen oder starken Rückschnitt, kann die 
Vitalität des Baumes derzeit nicht bewertet werden. Nach einem Rückschnitt kann die Vitalität erst nach 5 
Jahren wieder beurteilt werden. Nach einer Kappung bedarf es 10 Jahre, um eine Vitalitätsansprache sinnvoll 
zu ermöglichen. 
 
1.4 Alterseinstufung 
Die Einstufung in Altersklassen richtet sich nach der aktuellen Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Danach 
erstreckt sich die Jugendphase in der Regel über 15 Jahre Standzeit. Die Reifephase erstreckt sich 
baumartabhängig von 15 bis ca. 50 bis 80 Jahre Standzeit. Ab 50 bis 80 Jahre Standzeit geht der Baum in die 
Alterungsphase über; sie endet mit dem Absterbeprozess des Baumes, der sich art- und standortspezifisch 
über Jahre erstrecken kann. 
 
1.5 Eingehende Untersuchungen 
Werden während der Kontrolle Schadmerkmale entdeckt, die durch die fachlich qualifizierte Sichtkontrolle 
vom Boden aus nicht abschließend geklärt werden können und Zweifel über die Verkehrssicherheit 
offenlassen, sind Eingehende Untersuchungen erforderlich. Ursachen können beispielsweise umfangreiche 
Fäulen, Pilzbefall oder Höhlungen sein. Der Baum erhält den Status „nicht abschließend bewertbar“. Die 
Umsetzung der Maßnahme muss zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Es besteht dringender 
Handlungsbedarf. Eingehende Untersuchungen sind nicht Bestandteil der regulären Baumkontrolle, sondern 
müssen gesondert beauftragt werden.

48 
2. Erhaltungswürdigkeit 
Die Erhaltungswürdigkeit bedeutet eine sachverständige Abwägung der Baumwirkung, der Bedeutung des 
Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter sowie die Stand - und Wuchsform. Die 
Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation eingeschätzt. Weitergehende 
persönliche Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise nicht 
greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessensparteien differenziert eingestuft 
werden.  
Ein Baum kann aus städtebaulicher, gestalterischer Sicht besonders bedeutsam sein, bei Altbäumen ebenso 
im Hinblick auf seine historische Bedeutung am Standort. Die ökologische Funktion vom Bäumen liegt in 
deren Nutzen für wildlebende Tierarten, bspw. Vögel, Fledermäuse und Käfer, die auf strukturreiche Bäume 
als Fortpflanzungs-, Ruhe- oder Überwinterungsstätte angewiesen sind. Darüber hinaus weisen gesunde, 
belaubte Bäume immer auch positive mikroklimatische Funktionen auf, indem sie (insbesondere im urbanen 
Raum) temperaturausgleichend wirken und Umweltbelastungen puffern. 
 
3. Erhaltungsfähigkeit 
Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit 
baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden kann. 
Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt. Wesentliche G rundlage ist die ZTV -Baumpflege in ihrer 
aktuellen Fassung. 
 
4. Artenschutzfachliche Prüfung des Baumes 
Die artenschutzfachliche Prüfung eines Baumes dient der Fest stellung wildlebender Tierarten und deren 
Lebensstätten (Grundlage § 44 BNatSchG), insb. im Hinblick auf geplante Eingriffe am Baum.

49 
5. Schutz von Bäumen auf Baustellen 
Der Schutz und Erhalt von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen ist unter anderem Gegenstand der RAS-
LP 4 13, der DIN 18 920 14, der ZTV -Baumpflege15, der M EVB 16 und der DWA -M 16217. Die aktuelle R SBB 18 
ersetzt die RAS-LP 4 und stellt die inhaltliche Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen und für die 
Maßnahmenempfehlungen im vorliegenden Gutachten dar. Die H ArtB19 berücksichtigt u. a. den Baum als 
Lebensraum für wildlebende Tierarten. 
Der Schutz von Bäumen zielt auf deren vielfältige Ökosystemleistungen und Wohlfahrtswirkungen ab, die 
von subjektiven Erlebniswerten bis zu ökonomisch bilanzierbaren Effekten reichen20. Der Schutz und Erhalt 
von Bäumen ist durch europarechtliche Vorgaben (FFH -Richtlinie, Vogelschutz -Richtlinie), das 
Bundesnaturschutzgesetz mit den entsprechenden landesrechtlichen Ausführungen, sowie durch 
kommunale Baumschutzsatzungen und Bebauungspläne auf rechtlicher Ebene gesichert. 
  
 
13 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (1999): RAS-LP 4. Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: 
Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen 
14 Deutsches Institut für Normung e. V. (2014): DIN 18920. Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, 
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 
15 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische 
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 
16 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen ( 2019): M EVB. Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen mit 
Baumbestand 
17 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (2013): DWA -M 162. Bäume, unterirdische Leitungen und 
Kanäle  
18 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2023): R SBB. Richtlinien zum Schutz von Bäumen und 
Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen 
19 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): H ArtB. Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen 
20 Lichtenauer, A., Gaiser, O., Streckenbach, M. (2023): Praxishandbuch Bäume und Baustellen. Baumschutz von der Planung bis zur  
Ausführung

50 
Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Schutz eines Baumes von Maßnahmen zur Schadensminimierung zu 
unterscheiden. Im baulichen Kontext steht der Baum mit seiner Krone, seinem Stamm und insbesondere mit 
seinem Wurzelraum im entsprechenden räumlichen Umfeld. Schutzmaßnahmen im engeren Sinn 
berücksichtigen den Baum in allen Ebenen. Eine Schadensminimierung dagegen entschärft die Folgen eines 
baulichen Eingriffs in den Baumkörper, meist jedoch mit Konsequenzen für den Baumzustand verbunden. 
Die Anwendung von Maßnahmen auf Bäume im Rahmen eines Bauvorhabens ist stets im Einzelfall zu prüfen 
und bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Baum im Kontext des Bauvorhabens - von der 
Erfassung des Baumes über die Prüfung vorliegender Pläne  bis zur Interpretation der Auswirkungen der 
Baulichkeiten auf den Baum. Mitunter können neben Standardmaßnahmen auch fallbezogene 
Sonderlösungen gefunden werden.  
Die o. g. Richtlinien und Normen definieren sowohl echte Schutzmaßnahmen als auch Maßnahmen zur 
Schadensminimierung. Nachfolgend werden die wichtigsten Fakten und Baumschutzmaßnahmen 
zusammengefasst. Zur Vertiefung des Themas „Schutz von Bäumen auf Baustel len“ ist die entsprechende 
Fachliteratur heranzuziehen. 
Über Begehungen während des Bauvorhabens („baumschutzfachliche Baubegleitung“) können die 
Schutzmaßnahmen auf ihre Eignung und Einhaltung hin überprüft werden. 
 
5.1 Schutzgut Baum 
Der Baum setzt sich aus der Krone, dem Stamm und dem Wurzelraum zusammen. Während die Krone und 
der Stamm oberirdisch und damit sichtbar sind, ist der Wurzelbereich i. d. R. verborgen im Boden. Ein 
Hauptteil der Schutzmaßnahmen betrifft den Wurzelbereich und den umgebenden Boden. Die im Gutachten 
verwendeten Begrifflichkeiten, die äußere Anatomie des Baumes betreffend, sind in Abb. 1 dargestellt.  
Die Einteilung der Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege: 
Feinstwurzel:  Wurzel mit Durchmesser von < 0,1 cm. Wesentliche Funktion: Wasser - und 
Nährstoffaufnahme

51 
Feinwurzel:  Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstoffaufnahme 
Schwachwurzel:  Wurzel mit Durchmesser über 0,5 cm bis 2,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung 
Grobwurzel:  Wurzel mit Durchmesser über 2,0 cm bis 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und 
Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung  
Starkwurzel:  Wurzel mit Durchmesser über 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Verankerung, Wasser- 
und Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen 
Wurzeln bis 2 cm sind vorrangig der Versorgung des Baumes nützlich, dienen aber in ihrer Gesamtheit auch 
der Verankerung. Wurzeln ab 2 cm Durchmesser verankern den Baum im Boden, leiten Wasser und 
Nährstoffe und dienen als Speicher der Reservestoffe. 
Schäden in der Krone, am Stamm und im Wurzelbereich des Baumes – direkt an den Wurzeln, aber auch im 
umgebenden Boden – führen zu Veränderungen am Baum. Diese Veränderungen sind in der Regel nicht 
reversibel und können bis zum Absterben des Baumes oder zu seiner mangelnden Stand- und Bruchsicherheit 
führen, nachfolgend einige Beispiele: 
▪ Feinwurzelverluste unterbrechen die Versorgung des Baumes, was sich in mangelnder Vitalität zeigt 
▪ beim Anlegen einer Baugrube werden Starkwurzeln abgerissen; diese geschädigten Wurzeln faulen in der 
Folge unbemerkt bis zum Wurzelhals und führen zu einer eingeschränkten Standsicherheit des Baumes 
▪ Veränderungen im Porenvolumen der oberen Bodenschichten aufgrund bspw. einer Befahrung mit dem 
Radlader führen zu einer Unterversorgung von Feinwurzeln mit Sauerstoff; die Feinwurzeln sterben ab 
▪ mechanische Verletzungen am Stamm führen zu einer offenen Wunde und stellen eine Eintrittspforte für 
Pilze dar; die Bruchsicherheit des Baumes wird herabgesetzt 
▪ Astbrüche in der Krone verändern den Habitus des Baumes drastisch und setzen seine gestalterische 
Funktion sowie seine Fotosyntheseleistung herab

52 
5.2 Der Schutzbereich eines Baumes 
Der Wurzelbereich eines Baumes ist definiert als Kronentraufbereich + 1,5 m. Dies ist der zu schützende 
Wurzelbereich. Handelt es sich um schmalkronige Bäume (z. B. Säulenformen) beträgt der seitliche Zuschlag 
5 m.  
Der Stamm und die Krone des Baumes sind im Baugeschehen sichtbar und Schäden in diesen Bereichen sind 
leichter zu erkenne n als im Wurzelbereich. Die Krone ist in ihrer horizontalen Ausdehnung zu beachten 
(Kronendurchmesser), bei unregelmäßigen Kronen wird der Kronendurchmesser gemittelt. Darüber hinaus 
werden die  Kronenansatzhöhe und somit theoretische  Überschneidungen von Krone und bspw. 
Schwenkbereichen von Baufahrzeugen oder Gebäudekubaturen berücksichtigt. 
Der Wurzelbereich stellt eine Tabu-Zone für die folgenden Eingriffe dar: 
• Bodenverdichtung (insb. Befahren, Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für Baustoffe und 
Baustellenmaschinen) 
• Baugrundverdichtung 
• Bodenversiegelung 
• Erdarbeiten mit Bodenauftrag oder Bodenabtrag 
• Baugruben, Baugräben 
• chemische Verunreinigungen/Erosion/Hitze 
• Vernässung und Überstauung 
• mechanische Schäden 
Wurzeln ab 2 cm sind nach DIN 18920 grundsätzlich zu erhalten.  
Als effektiv durchwurzelter Bodenhorizont kann von einer Tiefe von bis zu 150 cm ausgegangen werden 21. 
Eine Prognose des tatsächlichen Wurzelverlaufs ist nicht möglich, da baum artentypisches, genetisch 
bedingtes Wachstum von Wurzeln an veränderten Stadt- und Straßenstandorten außer Kraft gesetzt wird. 
Die Bäume passen sich in ihrem Wurzelwachstum den sta ndörtlichen Gegebenheiten an. So können sich 
Wurzeln baumartabhängig auch in mehreren Metern Tiefe erstrecken, wenn die Bedingungen für die 
Wurzeln dort attraktiv sind. Umgekehrt,  v. a.  über verdichteten Schichten, können sich Wurzeln auf die 
 
21 Balder, H. (1998): Die Wurzeln der Stadtbäume

53 
oberflächennahen Bereiche konzentrieren. Zudem fördern Hindernisse oder Inhomogenitäten im Boden 
(Bauschutt, unterirdische Infrastruktur etc.) unregelmäßiges Wurzelwachstum. 
Über Wurzelsuchschachtungen im Vorfeld eines geplanten Eingriffs kann das tatsächliche Wurzelwachstum 
geprüft werden.  
Krone und Stamm sind zu schützen vor: 
• mechanischen Schäden  
• chemischen Verunreinigungen/Hitze (z. B. Hitze durch Motoren) 
• Folgen einer Freistellung 
 
5.3 Maßnahmen zum Schutz des Baumes 
Nur ein Schutz des gesamten Wurzelbereichs (und des Stamm - und Kronenraumes) über die Dauer der 
Baumaßnahme kann den Baum in seinem Zustand erhalten.  
 
5.3.1 Baumschutzzaun 
Die zielführende Maßnahme ist der Baumschutzzaun  (Abb. 2) , der den  gesamten Wurzelbereich 
(Kronentraufbereich + 1,5 m) umgibt: 
• 2 m hoch, aus Holz, Maschendraht, Bauzäune mit Erdhülsen, (mind. 50 cm) und/oder 
Baustahlmatten, v. a. für Einzelbäume, Baumgruppen oder kleinere Bestände 
• insb. für längere Schutzbereiche mind. 1,5 m hoch, aus Holz, Folie oder Gewebe in Signalfarben 
Durch den so errichteten Schutzzaun wird gleichzeitig die Krone des Baumes geschützt. Der Schutzzaun ist 
ortsfest zu erbauen und muss geschlossen sein, um zu verhindern, dass Zaunelemente im Bauablauf versetzt 
oder geöffnet werden . Die Schutzzäune sind zu warten und defekte Elemente zu ersetzen, um die 
Funktionsfähigkeit über die gesamte Baudauer aufrecht zu erhalten.

54 
5.3.2 Grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren   
Als weitere Schutzmaßnahme ist das grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren zu nennen (Abb. 
3); im Gegensatz zur offenen Bauweise muss vergleichsweise weniger Boden geöffnet werden und damit 
wird deutlich geringer in den Wurzelraum eines Baumes eingegriffen. Dennoch ist auch hier eine 
baumschutzfachliche Bewertung und Begleitung erforderlich, um Lage der Kopflöcher, Tiefe und Verlauf der 
Trasse im Hinblick auf Wurzelwachstum abzustimmen. 
 
5.4 Maßnahmen zur Schadensminimierung 
Sobald in begründeten Ausnahmefällen in den Wurzelbereich eingegriffen werden muss, wird in das 
Schutzgut Baum eingegriffen (vgl. Abb. 1). Um mögliche daraus resultierende Schäden zu minimieren, sind 
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.  
Nach der R SBB ist bei einem unvermeidbaren Bodenauftrag und Bodenabtrag im Wurzelbereich stets ein 
Mindestabstand von 2,5 m vom Stamm einzuhalten; die DIN 18920 erweitert diese Aussage auf den 
vierfachen Stammumfang eines Baumes, mindestens jedoch 2,5 m, womit das Alter respektive die Größe des 
Baumes berücksichtigt werden.  
 
Wurzelsuchgraben 
Eine Maßnahme, die bereits in der Planungsphase umgesetzt werden kann, ist der sog. Wurzelsuchgraben. 
Kommt es zu Überschneidungen zwischen Baulichkeit und zu schützendem Wurzelbereich, kann über einen 
Wurzelsuchgraben das tatsächliche Wurzelwachstum eruie rt werden. Ein Wurzelsuchgraben sollte stets 
wurzelschonend, also in Handarbeit oder über Saug -/Spülverfahren angelegt werden und durch den 
baumschutzfachlichen Experten begleitet und bewertet werden.  
 
5.4.1 Schutzzaun/Stammschutz  
Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich gemäß R SBB geschützt werden (vgl. Abschnitt 
4.3.1), muss der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insb. die offene Bodenfläche umfassen.

55 
Wenn dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, ist nach der DIN 18920 der Stamm mit einer gegen den 
Stamm abgepolsterten mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung zu schützen (Abb. 4). Der Stammschutz 
ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen und darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt 
werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, gegebenenfalls sind 
gefährdete Äste hochzubinden und die Bindestellen entsprechend abzupolstern.  
 
5.4.2 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenauftrag  
Im Falle eines Bodenauftrags ist in Abhängigkeit der Baumart, des Baumzustands sowie der 
Bodenverhältnisse über die Auftragsdicke und das Einbauverfahren zu entscheiden; es sind ausschließlich 
grobkörnige, luft - und wasserdurchlässige und unbelastete Stoff e aufzutragen, die den pH -Wert nicht 
beeinflussen dürfen. Zuvor sind organische Stoffe, Vegetation, Laub etc. in Handarbeit zu entfernen, um 
Fäulnisprozesse zu vermeiden. Der Wurzelbereich darf nicht befahren oder verdichtet werden. Als weitere 
Maßnahme kann der Einbau von Belüftungssektoren genannt werden, die den ursprünglichen Horizont mit 
der neuen Bodenoberfläche verbinden.  
 
5.4.3 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenabtrag 
Im Fall eines Bodenabtrags (z. B. für Gräben für Leitungen/Fundamente/Baugruben, Geländeeinschnitte oder 
Auskofferungen für Straßen- und Wegeunterbau) ist nach der DIN 18920 im Wurzelbereich ausschließlich in 
Handarbeit oder durch Absaugen zu arbeiten. Wur zeln > 2 cm sind grundsätzlich zu erhalten, freigelegte 
Wurzeln sind vor Austrocknung, direkter Sonneneinstrahlung und Frost zu schützen. Mitunter können 
Leitungen unter Bestandswurzeln hindurch verlegt werden. Gegebenenfalls sind Leerrohre einzubauen.  
Wurzelvorhang 
Bei unvermeidbarem Wurzelschnitt ist ein Wurzelvorhang in Abhängigkeit der tatsächlichen Eingriffsgrenzen 
zu errichten, jedoch in einem Abstand von mindestens 2,5 m zum Stamm. Der Wurzelvorhang ist im 
optimalen Fall eine Vegetationsperiode vor Baubeginn im Frühjahr oder Herbst herzustellen. 
Die nachfolgende Vorgehensweise zum Bau eines Wurzelvorhangs entstammt der  
R SBB (vgl. Abb. 5+6):

56 
„In etwa 0,3  m Abstand von der zuk ünftigen Baugrube wird ein Graben entsprechend der 
Durchwurzelungstiefe mit Absaugtechnik oder in Handarbeit ausgehoben, jedoch nicht tiefer als der Grund 
der Baugrube vorgesehen ist. Die Mindestbreite des Wurzelvorhangs betr ägt 0,25 m. An der dem Baum 
zugewandten Seite des Grabens werden alle noch vorhandenen Wurzeln sauber abgeschnitten.  
 
Die frischen Schnittstellen sind mit einem scharfen Messer nachzuschneiden und bis über den Wundrand 
hinaus mit einem Mittel zur F örderung des Wurzelwachstums zu bestreichen. An der baugrubenseitigen 
Grabenwand werden Pfähle im Abstand von ca. 1,0  m eingeschlagen, darauf dem Baum zugewandt ein 
unverzinktes Drahtgeflecht genagelt und an dem Draht ein Ballentuch aus Jute befestigt. Danach wird der 
Graben bis ca. 0,4 m unter der Oberfläche mit humusarmem Unterboden oder einem geeigneten Substrat 
verfüllt. Für die oberen 0,4 m wird der ausgehobene Oberboden und/oder aufgewerteter Unterboden oder 
ein geeignetes Substrat verwendet und ohne Verdichtung eingefüllt. Der Wurzelvorhang ist nach der 
Herstellung mindestens in den ersten beiden Jahren feucht zu halten. Entsprechend dem Wurzelverlust 
können Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege erforderlich werden.“ 
 
Da die Bäume je nach Vorschädigung, Alter, Vitalität und Anteil des Wurzelverlustes mit unterschiedlich 
starken Kronenschäden reagieren können, sind die notwendigen Maßnahmen gegebenenfalls sofort, oder 
erst 1 bis 2 Jahre nach dem Wurzelverlust durchzuführen. 
 
Die Schonung des Wurzelwerks im Bereich von Gründungen kann über Punktfundamente erfolgen, die so 
weit wie möglich vom Stamm entfernt liegen und das Wurzelsystem berücksichtigen sollten. 
Wurzelschonende Suchschachtungen im Vorfeld können über die Lage und Tiefe der Wurzeln Auskunft 
geben. Über Wurzelbrücken können Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion sowie ganze Wurzelbereiche 
erhalten werden (vgl. Abb. 7). 
 
5.4.4 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Belastung des Wurzelbereichs 
(„Bodenverdichtung“) 
Um die Belastung im Wurzelraum (durch Befahrung oder sonstige Nutzung)  zu minimieren, sind

57 
bodendruckmindernde Platten oder Matten über einer Tragschicht aus grober Gesteinskörnung (z. B. 8/45 
mm) in einer Mindestdicke von 0,2 m über einer Unterlage aus Geotextil aufzubringen (Abb. 8 +9). Ist die 
Belastung des Wurzelraums nicht mehr erforderlich , ist die Maßnahme vollständig zurückzubauen. Der 
Boden ist unter Schonung der Wurzeln zu lockern, ggf. mit zusätzlicher Tiefenbelüftung und Einbringen von 
Stützkorn.  
 
5.4.5 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Vernässung/Überstauung  
Baubedingte Ansammlungen von Wassermengen (Vernässung/Überstauung, auch von Grundwasser) sind 
aus den Wurzelbereichen von Bäumen in Vorfluter, die Kanalisation oder Rückhalte -/Absatzbecken über 
Pumpen abzuleiten.  
 
5.4.6 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Grundwasserabsenkung  
Eine Grundwasserabsenkung im Wurzelraum eines Baumes muss in Abhängigkeit des Baumalters und der 
Bodenart über eine temporäre Bewässerung des betroffenen Baumes ausgeglichen werden. Die 
Bewässerung ist mit Beginn der Absenkung zu starten und mindestens bis zum Ende der Absenkung bzw. bis 
zum Eintreten des ursprünglichen Zustandes fortzuführen. Der Wasserbedarf orientiert sich an der Baumart, 
dem Standort und den Klimaverhältnissen.

58

59 
Abb.1.: Teile des Baumes in schematischer Darstellung; Quelle: ZTV-Baumpflege 
 
Abb.2.: Schutz des gesamten Baumes durch ortsfesten Zaun; Quelle: R SBB 
 
 
Abb. 3.: Schutz bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich; Quelle: R SBB

60 
 
Abb.4.: Stammschutz in Anlehnung an DIN 18920; Quelle: RAS-LP 4 
 
 
Abb.5.: Schadensminimierung – Vorbereitung eines Wurzelvorhangs; Quelle: R SBB

61 
 
Abb. 6.: Schadensminimierung durch Wurzelvorhang bei Abgrabung; Quelle: R SBB 
 
Abb. 7.: Schadensminimierung durch Wurzelbrücke; Quelle: R SBB

62 
 
 Abb. 8.: Schadensminimierung bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereichs und sonstiger befristeter 
Belastung (vorrangige Lösung); Quelle: R SBB 
 
Abb. 9.: Schadensminimierung – Stammschutz gemäß DIN 18920, wenn kein Schutzzaun möglich ist 
Quelle: R SBB

anlage 2

99 Zeichen

Zu verpflanzender Baum
Neuer Standort verpflanzter Baum
Baumfällung 2024
Beantragte Fällung MV 2025

anlage 1

72 Zeichen

Ü b e r s i c h t s p l a n
Zu fällende Pappel
zu verpflanzende 
Walnuss

2025/0319

5591 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.11.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-2010 Investitionsnummer:  17061-4202 
Kostenträger:  5110-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt"  
Pallaswiesen- / Mornewegviertel: Aufwertung der Grünanlage "Im Tiefen See":  
Fällung eines Bestandsbaumes sowie Verpflanzung eines Bestandsbaumes  
 
Vorlage vom: 24.11.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Fällung des städtischen Baumes Nr. 22 (Schwarzpappel -Hybride) sowie der 
Verpflanzung des städtischen Baumes Nr. 12 (Walnuss) werden zugestimmt. Die 
Maßnahmen werden zusammen mit den Ersatzpflanzungen in den Jahren 2026/27 im 
Rahmen der Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ umgesetzt.  
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln des 
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Die Mittel stehen auf der 
Kostenstelle 061 -001-2010 mit der I nvestitionsnummer 17061 -4202 des Kostenträgers 
5110-41 des Stadtplanungsamtes zur Verfügung.

- 2 - 
Anlagen: Übersichtsplan Planung Grünzug  
Lageplan Verpflanzung, Fällungen  
Baumgutachten (wird nur digital zur Verfügung gestellt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.11.2025 
 
 
Mit der Vorlage Nr. 2025/0060 ha ben der Magistrat sowie die Stadtverordnetenversammlung 
der vorgelegten Vorentwurfsplanung zur Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ im 
Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt Pallaswiesen - / Morne-
wegviertel“ zugestimmt.  
 
Die Grünanlage erstreckt sich im Norden von der Straße „Im Tiefen See“ bis zur Ecke Helf -
mannstraße / Jacobistraße im Süden. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert, die durch unter -
schiedliche Nutzungen geprägt sind. Im Norden befinden sich mit einem vorhandenen Bolz -
platz Flächen zum Spielen für Kinder und Jugendliche. Im mittleren Bereich sind Spielange -
bote für Kinder vorhanden. Im südlichen Bereich dient die mit Bäumen überstellte Grünflä -
che der Erholung der Anwohnenden.  
 
In diesem südlichen Abschnitt, in der Nähe der Kreuzung Helfmannstraße – Jacobistraße, 
soll im Zuge der anstehenden Umgestaltungsmaßnahme eine Pappel mit einem Stammum -
fang von 195 cm gefällt werden. Das in der Planung vorgesehene und zur Erschließung der 
Grünanlage dienende Spielband, welches aus Sanden und Kiesen bestehen wird, würde bis 
an deren Stamm heranragen (Anlage 1, Anlage 2) . 
Laut städtischen Geoinformationssystem handelt es sich hierbei um Baum Nummer 22; im 
beigefügten Baumgutachten der Firma Baum 4 GmbH (Anlage 3) trägt der Baum die Nu m-
mer 11. In diesem wird die Schwarzpappel -Hybride, Populus x canadensis, als mittelfristig 
erhaltensfähig und erhaltenswert eingestuft. Wobei auf eine gekappte Krone des unter die 
Baumschutzsatzung fallenden Baumes hingewiesen wird.  
Nach Kontrolle durch die Abteilung „Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume“ des Grünflä -
chenamtes ist die Pappel hinsichtlich der Verkehrssich erheit nicht erhaltenswert. Auch das 
Erscheinungsbild ist aufgrund der Kronenkappung beeinträchtigt. Eine Fällung wird auch 
vom Sachgebiet „Stadtbäume“ im Rahmen der Aufwertung befürwor tet.  
 
Im Jahr 2024 wurden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht bereits 5 abgängige Bäume im 
südlichen Abschnitt durch die Abteilung „Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume“ gefällt. Es 
handelte sich hier um die Bäume mit den Nummern 10, 18, 20, 23 und 34 (Anlage 2). Für 
diese, sowie den mit dieser Vorlage zu fällenden Baum Nr. 22, wird weit mehr als di e gleiche 
Anzahl an Bäumen im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme nachgepflanzt. Insgesamt ist die 
Neupflanzung von 33 Hochstämmen mit einem Stammumfang von 20-25 cm vorgesehen. 
Hinzu kommen weitere 40 mehrstämmige Großgehölze sowie weitere 35 Gehölze.  
 
Im mittleren Abschnitt der Grünanlage soll Baum Nummer 12 des städtischen Geoinformati -
onssystems, eine Walnuss, Juglans regia ‘Franquette‘, umgepflanzt werden. Sie hat mit 19 
cm einen geringen Stammdurchmesser und kann mit den zur Verfügung stehenden techni -
schen Mitteln versetzt werden. Dieses wurde vom beauftragten Baumgutachter (Firma Baum 
4 GmbH) bestätigt.

- 4 - 
Die Finanzierung erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm 
„Sozialer Zusammenhalt“. Sie stehen auf der Kostenstelle 061-001-2010, Investitionsnummer 
17061-4202 des Stadtplanungsamtes bereit. 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 405

Orte (5)

  • Jacobistraße
  • Helfmannstraße
  • Luisenplatz 5a
  • Weiterstädter Landstraße
  • Im Tiefen See

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0319
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.11.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00