2025/0319
Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Pallaswiesen- / Mornewegviertel: Aufwertung der Grünanlage "Im Tiefen See": Fällung eines Bestandsbaumes sowie Verpflanzung eines Bestandsbaumes
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1 Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau Gutachten Gutachten – Nr. 2250328 Datum der Auftragserteilung 10.07.2025 Datum der Ortsbesichtigung 06.08.2025 Datum der Gutachtenerstellung 08.08.2025 Gutachterin Mark Giesen (M.Sc. Urbanes Baum- und Waldmanagement, FLL-zert. Baumkontrolleur) Firma Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau E-Mail/Telefon m.giesen@baum4.de / 01511 1901004 Projektbezeichnung BV PaMo Grünzug im Tiefen See Prüfung der Einbindung des Baumbestands in eine geplante Baumaßnahme Auftraggeber Wissenschaftsstadt Darmstadt Vertreten durch den Magistrat Luisenplatz 5 a 64283 Darmstadt 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des Gutachtens ................................................................................................................. 6 1.1 Aufgabenstellung............................................................................................................................ 6 1.2 Mitarbeit ........................................................................................................................................ 6 1.3 Ortsbesichtigung............................................................................................................................. 6 2. Ergebnisse ............................................................................................................................................. 7 2.1 Bearbeitungsgebiet ........................................................................................................................ 7 2.2 Baumerfassung und Verkehrssicherheit ....................................................................................... 11 2.3 Erhaltungsfähigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme .................................................. 20 2.4 Erhaltungswürdigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme ............................................... 21 3. Bauvorhaben ...................................................................................................................................... 25 3.1 Planung......................................................................................................................................... 25 3.2 Schutzabstände ............................................................................................................................ 30 4. Bewertung der Bäume hinsichtlich des Bauvorhabens ....................................................................... 33 5. Maßnahmenempfehlung Baumschutz ................................................................................................ 35 Allgemeine Schutzmaßnahmen.............................................................................................................. 35 6. Fotodokumentation ............................................................................................................................ 37 7. Anlage ................................................................................................................................................. 42 Begrifflichkeiten ........................................................................................................................................ 42 1. Verkehrssicherheit .............................................................................................................................. 42 1.1 Dringlichkeitsstufen ...................................................................................................................... 44 1.2 Regelkontrollintervalle ................................................................................................................. 45 1.3 Vitalitätsansprache ....................................................................................................................... 46 1.4 Alterseinstufung ........................................................................................................................... 47 1.5 Eingehende Untersuchungen ........................................................................................................ 47 2. Erhaltungswürdigkeit .......................................................................................................................... 48 3 3. Erhaltungsfähigkeit ............................................................................................................................. 48 4. Artenschutzfachliche Prüfung des Baumes ......................................................................................... 48 5. Schutz von Bäumen auf Baustellen ..................................................................................................... 49 5.1 Schutzgut Baum ............................................................................................................................ 50 5.2 Der Schutzbereich eines Baumes .................................................................................................. 52 5.3 Maßnahmen zum Schutz des Baumes .......................................................................................... 53 5.3.1 Baumschutzzaun........................................................................................................................ 53 5.3.2 Grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren............................................................... 54 5.4 Maßnahmen zur Schadensminimierung ....................................................................................... 54 5.4.1 Schutzzaun/Stammschutz.......................................................................................................... 54 5.4.2 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenauftrag ............................... 55 5.4.3 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenabtrag ................................ 55 5.4.4 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Belastung des Wurzelbereichs („Bodenverdichtung“) ............................................................................................................................... 56 5.4.5 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Vernässung/Überstauung .............. 57 5.4.6 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Grundwasserabsenkung ................ 57 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Baumnummern, Grunddaten ................................ ................................ ................................ ..... 13 Tabelle 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall.................. 17 Tabelle 3: Erhaltungsfähigkeit und Erhaltungswürdigkeit unabhängig der geplanten Baumaßnahme, BSS = Baumschutzsatzung. ................................ ................................ ................................ ................................ .. 23 Tabelle 4: Zu schützender Wurzelbereich des Baumes sowie Mindestabstand zum Baum in „zu begründenden Ausnahmefällen“ (nach RAS-LP 4 (bzw. R SBB) und DIN 18 920) ................................ ................................ . 31 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lageplan des Bearbeitungsgebietes erfasster Baumbestand, die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ............. 8 Abb. 2: Erfasster Baumbestand Bereich Süd (Baumnummer 1 – 27A), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ............. 9 Abb. 3: Erfasster Baumbestand Bereich Spielplatz (Baumnummer 28 – 53), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................. 10 Abb. 4: Erfasster Baumbestand Bereich Nord (Baumnummer 54 – 86), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. ................................ ................................ ........... 11 Abb. 5: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Süd, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. ......... 27 Abb. 6: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Spielplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 28 Abb. 7: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Nord, Bolzplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt................................. ................................ ................................ ................................ ...................... 29 Abb. 8: Baum 1 ................................ ................................ ................................ ................................ ......... 37 Abb. 9 Baum 10 (r), Baum 9 (m), Baum 8 (l)................................ ................................ ............................... 37 Abb. 10: Baum 11................................ ................................ ................................ ................................ ...... 37 Abb. 11: Baum 18................................ ................................ ................................ ................................ ...... 37 Abb. 12: Baum 33................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38 Abb. 13: Baum 36................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38 5 Abb. 14: Oberflächennahe Wurzeln Baum 36 ................................ ................................ ............................ 38 Abb. 15: Baum 39................................ ................................ ................................ ................................ ...... 38 Abb. 16: Oberflächennahe Wurzeln Baum 39 ................................ ................................ ............................ 39 Abb. 17: Baum 41................................ ................................ ................................ ................................ ...... 39 Abb. 18: Baum 52 (l) und Baum 53 (r)................................ ................................ ................................ ........ 39 Abb. 19: Baum 60 und 61 ................................ ................................ ................................ .......................... 39 Abb. 20: Bereich zwischen den Bäumen 59 und 64 für den geplanten Weg ................................ ............... 40 Abb. 21: Baum 63 (r) und Baum 64 (l)................................ ................................ ................................ ........ 40 Abb. 22: Baum 68................................ ................................ ................................ ................................ ...... 40 Abb. 23: Baum 74................................ ................................ ................................ ................................ ...... 40 Abb. 24: Baum 81 (Pappel r) Baum 82 (Weide l) ................................ ................................ ........................ 41 Abb. 25: Baumumfeld der Pappel und Weide ................................ ................................ ............................ 41 Abb. 26 Einfaulung Baum 82 ................................ ................................ ................................ ..................... 41 Abb. 27 Baum 86................................ ................................ ................................ ................................ ....... 41 6 1. Gegenstand des Gutachtens 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Darmstadt plant die Umgestaltung des Grünzuges im Tiefen See, zwischen der Straße Im Tiefen See und der Helfmannstraße. G egenstand dieses Gutachtens ist die Bewertung des laut der aktuellen Planungsunterlagen betroffenen Baumbestandes. Im Gutachten werden diese Bäume hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit, Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsfähigkeit unabhängig des geplanten Bauvorhabens (BV) eingestuft. Die Ausweisung von baumpflege rischen Maßnahmen ist Teil der Kontrolle der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung der Einbindung des Baumbestands in die geplante Baumaßnahme auf Grundlage des vorliegenden Planungsstandes. Eine Definition der im Gutachten verwendeten Begrifflichkeiten findet sich in der Anlage. 1.2 Mitarbeit Die Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Erfassung und visuelle Begutachtung der Bäume vor Ort sowie die Gutachtenerstellung erfolgten durch den Unterzeichner des Gutachtens. 1.3 Ortsbesichtigung Am 06.08.2025 erfolgte eine Abstimmung mit Frau Kerler vor Ort. Anschließend erfolgte die Ortsbesichtigung zur Erfassung und Begutachtung der Bäume durch Herr Giesen Die Ergebnisse und die fotografische Dokumentation wurden an diesen Terminen gewonnen, sofern nicht anders vermerkt. 7 2. Ergebnisse 2.1 Bearbeitungsgebiet Der Grünzug zwischen den Straßen „Im Tiefen See“ und „Helfmannstraße“ liegt im Stadtteil Darmstadt-Nord und befindet sich in einem Übergangsbereich zwischen Wohn- und Gewerbenutzung. Im Süden und Osten wird die Grünfläche von einem ruhigen Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern begrenzt, während im Norden ein Gewerbegebiet anschließt. Die Umgebung ist durch eine aufgelockerte Siedlungsstruktur mit durchgrünten Grundstücken geprägt. Der Grünzug selbst dient als wohnungsnahe Erholungsfläche und weist einen überwiegend parkähnlichen Charakter mit Freiflächen, einzelnen Gehölzgruppen und Spazierwegen auf. Er übernimmt eine wichtige Funktion als Naherholungsraum im Wohnumfeld und bietet gleichzeitig eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den genannten Straßen. Im zentralen Bereich des Parks befindet sich ein Spielplatz, der als wohnortnaher Treffpunkt für Familien dient und zur sozialen Nutzung der Fläche beiträgt. Die parkartige Gestaltung, kombiniert mit der Wegeverbindung, macht die Grünfläche zu einem wichtigen Bestandteil der städtischen Freiraumstruktur in Darmstadt-Nord. Die Weiterstädter Landstraße (B42) verläuft nordwestlich des Grünzuges. 8 Abb. 1: Lageplan des Bearbeitungsgebietes erfasster Baumbestand, die Abbildung wurde mit QGIS erstellt1, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. 1 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/. 9 Abb. 2: Erfasster Baumbestand Bereich Süd (Baumnummer 1 – 27A), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt2, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. 2 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/. 10 Abb. 3: Erfasster Baumbestand Bereich Spielplatz (Baumnummer 28 – 53), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt3, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. 3 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/. 11 Abb. 4: Erfasster Baumbestand Bereich Nord (Baumnummer 54 – 86), die Abbildung wurde mit QGIS erstellt4, Quelle Luftbild: Geobasisdaten © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation: Digitale Orthophotos, von M. Giesen, Stand 11.08.2025. 2.2 Baumerfassung und Verkehrssicherheit Das Gebiet wird wie in den Abbildungen 2 – 4 in den nachfolgenden Tabellen in 3 Abschnitte eingeteilt: o Süd o Mitte (Spielplatz) o Nord (Bolzplatz) 4 QGIS.org, 2024. QGIS Geographic Information System. QGIS Association, http://www.qgis.org/. 12 Die hier aufgeführten Baumdaten (Baumart, Baumhöhe, Stammumfang, Kronendurchmesser, Vitalität) wurden im Zuge der Baumerfassung erhoben. Der Stammumfang wurde mittels Maßband, die Höhe mittels Höhenmessgerät gemessen und der Kronendurchmesser durch Abschreiten geschätzt. Die Grunddaten der Einzelbäume sind in Tabelle 1 dargestellt. Neben den Grunddaten wird die Verkehrssicherheit der Bäume geprüft und gegebenenfalls baumpflegerische Maßnahmen festgelegt , unabhängig zur geplanten Baumaßnahme. Die festgelegten Maßnahmen orientieren sich an der ZTV -Baumpflege5. Die berechtigte Sicherheitserwartung im Umfeld der im Gutachten aufgenommenen Bäume ist aktuell überwiegend als hoch einzustufen, da im Umfeld der Bäume Fußwege durch den Grünzug verlaufen, ein Spielplatz und eine Kita liegt. Während und nach der Bauphase ist sie weiterhin als hoch einzustufen. Dies begründet sich aus der geplanten Erschließung und Nutzung als Park und Erholungsanlage . Die Ergebnisse der Verkehrssicherheitsprüfung befinden sich in Tabelle 2, die Fotodokumentation befindet sich im Anhang. Im Rahmen der Erhebung wurden insgesamt 87 Bäume erfasst. Das Artenspektrum wird eindeutig von der Robinie (Robinia pseudoacacia) dominiert, mit 21 Exemplaren. Auf Platz zwei folgt der Feldahorn (Acer campestre) mit 18 Bäumen, gefolgt von der Schwarzpappel-Hybride (Populus x canadensis) mit 8 Exemplaren. Weitere erwähnenswerte Arten sind der Bergahorn (Acer pseudoplatanus, 5 Exemplare) und die Birne (Pyrus spec., 5 Exemplare). Die übrigen Arten sind gleichmäßiger verteilt und treten in geringerer Stückzahl auf, wodurch ein insgesamt vielfältiger, aber dennoch von einzelnen Arten geprägter Bestand entsteht. Die Dimensionen der Bäume liegen im Durchschnitt bei einer Höhe von etwa 12,2 m und einem mittleren Kronendurchmesser von rund 8,4 m. Der mittlere Stammumfang beträgt ca. 145 cm, wobei einzelne Exemplare deutlich größere Maße erreichen und damit als ortsbildprägend einzustufen sind. In Bezug auf die Altersstruktur (gemäß offizieller Kürzel) befinden sich 14 Bäume in der Jungphase (JPH), 71 Bäume in der Reifephase (RPH) und 2 Bäume in der Alterungsphase (APH). 5 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 13 Tabelle 1: Baumnummern, Grunddaten Vitalität siehe Anhang Punkt II. d.; Entwicklungsphase: JPH = Jugendphase, RPH = Reifephase, APH = Alterungsphase, siehe Punkt II. e. Baum Städt. Baum Nr. Gattung/Art Vitalität Baumhöhe [m] Kronendurch- messer [m] Stamm- umfang [cm] Stämmigkeit Entwicklungs- phase 1 1 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 17 10 250 1 RPH 2 21 Juglans regia, Walnuß 1 5 3 25 1 JPH 3 2 Acer campestre, Feldahorn 1 9 5 115 2 RPH 4 3 Acer campestre, Feldahorn 1 9 5 155 3 RPH 5 4 Acer campestre, Feldahorn 1 9 5 65 1 RPH 6 5 Acer campestre, Feldahorn 1 9 6 90 2 RPH 7 6 Acer campestre, Feldahorn 1 11 8 140 2 RPH 8 9 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 23 12 260 1 RPH 9 8 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 23 10 230 1 RPH 10 7 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 23 11 250 1 RPH 11 22 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 2 17 7 195 1 RPH 12 19 Juglans regia, Walnuß 1 5 4 25 1 JPH 13 17 Juglans regia, Walnuß 0 7 6 50 1 RPH 14 16 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 20 16 265 1 RPH 15 15 Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 25 20 290 1 RPH 16 11 Ulmus glabra, Bergulme 1 12 9 110 1 RPH 14 Baum Städt. Baum Nr. Gattung/Art Vitalität Baumhöhe [m] Kronendurch- messer [m] Stamm- umfang [cm] Stämmigkeit Entwicklungs- phase 17 12 Ulmus glabra, Bergulme 1 9 8 90 1 RPH 18 13 Robinia pseudoacacia, Robinie 2 14 12 225 1 RPH 19 14 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 15 12 190 1 RPH 20 32 Acer campestre, Feldahorn 1 9 6 140 3 RPH 21 31 Acer campestre, Feldahorn 1 9 5 110 3 RPH 22 30 Acer campestre, Feldahorn 1 12 8 135 1 RPH 23 29 Acer campestre, Feldahorn 1 9 6 125 2 RPH 24 28 Acer campestre, Feldahorn 1 8 6 95 2 RPH 25 27 Acer campestre, Feldahorn 1 11 7 90 1 RPH 26 26 Acer campestre, Feldahorn 1 9 6 120 1 RPH 27 25 Acer campestre, Feldahorn 1 9 7 160 4 RPH 27A 24 Pinus spec., Kiefer 1 4 3 45 1 JPH 28 33 Quercus rubra, Amerikanische Roteiche 1 11 7 95 1 RPH 29 32 Acer campestre, Feldahorn 1 10 7 135 2 RPH 30 32b Acer campestre, Feldahorn 1 9 6 115 2 RPH 31 32c Acer campestre, Feldahorn 1 10 6 160 3 RPH 32 18 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 1 16 10 160 1 RPH 33 17 Acer campestre, Feldahorn 1 12 11 390 5 RPH 34 20 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 1 11 10 115 1 RPH 35 22 Tilia platyphyllos, Sommerlinde 1 15 11 120 1 RPH 36 15 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 1 15 10 175 1 RPH 37 14 Quercus cerris, Zerreiche 1 17 15 185 1 RPH 38 13 Tilia platyphyllos, Sommerlinde 1 15 11 120 1 RPH 15 Baum Städt. Baum Nr. Gattung/Art Vitalität Baumhöhe [m] Kronendurch- messer [m] Stamm- umfang [cm] Stämmigkeit Entwicklungs- phase 39 23 Acer platanoides, Spitzahorn 1 13 11 140 1 RPH 40 25 Tilia platyphyllos, Sommerlinde 1 15 11 150 1 RPH 41 9 Quercus cerris, Zerreiche 1 14 11 125 1 RPH 42 11 Quercus cerris, Zerreiche 1 15 10 120 1 RPH 43 10 Acer platanoides, Spitzahorn 1 13 11 110 1 RPH 44 7 Acer platanoides, Spitzahorn 1 11 9 100 1 RPH 45 6 Tilia platyphyllos, Sommerlinde 1 13 10 125 1 RPH 46 5 Quercus robur, Stieleiche 1 13 10 125 1 RPH 47 4 Quercus robur, Stieleiche 1 12 10 115 1 RPH 48 3 Styphnolobium japonicum, Sophora / Schnurbaum 1 11 13 140 1 RPH 49 2 Robinia pseudoacacia, Robinie 2 12 9 130 1 RPH 50 1 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 12 9 125 1 RPH 51 29 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 11 11 130 1 RPH 52 30 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 11 9 120 1 RPH 53 31 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 11 9 220 2 RPH 54 59 Corylus colurna, Baumhasel 1 11 9 105 1 RPH 55 58 Carpinus betulus, Hainbuche 1 7 5 75 1 RPH 56 34 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 12 10 135 1 RPH 57 32 Celtis occidentalis, Zürgelbaum 1 7 6 75 1 JPH 58 34a Fraxinus spec., Esche 1 5 1 25 1 JPH 59 35 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 8 155 1 RPH 16 Baum Städt. Baum Nr. Gattung/Art Vitalität Baumhöhe [m] Kronendurch- messer [m] Stamm- umfang [cm] Stämmigkeit Entwicklungs- phase 60 36 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 9 265 2 RPH 61 37 Acer campestre, Feldahorn `Queen Elisabeth´ 0 4 2 25 1 JPH 62 38 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 17 13 370 2 RPH 63 39 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 18 6 185 1 RPH 64 40 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 18 6 155 1 RPH 65 41 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 18 9 210 1 RPH 66 42 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 18 10 195 1 RPH 67 44 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 7 200 2 RPH 68 45 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 18 16 640 4 APH 69 46 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 10 185 1 RPH 70 47 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 9 195 1 RPH 71 48 Robinia pseudoacacia, Robinie 1 16 9 180 1 RPH 72 49 Fraxinus ornus, Blumenesche 1 6 5 55 1 RPH 73 / Corylus avellana, Hasel 1 10 7 140 2 RPH 74 57 Robinia pseudoacacia, Robinie 2 13 14 290 2 RPH 75 56 Acer heldreichii, Griechischer Ahorn 1 5 5 60 1 JPH 76 55 Pyrus calleryana `Chantticleer´, Chinesische Wildbirne 1 5 4 50 1 JPH 17 Baum Städt. Baum Nr. Gattung/Art Vitalität Baumhöhe [m] Kronendurch- messer [m] Stamm- umfang [cm] Stämmigkeit Entwicklungs- phase 77 54 Pyrus calleryana `Chantticleer´, Chinesische Wildbirne 1 8 5 70 1 JPH 78 53 Pyrus calleryana `Chantticleer´, Chinesische Wildbirne 1 6 2 40 1 JPH 79 52 Pyrus calleryana `Chantticleer´, Chinesische Wildbirne 1 7 4 55 1 JPH 80 51 Pyrus calleryana `Chantticleer´, Chinesische Wildbirne 1 8 6 70 1 JPH 81 50a Populus x canadensis Hybride, Schwarzpappel- Hybride 1 17 10 185 1 RPH 82 50 Salix alba, Silberweide 1 16 19 325, 250, 305 3 APH 83 50b Fraxinus excelsior 'Diversifolia', Einblatt-Esche 1 5 2 35 1 JPH 84 43b Prunus avium, Vogelkirsche 1 7 5 55 1 JPH 85 43a Fraxinus ornus, Blumenesche 1 8 5 55 1 RPH 86 43 Acer pseudoplatanus, Bergahorn 1 9 5 55 1 RPH Tabelle 2: Verkehrssicherheit, zugehörige Maßnahmen, Dringlichkeitsstufen, Kontrollintervall Verkehrssicherheit siehe Anhang, Punkt II. a.; Dringlichkeitsstufen siehe Anhang, Punkt II. b. V = verkehrssicher, VNM = verkehrssicher nach Maßnahme, NAB = nicht abschließend bewertbar. Baum Städt. Baum Nummer baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 1 1 Stammaustriebe vereinzeln (4), Kronenpflege; Reiterate vereinzeln (4) Aufgrund der Reiterate konnte die Bruchsicherheit in der Krone nicht bewertet werden NAB jährlich 2 21 V 2 Jahre 3 2 V jährlich 4 3 V jährlich 18 Baum Städt. Baum Nummer baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 5 4 V jährlich 6 5 V jährlich 7 6 Lichtraumprofilschnitt (5) VNM jährlich 8 9 V jährlich 9 8 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 10 7 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 11 22 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 12 19 V 2 Jahre 13 17 V jährlich 14 16 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 15 15 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 16 11 V jährlich 17 12 V jährlich 18 13 Totholzentfernung (5) VNM jährlich 19 14 Totholzentfernung (5) VNM jährlich 20 32 V jährlich 21 31 V jährlich 22 30 V jährlich 23 29 V jährlich 24 28 V jährlich 25 27 V jährlich 26 26 V jährlich 27 25 V jährlich 27A 24 V jährlich 28 33 V jährlich 29 32 V jährlich 30 32b V jährlich 31 32c V jährlich 32 18 V jährlich 33 17 V jährlich 34 20 V jährlich 35 22 V jährlich 36 15 V jährlich 19 Baum Städt. Baum Nummer baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 37 14 V jährlich 38 13 V jährlich 39 23 Totholzentfernung (5) VNM jährlich 40 25 V jährlich 41 9 V jährlich 42 11 V jährlich 43 10 V jährlich 44 7 V jährlich 45 6 V jährlich 46 5 V jährlich 47 4 V jährlich 48 3 V jährlich 49 2 V jährlich 50 1 V jährlich 51 29 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 52 30 V jährlich 53 31 Einbau Kronensicherung 2 Tonnen Dynamisch (5) Aufgrund der Astanbindung sollte eine Kronensicherung eingebaut werden, um den Stämmling über der Straße zu sichern VNM jährlich 54 59 V jährlich 55 58 V jährlich 56 34 Totholzentfernung (5) VNM jährlich 57 32 V 2 Jahre 58 34a V 2 Jahre 59 35 V jährlich 60 36 Kroneneinkürzung (3) Stämmling Richtung Weg nach Riss in 3 Astgabel um 2 m einkürzen VNM jährlich 61 37 V 2 Jahre 62 38 V jährlich 63 39 Eingehende Untersuchung bis 2 m Stamm (2) Hohlklang am Stamm Richtung Weg NAB jährlich 64 40 V jährlich 65 41 V jährlich 66 42 V jährlich 20 Baum Städt. Baum Nummer baumpflegerische Maßnahme (Dringlichkeitsstufe) Bemerkung Verkehrssicherheit Kontrollintervall 67 44 V jährlich 68 45 V jährlich 69 46 V jährlich 70 47 V jährlich 71 48 V jährlich 72 49 V jährlich 73 / V jährlich 74 57 Totholzentfernung (4) VNM jährlich 75 56 V 2 Jahre 76 55 V 2 Jahre 77 54 V 2 Jahre 78 53 V 2 Jahre 79 52 V 2 Jahre 80 51 V 2 Jahre 81 50a V jährlich 82 50 V jährlich 83 50b V 2 Jahre 84 43b V 2 Jahre 85 43a V jährlich 86 43 V jährlich 2.3 Erhaltungsfähigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden kann. Wesentliche Grundlage ist die ZTV-Baumpflege6 in ihrer aktuellen Fassung. Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt und stehen dem Baumeigentümer zur Entscheidung an. Sie ist von einer Vielzahl von baumbiologischen Faktoren wie Vitalität, Entwicklungsphase, Standortbedingungen, Abschottungsverhalten oder Schadensursache abhängig. Bezüglich der Reststandzeit kann keine konkrete bzw. abschließende 6 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 21 Bewertung getroffen werden, da beispiel sweise klimatische Einflüsse oder die Auswirkung von Schaderregern nicht prognostiziert werden können. In den Tabellen wird die Codierung farb lich und nummerisch vorgenommen und wird wie folgt eingeteilt: EF1: kurzfristig erhaltungsfähig (aufgrund aktueller Schäden) EF2: mittelfristig erhaltungsfähig EF3: längerfristig erhaltungsfähig Die Bäume 1 (1), 11 (22) und 18 (13) werden aufgrund ihrer vorhandenen Schadsymptome und rückgängigen Vitalität als mittelfristig erhaltungsfähig eingestuft. Die Bäume 1 und 11 wurden gekappt. Baum 1 zeigt durch die vermehrte Reiteratbildung ein Kompensationswachstum. Baum 18 zeigt zum Zeitpunkt der Ortsbegehung einen Rückgang der Vitalität, in der Krone ist vermehrte Totholzbildung zu erkennen. Alle weiteren erfassten Bäume werden als langfristig erhaltungsfähig eingestuft. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt. 2.4 Erhaltungswürdigkeit der Bäume unabhängig der Baumaßnahme Die Erhaltungswürdigkeit versteht eine sachverständige Abwägung der Baumfunktion, der Bedeutung des Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter, wertvolle Habitatstrukturen, Raumwirkung sowie die Stand- und Wuchsform. Die Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation eingeschätzt. Weitergehende persönliche Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessen sparteien differenziert eingestuft werden. Baumfunktionen können gestalterischer, kulturhistorischer, klimatischer oder ökologischer Art sein. Die Einstufung der Erhaltungswürdigkeit umfasst eine qualifizierende Bewertung von „hoch“ bis „gering“. In den Tabellen wird die Codierung farblich und nummerisch vorgenommen und wie folgt eingestuft: 22 EW1: gering erhaltungswürdig (der Baum übernimmt keine prägende, gestalterische, ökologische oder mikroklimatische Funktion) EW2: neutral erhaltungswürdig (der Baum übernimmt die Grundfunktionen urbanen Grüns) EW3: hoch erhaltungswürdig ( der Baum übernimmt besondere Funktionen in gestalterischer, ökologischer und/oder mikroklimatischer Hinsicht) Die im Grünzug vorhandenen älteren und größeren Bäume sind als hoch erhaltungswürdig einzustufen, da sie maßgeblich zur Aufenthaltsqualität beitragen. Sie spenden Schatten, schaffen ein angenehmes Mikroklima und erfüllen eine zentrale Funktion für die Erholung der Besucherinnen und Besucher. Darüber hinaus prägen sie in hohem Maße das Gesamtbild und verleihen dem Grünzug ihren charakteristischen und gewachsenen Eindruck. Die Jungbäume, welche überwiegend als neutral erhaltungswürdig eingestuft wurden sind aktuell noch von geringerer Bedeutung für das Raumbild, da sie in Bezug auf Dimension, Wirkung und ökologische Leistungen weniger stark ins Gewicht fallen. Daher sind diese in der Regel mit einer neutralen Erhaltungswürdigkeit zu bewerten, auch wenn sie langfristig das Potenzial besitzen, künftig die Rolle der heute prägenden Altbäume zu übernehmen. Von insgesamt 87 erfassten Bäumen sind 13 Bäume aufgrund ihres Stammumfangs unter 60 cm nicht durch die Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt. Dies betrifft die Bäume 2 (21), 12 (19), 13 (17), 27A (24), 58 (34a), 61 (37), 72 (49), 76 (55), 78 (53), 79 (52), 83 (50b), 84 (43b), 85 (43a) und 86 (43). Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt. 23 Tabelle 3: Erhaltungsfähigkeit und Erhaltungswürdigkeit unabhängig der geplanten Baumaßnahme, BSS = Baumschutzsatzung. Baum Städt. Baum Nummer Erhaltungs- fähigkeit Erhaltungs- würdigkeit Bemerkung BSS 1 1 EF2 EW3 Ja 2 21 EF3 EW2 Jungbaum Nein 3 2 EF3 EW3 Ja 4 3 EF3 EW3 Ja 5 4 EF3 EW3 Ja 6 5 EF3 EW3 Ja 7 6 EF3 EW3 Ja 8 9 EF3 EW3 Ja 9 8 EF3 EW3 Ja 10 7 EF3 EW3 Ja 11 22 EF2 EW2 Gekappte Krone Ja 12 19 EF3 EW2 Jungbaum Nein 13 17 EF3 EW3 Nein 14 16 EF3 EW3 Ja 15 15 EF3 EW3 Ja 16 11 EF3 EW3 Ja 17 12 EF3 EW3 Ja 18 13 EF2 EW3 Ja 19 14 EF3 EW3 Ja 20 32 EF3 EW2 Ja 21 31 EF3 EW2 Ja 22 30 EF3 EW3 Ja 23 29 EF3 EW2 Ja 24 28 EF3 EW2 Ja 25 27 EF3 EW2 Ja 26 26 EF3 EW2 Ja 27 25 EF3 EW2 Ja 27A 24 EF3 EW2 Nein 24 Baum Städt. Baum Nummer Erhaltungs- fähigkeit Erhaltungs- würdigkeit Bemerkung BSS 28 33 EF3 EW3 Ja 29 32 EF3 EW2 Ja 30 32b EF3 EW2 Ja 31 32c EF3 EW3 Ja 32 18 EF3 EW3 Ja 33 17 EF3 EW3 Ja 34 20 EF3 EW2 Ja 35 22 EF3 EW3 Ja 36 15 EF3 EW3 Ja 37 14 EF3 EW3 Ja 38 13 EF3 EW3 Ja 39 23 EF3 EW3 Ja 40 25 EF3 EW3 Ja 41 9 EF3 EW3 Ja 42 11 EF3 EW3 Ja 43 10 EF3 EW3 Ja 44 7 EF3 EW3 Ja 45 6 EF3 EW3 Ja 46 5 EF3 EW3 Ja 47 4 EF3 EW3 Ja 48 3 EF3 EW3 Ja 49 2 EF3 EW3 Ja 50 1 EF3 EW3 Ja 51 29 EF3 EW2 Ja 52 30 EF3 EW2 Ja 53 31 EF3 EW2 Ja 54 59 EF3 EW2 Ja 55 58 EF3 EW2 Ja 56 34 EF3 EW3 Ja 57 32 EF3 EW3 Jungbaum Ja 58 34a EF3 EW2 Jungbaum Nein 59 35 EF3 EW3 Ja 60 36 EF3 EW3 Ja 25 Baum Städt. Baum Nummer Erhaltungs- fähigkeit Erhaltungs- würdigkeit Bemerkung BSS 61 37 EF3 EW2 Jungbaum Nein 62 38 EF3 EW3 Ja 63 39 EF3 EW3 Ja 64 40 EF3 EW3 Ja 65 41 EF3 EW3 Ja 66 42 EF3 EW3 Ja 67 44 EF3 EW3 Ja 68 45 EF3 EW3 Ja 69 46 EF3 EW3 Ja 70 47 EF3 EW3 Ja 71 48 EF3 EW3 Ja 72 49 EF3 EW2 Nein 73 / EF3 EW2 Ja 74 57 EF3 EW3 Ja 75 56 EF3 EW2 Jungbaum Ja 76 55 EF3 EW2 Jungbaum Nein 77 54 EF3 EW2 Jungbaum Ja 78 53 EF3 EW2 Jungbaum Nein 79 52 EF3 EW2 Jungbaum Nein 80 51 EF3 EW2 Jungbaum Ja 81 50a EF3 EW3 Ja 82 50 EF3 EW3 Faulstellen an Astungswunden Ja 83 50b EF3 EW2 Jungbaum Nein 84 43b EF3 EW2 Jungbaum Nein 85 43a EF3 EW2 Nein 86 43 EF3 EW2 Nein 3. Bauvorhaben 3.1 Planung Die Planung zur Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ in Darmstadt sieht vor allem größere bauliche Veränderungen vor. Zentrale Elemente sind die Neugestaltung und Erweiterung der Spiel- und Sportflächen, 26 darunter ein modernisierter Wasserspielplatz, neue Sandspiel- und Kletterbereiche, eine Calisthenics-Anlage, Tischtennisplatten sowie ein aufgewerteter Bolzplatz. Das Wegenetz wird in weiten Teilen erneuert und durch verschiedene Beläge wie wassergebundene Decken, Beton- und Rasenpflaster aufgewertet, wodurch auch neue barrierearme Verbindungen entstehen. Die landschaftsgestalterischen Maßnahmen umfassen die Pflanzung neuer Gehölzgruppen und Blumenwiesen, die Verpflanzung einzelner Bäume sowie den Erhalt prägender Bestandsbäume. Prägnante Gestaltungselemente wie Holzdecks, Findlingsgruppen und ein Spielband aus verschiedenen Kiesen und Sanden ergänzen das neue Nutzungskonzept und schaffen vielfältige Aufenthalts- und Bewegungsbereiche. 27 Abb. 5: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Süd, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 28 Abb. 6: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Spielplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 29 Abb. 7: Vorabzug Entwurfsplan Bereich Nord, Bolzplatz, Plannummer: L01, Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“, Quelle: MANNLandschaftsarchitektur, Stand 20.03.2025, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 30 3.2 Schutzabstände Hinweise für Schutzmaßnahmen von Bäumen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind der R SBB7 und der DIN 18 9208 entnommen. Ein Baum muss u. a. gegen mechanische Schäden durch sämtliche Bauvorgänge im Kronen-, Stamm- und Wurzelraum wirksam geschützt werden. Die Ausdehnung dieses Schutzraumes bezieht sich auf den Wurzelbereich, der als Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufbereich) zuzüglich 1,50 m (bei Säulenformen zuzüglich 5,00 m) definiert ist. Sind bauliche Maßnahmen (Gräben, Baugruben, Gründungen etc.) im Wurzelbereich in begründeten Ausnahmenfällen nicht vermeidbar, ist mindestens ein Abstand vom Baum zum Eingriff mit dem vierfachen Stammumfang einzuhalten, bei Bäumen unter 20 cm Stammdurchmesser mindestens 2,50 m. In diesen Fällen ist wurzelschonend zu arbeiten, durch die Einleitung und Ausführung von Schutzmaßnahmen. Üblicherweise liegt der vierfache Stammumfang unter dem theoretischen Wurzelraum (Kronentraufe + 1,50 m) . Durch erfolgte Rückschnitte beengte bauliche Verhältnisse oder Dichtstand kann es jedoch zu einer Umkehrung kommen. Mit diesen Angaben sind die Schutzabstände zwischen Baum und Bau klar definiert, bleiben jedoch stets theoretischer Art, da die Eigenheiten des Baumes, des Bodens und damit der tatsächlichen Wurzelausdehnung nicht berücksichtigt werden. Tabelle 4 stellt die grundsätzlichen Schutzabstände f ür die Bäume dar. Eine Übertragung der eingemessenen Baumstandorte, der Stammumfänge und der Kronenradien zzgl. Schutzzone in die Planunterlagen ist zu empfehlen. 7 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2023): R SBB. Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen 8 DIN 18 920 (2014): Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 31 Tabelle 4: Zu schützender Wurzelbereich des Baumes sowie Mindestabstand zum Baum in „zu begründenden Ausnahmefällen“ (nach RAS-LP 4 (bzw. R SBB) und DIN 18 920) Baum Städt. Baum Nummer Kronendurch- messer Stamm- umfang Zu schützender Wurzelbereich (Kronenradius + 1,50 m) Mindestabstand bei zwingend erforderlichen Arbeiten im Wurzelbereich (4 * Stammumfang) [m] [cm] [m] [m] 1 1 10 250 6,5 10 2 21 3 25 3 1 (2,5) 3 2 5 115 4 4,6 4 3 5 155 4 6,2 5 4 5 65 4 2,6 6 5 6 90 4,5 3,6 7 6 8 140 5,5 5,6 8 9 12 260 7,5 10,4 9 8 10 230 6,5 9,2 10 7 11 250 7 10 11 22 7 195 5 7,8 12 19 4 25 3,5 1 (2,5) 13 17 6 50 4,5 2 (2,5) 14 16 16 265 9,5 10,6 15 15 20 290 11,5 11,6 16 11 9 110 6 4,4 17 12 8 90 5,5 3,6 18 13 12 225 7,5 9 19 14 12 190 7,5 7,6 20 32 6 140 4,5 5,6 21 31 5 110 4 4,4 22 30 8 135 5,5 5,4 23 29 6 125 4,5 5 24 28 6 95 4,5 3,8 25 27 7 90 5 3,6 26 26 6 120 4,5 4,8 27 25 7 160 5 6,4 27A 24 3 45 3 1,8 (2,5) 28 33 7 95 5 3,8 29 32 7 135 5 5,4 30 32b 6 115 4,5 4,6 31 32c 6 160 4,5 6,4 32 18 10 160 6,5 6,4 33 17 11 390 7 15,6 34 20 10 115 6,5 4,6 35 22 11 120 7 4,8 36 15 10 175 6,5 7 37 14 15 185 9 7,4 38 13 11 120 7 4,8 39 23 11 140 7 5,6 40 25 11 150 7 6 41 9 11 125 7 5 42 11 10 120 6,5 4,8 43 10 11 110 7 4,4 44 7 9 100 6 4 32 Baum Städt. Baum Nummer Kronendurch- messer Stamm- umfang Zu schützender Wurzelbereich (Kronenradius + 1,50 m) Mindestabstand bei zwingend erforderlichen Arbeiten im Wurzelbereich (4 * Stammumfang) [m] [cm] [m] [m] 45 6 10 125 6,5 5 46 5 10 125 6,5 5 47 4 10 115 6,5 4,6 48 3 13 140 8 5,6 49 2 9 130 6 5,2 50 1 9 125 6 5 51 29 11 130 7 5,2 52 30 9 120 6 4,8 53 31 9 220 6 8,8 54 59 9 105 6 4,2 55 58 5 75 4 3 56 34 10 135 6,5 5,4 57 32 6 75 4,5 3 58 34a 1 25 2 1 (2,5) 59 35 8 155 5,5 6,2 60 36 9 265 6 10,6 61 37 2 25 2,5 1 (2,5) 62 38 13 370 8 14,8 63 39 6 185 4,5 7,4 64 40 6 155 4,5 6,2 65 41 9 210 6 8,4 66 42 10 195 6,5 7,8 67 44 7 200 5 8 68 45 16 300 9,5 12 69 46 10 185 6,5 7,4 70 47 9 195 6 7,8 71 48 9 180 6 7,2 72 49 5 55 4 2,2 (2,5) 73 / 7 140 5 5,6 74 57 14 290 8,5 11,6 75 56 5 60 4 2,4 (2,5) 76 55 4 50 3,5 2 (2,5) 77 54 5 70 4 2,8 78 53 2 40 2,5 1,6 (2,5) 79 52 4 55 3,5 2,2 (2,5) 80 51 6 70 4,5 2,8 81 50a 10 185 6,5 7,4 82 50 19 305 11 12,2 83 50b 2 35 2,5 1,4 (2,5) 84 43b 5 55 4 2,2 (2,5) 85 43a 5 55 4 2,2 (2,5) 86 43 5 55 4 2,2 (2,5) 33 4. Bewertung der Bäume hinsichtlich des Bauvorhabens Bereich Süd: Baum 1 Im Bereich von Baum 1 ist ein Aushub im südöstlichen Rand des Kronentraufbereiches vorgesehen. Die Arbeiten sollten vorsichtig und mit besonderer Rücksicht auf den Wurzelraum erfolgen. Baum 8–10 Für die Bäume 8 bis 10 ist vorgesehen, den Aushub des Bodens im zu schützenden Wurzelraum zu verteilen. Der Aushub sollte außerhalb des zu schützenden Wurzelraumes der Bäume verteilt werden, um den Luft - und Gasaustausch des Bodens nicht zu beeinflussen. Baum 11 Bei Baum 11 handelt es sich um eine zuvor gekappte Pappel. Die im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden soll. Durch die starke Kappung kann es zu Einfaulungen an den Kappungsstellen kommen. Der Baum wird durch die Schädigung als mittelfristig erhaltungsfähig eingestuft. Baum 12 Bei Baum 12 verlaufen geplanter Aushub und Wegführung sehr nah am Stamm. Daher sollte geprüft werden, ob eine Verpflanzung möglich ist oder alternativ eine Wurzelbrücke zur Wegeführung hergestellt werden kann. Baum 13–15 Die Aushubarbeiten bei den Bäumen 13 bis 15 erfolgen im südwestlichen Bereich des Kronentraufbereiches. Hierbei ist der Einsatz eines Saugbaggers oder der Aushub mittels Handschachtung notwendig , um die Wurzeln möglichst schonend freizulegen. Baum 16 Am östlichen Rand des Kronentraufbereiches von Baum 16 ist ein Aushub erforderlich. Dieser sollte mittels Saugbagger oder in Handschachtung erfolgen, um Schäden im Wurzelraum zu vermeiden. Baum 19 Bei Baum 19 ist ein Aushub im nördlichen Kronentraufbereich vorgesehen. Auch hier wird die Durchführung mittels Saugbagger empfohlen, um die Wurzeln bestmöglich zu schützen. 34 Bereich Spielplatz (Mitte) Baum 28 und 29 Im südlichen Kronentraufbereich der Bäume 28 und 29 ist ein Aushub vorgesehen, der mit einem Saugbagger oder in Handschachtung durchgeführt werden sollte. Bei Baum 29 erfolgt der Eingriff sehr nah am Stamm, in diesem Bereich sollte geprüft werden, ob der Aushub minimiert oder verschoben werden kann. Baum 33 Bei Baum 33 ist ein Aushub im südlichen Bereich des Kronentraufbereiches geplant. Die Arbeiten betreffen den äußeren Kronenbereich und sollten in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. Baum 36 und 37 Im Bereich der beiden Bäume ist ein Bodenabtrag innerhalb der Kronentraufbereiche vorgesehen. Der Aushub sollte in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. Baum 38 und 39 Die Bäume 38 und 39 sind von einem Aushub im Kronentraufbereich betroffen. Zusätzlich soll westlich der Bäume Boden aufgetragen werden. Der Bodenauftrag sollte außerhalb der zu schützenden Wurzelräume der Bäume erfolgen. Baum 40 und 41 Die geplante Wegführung zwischen den Bäumen 40 und 41 tangiert den Kronentraufbereich nur geringfügig. Bei wurzelschonender Arbeitsweise können die Bäume erhalten werden. Der vorgesehene Bodenabtrag im Bereich der Bäume sollte in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. Baum 46 und 47 Zwischen den Bäumen 46 und 47 soll ein Kiesbett angelegt werden. Der erforderliche Aushub ist hier mittels Saugbagger durchzuführen. Baum 51, 52 und 53 Die Bäume 51 bis 53 könnten nur mit erheblichem Aufwand und dem Einbau von Wurzelbrücken erhalten 35 werden. Aufgrund der Geländeunterschiede ist ein Bodenabtrag im Kronentraufbereich sehr schwierig. Als Alternative sollte eine Umlegung des Weges geprüft werden. Bereich Nord Bäume 59 – 64 Zwischen den Bäumen 59 – 64 ist die Anlage eines neuen Weges vorgesehen. Dieser verläuft lediglich im äußeren Kronentraufbereich, sodass der Wurzelraum weitgehend geschont bleibt. Erforderliche Tiefbauarbeiten sollten in Handschachtung oder mittels Saugbagger durchgeführt werden. Baum 76 – 78 Bei den Bäumen 76 bis 78 soll ein Bodenauftrag erfolgen. Dieser liegt außerhalb der Kronentraufbereiche und ist damit unbedenklich für den Wurzelraum. Baum 81 An Baum 81 ist ein Bodenauftrag geplant. Der zu schützende Wurzelraum ist hierbei jedoch vollständig auszusparen, um Beeinträchtigungen des Wurzelraumes zu vermeiden. 5. Maßnahmenempfehlung Baumschutz Grundsätzlich gilt: Für Bäume, die einer Baumschutzsatzung oder sonstigen Rechtsvorschriften unterliegen, sind jegliche Eingriffe in den Baum mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Verbotstatbestände in den Satzungen beziehen sich i. A. auf Schädigungen und Beeinträchtigungen im Kronen -, Stamm- und Wurzelraum und erfordern gegebenenfalls eine Genehmigung durch die Behörde. Das vorliegende Gutachten ersetzt dieses Genehmigungsverfahren nicht. Allgemeine Schutzmaßnahmen Hintergründe zum Schutz von Bäumen, speziell im Bereich von Baustellen, werden im Anhang ausgeführt. Hier werden zudem sämtliche allgemeine Schutzmaßnahmen genannt, die vor, während und ggf. nach Bauablauf einzuhalten sind. • Stammschutz: An den von der Baumaßnahme betroffenen Bäumen ist ein fachgerechter Stammschutz aus Drainagerohr als Puffer am Stamm, mit umlaufender Holzbohlenabdeckung 36 anzubringen. Er muss während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. Die Holzbohlen dürfen nicht auf den Wurzelanläufen aufliegen. • Wurzelschutz: Der zu schützende Wurzelraum (Kronentraufbereich + 1, 5 m) sowie unbefestigte Grünflächen sollten mit einem ortsfesten 2 Meter hohen Zaun vor Befahrung und dem Lagern von Baumaterial geschützt werden. Sollte eine Befahrung des zu schützenden Wurzelraumes unvermeidbar sein, ist dieser entsprechend vor Verdichtung zu schützen. • Tiefbaueingriffe im Wurzelraum: Arbeiten im zu schützenden Wurzelraum sollten ausschließlich per Handschachtung oder mittels Saugbagger erfolgen. Wurzeln ab 2 cm Durchmesser sind zu erhalten und bei Freilegung mit Vlies oder Jute abzudecken und feucht zu halten. Erforderliche Wurzelschnitte sollten mit der baumschutzfachlichen Baubegleitung und dem Baumeigentümer abgestimmt werden. • Die Baumaßnahme sollte durch eine baumschutzfachliche Baubegleitung betreut werden. Sachverständigenbüro Baum 4 GmbH Mark Giesen (M.Sc. Urbanes Baum- und Waldmanagement, FLL-zert. Baumkontrolleur) 37 6. Fotodokumentation Abb. 8: Baum 1 Abb. 9 Baum 10 (r), Baum 9 (m), Baum 8 (l) Abb. 10: Baum 11 Abb. 11: Baum 18 38 Abb. 12: Baum 33 Abb. 13: Baum 36 Abb. 14: Oberflächennahe Wurzeln Baum 36 Abb. 15: Baum 39 39 Abb. 16: Oberflächennahe Wurzeln Baum 39 Abb. 17: Baum 41 Abb. 18: Baum 52 (l) und Baum 53 (r) Abb. 19: Baum 60 und 61 40 Abb. 20: Bereich zwischen den Bäumen 59 und 64 für den geplanten Weg Abb. 21: Baum 63 (r) und Baum 64 (l) Abb. 22: Baum 68 Abb. 23: Baum 74 41 Abb. 24: Baum 81 (Pappel r) Baum 82 (Weide l) Abb. 25: Baumumfeld der Pappel und Weide Abb. 26 Einfaulung Baum 82 Abb. 27 Baum 86 42 7. Anlage Begrifflichkeiten Im Rahmen einer Vorprüfung zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen werden sämtliche Daten erhoben, die zur Bewertung des Baumes erforderlich sind. Im Allgemeinen fallen hierunter Angaben zur Verkehrssicherheit, zur Erhaltungswürdigkeit und zur Erhaltungsfähigkeit des Baumes sowie eine Darstellung von Schutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Schadensminimierung. Im Einzelfall sind darüber hinaus weitere Untersuchungen erforderlich (Eingehende Untersuchungen zur Stand- oder Bruchsicherheit des Baumes, artenschutzfachliche Prüfung des Baumes, Wurzelsuchschachtungen), die i. d. R. Gegenstand gesonderter Gutachten sind. Die nachfolgenden Erläuterungen geben einen Überblick über die im Gutachten verwendeten Fachbegriffe. 1. Verkehrssicherheit Die Baumkontrolle wird als visuelle Kontrolle vom Boden aus gemäß der FLL -Baumkontrollrichtlinie9 durchgeführt. Deren Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen .10 Die Arbeiten werden als visuelle Kontrolle vom Boden aus ausgeführt. Zunächst werden sämtliche Grunddaten erhoben. Die Maße des Kronendurchmessers beruhen auf Abmessung der breitesten Kronenbereiche. Der Stammumfang wird in 100 cm Stammhöhe gemessen; bei mehrstämmigen Bäumen gilt die Summe aller Stämmlinge. Im Ergebnis wird die Verkehrssicherheit des Baumes festgestellt. Hierbei werden die folgenden drei Kategorien unterschieden: 9 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (2020): Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen 10 vgl. §823 BGB und §839 BGB 43 verkehrssicher Wenn weder Teile noch die Gesamtheit des Baumes eine vorhersehbare, konkrete Gefahr darstellen, werden die Bäume als verkehrssicher eingestuft. Verkehrssichere Bäume bedürfen bis zur nächsten Regelkontrolle keiner Maßnahmen. Für diese Bäume können jedoch Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe 6 (siehe Abschnitt 1.1) ausgewiesen werden. nicht verkehrssicher Bedürfen Bäume einer baumpflegerischen Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder müssen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden , werden diese als nicht verkehrssicher eigestuft. Diese Kategorie ist immer mit der Ausweisung einer oder mehrerer konkreter Maßnahmen sowie einer zugeordneten Dringlichkeitsstufe für die Ausführung der Maßnahme verbunden. nicht abschließend bewertbar Wenn die Verkehrssicherheit von Bäumen auf Grund nicht abschätzbarer Mängel oder aufgrund von Fremdbewuchs, dichtem Unterwuchs, massiven Stockaustrieben oder – speziell bei Platanen – bei Verdacht auf einen Massariabefall nicht eindeutig beurteilt werden kann, werden diese als nicht abschließend bewertbar eingestuft. Gleiches gilt für Bäume mit Kronensicherungen, deren Tauglichkeit nicht eindeutig beurteilt werden kann. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit der Dringlichkeitsstufe 2 ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die ausgewiesenen Maßnahmen zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung durchzuführen sind. Eine Abarbeitung der Maßnahmen im Zuge einer der anderen Dringlichkeitsstufen ist in keinem Fall ausreichend. Wurden die Maßnahmen durchgeführt, ist nach gesonderter Beauftragung zwingend eine sofortige Nachuntersuchung des Baumes anzuberaumen, um dessen Zustand zweifelsfrei klären zu können. Ohne die Nachuntersuchung ist die Verkehrssicherheit des betreffenden Ba umes weiterhin unklar. Die Nachuntersuchung ist nicht notwendig bei der Massariakontrolle sowie bei der Kontrolle der Kronensicherung. 44 Auch Bäume, an denen eine Eingehende Untersuchung stattfinden soll, werden als nicht abschließend bewertbar eingestuft (siehe Abschnitt 1.5). 1.1 Dringlichkeitsstufen Wird im Zuge der Baumkontrollen ein Handlungsbedarf festgestellt, so resultiert daraus die Festlegung einer oder mehrerer konkreter Maßnahmen und im Regelfall die jeweilige Zuweisung einer Dringlichkeitsstufe. Der durch die Dringlichkeitsstufe festgelegte Abarbeitungszeitraum sollte nicht überschritten werden. Es werden die Dringlichkeitsstufen 1 bis 6 verwendet. Die Dringlichkeitsstufen werden wie folgt definiert: Stufe 1: Gefahr im Verzug Die Ausweisung dieser Dringlichkeitsstufe erfordert eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen , da eine konkrete Gefahrensituation besteht. Diese Dringlichkeitsstufe kommt beispielsweise für Bäume mit abgerissenen Kronenteilen zum Einsatz, die akut abbruchgefährdet sind oder für Bäume, die akut standsicherheitsgefährdet sind. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. Stufe 2: Handlungsbedarf ohne schuldhafte Verzögerung Ist einer Maßnahme keine Dringlichkeitsstufe zugeordnet, so handelt es sich um einen Baum, der nicht abschließend bewertbar ist. Ein konkreter Abarbeitungszeitraum kann für diese Bäume nicht angegeben werden, die Abarbeitung der Maßnahme sollte aber zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Stufe 3: Handlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen Die Durchführung der Maßnahmen sollte innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. Stufe 4: Handlungsbedarf innerhalb von 2 Monaten Die Durchführung der Maßnahme sollte innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. 45 Stufe 5: Handlungsbedarf innerhalb von 6 Monaten Die Durchführung der Maßnahme sollte innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Der Baum wird als verkehrssicher nach Maßnahme eingestuft. Stufe 6: pflegerisch empfohlene Maßnahmen Maßnahmen zur Bestandspflege und Bestandserhaltung werden in nächster Zeit erforderlich. Bäume, die ausschließlich mit Maßnahmen der Stufe 6 belegt sind, sind weiterhin als verkehrssicher eingestuft. Die Maßnahmenbeschreibung erfolgt gemäß der ZTV-Baumpflege11 in ihrer aktuellen Fassung. 1.2 Regelkontrollintervalle Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt d ie Einstufung in die Regelkontrollintervalle nach der FLL - Baumkontrollrichtlinie sowie nach der Einschätzung der Vor -Ort-Situation durch den verantwortlichen Baumkontrolleur. Je nach der berechtigten Sicherheitserwartung an den Verkehr sowie dem Zustand des Baumes und dessen Entwicklungsphase werden Kontrollintervalle von einem bis drei Jahren zugeordnet. Entsprechend der Richtlinie sollten die Regelkontrollen abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand durchgeführt werden. Die Überschreitung sollte nicht mehr als 3 Monate betragen. Für Bäume einer Anlage in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, jedoch ohne Besonderheiten, können einheitliche Intervalle festgelegt werden. 11 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 46 1.3 Vitalitätsansprache Die Vitalitätsansprache der Bäume erfolgt in Anlehnung an die Einteilung nach ROLOFF (2001)12. Dazu werden die Kronenform, das Trieblängenwachstum und die Verzweigung im oberen Kronenbereich betrachtet. Vitalitätsstufe 0 (Explorationsphase) Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus Langtrieben mit gleichmäßiger, netzartiger Verzweigung. Die Krone ist harmonisch geschlossen, die Belaubung dicht. Vitalitätsstufe 1 (Degenerationsphase) Der Baum besitzt eine Kronenverzweigung aus kürzeren Langtrieben, die seitliche Verzweigung besteht aus Kurztrieben (Spießstrukturen). Das Kronenbild ist zerfranst, es findet eine Desynchronisation des Wachstums statt. Vitalitätsstufe 2 (Stagnationsphase) Die Verzweigung ist durch Kurztriebe bestimmt, auch die Wipfeltriebe sind betroffen. Es beginnt eine Verlichtung der Krone von oben, Pinselstrukturen treten auf. Vitalitätsstufe 3 (Resignationsphase) Die Krone zerfällt, Wipfeldürre tritt auf, es kommt zur Sekundärkronenbildung. Vitalitätsstufe 4: (Abgestorben) Diese Stufe stellt im eigentlichen Sinne keine Vitalitätsstufe dar, wird jedoch aus Gründen der Dokumentation festgehalten. 12 Roloff, A. (2001): Baumkronen - Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens 47 Vitalitätsstufe N (nicht bewertbar) Aufgrund starker Eingriffe in die Kronenstruktur, z. B. durch Kappungen oder starken Rückschnitt, kann die Vitalität des Baumes derzeit nicht bewertet werden. Nach einem Rückschnitt kann die Vitalität erst nach 5 Jahren wieder beurteilt werden. Nach einer Kappung bedarf es 10 Jahre, um eine Vitalitätsansprache sinnvoll zu ermöglichen. 1.4 Alterseinstufung Die Einstufung in Altersklassen richtet sich nach der aktuellen Fassung der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Danach erstreckt sich die Jugendphase in der Regel über 15 Jahre Standzeit. Die Reifephase erstreckt sich baumartabhängig von 15 bis ca. 50 bis 80 Jahre Standzeit. Ab 50 bis 80 Jahre Standzeit geht der Baum in die Alterungsphase über; sie endet mit dem Absterbeprozess des Baumes, der sich art- und standortspezifisch über Jahre erstrecken kann. 1.5 Eingehende Untersuchungen Werden während der Kontrolle Schadmerkmale entdeckt, die durch die fachlich qualifizierte Sichtkontrolle vom Boden aus nicht abschließend geklärt werden können und Zweifel über die Verkehrssicherheit offenlassen, sind Eingehende Untersuchungen erforderlich. Ursachen können beispielsweise umfangreiche Fäulen, Pilzbefall oder Höhlungen sein. Der Baum erhält den Status „nicht abschließend bewertbar“. Die Umsetzung der Maßnahme muss zeitnah und ohne schuldhafte Verzögerung erfolgen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eingehende Untersuchungen sind nicht Bestandteil der regulären Baumkontrolle, sondern müssen gesondert beauftragt werden. 48 2. Erhaltungswürdigkeit Die Erhaltungswürdigkeit bedeutet eine sachverständige Abwägung der Baumwirkung, der Bedeutung des Baumes im Hinblick auf die Baumart, das Baumalter sowie die Stand - und Wuchsform. Die Erhaltungswürdigkeit eines Baumes wird neutral anhand der Vor-Ort-Situation eingeschätzt. Weitergehende persönliche Interessen und emotionale Bindungen an einen Baumbestand sind auf diese Weise nicht greifbar. Insoweit kann die Erhaltungswürdigkeit durch die Interessensparteien differenziert eingestuft werden. Ein Baum kann aus städtebaulicher, gestalterischer Sicht besonders bedeutsam sein, bei Altbäumen ebenso im Hinblick auf seine historische Bedeutung am Standort. Die ökologische Funktion vom Bäumen liegt in deren Nutzen für wildlebende Tierarten, bspw. Vögel, Fledermäuse und Käfer, die auf strukturreiche Bäume als Fortpflanzungs-, Ruhe- oder Überwinterungsstätte angewiesen sind. Darüber hinaus weisen gesunde, belaubte Bäume immer auch positive mikroklimatische Funktionen auf, indem sie (insbesondere im urbanen Raum) temperaturausgleichend wirken und Umweltbelastungen puffern. 3. Erhaltungsfähigkeit Erhaltungsfähig ist ein Baum, wenn er nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik mit baumpflegerischen Mitteln in seinem Habitus und seinen positiven Baumfunktionen erhalten werden kann. Monetäre Aspekte werden nicht berücksichtigt. Wesentliche G rundlage ist die ZTV -Baumpflege in ihrer aktuellen Fassung. 4. Artenschutzfachliche Prüfung des Baumes Die artenschutzfachliche Prüfung eines Baumes dient der Fest stellung wildlebender Tierarten und deren Lebensstätten (Grundlage § 44 BNatSchG), insb. im Hinblick auf geplante Eingriffe am Baum. 49 5. Schutz von Bäumen auf Baustellen Der Schutz und Erhalt von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen ist unter anderem Gegenstand der RAS- LP 4 13, der DIN 18 920 14, der ZTV -Baumpflege15, der M EVB 16 und der DWA -M 16217. Die aktuelle R SBB 18 ersetzt die RAS-LP 4 und stellt die inhaltliche Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen und für die Maßnahmenempfehlungen im vorliegenden Gutachten dar. Die H ArtB19 berücksichtigt u. a. den Baum als Lebensraum für wildlebende Tierarten. Der Schutz von Bäumen zielt auf deren vielfältige Ökosystemleistungen und Wohlfahrtswirkungen ab, die von subjektiven Erlebniswerten bis zu ökonomisch bilanzierbaren Effekten reichen20. Der Schutz und Erhalt von Bäumen ist durch europarechtliche Vorgaben (FFH -Richtlinie, Vogelschutz -Richtlinie), das Bundesnaturschutzgesetz mit den entsprechenden landesrechtlichen Ausführungen, sowie durch kommunale Baumschutzsatzungen und Bebauungspläne auf rechtlicher Ebene gesichert. 13 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (1999): RAS-LP 4. Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen 14 Deutsches Institut für Normung e. V. (2014): DIN 18920. Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 15 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2017): ZTV -Baumpflege. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 16 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen ( 2019): M EVB. Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand 17 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (2013): DWA -M 162. Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle 18 Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (2023): R SBB. Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen 19 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): H ArtB. Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen 20 Lichtenauer, A., Gaiser, O., Streckenbach, M. (2023): Praxishandbuch Bäume und Baustellen. Baumschutz von der Planung bis zur Ausführung 50 Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Schutz eines Baumes von Maßnahmen zur Schadensminimierung zu unterscheiden. Im baulichen Kontext steht der Baum mit seiner Krone, seinem Stamm und insbesondere mit seinem Wurzelraum im entsprechenden räumlichen Umfeld. Schutzmaßnahmen im engeren Sinn berücksichtigen den Baum in allen Ebenen. Eine Schadensminimierung dagegen entschärft die Folgen eines baulichen Eingriffs in den Baumkörper, meist jedoch mit Konsequenzen für den Baumzustand verbunden. Die Anwendung von Maßnahmen auf Bäume im Rahmen eines Bauvorhabens ist stets im Einzelfall zu prüfen und bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Baum im Kontext des Bauvorhabens - von der Erfassung des Baumes über die Prüfung vorliegender Pläne bis zur Interpretation der Auswirkungen der Baulichkeiten auf den Baum. Mitunter können neben Standardmaßnahmen auch fallbezogene Sonderlösungen gefunden werden. Die o. g. Richtlinien und Normen definieren sowohl echte Schutzmaßnahmen als auch Maßnahmen zur Schadensminimierung. Nachfolgend werden die wichtigsten Fakten und Baumschutzmaßnahmen zusammengefasst. Zur Vertiefung des Themas „Schutz von Bäumen auf Baustel len“ ist die entsprechende Fachliteratur heranzuziehen. Über Begehungen während des Bauvorhabens („baumschutzfachliche Baubegleitung“) können die Schutzmaßnahmen auf ihre Eignung und Einhaltung hin überprüft werden. 5.1 Schutzgut Baum Der Baum setzt sich aus der Krone, dem Stamm und dem Wurzelraum zusammen. Während die Krone und der Stamm oberirdisch und damit sichtbar sind, ist der Wurzelbereich i. d. R. verborgen im Boden. Ein Hauptteil der Schutzmaßnahmen betrifft den Wurzelbereich und den umgebenden Boden. Die im Gutachten verwendeten Begrifflichkeiten, die äußere Anatomie des Baumes betreffend, sind in Abb. 1 dargestellt. Die Einteilung der Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege: Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser von < 0,1 cm. Wesentliche Funktion: Wasser - und Nährstoffaufnahme 51 Feinwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und Nährstoffaufnahme Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 0,5 cm bis 2,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 2,0 cm bis 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Verankerung, Wasser- und Nährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen Wurzeln bis 2 cm sind vorrangig der Versorgung des Baumes nützlich, dienen aber in ihrer Gesamtheit auch der Verankerung. Wurzeln ab 2 cm Durchmesser verankern den Baum im Boden, leiten Wasser und Nährstoffe und dienen als Speicher der Reservestoffe. Schäden in der Krone, am Stamm und im Wurzelbereich des Baumes – direkt an den Wurzeln, aber auch im umgebenden Boden – führen zu Veränderungen am Baum. Diese Veränderungen sind in der Regel nicht reversibel und können bis zum Absterben des Baumes oder zu seiner mangelnden Stand- und Bruchsicherheit führen, nachfolgend einige Beispiele: ▪ Feinwurzelverluste unterbrechen die Versorgung des Baumes, was sich in mangelnder Vitalität zeigt ▪ beim Anlegen einer Baugrube werden Starkwurzeln abgerissen; diese geschädigten Wurzeln faulen in der Folge unbemerkt bis zum Wurzelhals und führen zu einer eingeschränkten Standsicherheit des Baumes ▪ Veränderungen im Porenvolumen der oberen Bodenschichten aufgrund bspw. einer Befahrung mit dem Radlader führen zu einer Unterversorgung von Feinwurzeln mit Sauerstoff; die Feinwurzeln sterben ab ▪ mechanische Verletzungen am Stamm führen zu einer offenen Wunde und stellen eine Eintrittspforte für Pilze dar; die Bruchsicherheit des Baumes wird herabgesetzt ▪ Astbrüche in der Krone verändern den Habitus des Baumes drastisch und setzen seine gestalterische Funktion sowie seine Fotosyntheseleistung herab 52 5.2 Der Schutzbereich eines Baumes Der Wurzelbereich eines Baumes ist definiert als Kronentraufbereich + 1,5 m. Dies ist der zu schützende Wurzelbereich. Handelt es sich um schmalkronige Bäume (z. B. Säulenformen) beträgt der seitliche Zuschlag 5 m. Der Stamm und die Krone des Baumes sind im Baugeschehen sichtbar und Schäden in diesen Bereichen sind leichter zu erkenne n als im Wurzelbereich. Die Krone ist in ihrer horizontalen Ausdehnung zu beachten (Kronendurchmesser), bei unregelmäßigen Kronen wird der Kronendurchmesser gemittelt. Darüber hinaus werden die Kronenansatzhöhe und somit theoretische Überschneidungen von Krone und bspw. Schwenkbereichen von Baufahrzeugen oder Gebäudekubaturen berücksichtigt. Der Wurzelbereich stellt eine Tabu-Zone für die folgenden Eingriffe dar: • Bodenverdichtung (insb. Befahren, Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für Baustoffe und Baustellenmaschinen) • Baugrundverdichtung • Bodenversiegelung • Erdarbeiten mit Bodenauftrag oder Bodenabtrag • Baugruben, Baugräben • chemische Verunreinigungen/Erosion/Hitze • Vernässung und Überstauung • mechanische Schäden Wurzeln ab 2 cm sind nach DIN 18920 grundsätzlich zu erhalten. Als effektiv durchwurzelter Bodenhorizont kann von einer Tiefe von bis zu 150 cm ausgegangen werden 21. Eine Prognose des tatsächlichen Wurzelverlaufs ist nicht möglich, da baum artentypisches, genetisch bedingtes Wachstum von Wurzeln an veränderten Stadt- und Straßenstandorten außer Kraft gesetzt wird. Die Bäume passen sich in ihrem Wurzelwachstum den sta ndörtlichen Gegebenheiten an. So können sich Wurzeln baumartabhängig auch in mehreren Metern Tiefe erstrecken, wenn die Bedingungen für die Wurzeln dort attraktiv sind. Umgekehrt, v. a. über verdichteten Schichten, können sich Wurzeln auf die 21 Balder, H. (1998): Die Wurzeln der Stadtbäume 53 oberflächennahen Bereiche konzentrieren. Zudem fördern Hindernisse oder Inhomogenitäten im Boden (Bauschutt, unterirdische Infrastruktur etc.) unregelmäßiges Wurzelwachstum. Über Wurzelsuchschachtungen im Vorfeld eines geplanten Eingriffs kann das tatsächliche Wurzelwachstum geprüft werden. Krone und Stamm sind zu schützen vor: • mechanischen Schäden • chemischen Verunreinigungen/Hitze (z. B. Hitze durch Motoren) • Folgen einer Freistellung 5.3 Maßnahmen zum Schutz des Baumes Nur ein Schutz des gesamten Wurzelbereichs (und des Stamm - und Kronenraumes) über die Dauer der Baumaßnahme kann den Baum in seinem Zustand erhalten. 5.3.1 Baumschutzzaun Die zielführende Maßnahme ist der Baumschutzzaun (Abb. 2) , der den gesamten Wurzelbereich (Kronentraufbereich + 1,5 m) umgibt: • 2 m hoch, aus Holz, Maschendraht, Bauzäune mit Erdhülsen, (mind. 50 cm) und/oder Baustahlmatten, v. a. für Einzelbäume, Baumgruppen oder kleinere Bestände • insb. für längere Schutzbereiche mind. 1,5 m hoch, aus Holz, Folie oder Gewebe in Signalfarben Durch den so errichteten Schutzzaun wird gleichzeitig die Krone des Baumes geschützt. Der Schutzzaun ist ortsfest zu erbauen und muss geschlossen sein, um zu verhindern, dass Zaunelemente im Bauablauf versetzt oder geöffnet werden . Die Schutzzäune sind zu warten und defekte Elemente zu ersetzen, um die Funktionsfähigkeit über die gesamte Baudauer aufrecht zu erhalten. 54 5.3.2 Grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren Als weitere Schutzmaßnahme ist das grabenlose oder geschlossene Leitungsbauverfahren zu nennen (Abb. 3); im Gegensatz zur offenen Bauweise muss vergleichsweise weniger Boden geöffnet werden und damit wird deutlich geringer in den Wurzelraum eines Baumes eingegriffen. Dennoch ist auch hier eine baumschutzfachliche Bewertung und Begleitung erforderlich, um Lage der Kopflöcher, Tiefe und Verlauf der Trasse im Hinblick auf Wurzelwachstum abzustimmen. 5.4 Maßnahmen zur Schadensminimierung Sobald in begründeten Ausnahmefällen in den Wurzelbereich eingegriffen werden muss, wird in das Schutzgut Baum eingegriffen (vgl. Abb. 1). Um mögliche daraus resultierende Schäden zu minimieren, sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Nach der R SBB ist bei einem unvermeidbaren Bodenauftrag und Bodenabtrag im Wurzelbereich stets ein Mindestabstand von 2,5 m vom Stamm einzuhalten; die DIN 18920 erweitert diese Aussage auf den vierfachen Stammumfang eines Baumes, mindestens jedoch 2,5 m, womit das Alter respektive die Größe des Baumes berücksichtigt werden. Wurzelsuchgraben Eine Maßnahme, die bereits in der Planungsphase umgesetzt werden kann, ist der sog. Wurzelsuchgraben. Kommt es zu Überschneidungen zwischen Baulichkeit und zu schützendem Wurzelbereich, kann über einen Wurzelsuchgraben das tatsächliche Wurzelwachstum eruie rt werden. Ein Wurzelsuchgraben sollte stets wurzelschonend, also in Handarbeit oder über Saug -/Spülverfahren angelegt werden und durch den baumschutzfachlichen Experten begleitet und bewertet werden. 5.4.1 Schutzzaun/Stammschutz Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich gemäß R SBB geschützt werden (vgl. Abschnitt 4.3.1), muss der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insb. die offene Bodenfläche umfassen. 55 Wenn dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, ist nach der DIN 18920 der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung zu schützen (Abb. 4). Der Stammschutz ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen und darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, gegebenenfalls sind gefährdete Äste hochzubinden und die Bindestellen entsprechend abzupolstern. 5.4.2 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenauftrag Im Falle eines Bodenauftrags ist in Abhängigkeit der Baumart, des Baumzustands sowie der Bodenverhältnisse über die Auftragsdicke und das Einbauverfahren zu entscheiden; es sind ausschließlich grobkörnige, luft - und wasserdurchlässige und unbelastete Stoff e aufzutragen, die den pH -Wert nicht beeinflussen dürfen. Zuvor sind organische Stoffe, Vegetation, Laub etc. in Handarbeit zu entfernen, um Fäulnisprozesse zu vermeiden. Der Wurzelbereich darf nicht befahren oder verdichtet werden. Als weitere Maßnahme kann der Einbau von Belüftungssektoren genannt werden, die den ursprünglichen Horizont mit der neuen Bodenoberfläche verbinden. 5.4.3 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarem Bodenabtrag Im Fall eines Bodenabtrags (z. B. für Gräben für Leitungen/Fundamente/Baugruben, Geländeeinschnitte oder Auskofferungen für Straßen- und Wegeunterbau) ist nach der DIN 18920 im Wurzelbereich ausschließlich in Handarbeit oder durch Absaugen zu arbeiten. Wur zeln > 2 cm sind grundsätzlich zu erhalten, freigelegte Wurzeln sind vor Austrocknung, direkter Sonneneinstrahlung und Frost zu schützen. Mitunter können Leitungen unter Bestandswurzeln hindurch verlegt werden. Gegebenenfalls sind Leerrohre einzubauen. Wurzelvorhang Bei unvermeidbarem Wurzelschnitt ist ein Wurzelvorhang in Abhängigkeit der tatsächlichen Eingriffsgrenzen zu errichten, jedoch in einem Abstand von mindestens 2,5 m zum Stamm. Der Wurzelvorhang ist im optimalen Fall eine Vegetationsperiode vor Baubeginn im Frühjahr oder Herbst herzustellen. Die nachfolgende Vorgehensweise zum Bau eines Wurzelvorhangs entstammt der R SBB (vgl. Abb. 5+6): 56 „In etwa 0,3 m Abstand von der zuk ünftigen Baugrube wird ein Graben entsprechend der Durchwurzelungstiefe mit Absaugtechnik oder in Handarbeit ausgehoben, jedoch nicht tiefer als der Grund der Baugrube vorgesehen ist. Die Mindestbreite des Wurzelvorhangs betr ägt 0,25 m. An der dem Baum zugewandten Seite des Grabens werden alle noch vorhandenen Wurzeln sauber abgeschnitten. Die frischen Schnittstellen sind mit einem scharfen Messer nachzuschneiden und bis über den Wundrand hinaus mit einem Mittel zur F örderung des Wurzelwachstums zu bestreichen. An der baugrubenseitigen Grabenwand werden Pfähle im Abstand von ca. 1,0 m eingeschlagen, darauf dem Baum zugewandt ein unverzinktes Drahtgeflecht genagelt und an dem Draht ein Ballentuch aus Jute befestigt. Danach wird der Graben bis ca. 0,4 m unter der Oberfläche mit humusarmem Unterboden oder einem geeigneten Substrat verfüllt. Für die oberen 0,4 m wird der ausgehobene Oberboden und/oder aufgewerteter Unterboden oder ein geeignetes Substrat verwendet und ohne Verdichtung eingefüllt. Der Wurzelvorhang ist nach der Herstellung mindestens in den ersten beiden Jahren feucht zu halten. Entsprechend dem Wurzelverlust können Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege erforderlich werden.“ Da die Bäume je nach Vorschädigung, Alter, Vitalität und Anteil des Wurzelverlustes mit unterschiedlich starken Kronenschäden reagieren können, sind die notwendigen Maßnahmen gegebenenfalls sofort, oder erst 1 bis 2 Jahre nach dem Wurzelverlust durchzuführen. Die Schonung des Wurzelwerks im Bereich von Gründungen kann über Punktfundamente erfolgen, die so weit wie möglich vom Stamm entfernt liegen und das Wurzelsystem berücksichtigen sollten. Wurzelschonende Suchschachtungen im Vorfeld können über die Lage und Tiefe der Wurzeln Auskunft geben. Über Wurzelbrücken können Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion sowie ganze Wurzelbereiche erhalten werden (vgl. Abb. 7). 5.4.4 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Belastung des Wurzelbereichs („Bodenverdichtung“) Um die Belastung im Wurzelraum (durch Befahrung oder sonstige Nutzung) zu minimieren, sind 57 bodendruckmindernde Platten oder Matten über einer Tragschicht aus grober Gesteinskörnung (z. B. 8/45 mm) in einer Mindestdicke von 0,2 m über einer Unterlage aus Geotextil aufzubringen (Abb. 8 +9). Ist die Belastung des Wurzelraums nicht mehr erforderlich , ist die Maßnahme vollständig zurückzubauen. Der Boden ist unter Schonung der Wurzeln zu lockern, ggf. mit zusätzlicher Tiefenbelüftung und Einbringen von Stützkorn. 5.4.5 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Vernässung/Überstauung Baubedingte Ansammlungen von Wassermengen (Vernässung/Überstauung, auch von Grundwasser) sind aus den Wurzelbereichen von Bäumen in Vorfluter, die Kanalisation oder Rückhalte -/Absatzbecken über Pumpen abzuleiten. 5.4.6 Schadensminimierende Maßnahmen bei unvermeidbarer Grundwasserabsenkung Eine Grundwasserabsenkung im Wurzelraum eines Baumes muss in Abhängigkeit des Baumalters und der Bodenart über eine temporäre Bewässerung des betroffenen Baumes ausgeglichen werden. Die Bewässerung ist mit Beginn der Absenkung zu starten und mindestens bis zum Ende der Absenkung bzw. bis zum Eintreten des ursprünglichen Zustandes fortzuführen. Der Wasserbedarf orientiert sich an der Baumart, dem Standort und den Klimaverhältnissen. 58 59 Abb.1.: Teile des Baumes in schematischer Darstellung; Quelle: ZTV-Baumpflege Abb.2.: Schutz des gesamten Baumes durch ortsfesten Zaun; Quelle: R SBB Abb. 3.: Schutz bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich; Quelle: R SBB 60 Abb.4.: Stammschutz in Anlehnung an DIN 18920; Quelle: RAS-LP 4 Abb.5.: Schadensminimierung – Vorbereitung eines Wurzelvorhangs; Quelle: R SBB 61 Abb. 6.: Schadensminimierung durch Wurzelvorhang bei Abgrabung; Quelle: R SBB Abb. 7.: Schadensminimierung durch Wurzelbrücke; Quelle: R SBB 62 Abb. 8.: Schadensminimierung bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereichs und sonstiger befristeter Belastung (vorrangige Lösung); Quelle: R SBB Abb. 9.: Schadensminimierung – Stammschutz gemäß DIN 18920, wenn kein Schutzzaun möglich ist Quelle: R SBB
anlage 2
99 Zeichen
Zu verpflanzender Baum Neuer Standort verpflanzter Baum Baumfällung 2024 Beantragte Fällung MV 2025
anlage 1
72 Zeichen
Ü b e r s i c h t s p l a n Zu fällende Pappel zu verpflanzende Walnuss
2025/0319
5591 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.11.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-2010 Investitionsnummer: 17061-4202
Kostenträger: 5110-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt"
Pallaswiesen- / Mornewegviertel: Aufwertung der Grünanlage "Im Tiefen See":
Fällung eines Bestandsbaumes sowie Verpflanzung eines Bestandsbaumes
Vorlage vom: 24.11.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung des städtischen Baumes Nr. 22 (Schwarzpappel -Hybride) sowie der
Verpflanzung des städtischen Baumes Nr. 12 (Walnuss) werden zugestimmt. Die
Maßnahmen werden zusammen mit den Ersatzpflanzungen in den Jahren 2026/27 im
Rahmen der Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ umgesetzt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln des
Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Die Mittel stehen auf der
Kostenstelle 061 -001-2010 mit der I nvestitionsnummer 17061 -4202 des Kostenträgers
5110-41 des Stadtplanungsamtes zur Verfügung.
- 2 -
Anlagen: Übersichtsplan Planung Grünzug
Lageplan Verpflanzung, Fällungen
Baumgutachten (wird nur digital zur Verfügung gestellt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.11.2025
Mit der Vorlage Nr. 2025/0060 ha ben der Magistrat sowie die Stadtverordnetenversammlung
der vorgelegten Vorentwurfsplanung zur Aufwertung der Grünanlage „Im Tiefen See“ im
Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt Pallaswiesen - / Morne-
wegviertel“ zugestimmt.
Die Grünanlage erstreckt sich im Norden von der Straße „Im Tiefen See“ bis zur Ecke Helf -
mannstraße / Jacobistraße im Süden. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert, die durch unter -
schiedliche Nutzungen geprägt sind. Im Norden befinden sich mit einem vorhandenen Bolz -
platz Flächen zum Spielen für Kinder und Jugendliche. Im mittleren Bereich sind Spielange -
bote für Kinder vorhanden. Im südlichen Bereich dient die mit Bäumen überstellte Grünflä -
che der Erholung der Anwohnenden.
In diesem südlichen Abschnitt, in der Nähe der Kreuzung Helfmannstraße – Jacobistraße,
soll im Zuge der anstehenden Umgestaltungsmaßnahme eine Pappel mit einem Stammum -
fang von 195 cm gefällt werden. Das in der Planung vorgesehene und zur Erschließung der
Grünanlage dienende Spielband, welches aus Sanden und Kiesen bestehen wird, würde bis
an deren Stamm heranragen (Anlage 1, Anlage 2) .
Laut städtischen Geoinformationssystem handelt es sich hierbei um Baum Nummer 22; im
beigefügten Baumgutachten der Firma Baum 4 GmbH (Anlage 3) trägt der Baum die Nu m-
mer 11. In diesem wird die Schwarzpappel -Hybride, Populus x canadensis, als mittelfristig
erhaltensfähig und erhaltenswert eingestuft. Wobei auf eine gekappte Krone des unter die
Baumschutzsatzung fallenden Baumes hingewiesen wird.
Nach Kontrolle durch die Abteilung „Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume“ des Grünflä -
chenamtes ist die Pappel hinsichtlich der Verkehrssich erheit nicht erhaltenswert. Auch das
Erscheinungsbild ist aufgrund der Kronenkappung beeinträchtigt. Eine Fällung wird auch
vom Sachgebiet „Stadtbäume“ im Rahmen der Aufwertung befürwor tet.
Im Jahr 2024 wurden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht bereits 5 abgängige Bäume im
südlichen Abschnitt durch die Abteilung „Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume“ gefällt. Es
handelte sich hier um die Bäume mit den Nummern 10, 18, 20, 23 und 34 (Anlage 2). Für
diese, sowie den mit dieser Vorlage zu fällenden Baum Nr. 22, wird weit mehr als di e gleiche
Anzahl an Bäumen im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme nachgepflanzt. Insgesamt ist die
Neupflanzung von 33 Hochstämmen mit einem Stammumfang von 20-25 cm vorgesehen.
Hinzu kommen weitere 40 mehrstämmige Großgehölze sowie weitere 35 Gehölze.
Im mittleren Abschnitt der Grünanlage soll Baum Nummer 12 des städtischen Geoinformati -
onssystems, eine Walnuss, Juglans regia ‘Franquette‘, umgepflanzt werden. Sie hat mit 19
cm einen geringen Stammdurchmesser und kann mit den zur Verfügung stehenden techni -
schen Mitteln versetzt werden. Dieses wurde vom beauftragten Baumgutachter (Firma Baum
4 GmbH) bestätigt.
- 4 -
Die Finanzierung erfolgt aus bereits bewilligten Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm
„Sozialer Zusammenhalt“. Sie stehen auf der Kostenstelle 061-001-2010, Investitionsnummer
17061-4202 des Stadtplanungsamtes bereit.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Jacobistraße
- Helfmannstraße
- Luisenplatz 5a
- Weiterstädter Landstraße
- Im Tiefen See
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0319
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00