Grünüberwuchs entlang des Rather Kirchweges in Köln-Neubrück/-Brück
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1237/2021 vom 31.05.2021
Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 1237/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Grünüberwuchs entlang des Rather Kirchweges in Köln-Neubrück/-Brück Im Rahmen der 45. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.08.2020, unter TOP 9.3.2, stellt die CDU-Fraktion die mündliche Anfrage, ob die Verwaltung den verantwortlichen Grundstückseigentü- mer (Rather Kirchweg im Bereich Rather See) bitten kann, einen entsprechenden Grünschnitt zu ver- anlassen. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Bei Feststellung von Pflanzenüberwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum, ausgehend von einer pri- vaten Liegenschaft, kann die zuständige Ordnungsbehörde den Grundstückseigentümer zu einem Rückschnitt auffordern, soweit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt. Im benannten Fall liegt mit Stand Mai 2021 kein Überwuchs vor. Grundsätzlich kann ein regelmäßiger Rückschnitt des Grundstückseigentümers festgestellt werden.
Beratungsverlauf
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10.06.2021
TOP 9.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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