Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände - Nachfrage der Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu TOP 12.5 vom 04.04.2022
Mitteilung Ausschuss 1577/2022/1 vom 23.05.2022
Stand: Am 02.06.2022 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 23.05.2022 1577/2022/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.06.2022 Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände - Nachfrage der Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu TOP 12.5 vom 04.04.2022 Die anliegende Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 4. April 2022 wird den Mitgliedern des Sportausschusses hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Greitemann -
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1577/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände - Nachfrage der Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu TOP 12.5 vom 04.04.2022 Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 4. April 2022 zu TOP 12.5 nachgefragt, wann die Verwaltung erwartet, dass die Turnhalle Everhardstraße wieder genutzt werden kann beziehungsweise wie der Stand der Planung sei. Weiter fragt sie, wie der Stand der Planung für die Erstellung vom Umkleide- und Sanitärbereich für den Außenbereich der Bezirkssportanlage Everhardstraße sei. Antwort der Verwaltung: Vereinbarungsgemäß wurden die Möglichkeiten für kurzfristige Maßnahmen untersucht und geplant. Demnach ist es möglich, die Turnhalle provisorisch zur eingeschränkten Nutzung wieder zu ertüchti- gen. Hierbei wird ein Bereich als Umkleide aktiviert sowie ein kleiner WC-Bereich zur geschlechterge- trennten Nutzung. Der Schulsport kann somit sichergestellt werden. Die Duschen können allerdings nicht reaktiviert werden. Der Vereinssport ist daher nur unter den vor- bezeichneten Gegebenheiten möglich. Die Fertigstellung der eingeschränkten Nutzbarkeiten wird noch in diesem Jahr erfolgen.
Beratungsverlauf
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