V/0164/2019
Bodelschwinghschule
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Anlage A
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Anlage A zur V/0164/2019 Kurzüberblick Bodelschwinghschule Erweiterung der Grundschule zur vollen 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Flächen der PTA Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Benennung des Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit an- schließendem VgV-Verfahren Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Mit der Vorlage wird das Ziel „Erweiterung der Bodelschwinghschule zur vollen 3-Zügigkeit“ an- gestrebt. Der Architektenwettbewerb ist der erste Schritt zur Planung. Die Errichtung soll in den Jahren 2020ff. erfolgen. Der Architektenwettbewerb wird gem. Ratsbeschluss vom 12.12.2018 zur Vorlage V/0705/2018/2 durchgeführt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des Preisgerichtes und der Terminübersicht.
Beschlussvorlage
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V/0164/2019 V/0164/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bodelschwinghschule Erweiterung der Grundschule zur vollen 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Flächen der PTA- Berufsfachschule Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.03.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3- Zügigkeit unter Einbeziehung der Flächen der PTA -Berufsfachschule wird ein nichtoffener Arch i- tektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o- gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit - Berücksichtigung ökologischer Aspekte - Einbindung in den Freiraum / Schulhof - Wirtschaftlichkeit - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit - Nachhaltigkeit Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. Amt für Immobilienmanagement 01.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Carl Telefon: 492-2458 Carl@stadt-muenster.de - 2 - V/0164/2019 3. Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: stimmberechtigte Mitglieder: Fachpreisrichter ausloberunabhängig: Jutta Heinze, Duisburg Christoph Achterkamp, Rheine Andreas Heupel, Münster Bernd, Schnoklake, Münster Ralf Wömpner, Münster Fachpreisrichter ausloberabhängig: Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Sachpreisrichter, ausloberabhängig: N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend und Familie nicht stimmberechtigte Mitglieder: Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: Sielke Schwager, Münster Andreas Krys, Münster Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Sachverständige Berater/in Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster Petra Bönisch, Schulleiterin Bodelschwinghschule Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Vorprüfung Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement Stadt Münster Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung Nadine Wiesmann, Amt für Schule und Weiterbildung assmann GmbH, Dortmund 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e- chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. - 3 - V/0164/2019 4. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs u nd für das anschließende VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 103.000 € entstehen. Die oben genannte Sachentscheidung ist im Haushaltsplan 2019 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. -jahr Betrag € HH-Ansatz Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4900 Erweiterung Grundschule Bodelschwinghschule Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2019 103.000 400.000 VE (100.000) 2020 1.000.000 2021 3.300.000 2022 1.585.000 2023 500.000 Summe aller Auszahlungen 103.000 6.785.000 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 der baulichen Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3 -Zügigkeit gem. Musterraumprogramm zug e- stimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleist ungen ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. Die Bodelschwinghschule verfügt derzeit nicht über ausreichend Unterrichtsräume für eine Dreizügi g- keit. Ein Defizit im Raumprogramm gibt es vornehmlich im Bereich der Mittags verpflegung und des OGT, ebenso fehlen Verwaltungsräume. Unter Einbeziehung der Flächen der im 2. Obergeschoss angesiedelten städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster, sowie durch Erweiterung der Schule im Bereich der Schulhofflächen lässt sich die Grundschule zur 3 -Zügigkeit ausbauen. Darüber hinaus kann die Schule in diesem Zusammenhang barrierefrei erschlossen werden. Ein Vorschlag zur Standortverlagerung der einzügigen PTA -Berufsfachschule wird in einer gesonder- ten Vorlage behandelt. Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s- wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl alternativer Lösungsmöglichkeiten, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. - 4 - V/0164/2019 Als Wettbewerbsart wird ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 5 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eing e- laden (siehe nichtöffentliche Vorlag e V/0162/2019). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelege n- heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 Arch i- tekturbüros durch Losverfahren bestimmt. Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs- konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h- men. Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieb en, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbe werbsverfahren ein stimmb e- rechtigtes Gremium von 9 Personen. Zu 4.: VgV-Verfahren Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s- tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 221.000 €) g e- mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbs verfahren ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r- genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahr en sind die Preisträger des Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. Abschließend wird das Ergebnis des VgV -Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses den politischen Gremien vorgelegt. Zu 5.: Terminübersicht 05.04.2019 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 07.05.2019 Bewerbungsschluss 10.05.2019 Auslosung der Teilnehmer 24.05.2019 Versand der Auslobungsunterlagen 14.06.2019 14.30 Uhr Einführungskolloquium 15.08.2019 Abgabe der Planunterlagen 29.08.2019 Abgabe Einsatzmodell 27.09.2019 Sitzung des Preisgerichts IV.Q. 2019 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) - 5 - V/0164/2019 Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens Für die Durchführung des VgV-Verfahrens inkl. Architektenwettbewerb entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 103.000,00 €. Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienm a- nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 1 0.000 € eingespart. Weitere ca. 8.500 € werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. I.A. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0164/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37