V/0180/2021
Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH
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Anlage_Vorschlagsliste-RVM
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EIRVM _Unternehmenswahivorstand für die Wahl einer Vorschlagsliste der R/M GmbH Rudolf-Diesel-Str. 8 - 59348 Lüdinghausen - Mail: unternehmenswahlvorstand@rvm-online.de Wahl der Vorschlagsliste am 23.09.2020 Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl, der Vorschlagsliste, der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter. Abgegebene Stimmen insgesamt: 1013 Gültige Stimmzettel: 260 Ungültige Stimmzettel: 3 Auf die Bewerber/-innen entfielen folgende Stimmen: “1. Böckenholt, Tatjana 102 2. Schulze, Sebastian 99 3. Barlach, Jürgen 95 4. Lattek, Carmen 79 5. Kölker, Josef 79 6. Wiesmann, Ralf 74 7. Frerichs, Carl-Heinz 70 8. Lindemann, Udo 69 9. Haarmeyer, Klaus 68 10. August, Marcel 61 11. Darscht, Alexander 59 12. Hilbring, Maria 56 13. Olbering, Guido 48 14. Fischer, Martin 33 15. Stoffer, Manuela 21 Aufgrund Stimmengleichheit der Bewerberin Carmen Lattek und des Bewerbers Josef Kölker wurde gemäß $ 18 WO per Los entschieden, dass Carmen Lattek den Listenplatz 4 belegt. Besondere Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse während der Wahl gab es keine. Lüdinghausen, den 25.09.2020 Der Unternehmenswahlvorstand der RVM GmbH Sigrid Hardtke Klaus Haarmeyer
Anlage A
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Anlage A zur V/0180/2021 Kurzüberblick Gemäß § 108 a GO NRW werden Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RVM entsandt. Die Wahlzeit der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat der RVM endete am 31.10.2020. Aus diesem Grund ist eine erneute Ent- sendung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern nach der eingereichten Vorschlagsliste erforderlich (§ 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bestellung der zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter be- darf übereinstimmender Beschlüsse der Kreistage/Räte mindestens so vieler Krei- se/Städte/Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteili- gung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Die Stadt Münster hat mit Beschluss der Vorlage ihr Ziel erreicht und der Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter zugestimmt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) --
Beschlussvorlage
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V/0180/2021 V/0180/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH Beratungsfolge 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster bestellt gemäß § 108 a Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW) aus der anliegenden gewählten Vorschlagsliste der Beschäftigten der Re- gionalverkehr Münsterland GmbH (RVM GmbH) die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitneh- mervertreter gemäß Ziffern 1 – 7 in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland GmbH. 2. Für den Fall des Ausscheidens einer bestellten Arbeitnehmervertreterin/eines bestellten Arbeit- nehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der RVM GmbH bestellt der Rat der Stadt Münster bereits jetzt gemäß § 108 a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der ge- wählten Vorschlagsliste als Nachfolge die Arbeitnehmervertreterin/den Arbeitnehmervertreter gemäß Ziffern 8 – 14 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen. 3. Der Geschäftsführer der RVM GmbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeit- nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren. Begründung: Die Amtsdauer der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der RVM GmbH endet gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der RVM GmbH vom 05.07.2017 mit der Wahlperiode der sie bestellenden Vertretungskörperschaften. Die Wahlperiode endete am 31.10.2020. Das ausscheidende Mitglied führt die Geschäfte bis zur Entsendung des neuen Mitglieds fort. Für die neue Wahlperiode sind gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 7 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108 a GO NRW in den Aufsichtsrat der RVM GmbH zu entsenden. Amt für Bürger- und Ratsservice 01.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0180/2021 Die Beschäftigten der RVM GmbH haben am 23.09.2020 die aus der Anlage ersichtliche Vorschlags- liste gewählt. Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern bedarf übereinstimmender Beschlüsse der Kr eistage/Räte mindestens so vieler beteiligter Kreise/Städte/Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kom- munalen Beteiligungen an dem Unternehmen repräsentiert wird. Unabhängig davon, dass dieses Quorum allein von den vier Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf erreicht werden kann, werden alle Kommunen in den Entsendeprozess eingebunden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: - Vorschlagsliste - Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Rudolf-Diesel-Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- V/0180/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 25.02.2021 09:49