0427/2026
Bewilligung des Förderantrags „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 2026 vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zuwendungsbescheid Kinderstark Köln 2026
10972 Zeichen
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! LVR! !!Dezernat!4! !!50663!Köln ! ! Datum!und!Zeichen!bitte!stets!angeben ! 40-4000-03.2025! Sie!haben!eine!Anregung!oder!Beschwerde?!! Die!LVR-Geschäftsstelle!für!Anregungen!und!Beschwerden!erreichen!Sie!hier:!! E-Mail:! beschwerden@lvr.de ,!Telefon:!0221!809-2255! LVR! !Landschaftsverband!Rheinland! Bankverbindung:! Dienstgebäude!in!Köln-Deutz,!Landeshaus,!Kennedy-Ufer!2! Helaba ! Pakete:!Dr.-Simons-Str.!2,!50679!Köln! IBAN:!DE84! 3005! 0000! 0000! 0600! 61,!BIC:!WELADEDDXXX! LVR!im!Internet:!www.lvr.de! Postbank! USt-IdNr.: !DE!122!656!988,!Steuer-Nr.:!214/5811/0027! IBAN:!DE95! 3701! 0050! 0000! 5645! 01,!BIC:!PBNKDEFF370 ! ! ! ! ! ! ! ! ! Stadt!Köln ! Integrierte!Jugendhilfe!und!Schulentwicklungspla- nung ! Willy -Brandt-Platz!2 ! ! 50679!Köln ! ! ! ! 30.01.2026 ! 43.12 -425-73-26-042! ! LVR -Dezernat!Kinder,!Jugend!und!Familie! LVR -Landesjugendamt!Rheinland! LVR -Fachbereich!Jugend! ! Constantin!Heinz ! Tel.:!0221!809 -6231! constantin.heinz@lvr.de ! Kinderstark@lvr.de ! ! Z!u!w!e!n!d!u!n!g!s!b!e!s!c!h!e!i!d! (Projektförderung)! ! ! Zuwendungen!aus!Mitteln!des!Landes!Nordrhein-Westfalen;! Hier:! Richtlinie!zur!Gewährung!von!Zuwendungen!im!Rahmen!des!! Landesprogramms"kinderstark"!NRW"schafft"Chancen"zum"Aufbau"kommunaler"Präventi- onsketten! ! ! Ihr!Antrag!vom!25.11.2025!!für"das"Projekt"Kölner"Kinder"stärken#" ! ! Anlage:! Allgemeine!Nebenbestimmungen!für!Zuwendungen!zur!Projekt-! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! förderung!-!ANBest-G!-! ! Sehr!geehrte!Damen!und!Herren,! ! 1.! Bewilligung ! ! Auf!Ihren!Antrag!bewillige!ich!Ihnen!für!die!Zeit!vom!01.01.2026!bis!31.12.2026!(Bewilligungs- zeitraum)!eine!Zuwendung!in!Höhe!von! ! 926.370,00!Euro ! ! Seite! 2! ! (in!Buchstaben:!neunhundertsechsundzwanzigtausenddreihundertsiebzig!00/100!Euro).! ! 2.! Zur!Durchführung!folgender!Maßnahme(n)! ! Ihrer!mit!dem!Antrag!eingereichten!Projektkonzeption!entsprechend!Nr.1,2,4,6!der!Förder- richtlinie.!! Die!Maßnahme/-n!ist/sind!vom!01.01.2026!bis!31.12.2026.! ! 3.! Finanzierungsart/-höhe! ! Der!Höchstbetrag!pro!Zuwendungsempfänger!wird!entsprechend!des!Anteils!der!drei!bis!un- ter!18!Jahre!alten!Kinder!und!Jugendlichen!im!SGB-II-Bezug!im!Jugendamtsbezirk!an!allen! drei!bis!unter!18!Jahre!alten!Kindern!und!Jugendlichen!in!Nordrhein-Westfalen!festgelegt! und!beträgt!926.370,00!. ! ! Die!Zuwendung!wird!in!Form!einer!Anteilfinanzierung!in!Höhe!von!79,73!%!(Höchstbetrag!s.! Zuwendungsbetrag)!zu!den!zuwendungsfähigen!Gesamtausgaben!in!Höhe!von!1.161.948,50! Euro!als!Zuweisung!gewährt.! ! 4.! Ermittlung!der!Zuwendung ! ! Die!Zuwendung!wird!gem.!Nr.!3!auf!einen!Höchstbetrag!in!Höhe!von!926.370,00!!"begrenzt. ! Die!Zuwendung!wurde!wie!folgt!ermittelt:! ! Gesamtkosten:! 1.161.948,50!EUR! Nicht!förderfähige!Ausgaben! 0,00!EUR! Abzüglich!Leistungen!Dritter!! (ohne!öffentliche!Förderung,!Spen- den!o.ä.)! 0,00!EUR! Zuwendungsfähige!Gesamtausga- ben! 1.161.948,50!EUR! Eigenanteil!laut!Finanzierungsplan! 235.578,50!EUR! Bewilligte!Zuwendung ! 926.370,00!EUR ! ! Der!Finanzierungsplan!Ihres!Antrages!vom!25.11.2025!wird!zur!Grundlage!dieses!Bescheides! gemacht!und!ist!in!seinem!Gesamtumfang!verbindlich.! ! 5.! Bewilligungsrahmen! ! ! !Die!Bereitstellung!des!Zuwendungsbetrages!ist!wie!folgt!vorgesehen:!! ! Im!Haushaltsjahr!2026!!! ! ! !!!!!!!! 926.370,00!Euro! ! ! Seite! 3! ! !!!!!! 6.! Auszahlung! ! Die!Zuweisung!wird!aus!Ausgabeermächtigungen!des!Haushaltsjahres !2026!gezahlt.! ! Dieser!Bescheid!ist!rechtsbehelfsfähig.!Die!Auszahlung!gem.!Nr.!1.4!der!ANBest-G!kommt!erst! in!Betracht,!wenn!der!Zuwendungsbescheid!bestandskräftig!geworden!ist!(nach!Ablauf!eines! Monats!nach!Bekanntgabe!des!Zuwendungsbescheides).! Sie!können!die!Bestandskraft!dieses!Bescheides!herbeiführen,!wenn!Sie!der!Bewilligungsbe- hörde!gegenüber!schriftlich!erklären,!dass!Sie!auf!die!Einlegung!von!Rechtsbehelfen!verzich- ten.!! ! 7.! Nebenbestimmungen ! ! 7.1! Die!beigefügten!ANBest-G!sind!Bestandteil!dieses!Bescheides.!Abwei chend!oder!er- gänzend!wird!folgendes!bestimmt:! ! Zum!Nachweis!der!zweckentsprechenden!Verwendung!ist!ausschließlich!das!online!Förder- fachverfahren!Förderung.NRW!zu!nutzen.!Der!Verwendungsnachweis!ist!spätestens!bis!zum! 31.03.2027! (drei!Monate!nach!dem!Durchführungszeitraum)!vorzulegen.! !!!!!!!!!!!!! 7.2! Durchführungszeitraum!ist!vom!01.01.2026!bis!zum!31.12.2026.!! ! 7.3!! Die!Zuwendung!darf!zur!Erfüllung!des!Zuwendungszwecks!ganz!oder!teilweise!an! Dritte!weitergeleitet!werden,!sofern!die!zweckentsprechende!Verwendung!gewährleistet!wird! (z.!B.!an!Träger!von!Familienzentren,!Offenem!Ganztag!oder!Familienbildungsstätten).!Dabei! ist!sicherzustellen,!dass!die!für!den!Zuwendungsempfänger!beziehungsweise!die!Zuwen- dungsempfängerin!maßgebenden!Bestimmungen!des!Zuwendungsbescheides!einschließlich! der!Nebenbestimmungen,!soweit!zutreffend,!auch!den!Dritten!auferlegt!werden.! ! 7.4! Für!die!mit!Landesmitteln!erworbenen!oder!erstellten!Sachmittel,!deren!Wert!800,00! "übersteigt"gilt"eine"Zweckbindung"von"5"Jahren"nach"Erwerb"oder"Herstellung. ! ! 7.5! Die!Zuwendung!darf!nach!Bedarf!angefordert!werden.!Die!Anforderung!jedes!Teil be- trages!muss!die!zur!Beurteilung!des!Mittelbedarfs!erforderlichen!Angaben!enthalten.! ! 7.6! Die!Förderung!erfolgt!unter!dem!Vorbehalt!des!Widerrufs!für!den!Fall,!dass! a)!die!Zuwendung!zur!Finanzierung!terroristischer!Aktivitäten!eingesetzt!wird,!oder! b)!die!Empfängerin!oder!der!Empfänger!eine!terroristische!Vereinigung!bei!Antragstellung! war!oder!nach!Antragstellung!wird!oder! c)!die!Empfängerin!oder!der!Empfänger!eine!terroristische!Vereinigung!unterstützt.! ! 7.7! Die!in!der!Förderrichtlinie!unter!4.1.2!geforderte!Qualifikation!des!im!Pro jekt!einge- setzten!Personals!ist!verbindlich.!Die!Vorlage!des!erweiterten!Führungszeugnisses!nach!§!72!a! ! Seite! 4! ! SGB!VIII!für!das!im!Projekt!eingesetzte!Personal!hat!gegenüber!dem!Träger!der!öffentlichen! Jugendhilfe!zu!erfolgen.! ! 7.8! Nicht!verbrauchte!oder!nicht!nachgewiesene!Mittel!sind!der!Bewilligungsbehörde !un- verzüglich!schriftlich!mitzuteilen.! ! 7.9! Es!ist!das!Logo!des!MKJFGFI!und!folgende!Standard- Formulierung"zu"verwenden:"Mit" finanzieller!Unterstützung!des!Ministeriums!für!Kinder,!Jugend,!Familie,!Gleichstellung,! Flucht!und!Integration!des!Landes!Nordrhein-Westfalen. ! ! Es"ist"außerdem"das"Logo"kinderstark"!NRW"schafft"Chancen"zu"verwenden."Das"Wort" NRW"kann"durch"den"Namen"der"j eweiligen!Kommune!bzw.!des!Kreises!ersetzt!werden.!Das! Logo!kann!in!Abstimmung!mit!dem!MKJFGFI!auch!mit!anderen!positiven!Aussagen!zu!den!Zu- kunftschancen!von!Kindern!kombiniert!werden.!!! !!!!!!!!! 7.10! ! ! Zu!Nr.!2.2!der!Richtlinien!(Handlungsfeld!1):!Stärkung!kommunaler!Vernetzung!und!Ko- ordination! Eine!verbindliche!Teilnahme!an!der!Basisqualifizierung!der!Landesjugendämter!ist!für!eine! neu!eingesetzte!Fachkraft!zur!Koordination!der!Präventionsketten!sicherzustellen.! ! Zu!Nr.!2.3!Satz!1!Buchstabe!a!der!Richtlinie!(Handlungsfeld!2):!Förderung!von!Familien- grundschulzentren! Eine!Einbindung!des!Schulverwaltungsamtes!sowie!der!Schulaufsicht!ist!sicherzustellen.!Es! wird!ein!positives!Votum!der!Schulaufsicht!benötigt.!Darüber!hinaus!ist!ein!verbindlicher!Be- schluss!der!Schulkonferenz!zur!Teilnahme!herbeizuführen.! ! Zu!Nr.!2.3!Satz!1!Buchstabe!c!der!Richtlinien!(Handlungsfeld!4):!!!!!!!!Lotsendienste!in!Kin- der-!und!Jugendarztpraxen,!gynäkologischen!und!zahnärztlichen!Praxen! ! Die!Lotsin!beziehungsweise!der!Lotse!muss!über!eine!fachliche!Eignung!insbesondere!über! einen!sozialpädagogischen!oder!vergleichbaren!Abschluss!als!Grundqualifikation,!Beratungs- ausbildung,!Berufserfahrung!in!Netzwerkarbeit,!eine!psychosoziale,!pflegerische!oder!medizi- nische!Grundqualifikation!verfügen.!! ! Das!Angebot!muss!in!einem!der!Kommunalen!Präventionskette!zugehörigem!Netzwerk!ver- treten!sein!(je!nach!Altersbezug!z.B.!Netzwerk!Frühe!Hilfen!oder!ein!anderes!Netzwerk).! ! ! ! ! ! ! ! Seite! 5! ! 8.!!!!!!!!Rechtsbehelfsbelehrung:! ! Gegen!diesen!Bescheid!kann!innerhalb!eines!Monats!nach!Bekanntgabe!/!Zustellung!Wider- spruch!erhoben!werden. !Der!Widerspruch!ist!schriftlich!oder!zur!Niederschrift!beim!Land- schaftsverband!Rheinland,!vertreten!durch!die!Direktorin!des!Landschaftsverbandes!Rhein- land,!Kennedy-Ufer!2!in!50679!Köln,!einzulegen.! ! Falls!die!Frist!durch!ein!Verschulden!einer!von!Ihnen!bevollmächtigten!Person!versäumt!wer- den!sollte,!würde!deren!Verschulden!Ihnen!zugerechnet!werden.! ! Der!Widerspruch!kann!auch!durch!Übermittlung!eines!elektronischen!Dokuments!mit!qualifi- zierter!elektronischer!Signatur!an!folgende!E-Mail-Adresse!des!Landschaftsverbandes!Rhein- land!erhoben!werden:!post@lvr.de.! ! Der!Widerspruch!kann!auch!durch!De-Mail!in!der!Sendevariante!mit!bestätigter!sicherer!An- meldung!nach!dem!De-Mail-Gesetz!erhoben!werden.! Die!De-Mail-Adresse!lautet:! zv.postdienst@lvr.de-mail.de .! ! Der!Widerspruch!kann!auch!durch!ein!elektronisches!Dokument,!das!mit!einer!qualifizierten! Signatur!der!verantwortenden!Person!versehen!ist,!über!das!besondere!elektronische!Behör- denpostfach!(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung! !ERVV)!erhoben!werden.! ! ! Hinweis:! Weitere!Voraussetzungen,!insbesondere!zu!den!zugelassenen!Dateiformaten!und!Übermitt- lungswegen,!sowie!zur!qualifizierten!elektronischen!Signatur,!ergeben!sich!aus!der!ERVV!in! der!jeweils!gültigen!Fassung.! Weitere!Informationen!zum!elektronischen!Zugang!erhalten!Sie!auf!der!Website!des!Land- schaftsverbandes!Rheinland! www.lvr.de !unter"Kontakt. ! ! ! Mit!freundlichen!Grüßen!! Die!Direktorin!des!Landschaftsverbandes!Rheinland! Im!Auftrag! ! ! H!E!I!N!Z!! ! -!Dieses!Schreiben!wurde!maschinell!erstellt!und!ist!auch!ohne!Unterschrift!gültig!-! ! ! ! ! ! ! Seite! 6! ! Hinweise:! ! ! Ich!weise!darauf!hin,!dass!aus!dieser!Bewilligung!nicht!geschlossen!werden!kann,!dass!die! Förderung!auch!in!künftigen!Haushaltsjahren!im!bisherigen!Umfang!erfolgt.!Es!ist!nicht!aus- zuschließen,!dass!die!Entwicklung!der!Haushaltslage!des!Landes!Kürzungen!von!Zuwendun- gen!im!Rahmen!der!Haushaltsplanung!erfordert!oder!Zuwendungen!deswegen!ganz!entfal- len.!Ich!bitte!Sie,!dieses!Finanzierungsrisiko,!insbesondere!bei!Abschluss,!Änderung!oder!Ver- längerung!von!Verträgen!(z.B.!für!Mietobjekte!oder!für!Personal)!zu!berücksichtigen.! ! Der!Bescheid!wird!nach!Ablauf!eines!Monats!nach!Bekanntgabe!bestandskräftig.!Sie!können! die!Bestandskraft!des!Zuwendungsbescheides!vorzeitig!herbeiführen!und!die!rechtzeitige! Auszahlung!sicherstellen,!wenn!Sie!mir!gegenüber!schriftlich!erklären,!dass!Sie!auf!die!Einle- gung!von!Rechtsbehelfen!verzichten.!Diese!Erklärung!bitte!ich!in!Ihrem!Interesse!umgehend! einzureichen.!Ein!Vordruck!für!die!Erklärung!ist!beigefügt.! ! Eventuelle!Erstattungen!bitte!ich!an!die!Landeshauptkasse!NRW!auf!das!IBAN-Konto! DE59!3005!0000!0001!6835!15, !BIC:!WELADEDD!bei!der!Landesbank!Hessen-Thüringen!un- ter!Angabe!des!Verwendungszweckes!R43124257325042!zu!überweisen. ! ! ! !
Mitteilung Ausschuss
4282 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.02.2026 0427/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Bewilligung des Förderantrags „kinderstark – NRW schafft Chancen„ 2026 vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Mit dem Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen" unterstützt die Landesregierung seit 2020 alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen beim Auf- und Ausbau von Präventi- onsketten. Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesell- schaftliche Teilhabe zu verbessern und dadurch die Folgen von Kinderarmut zu be- kämpfen. Der Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ermöglicht, bewährte Ansätze in die Kommunalen Präventionsketten zu integrieren. Im Rahmen der Förderung werden strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kom- munaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, sowie Projekte zur Verbesserung der Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen finanziert. Die Zuwendung erfolgt als jährliche Projektförderung. Die Verwaltung hat auch auf den inzwischen siebten Förderaufruf des Landes vom 09.09.2025 zur Weiterführung begonnener Projekte reagiert und Fördergelder nach Maßgabe der vorgegebenen Mit- telverteilung beantragt. Der Antrag wurde erneut positiv beschieden, somit können die in Köln erfolgreich angestoßenen Maßnahmen auch 2026 weitergeführt werden. Der kommunalen Mittelverteilung zufolge erhält die Stadt Köln im Bewilligungszeit- raum vom 01.01. bis 31.12.2026 Fördermittel in Höhe von 926.370,00 Euro zur Um- setzung entsprechender Projekte. Die Stadt Köln fördert damit Maßnahmen in folgen- den Präventionsfeldern: Mit Hilfe der Kommunalen Koordinierung der Präventionskette werden die strategischen Ziele der kommunalen Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ (Session 3437/2029) umgesetzt und weiterentwickelt. 2 Betreuung des Familienportals GuterStart Köln als zentrale Online-Plattform, die werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zum Berufseinstieg unter- stützt, indem sie Angebote wie Kurse, Beratung, Freizeit und finanzielle Hilfe übersichtlich bündelt. Aufbau von Familiengrundschulzentren – mit dem der in Köln erfolgreiche Ansatz der Familienzentren in Kitas im Sinne einer lückenlosen Prävention in die Regelinstitution Grundschule (an neun Standorten – jeweils benachteiligte Quartiere mit hohem sozialräumlichen Belastungsgrad) übertragen wird. Einsatz von Gesundheitslots*innen an den Familiengrundschulzentren. Je- dem Familiengrundschulzentrum steht ein*e Kinderkrankenpfleger*in zur Verfü- gung, die das Thema Gesundheit im Schulleben stärker etabliert und darüber hinaus Familien und Kinder individuell ins medizinische System lotst. Die Familienlots*innen im Familienbüro greifen Fragen und Anliegen von Fa- milien auf, die sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinausbe- wegen, und bieten entsprechende niedrigschwellige Unterstützung an. Durch die Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder im Grundschulalter wird eine Brücke zwischen Schule und Familien geschaffen, um einen gleichberech- tigten Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die In- tegration ins Regelsystem zu fördern. Erweiterung der aufsuchenden Arbeit durch Familienlots*innen an vier Kölner Familienhäusern mit dem Ziel, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Prob- lemlagen in Familien vor Ort zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Fami- lien durch professionell geplante sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen. Durch das Digitale Outreach des Museumsdienstes Köln, das eine zielgrup- pengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten ermöglicht, werden Kinder und Jugendliche niedrigschwellig an Themen zu Kunst und Kultur her- angeführt. Mit dem Info-/ Beteiligungsmobil werden Mitbestimmung und Teilhabe an Orte getragen, die von Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt aufge- sucht werden – jenseits der Innenstadt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0427/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 11:13