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0427/2026

Bewilligung des Förderantrags „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 2026 vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Mitteilung Ausschuss 17.02.2026

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Zuwendungsbescheid Kinderstark Köln 2026

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Zuwendungsbescheid Kinderstark Köln 2026

10972 Zeichen

! ! ! !
! ! !
! ! !
LVR! !!Dezernat!4! !!50663!Köln  ! ! Datum!und!Zeichen!bitte!stets!angeben !
 
40-4000-03.2025!
Sie!haben!eine!Anregung!oder!Beschwerde?!!
Die!LVR-Geschäftsstelle!für!Anregungen!und!Beschwerden!erreichen!Sie!hier:!!
E-Mail:! beschwerden@lvr.de ,!Telefon:!0221!809-2255!
 
LVR! –!Landschaftsverband!Rheinland! Bankverbindung:!
Dienstgebäude!in!Köln-Deutz,!Landeshaus,!Kennedy-Ufer!2! Helaba !
Pakete:!Dr.-Simons-Str.!2,!50679!Köln! IBAN:!DE84! 3005! 0000! 0000! 0600! 61,!BIC:!WELADEDDXXX!
LVR!im!Internet:!www.lvr.de! Postbank!
USt-IdNr.: !DE!122!656!988,!Steuer-Nr.:!214/5811/0027! IBAN:!DE95! 3701! 0050! 0000! 5645! 01,!BIC:!PBNKDEFF370 !
!
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Stadt!Köln !
Integrierte!Jugendhilfe!und!Schulentwicklungspla- 
nung !
Willy -Brandt-Platz!2 ! !
50679!Köln !
!
! ! 30.01.2026 !
43.12 -425-73-26-042!
!
LVR 
-Dezernat!Kinder,!Jugend!und!Familie!
LVR -Landesjugendamt!Rheinland!
LVR -Fachbereich!Jugend!
!
Constantin!Heinz 
!
Tel.:!0221!809 -6231!
constantin.heinz@lvr.de !
Kinderstark@lvr.de !
!
Z!u!w!e!n!d!u!n!g!s!b!e!s!c!h!e!i!d!
(Projektförderung)!
!
!
Zuwendungen!aus!Mitteln!des!Landes!Nordrhein-Westfalen;!
Hier:! Richtlinie!zur!Gewährung!von!Zuwendungen!im!Rahmen!des!!
Landesprogramms"„kinderstark"–!NRW"schafft"Chancen“"zum"Aufbau"kommunaler"Präventi- 
onsketten!
!
!
Ihr!Antrag!vom!25.11.2025!!für"das"Projekt"„Kölner"Kinder"stärken#"“ !
!
Anlage:! Allgemeine!Nebenbestimmungen!für!Zuwendungen!zur!Projekt-!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! förderung!-!ANBest-G!-!
!
Sehr!geehrte!Damen!und!Herren,!
!
1.! Bewilligung !
!
Auf!Ihren!Antrag!bewillige!ich!Ihnen!für!die!Zeit!vom!01.01.2026!bis!31.12.2026!(Bewilligungs-
zeitraum)!eine!Zuwendung!in!Höhe!von!
!
926.370,00!Euro !

!
Seite! 2!
!
(in!Buchstaben:!neunhundertsechsundzwanzigtausenddreihundertsiebzig!00/100!Euro).!
!
2.! Zur!Durchführung!folgender!Maßnahme(n)!
!
Ihrer!mit!dem!Antrag!eingereichten!Projektkonzeption!entsprechend!Nr.1,2,4,6!der!Förder- 
richtlinie.!!
Die!Maßnahme/-n!ist/sind!vom!01.01.2026!bis!31.12.2026.!
!
3.! Finanzierungsart/-höhe!
!
Der!Höchstbetrag!pro!Zuwendungsempfänger!wird!entsprechend!des!Anteils!der!drei!bis!un- 
ter!18!Jahre!alten!Kinder!und!Jugendlichen!im!SGB-II-Bezug!im!Jugendamtsbezirk!an!allen! 
drei!bis!unter!18!Jahre!alten!Kindern!und!Jugendlichen!in!Nordrhein-Westfalen!festgelegt! 
und!beträgt!926.370,00!€. !
!
Die!Zuwendung!wird!in!Form!einer!Anteilfinanzierung!in!Höhe!von!79,73!%!(Höchstbetrag!s.! 
Zuwendungsbetrag)!zu!den!zuwendungsfähigen!Gesamtausgaben!in!Höhe!von!1.161.948,50! 
Euro!als!Zuweisung!gewährt.!
!
4.! Ermittlung!der!Zuwendung !
!
Die!Zuwendung!wird!gem.!Nr.!3!auf!einen!Höchstbetrag!in!Höhe!von!926.370,00!!€"begrenzt. !
Die!Zuwendung!wurde!wie!folgt!ermittelt:!
!
Gesamtkosten:! 1.161.948,50!EUR!
Nicht!förderfähige!Ausgaben! 0,00!EUR!
Abzüglich!Leistungen!Dritter!!
(ohne!öffentliche!Förderung,!Spen- 
den!o.ä.)!
0,00!EUR!
Zuwendungsfähige!Gesamtausga- 
ben!
1.161.948,50!EUR!
Eigenanteil!laut!Finanzierungsplan! 235.578,50!EUR!
Bewilligte!Zuwendung ! 926.370,00!EUR !
!
Der!Finanzierungsplan!Ihres!Antrages!vom!25.11.2025!wird!zur!Grundlage!dieses!Bescheides! 
gemacht!und!ist!in!seinem!Gesamtumfang!verbindlich.!
!
5.! Bewilligungsrahmen!
! !
!Die!Bereitstellung!des!Zuwendungsbetrages!ist!wie!folgt!vorgesehen:!!
!
Im!Haushaltsjahr!2026!!! ! ! !!!!!!!! 926.370,00!Euro!
!

!
Seite! 3!
!
!!!!!!
6.! Auszahlung!
!
Die!Zuweisung!wird!aus!Ausgabeermächtigungen!des!Haushaltsjahres !2026!gezahlt.!
!
Dieser!Bescheid!ist!rechtsbehelfsfähig.!Die!Auszahlung!gem.!Nr.!1.4!der!ANBest-G!kommt!erst! 
in!Betracht,!wenn!der!Zuwendungsbescheid!bestandskräftig!geworden!ist!(nach!Ablauf!eines! 
Monats!nach!Bekanntgabe!des!Zuwendungsbescheides).!
Sie!können!die!Bestandskraft!dieses!Bescheides!herbeiführen,!wenn!Sie!der!Bewilligungsbe- 
hörde!gegenüber!schriftlich!erklären,!dass!Sie!auf!die!Einlegung!von!Rechtsbehelfen!verzich- 
ten.!!
!
7.! Nebenbestimmungen !
!
7.1! Die!beigefügten!ANBest-G!sind!Bestandteil!dieses!Bescheides.!Abwei chend!oder!er- 
gänzend!wird!folgendes!bestimmt:!
!
Zum!Nachweis!der!zweckentsprechenden!Verwendung!ist!ausschließlich!das!online!Förder- 
fachverfahren!Förderung.NRW!zu!nutzen.!Der!Verwendungsnachweis!ist!spätestens!bis!zum! 
31.03.2027! (drei!Monate!nach!dem!Durchführungszeitraum)!vorzulegen.!
!!!!!!!!!!!!!
7.2! Durchführungszeitraum!ist!vom!01.01.2026!bis!zum!31.12.2026.!!
!
7.3!! Die!Zuwendung!darf!zur!Erfüllung!des!Zuwendungszwecks!ganz!oder!teilweise!an! 
Dritte!weitergeleitet!werden,!sofern!die!zweckentsprechende!Verwendung!gewährleistet!wird! 
(z.!B.!an!Träger!von!Familienzentren,!Offenem!Ganztag!oder!Familienbildungsstätten).!Dabei! 
ist!sicherzustellen,!dass!die!für!den!Zuwendungsempfänger!beziehungsweise!die!Zuwen- 
dungsempfängerin!maßgebenden!Bestimmungen!des!Zuwendungsbescheides!einschließlich! 
der!Nebenbestimmungen,!soweit!zutreffend,!auch!den!Dritten!auferlegt!werden.!
!
7.4! Für!die!mit!Landesmitteln!erworbenen!oder!erstellten!Sachmittel,!deren!Wert!800,00!
€"übersteigt"gilt"eine"Zweckbindung"von"5"Jahren"nach"Erwerb"oder"Herstellung. !
!
7.5! Die!Zuwendung!darf!nach!Bedarf!angefordert!werden.!Die!Anforderung!jedes!Teil be- 
trages!muss!die!zur!Beurteilung!des!Mittelbedarfs!erforderlichen!Angaben!enthalten.!
!
7.6! Die!Förderung!erfolgt!unter!dem!Vorbehalt!des!Widerrufs!für!den!Fall,!dass!
a)!die!Zuwendung!zur!Finanzierung!terroristischer!Aktivitäten!eingesetzt!wird,!oder!
b)!die!Empfängerin!oder!der!Empfänger!eine!terroristische!Vereinigung!bei!Antragstellung! 
war!oder!nach!Antragstellung!wird!oder!
c)!die!Empfängerin!oder!der!Empfänger!eine!terroristische!Vereinigung!unterstützt.!
!
7.7! Die!in!der!Förderrichtlinie!unter!4.1.2!geforderte!Qualifikation!des!im!Pro jekt!einge- 
setzten!Personals!ist!verbindlich.!Die!Vorlage!des!erweiterten!Führungszeugnisses!nach!§!72!a!

!
Seite! 4!
!
SGB!VIII!für!das!im!Projekt!eingesetzte!Personal!hat!gegenüber!dem!Träger!der!öffentlichen! 
Jugendhilfe!zu!erfolgen.!
!
7.8! Nicht!verbrauchte!oder!nicht!nachgewiesene!Mittel!sind!der!Bewilligungsbehörde !un- 
verzüglich!schriftlich!mitzuteilen.!
!
7.9! Es!ist!das!Logo!des!MKJFGFI!und!folgende!Standard- Formulierung"zu"verwenden:"„Mit" 
finanzieller!Unterstützung!des!Ministeriums!für!Kinder,!Jugend,!Familie,!Gleichstellung,! 
Flucht!und!Integration!des!Landes!Nordrhein-Westfalen“. !
!
Es"ist"außerdem"das"Logo"„kinderstark"–!NRW"schafft"Chancen“"zu"verwenden."Das"Wort" 
„NRW“"kann"durch"den"Namen"der"j eweiligen!Kommune!bzw.!des!Kreises!ersetzt!werden.!Das! 
Logo!kann!in!Abstimmung!mit!dem!MKJFGFI!auch!mit!anderen!positiven!Aussagen!zu!den!Zu- 
kunftschancen!von!Kindern!kombiniert!werden.!!!
!!!!!!!!!
7.10! !
!
Zu!Nr.!2.2!der!Richtlinien!(Handlungsfeld!1):!Stärkung!kommunaler!Vernetzung!und!Ko- 
ordination!
Eine!verbindliche!Teilnahme!an!der!Basisqualifizierung!der!Landesjugendämter!ist!für!eine! 
neu!eingesetzte!Fachkraft!zur!Koordination!der!Präventionsketten!sicherzustellen.!
!
Zu!Nr.!2.3!Satz!1!Buchstabe!a!der!Richtlinie!(Handlungsfeld!2):!Förderung!von!Familien- 
grundschulzentren!
Eine!Einbindung!des!Schulverwaltungsamtes!sowie!der!Schulaufsicht!ist!sicherzustellen.!Es! 
wird!ein!positives!Votum!der!Schulaufsicht!benötigt.!Darüber!hinaus!ist!ein!verbindlicher!Be- 
schluss!der!Schulkonferenz!zur!Teilnahme!herbeizuführen.!
!
Zu!Nr.!2.3!Satz!1!Buchstabe!c!der!Richtlinien!(Handlungsfeld!4):!!!!!!!!Lotsendienste!in!Kin- 
der-!und!Jugendarztpraxen,!gynäkologischen!und!zahnärztlichen!Praxen!
!
Die!Lotsin!beziehungsweise!der!Lotse!muss!über!eine!fachliche!Eignung!insbesondere!über! 
einen!sozialpädagogischen!oder!vergleichbaren!Abschluss!als!Grundqualifikation,!Beratungs- 
ausbildung,!Berufserfahrung!in!Netzwerkarbeit,!eine!psychosoziale,!pflegerische!oder!medizi- 
nische!Grundqualifikation!verfügen.!!
!
Das!Angebot!muss!in!einem!der!Kommunalen!Präventionskette!zugehörigem!Netzwerk!ver- 
treten!sein!(je!nach!Altersbezug!z.B.!Netzwerk!Frühe!Hilfen!oder!ein!anderes!Netzwerk).!
!
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!
Seite! 5!
!
8.!!!!!!!!Rechtsbehelfsbelehrung:!
!
Gegen!diesen!Bescheid!kann!innerhalb!eines!Monats!nach!Bekanntgabe!/!Zustellung!Wider- 
spruch!erhoben!werden. !Der!Widerspruch!ist!schriftlich!oder!zur!Niederschrift!beim!Land- 
schaftsverband!Rheinland,!vertreten!durch!die!Direktorin!des!Landschaftsverbandes!Rhein- 
land,!Kennedy-Ufer!2!in!50679!Köln,!einzulegen.!
!
Falls!die!Frist!durch!ein!Verschulden!einer!von!Ihnen!bevollmächtigten!Person!versäumt!wer- 
den!sollte,!würde!deren!Verschulden!Ihnen!zugerechnet!werden.!
!
Der!Widerspruch!kann!auch!durch!Übermittlung!eines!elektronischen!Dokuments!mit!qualifi- 
zierter!elektronischer!Signatur!an!folgende!E-Mail-Adresse!des!Landschaftsverbandes!Rhein- 
land!erhoben!werden:!post@lvr.de.!
!
Der!Widerspruch!kann!auch!durch!De-Mail!in!der!Sendevariante!mit!bestätigter!sicherer!An-
meldung!nach!dem!De-Mail-Gesetz!erhoben!werden.!
Die!De-Mail-Adresse!lautet:! 
zv.postdienst@lvr.de-mail.de .!
!
Der!Widerspruch!kann!auch!durch!ein!elektronisches!Dokument,!das!mit!einer!qualifizierten! 
Signatur!der!verantwortenden!Person!versehen!ist,!über!das!besondere!elektronische!Behör- 
denpostfach!(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung! –!ERVV)!erhoben!werden.!
!
!
Hinweis:!
Weitere!Voraussetzungen,!insbesondere!zu!den!zugelassenen!Dateiformaten!und!Übermitt- 
lungswegen,!sowie!zur!qualifizierten!elektronischen!Signatur,!ergeben!sich!aus!der!ERVV!in! 
der!jeweils!gültigen!Fassung.!
Weitere!Informationen!zum!elektronischen!Zugang!erhalten!Sie!auf!der!Website!des!Land- 
schaftsverbandes!Rheinland! 
www.lvr.de !unter"„Kontakt“.“ !
!
!
Mit!freundlichen!Grüßen!!
Die!Direktorin!des!Landschaftsverbandes!Rheinland!
Im!Auftrag!
!
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H!E!I!N!Z!!
!
-!Dieses!Schreiben!wurde!maschinell!erstellt!und!ist!auch!ohne!Unterschrift!gültig!-!
!
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Seite! 6!
!
Hinweise:!
!
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Ich!weise!darauf!hin,!dass!aus!dieser!Bewilligung!nicht!geschlossen!werden!kann,!dass!die! 
Förderung!auch!in!künftigen!Haushaltsjahren!im!bisherigen!Umfang!erfolgt.!Es!ist!nicht!aus- 
zuschließen,!dass!die!Entwicklung!der!Haushaltslage!des!Landes!Kürzungen!von!Zuwendun- 
gen!im!Rahmen!der!Haushaltsplanung!erfordert!oder!Zuwendungen!deswegen!ganz!entfal- 
len.!Ich!bitte!Sie,!dieses!Finanzierungsrisiko,!insbesondere!bei!Abschluss,!Änderung!oder!Ver- 
längerung!von!Verträgen!(z.B.!für!Mietobjekte!oder!für!Personal)!zu!berücksichtigen.!
!
Der!Bescheid!wird!nach!Ablauf!eines!Monats!nach!Bekanntgabe!bestandskräftig.!Sie!können! 
die!Bestandskraft!des!Zuwendungsbescheides!vorzeitig!herbeiführen!und!die!rechtzeitige! 
Auszahlung!sicherstellen,!wenn!Sie!mir!gegenüber!schriftlich!erklären,!dass!Sie!auf!die!Einle- 
gung!von!Rechtsbehelfen!verzichten.!Diese!Erklärung!bitte!ich!in!Ihrem!Interesse!umgehend!
einzureichen.!Ein!Vordruck!für!die!Erklärung!ist!beigefügt.!
!
Eventuelle!Erstattungen!bitte!ich!an!die!Landeshauptkasse!NRW!auf!das!IBAN-Konto! 
DE59!3005!0000!0001!6835!15, !BIC:!WELADEDD!bei!der!Landesbank!Hessen-Thüringen!un- 
ter!Angabe!des!Verwendungszweckes!R43124257325042!zu!überweisen. !
!
!
!

Mitteilung Ausschuss

4282 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.02.2026 
 0427/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
 
Bewilligung des Förderantrags „kinderstark – NRW schafft Chancen„ 2026 vom 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
Mit dem Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen" unterstützt die Landesregierung 
seit 2020 alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen beim Auf- und Ausbau von Präventi-
onsketten. Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesell-
schaftliche Teilhabe zu verbessern und dadurch die Folgen von Kinderarmut zu be-
kämpfen. Der Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ermöglicht, bewährte 
Ansätze in die Kommunalen Präventionsketten zu integrieren.  
Im Rahmen der Förderung werden strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kom-
munaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende 
Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, sowie 
Projekte zur Verbesserung der Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen finanziert.  
Die Zuwendung erfolgt als jährliche Projektförderung. Die Verwaltung hat auch auf 
den inzwischen siebten Förderaufruf des Landes vom 09.09.2025 zur Weiterführung 
begonnener Projekte reagiert und Fördergelder nach Maßgabe der vorgegebenen Mit-
telverteilung beantragt. Der Antrag wurde erneut positiv beschieden, somit können die 
in Köln erfolgreich angestoßenen Maßnahmen auch 2026 weitergeführt werden.  
Der kommunalen Mittelverteilung zufolge erhält die Stadt Köln im Bewilligungszeit-
raum vom 01.01. bis 31.12.2026 Fördermittel in Höhe von 926.370,00 Euro zur Um-
setzung entsprechender Projekte. Die Stadt Köln fördert damit Maßnahmen in folgen-
den Präventionsfeldern: 
 Mit Hilfe der Kommunalen Koordinierung der Präventionskette werden die 
strategischen Ziele der kommunalen Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ 
(Session 3437/2029) umgesetzt und weiterentwickelt.

2 
 
 Betreuung des Familienportals GuterStart Köln als zentrale Online-Plattform, 
die werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zum Berufseinstieg unter-
stützt, indem sie Angebote wie Kurse, Beratung, Freizeit und finanzielle Hilfe 
übersichtlich bündelt.  
 Aufbau von Familiengrundschulzentren – mit dem der in Köln erfolgreiche 
Ansatz der Familienzentren in Kitas im Sinne einer lückenlosen Prävention in 
die Regelinstitution Grundschule (an neun Standorten – jeweils benachteiligte 
Quartiere mit hohem sozialräumlichen Belastungsgrad) übertragen wird.  
 Einsatz von Gesundheitslots*innen an den Familiengrundschulzentren. Je-
dem Familiengrundschulzentrum steht ein*e Kinderkrankenpfleger*in zur Verfü-
gung, die das Thema Gesundheit im Schulleben stärker etabliert und darüber 
hinaus Familien und Kinder individuell ins medizinische System lotst.  
 Die Familienlots*innen im Familienbüro greifen Fragen und Anliegen von Fa-
milien auf, die sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinausbe-
wegen, und bieten entsprechende niedrigschwellige Unterstützung an.  
 Durch die Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder im Grundschulalter wird 
eine Brücke zwischen Schule und Familien geschaffen, um einen gleichberech-
tigten Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die In-
tegration ins Regelsystem zu fördern.  
 Erweiterung der aufsuchenden Arbeit durch Familienlots*innen an vier Kölner 
Familienhäusern mit dem Ziel, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Prob-
lemlagen in Familien vor Ort zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Fami-
lien durch professionell geplante sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen. 
 Durch das Digitale Outreach des Museumsdienstes Köln, das eine zielgrup-
pengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten ermöglicht, werden 
Kinder und Jugendliche niedrigschwellig an Themen zu Kunst und Kultur her-
angeführt.  
 Mit dem Info-/ Beteiligungsmobil werden Mitbestimmung und Teilhabe an 
Orte getragen, die von Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt aufge-
sucht werden – jenseits der Innenstadt.   
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

02.03.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0427/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.02.2026
Erstellt
11.02.2026 11:13