Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. § 36 Bundeswahlordnung (BWO)
Stellungnahme der Verwaltung 210875-01 ST vom 26.07.2021
Stand: Am 30.07.2021 im Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2027) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 123.2 KB
Beratungsverlauf
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30.07.2021
Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2027)
TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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