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AFW/0005/2026

Containerstandort an der Plettendorfstraße (Nienberge)

Anfrage in der BV West 08.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.09.2026, TOP 5.2

Anfrage AFW-0005-2026

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Anfrage AFW-0005-2026

3031 Zeichen

Hammer Straße 10 • 481 53 Münster  
Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 
4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de  • 
www.cdu -muenster.de  
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse 
Münsterland  Ost 
 
 
 
 
 
 
Münster,  02.07.2026  
An d ie 
Bezirksbürgermeister in des Stadtbezirks Münster - West 
Frau Elke Kraut - Kleinschmidt  
Pantaleonplatz 7  
48161 Münster  
 
Anfrage zum Containerstandort an der Plettendorfstraße 6 (Nienberge)  
 
Seit der Fertigstellung des neuen Wohnkomplexes „Lydia -Zentrum“ an der 
Plettendorfstraße im November 202 4 häufen sich die Klagen  der Bewohnerschaft  der 
neuen Lydia -Wohnanlage und der Wohnanlage oberhalb des K&K -Marktes  bezüglich 
des entstehenden  Lärms  durch den Flascheneinwurf in die Glascontainer . Die 
gesetzlichen Einwurfzeiten werden hierbei nur selten eingehalten.  Altglas  und 
Altkleider  werden bis spät am Abend und auch an Sonn - und Fe iertagen eingeworfen.  
PKW-Fahrer aus beiden Fahrtrichtungen der Plette ndorfstraße kommend, halten direkt 
vor den Containern und entsorgen in aller Ruhe Altglas und Altkleider. Hierdurch staut 
sich der Verkehr vornehmlich  an d er Nahtstelle zum K&K -Markt und von der 
Sebastianstraße linksabbiegend in die Plettendorfstraße. Zudem nimmt die 
Lärmimmission weiter zu.  
 
 
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wann hat das Ordnungsamt diesen Containerstandort geprüft und für tauglich 
eingestuft ? 
 
 
2. Hätte im Zuge der Neub ebauung des Lydia -Areals aufgrund der veränderten 
Infrastruktur erneut eine Containerstandortprüfung durchgeführt und die 
vorliegende Sondernutzungserlaubnis überprüft werden müssen?  
 
 
3. Gibt es weitere Containerstandorte auf Parkstreifen im öffentlichen Raum, die 
auf beiden Straßenseiten von Wohnbebauung dominiert werden ? 
 
 
4. Ist es richtig, dass die Wohnungen oberhalb des K&K -Marktes keine 6 Meter 
von dem Containerstandort entfernt sind?  
 
 
5. Es gibt mehrere Beschlüsse (z.B. VGH Baden -Württemberg vom 07.07.2016) 
zum Einhalten des erforderlichen Mindestabstandes von Glascontainern zu 
Wohna nlagen von 6 Metern .  
Warum setzt die Stadt Münster diese Regelung nicht um?  
 
Anfrage AFW/0005/2026

Hammer Straße 10 • 481 53 Münster  
Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 
4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de  • 
www.cdu -muenster.de  
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse 
Münsterland  Ost 
 
 
 
 
6. Verstößt der jetzige Standort gegen immissions schutz rechtliche Vorgaben?  
 
 
7. Könnte ein Unterflurcontainer das Problem lösen?  
 
 
8. Könnten die Container ersatzlos entfernt werden und die Anzahl der Leerungen 
an den beiden benachbarten Standorten (Kirmstraße/Ecke Sebastianstraße und 
Hermann -Hesse Straße/ Ecke Hülshoffstraße)  verdoppelt werden?  
 
 
gezeichnet:   
Nicholas Reuting ,  
Peter Hamann ,  
Christian Hinzmann ,  
Karin Park -Luikenga ,  
Nils Schappler ,  
Peter Wolfgarten  
 
Anfrage AFW/0005/2026

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Plettendorfstraße 6
  • Hammer Straße 10
  • Sebastianstraße
  • Kirmstraße
  • Hermann-Hesse-Straße
  • Hülshoffstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
AFW/0005/2026
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
08.07.2026
Erstellt
08.07.2026 12:58