AFW/0005/2026
Containerstandort an der Plettendorfstraße (Nienberge)
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Anfrage AFW-0005-2026
3031 Zeichen
Hammer Straße 10 • 481 53 Münster Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de • www.cdu -muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost Münster, 02.07.2026 An d ie Bezirksbürgermeister in des Stadtbezirks Münster - West Frau Elke Kraut - Kleinschmidt Pantaleonplatz 7 48161 Münster Anfrage zum Containerstandort an der Plettendorfstraße 6 (Nienberge) Seit der Fertigstellung des neuen Wohnkomplexes „Lydia -Zentrum“ an der Plettendorfstraße im November 202 4 häufen sich die Klagen der Bewohnerschaft der neuen Lydia -Wohnanlage und der Wohnanlage oberhalb des K&K -Marktes bezüglich des entstehenden Lärms durch den Flascheneinwurf in die Glascontainer . Die gesetzlichen Einwurfzeiten werden hierbei nur selten eingehalten. Altglas und Altkleider werden bis spät am Abend und auch an Sonn - und Fe iertagen eingeworfen. PKW-Fahrer aus beiden Fahrtrichtungen der Plette ndorfstraße kommend, halten direkt vor den Containern und entsorgen in aller Ruhe Altglas und Altkleider. Hierdurch staut sich der Verkehr vornehmlich an d er Nahtstelle zum K&K -Markt und von der Sebastianstraße linksabbiegend in die Plettendorfstraße. Zudem nimmt die Lärmimmission weiter zu. Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann hat das Ordnungsamt diesen Containerstandort geprüft und für tauglich eingestuft ? 2. Hätte im Zuge der Neub ebauung des Lydia -Areals aufgrund der veränderten Infrastruktur erneut eine Containerstandortprüfung durchgeführt und die vorliegende Sondernutzungserlaubnis überprüft werden müssen? 3. Gibt es weitere Containerstandorte auf Parkstreifen im öffentlichen Raum, die auf beiden Straßenseiten von Wohnbebauung dominiert werden ? 4. Ist es richtig, dass die Wohnungen oberhalb des K&K -Marktes keine 6 Meter von dem Containerstandort entfernt sind? 5. Es gibt mehrere Beschlüsse (z.B. VGH Baden -Württemberg vom 07.07.2016) zum Einhalten des erforderlichen Mindestabstandes von Glascontainern zu Wohna nlagen von 6 Metern . Warum setzt die Stadt Münster diese Regelung nicht um? Anfrage AFW/0005/2026 Hammer Straße 10 • 481 53 Münster Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de • www.cdu -muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost 6. Verstößt der jetzige Standort gegen immissions schutz rechtliche Vorgaben? 7. Könnte ein Unterflurcontainer das Problem lösen? 8. Könnten die Container ersatzlos entfernt werden und die Anzahl der Leerungen an den beiden benachbarten Standorten (Kirmstraße/Ecke Sebastianstraße und Hermann -Hesse Straße/ Ecke Hülshoffstraße) verdoppelt werden? gezeichnet: Nicholas Reuting , Peter Hamann , Christian Hinzmann , Karin Park -Luikenga , Nils Schappler , Peter Wolfgarten Anfrage AFW/0005/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (6)
- Plettendorfstraße 6
- Hammer Straße 10
- Sebastianstraße
- Kirmstraße
- Hermann-Hesse-Straße
- Hülshoffstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFW/0005/2026
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 08.07.2026
- Erstellt
- 08.07.2026 12:58