Umgang der Stadt mit Verleihräder-Firmen
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1476/2018 vom 29.10.2018
Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage der SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 28.10.2018 Anfrage zum Umgang der Stadt mit Verleihräder-Firmen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: In der Bevölkerung kommt es zunehmend zu Unmut über die teilweise chaotische Praxis bei der Abstellung von Leihrädern. Angesichts der Zunahme konkurrierender Anbieter mit immer größeren Angebotszahlen fragen wir: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes durch Leihfahrrad-Anbieter aus einer scheinbar willkürlich-beliebigen in eine geregelte Form zu überführen? 2. Gibt es eine städtische Flächenvorgabe für die Aufstellung der Mieträder? 3. Welche Verpflichtungen gibt es für die Verleihfirmen, Standorte und den Zustand ihrer Räder zu überprüfen und bei Missständen Abhilfe zu schaffen? 4. Gibt es überhaupt vertragliche Beziehungen zwischen diesen Verleihfirmen und der Stadt, insbesondere ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes, wie z.B. bei Außenbewirtschaftungen in der Gastronomie üblich? gez. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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