Mandari Insight

V/1026/2017

Zusammenführung des ESPA-Berufskollegs und des Anne-Frank-Berufskollegs durch Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am Anne-Frank-Berufskolleg

Vorlagen 23.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 35.1

V_1026_2017_Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V_1026_2017_Anlage 1

3975 Zeichen

Votum der Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs    13. November 2017 
1) Die Schulgemeinschaft des Anne-Frank-Berufskollegs hat sich diese Situation nicht herbeigewünscht.
U
nser Wunsch wäre gewesen, dass sich ein evangelischer Träger gefunden hätte.
2) Das Anne-Frank-Berufskolleg sieht die Mitverantwortung, die Ausbildungskapazitäten in der Stadt
Münster zu erhalten.
Wir sind uns dieser sehr großen Herausforderung bewusst.
3) Die Weiterführung des bestehenden Bildungsangebotes an einem Standort ist das zentrale Interesse
des AFBK.
Die bunte Vielfalt der Schülerschaft, die sich durch unterschiedlichste Biographien und
Lebensentwürfe auszeichnet, ermöglicht ein positives gemeinsames schulisches Leben und Lernen,
das das Anne-Frank-Berufskolleg mit bildungsgangübergreifenden Angeboten (Basar, Talentshow,
Kunst und Kulturtag, Sportveranstaltungen, Schulverpflegung usw.) unterstützt.  Wir bieten ein breites
A
ngebot an Bildungsgängen (Anlagen A bis E), die miteinander verzahnt sind und aufeinander
aufbauen, so dass Schülerinnen und Schüler ohne einen Schulwechsel ihre schulische und berufliche
Laufbahn fließend gestalten und an einem Standort verfolgen können.
4) Variante 1 wird als unrealistisch und nicht zukunftsfähig abgelehnt, da die Konkurrenzsituation beiden
Schulen schaden würde.
5) Variante 2 wird abgelehnt, da zentrale Bildungsgänge aus dem Anne-Frank-Berufskolleg herausgelöst
würden.
6) Das Anne-Frank-Berufskolleg sieht in der Variante 3, der „Zusammenführung der Bildungsgänge von
ESPA und AFBK durch Erweiterung der Bildungsgänge am AFBK um die Bildungsgänge der ESPA“
die einzige Möglichkeit, im Rahmen der Schulentwicklung der Berufskollegs der Stadt Münster für alle
Schülerinnen und Schüler optimale und durchlässige Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich
Gesundheit, Ernährung und Sozialwesen zu schaffen, wenn es einen gemeinsamen Standort für alle
Bildungsgänge gibt.
Folgende Gründe führen zu dieser Entscheidung: 
a. Das Profil des Anne-Frank-Berufskollegs wird durch die Erweiterung der
Ausbildungskapazitäten und Bildungsgänge geschärft
b. Schullaufbahnen können längerfristiger und effizienter geplant und unterstützt werden, die
Bildungsgänge sind vielfältig miteinander verzahnt und bieten verschiedenste
Gestaltungsmöglichkeiten von Bildungsverläufen ohne Schulwechsel
c. Bildungsgangübergreifende Angebote fördern ein positives gemeinsames schulisches Leben
d. Bisher einzügige Bildungsgänge werden stabilisiert
e. Schwankende Schülerzahlen können flexibel aufgefangen werden
f. Synergieeffekte ergeben sich durch ein größeres Differenzierungsangebot
g. Fachräume und finanzielle Mittel zur Schulausstattung werden effektiv genutzt
h. Der Ausbau durch Heilerziehungspflege und Heilpädagogik, die affin zu sozialpädagogischen
und gesundheitswissenschaftlichen Bildungsgängen sind, ergänzt und rundet das Profil des
Bildungsangebots des Anne-Frank-Berufskollegs ab
7) Das Anne-Frank-Berufskolleg hat die Kompetenzen für ein in das gesamte System integriertes
sozialpädagogisches Zentrum, das stabil und eingebettet in vorbereitende Bildungsgänge die
fundierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gewährleistet.
8) Die schulischen Gremien sind am weiteren Planungsverfahren zu beteiligen.
9) Damit diese große Herausforderung gut gelingen soll, müssen die benötigten Ressourcen zu
Verfügung gestellt werden. Neben einer angemessenen Personalausstattung werden auch finanzielle
Mittel und vor allen Raumkapazitäten benötigt. Vor allem eine professionelle Begleitung und
Entlastungen für das Kollegium sind unbedingt erforderlich. Ein auf Dauer angelegtes Konzept mit
zwei Schulstandorten an der Coerdestraße und Manfred-von-Richthofen Straße wird eine erfolgreiche
Zusammenführung aus unserer Sicht scheitern lassen. Mittelfristig kann unserer Meinung nach die
Integration nur dann gut gelingen, wenn am Anne-Frank-Berufskolleg und in unmittelbarer
Nachbarschaft Räume zur Verfügung gestellt werden.
V/1026/2017, Anlage 1

Beschlussvorlage

29140 Zeichen

V/1026/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zusammenführung des ESPA-Berufskollegs und des Anne-Frank-Berufskollegs durch 
Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am Anne-Frank-Berufskolleg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
                                                                                                                Vorberatung 
05.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.12.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
I. Beschlussvorschlag 
 
1. Der Rat beschließt die Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs und des Anne -Frank-
Berufskollegs unter dem Dach des Anne-Frank-Berufskollegs. Dazu werden 
 
1.1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die folgenden zwei Bildungsgänge des ESPA -
Berufskollegs, geregelt in Anlage E der Ausbildungs - und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO -
BK), am Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, neu eingerich-
tet: 
 
 Fachschule für Heilerziehungspflege 
 Fachschule für Heilpädagogik 
 
1.2. Der Rat nimmt die voraussichtliche Erhöhung der Zügigkeit folgender Bildungsgänge des Anne -
Frank-Berufskollegs nach der Zusammenführung  mit den Bildungsgängen des ESPA -
Berufskollegs zur Kenntnis: 
 
 Erzieher/-in mit Allgemeiner Hochschulreife: 
 Fachschule für Sozialpädagogik mit Fachhochschulreife - Erzieher/-in 
 Fachoberschule (FOS) für Sozial- und Gesundheitswesen FOS 11/12 - Fachhochschulreife 
 Berufsfachschule (BFS) für Sozial - und Gesundheitswesen - Kinderpfleger/-in mit Fachobe r-
schulreife (FOR) 
 BFS für Sozial- und Gesundheitswesen - Sozialassistenten/-innen mit FOR 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1026/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling  
Frau Terfort 
Ruf: 
492-4000 
492-4027 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
Terfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1026/2017 
1.3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen des Anne -Frank-Berufskollegs und des 
ESPA-Berufskollegs angehört wurden. Die Voten/Stellungnahmen der Schulkonferenzen sind der 
Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. 
 
2. Zur Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, 
 
2.1. mit den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel eine Verein barung zur Übernahme des 
Schulbetriebs zum Stichtag 01.08.2018 zu treffen, mit der auch eine Regelung zur Erstattung der 
Aufwendungen für den Betrieb der Schule für 2 Schuljahre (01.08.2018 bis 31.07.2020) erfolgt. 
 
2.2.  die Nutzung der Räumlichkeiten in der C oerdestraße zunächst bis auf weiteres sicherzustellen. 
Neben einer Anmietung ist dabei auch der Erwerb der Immobilie zu prüfen. 
 
2.3. bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für die Einrichtung der neuen Bildungsgänge 
zu beantragen (vgl. Ziff.1.1 und 1.2.). 
 
2.4. gemeinsam mit der Bezirksregierung, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und den 
beiden beteiligten Schulen ab Beginn des Jahres 2018 einen moderierten Prozess zur Zusa m-
menführung der Bildungsgänge durchzuführen, mit dem Ziel der Sicherung und des Erhalts von 
Qualitäten aus beiden Schulen.   
 
2.5. im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs Vorschläge für die 
mittel- und langfristige räumliche Unterbringung des Anne -Frank-Berufskollegs mit den zusätzl i-
chen Bildungsgängen zu entwickeln.  
 
3. Im Hinblick auf das laufende bzw. bevorstehende Anmeldeverfahren nimmt der Rat zur Kenntnis, 
dass das derzeitige ESPA Berufskolleg im Sinne der Kontinuität und der Planbarkeit für Schule 
sowie Schülerinnen und Schüler: 
 
3.1. die Aufnahmen für eine zum 01.02.2018 beginnende Klasse für Heilpädagogik bereits durchg e-
führt hat und die Klasse planmäßig im Februar starten wird,  
 
3.2. Zusagen zur Fortführung der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in Absprache mit der Bezirksr e-
gierung, den von Bodelsch winghschen Stiftungen Bethel und der Stadt Münster erteilt, da ein 
Schulplatz für die Ausbildungsbetriebe Voraussetzung für die Einstellung ist,  
 
3.3. die Beratungsgespräche im Rahmen einer möglichen Aufnahme der Schule für alle weiteren Bi l-
dungsgänge durchführt und Anmeldungen entgegennimmt. Die Zusagen erfolgen in Abstimmung 
zwischen der Schule, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, der Bezirksregierung und 
der Stadt Münster im Rahmen des regulären Aufnahmeverfahrens der städtischen Schulen im 
Februar 2018. 
 
3.4. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Schülerinnen und Schüler, die nach dem 01.08.2018 
vom ESPA -Berufskolleg zum Anne -Frank-Berufskolleg wechseln und weiterbeschult werden 
möchten, die Möglichkeit erhalten, sich in einem vorgezogenen Anmelde verfahren über Schüler-
online am Anne-Frank-Berufskolleg anzumelden.

- 3 - 
V/1026/2017 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs mit dem 
Anne-Frank-Berufskolleg die am 31.07.2018 bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisse des 
nichtlehrenden Personals des ESPA -Berufskollegs auf die Stadt Münster übergehen (Betrieb s-
übergang i.S.d. § 613a BGB). Dafür werden zum 01.08.2018 im Teilergebnisplan 0301 folgende 
Planstellen eingerichtet: 
 
 0,71 Stelle, EGr. 6 Sekretär/Sekretärin, Verwaltung 
 1,00 Stelle, EGr. 6 Schulhausmeisterin/Schulhausmeister 
 0,14 Stelle, EGr. 31 Hilfskraft  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Mit der Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster  sind folgende finanziel-
len Auswirkungen für den Haushalt verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
  Nr. Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement         
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 54.200   132.680   135.330   138.040   
  16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 63.910   153.370   153.370   153.370   
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen         
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 277.520   676.460   412.650   0   
  07 Sonstige ordentliche 
Erträge 9.550   23.170   23.470   23.780   
  11 Personalaufwendungen 43.100   105.500   107.610   109.760   
  13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 38.300   92.280   92.690   93.110   
  16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 5.430   12.800   32.800   32.800   
Produktgruppe 03 02 Zentrale Leistungen für 
am Schulleben Beteiligte         
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 82.130   203.000   209.100   215.360   
Saldo     0   0   294.780   718.660   
 
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht veranschlagt. Die notwendi-
gen Anpassungen werden über Veränderungslisten in die Haushaltsberatungen eingebracht. 
                                                
1 Stellenwert vorläufig, wird noch geprüft

- 4 - 
V/1026/2017 
 
Als Folge der Übernahme der Bildungsgänge zum Schuljahr 2018/2019 in die Trägerschaft der Stadt 
Münster kann von einer Erhöhung der Schul -/Bildungspauschale ab dem Jahr 2020 ausgegangen 
werden. Sofern die Stadt Münster in den Jahren ab 2020 Schlüssel -zuweisungen erhält, wird die 
Übernahme der Bildungsgänge auch bei diesen Zuwendungen zu einer Erhöhung führen. Die Höhe 
der durch die Schul - und Bildungspauschale sowie ggf. die Schlüsselzuweisungen bedingten Hau s-
haltsentlastungen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostizieren. 
 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziff. 1. 
Zusammenführung des ESPA-Berufskollegs mit dem Anne-Frank-Berufskolleg unter dem or-
ganisatorischen Dach des Anne-Frank-Berufskollegs 
   
Der Rat der Stadt Münster hat mit seinem Beschluss am 18.10.2017 die Verwaltung beauftragt, mit 
dem bisherigen Schulträger, den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethe l und der Bezirksregi e-
rung Münster den Fortbestand sowie die Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt 
Münster zu verhandeln (Vorlage V/0828/2017).  
 
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob die Bildungsgä nge des 
ESPA-Berufskollegs von einem neuen, eigenständigen, städtischen Berufskolleg oder von dem Anne-
Frank-Berufskolleg weitergeführt werden.  
 
Zu diesem Zweck wurden gemeinsam mit der Bezirksregierung die Argrumente für und gegen folgen-
de 3 mögliche Varianten zusammengetragen: 
 
Variante 1: Neuerrichtung eines eigenständigen städtischen Berufskollegs in der Nachfolge des 
ESPA-Berufskollegs. 
 
Variante 2:  Neuerrichtung eines städtischen Berufskollegs als ‚sozialpädagogisches Ausbildung s-
zentrum‘ und Neuausr ichtung der verbleibenden Bildungsgänge aus ESPA - und Anne-
Frank-Berufskollegs zu einem neuen Berufskolleg.  
 
Variante 3: Zusammenführung der ESPA und des Anne -Frank-Berufskollegs durch Erweiterung 
bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am Anne-Frank-Berufskolleg. 
 
Bereits am 08.11.2017 haben die ESPA und das Anne -Frank-Berufskolleg für ihre interne Diskussion 
den Entwurf einer Gegenüberstellung erhalten. Die Schulkonferenzen des Anne -Frank-Berufskollegs 
und des ESPA haben sich am 13.11.2017 bzw. am 16.11.201 7 mit den unterschiedlichen Varianten 
befasst (vgl. Ziff. 1.3).  
 
Die Rückmeldungen der Schulgremien sind mit in die weitere Abwägung eingeflossen. Zur gemei n-
samen Auswertung fand ein Gespräch mit den Schulleitungen beider Schulen am 22.11.2017 statt, 
an dem auch die Bezirksregierung teilnahm. Bei diesem Gespräch wurde die anliegende Gegenüber-
stellung der unterschiedlichen Varianten (Anlage 3) einvernehmlich erstellt. Auf dieser Grundlage  
wurde der endgültige Verwaltungsvorschlag zur weiteren Schulorganisation formuliert.    
 
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Vorteile der  Variante 3 „Zusammenführung der ESPA 
und des Anne -Frank-Berufskollegs durch Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge am 
Anne-Frank-Berufskolleg“ in den Kategorien „Bildungsangebot“, „Schulbetrieb“ und „schulorganisat o-
rische Rahmenbedingungen“ deutlich überwiegen.

- 5 - 
V/1026/2017 
Zusammenfassung des gemeinsamen Abwägungsprozesses 
 
Das ESPA-Berufskolleg wirbt dafür, die Eigenständigkeit zu erhalten. Argumente des ESPA sind im 
Wesentlichen  
 
 Der Hinweis, eine Entscheidung dieser Tragweite nicht unter dem Zeitdruck zu treffen sowie 
 die Hinweise auf die Vorteile des Erhalts bestehender Strukturen und eines kleinen Systems 
 Hinweise auf die Profilbildung 
 
Ggf. wäre es auch für die St adt Münster ein möglicher Weg, das Kolleg 1:1 in die städtische Träge r-
schaft zu überführen , um alle weitergehenden Erwägungen in der anstehenden Schulentwicklung s-
planung für die Berufskollegs anzustellen und Fragestellungen zu beantworten . Allein aber der Um-
stand, dass eine relevante Wahrscheinlichkeit besteht, dass einzelne Bildungsgänge wegen des nicht 
zu erzielenden kommunalen Konsenses oder fehlenden Bedarfs (bezogen auf die in dieser Variante 
zu beachtenden Anforderungen bei einer Neuerrichtung von Bil dungsgängen) nicht genehmigungsfä-
hig sein werden und in der Folge daraus u.U. Münster verloren gehen, verdeutlicht, dass dieser 
scheinbar vorsichtigere Weg unter dem Blickwinkel eines Erhalts der Ausbildungskapazitäten in der 
Stadt Münster der riskantere ist. Bei den Varianten 1 und 2 geht es um die Neuerrichtung von Sch u-
len, d.h. eine Neuerrichtung aller Bildungsgänge, an die hohe Anforderungen für die Genehmigung 
gestellt werden. Es ist dabei vollkommen ungewiss und eher unwahrscheinlich, dass für alle Bi l-
dungsgänge der regionale Konsens erzielt wie auch der Bedarf festgestellt wird.  
 
Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs hat sich einstimmig für die Fusion und gegen das 
Nebeneinander von 2 eigenständigen Systemen ausgesprochen.  
 
Bezirksregierung und Schulverwaltung befürworten nach Abwägen der Vor - und Nachteile eindeutig 
die Zusammenführung der beiden Schulen, was auch dem Votum des Anne -Frank-Berufskollegs ent-
spricht. 
 
Das vehemente Eintreten des ESPA -Berufskollegs für die Beibehaltung der Eig enständigkeit ist in 
dieser Situation mehr als nachvollziehbar. Diese Entscheidung aber ist auf den Rückzug des bisher i-
gen Trägers zurückzuführen und nicht auf kommunale Festlegungen. Diesen Rückzug haben sich alle 
Beteiligten in Münster so nicht gewünscht . Die Stadt Münster setzt sich gemeinsam mit der Bezirk s-
regierung mit aller Kraft für den Erhalt der Bildungsgänge ein; dies aus einer gesamtstädtischen Ve r-
antwortung für die Bildungslandschaft. Der bedauerliche Rückzug von Bethel kann deshalb nicht dazu 
führen, dass die verständlichen Interessen des ESPA -Berufskollegs ausschlaggebend sind für eine 
Entscheidung, die eine gesamtstädtische Perspektive erfordert und nach übereinstimmender Ei n-
schätzung von Bezirksregierung, Anne -Frank-Berufskolleg und Schulverw altung der Stadt Münster 
eindeutig eine Zusammenlegung zu einem Berufskolleg favorisiert. 
 
  
zu Ziff. 1.1 
Errichtung von neuen Bildungsgängen zum Schuljahr 2018/2019 
 
Die folgenden Bildungsgänge waren in der Vergangenheit bereits am ESPA-Berufskolleg eingerichtet:  
 
 Fachschule für Heilerziehungspflege, Anlage E der APO-BK 
 Fachschule für Heilpädagogik, Anlage E der APO-BK 
 
Diese sind durch die geplante Fusion mit dem ESPA -Berufskolleg gemäß § 81 Abs. 2 SchulG am 
Anne-Frank-Berufskolleg neu einzurichten. Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und 
bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen der Stu dierenden auf.

- 6 - 
V/1026/2017 
  
Fachschule für Heilerziehungspflege am Anne-Frank-Berufskolleg 
Der Bildungsgang Fachschule für Heilerziehungspflege, Anlage E der APO -BK, ist als dreijähriger 
Bildungsgang in Vollzeit mit mindestens 3.600 Unterrichtsstunden konzipiert, um so die Grundlage für 
den Erwerb der Fachhochschulreife zu schaffen. Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Hei l-
erziehungspflege ist die Fachoberschulreife, Erfahrungen in der Behindertenhilfe und eine abg e-
schlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Diese kann ersetzt 
werden durch die Fachhochschulreife im Sozial - und Gesundheitswesen. Der Berufsabschluss lautet 
„Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger. Der Bildungsgang wird aktuell einzügig geführt. 
 
Fachschule für Heilpädagogik   
Der Bildungsgang Fachschule für Heilpädagogik, Anlage E der APO -BK, ist als anderthalbjähriger 
Bildungsgang in Vollzeit mit mindestens 1.800 Unterrichtsstunden konzipiert. Zugangsvoraussetzung 
für die Fachschule für Heilpädagogik ist die staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher bzw. Heil-
erziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger oder eine gleichwertige 3 -jährige pädagogische 
/pflegerische Qualifikation (z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerin /Krankenpfleger, Kinderkranken-
pflegerin/ Kinderkrankenpfleger und Altenpflegerin/Altenpfleger) und der Nachweis einer mindestens 
einjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit als Fachkraft (nach dem Berufsabschluss). Der 
Berufsabschluss lautet „Staatlich anerkannte Heilpädagogin / Staatlic h anerkannter Heilpädagoge“. 
Der Bildungsgang wird aktuell einzügig geführt. 
Die Schulverwaltung hat mit der Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtungsvorhaben intensiv b e-
sprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregier ung Münster beide 
Errichtungen.  
 
 
zu Ziff. 1.2  
Aufstockung bestehender Bildungsgänge zum Schuljahr 2018/2019 am Anne -Frank-
Berufskolleg 
 
Durch die Fusion der bisher an der ESPA eingerichteten Bildungsgänge erhöht sich  voraussichtlich 
die Zügigkeit der fo lgenden, ebenfalls am Anne -Frank-Berufskolleg eingerichteten Bildungsgänge:  
 
Bildungsgang Zügigkeit 
(alt) 
Zügigkeit 
(neu)* 
Erzieher/-in mit Allgemeiner Hochschulreife, Anlage D 
APO-BK 
1 2 
Fachschule für Sozialpädagogik mit Fachhochschulreife - 
Erzieher/-in, Anlage E APO-BK 
2 4 
FOS für Sozial - und Gesundheitswesen FOS 11/12 – 
Fachhochschulreife, Anlage C APO-BK 
2 3 
BFS für Sozial- und Gesundheitswesen - Kinderpfleger/-in 
mit FOR, Anlage B APO-BK 
1 2 
BFS für Sozial - und Gesundheitswesen - Sozialassisten-
ten/-innen mit FOR, Anlage B APO-BK 
1 1 
 Unter der Voraussetzung entsprechender Schülerzahlen im ersten Jahr der Ausbildung 
 
 
zu Ziff. 1.3  
Anhörung der Schulkonferenzen 
 
Die ESPA und das Anne-Frank-Berufskolleg wurden eng in den Abwägungsprozess der unterschied-
lichen schulorganisatorischen Varianten eingebunden. Bereits am 08.11.2017 haben beide Schulen 
die von der Verwaltung und der Bezirksregierung zusammengetragenen Vor - und Nachteile der ei n-
zelnen Varianten für die interne Diskussion erhalten.

- 7 - 
V/1026/2017 
Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs wurde am 13.11.2017 angehört. Das Berufskolleg 
schließt die Varianten 1 + 2 aus bzw. lehnt diese ab und sieht in der Variante 3 die einzige Möglic h-
keit, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs der Stadt Münster für alle Sch ü-
lerinnen und Schüler optimale und durchlässige Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen „G e-
sundheit“, „Ernährung“, und „Sozialwesen“ zu schaffen. Voraussetzung ist laut dem Votum der Schu l-
konferenz dafür ein gemeinsamer Standort für alle Bildungsgänge. 
 
Die Schulkonferenz der ESPA wurde am 16.11.2017 angehört. Die Schulkonferenz spricht sich für die 
Beibehaltung der Eigenständigkeit der ESPA in städtischer Trägerschaft aus, um auf der Grundlage 
der bestehenden Strukturen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung gegebenenfalls neue Schu l-
profilierungen zu realisieren. Die Schulkonferenz hat die als Arbeitsfassung übersandte Gegenübe r-
stellung überarbeitet und als Anlage des Beschlusses übersandt. In Absprac he mit beiden Schulle i-
tungen ist als Anlage 3 dieser Vorlage die gemeinsam am 22.11.2017 erstellte Fassung beigefügt. 
 
Darüber hinaus wurde mit beiden Schulleitungen am 22.11.2017 auf der Grundlage der vorliegenden 
Voten der Schulkonferenzen ein Abstimmungsgespräch geführt (s. Ziff. 1). 
 
 
zu Ziff. 2 
 
zu Ziff. 2.1 
Vereinbarung zur Übernahme des Schulbetriebes mit den von Bodelschwinghschen Stiftu n-
gen Bethel   
 
Die von Bodelschwinghschen Stiftungen erteilten der Stadt Münster die Zusage, die Aufwendungen 
für den Betrieb der Schule zum Stichtrag 01.08.2018 für 2 Jahre (01.08.2018 bis 31.07.2020) zu e r-
statten. 
 
Am 04.12.2017 werden die Details zum Mietvertrag und zur Kostenübernahme gemeinsam mit den 
von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel vereinbart.   
 
zu Ziff. 2.2 
Nutzung der Räumlichkeiten in der Coerdestraße 
 
Zur übergangslosen Weiterführung des Schulbetriebes zum 01.08.2018 am etablierten Altstandort 
Coerdestraße 60/68 soll zunächst eine Anmietung der notwendigen Immobilie und Freiflächen erfo l-
gen. Parallel hierzu wird durch die Verwaltung geprüft, ob zur nachhaltigen Sicherung der Nutzung 
ein Ankauf der Immobilie von der Eigentümerin Stiftung Bethel möglich ist. Hierzu sind u.a. Fragen 
der Erschließung, Trennung von gemeinsamer technischer und baulicher In frastruktur benachbarter 
Nutzungen, die Verfügbarkeit von schulnotwendigen Freiflächen und die Kaufpreisfindung mit der 
Stiftung zu klären. 
 
Der Ankauf ist aber zudem vor dem allgemeinen Flächenbedarf für soziale Bedarfe im Kontext der 
wachsenden Stadt aus  liegenschaftsstrategischer Sicht eine unbedingt anzustrebende Option, die 
auch unabhängig von einem endgültigen Verbleib der Bildungsgänge am Standort Coedestraße in 
Betracht zu ziehen ist. 
 
zu Ziff. 2.3 
Beantragung der Genehmigung für die Errichtung der neuen Bildungsgänge bei der Bezirk s-
regierung 
 
Die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger, in di e-
sem Falle, die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel (vgl. § 81 Abs. 2 SchulG NRW). 
 
Die Errichtung der n euen Bildungsgänge an dem Anne -Frank-Berufskolleg durch Beschluss des 
Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die obere Schulau f-

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V/1026/2017 
sichtsbehörde. Die in diesem Zusammenhang notwendige Bedürfnisprüfung ist nur für die neu hinz u-
kommenden Bildungsgänge „Fachschule für Heilerziehungspflege“ und „Fachschule für Heilpädag o-
gik“ erforderlich. Somit ist auch lediglich für die neu zu errichtenden Bildungsgänge eine Abstimmung 
von Angebot und Nachfrage mit dem Umland notwendig.   
 
zu Ziff. 2.4  
Gemeinsamer Prozess zur Zusammenführung der Bildungsgänge 
 
Als Sofortmaßnahme sind d ie Rahmenbedingungen des bevorstehenden Anmeldeverfahrens zu 
vereinbaren. Daher ist es notwendig, dass unmittelbar nach dem Ratsbeschluss Vertrete rinnen und 
Vertreter beider Schulen das Verfahren sowie offene Fragen zum Anmeldeverfahren klären. Bis Fe b-
ruar müssen organisatorische Absprachen und Regelungen zur Zusammenarbeit getroffen werden. 
Zudem sind weitere innere schulorganisatorische Fragen zur  Zusammensetzung der Bildungsgan g-
teams, Einsatz des Personals, Festlegung der Standorte je Bildungsangebot etc. zeitnah festzulegen. 
  
Für die Zusammenführung der Schulen könnte als  Einstieg ein gemeinsamer pädagogischer Tag ge-
nutzt werden. Ziel müsste der gegenseitige Austausch der pädagogischen Konzepte und die Erste l-
lung eines abgestimmten pädagogischen Planungskonzeptes  sein, das sowohl den Unterricht als 
auch die unterschiedlichen Standorte berücksichtigt.  
 
Die Aufgabe für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept 
(inkl. der Standortfrage) ist in den Prozess der Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs einz u-
betten.  
 
zu Ziff. 2.5 
Räumliche Unterbringung 
 
Die vorhandene Raumkapazität im Anne -Frank-Berufskolleg am Gebäudestandort Manfred -von-
Richthofen-Straße ist nicht ausreichend, um sowohl den Raumbedarf der neu einzurichtenden Bi l-
dungsgänge Fachschule für Heilerziehungspflege sowie Fachschule für Heilpädagogik, als auch 
gleichzeitig die zusätzlichen Sch ülerinnen und Schüler in den bereits bestehenden Bildungsgänge 
abzudecken. Zumindest ein Teil der Bildungsgänge muss daher zunächst weiterhin am Standort der 
(ehemaligen) ESPA weitergeführt werden. Dies kann auch dazu genutzt werden, die Schülerinnen 
und Schüler, die am ESPA -Berufskolleg begonnen haben, dort ihre Ausbildung fortsetzen und geg e-
benenfalls beenden zu lassen.  
 
Die mittelfristige Unterbringung der Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs ist im Rahmen des 
Projektes Schulentwicklungsplanung-Berufskollegs zu prüfen. Ziel ist es , mittel fristig eine Rauml ö-
sung zu finden, in der alle Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs in unmittelbarer räumlicher 
Nähe untergebracht sind (vgl. V/00080/2017, Ziff. 6). 
 
 
zu Ziff. 3 
Hinweise zum laufenden und bevorstehenden Anmeldeverfahren 
 
Die Vorlaufzeit für die Vorbereitung der Zusammenführung der Bildungsgänge am Anne -Frank-
Berufskolleg ist sehr kurz. Daher sind enge Absprachen mit der Bezirksregierung und den Schulle i-
tungen zu treffen, um die laufenden bzw. bevorstehenden Anmeldeverfahren reibungslos zu gesta l-
ten. Ziel ist die Kontinuität und die Planbarkeit für die Berufskollegs sowie für die Schülerinnen und 
Schüler uneingeschränkt zu gewährleisten.

- 9 - 
V/1026/2017 
 
zu Ziff. 3.1 
Aufnahme für den Bildungsgang „Heilpädagogik“ 
 
Das Aufnahmeverfahren für eine zum 01.02.2018 beginnende Klasse für Heilpädagogik wurde bereits 
durchgeführt, so dass die Klasse planmäßig im Februar 2018 starten kann. Die Einrichtung ist in der 
Stellenberechnung der von Bo delschwinghschen Stiftungen Bethel für das lfd. Schuljahr berücksic h-
tigt. 
 
zu Ziff. 3.2 
Fortführung der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) 
 
Die praxisintegrierte Erzieher innenausbildung ist eine Variante der Regelausbildung am ESPA -
Berufskolleg und ermöglicht eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis.    
  
Eingangsvoraussetzung ist u.a., dass den Bewerberinnen und Bewerbern eine Zusage für einen g e-
eigneten Ausbildungsplatz bei einem Träger der Kinder - und Jugendhilfe vorliegt. Ohne eine solche 
Zusage besteht kein Anspruch auf einen Platz im Bildungsgang „PIA“. 
 
Aber auch der Ausbildungsbetrieb benötigt von den Bewerberinnen und Bewerbern eine Zusicherung 
für den Beginn der praxisintegrierten Erzieherausbildung. Zudem erwarten die Ausbildungsbetriebe 
auf Grund des Trägerwechsels eine Zusicherung für die Fortführung der Ausbildung.  
 
Daher wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung, den von Bodelschwinghschen Stiftungen 
Bethel und der Stadt Münster bereits im Vorfeld Zusagen zur Fortführung der praxisi ntegrierten Aus-
bildung erteilt.   
  
zu Ziff. 3.3 
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 
 
Die ESPA führt aktuell die Beratungsgespräche für alle Bildungsgänge wie gewohnt durch und nimmt 
Anmeldungen entgegen. Die Zusagen erfolgen in Abstimmung zwischen der Schule, den von Bode l-
schwinghschen Stiftungen Bethel, der Bezirksregierung und der Stadt Münster im Rahmen des reg u-
lären Aufnahmeverfahrens der städtischen Schulen im Februar 2018 auf der Grundlage einer dann 
geklärten schulorganisatorischen Grundlage. 
 
zu Ziff. 3.4 
Vorgezogenes Anmeldeverfahren 
 
Für die Schülerinnen und Schüler der ESPA, die ihre Bildungsgänge nicht zum Schuljahr 2017/2018 
beenden, ist ein formelles Anmeldeverfahren für die Fortführung der Beschulung am  Anne -Frank-
Berufskolleg erforderlich. Daher wird diesen Schülerinnen und Schülern ein vorgezogenes Anmeld e-
verfahren über Schüleronline angeboten. 
  
zu Ziff. 4  
Einrichtung von Planstellen 
 
Die Arbeitsverhältnisse des am 31.07.2018 unbefristet beschäftigten nichtlehrenden Person als des 
ESPA-Berufskollegs gehen zum 01.08.2018 auf die Stadt Münster über, sofern die betroffenen Mita r-
beiter/-innen und Mitarbeiter dem Übergang nicht widersprechen (Betriebsübergang i.S.d. § 613a 
BGB). Zum gegenseitigen ersten Kennenlernen hat Anfang Oktober ein Gespräch mit den Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern des ESPA -Berufkollegs und der Stadt Münster – Amt für Schule und Weite r-
bildung und Personal - und Organisationsamt – stattgefunden. Mögliche Hindernisse für einen Über-
gang sind dabei nicht zutage getreten. 
Für die zu übernehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Planstellen einzurichten.

- 10 - 
V/1026/2017 
 
zu Ziff. II 
Finanzielle Auswirkungen 
 
Bei einer Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs und des Anne -Frank-Berufskollegs ist von e i-
ner Belastung des städtischen Haushalts von rd. 700.000 Euro jährlich auszugehen. Diese Annahme 
beruht auf den seitens der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel zur Verfügung gestellten I n-
formationen zu den Aufwendungen für den Betrieb der Schule in den vergangenen Jahren, einer Indi-
zierung dieser Werte aufgrund der eingetretenen bzw. zu erwartenden Kostensteigerungen und einer 
Ergänzung um Aufwendungen, die als Folge der Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft 
der Stadt Münster neu hinzukommen.  
 
Die Haushaltsbelastung von rd. 700.000 Euro ist der Saldo aus den Personalaufwendungen für das 
nichtlehrende Personal, den Sachaufwendungen für den Betrieb der Schule und geringfügigen Ertr ä-
gen, die in diesem Zusammenhang anfallen. Bei den Personalaufwendungen wird unters tellt, dass 
sämtliche Arbeitsverhältnisse des unbefristet beschäftigten nichtlehrenden Personals des ESPA -
Berufskollegs auf die Stadt Münster übergehen. Die Sachaufwendungen beinhalten neben der Miete, 
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Schulgebäudes am Standort Coerdestraße 60/68, den Lehr - 
und Lernmittel und der Schülerbeförderung auch alle weiteren Aufwendungen, die für den Betrieb der 
Schule erforderlich sind. 
 
Die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben erklärt, die Aufwendungen für den Betrie b der 
Schule für die Dauer von zwei Schuljahren (01.08.2018 – 31.07.2020) in voller Höhe zu erstatten. 
Insofern sind die finanziellen Belastungen aus der Übernahme der Bildungsgänge von rd. 700.000 
Euro jährlich vom städtischen Haushalt erst ab dem Haushaltsjahr 2021 vollständig zu tragen; für das 
Haushaltsjahr 2020 anteilig zu 5/12. 
 
Aufgrund der Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs und des Anne -Frank-Berufskollegs zum 
Schuljahr 2018/2019 kann ab dem Haushaltsjahr 2020 von einer Erhöhung der Schul -/Bildungs-
pauschale ausgegangen werden. Sofern die Stadt Münster in den Jahren ab 2020 Schlüsselzuwe i-
sungen erhält, ist auch bei diesen Zuwendungen mit einer Erhöhung zu rechnen. Die Höhe der durch 
die Schul- und Bildungspauschale sowie ggf. die Schlüsselzuweisu ngen bedingten Haushaltsentla s-
tungen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostizieren 
 
Die durch die Zusammenführung der Berufskollegs begründete Erhöhung bei der Schul - und Bi l-
dungspauschale sowie ggf. den Schlüsselzuweisungen des Haushaltsjahres 2020 wird anteilig auf die 
Kostenerstattungen der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel für das Jahr 2020 angerechnet. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Schulkonferenzbeschuss des Anne-Frank-Berufskollegs 
Anlage 2:  Schulkonferenzbeschluss des ESPA-Berufskollegs 
Anlage 3:  Gegenüberstellung Pro und Contra bezogen auf die unterschiedlichen 3 schulorgani-
satorischen Varianten

V_1026_2017_Anlage 3

6457 Zeichen

Ergebnis der gemeinsamen Besprechung am 22.11.2017                  V/01026/2017, Anlage 3  
Teilnehmende: Herr Ehling, Frau Terfort von der Stadt Münster 
Frau Kietzmann, Herr Terhaer vom Anne-Frank-Berufskolleg (AFBK) 
Herr Göttker und Frau Große Scharmann vom ESPA-Berufskolleg (ESPA) 
Frau Appler von der Bezirksregierung Münster 
 
Aufgabe der Trägerschaft der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und 
Übernahme der Bildungsgänge durch die Stadt Münster (vgl. V/0828/2017) 
 
 
Variante 1 
Neuerrichtung eines eigenständigen  städti- 
schen Berufskollegs in der Nachfolge des 
ESPA-Berufskollegs 
Variante 2 
Neuerrichtung eines städtischen Berufskollegs 
als „Sozialpädagogisches Ausbildungszent- 
rum“ und Neuausrichtung der verbleibenden 
Bildungsgänge aus ESPA und AFBK zu einem 
neuen Berufskolleg   
Variante 3 
Zusammenführung der ESPA und des AFBK 
durch Erweiterung, bzw. Neuerrichtung von 
Bildungsgängen am AFBK  
1 Schulidentität   
 
 
• Das Schulprofil wird auf der Grundlage der 
bisherigen Geschichte und Erfahrungen und 
unter Berücksichtigung der veränderten Situa- 
tion neu erarbeitet. 
• Die Schulprofile werden auf der Grundlage der 
bisherigen Geschichten und Erfahrungen und 
unter Berücksichtigung der veränderten Situa- 
tion neu erarbeitet. 
 
• Einigungsprozesse für die Arbeit in zwei 
neuen Systemen kosten Zeit und Energien für 
alle Beteiligten. 
• Das Schulprofil wird auf der Grundlage der 
bisherigen Geschichte und Erfahrungen 
beider Schulen und unter Berücksichtigung 
der veränderten Situation neu erarbeitet. 
 
• Einigungsprozesse für die Zusammenführung 
kosten Zeit und Energien für alle Beteiligten. 
2 Bildungsangebot   
 • Zwei Schulen mit z.T. identischen Angeboten 
 
 
• Kurze und flexible Kommunikationswege  
 
• Zwei Schulen ohne sich überschneidende 
Bildungsgänge 
 
• Kurze und flexible Kommunikationswege  
 
• Flexibilität bei Änderungen von Nachfragen  
 
• Erhöhung der Flexibilität durch eine bessere 
Differenzierung  
• Eine Schule mit erweitertem Angebot 
 
 
 
 
• Flexibilität bei Änderungen von Nachfragen  
 
• Erhöhung der Flexibilität durch eine bessere 
Differenzierung

3 Schulbetrieb   
 • Schülerinnen und Schüler (SuS) werden wei- 
terhin am bisherigen Standort und weitgehend 
von dem ihnen vertrauten Lehrpersonal be- 
schult. 
 
• In profilscharfen kleineren Systemen werden 
die Steuerungsmöglichkeiten und Synergien 
innerhalb des Systems klarer. 
 
• Externe Partner und Ausbildungsbetriebe 
kooperieren mit zwei Berufskollegs. 
 
• Ausbildungsbetriebe und Kooperationspartner 
arbeiten weiterhin konstant miteinander. 
 
• Durch das zeitgleiche Anmeldeverfahren im 
Rahmen des Online-Verfahrens ist eine 
Steuerung der Schülerströme erforderlich. 
 
 
 
 
 
• In profilscharfen kleineren Systemen werden 
die Steuerungsmöglichkeiten und Synergien 
innerhalb des Systems klarer. 
 
• Externe Partner und Ausbildungsbetriebe 
kooperieren nur mit einem Berufskolleg. 
 
 
 
 
• Durch die fachliche Fokussierung ist das 
Anmeldeverfahren klar. 
• Die Schule muss sich (zumindest zu Beginn) 
auf einen weiteren Standort einrichten.  
 
 
 
• In einem größeren System sind die schulor- 
ganisatorischen Steuerungsmöglichkeiten und 
Synergien größer. 
 
• Externe Partner und Ausbildungsbetriebe 
kooperieren mit nur einem Berufskolleg. 
 
 
 
 
• Eine Steuerung der Schülerströme ist nicht 
nötig.  
 
4 Schulorganisatorische Rahmenbedingungen 
a) Genehmigungsverfahren 
  
 Die Stadt muss die Errichtung einer neuen Schule 
mit sieben Bildungsgängen beantragen. 
Hierzu muss der regionale Konsens herbeigeführt 
und die erforderliche Schülerzahl am ersten Unter- 
richtstag erreicht werden. 
Ist das nicht der Fall, kann der Bildungsgang nicht  
beginnen. Die Schule kommt nicht wie beantragt 
zustande. 
 
Die Stadt muss die Errichtung einer neuen Schule 
mit entsprechenden Bildungsgängen beantragen. 
Außerdem muss die Auflösung der entsprechen- 
den Bildungsgänge am Anne-Frank- Berufskolleg 
angezeigt werden. Hierzu muss der regionale 
Konsens herbeigeführt und die erforderliche Schü- 
lerzahl am ersten Unterrichtstag erreicht werden. 
Ist das nicht der Fall, kann der Bildungsgang nicht  
beginnen. Die Schule kommt nicht wie beantragt 
zustande. 
 
Genehmigungsverfahren für zwei Bildungsgänge, 
da eine Bedürfnisprüfung nur für die neu hinzu- 
kommenden Bildungsgänge Fachschule für Heil- 
erziehungspflege und Fachschule für Heilpädago- 
gik erforderlich ist. Nur für die neu zu errichtend en 
Bildungsgänge muss der regionale Konsens her- 
beigeführt und die erforderliche Schülerzahl am 
ersten Unterrichtstag erreicht werden. Ist das nich t 
der Fall, kann der Bildungsgang nicht beginnen. 
Der Bestand der übrigen Bildungsgänge und der 
Schule insgesamt sind dadurch nicht bedroht.

b) (Lehr-) Personal 
 
  
 Unter Voraussetzung des Zustandekommens der 
Bildungsgänge und bei stabilen Schülerzahlen 
bleibt das Lehrerkollegium weitgehend konstant. 
 
Die Lehrerkollegien und Schulleitungen sind neu 
zusammenzustellen bzw. einzusetzen. 
Bei stabilen Schülerzahlen ist vorgesehen, die 
beiden Kollegien zusammenzuführen. 
 
 c) Sonstiges   
  • Die ESPA muss für einen der Bildungsgänge 
(Fachschule für Sozialpädagogik) ein Zertifi- 
zierungsverfahren durchführen.  
 
 
 
 
• Klärung der Zuständigkeit bei Pflichtaufgaben 
erforderlich.  
 
• Erhöhter verwaltungstechnischer, schulfachli- 
cher, schulrechtlicher und schulorganisatori- 
scher Beratungsbedarf 
 
• Bei doppelten Angeboten von Bildungsgängen 
sind die Regularien der Schülerfahrkostener- 
stattung zu berücksichtigen (ausgegangen 
wird immer von dem nächstgelegenen Schul- 
angebot). 
 
• Für alle Verwaltungsvorgänge müssen alle 
Vorlagen usw. neu erstellt werden. 
• Eine der Schulen muss ggf. für einen der Bil- 
dungsgänge (Fachschule für Sozialpädagogik) 
ein Zertifizierungsverfahren durchführen.  
 
• Keine Konkurrenz zweier öffentlicher 
Berufskollegs 
 
• Klare Zuständigkeit bei der Übernahme von 
Pflichtaufgaben 
 
• Erhöhter verwaltungstechnischer, 
schulfachlicher, schulrechtlicher und 
schulorganisatorischer Beratungsbedarf  
 
 
 
 
 
 
 
• 
Für alle Verwaltungsvorgänge müssen alle 
Vorlagen usw. neu erstellt werden. 
 
• Eine Zertifizierung liegt vor. 
 
 
 
• Keine Konkurrenz zweier öffentlicher Berufs- 
kollegs 
 
• Klare Zuständigkeit bei der Übernahme von 
Pflichtaufgaben 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Für alle Verwaltungsvorgänge liegen alle Vor- 
lagen usw. vor.

V_1026_2017_Anlage 2

5064 Zeichen

V/1026/2017, Anlage 2 
 
ESPA. Berufskolleg der Evangelischen Sozialpädagogischen 
Ausbildungsstätte Münster gGmbH  
 
 
       
 
 
Beschluss der Schulkonferenz des ESPA-Berufskollegs vom 16. November 2017 
 
 
Der überraschende Rückzug  des Schulträgers Bethel und die angestrebte Überführung der ESPA in 
städtische Trägerschaft zum Schuljahr 2018/2019 stellt alle Beteiligten unter einen enormen 
Handlungsdruck . 
Es müssen Entscheidungen getroffen werden, die weitreichende Konsequenzen  für beide beteiligte 
Schulen mit ihren Kollegien, Mitarbeitenden, Schülerinnen, Schülern und Studierenden haben. Auch 
die Schulentwicklungsprozesse und die Kooperationen mit sozialpädagogischen Einrichtungen in der 
Stadt Münster sind betroffen. Zudem haben die Entscheidungen weitreichende Konsequenzen 
bezüglich der Qualität der Ausbildung der dringend benötigten sozialpädagogischen, heilpädagogischen 
und heilerziehungspflegerischen Fachkräfte. 
In dieser Situation des Zeit- und Handlungsdrucks schaffen die deutlichen Anstrengungen der 
politisch Verantwortlichen, der Verwaltung und der Bezirksregierung, die Schul- und Ausbildungsplätze 
erhalten zu wollen, eine grundlegende Sicherheit und Basis für weitere Überlegungen . Die Zusage 
der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel zur finanziellen Unterstützung des Übergangsprozesses 
eröffnet weitere mögliche Spielräume. 
Die Schulkonferenz der ESPA hat sich intensiv mit den vom Schulamt vorgelegten Modellen 
beschäftigt, diese erweitert sowie Vorteile und Nachteile der Modelle miteinander abgewogen. Die von 
der Schulkonferenz erstellte Liste ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt. 
 
Uns ist deutlich geworden, dass der gesamte Prozess Fragen aufwirft, deren Klärung noch aussteht . 
Unter dem aktuellen Zeitdruck müssen weitreichende und zukunftsfähige Antworten auf schulrechtliche, 
arbeitsrechtliche, schulorganisatorische, verwaltungsbezogene und schulentwicklungspolitische Fragen 
gefunden werden. 
Aus Sicht der ESPA-Schulkonferenz besteht ein dringender Klärungsbedarf z.B. in der Frage, welche 
arbeitsrechtlichen Konsequenzen  sich für die Lehrer und Lehrerinnen (mit den unterschiedlichen 
Beschäftigungsverhältnissen!) und für das nicht lehrende Personal bei einem Übergang der 
Trägerschaft ergeben. Welche schulrechtlichen Grundlagen  sind bei der Frage eines Trägerwechsels 
zu beachten? Wie wirken sich die unterschiedlichen Optionen auf die Schul- und Ausbildungsplätze  
aus? Stehen bei der Entscheidung schulaufsichtliche  Argumente oder schulpolitische  Perspektiven 
im Vordergrund? Werden in den Vorschlägen und Modellen die Fragen der Schulentwicklungsplanung  
der Stadt Münster hinreichend berücksichtigt? Wird genügend beachtet, in welche Richtung die Stadt 
Münster sich 
 in Bezug auf die Versorgung und Gewinnung von  sozialpädagogischen, heilpädagogischen 
und heilerziehungspflegerischen Fachkräften  entwickeln und profilieren kann und möchte?

V/1026/2017, Anlage 2 
 
ESPA. Berufskolleg der Evangelischen Sozialpädagogischen 
Ausbildungsstätte Münster gGmbH  
 
 
Ohne Klärung dieser Fragen ist nach Ansicht der ESPA-Schulkonferenz eine differenzierte 
Meinungsbildung und fundierte Entscheidung nicht möglich und auch nicht redlich! 
 
 
 
 
 
 
Unter diesen Bedingungen und angesichts des Zeit- und Handlungsdrucks 
 
• begrüßt  die ESPA-Schulkonferenz die Zusicherungen der Stadt Münster zur Übernahme der 
Trägerschaft des ESPA-Berufskollegs nachdrücklich ; 
 
• fordert  die ESPA-Schulkonferenz den Rat der Stadt Münster auf, die ESPA als 
eigenständiges Berufskolleg in städtischer Trägerschaft  zu führen; 
 
• ist  die ESPA-Schulkonferenz der Überzeugung , dass die Fortführung der ESPA als 
eigenständiges Berufskolleg zum gegenwärtigen Zeitpunkt die größtmöglichen 
Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten  für die Schulentwicklungsplanung der Stadt 
Münster sicherstellt ; 
 
• macht die ESPA-Schulkonferenz darauf aufmerksam , dass sowohl die Eigenständigkeit der 
ESPA als auch die Zusammenlegung der ESPA mit dem Anne-Frank-Berufskolleg Chancen 
und Risiken bergen. Allein der Erhalt der ESPA als eigenständiges Berufskolleg hält zum 
jetzigen Zeitpunkt die Option offen , sowohl die Möglichkeit einer Profilentwicklung beider 
Schulen als auch die Möglichkeit einer Fusion fundiert zu prüfen . Eine sofortige Integration 
der ESPA in die Anne-Frank-Schule schließt diese Möglichkeiten aus; 
 
• empfiehlt  die ESPA-Schulkonferenz, die mit der Finanzzusage der v. Bodelschwinghschen 
Stiftungen Bethel eröffneten Handlungsspielräume von 2 Jahren  für eine nachhaltige 
Entwicklung der Schullandschaft in Münster  zu nutzen. Dabei sind vor allem die Chancen und 
Risiken in Bezug auf die Sicherung der zukünftigen Fachkräfteausbildung und 
Fachkräftegewinnung  zu betrachten.

V/1026/2017, Anlage 2 
 
ESPA. Berufskolleg der Evangelischen Sozialpädagogischen 
Ausbildungsstätte Münster gGmbH  
 
 
 
Einstimmig verabschiedet! 
 
 
Münster, 16.11.2017 
 
f.d.Richtigkeit 
 
Norbert Göttker 
(ESPA-Schulleiter, Vorsitzender der Schulkonferenz)

Beratungsverlauf (5)

30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 35.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (3)

  • Coerdestraße 60
  • Schulplatz
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1026/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37