2379/2020
Eingabe nach § 24 GO - Nachtbetrieb von elektronischen Werbeflächen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5726 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 2379/2020 Freigabedatum 12.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - Nachtbetrieb von elektronischen Werbeflächen Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen den Erlass der „STRÖELA Verordnung“ aus. Die öffentliche Beleuchtung und die Beleuchtung von Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln sollen wie bisher soweit möglich sukzessive energieeffizienteren und umweltverträglichen Techniken angepasst werden. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt den Erlass einer „STRÖELA Verordnung (Schaltet Tafeln für Reklame und Öffentliche Elektrische Leuchtmittel ab)“ an, mit der die Abschaltung von Tafeln für Reklame und öffentliche elektrische Leuchtmittel nachts in der Zeit zwischen 2 und 6 Uhr geregelt werden soll (Anlage 1). Zum Erlass einer solchen Verordnung besteht kein besonderer Regelungsbedarf. Soweit durchführ- bar, werden bereits jetzt entsprechende Maßnahmen getroffen. Öffentliche Beleuchtung: Die Umstellung der Straßenbeleuchtung befindet sich seit Jahren in einem laufenden Prozess und erfährt eine ständige Modernisierung. Die konventionelle Beleuchtung weicht sukzessive der energie- effizienten und umweltverträglichen LED-Technik. Zusätzliche Mittelzuweisungen ermöglichen um- fangreiche, energetische Sanierungsprogramme, die in den weiteren Jahren umgesetzt werden. Zur Überprüfung der Beleuchtung in konkret genannten Straßen kann mit dem Amt für Verkehrsmanage- ment, Stabstelle Öffentliche Beleuchtung, Kontakt aufgenommen werden. Werbeanlagen: Für die Werbung auf öffentlichen Flächen wurde zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH ein Werbenutzungsvertrag abgeschlossen. Danach waren die Stadtwerke berechtigt, die Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf Konzessionäre zu übertra- gen. Die entsprechende Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt und im Ausschreibungsverfah- ren an zwei verschiedene Konzessionäre vergeben. Die Konzessionäre wurden über die Stadtwerke Köln GmbH um Stellungnahme gebeten. Stellungnahme zu Los 1 (Stadtinformationsanlagen und Fahrgastunterstände): Zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr werden alle Werbeanlagen komplett abgeschaltet. In vielen Bus- bereichen ist darüber hinaus die Wartehallenbeleuchtung, während der Linienverkehr ruht, ebenfalls zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr abgeschaltet. Sämtliche eingesetzten Leuchtmittel sind darüber hinaus auf verbrauchsarme LED-Technik umgerüs- tet. Die Stromversorgung erfolgt seit Januar 2017 zu 100% über regenerative Energien. Stellungnahme zu Los 2 (hier be- und hinterleuchtet: Mega-Light-Anlagen, Großflächenwerbeanla- gen, City-Light-Säulen, Infoscreens und Großflächenwerbung im U-Bahnbereich, Litfaßsäulen) Alle Werbeträger und Stadtmöbel wurden auf energieeffiziente Beleuchtungsformen umgestellt. Mit der LED-Technik gelingt es, die Leistungsaufnahme (in kWh) gegenüber konventionellen Leuchtmit- teln um bis zu 60% zu senken. Ebenfalls energiesparend wirkt sich eine effiziente Steuerung der Be- leuchtung aus. Durch den Einsatz einer temporären Zeitschaltung (individuell programmierbare Steu- erungseinheit oder Astro- und Zeitschaltuhren) werden die Werbeträger nur dann beleuchtet, wenn auch tatsächlich der Bedarf dafür vorhanden ist. Damit ist es zum Beispiel möglich, dass sich die Be- leuchtung nicht nach einer pauschal festgelegten Uhrzeit richtet, sondern nach der tatsächlichen Hel- ligkeit (Sonnenschein vs. Bewölkung). 3 Zusätzlich ermöglichen standardisierte Programmierungen, dass an Standorten in der Nacht der Strom komplett abgeschaltet werden kann bzw. die Beleuchtungsstärke herunter gedimmt wird. Bei den digitalen Werbeanlagen wird durch mehrere Maßnahmen der Stromverbrauch deutlich ge- senkt. Aktuell werden sparsamere LED-Kacheln mit dem Ziel, den Stromverbrauch um 20 % gegen- über heute am Markt erhältlichen LEDs zu senken, entwickelt. Es werden Stromeinsparungen über die Regulierung der Beleuchtungszeiten (Nachtabschaltung) und die automatische Anpassung an externe Lichtverhältnisse (Dimmung) erreicht. Durch die Umstellung der Content-Darstellung auf we- niger Weißfläche konnte der Stromverbrauch um ca. 15% reduziert werden. Die Kunden werden bei der Entwicklung der Inhalte in Bezug auf energieoptimierte Darstellungen beraten. Die Schaltzeiten sind je nach Werbeträger verschieden, die pauschale Betriebszeit ist von 6:00 Uhr bis 24.00 Uhr. Alle Werbeträger und Stadtmöbel mit programmierten Steuerungen bzw. Astro-/ und oder Zeitschaltuhren schalten nach dem Sonnenuntergang ein bzw. nach dem Sonnenaufgang aus. Nachstehend die aktuellen Schaltzeiten der Werbeträger in Köln: 1. alle digitalen Werbeträger von 06:00 Uhr (Einschaltung) bis 24:00 Uhr (Ausschaltung) 2. alle analogen Werbeträger mit Steuerung bzw. Astro-/Zeitschaltuhr schalten 20 Minuten vor Son- nenuntergang ein und 20 Minuten nach Sonnenaufgang aus 3. Nachtabschaltung: City-Light-Säulen von 22:30 Uhr bis 08:00 Uhr Mega-Light mit IBV/ Premium Billboards von 22:30 Uhr bis 08:00 Uhr Reguläre Mega-Lights mit allen anderen Steuerungen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr Restliche beleuchtete Werbeträger (Großflächen, Litfaßsäulen etc.) von 00:00 bis 06:00 Uhr“
Bürgereingabe
1583 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Sehr geehrter Herr Thelen, mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW machen und mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden. Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, nach einem Jahr Klimanotstand sehe ich noch keine Veränderungen im Stadtbild und wundere mich, dass weiterhin so gehandelt wird, wie schon immer. Beispielsweise vermietet die Stadt Köln im Stadtgebiet Standorte für elektronische Werbeflächen, die bei Tag und Nacht in Betrieb und hell beleuchtet sind. Eine Videotafel verbraucht hingegen so viel Strom, wie ~10 Mehrfamilien-Häuser im Jahr. [1] Ebenso sind Straßen bei Nacht mit Laternen teils übermäßig hell beleuchtet, eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist. Daher rege ich eine „STRÖELA Verordnung“ an: Schaltet Tafeln für Reklame und Öffentliche Elektrische Leuchtmittel Ab Jede Nacht zwischen 2 und 6 Uhr mögen alle nicht festverdrahtete, abschaltbare oder programmierbare STRÖELA-Anlagen abgeschaltet werden. Ausgenommen sind nur notwendige Signalanlagen für den Verkehr, Sicherheit und medizinische Versorgung. Nach einer Karenzzeit von 3 Monaten der #STRÖELA Verordnung wird eine Nicht- Beachtung je Nacht und Leuchtmittel mit 50 Euro Strafe geahndet. Der Erlös kommt dem Aufbau von Solardächern in Köln zu Gute oder fließt in den Klimaschrittefonds. Gerne möchte ich dem Ausschuss mein Anliegen persönlich vortragen, bitte teilen Sie mir hierfür einen Termin mit. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2379/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.08.2020
- Erstellt
- 04.08.2020 10:20