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2379/2020

Eingabe nach § 24 GO - Nachtbetrieb von elektronischen Werbeflächen

Beschlussvorlage Ausschuss 12.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 01.09.2020, TOP 1.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5726 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 2379/2020 
Freigabedatum 12.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO - Nachtbetrieb von elektronischen Werbeflächen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich 
jedoch gegen den Erlass der „STRÖELA Verordnung“ aus.  
 
Die öffentliche Beleuchtung und die Beleuchtung von Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen der 
Stadt Köln sollen wie bisher soweit möglich sukzessive energieeffizienteren und umweltverträglichen 
Techniken angepasst werden. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 01.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Der Petent regt den Erlass einer „STRÖELA Verordnung (Schaltet Tafeln für Reklame und Öffentliche 
Elektrische Leuchtmittel ab)“ an, mit der die Abschaltung von Tafeln für Reklame und öffentliche 
elektrische Leuchtmittel nachts in der Zeit zwischen 2 und 6 Uhr geregelt werden soll (Anlage 1). 
 
Zum Erlass einer solchen Verordnung besteht kein besonderer Regelungsbedarf. Soweit durchführ-
bar, werden bereits jetzt entsprechende Maßnahmen getroffen. 
 
Öffentliche Beleuchtung: 
 
Die Umstellung der Straßenbeleuchtung befindet sich seit Jahren in einem laufenden Prozess und 
erfährt eine ständige Modernisierung. Die konventionelle Beleuchtung weicht sukzessive der energie-
effizienten und umweltverträglichen LED-Technik. Zusätzliche Mittelzuweisungen ermöglichen um-
fangreiche, energetische Sanierungsprogramme, die in den weiteren Jahren umgesetzt werden. Zur 
Überprüfung der Beleuchtung in konkret genannten Straßen kann mit dem Amt für Verkehrsmanage-
ment, Stabstelle Öffentliche Beleuchtung, Kontakt aufgenommen werden. 
 
Werbeanlagen: 
Für die Werbung auf öffentlichen Flächen wurde zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln 
GmbH ein Werbenutzungsvertrag abgeschlossen. Danach waren die Stadtwerke berechtigt, die 
Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf Konzessionäre zu übertra-
gen. Die entsprechende Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt und im Ausschreibungsverfah-
ren an zwei verschiedene Konzessionäre vergeben. Die Konzessionäre wurden über die Stadtwerke 
Köln GmbH um Stellungnahme gebeten. 
Stellungnahme zu Los 1 (Stadtinformationsanlagen und Fahrgastunterstände): 
 
Zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr werden alle Werbeanlagen komplett abgeschaltet. In vielen Bus-
bereichen ist darüber hinaus die Wartehallenbeleuchtung, während der Linienverkehr ruht, ebenfalls 
zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr abgeschaltet. 
Sämtliche eingesetzten Leuchtmittel sind darüber hinaus auf verbrauchsarme LED-Technik umgerüs-
tet. Die Stromversorgung erfolgt seit Januar 2017 zu 100% über regenerative Energien.  
 
Stellungnahme zu Los 2 (hier be- und  hinterleuchtet: Mega-Light-Anlagen, Großflächenwerbeanla-
gen, City-Light-Säulen, Infoscreens und Großflächenwerbung im U-Bahnbereich, Litfaßsäulen) 
 
Alle Werbeträger und Stadtmöbel wurden auf energieeffiziente Beleuchtungsformen umgestellt. Mit 
der LED-Technik gelingt es, die Leistungsaufnahme (in kWh) gegenüber konventionellen Leuchtmit-
teln um bis zu 60% zu senken. Ebenfalls energiesparend wirkt sich eine effiziente Steuerung der Be-
leuchtung aus. Durch den Einsatz einer temporären Zeitschaltung (individuell programmierbare Steu-
erungseinheit oder Astro- und Zeitschaltuhren) werden die Werbeträger nur dann beleuchtet, wenn 
auch tatsächlich der Bedarf dafür vorhanden ist. Damit ist es zum Beispiel möglich, dass sich die Be-
leuchtung nicht nach einer pauschal festgelegten Uhrzeit richtet, sondern nach der tatsächlichen Hel-
ligkeit (Sonnenschein vs. Bewölkung).

3 
Zusätzlich ermöglichen standardisierte Programmierungen, dass an Standorten in der Nacht der 
Strom komplett abgeschaltet werden kann bzw. die Beleuchtungsstärke herunter gedimmt wird.  
 
Bei den digitalen Werbeanlagen wird durch mehrere Maßnahmen der Stromverbrauch deutlich ge-
senkt. Aktuell werden sparsamere LED-Kacheln mit dem Ziel, den Stromverbrauch um 20 % gegen-
über heute am Markt erhältlichen LEDs zu senken, entwickelt. Es werden Stromeinsparungen über 
die Regulierung der Beleuchtungszeiten (Nachtabschaltung) und die automatische Anpassung an 
externe Lichtverhältnisse (Dimmung) erreicht. Durch die Umstellung der Content-Darstellung auf we-
niger Weißfläche konnte der Stromverbrauch um ca. 15% reduziert werden. Die Kunden werden bei 
der Entwicklung der Inhalte in Bezug auf energieoptimierte Darstellungen beraten. 
 
Die Schaltzeiten sind je nach Werbeträger verschieden, die pauschale Betriebszeit ist von 6:00 Uhr 
bis 24.00 Uhr. Alle Werbeträger und Stadtmöbel mit programmierten Steuerungen bzw. Astro-/ und 
oder Zeitschaltuhren schalten nach dem Sonnenuntergang ein bzw. nach dem Sonnenaufgang aus. 
 
Nachstehend die aktuellen Schaltzeiten der Werbeträger in Köln: 
 
1. alle digitalen Werbeträger von 06:00 Uhr (Einschaltung) bis 24:00 Uhr (Ausschaltung) 
2. alle analogen Werbeträger mit Steuerung bzw. Astro-/Zeitschaltuhr schalten 20 Minuten vor Son-
nenuntergang ein und 20 Minuten nach Sonnenaufgang aus 
3. Nachtabschaltung: 
City-Light-Säulen von 22:30 Uhr bis 08:00 Uhr  
Mega-Light mit IBV/ Premium Billboards von 22:30 Uhr bis 08:00 Uhr 
Reguläre Mega-Lights mit allen anderen Steuerungen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr 
Restliche beleuchtete Werbeträger (Großflächen, Litfaßsäulen etc.) von 00:00 bis 06:00 Uhr“

Bürgereingabe

1583 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW machen und mich 
mit folgendem Anliegen an Sie wenden. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden,  
nach einem Jahr Klimanotstand sehe ich noch keine Veränderungen im Stadtbild und wundere 
mich, dass weiterhin so gehandelt wird, wie schon immer. 
 
Beispielsweise vermietet die Stadt Köln im Stadtgebiet Standorte für elektronische 
Werbeflächen, die bei Tag und Nacht in Betrieb und hell beleuchtet sind. Eine Videotafel 
verbraucht hingegen so viel Strom, wie ~10 Mehrfamilien-Häuser im Jahr. [1]  
Ebenso sind Straßen bei Nacht mit Laternen teils übermäßig hell beleuchtet, eigentlich nicht 
mehr zeitgemäß ist.  
 
Daher rege ich eine „STRÖELA Verordnung“ an: 
Schaltet 
Tafeln für  
Reklame und 
Öffentliche  
Elektrische 
Leuchtmittel 
Ab 
 
 
Jede Nacht zwischen 2 und 6 Uhr mögen alle nicht festverdrahtete, abschaltbare oder 
programmierbare STRÖELA-Anlagen abgeschaltet werden. Ausgenommen sind nur 
notwendige Signalanlagen für den Verkehr, Sicherheit und medizinische Versorgung.  
 
Nach einer Karenzzeit von 3 Monaten der #STRÖELA Verordnung wird eine Nicht-
Beachtung je Nacht und Leuchtmittel mit 50 Euro Strafe geahndet. Der Erlös kommt dem 
Aufbau von Solardächern in Köln zu Gute oder fließt in den Klimaschrittefonds. 
 
 
Gerne möchte ich dem Ausschuss mein Anliegen persönlich vortragen, bitte teilen Sie mir 
hierfür einen Termin mit.  
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2379/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.08.2020
Erstellt
04.08.2020 10:20