Genehmigung zur Übernahme von Beförderungskosten für pädagogische Kurzbeschulungen an den Förderschulen des Kreises Viersen (im Umfang von max. 65.000,00 €/Jahr) im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW
Dringlichkeitsbeschluss 28/2021 vom 02.03.2021
Stand: Am 02.03.2021 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Dringlichkeitsbeschluss (Genehmigung zur Übernahme von Beförderungskosten für pädagogische Kurzbeschulungen an den Förderschulen des Kreises Viersen (im Umfang von max. 65.000,00 €/Jahr) im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW)
PDF
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz