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3217/2020

Temporäre Einfriedung der Außenflächen des Schulneubaus Heliosschulen

Mitteilung Ausschuss 02.12.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.01.2021, TOP 18.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan mit Darstellung Zaunanlage

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Mitteilung Ausschuss

2990 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer  02.12.2020 
 3217/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 
 
Temporäre Einfriedung der Außenflächen des Schulneubaus Heliosschulen in Köln-Ehrenfeld 
an der Vogelsanger Str./Gürtel 
Der Schulneubau der Heliosschulen an der Vogelsanger Str./Gürtel in Köln-Ehrenfeld schreitet voran 
und befindet sich derzeit weiterhin im Zeitplan. Mit einer Fertigstellung ist gemäß Baubeschluss 
(3635/2018) zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zu rechnen. 
 
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulgebäudes auf einem Teilgrundstück des ehemali-
gen Industriegeländes (Heliosgelände), wird im nordöstlichen Teil des Plangebietes mit der endgülti-
gen Ausführung, begonnen werden. Die Bautätigkeit und Erschließungsmaßnahmen werden somit 
nicht abgeschlossen sein.  
 
Dies bedeutet, dass sich das Schulgelände auf Straßenniveau im hinteren Teil zu einer Großbaustelle 
hin öffnet. Die Baustelle wird üblicherweise ausreichend gesichert sein, sodass keine Schülerinnen 
und Schüler im Schulbetrieb gefährdet werden. Die temporäre, baubedingte Einzäunung des Schul-
geländes bedeutet auch, dass während der Bautätigkeit auf dem Heliosgelände hier eine offene Hin-
terhofsituation entstünde (Lageplan siehe Anlage 1). 
Die im Kodex des Bürgerbeteiligungsverfahrens HELIOS FORUM festgehaltene Durchwegung wäre 
hierdurch zunächst noch nicht vorhanden. Die Öffnung der Heliosschulen in den Stadtteil hinein, kann 
erst erfolgen, nachdem die Durchwegung mit Fertigstellung der Bebauung hergerichtet wird. In der 
Zwischenzeit wäre der genannte Hinterhof nicht einsehbar und stünde unter keiner sozialen Kontrolle. 
Während des Schulbetriebs wird dies unkritisch sein, da Aufsichtspersonal der Schulen vor Ort ist. In 
den Abend- und Nachtstunden wird jedoch erwartet, dass es zu Vandalismus, Verschmutzung und 
Drogenkonsum am neuerrichteten Schulgebäude kommen könnte und somit extern eingebrachte 
Gegenstände auch zu einer Gefährdung der Schülerinnen und Schüler führen könnten. 
 
Die Verwaltung wird daher das Schulgelände während und bis zur Fertigstellung der baulichen Tätig-
keiten auf dem restlichen Heliosgelände temporär aus Richtung der Vogelsanger Str. mit einer Toran-
lage einfrieden. Längstens jedoch bis zur Herrichtung der Durchwegung. Diese Einfriedung wider-
spricht auch nicht der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an den Stadtentwicklungsaus-
schuss vom 12.06.2017 (zu Vorlage 4282/2016) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Be-
bauungsplanes Heliosgelände, dass eine Einzäunung des Schulhofs in jedem Fall zu vermeiden sei, 
da diese nur temporär eingerichtet wird. 
 
Ziel der Verwaltung ist und bleibt gemäß der Vereinbarungen und Beschlüsse die transparente In-
tegration der Heliosschulen in den Stadtteil Ehrenfeld. 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 1 - Lageplan mit Darstellung Zaunanlage

56 Zeichen

Ergänzte Darstellung: 
Temporäre Zaunanlage
Tor
Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3217/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2020
Erstellt
03.11.2020 14:57