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1493/2023

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 15.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 25.05.2023, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 zum Bericht Ergebnismonitoring März 2023

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Bericht des Jobcenter Köln

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Mitteilung Ausschuss

478 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2023 
 1493/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf Wunsch 
des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor.  
 
Anlagen:  
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 03/23 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 zum Bericht Ergebnismonitoring März 2023

11899 Zeichen

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2023
Ergebnismonitoring       
März 2023
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2023\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2023-03 Monitoring.xlsx

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                83.491         97.049         13.558 16,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2023 32.906,2        65.449,2        97.049,0        -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2022 27.928,6        55.766,4        83.491,0        110.948,8      138.221,8      165.812,0      194.376,4      224.228,6      234.520,8      283.451,8      312.433,5      340.545,7      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit März 2023
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2023
 Ist 2022
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                56.878         56.853 -25 0,0%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2023 56.958           57.091           56.878           56.870           56.827           56.753           56.697           56.595           56.489           56.364           56.262           56.188           
Ist 2023 57.393           57.247           56.853           -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2022 59.226           59.393           59.425           59.361           59.275           59.184           59.104           59.003           58.874           58.738           58.620           58.468           
März 2023Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 54.000
 55.000
 56.000
 57.000
 58.000
 59.000
 60.000
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2023
 Ist 2022
 Soll 2023
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 3,8% 3,4% -0,38%-Pkte -9,8%
Anteil der Integrationen (JFW)
kontinuierliche: 65,7% (März 2022)
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2023 1,4% 2,9% 3,8% 5,6% 7,2% 9,0% 10,5% 12,9% 15,4% 17,4% 18,9% 20,6%
Ist 2023 1,2% 2,6% 3,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Ist 2022 1,5% 3,3% 4,9% 6,8% 8,4% 10,1% 11,6% 14,4% 16,9% 18,6% 19,9% 20,7%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2023 968                 2.117              2.775              -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2022 1.213              2.665              3.910              5.453              6.773              8.077              9.323              11.574            13.589            15.025            16.085            16.674            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit März 2023
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationsquote
Ist 2023
 Ist 2022
 Soll 2023
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 100.715,66     99.843,25 872,4 -           -0,9%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2023 33.571,9         67.143,8         100.715,7       134.287,6       167.859,4       201.431,3       235.003,2       268.575,1       302.147,0       335.718,9       369.290,8       402.862,7       
Ist 2023 33.529,0         66.034,2         99.843,2         
Ist 2022 30.716,6         61.001,5         91.850,2         121.790,2       152.010,4       181.729,6       212.118,9       243.355,0       274.479,8       305.864,5       338.937,0       371.455,0       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft März 2023
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
 450.000,0
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2023
 Ist 2022
 Soll 2023
Datenquelle: ERP
Seite 5

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2023 142                 323                 461                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2022 157                 377                 579                 812                 1.022              1.231              1.402              1.614              1.809              2.005              2.197              2.297              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN März 2023
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2023
 Ist 2022
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023
Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
101                 67                   34 -                -33,4%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2023 28                   68                   101                 138                 180                 201                 228                 269                 320                 363                 395                 424                 
Ist 2023 23                   56                   67                   -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2022 28                   67                   100                 137                 178                 199                 226                 266                 317                 359                 391                 420                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration schwerbehinderter Menschen März 2023
Integration von schwerbehinderten Menschen
 -
 50
 100
 150
 200
 250
 300
 350
 400
 450
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Integration von schwerbehinderten Menschen
Ist 2023
 Ist 2022
 Soll 2023
Datenquelle: S2S - Cockpit
Seite 7

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 02.03.2023
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2023 60.205         60.128            59.776           -                -                  -                     -                  -                  -                  -                  -                    -                    
Ist 2022 58.895         58.690            58.385           57.838         57.511           58.755              58.833           60.241           60.428           60.010           59.910             59.883             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2023 -                -                  -                 -                -                  -                     -                  -                  -                  -                  -                    -                    
Ist 2022 116.220       115.925          115.199         114.173       113.606         116.310            116.315         119.322         119.296         118.395         118.204           117.989           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2023 -                -                  -                 -                -                  -                     -                  -                  -                  -                  -                    -                    
Ist 2022 111.611       111.251          110.670         109.652       109.129         111.825            111.876         114.731         114.774         113.894         113.672           113.449           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2023 82.343         82.217            82.047           -                -                  -                     -                  -                  -                  -                  -                    -                    
Ist 2022 80.568         80.386            79.971           79.227         78.833           80.618              80.735           82.651           82.721           82.088           81.911             81.814             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2023
Ist 2022 13,1% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% 13,1% 13,0% 12,9% 12,8% 12,8%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2023 38.931         38.809            38.878           
Ist 2022 39.559         39.237            38.920           38.537         38.199           38.290              39.189           40.003           39.651           39.371           38.889             38.309             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2023 33.528,96      66.034,23         99.843,25        
Ist 2022 30.716,65      61.001,48         91.850,19        121.790,18    152.010,40      181.729,58         212.118,85      243.355,01      274.479,81      305.864,49      338.937,03        371.455,03        
Ist / Ist-Vergleich 9,2% 8,3% 8,7%
März 2023Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
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Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 
Bericht des Jobcenter Köln 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln  
Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Würker im Ausschuss für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich. Auch auf die Auswirkungen im 
Zusammenhang mit den Veränderungen durch das Bürgergeld, die steigenden 
Energiekosten, dem Wohngeld+ und dem Chancen-Aufenthaltsgesetz gibt sie bei 
Bedarf gerne Auskunft. 
2. E rgebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 03/2023 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat März 
2023 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt 
Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2023 ein. 
 
3. N
euausrichtung der Arbeitsgelegenheiten 
Platzkapazitäten 
Auf Basis der Bedarfsplanung des Jobcenter Köln wird die Anzahl der AGH-Plätze ab 
Mai 2023 angepasst. Die Anpassungen erfolgen unter Berücksichtigung der 
individuellen Auslastung und in Absprache mit den Trägern. In der Vergangenheit 
bzw. aktuell nicht besetzte AGH-Stellen oder sogenannte „Aufstockungs-
/Reserveplätze“ werden ab Mai 2023 nicht mehr in die Kalkulation aufgenommen.  
 
D
ie aktuell 1.142 AGH-Plätze werden ab Mai 2023 nach aktuellem Planungsstand auf 
855 AGH-Plätze reduziert. Das Angebot AGH bildet sich dann in der quantitativen 
und monetären Planung für alle Beteiligten transparenter und belastbarer ab und 
entspricht quantitativ dem Bedarf.  
 
S
ollte es in Einzelfällen zu einer erhöhten Nachfrage nach einzelnen AGH-Stellen 
kommen, kann das Jobcenter Köln diesen Bedarf kurzfristig im laufenden 
Haushaltsjahr bewilligen. Dieses Verfahren wurde allen AGH-Trägern in den 
vorbereitenden Gesprächen und im aktuellen Antragsverfahren erläutert. 
 
W
orkshop-Reihe 
Flankierend wurde seitens des Jobcenter Köln im März 2022 ein regelmäßig 
stattfindendes Austauschformat mit den beteiligten AGH-Trägern zum Thema 
Qualität, Ausgestaltung und Image von Arbeitsgelegenheiten implementiert. Das 
Format dient als wichtiges, fortlaufendes Instrument zur Weiterentwicklung mit dem 
Ziel, im Jahr 2023 konkrete Maßnahmen für die Praxisumsetzung zu beschreiben und 
einzuführen.

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Die im März 2022 mit allen Trägern erarbeiteten Ergebnisse wurden gewichtet und in 
zwei weiteren Workshops, im Juli 2022 und Januar 2023, vertieft. Der nächste 
Workshop findet am 25.05.2023 statt. Die Prozesse werden also auch nach Beginn 
der Bewilligungsphase ab Mai 2023 fortlaufend weiterverfolgt.  
 
Nach aktuellem Planungsstand sollen die folgenden Weiterentwicklungen 
implementiert werden: 
 
• Die Mehraufwandsentschädigung soll 2023 erhöht werden. Eine zeitgemäße 
Weiterentwicklung der AGH bedarf neben inhaltlicher Erneuerung auch der 
Anpassung des Mehraufwands an die preislichen Entwicklungen. Die Inflationsrate 
erhöhte sich seit der letzten Anpassung der Mehraufwandsentschädigung 2019 um 
insgesamt rund 12,9 % (Quelle: Statista). Für das Jahr 2023 wird eine weitere 
Steigerung von 6 bis 7 % prognostiziert. Um den veränderten marktwirtschaftlichen 
Bedingungen Rechnung zu tragen, wird die Mehraufwandsentschädigung ab dem 
01.05.2023 um rund 11 % auf 2,00 € je tatsächlich geleisteter Teilnahmestunde 
erhöht.
 Der zusätzliche Finanzbedarf wird im Jahr 2023 auf rund 175.000 € 
geschätzt. 
 
• Die Kund*innen sollen vor Eintritt in eine Arbeitsgelegenheit die Möglichkeit erhalten, 
die verschiedenen Arbeitsbereiche an sogenannten „Schnuppertagen“ 
kennenzulernen. Damit soll das Angebot der Arbeitsgelegenheiten passgenau auf die 
individuellen Interessen und Bedarfe der Kund*innen ausgerichtet werden, 
Abbrüchen vorgebeugt und eine nachhaltige Teilnahme unterstützt werden. 
 
Die Umsetzung erfolgt nach aktuellem Planungsstand über eine Projektförderung 
nach § 16f SGB II. Die beteiligten Träger haben im engen Austausch auf Initiative des 
Jobcenter Köln eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer gemeinsamen Konzeptidee 
als Trägerverbund gegründet. Geplant ist eine kurzfristige Implementierung nach 
Beginn der Bewilligungsphase ab Mai 2023. 
 
• Um das Angebot auch in der externen Kommunikation ansprechender zu benennen 
und für die Kund*innen greifbarer zu machen, sollen die Arbeitsgelegenheiten einen 
ergänzenden Namen neben der rechtlichen Bezeichnung erhalten. Dies ist bei 
anderen Angeboten des Jobcenter Köln gängige Praxis – zum Beispiel im Bereich 
der Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II 
(„Campus“). 
 
Jobcenterintern werden neben der Pressestelle die operativen Geschäftsbereiche 
über den Fachausschuss Integration in den aktuell offenen kreativen Prozess 
einbezogen. Die ergänzende Benennung soll zu Mai 2023 umgesetzt werden. 
 
• Inhaltlich sollen Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen 
des § 16d SGB II vermehrt in Projekten aufgestellt werden. Der Vorteil ist, dass die 
Teilnehmer*innen im Rahmen eines zusätzlichen Projekts, nicht nur ihre eigenen 
Kompetenzen und Fähigkeiten erkennen und ausbauen können, sondern auch 
Interessen entwickeln und gemeinsame Erfolgserlebnisse erfahren können.

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Im Arbeitsgelegenheit-Projekt Kölner Geschichtenhaus, das zum 01.01.2023 
gestartet ist, werden Arbeitsmarktintegration und Kulturangebot kombiniert. 
Einsatzmöglichkeiten gibt es in den Bereichen Verwaltung, aber auch Bühnenbau, 
Kostümwerkstatt und Schauspiel. Ein weiterer Ansatz ist der vom Jobcenter Köln 
initiierte Ideenwettbewerb für ein Arbeitsgelegenheit-Projekt für den Bereich U25. 
Hier sind die Träger aufgefordert, eine Idee zu entwickeln, die zum Beispiel im 
kreativen, sozialen oder gemeinnützigen Bereich verortet sein kann. 
 
• Zusätzlich bestand von Seiten der Träger die Bereitschaft Imagefilme zu den ab Mai 
2023 bewilligten Arbeitsgelegenheiten bereitzustellen. Da es hier keine 
Finanzierungsmöglichkeit auf Grundlage des § 16d SGB II gibt, erfolgt die 
Finanzierung und die Umsetzung durch die Träger. 
4. Bürgergeld: Änderungen zum 01.07.2023 
Das Bürgergeld ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Der Großteil der integrativen 
Anpassungen erfolgt wie geplant im zweiten Schritt zum 01.07.2023, auch weitere 
leistungsrechtliche Änderungen werden nun umgesetzt.  
 
Die Änderungen im Einzelnen: 
• Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung 
mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent (statt 
bisher 20 Prozent) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im 
Geldbeutel als bisher und einen höheren Anreiz Arbeit aufzunehmen. 
• Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und 
aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - 
dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch 
in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. 
Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. 
Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung 
behalten. Von dieser wichtigen Änderung erhofft sich das Jobcenter, dass 
Jugendliche frühzeitig an das Arbeitsleben herangeführt werden, erste 
Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln. Der Anreiz, nach der Schulzeit in eine 
Ausbildung zu wechseln steigt, da ein großer Teil der Ausbildungsvergütung nicht 
als Einkommen angerechnet wird.  
• Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Hierdurch 
verbessert sich die finanzielle Situation von Bedarfsgemeinschaften. 
• Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Diese 
Verwaltungsvereinfachung ist für die Kund*innen verständlicher. 
• Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt 
werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt. Dies ist eine spürbare Erleichterung 
für die Kund*innen sowie das Jobcenter, da Antragstellungen und 
Erstattungsverfahren etc. entfallen.

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• Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Er ist das 
Instrument zur kooperativen Planung des Integrationsprozesses und erleichtert 
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Der Kooperationsplan ist 
der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache 
gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden 
erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung, so dass bei Nichteinhaltung 
der Vereinbarungen keine Leistungsminderungen geprüft werden müssen.  
• Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten 
auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. (Der Bericht des 
Jobcenters geht gesondert darauf ein).  
• Bürgergeld-Beziehende können unterstützend zum Aufbau ihrer 
Beschäftigungsfähigkeit die ganzheitliche Betreuung im Rahmen eines 
Coachings als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch 
aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen und unterstützt 
bei komplexen Problemlagen. 
• In Hinblick auf die Weiterbildung wurden mehrere Anpassungen vorgenommen. 
Alle haben zum Ziel, die Attraktivität von Qualifizierungen zu steigern und Anreize 
für Interessierte zu schaffen, um den Fachkräftemangel entgegen zu wirken. 
o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für 
erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine 
Weiterbildungsprämie. Diese Regelung wurde nun unbefristet ins Gesetz 
übernommen. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in 
Höhe von 150 Euro.  
o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders 
wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. 
Hierunter fallen Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 8 Wochen 
Dauer sowie Maßnahmen aus dem Jugendlichen Bereich. 
Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus sind Pflichtleistungen für die keine 
zusätzlichen Antragstellungen erforderlich sind. 
o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das 
Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch über die 
reguläre Ausbildungsdauer gefördert werden. Bisher wurde zwei Jahre 
gefördert. 
o Im SGB III wird der Arbeitslosenversicherungsschutz für Personen, die 
während einer Weiterbildung Arbeitslosengeld bei beruflicher 
Weiterbildung erhalten, durch eine längere Mindestrestanspruchsdauer 
nach Ende der Weiterbildung verbessert. Dies schützt die Kund*innen 
nach Abschluss der Weiterbildung unmittelbar in den Bürgergeldbezug 
wechseln zu müssen und ermöglicht ihnen Zeit für die Suche nach einer 
beruflichen Anschlussperspektive.  
o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- 
oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen. Gerade bei

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Kund*innen mit Lernentwöhnung oder Defiziten in der Schulbildung wird 
dadurch die Hürde zur Aufnahme einer Weiterbildung gesenkt. 
 
Quelle:https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Hintergrundinfos- zum-
Buergergeld/hintergrundinfos-zum-buergergeld.html#doc6f58d152-5c52-430c-ba6f-
efbd4ffa54f5bodyText2 
 
Herausforderungen: 
Ein Großteil der Weisungen wird erst zum Ende des 2.Quartals zur Verfügung stehen. 
Die Prozesse werden eng durch den Arbeitskreis Bürgergeld und die Fachexpert*innen 
des Qualitäts- und Risikomanagement vorbereitet und begleitet. 
Die notwendigen Änderungen im Zahlsystem Allegro wurden weitestgehend 
automatisch umgesetzt. Einkommensfreibeträge für Auszubildende, Schüler*innen und 
Student*innen sowie die Reduzierung der Aufrechnung bei Darlehen von 10 auf 5 
Prozent, müssen von den Leistungsteams manuell angepasst werden. Dies ist eine 
zusätzliche Aufgabe. 
 
Das Jobcenter begrüßt die kundenorientierte Ausrichtung des Gesetzes, da sie dem 
bereits vorhandenen Selbstverständnis entspricht.  
5. Informationen über das neue Schlichtungsverfahren 
Mit dem neuen Bürgergeld-Gesetz werden ab dem 01.07.2023 die bisherigen 
Eingliederungsvereinbarungen bis zum Jahresende sukzessive durch 
Kooperationspläne abgelöst. In solch einem Plan werden Absprachen und das 
Vorgehen im Integrationsprozess ohne Rechtsfolgen festgehalten. Im Gespräch 
überlegen Integrationsfachkraft und Kunde*in 
gemeinsam, um welche zeitnahen oder auch langfristigen Ziele es geht, was die 
nächsten Schritte sind und auch, in welcher Form das Jobcenter ganz konkret 
unterstützen kann.  
 
Sollte die gemeinsame Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplanes 
aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht möglich sein, so soll auf Verlangen 
einer oder beider Beteiligten ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.  
 
Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten 
Gründen die gemeinsame Erarbeitung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen 
Ausweg bieten - für die Bürgergeldberechtigten und auch für die 
Integrationsfachkräfte.  
Die gegenseitige Bereitschaft zum Zuhören unter Beteiligung einer unbeteiligten 
dritten Person kann helfen, mögliche Konflikte aufzulösen. 
Das Schlichtungsverfahren soll einen Lösungsweg für die Situationen aufzeigen, in 
denen der angestrebte, kooperative und vertrauensvolle Austausch über die 
Integrationsstrategie aus unterschiedlichen Gründen bei Erstellen oder Fortschreiben 
des Kooperationsplans nicht gelingt.  
Die Regelung des § 15a SGB II tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Über die Gestaltung des 
Schlichtungsverfahrens entscheiden die Jobcenter selbst. Das Gesetz gibt nur einen 
Rahmen vor und ist bewusst sehr flexibel gehalten. Damit können bereits vorhandene 
und bewährte Erfahrungen mit bestehenden Konfliktlösungsmechanismen genutzt 
werden.

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Das Schlichtungsverfahren ist auf den Kooperationsplan - und damit den „roten 
Faden“ im Eingliederungsprozess - beschränkt. Es stellt somit kein zusätzliches 
formelles Verfahren dar. 
 
Das Jobcenter Köln hat sich mit der Frage beschäftigt, in welcher Form und wie das 
Schlichtungsverfahren sinnvoll umgesetzt werden kann.  
Der Anteil der Integrationsanliegen im Kundenreaktionsmanagement lag im Jahr 
2022 bei unter 8%. Da sich das Schlichtungsverfahren zukünftig ausschließlich auf 
den Kooperationsplan und hierbei nur auf das Erstellen und Fortschreiben bezieht, 
erwartet das Jobcenter Köln eine sehr geringe Anzahl von Schlichtungsverfahren.  
 
Aufgrund fehlender Erfahrungswerte wird das Schlichtungsverfahren zunächst für ein 
Jahr intern durchgeführt werden. Thematisch wird das Verfahren an das 
Kundenreaktionsmanagement angebunden. 
 
Der Prozess und die Entwicklung werden eng begleitet, Erfahrungen werden 
gesammelt Ggfls. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung erforderlich. 
 
 
gez. Martina Würker 
 
Anlage: 
 
1. Ergebnismonitoring Monat 03/2023

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1493/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.05.2023
Erstellt
04.05.2023 14:05