1493/2023
Bericht des Jobcenter Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 15.05.2023 1493/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 03/23 Gez. Dr. Rau
Anlage 1 zum Bericht Ergebnismonitoring März 2023
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2023 Ergebnismonitoring März 2023 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2023\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2023-03 Monitoring.xlsx Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 ErwartungswertIst Vorjahresmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 83.491 97.049 13.558 16,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2023 32.906,2 65.449,2 97.049,0 - - - - - - - - - Ist 2022 27.928,6 55.766,4 83.491,0 110.948,8 138.221,8 165.812,0 194.376,4 224.228,6 234.520,8 283.451,8 312.433,5 340.545,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit März 2023 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2023 Ist 2022 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 56.878 56.853 -25 0,0% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2023 56.958 57.091 56.878 56.870 56.827 56.753 56.697 56.595 56.489 56.364 56.262 56.188 Ist 2023 57.393 57.247 56.853 - - - - - - - - - Ist 2022 59.226 59.393 59.425 59.361 59.275 59.184 59.104 59.003 58.874 58.738 58.620 58.468 März 2023Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 54.000 55.000 56.000 57.000 58.000 59.000 60.000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2023 Ist 2022 Soll 2023 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 3,8% 3,4% -0,38%-Pkte -9,8% Anteil der Integrationen (JFW) kontinuierliche: 65,7% (März 2022) Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2023 1,4% 2,9% 3,8% 5,6% 7,2% 9,0% 10,5% 12,9% 15,4% 17,4% 18,9% 20,6% Ist 2023 1,2% 2,6% 3,4% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Ist 2022 1,5% 3,3% 4,9% 6,8% 8,4% 10,1% 11,6% 14,4% 16,9% 18,6% 19,9% 20,7% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2023 968 2.117 2.775 - - - - - - - - - Ist 2022 1.213 2.665 3.910 5.453 6.773 8.077 9.323 11.574 13.589 15.025 16.085 16.674 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit März 2023 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationsquote Ist 2023 Ist 2022 Soll 2023 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 100.715,66 99.843,25 872,4 - -0,9% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2023 33.571,9 67.143,8 100.715,7 134.287,6 167.859,4 201.431,3 235.003,2 268.575,1 302.147,0 335.718,9 369.290,8 402.862,7 Ist 2023 33.529,0 66.034,2 99.843,2 Ist 2022 30.716,6 61.001,5 91.850,2 121.790,2 152.010,4 181.729,6 212.118,9 243.355,0 274.479,8 305.864,5 338.937,0 371.455,0 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft März 2023 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 450.000,0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2023 Ist 2022 Soll 2023 Datenquelle: ERP Seite 5 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2023 142 323 461 - - - - - - - - - Ist 2022 157 377 579 812 1.022 1.231 1.402 1.614 1.809 2.005 2.197 2.297 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN März 2023 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2023 Ist 2022 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 101 67 34 - -33,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2023 28 68 101 138 180 201 228 269 320 363 395 424 Ist 2023 23 56 67 - - - - - - - - - Ist 2022 28 67 100 137 178 199 226 266 317 359 391 420 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen März 2023 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2023 Ist 2022 Soll 2023 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 02.03.2023 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2023 60.205 60.128 59.776 - - - - - - - - - Ist 2022 58.895 58.690 58.385 57.838 57.511 58.755 58.833 60.241 60.428 60.010 59.910 59.883 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2023 - - - - - - - - - - - - Ist 2022 116.220 115.925 115.199 114.173 113.606 116.310 116.315 119.322 119.296 118.395 118.204 117.989 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2023 - - - - - - - - - - - - Ist 2022 111.611 111.251 110.670 109.652 109.129 111.825 111.876 114.731 114.774 113.894 113.672 113.449 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2023 82.343 82.217 82.047 - - - - - - - - - Ist 2022 80.568 80.386 79.971 79.227 78.833 80.618 80.735 82.651 82.721 82.088 81.911 81.814 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2023 Ist 2022 13,1% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% 13,1% 13,0% 12,9% 12,8% 12,8% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2023 38.931 38.809 38.878 Ist 2022 39.559 39.237 38.920 38.537 38.199 38.290 39.189 40.003 39.651 39.371 38.889 38.309 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2023 33.528,96 66.034,23 99.843,25 Ist 2022 30.716,65 61.001,48 91.850,19 121.790,18 152.010,40 181.729,58 212.118,85 243.355,01 274.479,81 305.864,49 338.937,03 371.455,03 Ist / Ist-Vergleich 9,2% 8,3% 8,7% März 2023Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Würker im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich. Auch auf die Auswirkungen im Zusammenhang mit den Veränderungen durch das Bürgergeld, die steigenden Energiekosten, dem Wohngeld+ und dem Chancen-Aufenthaltsgesetz gibt sie bei Bedarf gerne Auskunft. 2. E rgebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 03/2023 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat März 2023 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2023 ein. 3. N euausrichtung der Arbeitsgelegenheiten Platzkapazitäten Auf Basis der Bedarfsplanung des Jobcenter Köln wird die Anzahl der AGH-Plätze ab Mai 2023 angepasst. Die Anpassungen erfolgen unter Berücksichtigung der individuellen Auslastung und in Absprache mit den Trägern. In der Vergangenheit bzw. aktuell nicht besetzte AGH-Stellen oder sogenannte „Aufstockungs- /Reserveplätze“ werden ab Mai 2023 nicht mehr in die Kalkulation aufgenommen. D ie aktuell 1.142 AGH-Plätze werden ab Mai 2023 nach aktuellem Planungsstand auf 855 AGH-Plätze reduziert. Das Angebot AGH bildet sich dann in der quantitativen und monetären Planung für alle Beteiligten transparenter und belastbarer ab und entspricht quantitativ dem Bedarf. S ollte es in Einzelfällen zu einer erhöhten Nachfrage nach einzelnen AGH-Stellen kommen, kann das Jobcenter Köln diesen Bedarf kurzfristig im laufenden Haushaltsjahr bewilligen. Dieses Verfahren wurde allen AGH-Trägern in den vorbereitenden Gesprächen und im aktuellen Antragsverfahren erläutert. W orkshop-Reihe Flankierend wurde seitens des Jobcenter Köln im März 2022 ein regelmäßig stattfindendes Austauschformat mit den beteiligten AGH-Trägern zum Thema Qualität, Ausgestaltung und Image von Arbeitsgelegenheiten implementiert. Das Format dient als wichtiges, fortlaufendes Instrument zur Weiterentwicklung mit dem Ziel, im Jahr 2023 konkrete Maßnahmen für die Praxisumsetzung zu beschreiben und einzuführen. Seite 2 Die im März 2022 mit allen Trägern erarbeiteten Ergebnisse wurden gewichtet und in zwei weiteren Workshops, im Juli 2022 und Januar 2023, vertieft. Der nächste Workshop findet am 25.05.2023 statt. Die Prozesse werden also auch nach Beginn der Bewilligungsphase ab Mai 2023 fortlaufend weiterverfolgt. Nach aktuellem Planungsstand sollen die folgenden Weiterentwicklungen implementiert werden: • Die Mehraufwandsentschädigung soll 2023 erhöht werden. Eine zeitgemäße Weiterentwicklung der AGH bedarf neben inhaltlicher Erneuerung auch der Anpassung des Mehraufwands an die preislichen Entwicklungen. Die Inflationsrate erhöhte sich seit der letzten Anpassung der Mehraufwandsentschädigung 2019 um insgesamt rund 12,9 % (Quelle: Statista). Für das Jahr 2023 wird eine weitere Steigerung von 6 bis 7 % prognostiziert. Um den veränderten marktwirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, wird die Mehraufwandsentschädigung ab dem 01.05.2023 um rund 11 % auf 2,00 € je tatsächlich geleisteter Teilnahmestunde erhöht. Der zusätzliche Finanzbedarf wird im Jahr 2023 auf rund 175.000 € geschätzt. • Die Kund*innen sollen vor Eintritt in eine Arbeitsgelegenheit die Möglichkeit erhalten, die verschiedenen Arbeitsbereiche an sogenannten „Schnuppertagen“ kennenzulernen. Damit soll das Angebot der Arbeitsgelegenheiten passgenau auf die individuellen Interessen und Bedarfe der Kund*innen ausgerichtet werden, Abbrüchen vorgebeugt und eine nachhaltige Teilnahme unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt nach aktuellem Planungsstand über eine Projektförderung nach § 16f SGB II. Die beteiligten Träger haben im engen Austausch auf Initiative des Jobcenter Köln eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer gemeinsamen Konzeptidee als Trägerverbund gegründet. Geplant ist eine kurzfristige Implementierung nach Beginn der Bewilligungsphase ab Mai 2023. • Um das Angebot auch in der externen Kommunikation ansprechender zu benennen und für die Kund*innen greifbarer zu machen, sollen die Arbeitsgelegenheiten einen ergänzenden Namen neben der rechtlichen Bezeichnung erhalten. Dies ist bei anderen Angeboten des Jobcenter Köln gängige Praxis – zum Beispiel im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II („Campus“). Jobcenterintern werden neben der Pressestelle die operativen Geschäftsbereiche über den Fachausschuss Integration in den aktuell offenen kreativen Prozess einbezogen. Die ergänzende Benennung soll zu Mai 2023 umgesetzt werden. • Inhaltlich sollen Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 16d SGB II vermehrt in Projekten aufgestellt werden. Der Vorteil ist, dass die Teilnehmer*innen im Rahmen eines zusätzlichen Projekts, nicht nur ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erkennen und ausbauen können, sondern auch Interessen entwickeln und gemeinsame Erfolgserlebnisse erfahren können. Seite 3 Im Arbeitsgelegenheit-Projekt Kölner Geschichtenhaus, das zum 01.01.2023 gestartet ist, werden Arbeitsmarktintegration und Kulturangebot kombiniert. Einsatzmöglichkeiten gibt es in den Bereichen Verwaltung, aber auch Bühnenbau, Kostümwerkstatt und Schauspiel. Ein weiterer Ansatz ist der vom Jobcenter Köln initiierte Ideenwettbewerb für ein Arbeitsgelegenheit-Projekt für den Bereich U25. Hier sind die Träger aufgefordert, eine Idee zu entwickeln, die zum Beispiel im kreativen, sozialen oder gemeinnützigen Bereich verortet sein kann. • Zusätzlich bestand von Seiten der Träger die Bereitschaft Imagefilme zu den ab Mai 2023 bewilligten Arbeitsgelegenheiten bereitzustellen. Da es hier keine Finanzierungsmöglichkeit auf Grundlage des § 16d SGB II gibt, erfolgt die Finanzierung und die Umsetzung durch die Träger. 4. Bürgergeld: Änderungen zum 01.07.2023 Das Bürgergeld ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Der Großteil der integrativen Anpassungen erfolgt wie geplant im zweiten Schritt zum 01.07.2023, auch weitere leistungsrechtliche Änderungen werden nun umgesetzt. Die Änderungen im Einzelnen: • Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher und einen höheren Anreiz Arbeit aufzunehmen. • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. Von dieser wichtigen Änderung erhofft sich das Jobcenter, dass Jugendliche frühzeitig an das Arbeitsleben herangeführt werden, erste Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln. Der Anreiz, nach der Schulzeit in eine Ausbildung zu wechseln steigt, da ein großer Teil der Ausbildungsvergütung nicht als Einkommen angerechnet wird. • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Hierdurch verbessert sich die finanzielle Situation von Bedarfsgemeinschaften. • Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Diese Verwaltungsvereinfachung ist für die Kund*innen verständlicher. • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt. Dies ist eine spürbare Erleichterung für die Kund*innen sowie das Jobcenter, da Antragstellungen und Erstattungsverfahren etc. entfallen. Seite 4 • Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Er ist das Instrument zur kooperativen Planung des Integrationsprozesses und erleichtert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung, so dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen keine Leistungsminderungen geprüft werden müssen. • Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. (Der Bericht des Jobcenters geht gesondert darauf ein). • Bürgergeld-Beziehende können unterstützend zum Aufbau ihrer Beschäftigungsfähigkeit die ganzheitliche Betreuung im Rahmen eines Coachings als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen und unterstützt bei komplexen Problemlagen. • In Hinblick auf die Weiterbildung wurden mehrere Anpassungen vorgenommen. Alle haben zum Ziel, die Attraktivität von Qualifizierungen zu steigern und Anreize für Interessierte zu schaffen, um den Fachkräftemangel entgegen zu wirken. o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese Regelung wurde nun unbefristet ins Gesetz übernommen. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Hierunter fallen Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 8 Wochen Dauer sowie Maßnahmen aus dem Jugendlichen Bereich. Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus sind Pflichtleistungen für die keine zusätzlichen Antragstellungen erforderlich sind. o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch über die reguläre Ausbildungsdauer gefördert werden. Bisher wurde zwei Jahre gefördert. o Im SGB III wird der Arbeitslosenversicherungsschutz für Personen, die während einer Weiterbildung Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten, durch eine längere Mindestrestanspruchsdauer nach Ende der Weiterbildung verbessert. Dies schützt die Kund*innen nach Abschluss der Weiterbildung unmittelbar in den Bürgergeldbezug wechseln zu müssen und ermöglicht ihnen Zeit für die Suche nach einer beruflichen Anschlussperspektive. o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen. Gerade bei Seite 5 Kund*innen mit Lernentwöhnung oder Defiziten in der Schulbildung wird dadurch die Hürde zur Aufnahme einer Weiterbildung gesenkt. Quelle:https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Hintergrundinfos- zum- Buergergeld/hintergrundinfos-zum-buergergeld.html#doc6f58d152-5c52-430c-ba6f- efbd4ffa54f5bodyText2 Herausforderungen: Ein Großteil der Weisungen wird erst zum Ende des 2.Quartals zur Verfügung stehen. Die Prozesse werden eng durch den Arbeitskreis Bürgergeld und die Fachexpert*innen des Qualitäts- und Risikomanagement vorbereitet und begleitet. Die notwendigen Änderungen im Zahlsystem Allegro wurden weitestgehend automatisch umgesetzt. Einkommensfreibeträge für Auszubildende, Schüler*innen und Student*innen sowie die Reduzierung der Aufrechnung bei Darlehen von 10 auf 5 Prozent, müssen von den Leistungsteams manuell angepasst werden. Dies ist eine zusätzliche Aufgabe. Das Jobcenter begrüßt die kundenorientierte Ausrichtung des Gesetzes, da sie dem bereits vorhandenen Selbstverständnis entspricht. 5. Informationen über das neue Schlichtungsverfahren Mit dem neuen Bürgergeld-Gesetz werden ab dem 01.07.2023 die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen bis zum Jahresende sukzessive durch Kooperationspläne abgelöst. In solch einem Plan werden Absprachen und das Vorgehen im Integrationsprozess ohne Rechtsfolgen festgehalten. Im Gespräch überlegen Integrationsfachkraft und Kunde*in gemeinsam, um welche zeitnahen oder auch langfristigen Ziele es geht, was die nächsten Schritte sind und auch, in welcher Form das Jobcenter ganz konkret unterstützen kann. Sollte die gemeinsame Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplanes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten nicht möglich sein, so soll auf Verlangen einer oder beider Beteiligten ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten Gründen die gemeinsame Erarbeitung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen Ausweg bieten - für die Bürgergeldberechtigten und auch für die Integrationsfachkräfte. Die gegenseitige Bereitschaft zum Zuhören unter Beteiligung einer unbeteiligten dritten Person kann helfen, mögliche Konflikte aufzulösen. Das Schlichtungsverfahren soll einen Lösungsweg für die Situationen aufzeigen, in denen der angestrebte, kooperative und vertrauensvolle Austausch über die Integrationsstrategie aus unterschiedlichen Gründen bei Erstellen oder Fortschreiben des Kooperationsplans nicht gelingt. Die Regelung des § 15a SGB II tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Über die Gestaltung des Schlichtungsverfahrens entscheiden die Jobcenter selbst. Das Gesetz gibt nur einen Rahmen vor und ist bewusst sehr flexibel gehalten. Damit können bereits vorhandene und bewährte Erfahrungen mit bestehenden Konfliktlösungsmechanismen genutzt werden. Seite 6 Das Schlichtungsverfahren ist auf den Kooperationsplan - und damit den „roten Faden“ im Eingliederungsprozess - beschränkt. Es stellt somit kein zusätzliches formelles Verfahren dar. Das Jobcenter Köln hat sich mit der Frage beschäftigt, in welcher Form und wie das Schlichtungsverfahren sinnvoll umgesetzt werden kann. Der Anteil der Integrationsanliegen im Kundenreaktionsmanagement lag im Jahr 2022 bei unter 8%. Da sich das Schlichtungsverfahren zukünftig ausschließlich auf den Kooperationsplan und hierbei nur auf das Erstellen und Fortschreiben bezieht, erwartet das Jobcenter Köln eine sehr geringe Anzahl von Schlichtungsverfahren. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte wird das Schlichtungsverfahren zunächst für ein Jahr intern durchgeführt werden. Thematisch wird das Verfahren an das Kundenreaktionsmanagement angebunden. Der Prozess und die Entwicklung werden eng begleitet, Erfahrungen werden gesammelt Ggfls. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung erforderlich. gez. Martina Würker Anlage: 1. Ergebnismonitoring Monat 03/2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1493/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 14:05