Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Bf. Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Stadtbezirk Lindenthal
Beschlussvorlage Ausschuss 0186/2022 vom 16.02.2022
Stand: Am 14.03.2022 im Finanzausschuss geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0186/2022 Freigabedatum 16.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Bf. Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Stadtbezirk Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Bus- haltestelle Bf. Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Stadtbezirk Lindenthal mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 599.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Bahnhof Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und An- passung Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haus- haltsjahr 2022. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 599.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 539.100 € 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.980 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 10.782 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei- chen. Der Bahnhof Lövenich stellt einen wichtigen Verknüpfungspunkt im ÖPNV-Netz der Stadt Köln dar. Es bestehen Umsteigemöglichkeiten zwischen den S-Bahnen der Linien S12 und S19 und den Buslinien 141, 143, 145, 144, 149, 172 sowie 949. Die KVB-Linie 141 verläuft von Weiden Zentrum über die Stadtteile Lövenich, Müngersdorf, Eh- renfeld und Bickendorf bis nach Vogelsang. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 6:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. Zusätzlich fährt die Linie 143 vom Bf. Lövenich über Junkersdorf und dann denselben Linienver- lauf wie die Linie 141, mit der Verlängerung bis nach Bocklemünd. Die Taktfolgezeiten folgen ebenfalls im 20-Minuten-Takt. Durch die zwei Linien werden die Bushaltestellen im 10-Minuten- Takt bedient. Über die Linien 144, 145, 149, 172 und 949 sind außerdem die Stadtteile Widdersdorf, Brauns- feld, Neustadt/Nord, Altstadt/Nord und die Städte Frechen und Pulheim erreichbar. 3 Die Stadt Köln beabsichtigt die Bushaltestelle, bestehend aus den beiden Bussteigen in Fahrtrich- tung Nord (stadtauswärts) und Fahrtrichtung Süd (stadteinwärts), barrierefrei auszubauen. Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen wurde ein Standard entwickelt, der mit den Behin- dertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. Eine Voraussetzung des barrierefreien Ausbaus der Haltekante stadteinwärts war ein Grunder- werb der Fläche zur Platzierung des Fahrgastunterstandes nach dem Beschluss der Bezirksver- tretung Lindenthal am 18.09.2017, Vorlagen-Nr.: AN/1223/2017, der nun erfolgt ist. Mit Beschluss vom 13.09.2021, Vorlagen-Nr.: AN/1811/2021, hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verbreiterung der Fahrbahn unter der Eisenbahn- überführung (EÜ) zugunsten des Radverkehres erfolgen kann. Aufgrund der bestehenden EÜ und der ohnehin schmalen Gehwege ist eine Verbreiterung der Fahrbahn nicht möglich. Im Gegenzug wird dem Wunsch der Bezirksvertretung Lindenthal Rechnung getragen, die Gehwege im Bereich der Haltestellenplattformen soweit das möglich ist breiter und somit sicherer zu gestalten. 2. Planung Haltestelle Bf. Lövenich (2 Haltekanten) Die Bushaltestelle Bf. Lövenich befindet sich an der Brauweilerstraße, beginnend an der Haus- nummer 1 bis nach dem Brückenbauwerk an der Kreuzung Goethestraße/Bahnstraße in Köln- Lövenich. Die Haltekante stadtauswärts befindet sich nördlich des Brückenbauwerks der Deutschen Bahn. Diese ist als kurze Busbucht ohne taktilen Elemente und mit einem 3 cm hohen Rundbord ausge- führt. Ein barrierefreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltekante stadteinwärts befindet sich etwa 150 m nördlich der S-Bahn-Haltestelle. Diese ist als Busbucht mit einem Hochbord ausgebaut und ist ebenfalls nicht barrierefrei zugänglich. Beide Haltekanten sind mit dynamischen Fahrgastinformationen und Fahrgastunterständen ausgestat- tet. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltekante soll die Umgebung unterhalb und nörd- lich des Brückenbauwerks neu gestaltet werden. Die Busbucht der Haltekante stadtauswärts soll entfallen und als Fahrbahnrandhaltestelle mit 18 cm hohen Buskapsteinen hergestellt werden, die vom Bus geradlinig angefahren werden kann. Somit ist die Barrierefreiheit im Haltebereich sicher- gestellt. Im Gehweg- und Wartebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem her- gestellt. Die Haltekante hat eine Länge von 18,0 m und die großzügig gestaltete Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von etwa 4,80 m bis 6,18 m. Die vorhandenen Gehwegüberfahrten zu den privaten Grundstücken werden orthogonal zur Fahrbahn angeordnet. Die nicht erforderliche Flä- che unterhalb des bestehenden Baumes soll entsiegelt werden. Die Fläche neben der neu einge- richteten Grünanlage soll dem Anlieger (Brauweiler Str. 2) zum Verkauf angeboten werden. Die Haltekante stadteinwärts soll näher an den Bahnhofsbereich verlegt werden, um die Umstei- gewege zur S-Bahn-Haltestelle zu verkürzen. Diese soll ebenfalls mit Buskapsteinen und mit takti- len Elementen, nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen, ausgebaut werden. Aufgrund der Rampenbildung ist nur eine Haltekantenlänge von 15,0 m möglich. Die vorhandenen Fahrgastunterstände und dynamischen Fahrgastinformationen sollen wieder- verwendet werden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme der Bushaltestelle werden beidseitig die Gehwege bis zu den Bahnsteigzugängen verbreitert und saniert, die gemäß Gestaltungshandbuch an der Gehweghin- terkante mit Kleinpflasterstreifen nachgerüstet werden. Die Kleinpflasterstreifen werden hier auch die Funktion der Leitlinien zwischen den Bussteigen und dem Bahnsteig übernehmen. Zur Kenn- 4 zeichnung der seitlich abzweigenden Bahnsteigzugänge bzw. des Aufzugs wird an den entspre- chenden Stellen zusätzlich jeweils ein Abzweigefeld aus Noppenplatten in den Kleinpflasterstrei- fen integriert. Von den Abzweigfeldern führt dann ein kurzer Leitstreifen bis zum Aufmerksam- keitsfeld kurz vor der Treppe bzw. zum Rufknopf. Zwischen den Bussteigen wird eine Fußgängerquerungsstelle in Form einer Mittelinsel eingerich- tet, die zusätzlich für einen sichereren Schulweg für die zahlreichen Schulkinder in Lövenich die- nen soll. Die Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) soll schon im Bereich der Hausnummer eins begin- nen. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 2 beigefügten Lageplan verwiesen. 3. Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der 2 Haltekanten auf der KVB-Linie 141 betra- gen rund 599.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden auch in 2022 kassenwirksam. Der Umbau, und damit die Vergabe des Hauptauftrags, erfolgt An- fang 2023. Ein entsprechender Abfluss der Finanzmittel ist ausschließlich in 2023 zu erwarten. 4. Förderung Der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle auf der KVB-Linie 141 ist grundsätzlich als Investiti- onsmaßnahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Perso- nennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde gestellt. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 539.100 € eingeplant werden. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 599.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 579.000 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Mittel von rd. 20.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die erforderlichen investiven Finanzmittel für das Jahr 2023 sind in der Mittelfristplanung des Haushaltes 2022 berücksichtigt. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An- satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 11.980 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 10.782 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. in- nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab- schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten), ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. 6. Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- 5 chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan Haltestelle Bf. Lövenich -
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 3, Auszug BV 3 vom 07.03.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.03.2022 öffentlich 9.2.1 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Bf. Lö- venich auf der KVB-Linie 141 im Stadtbezirk Lindenthal 0186/2022 geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Bf. Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Stadtbezirk Lin- denthal mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 599.000 €. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Bahnhof Lövenich auf der KVB-Linie 141 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflur- busse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. Die Bezirksvertretung Lindenthal wünscht die Errichtung eines Zebrastreifens. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Nicht anwesend: Frau Kanis (CDU), Frau Finsterle (AFD), Herr Fiedler (SPD) -
Anlage 2_Lageplan_Bf Lövenich
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T. T. T. T. T.T. IND IND Pol M M M 60.01 0.8/16 0.2/4 0.4/7 0.8/7 0.5/10 Pl. Pl. Biergarten Teer I S III SA 4 2 Ga II WA 2a II SA 1 1a Pfl. Pfl. Fahrradboxen unbef. Pl. Pfl. Pfl.Pfl. Asph. unbef. Pfl. Pl. Asph. Pfl. Asph. Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Pl. Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Flur 9 410 716 517 1069 132/105 1111 1480 1030 TB a=3 TB a=3 RB a=3 RB a=3 R=80,0 HB R=80,0 HB a=12 R=15,0 HB a=8 R=40,0 VZ versetzen VZ neu VZ neu DFI versetzen RB a=3 weiß RB a=3 weiß RB a=3 weiß HB a=10 R=1,0 HB a=10 R=1,0 TB a=4 HB a=10 TB a=3 HB a=8 HB a=8 R=45,0 HB a=8 R=60,0 Geländeverkauf Anlehnbügel Köln 2 stk TB a=3 Durchgang vorh. Betonpflaster 10/20 wiederverwenden GÜ im Jahr 2020 erneuert SK 30x50 neu SK 30x50 versetzt Poller als Anprallschutz SK 30x50 neu SK 30x50 versetzt SK 30x50 neu RB a=3 weiß RB a=3 vorh. Sinkkasten höhenentspr. ausgleichen vorh. Sinkkasten höhenentspr. ausgleichen DFI DFI Anpassungsbereich Schotterfläche POTATO & More Haus Hubertus TreppenaufgangAufzug Treppenaufgang nachrichtlich dargestellt Deutsche Bahn S-Bahn Station Köln Lövenich Deutsche Bahn S-Bahn Station Köln Lövenich Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez3 841 mm 375 mm (664/5)(664/5) 19.04.2021 06.05.2021 07.05.2021 __ 30.06.2021 3-308-04339-LP Lageplan / 03.03.2021 / 03.03.2021 3 / Lövenich Linie 141 Bf. Lövenich Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Ausführungsplanung X X Versetzen Fahrgastunterstand Nord Neupositionierung Anlehnbügel, DFI und Abfallbehälter 07.06.2021 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskap 671/44 Baumangelegenheiten 664/1 Barrierefreiheit 662/1 StVO-Anodnungen StEB Straßenabläufe 665/3 Bauausführung 11.02.2021 26.02.2021 16.02.2021 11.02.2021 26.04.2021 27.05.2021 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/50 50/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Kleinpflaster 10/10 Grauwacke Geländeverkauffläche/ Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Buskapbord Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand "optionaler Standort" Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang H Betonsteinplatten 30/30 anthrazit Winkelstein 30/22/8 Anlage 2
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