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3331/2017

Beantwortung der mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 07.09.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.11.2017, TOP 8.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

8101 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V 
 
Vorlagen-Nummer 06.11.2017 
 3331/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren vom 07.09.2017 
Aktuelle mündliche Anfrage von Frau Heuser zur integrativen Betreuung im U-25 Bereich des 
Jobcenter Köln  
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
RM Frau Heuser teilt mit, dass sie gehört habe, dass die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg in 
Erwägung zieht, den gesamten U25-Bereich zu übernehmen und damit die integrative Beratung und 
Betreuung junger Menschen im SGB II-Bezug aus den Jobcentern bundesweit herauszulösen. Sie 
bittet um eine Einschätzung der Sozialverwaltung zu diesem Thema. 
 
 
Antwort Verwaltung:  
 
 
Ausgangslage  
 
Ende des Jahres 2016 schlug Herr Peter Clever (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberve r-
bände) als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur für A r-
beit vor, die integrative Betreuung aller Jugendlich en im Alter von 15 -25 Jahren in die Betreuung der 
Bundesagentur für Arbeit zu überführen.  
Angeführte Argumente für diesen Vorstoß war die Annahme, dass die Jugendlichen in der jetzigen 
Herangehensweise durch verschiedene Ansprechpartner nicht qualitativ ausreichend betreut würden.  
 
Fiskalisch ist geplant, die Beratungskosten mit der Überführung dieser Gruppe in den Rechtskreis 
SGB III aus der Arbeitslosenversicherung für einen Zeitraum von 5 Jahren zu übernehmen. Derzeit 
handelt es sich innerhalb des SGB II um steuerliche Transferleistungen.  
 
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Situation wie folgt dar:  
 
 Bereits heute besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit für jeden Jugendlichen das Bera-
tungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in Köln in Anspruch zu nehmen 
 
o Die Ausbildungsvermittlung für SGB II Kunden/innen erfolgt auch heute in Köln durch 
die Berufsberatung der Arbeitsagentur. Das Jobcenter Köln kauft diese Dienstleistung 
bei der Agentur ein.

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o Agentur und Jobcenter kaufen auch heute gemeinsam Angebote / Maßnahmen, wie 
z.B. die assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Maßnahmen etc. ein und stimmen 
sich inhaltlich hierzu ab. 
o Gemeinsame Veranstaltungen wie Elternabende, Jobbörsen etc. werden durchgeführt. 
o Eine kooperative Jugendberufsagentur mit SGB II, SGB III und Stadt Köln wird entwi-
ckelt und aufgebaut. 
 
Aktuell erfolgt die Übernahme der Betreuung Jugendlicher in den SGB III-Bereich (Berufsberatung) 
nur dann, wenn die Ausbildungsreife des Jugendlichen vorliegt oder zu erwarten ist, dass diese in 
einem angemessenen Zeitraum erreichbar sein wird.  
Die Definition der Ausbildungsreife bildet einen Mindeststandard / Rahmen, um die Ausbildungseig-
nung junger Menschen abbilden zu können. Sie bietet somit eine Grundlage zur Einschätzung von 
entsprechenden Fördermöglichkeiten.  
 
Im Fokus liegen:  
 Merkmale allgemeiner Bildungs- und Arbeitsfähigkeit sowie schulische Basiskenntnisse,  
 Grundlegende kognitive, soziale und persönliche Dispositionen, psychische und physische 
Belastbarkeit.  
 
 
Bezogen auf diese Kriterien gelten etwa 70 % der jungen Menschen im SGB II-Bezug als noch nicht 
ausbildungsreif. Gerade die Kompetenzen im Bereich des Arbeitsverhaltens und der persönlichen 
Disposition sind oftmals noch nicht ausgeprägt.  
 
Hierzu bietet das Jobcenter Köln ein breites und durch Erfahrung aufgebautes Portfolio an Angebo-
ten, eine speziell darauf ausgerichtete Beratungskompetenz und dezentrale organisatorische Aufstel-
lungen (Hotspot Chorweiler, be-fit-4-job, uvm.) an.  
 
Präventive Angebote:  
 
o Schülerteams nehmen die Jugendlichen SGB II Bezieher/innen bereits im Übergang zur 
Schule und Beruf auf und aktivieren diese frühzeitig, damit die Jugendlichen auf die Berufsbe-
ratung gut vorbereitet sind.  
o Aktivierendes Streetwork zur Vorbeugung eines SGB II-Bezugs. Mit dem §16h SGB II hat die 
Gesetzgebung eine Möglichkeit hierzu geschaffen. 
 
Allgemeine Angebote für alle: 
 
o Sozialräumliche Angebote (Ansprache der Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld) Hotspot 
Chorweiler, Klosterwald, Beratungsangebote in Jugendzentren und Jugendbüros,  
o Tagesstrukturierende Angebote (z.B.: Module), 
o Gruppenspezifische Angebote (für Alleinerziehende, Geflüchtete, psych. Erkrankte, DIMA, 
Fallmanagement),  
o alle berufsvorbereitenden Angebote (Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung etc.),  
o Niedrigschwellige Angebote und Kooperationen (z.B. Don Bosco Club) u.v.m 
 
Hierbei arbeitet das Jobcenter: 
 
 ganzheitlich (im Kontext der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern),  
 sozialräumlich,  
 gemeinsam mit den kommunalen Partnern und Trägern,  
 gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Köln, 
 für alle jungen Menschen 15-25 Jahre im SGB II Bezug,  
 ohne ein sogn. „Creaming“ vorzunehmen,  
 individuell und einzelfallbezogen.

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Ein Blick auf die Zahlen:  
 
Arbeitslose Jugendliche (August 2017) 
 
SGB II (Köln) 
Aktueller Monat Veränderung zum Vorjahr  
 
Insgesamt  2080  -154 / -6,9 %  
ohne abgeschl. 
Berufsausbildung 1606  -295 / -15,5 %  
 
ohne  
Hauptschulabschl.   642  -18 / -2,7 %  
 
 
 
SGB II (NRW) 
 
Insgesamt  45439  -1994 / -4,2   
ohne abgeschl. 
Berufsausbildung 35938  -2579/ -6,7 %  
 
ohne  
Hauptschulabschl. 14226  1192/  / + 9,1%  
 
Resümee:  
 
Die Übergabe der kompletten i ntegrativen Betreuung der jungen Menschen aus dem SGB II in den 
Rechtskreis SGB III würde eine zusätzliche Schnittstelle im Begleitprozess der Jugendlichen öffnen. 
Jugendliche, die nicht den Anforderungen der „Ausbildungs-reife“ entsprächen, blieben zurück. 
 
 Das bisher aufgebaute Know -how und die Vernetzung der Strukturen, insbesondere im B e-
reich der kommunalen Eingliederungsleistungen wären dann verloren. 
 Es ist nicht zu erwarten, dass die Problematik der fehlenden Motivation, Mobilität, der Termi n-
treue un d Erreichbarkeit der Jugendlichen durch diese Umstrukturierungen erhöht werden 
kann.  
 Die Sozialraumorientierung des Jobcenter Köln und seiner diesbezüglichen Angebote für J u-
gendliche gingen verloren.  
 Neue bereits implementierte Beratungsstrukturen gingen ebenfalls verloren. 
 
Die passgenaue Vermittlung von freien Ausbildungsplätzen mit noch unversorgten Bewerbern und 
Bewerberinnen (Matching) sowie die Anzahl der Jugendlichen ohne Schul - bzw. Berufsabschluss 
lassen sich nicht durch eine Umstrukturierung in einer anderen Rechtskreis steigern.  
 
Die Vermittlung in Ausbildung (insbesondere in den Mangelberufen Gastronomie und Lebensmitte l-
handwerk) muss mit einer Erhöhung der Attraktivität dieser Berufsbilder einhergehen. Das Entsche i-
dungsverhalten von Jugendlic hen beim Übergang von Schule in den Beruf zeigt, dass viele Sch ü-
ler/innen im Verlauf des Abgangsjahres aufgrund der vorhergehenden Erfahrungen der Chancenl o-
sigkeit auf dem Ausbildungsmarkt, den Wunsch, eine Berufsausbildung zu beginnen, zurückstellen 
und s ich zunehmend an den Gelegenheitsstrukturen des Ausbildungsmarktes orientieren; sie we i-
chen häufig auf eine weiterführende Schule aus. Diesem Trend kann nur durch eine gemeinsame 
Anstrengung von Industrie und Handwerk, Politik, Kommune, Agentur für Arbeit und Jobcenter entge-
gengewirkt werden.  
 
Die Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde u.a. von der maßgeblichen Idee getragen, dass die 
Verantwortlichen der Arbeitsmarkt - und Sozialpolitik, Bund und Kommune, Agenturen für Arbeit und 
Sozialämter vernetzt für die Menschen arbeiten sollen. Das hat in den sog. gemeinsamen Einrich-
tungen, in den Jobcentern zu geschehen, die sich zu diesem Zweck gebildet haben. In Köln hat man

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bereits vor 2005 dieser notwendigen Idee mit dem „Kölner Modell“ Rechnung getragen und es im 
SGB II fortgesetzt. Die Rückübertragung einer großen und wichtigen Personengruppe an einen Tr ä-
ger (in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit) würde diesem Grundgedanken entgegenstehen. 
 
 
 
Gez. Rau

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3331/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.2017 10:00