2015/0255
EDW - Angehörigen und Betreuerrat - Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
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Eigenbetrieb Darmstadt, 29. April 2015 Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen VORLAGE an die Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“ Vorlage 3/2015 Betreff: Angehörigen und Betreuerrat - Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW Vorlage vom 29. April 2015 zu beschließen: Zu jeweils zu bestimmenden öffentlichen Teilen der BK-Sitzung darf der Angehörigen- und Be- treuerrat als Gäste ohne Rede- und Stimmrecht eingeladen werden. L€— =, u het rt Die Betriebskommission beschließt, auf Ihrer Sitzung am 20. Mai 2015, die Vorlage einstimmig Darmstadt, 20. Mai 2015 i.V. eh stellv. Betriebsleiter Begründungsseite zur Vorlage 3/2015 vom 29. April 2015 Der Angehörigen- und Betreuerrat hat an Frau Akdeniz die Bitte herangetragen, zu eruieren, ob er an den zukünftigen BK-Sitzungen teilnehmen darf. Die Aussage des Rechtsamtes war wie folgt: „Die Sitzungen der Betriebskommission sind in der Regel nicht öffentlich. Dies folgt aus dem nach 8 72 Abs. 4 HGO (Kommissionen) entsprechend anwendbaren 8 67 HGO, nach dessen Absatz 1 Satz 1 der Gemeindevorstand (Magistrat) seine Beschlüsse in Sitzungen fasst, die in der Regel nicht öffentlich sind. Obwohl weder im Eigenbetriebsgesetz noch in der Satzung des EDW vorgesehen ist, dass Per- sonen, die nicht Mitglied der Betriebskommission sind, an deren Sitzung teilnehmen können, lässt die entsprechend anwendbare Bestimmung des $ 76 Abs. 1 Satz 1 HGO Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu. Zu denken ist daran, dass an einer Sitzung, in der Fragen erörtert werden, die speziell die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Eltern betreffen, Eltern als Gast (ohne Rede- und Stimmrecht) zuhören können. Zur Durchführung einer Sitzung mit Öffentlichkeit bedarf es dann aber eines Mehrheitsbeschlusses der Betriebs- kommission.“ Nach dem Beschluss wird seitens des Rechtsamtes folgende Vorgehensweise empfohlen: Die bzw. der Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerrates bzw. die Vertretung erhalten die Einladung zur BK-Sitzung ohne dazugehörige Unterlagen, welche den nichtöffentlichen Teil betreffen. Die Tagesordnungspunkte werden entsprechend so organisiert, dass öffentliche Themen, die im Interesse des Angehörigen- und Betreuerrates stehen, am Anfang besprochen werden kön- nen. Zur Besprechung der nichtöffentlichen Punkte müssen die Teilnehmenden des Angehörigen- und Betreuerrates die Sitzung verlassen. Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen . Darmstadt, 29. April 2015 519/AM f \ „! | MOUEEN Betriebsleiterin
2015/0255
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei absc hl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0255
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: EDW - Angehörigen und Betreuerrat - Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW
Eigenbetrieb Darmst ädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Vorlage vom: 26.06.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 20. Mai 2015,
bezüglich der Vorlage vom 29. April 2015 (EDW Vorlage 03/2015), zur Kenntnis und le itet die
Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: EDW - BK 20150520 TOP 4 (2) - Vorlage 3-2015 Angehörigen u. Betreuerrat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0255 vom 26.06.2015
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 20. Mai 2015,
bezüglich der Vorlage vom 29. A pril 2015 (EDW Vorlage 03/2015), zur Kenntnis und leitet
die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Der Angehörigen - und Betreuerrat arbeitet eng mit der Dezernentin und der Betriebsleitung
zusammen und hat dabei das Wohl der Menschen mit Behinderung in der Kurt -Jahn-Anlage,
den Werkstätten, in der Tagesförderstätte und im Betreuten Wohnen im Blick. Die
konstruktive Kooperation wird durch zielgerichtete Beteiligung in der Betriebskommission
untermauert.
Die Vertreter/innen des Angehörigen - und Betreuerrates werden zu den sie relevanten zu
bestimmenden öffentlichen Teilen der BK -Sitzungen selbstverständlich mitsprechen und ihre
Argumente einbringen können.
Darmstadt, 26.06.2015
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0255
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00