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2015/0255

EDW - Angehörigen und Betreuerrat - Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen

Magistratsvorlage 26.06.2015

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2015/0255

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Eigenbetrieb Darmstadt, 29. April 2015
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen

VORLAGE

an die Betriebskommission des Eigenbetriebes
„Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen“

Vorlage 3/2015

Betreff: Angehörigen und Betreuerrat
- Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW

Vorlage vom 29. April 2015 zu beschließen:

Zu jeweils zu bestimmenden öffentlichen Teilen der BK-Sitzung darf der Angehörigen- und Be-
treuerrat als Gäste ohne Rede- und Stimmrecht eingeladen werden.

L€— =, u het rt

Die Betriebskommission beschließt, auf Ihrer Sitzung am 20. Mai 2015, die Vorlage
einstimmig

Darmstadt, 20. Mai 2015

i.V. eh

stellv. Betriebsleiter

Begründungsseite zur Vorlage 3/2015 vom 29. April 2015

Der Angehörigen- und Betreuerrat hat an Frau Akdeniz die Bitte herangetragen, zu eruieren, ob
er an den zukünftigen BK-Sitzungen teilnehmen darf.

Die Aussage des Rechtsamtes war wie folgt:

„Die Sitzungen der Betriebskommission sind in der Regel nicht öffentlich. Dies folgt aus dem
nach 8 72 Abs. 4 HGO (Kommissionen) entsprechend anwendbaren 8 67 HGO, nach dessen
Absatz 1 Satz 1 der Gemeindevorstand (Magistrat) seine Beschlüsse in Sitzungen fasst, die in
der Regel nicht öffentlich sind.

Obwohl weder im Eigenbetriebsgesetz noch in der Satzung des EDW vorgesehen ist, dass Per-
sonen, die nicht Mitglied der Betriebskommission sind, an deren Sitzung teilnehmen können,
lässt die entsprechend anwendbare Bestimmung des $ 76 Abs. 1 Satz 1 HGO Ausnahmen vom
Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu. Zu denken ist daran, dass an einer Sitzung, in der Fragen
erörtert werden, die speziell die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Eltern
betreffen, Eltern als Gast (ohne Rede- und Stimmrecht) zuhören können. Zur Durchführung
einer Sitzung mit Öffentlichkeit bedarf es dann aber eines Mehrheitsbeschlusses der Betriebs-
kommission.“

Nach dem Beschluss wird seitens des Rechtsamtes folgende Vorgehensweise empfohlen:

Die bzw. der Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerrates bzw. die Vertretung erhalten die
Einladung zur BK-Sitzung ohne dazugehörige Unterlagen, welche den nichtöffentlichen Teil
betreffen.

Die Tagesordnungspunkte werden entsprechend so organisiert, dass öffentliche Themen, die
im Interesse des Angehörigen- und Betreuerrates stehen, am Anfang besprochen werden kön-
nen.

Zur Besprechung der nichtöffentlichen Punkte müssen die Teilnehmenden des Angehörigen-
und Betreuerrates die Sitzung verlassen.

Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
. Darmstadt, 29. April 2015
519/AM

f \
„!
| MOUEEN

Betriebsleiterin

2015/0255

2346 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten   OBW bei absc hl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0255 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: EDW - Angehörigen und Betreuerrat - Teilnahme an den Sitzungen der BK des EDW  
Eigenbetrieb Darmst ädter Werkstätten und Wohneinrichtungen  
 
Vorlage vom: 26.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 20. Mai 2015, 
bezüglich der Vorlage vom 29. April 2015 (EDW Vorlage 03/2015), zur Kenntnis und le itet die 
Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: EDW - BK 20150520 TOP 4 (2) - Vorlage 3-2015 Angehörigen u. Betreuerrat  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0255 vom 26.06.2015  
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des EDW vom 20. Mai 2015, 
bezüglich der Vorlage vom 29. A pril 2015 (EDW Vorlage 03/2015), zur Kenntnis und leitet 
die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
Der Angehörigen - und Betreuerrat arbeitet eng mit der Dezernentin und der Betriebsleitung 
zusammen und hat dabei das Wohl der  Menschen mit Behinderung in der Kurt -Jahn-Anlage, 
den Werkstätten, in der Tagesförderstätte und im Betreuten Wohnen im Blick. Die 
konstruktive Kooperation wird durch zielgerichtete Beteiligung in der Betriebskommission 
untermauert. 
Die Vertreter/innen des Angehörigen - und Betreuerrates werden zu den sie relevanten zu 
bestimmenden öffentlichen Teilen der BK -Sitzungen selbstverständlich mitsprechen und ihre 
Argumente einbringen können.  
 
Darmstadt, 26.06.2015  
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 28
TOP 38 zur Kenntnis
TOP 298
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00