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Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.3, Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/2240/2022 vom 28.11.2022

Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag CDU und Grüne - Ablehnung EHZK

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 29.11.2022 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.12.2022 hier: TOP 7.3, Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts in der vorgelegten Form ab. Begründung: Der Einzelhandel nicht nur in Köln unterliegt einem beständigen Wandel. Von daher ist es völlig unverständlich, dass hier mit Daten aus dem Jahre 2017 eine Fortschreibung des Ein- zelhandels- und Zentrenkonzepts erfolgen soll. Insbesondere in Porz haben sich in den letz- ten Jahren gravierende Veränderungen ergeben, die bisher keinen Niederschlag in der Vor- lage gefunden haben. So ist die alte Hertie-Immobilie in Porz Mitte abgerissen und durch drei Neubauten einschließlich Einzelhandel ersetzt worden. Auf der Siegburger Straße in Poll sind ebenfalls noch Einzelhandelsobjekte im Plan enthalten, die inzwischen abgerissen wor- den sind und wo aktuell eine Neubauentwicklung stattfindet. In Langel ist ein Discounter in Planung, der sich ebenfalls im Konzept nicht wiederfindet. Und ein Nahversorgungszentrum auf dem ehemaligen Lager Lind ist nicht mehr in der Planung. Mit 5 Jahre alten Daten kann man kein aktuelles Einzelhandelskonzept erstellen. Aber auch auf einen weiteren kritischen Punkt muss hingewiesen werden. Das Thema Nah- versorgung spielt in dem Konzept gegenüber dem Schutz der Bezirkszentren eine viel zu untergeordnete Rolle. Zahlreiche Stadtteile in Porz sind aktuell ohne Nahversorgung und dürften diese nach den Grundsätzen des Einzelhandelskonzepts auch nie bekommen. Dies ist falsch. Die Entwicklung von Nahversorgung auch außerhalb der bestehenden Bezirks- in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln und Nahversorgungszentren ist gerade im Hinblick auf eine älter werdende Bevölkerung sinnvoll und notwendig. Daher dürfen die Produkte des täglichen Bedarfs nicht als zentrenre- levantes Sortiment definiert werden und die Ansiedlung außerhalb dieser Zentren behindern. Aus Sicht der BV Porz ist daher vor einer Beschlussfassung eine Aktualisierung und grund- sätzliche Überarbeitung notwendig.. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 01.12.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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