A-R/0027/2024
Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken
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A-R-0027-2024
2638 Zeichen
Münster, 11. Juni 2024 RATSANTRAG Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat erkennt die dringende Notwendigkeit einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung aufgrund fehlender Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an. 2. Die Verwaltung bereitet die Gründung einer städtischen Förderschule vor mit dem Ziel, die bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in Münster sicherzustellen. 3. Den zuständigen Ausschüssen wird spätestens im der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt, die die liegenschaftlichen, sachlichen und personellen Auswirkungen darlegt. Es wird dabei geprüft, ob und inwiefern das Gebäude im kleinen Schulzentrum Hiltrup wieder als Förderschule reanimiert werden kann. 4. Die Bauwerke GmbH wird mit der Realisierung beauftragt. Begründung: Obwohl die Stadt Münster mit dem Beschluss der Vorlage V/0019/2024 „Absicherung der Förderschulkapazitäten durch Erweiterung der papst-Johannes-Schule – Aufstellung von Fertigbauklausen“ am Standort der vom Bistum Münster getragenen Papst-Johannes-Schule Container-Erweiterungen finanziert, reicht der Raumbedarf bei weitem nicht aus. Die Anzahl der Kinder mit dem diagnostizieren Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ steigt deutlich an. Wie in der o.g. Vorlage begründet, hat die Verwaltung mit dem „Statusbericht zur schulischen Inklusion“ (Vorlage Nr. V/0173/2023) im vergangenen Jahr bereits über die sich verschärfende Situation berichtet. Neben den steigenden SuS-Zahlen und den zunehmenden Betreuungs- und damit auch Platzanforderungen ist auch der Zustand und der Zuschnitt der Bestandsräume, die in den siebziger Jahren errichtet wurden, unzureichend und keineswegs zeitgemäß. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Neben der Aufstellung der Container an der Papst-Johannes-Schule ist grundsätzlich und konzeptionell über die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt zu entscheiden. Dazu gehört der Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens (das umfasst auch die potenziellen Raumbedarfe), des Weiteren die Sanierung / Umbau der Räumlichkeiten und schließlich die Prüfung der bestehenden Optionen zur Schaffung weiterer Förderschulkapazitäten. Nur durch ein Nebeneinander von Standorten des Gemeinsamen Lernens und Förderschulangeboten kann Inklusion die gewünschten Früchte tragen. Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten ist hier zudem ein maßgeblicher Faktor. gez. Meik Bruns Carmen Greefrath und Fraktion Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2024
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0027/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 17:55