V/0436/2005
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und FDP an den Rat Nr. A-R/0014/2005 vom 02.05.2005: "Für
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Beschlussvorlage
22462 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und FDP an den Rat Nr. A-R/0014/2005 vom
02.05.2005: "Für Sauberkeit und öffentliche Ordnung in Münster" (Anlage 1)
hier: Handlungskonzept zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung
Beratungsfolge
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
08.06.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Das Handlungskonzept der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Zur Umsetzung der Schwerpunkte des Handlungskonzeptes zur Verbesserung der Sauber-
keit und Ordnung in der Stadt Münster (vgl. Ziffer IV. der Begründung) wird
2.1 der Service- und Ordnungsdienst im Ordnungsamt ab sofort um 5,0 Stellen (Verg.-Gr. V c
BAT) verstärkt,
2.2 der Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Rahmen von sogenannten 1-Euro-Jobs
für zusätzliche (über die mit planmäßig beschäftigtem Personal oder durch Beauftragung
von Fremdfirmen durchgeführte Regelreinigung hinaus) Aufgaben im Bereich der Reini-
gung und der Sauberhaltung des Stadtgebietes und zur Verstärkung des Fahrradkontroll-
dienstes ausgeweitet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Erfahrungszeitraum von 1 Jahr über den Stand
der Umsetzung des Handlungskonzeptes zu berichten.
4. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist der Antrag der CDU-Ratsfraktion und der
FDP-Ratsfraktion Nr. AR/0014/2005 erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0436/2005
Auskunft erteilt:
Herr Schulze-Werner
Ruf:
492 32 00
E-Mail:
SchuWe@stadt-muenster.de
Datum:
20.05.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
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Kosten/Folgekosten
I. Personalkosten
In den Buchungsplänen 9311 „Personalausgaben ZA 10“ und 9312 „Personalausgaben ZA
30“ entstehen im UA 1103 für die 5,0 Stellen im Service- und Ordnungsdienst Personalkos-
ten in Höhe von 220.510 € (Ganzjahreskosten).
II. Sachkosten
In begrenztem Umfang sind Mehrausgaben zu leisten für die notwendige Ausrüstung bei
den HHSt.:
1103.590.1000.2 „Betriebskosten für Service- und Ordnungsdienste“ 8.600 € und
1103.935.0030.4 „Beschaffung Funkgeräte, Fahrräder, MDE-Geräte“ 11.250 €.
Im Bereich der laufenden Sachkosten ergibt sich eine geringfügige Erhöhung in Abhängig-
keit zur Dienstaufnahme der Mitarbeiter/innen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
I. Personalkosten
Die Mittel stehen in den Buchungsplänen 9311 „Personalausgaben ZA 1
0“ und 9312 „Per-
sonalausgaben ZA 30“ zur Verfügung. Für die Einrichtung der 5,0 Stellen werden ursprüng-
lich zur Einsparung vorgesehene Stellen aus der Gesamtverwaltung in Anspruch genom-
men. Die dadurch fehlenden Einsparungen werden an anderer Stelle gesichert. Das Per-
sonalkostenvolumen 2005 bleibt unverändert.
II. Sachkosten
Die Mehrausgaben in
Höhe von 8.600 € bei der HHSt. 1103.590.1000.2 werden durch
Mehreinnahmen bei der HHSt. 0200.113.0000.X in entsprechender Höhe gedeckt.
Für die Mehrausgaben in Höhe von 11.250 € bei der HHSt. 1103.935.0030.4 ergibt sich ei-
ne Deckung durch Minderausgaben bei der HHSt. 0200.590.0000.6.
Die Mittel für die laufenden Sachkosten stehen 2005 zur Verfügung und werden ab 2006
eingeplant.
Begründung:
I. Anlass und Zielsetzung
Der Antrag wurde am 11.05.2005 i
m Rat eingebracht und an den Hauptausschuss zur Be-
schlussfassung verwiesen.
Sauberkeit und Ordnung in Großstädten stellen eine unmittelbare kommunale Aufgabe dar.
Wohn- und Aufenthaltsqualität in Münster sowie die Standortqualität für die ortsansässige
Wirtschaft werden in einem hohen Maße davon beeinflusst, inwieweit es gelingt, durch
konzertierte Maßnahmen die Sauberkeit öffentlicher Flächen zu erhöhen und Beeinträchti-
gungen der öffentlichen Ordnung zu vermindern. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger,
aber auch der auswärtigen Besucherinnen und Besucher der Stadt Münster ist nachdrück-
lich das Ziel zu verfolgen, Sauberkeit und Ordnung umgehend und sichtbar zu verbessern.
- 3 -
II. Aktuelle Situation/Ist-Aufnahme
Die zur Ges
amtproblematik „Sauberkeit und öffentliche Ordnung“ gehörenden Teilbereiche
„Graffiti“ und „Hundekot“ sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die Bekämpfung von Graf-
fiti im Stadtgebiet wurde auf der Grundlage der Vorlage 300/01 vom 15.03.2001 beschlos-
sen und organisatorisch in der Ordnungspartnerschaft Graffiti gebündelt. Die überaus er-
folgreiche Arbeit der Ordnungspartnerschaft wurde im Dezember 2004 durch die Verlei-
hung des Landespreises „Innere Sicherheit“ durch den Innenminister anerkannt. Die Prob-
lematik der Hundehaltung bzw. der Verschmutzungen durch Hundekot wurde mit der Vor-
lage 222/2001 vom 23.02.2001 behandelt.
Im Jahre 2004 wurden in Münster auf öffentlichen Flächen einschließlich der Mülleimer 5
421 Tonnen Unrat durch die Abfallwirtschaftsbetriebe aufgelesen. Die Kosten für die Stadt-
reinigung sind für das lfd. Jahr mit 4,3 Mio. € kalkuliert. Diese Zahlen verdeutlichen das
Mengengerüst der Problematik. Die hier in erster Linie interessierende Problematik der wil-
den Müllablagerungen im öffentlichen Raum tritt immer wieder außerhalb der satzungsge-
mäßen Regelreinigungen zeitlich begrenzt auf die Sommermonate durch Verschmutzungen
von achtlos auf die Straße gestelltem, liegen gelassenem oder weggeworfenem Müll auf.
Ist das Problem in zeitlicher Hinsicht auf Monate mit warmer Witterung und starken Freiluft-
aktivitäten eingrenzbar, so können in örtlicher Hinsicht folgende Bereiche als besonders
problematisch aufgeführt werden: Aasee, Fußgängerzonen der Innenstadt, Hafen mit Krea-
tivkai und Kanaluferpromenaden.
Abgesehen von der satzungsmäßigen Reinigung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Müns-
ter ist der Problembereich der Sauberkeit des öffentlichen Raumes unter dem Gesichts-
punkt der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Aufgabe der örtlichen
Ordnungsbehörde und organisatorisch im Ordnungsamt angesiedelt. Auf der Grundlage der
Vorlagen 204/2000, 1208/2001 und 762/2002 wurde der Service- und Ordnungsdienst ein-
gerichtet, zu dessen vielfältigen Tätigkeitsfeldern auch repressive Maßnahmen im weiten
Bereich der Umweltordnungswidrigkeiten gehören.
Der Service- und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes ist mit 11 Vollzeitstellen ausgestattet
und nimmt eine Fülle verschiedenster ordnungsbehördlicher Vollzugsaufgaben war. Aus-
weislich der Statistiken wurden im Jahre 2003 insgesamt 15 Verstöße gegen das Kreis-
laufwirtschafts-/Abfallgesetz und im Jahre 2004 81 Verstöße hiergegen festgestellt. Im Ver-
hältnis zum Umfang der Gesamtproblematik kann festgehalten werden, dass diese Kenn-
zahlen keinen nennenswerten Einfluss im Hinblick auf die Verbesserung der Sauberkeit im
Stadtgebiet haben. Wegen des breiten Spektrums an pflichtigen Vollzugsaufgaben ist mit
dem aktuellen Personalbestand eine nachhaltige und spürbare Verbesserung der Lage im
Bereich Sauberkeit und öffentliche Ordnung nicht zu erreichen.
III. Situation in Vergleichsstädten
Eine Abfrage unter 10 n
ordrhein-westfälischen Vergleichsstädten (Aachen, Bochum, Biele-
feld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Mönchengladbach und Wup-
pertal) hat ergeben, dass bis auf die Stadt Mönchengladbach kommunale Ordnungsdienste
eingerichtet worden sind. Entsprechend der üblicherweise anzutreffenden kommunalen
Vielfalt sind die kommunalen Ordnungsdienste im Hinblick auf ihre Personalstärke, Aufga-
benstellung und Ausrüstung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Zum Beispiel beschäftigt die
Stadt Bochum aktuell drei Mitarbeiter während die Landeshauptstadt Düsseldorf weit über
100 Mitarbeiter in ihrem kommunalen Ordnungsdienst beschäftigt. Allgemein kann gesagt
werden, dass sich die uniformierten kommunalen Ordnungsdienste mittlerweile als Träger
kommunaler Vollzugsaufgaben fest etabliert haben und darüber hinaus auch der Umset-
zung kommunaler, ordnungspolitischer Ziele dienen.
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Der freiwillige Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfängern (sog. 1-Euro-Jobs) findet außer-
halb der jeweiligen Abfallwirtschaftsbetriebe soweit ersichtlich nur bei der Stadt Dortmund
statt. Dort sind 60 Mitarbeiter in einem sog. „Service- und Präsenzdienst“ angesiedelt. In
Aachen, Gelsenkirchen und Wuppertal wird die Einbindung von Arbeitslosengeld-II-
Empfängern angedacht. In Duisburg ist ein entsprechendes Beschäftigungsprojekt aktuell
im Aufbau. Aufgrund dieses Befundes kann auf langjährige und vielfältige Erfahrungen an-
derer Städte nicht zurückgegriffen werden. Ganz überwiegend befinden sich entsprechende
Überlegungen in Vergleichsstädten in einer Anfangsphase.
Sofern die Vergleichsstädte über kommunale, uniformierte Ordnungsdienste verfügen wer-
den auch Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Abfallgesetz und die jeweili-
gen kommunalen Sicherheitsverordnungen (in Münster: Straßen-, Anlagen- und Aaseeord-
nung) als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Wegen des nach wie vor großen Interesses der
jeweiligen Bürgerschaften an Sauberkeit und öffentlicher Ordnung und auch wegen der
wahrnehmbaren Verschärfung der Problematik sind mehrere Großstädte (z. B. Düsseldorf
und Köln) dazu übergegangen, entsprechende Ordnungswidrigkeiten nachdrücklich zu ver-
folgen.
IV. Handlungskonzept zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung
• Erweiterung des Service- und Ordnungsdienstes
Eine Intensivierung ordnungsbehördlicher Maßnahmen ist nur zu leisten mit einer per-
sonellen Verstärkung des Service- und Ordnungsdienstes. Zur Sicherung der Präsenz
vor Ort muss der Ordnungsdienst auch in angemessener Anzahl mit Personal ausges-
tattet sein. Da den Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet entge-
gen getreten werden soll, ist unter Berücksichtigung von Urlaub und Krankheitsvertre-
tung sowie Schichtdienst eine spürbare Verstärkung des Service- und Ordnungsdiens-
tes im Ordnungsamt notwendig. Zum 01.06.2005 wird daher der Service- und Ord-
nungsdienst um fünf weitere Stellen aufgestockt. Die Erweiterung des Streifendienstes
ermöglicht es, die von weiten Teilen der Bevölkerung geforderte Ausweitung des
Einsatzumfanges und der Einsatzzeiten zu realisieren. Im Zuge der Erweiterung wird
das Sachgebiet mit einer Aufbauorganisation von nunmehr 2 Arbeitsgruppen neu struk-
turiert. Mit der Neustrukturierung ist eine Ausweitung der Arbeitszeiten verbunden. Die-
se sehen für den Zeitraum von April bis September wie folgt aus:
Montag und Dienstag von 07:30 bis 22:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 05.00 bis 24:00 Uhr
Freitag und Samstag von 05:00 bis 04:00 Uhr des Folgetages
Sonntag von 15:00 bis 24:00 Uhr
Durch die vorhandene zentrale Steuerung durch die Leitstelle des Ordnungsamtes und
die aufgrund der personellen Verstärkung mögliche erhebliche Ausdehnung der Prä-
senzzeiten kann eine nachhaltige und spürbare Schwerpunktbildung im Bereich Sau-
berkeit und öffentliche Ordnung erfolgen.
• Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
Die Schaffung von 1-Euro-Jobs hat durch die aktuelle Diskussion um die Verbesserung
von Sauberkeit und öffentliche Ordnung in den Städten an Dringlichkeit und Dynamik
gewonnen. Neben der satzungsmäßigen Reinigung gibt es vielfältige zusätzliche Aufga-
ben in den Bereichen Sauberkeit und öffentliches Stadtbild, die durch gemeinnützig-
zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) abgedeckt werden könnten. Hierbei
muss jedoch grundsätzlich berücksichtigt werden, dass die Erledigung solcher Aufgaben
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tatsächlich auch zusätzlich zum regulären und von der Stadt vorzuhaltenden Angebot
durchgeführt werden muss.
Auf dem Gebiet der gemeinnützig-zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten ist die Stadt seit dem
Jahr 1998 aktiv. Die bisherigen Maßnahmen werden fortgesetzt ; zusätzlich wird ein neuer
Schwerpunkt auf dem Gebiet Reinigung, Sauberkeit und Ordnung gebildet. Als Anlage 2 ist
ein Überblick über die geplanten Maßnahmen beigefügt. Insgesamt können so zeitnah 152
gemeinnützig-zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bei der Stadtverwaltung angeboten werden.
Der Personalrat stimmt den Maßnahmen vorbehaltlich einer konkreten (personenbezoge-
nen) Prüfung im Einzelfall zu.
Nachfolgend sind die einzelnen Maßnahmen aufgeführt:
1. Mobile-Einsatz-Teams beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Aktuell sind 18 gemeinnützig-zusätzliche Arbeitsgelegenheiten beim Amt für Grünflächen
und Umweltschutz vorhanden. Allerdings bringt die derzeitige Eingliederung der 1-Euro-
Jobber in die Kolonnen und Reviere Probleme bezüglich der Organisation mit sich.
Es ist daher geplant, zukünftig im Bereich der gärtnerischen Tätigkeiten des Amtes für
Grünflächen und Umweltschutz die bereits bestehenden 1-Euro-Jobs in eigenen sog. „Mo-
bilen-Einsatz-Teams“ zusammenzufassen. Vorgesehen ist, zwei solcher Teams mit je 12 1-
Euro-Jobs einzurichten. Dies bedeutet hier eine Ausweitung der bestehenden Kapazitäten
um insgesamt 6 Arbeitsgelegenheiten.
Aufgabengebiete für die beiden Teams sind:
- Zusätzliche Wildkrautbeseitigung auf Grünflächen im Stadtgebiet
- Entfernung der Pflanze „Riesen-Bärenklau / Herkulesstaude“ im gesamten Stadtgebiet
- zusätzliche Pflege der Grünanlagen auf Friedhöfen, dort auch zusätzliche Abfallsortierung
- Naturschutz / Umweltschutzmaßnahmen
- Pflege und Instandsetzung der Kniegitter in der Promenade
Dem Gedanken der Qualifizierung bzw. Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt wird insofern
Rechnung getragen, als dass die Leitung jedes Mobilen-Einsatz-Teams durch eine Person
wahrgenommen werden soll, die nach einer entsprechenden Bewährungszeit aus dem Pool
der 1-Euro-Jobber gewonnen wird. Evtl. können sogar befristete Arbeitsverträge angeboten
werden ; die Finanzierung könnte z. T. aus Mitteln der AIM-Jugend+ erfolgen (100.000-
Euro-Pool).
Die Mobilität der beiden Teams muss durch geeignete Fahrzeuge sichergestellt werden,
ebenfalls wird ein Standort benötigt. Denkbar ist hier der Bauhof Coerde (Amt für Gebäu-
demanagement und Tiefbauamt) oder Räumlichkeiten der AWM.
Eine zügige Einrichtung der beiden Teams bis zum 15.06.2005 ist avisiert. Dies ist insofern
möglich, als die jetzt schon vorhandenen 18 gemeinnützig-zusätzlichen Arbeitsgelegenhei-
ten (derzeit 13 besetzt) in die neue Struktur überführt werden müssen.
Das Amt für Grünflächen und Naturschutz sowie die AIM-jugend+ (Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien) prüfen den Sachverhalt und stellen ein konkretes Konzept vor.
2. Verstärkung des Fahrradkontrolldienstes / Ordnungsamt
Die Stadt Münster setzt Mitarbeiter/innen im Fahrradkontrolldienst ein, die im Wesentlichen
folgende Aufgaben wahrnehmen:
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- Versetzen von gefährdend abgestellten Fahrrädern zur Fundfahrradstation an den Ha-
fenweg (Auf- und Abladen der Fahrräder)
- Entfernen so genannter „Schrottfahrräder“,
- Ordnen von Fahrrädern in verkehrswichtigen Bereichen (speziell Fußgängerzonen),
- Hilfsdienste bei der Fundfahrradstation am Hafenweg (Auf- und Abladen, Ordnen der
Fahrräder
Die Mitarbeiter/innen des Fahrradkontrolldienstes arbeiten im öffentlichen Straßenraum und
somit im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Insgesamt können dem Fahrradkontrolldienst vier 1-
Euro-Jobber mit je 20 Wochenstunden zugeordnet werden. Die spätere Ausweitung auf 6
Arbeitsgelegenheiten ist vorgesehen. Die Teilnehmer werden als Ordnungshelfer vor Ort
zur zusätzlichen Unterstützung der Stammkrä fte eingesetzt. Es ist keine gesonderte
Betreuung notwendig, der Einsatz wird durch die Führungskräfte des Ordnungsamtes koor-
diniert. Denkbar ist hier eine Ausweitung der Präsenzzeiten des Fahrradkontrolldienstes auf
samstags und sonntags.
Der konkrete Start der Maßnahme ist zum 15.06.2005 vereinbart. Das Ordnungsamt stellt
den entsprechenden Antrag bei der AIM-jugend+; es greift dann das reguläre Zuweisungs-
verfahren.
3. Schwerpunktaktion – zusätzliche Reinigung und Sauberkeit im Stadtgebiet
Wie unter Ziffer II dargestellt, ist insbesondere in den Monaten mit warmer Witterung und
starken Freiluftaktivitäten festzustellen, dass öffentliche Anlagen (Straßen, Wege, Plätze)
und Grünflächen durch achtloses Wegwerfen von Müll verunreinigt werden. Neben dem
Einsatz des Service- und Ordnungsdienstes um derartigem Verhalten im Vorfeld zu begeg-
nen, soll im Stadtgebiet zusätzlich für Reinigung und Sauberkeit gesorgt werden. Für diese
zusätzlichen Maßnahmen - über die mit planmäßig beschäftigtem Personal oder durch Be-
auftragung von Fremdfirmen durchgeführte Regelreinigung hinaus – sollen 1-Euro-
Kräfte – wie in vielen anderen Städten und Gemeinden auch – verstärkt eingesetzt werden.
Ziel ist es, möglichst kurzfristig eine erhebliche Anzahl (50 – 100) gemeinnützig – zusätzli-
che Arbeitsangelegenheiten zu schaffen, um z. B.
- zusätzliche Reinigungsaufgaben über die genannte Regelreinigung hinaus wahr-
nehmen zu können,
- an bekannten „Müll-Brennpunkten“ zusätzlich für Sauberkeit zu sorgen,
- zeitlich zusätzliche Reinigungsarbeiten (z. B. Beseitigung von „Wochenendspuren“
in den innerstädtischen Grünanlagen etc.) durchzuführen.
Um einen zielgerichteten und sachgerechten Einsatz der zusätzlichen 1-Euro-Kräfte zu ge-
währleisten, soll dieser Bereich der Reinigung und Sauberkeit im Stadtgebiet auf Grund der
vorhandenen Infrastruktur den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster zugeordnet werden. Die
notwendigen Koordinations- und Disponentenfunktionen erhalten – analog dem Modell der
mobilen Einsatzteams im Amt für Grünflächen und Umweltschutz – qualifizierte Teilneh-
mer/-innen, die nach einer entsprechenden Bewährungszeit aus dem Pool der 1-Euro-
Kräfte gewonnen werden. Die Verwaltung wird prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, befriste-
te Arbeitsverträge, deren Finanzierung aus verfügbaren Mitteln gesichert werden kann, an-
geboten werden können.
Die Verwaltung wird, wenn der Rat dem vorgestellten Konzept zustimmt, die weiteren Um-
setzungsschritte, insbesondere
- Standort/Unterbringung der Teilnehmer (siehe auch Ziffer 1),
- Kostenübernahme für die Ausstattung mit Arbeitsmaterialien – soweit diese nicht
durch die Arbeitsgemeinschaft Münster finanziert werden -,
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- Kostenübernahme für die Bereitstellung von Transportmöglichkeiten sowie die not-
wendigen innerorganisatorischen Regelungen
kurzfristig und zeitnah aufgreifen und abstimmen.
• Schwerpunktbildung
Die vorhandenen bzw. neu bereitgestellten Ressourcen beim Service- und Ordnungs-
dienst reichen selbstverständlich nicht aus, um im gesamten Stadtgebiet und zeitlich
unbegrenzt präsent zu sein. Wie im Bereich der Verkehrsüberwachung und auch der
Überwachung des gewerblichen Jugendschutzes reicht es nach den vorhandenen Er-
fahrungen aus, wenn im Rahmen von Schwer punktaktionen Maßnahmen für mehr Sau-
berkeit und öffentliche Ordnung getroffen werden. Die im zugrunde liegenden Ratsan-
trag genannten Bereiche, Fußgängerzonen der Innenstadt, Aasee-Bereich, Hafenbe-
reich und Kanaluferpromenaden, eignen sich auch aufgrund der bei der Verwaltung vor-
liegenden Erfahrungen gut für eine örtliche Schwerpunktbildung. In zeitlicher Hinsicht
wird dem Phänomen Rechnung getragen, dass insbesondere in den warmen Monaten
des Jahres eine Massierung der Problematik auftritt. Durch diese örtliche und zeitliche
Eingrenzung der vorgesehen Maßnahmen ist eine ökonomische Einsatzplanung auf der
Grundlage der vorhandenen Ressourcen möglich. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass
die mannigfachen weiteren Aufgaben des Service- und Ordnungsdienstes in gewohnter
Art und Güte durchgeführt werden können.
• Ahndung von Rechtsverstößen
Die von der Bevölkerung im Bereich von Sauberkeit und öffentlicher Ordnung als stö-
rend empfundenen Verhaltensweisen sind bereits ganz überwiegend als Ordnungswid-
rigkeiten i. S. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geregelt; sowohl das Kreislauf-
wirtschaftsgesetz als auch das Abfallgesetz enthalten entsprechende Einzeltatbestän-
de. Solche Verhaltensweisen können demnach durch entsprechende Maßnahmen ge-
ahndet und unterbunden werden. In der Regel kommen dafür Ordnungswidrigkeiten-
Anzeigen, bei geringfügigen Verstößen ggf. auch mündliche Verwarnungen in Betracht.
Die bisher als unbefriedigend angesehene Kontrolldichte ist damit ganz überwiegend
nicht auf fehlende Rechtsvorschriften, sondern auf ein Vollzugsdefizit zurück zu führen.
Nach entsprechender Verstärkung des Service- und Ordnungsdienstes kann dieses
Vollzugsdefizit zurückgeführt werden. In Verbindung mit der oben beschriebenen
Schwerpunktbildung kann die Kontrolldichte und auch die entsprechende Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten spürbar gesteigert werden. Wie aus den Erfahrungen aus der
Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs seit langem bekannt ist, führt ei-
ne spürbare Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu einer deutlichen Sensibilisierung .
Hieraus resultiert eine – zumindest zeitweilige – deutliche Verbesserung des Lagebil-
des.
• Öffentlichkeitsarbeit
Als weiterer Punkt des Gesamtkonzeptes ist eine informatorische Öffentlichkeitsarbeit
vorgesehen. Die AWM betreiben bereits seit längerer Zeit eine breit und intensiv ange-
legte Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet (Internetauf-
tritt, Aktionstage und Kampagnen, Müll-Zeitung, Infos auf Fahrzeugen). Daneben wurde
im Jahr 2004 durch das Ordnungsamt die sog. „rote Karte“ eingeführt. Neben diesen
bereits durchgeführten Maßnahmen wird über eine geeignete Medienarbeit nochmals
versucht, die Bevölkerung auf die mögliche Verhängung von Bußgeldern hinzuweisen.
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V. Erläuterung zu den Personalkosten
Die Verwaltung hält am Konsolidierungsziel fest. Der Eckwert in den Buchungsplänen 9311
und 9312 steigt nicht. Für die Einrichtung der 5,0 Stellen werden ursprünglich zur Einspa-
rung vorgesehene Stellen aus der Gesamtverwaltung in Anspruch genommen. Die fehlen-
den Einsparungen werden zusätzlich an anderer Stelle gesichert.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlage 1
2523 Zeichen
RATSFRAKTION Anlage 1 Münster, 03. Mai 2005 Antrag Für Sauberkeit und öffentliche Ordnung in Münster Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den zuständigen Ratsgremien im Wege einer Bestandsaufnahme über Problemschwerpunkte aus dem Bereich öffentliche Sauberkeit und Ordnung zu berichten und das aktuelle Vorgehen der Ordnungsverwaltung hiergegen darzustellen; 2. daraus ein münsterspezifisches Konzept zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum auch unter Berücksichtigung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Städten berücksichtigt werden. 3. im Stadtgebiet Münsters - schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen der Innenstadt, im Aasee-Bereich, im Bereich Hafen und an den Kanaluferpromenaden - Kontrollen durchzuführen und spätestens nach einjähriger Praxis einen Erfahrungsbericht vorzulegen 4. entsprechende die Sauberkeit der Stadt betreffende Ordnungswidrigkeiten insbesondere während der Schwerpunktkontrollen konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Begründung: In der Bürgerschaft häufen sich die Klagen über Unsauberkeit und Vernachlässigung des öffentlichen Raumes. Müll und andere Hinterlassenschaften sind längst keine hinnehmbaren Nachlässigkeiten mehr. Sie sind zunehmend ein öffentliches Ärgernis, denn sie verunstalten das Stadtbild und vermitteln den Bürgern, insbesondere auch auswärtigen Besuchern und Kunden einen negativen Eindruck von unserer Stadt. Die planmäßigen Reinigungen der Straßen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe und Vorkehrungen und Einsätze in öffentlichen Anlagen und Grünflächen, wie z.B. Aasee-Bereich, Kanalufer-Promenaden, Kreativ-Kai-Bereich und Parkanlagen und auch das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der regelmäßigen Müllsammelaktionen reichen offensichtlich nicht aus, um den aufkommenden Eindruck einer zunehmenden „öffentlichen Verwahrlosung “ zu beseitigen. Neben und in Ergänzung der bestehenden Routinereinigung erscheint es daher in Anlehnung an entsprechende Konzepte in anderen Großstädten (Dortmund, Köln, Leipzig, Hamburg) zweckmäßig, auch ordnungsbehördliche Lösungsansätze zu intensivieren. Dies kann z.B. durch die Einrichtung eines „schnellen Eingreiftrupps“ zur Müllentsorgung, durch Schwerpunktkontrollen und durch die verstärkte Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geschehen. Über die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen, ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren. gez. Sellenriek gez. Möllemann-Appelhoff CDU - Fraktion FDP Fraktion
Anlage 2
1644 Zeichen
Schaffung neuer 1-Euro-Jobs bei der Stadtverwaltung Münster Maßnahme 1 Einrichtung eines oder mehrer „Mobiler Einsatz Teams“ für gärtnerische Hilfstätigkeiten in der Promenade und im Stadtgebiet Maßnahme 2 Verstärkung Fahrradkontrolldienst Amt 32 Schwerpunktaktion Zusätzliche Reinigung und Sauberkeit im Stadtgebiet Umfang 2 Teams mit einer Sollbesetzung von 12 Teilnehmern sinnvoll - Umwandlung und Ausweitung der bisher schon bestehenden 1-Euro-Jobs von 18 auf 24 Einsatz / Disposition Je Team ist ein Betreuer notwendig; dieser wird aus dem Kreis der Teilnehmer gewonnen; evtl. Mittel- bereitstellung durch AIM-Jugend+ Start zum 15.06.2005 Umfang Insgesamt 4 Teilnehmer mit 20 Wochenstunden werden dem Fahrradkontrolldienst zugeordnet Einsatz / Disposition Eingliederung der Teilnehmer als Ordnungshelfer in das Tages- geschäft vor Ort zur Unterstützung der Stammkräfte; keine gesonderte Betreuung nötig, Einsatz durch die Führungskräfte des Amtes Start zum 15.06.2005 Umfang Aktuell 50 gemeinnützig-zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bei AWM möglich Planungsphase Einsatz / Disposition Eingliederung der Teilnehmer in bestehende Arbeitsabläufe, keine gesonderte Betreuung nötig, Einsatz vor Ort durch Stammkräfte; Disponenten werden aus dem Kreis der Teilnehmer gewonnen Inanspruchnahme der Leistungen durch AWM, 23, 32, 66, 67, Beschwerdemanagement etc. Bestehende 1-Euro-Jobs bei der Stadtverwaltung Anzahl: 92 davon besetzt 48 Insgesamt kann so zeitnah die Bereitstellung von 152 gemeinnützig-zusätzlichen Arbeits- gelegenheiten (1-Euro-Jobs) bei der Stadt Münster erreicht werden.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenweg
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0436/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37