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V/0001/2006

Bebauungsplan Nr. 503 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlage 03.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 22.1.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4781 Zeichen

V/0001/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 503: Ludgeristraße / Klarissengasse / Stubengasse / Windthorststraße 
(Hanseviertel)  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Ludgeristraße, Klarissengasse, Stubengasse und Windthorststraße 
(Hanseviertel) ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen auf-
zustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 12, Flurstücke 37, 48, 51, 52, 54, 56 - 58, 63, 64, 216 - 221, 252, 253, 
256, 321 - 323, 326, 336, 341, 342, 421, 427, 492, 493, 502 - 504, 514, 515, 526 - 529, Teile der 
Flurstücke 512, 525 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Bereich zwischen Ludgeristraße, Klarissengasse, Stubengasse und Windthorststraße liegt im 
Geltungsbereich des seit 1960 rechtskräftigen Durchführungsplanes Nr. 33: Klemensstraße / Stu-
bengasse / Salzstraße. Dieser Plan setzt im vorgenannten Bereich öffentliche Verkehrsflächen und 
teilweise Bauflächen fest. Für den Teilbereich des Parkhauses ist eine IV- geschossige Bebauung 
festgesetzt. Da in dem Durchführungsplan keine weiteren Festsetzungen zu Art und Maß der bau-
lichen Nutzung sowie zur Anzahl der Vollgeschosse getroffen wurden, sind Bauvorhaben in die-
sem Bereich nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0001/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6120 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0001/2006 
 
Der Bereich zwischen der geplanten Bebauung auf dem Stubengassen-Parkplatz und der Fuß-
gängerzone Ludgeristraße stellt einen Kernbereich der City inmitten der historischen Altstadt von 
Münster dar. Zur Stärkung der Innenstadt im Hinblick auf eine qualitätsvolle Einzelhandelsentwick-
lung und zusätzliche Dienstleistungs- und / oder Wohnungsangebote bietet sich neben anderen 
planungsrechtlich abgesicherten Grundstücken auch dieser zentrale Standort in der Nähe der vor-
handenen Fußgängerzonen an. Zudem wird die weitere Nutzung des Parkhauses, auch vor dem 
Hintergrund der geplanten Bebauung auf dem Stubengassen-Parkplatz, den städtebaulichen Zie-
len nicht mehr gerecht.  
 
Eine aktuelle Bauvoranfrage zur Neubebauung des Bereiches zwischen Klarissengasse, Stuben-
gasse und Windthorststraße „Hanseviertel“ verdeutlicht die Nachfrage, den bislang mit einem Ver-
waltungsgebäude bebauten Teilbereich umzunutzen und baulich neu zu gestalten. Die Beurteilung 
einzelner Bauvorhaben nach § 34 BauGB, dem das Gebiet planungsrechtlich derzeit unterliegt, ist 
nicht ausreichend, um zukünftige Entwicklungen stadtgestalterisch, städtebaulich und stadtstruktu-
rell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung ausreichend Rech-
nung zu tragen.  
 
Die Zielsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplanes heben darauf ab: 
• Festsetzungen zu treffen, die die stadtstrukturellen, städtebaulichen und stadtgestalteri-
schen Ziele berücksichtigen. 
• Festsetzungen zur verkehrlichen, insbesondere zur fußläufigen Erschließung dieses Berei-
ches zu treffen. 
• Eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Bauen in seinem Gel-
tungsbereich zu schaffen, insbesondere hinsichtlich Art der Nutzung (v.a. Einzelhandel), 
Lage, Höhe und Ausnutzung der Baukörper, der Versiegelung und der Unterbringung des 
ruhenden Verkehrs. 
 
In weiteren Verhandlungen mit dem Antragsteller der Bauvoranfrage sowie in Gesprächen mit den 
weiteren Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange soll ein einvernehmliches Planungskonzept für den Gesamtbereich erarbeitet 
werden, das dann in Teilabschnitten, ggf. als vorhabenbezogene Bauleitplanung, zur Rechtskraft 
geführt wird. 
 
Damit diese Planungsziele nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nut-
zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist daher zur weiteren geordneten 
städtebaulichen Entwicklung dieses Kernbereiches der City der Beschluss zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes erforderlich.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Anlage

85 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 1/2006 
Bebauungsplan Nr. 503 
-Abgrenzung-  
Maßstab: 1:2000

Beratungsverlauf (4)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2006 Hauptausschuss
TOP 20.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.02.2006 Rat
TOP 22.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludgeristraße
  • Klarissengasse
  • Stubengasse
  • Windthorststraße
  • Klemensstraße
  • Salzstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0001/2006
Typ
Vorlage
Datum
03.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37