V/0001/2006
Bebauungsplan Nr. 503 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
4781 Zeichen
V/0001/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 503: Ludgeristraße / Klarissengasse / Stubengasse / Windthorststraße (Hanseviertel) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Ludgeristraße, Klarissengasse, Stubengasse und Windthorststraße (Hanseviertel) ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen auf- zustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 12, Flurstücke 37, 48, 51, 52, 54, 56 - 58, 63, 64, 216 - 221, 252, 253, 256, 321 - 323, 326, 336, 341, 342, 421, 427, 492, 493, 502 - 504, 514, 515, 526 - 529, Teile der Flurstücke 512, 525 Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bereich zwischen Ludgeristraße, Klarissengasse, Stubengasse und Windthorststraße liegt im Geltungsbereich des seit 1960 rechtskräftigen Durchführungsplanes Nr. 33: Klemensstraße / Stu- bengasse / Salzstraße. Dieser Plan setzt im vorgenannten Bereich öffentliche Verkehrsflächen und teilweise Bauflächen fest. Für den Teilbereich des Parkhauses ist eine IV- geschossige Bebauung festgesetzt. Da in dem Durchführungsplan keine weiteren Festsetzungen zu Art und Maß der bau- lichen Nutzung sowie zur Anzahl der Vollgeschosse getroffen wurden, sind Bauvorhaben in die- sem Bereich nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Vorlagen-Nr.: V/0001/2006 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Hülk Ruf: 492 6120 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0001/2006 Der Bereich zwischen der geplanten Bebauung auf dem Stubengassen-Parkplatz und der Fuß- gängerzone Ludgeristraße stellt einen Kernbereich der City inmitten der historischen Altstadt von Münster dar. Zur Stärkung der Innenstadt im Hinblick auf eine qualitätsvolle Einzelhandelsentwick- lung und zusätzliche Dienstleistungs- und / oder Wohnungsangebote bietet sich neben anderen planungsrechtlich abgesicherten Grundstücken auch dieser zentrale Standort in der Nähe der vor- handenen Fußgängerzonen an. Zudem wird die weitere Nutzung des Parkhauses, auch vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung auf dem Stubengassen-Parkplatz, den städtebaulichen Zie- len nicht mehr gerecht. Eine aktuelle Bauvoranfrage zur Neubebauung des Bereiches zwischen Klarissengasse, Stuben- gasse und Windthorststraße „Hanseviertel“ verdeutlicht die Nachfrage, den bislang mit einem Ver- waltungsgebäude bebauten Teilbereich umzunutzen und baulich neu zu gestalten. Die Beurteilung einzelner Bauvorhaben nach § 34 BauGB, dem das Gebiet planungsrechtlich derzeit unterliegt, ist nicht ausreichend, um zukünftige Entwicklungen stadtgestalterisch, städtebaulich und stadtstruktu- rell zu steuern sowie den unterschiedlichen Belangen der Gesamtentwicklung ausreichend Rech- nung zu tragen. Die Zielsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplanes heben darauf ab: • Festsetzungen zu treffen, die die stadtstrukturellen, städtebaulichen und stadtgestalteri- schen Ziele berücksichtigen. • Festsetzungen zur verkehrlichen, insbesondere zur fußläufigen Erschließung dieses Berei- ches zu treffen. • Eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Bauen in seinem Gel- tungsbereich zu schaffen, insbesondere hinsichtlich Art der Nutzung (v.a. Einzelhandel), Lage, Höhe und Ausnutzung der Baukörper, der Versiegelung und der Unterbringung des ruhenden Verkehrs. In weiteren Verhandlungen mit dem Antragsteller der Bauvoranfrage sowie in Gesprächen mit den weiteren Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sowie Bürgern und den Trägern öf- fentlicher Belange soll ein einvernehmliches Planungskonzept für den Gesamtbereich erarbeitet werden, das dann in Teilabschnitten, ggf. als vorhabenbezogene Bauleitplanung, zur Rechtskraft geführt wird. Damit diese Planungsziele nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nut- zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist daher zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung dieses Kernbereiches der City der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Anlage
85 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 1/2006 Bebauungsplan Nr. 503 -Abgrenzung- Maßstab: 1:2000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludgeristraße
- Klarissengasse
- Stubengasse
- Windthorststraße
- Klemensstraße
- Salzstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0001/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37