2014/0470
Änderung der Hauptsatzung; hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats
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2014/0470
2213 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0470
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto: u. a. 6179050
Betreff: Änderung der Hauptsatzung;
hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats
Vorlage vom: 19.11.2014
Beschlussvorschlag :
Der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968,
zuletzt geändert mit Satzung vom 15.12.2012, wird zugestimmt.
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014:
Die Stadtverordnetenversammlung hat i n ihrer Sitzung am 06.11.2014 zu Vorlagen -Nr. SV
2014/0047 beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass ab der Wahl zum
Ausländerbeirat 201 5 Briefwahl zugelassen wird.
Mit der als Anlage beigefügten Satzungsänderung erfolgt die Umsetzung des vorgenannten
Beschlusses. Sie trägt damit auch der Regelung des § 58 Satz 2 des Hessischen Kommuna l-
wahlgesetzes (KWG) Rechnung, wonach für die Wahl des Ausländerbeirats Briefwahl nur
stattfindet, wenn dies in der Hauptsatzung vorgesehen ist.
Die Durchführung der Briefwahl wird nach vorsichtiger Schätzung beim Bürger- und Ord-
nungsamt in 2015 Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € verursachen. Kosten in entspreche n-
der Höhe werden danach alle fünf Jahre erneut anfallen.
Darmstadt, den 19.11.2014
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
anlage 1
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 04.12.1968 vom … Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. S. 187) in Verbindung mit § 58 Satz 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 796) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom … folgende Satzung erlassen: Art. I Die Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2012, wird wie folgt geändert: 1.) In § 9 wird als neuer Absatz 3 eingefügt: „(3) Für die Wahl des Ausländerbeirats ist Briefwa hl zugelassen.“ 2.) Der bisherige § 9 Absatz 3 wird § 9 Absatz 4. Art. II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den … Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
anlage 3
219 Zeichen
Punkt 16: Änderung der Hauptsatzung; hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats (V-Nr. 2014/0470) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
2252 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 30
II 32
Stvv
Vorlage-Nr. 2014/0470
Magistratsbeschluss-Nr.
7
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto: u. a. 6179050
Betreff: Änderung der Hauptsatzung;
hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats
Vorlage vom: 19.11.2014
Beschlussvorschlag :
Der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968,
zuletzt geändert mit Satzung vom 15.12.2012, wird zugestimmt.
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 14.01.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2014 zu Vorlagen-Nr. SV
2014/0047 beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass ab der Wahl zum
Ausländerbeirat 2015 Briefwahl zugelassen wird.
Mit der als Anlage beigefügten Satzungsänderung erfolgt die Umsetzung des vorgenannten
Beschlusses. Sie trägt damit auch der Regelung des § 58 Satz 2 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes (KWG) Rechnung, wonach für die Wahl des Ausländerbeirats
Briefwahl nur stattfindet, wenn dies in der Hauptsatzung vorgesehen ist.
Die Durchführung der Briefwahl wird nach vorsichtiger Schätzung beim Bürger- und
Ordnungsamt in 2015 Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € verursachen. Kosten in
entsprechender Höhe werden danach alle fünf Jahre erneut anfallen.
Darmstadt, den 19.11.2014
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0470
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.11.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00