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2014/0470

Änderung der Hauptsatzung; hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats

Magistratsvorlage 19.11.2014

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2014/0470

2213 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.01.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl.  Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0470 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto: u. a. 6179050  
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung;  
hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats  
 
Vorlage vom: 19.11.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, 
zuletzt geändert mit Satzung vom 15.12.2012, wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014: 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat i n ihrer Sitzung am 06.11.2014 zu Vorlagen -Nr. SV 
2014/0047 beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass ab der Wahl zum 
Ausländerbeirat 201 5 Briefwahl zugelassen wird.  
 
Mit der als Anlage beigefügten Satzungsänderung erfolgt die Umsetzung des vorgenannten 
Beschlusses. Sie trägt damit auch der Regelung des § 58 Satz 2 des Hessischen Kommuna l-
wahlgesetzes (KWG) Rechnung, wonach für die Wahl des Ausländerbeirats Briefwahl nur 
stattfindet, wenn dies in der Hauptsatzung vorgesehen ist.  
 
Die Durchführung der Briefwahl wird nach vorsichtiger Schätzung beim Bürger- und Ord-
nungsamt in 2015 Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € verursachen. Kosten in entspreche n-
der Höhe werden danach alle fünf Jahre erneut anfallen.  
 
 
Darmstadt, den 19.11.2014 
 
 
Dezernat I       Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch       Rafael Reißer 
Oberbürgermeister       Bürgermeister

anlage 1

1037 Zeichen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 04.12.1968 
 
vom 
 
… 
 
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
18.07.2014 (GVBl. S. 187) in Verbindung mit § 58 Satz 2 des Hessischen 
Kommunalwahlgesetztes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 796) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom … folgende Satzung erlassen: 
 
 
Art. I 
 
Die Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, zuletzt geändert durch Satzung  vom 
15.12.2012, wird wie folgt geändert: 
 
1.) In § 9 wird als neuer Absatz 3 eingefügt: 
 
 „(3) Für die Wahl des Ausländerbeirats ist Briefwa hl zugelassen.“ 
 
2.) Der bisherige § 9 Absatz 3 wird § 9 Absatz 4. 
 
Art. II 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den … 
 
Der Magistrat  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 3

219 Zeichen

Punkt 16:  Änderung der Hauptsatzung; 
hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats 
 (V-Nr. 2014/0470) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 2

2252 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.01.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 30 
II 32 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0470 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
7 
 
Produkt-Nr.:  121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:  u. a. 6179050 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung; 
hier: Zulassung von Briefwahl für die Wahl des Ausländerbeirats 
 
Vorlage vom: 19.11.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04.12.1968, 
zuletzt geändert mit Satzung vom 15.12.2012, wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.01.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.11.2014: 
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2014 zu Vorlagen-Nr. SV 
2014/0047 beschlossen, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass ab der Wahl zum 
Ausländerbeirat 2015 Briefwahl zugelassen wird. 
 
Mit der als Anlage beigefügten Satzungsänderung erfolgt die Umsetzung des vorgenannten 
Beschlusses. Sie trägt damit auch der Regelung des § 58 Satz 2 des Hessischen 
Kommunalwahlgesetzes (KWG) Rechnung, wonach für die Wahl des Ausländerbeirats 
Briefwahl nur stattfindet, wenn dies in der Hauptsatzung vorgesehen ist. 
 
Die Durchführung der Briefwahl wird nach vorsichtiger Schätzung beim Bürger- und 
Ordnungsamt in 2015 Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € verursachen. Kosten in 
entsprechender Höhe werden danach alle fünf Jahre erneut anfallen. 
 
 
Darmstadt, den 19.11.2014 
 
 
Dezernat I       Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0470
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.11.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00