Mandari Insight

2023/0319

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Martinsviertel West'

Magistratsvorlage 13.09.2023

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4436 Zeichen

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
1
West Ost
Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel - Ergebnisse
Anlage 2

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
2
▪ Nutzungen im Untersuchungsgebiet, z.B. Versorgung, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen
▪ Verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Park/ Halteverbote, Geschwindigkeiten
▪ Parkierungsregelungen, z.B. ausgewiesen/ nicht ausgewiesen
▪ Parkierungspraxis, z.B. Fahrbahnrand, Mitbenutzung von Gehwegen
▪ Flächenaufteilung im Straßenraum – Straßenquerschnitte 
▪ Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen
▪ Parkraumerhebung zu sechs Tageszeiten
▪ Belegung, Auslastung und Fremdparken im Gebiet
Arbeitsprogramm

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
3
Nutzungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
4
Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
5
Parkierungsregelungen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
6
Nutzungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
7
Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
8
Parkierungsregelungen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
9
Verkehrserhebung – Organisation und Durchführung
▪ Zähltag: 29. und 31. März 
▪ Zählzeitpunkte: 5-6 Uhr, 9-10 Uhr, 13-14 Uhr, 
16-17 Uhr, 19-20 Uhr und 22-23 Uhr
▪ Zählart: Kennzeichenerfassung aller im öffentlichen 
Straßenraum abgestellten Fahrzeuge, keine Erhebung 
auf halb-öffentlichen Kundenparkplätzen
▪ Zählgebiet: gesamtes Untersuchungsgebiet zwischen 
Röhnring, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, 
Schlossgartenstraße und Frankfurter Straße
▪ Ziele: Erfassung der Auslastung der Parkstände, 
differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt und 
Nutzergruppen (Anwohnende, Besuchende); 
Erfassung illegal geparkter Fahrzeuge

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
10
Zählstellenplan im Martinsvierten Ost und West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
11
Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
12
Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
13
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel Ost
5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
14
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel Ost
16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
15
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
16
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
17
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost
*
*   Belegung davon Falschparker 
**
** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
18
Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
19
Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
20
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel West
5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
21
Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum
im Martinsviertel West
16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
22
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
23
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
24
Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West
*
*   Belegung davon Falschparker 
**
** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken

29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel  Ost und West
25
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anlage 3

768 Zeichen

Bürgerpark-viertel
MartinsviertelWest(WA2)
MartinsviertelOst(WA1)
Mathildenhöhe(MA)
Kapellplatz-viertel(K/Sch;K)
Woogsviertel(WO)
BessungenOst(BE2)
Innenstadt(i)
Innen Süd(i)
Johannesviertel(JO)
Innen West(i)
VerlegerviertelNord
Bessungen West
Bessungen Süd
BessungenNord(BE1)
Pallaswiesenviertel Ost
VerlegerviertelSüd
ErweiterungBessungen Süd
Lichtwiese
PaulusviertelNord
Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitäts- und TiefbauamtAbteilung MobilitätSG Konzeptionelle Mobilitätsplanung
N
Parkraumbewirtschaftungszonen *
* Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern.
Stand: 07.09.2023
bereits umgesetztUmsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024Umsetzung vorgesehen 2025Umsetzung folgt nach 2025
Anlage 3

anlage 6

227 Zeichen

Punkt 5: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West" 
 (V-Nr. 2023/0319) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: FDP

anlage 5

9646 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
466 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West"  
 
Vorlage vom: 13.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur 
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem 
Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel West  
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel  
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4 Martinsviertel West Kosten -Einnahmeschätzung (nicht öffentlich)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.11.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.09.2023  
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung , 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Martinsviertel West “ (Anlage 1)  für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil  von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung  auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um eine 
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer 
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (Ost und West), durch das Ingenieurbüro 
„Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2).  Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage 
im Martinsviertel West im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei 
mindestens 91 bis 103 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor dem 
Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut überlastet 
anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen,  dass tagsüber ca. 75 % 
der öffentlichen Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden in dem 
Gebiet 2.508 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 1011 Stellplätzen auf private 
Flächen und mit ca. 1497 Parkständen auf den öff entlichen Raum. Es ist davon auszugehen, 
dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.  
 
Eine Besonderheit des Viertels ist die aus früheren Planungen existierende Parkzone „1“, 
welche innerhalb der hier neu geplanten Parkzone liegt und die Lautenschläger -, Magdalenen- 
und Mauerstraße umfasst. Auf Grund des veralteten Planungsstands sowie der 
Vereinheitlichung, wird mit Beschluss dieser Magistratsvorlage die Zone „1“ aufgelöst und in 
die im Folgenden beschriebene Zone „WA 2“ mit deren Rahmenb edingungen integriert.  
 
Frühzeitig, mindestens vier Monate vor der Einführung,  werden alle Bewohnerinnen und 
Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende  des „Martinsviertels West“ mittels 
Flyer über die zukünftige Parkraumbewirtschaft ung inform iert. Der Flyer dient  dazu, alle 
Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden 
sie im Flyer aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den 
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das  Mobilitätsamt zu melden.  Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung miteinbezogen.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings, westlich der 
Heinheimer Straße, östlich der Frankfurter Straße und nördlich der Schlossgarten - / 
Magdalenenstraße .  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautoma ten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken fü r das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den  Darmstädter 
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ ,

- 5 - 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“  angeboten – und wird um das Quar tier „ Martinsviertel 
West“ erweitert. 
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von 
montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden , 
vorgesehen. 
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis  für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit d em Ausweis  werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von de r Höchstparkdauer befreit.   
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ , 
„Woogsviertel“  und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und 
einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der  jeweiligen 
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen 
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten 
der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kosten pflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderun g 
 
Insgesamt werden ca. 35 Parkscheinautomaten  aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf eine 
gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrt en des Gebietes angebracht. 
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht-Einhaltung der neuen 
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks 
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wi rd im R ahmen des 
Stellenplanverfahrens bereitgestellt .

Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“, „Bessungen Ost“, 
„Johannesviertel“ und „Martinsviertel Ost“ im Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die 
Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die Einführung der 
Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
 
Für die Einführu ng der Parkraumbewirtschaftung wird die erste Jahreshälfte 2024  anvisiert. 
Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den genauen 
Zeitpunkt informiert.  
 
 
Finanzierung 
 
Eine Kosten - und Einnahmeschätzung kann aus der datenschutzrelevanten Anlage 4 
entnommen werden. F ür die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen  
Haushaltsausgabereste und der  Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 u nd Sachkonto 606 5000, beglichen. Die laufenden Kosten, wie Wartung / 
Unterhaltung, sowie die Einnahmen sind ebenfalls im Ergebnishaushalt eingeplant.  
 
Darmstadt, den  13.09.2023 
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat

2023/0319

9567 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0319 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West"  
 
Vorlage vom: 13.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur 
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem 
Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel West  
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel  
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4 Martinsviertel West Kosten-Einnahmeschätzung (nicht öffentlich)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.09.2023 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung , 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Martinsviertel West “ (Anlage 1)  für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil  von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung  auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um eine 
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer 
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (Ost und West), durch das Ingenieurbüro 
„Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2).  Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage 
im Martinsviertel West im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei 
mindestens 91 bis 103 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor dem 
Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut überlastet 
anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen,  dass tagsüber ca. 75 % 
der öffentlichen Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden in dem 
Gebiet 2.508 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 1011 Stellplätzen auf private 
Flächen und mit ca. 1497 Parkständen auf den öff entlichen Raum. Es ist davon auszugehen, 
dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.  
 
Eine Besonderheit des Viertels ist die aus früheren Planungen existierende Parkzone „1“, 
welche innerhalb der hier neu geplanten Parkzone liegt und die Lautenschläger -, Magdalenen- 
und Mauerstraße umfasst. Auf Grund des veralteten Planungsstands sowie der 
Vereinheitlichung, wird mit Beschluss dieser Magistratsvorlage die Zone „1“ aufgelöst und in 
die im Folgenden beschriebene Zone „WA 2“ mit deren Rahmenb edingungen integriert.  
 
Frühzeitig, mindestens vier Monate vor der Einführung,  werden alle Bewohnerinnen und 
Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende  des „Martinsviertels West“ mittels 
Flyer über die zukünftige Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient  dazu, alle 
Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden 
sie im Flyer aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituatio n und den 
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden.  Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung miteinbezogen.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings, westlich der 
Heinheimer Straße, östlich der Frankfurter Straße und nördlich der Schlossgarten - / 
Magdalenenstraße .  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautoma ten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken fü r das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den  Darmstädter 
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ ,

- 4 - 
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“  angeboten – und wird um das Quart ier „ Martinsviertel 
West“ erweitert. 
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von 
montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden , 
vorgesehen. 
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis  für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit d em Ausweis  werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.   
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bes sungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ , 
„Woogsviertel“  und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und 
einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der  jeweiligen 
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen 
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten 
der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bö gen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehm igung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 35 Parkscheinautomaten  aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf eine 
gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht. 
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks 
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des 
Stellenplanverfahrens bereitgestellt .

- 5 - 
Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“, „Bessungen Ost“, 
„Johannesviertel“ und „Martinsviertel Ost“ im Nachgang  erfolgen, nachdem zunächst die 
Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die Einführung der 
Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
 
Für die Einführu ng der Parkraumbewirtschaftung wird die erste Jahreshälfte 2024  anvisiert. 
Die Anwohnenden sowi e die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den genauen 
Zeitpunkt informiert.  
 
 
Finanzierung 
 
Eine Kosten - und Einnahmeschätzung kann aus der datenschutzrelevanten Anlage 4 
entnommen werden. F ür die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen  
Haushaltsausgabereste und der  Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergeb nishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 u nd Sachkonto 6065000, beglichen. Die laufenden Kosten, wie Wartung / 
Unterhaltung, sowie die Einnahmen sind ebenfalls im Ergebnishaushalt eingeplant.  
 
Darmstadt, den  13.09.2023 
 
Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat

anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

TOP 466
TOP 5
TOP 23

Orte (7)

  • Mauerstraße
  • Heinheimer Straße
  • Frankfurter Straße
  • Magdalenenstraße
  • Dieburger Straße
  • Kapellplatz
  • Schloßgartenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0319
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00