2023/0319
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Martinsviertel West'
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4436 Zeichen
29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 1 West Ost Parkraumbewirtschaftung Martinsviertel - Ergebnisse Anlage 2 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 2 ▪ Nutzungen im Untersuchungsgebiet, z.B. Versorgung, Dienstleistungen, soziale Einrichtungen ▪ Verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Park/ Halteverbote, Geschwindigkeiten ▪ Parkierungsregelungen, z.B. ausgewiesen/ nicht ausgewiesen ▪ Parkierungspraxis, z.B. Fahrbahnrand, Mitbenutzung von Gehwegen ▪ Flächenaufteilung im Straßenraum – Straßenquerschnitte ▪ Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen ▪ Parkraumerhebung zu sechs Tageszeiten ▪ Belegung, Auslastung und Fremdparken im Gebiet Arbeitsprogramm 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 3 Nutzungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 4 Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 5 Parkierungsregelungen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 6 Nutzungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 7 Verkehrsrechtliche Regelungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 8 Parkierungsregelungen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 9 Verkehrserhebung – Organisation und Durchführung ▪ Zähltag: 29. und 31. März ▪ Zählzeitpunkte: 5-6 Uhr, 9-10 Uhr, 13-14 Uhr, 16-17 Uhr, 19-20 Uhr und 22-23 Uhr ▪ Zählart: Kennzeichenerfassung aller im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge, keine Erhebung auf halb-öffentlichen Kundenparkplätzen ▪ Zählgebiet: gesamtes Untersuchungsgebiet zwischen Röhnring, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, Schlossgartenstraße und Frankfurter Straße ▪ Ziele: Erfassung der Auslastung der Parkstände, differenziert nach Abschnitt, Zeitpunkt und Nutzergruppen (Anwohnende, Besuchende); Erfassung illegal geparkter Fahrzeuge 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 10 Zählstellenplan im Martinsvierten Ost und West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 11 Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 12 Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 13 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel Ost 5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 14 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel Ost 16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 15 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 16 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 17 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel Ost * * Belegung davon Falschparker ** ** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 18 Stellplatzangebot - öffentlicher Straßenraum im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 19 Stellplatzangebot - private Flächen im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 20 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel West 5:00 Uhr 13:00 Uhr9:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 21 Auslastung Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Martinsviertel West 16:00 Uhr 22:00 Uhr19:00 Uhr 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 22 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 23 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 24 Auswertung Parkraumbegehung im Martinsviertel West * * Belegung davon Falschparker ** ** Falschparker ohne behindertem Gehwegparken 29.06.2022 Parkraumbewirtschaftung – Martinsviertel Ost und West 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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768 Zeichen
Bürgerpark-viertel MartinsviertelWest(WA2) MartinsviertelOst(WA1) Mathildenhöhe(MA) Kapellplatz-viertel(K/Sch;K) Woogsviertel(WO) BessungenOst(BE2) Innenstadt(i) Innen Süd(i) Johannesviertel(JO) Innen West(i) VerlegerviertelNord Bessungen West Bessungen Süd BessungenNord(BE1) Pallaswiesenviertel Ost VerlegerviertelSüd ErweiterungBessungen Süd Lichtwiese PaulusviertelNord Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitäts- und TiefbauamtAbteilung MobilitätSG Konzeptionelle Mobilitätsplanung N Parkraumbewirtschaftungszonen * * Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern. Stand: 07.09.2023 bereits umgesetztUmsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024Umsetzung vorgesehen 2025Umsetzung folgt nach 2025 Anlage 3
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227 Zeichen
Punkt 5: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West" (V-Nr. 2023/0319) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP
anlage 5
9646 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
466
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West"
Vorlage vom: 13.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem
Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel West
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4 Martinsviertel West Kosten -Einnahmeschätzung (nicht öffentlich)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 15.11.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.09.2023
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Martinsviertel West “ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um eine
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (Ost und West), durch das Ingenieurbüro
„Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage
im Martinsviertel West im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei
mindestens 91 bis 103 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor dem
Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut überlastet
anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass tagsüber ca. 75 %
der öffentlichen Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden in dem
Gebiet 2.508 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 1011 Stellplätzen auf private
Flächen und mit ca. 1497 Parkständen auf den öff entlichen Raum. Es ist davon auszugehen,
dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.
Eine Besonderheit des Viertels ist die aus früheren Planungen existierende Parkzone „1“,
welche innerhalb der hier neu geplanten Parkzone liegt und die Lautenschläger -, Magdalenen-
und Mauerstraße umfasst. Auf Grund des veralteten Planungsstands sowie der
Vereinheitlichung, wird mit Beschluss dieser Magistratsvorlage die Zone „1“ aufgelöst und in
die im Folgenden beschriebene Zone „WA 2“ mit deren Rahmenb edingungen integriert.
Frühzeitig, mindestens vier Monate vor der Einführung, werden alle Bewohnerinnen und
Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels West“ mittels
Flyer über die zukünftige Parkraumbewirtschaft ung inform iert. Der Flyer dient dazu, alle
Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden
sie im Flyer aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings, westlich der
Heinheimer Straße, östlich der Frankfurter Straße und nördlich der Schlossgarten - /
Magdalenenstraße .
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautoma ten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken fü r das Entrichten der
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ ,
- 5 -
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quar tier „ Martinsviertel
West“ erweitert.
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von
montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden ,
vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit d em Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von de r Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ ,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und
einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten
der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kosten pflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderun g
Insgesamt werden ca. 35 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf eine
gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrt en des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht-Einhaltung der neuen
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wi rd im R ahmen des
Stellenplanverfahrens bereitgestellt .
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“, „Bessungen Ost“,
„Johannesviertel“ und „Martinsviertel Ost“ im Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die
Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Für die Einführu ng der Parkraumbewirtschaftung wird die erste Jahreshälfte 2024 anvisiert.
Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den genauen
Zeitpunkt informiert.
Finanzierung
Eine Kosten - und Einnahmeschätzung kann aus der datenschutzrelevanten Anlage 4
entnommen werden. F ür die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen
Haushaltsausgabereste und der Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 u nd Sachkonto 606 5000, beglichen. Die laufenden Kosten, wie Wartung /
Unterhaltung, sowie die Einnahmen sind ebenfalls im Ergebnishaushalt eingeplant.
Darmstadt, den 13.09.2023
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
2023/0319
9567 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0319
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000 / 066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010 / 6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Martinsviertel West"
Vorlage vom: 13.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste und als Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer
08066-0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur
Verfügung. Die Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem
Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan Martinsviertel West
Anlage 2 Parkraumuntersuchung Martinsviertel
Anlage 3 Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4 Martinsviertel West Kosten-Einnahmeschätzung (nicht öffentlich)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.09.2023
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Martinsviertel West “ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um eine
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 im Rahmen einer
Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (Ost und West), durch das Ingenieurbüro
„Steteplanung“ nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage
im Martinsviertel West im öffentlichen Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei
mindestens 91 bis 103 % und kann daher als überlastet beschrieben werden. Vor dem
Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das Gebiet als absolut überlastet
anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon auszugehen, dass tagsüber ca. 75 %
der öffentlichen Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. Insgesamt wurden in dem
Gebiet 2.508 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit ca. 1011 Stellplätzen auf private
Flächen und mit ca. 1497 Parkständen auf den öff entlichen Raum. Es ist davon auszugehen,
dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten.
Eine Besonderheit des Viertels ist die aus früheren Planungen existierende Parkzone „1“,
welche innerhalb der hier neu geplanten Parkzone liegt und die Lautenschläger -, Magdalenen-
und Mauerstraße umfasst. Auf Grund des veralteten Planungsstands sowie der
Vereinheitlichung, wird mit Beschluss dieser Magistratsvorlage die Zone „1“ aufgelöst und in
die im Folgenden beschriebene Zone „WA 2“ mit deren Rahmenb edingungen integriert.
Frühzeitig, mindestens vier Monate vor der Einführung, werden alle Bewohnerinnen und
Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende des „Martinsviertels West“ mittels
Flyer über die zukünftige Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient dazu, alle
Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden
sie im Flyer aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituatio n und den
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quartiersgestaltung miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings, westlich der
Heinheimer Straße, östlich der Frankfurter Straße und nördlich der Schlossgarten - /
Magdalenenstraße .
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautoma ten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken fü r das Entrichten der
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ ,
- 4 -
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten – und wird um das Quart ier „ Martinsviertel
West“ erweitert.
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30
Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von
montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden ,
vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit d em Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bes sungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ ,
„Woogsviertel“ und „Bessungen Ost“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und
einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen
Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen
und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten
der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bö gen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehm igung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 35 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf eine
gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks
nicht erreicht werden. Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des
Stellenplanverfahrens bereitgestellt .
- 5 -
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“, „Woogsviertel“, „Bessungen Ost“,
„Johannesviertel“ und „Martinsviertel Ost“ im Nachgang erfolgen, nachdem zunächst die
Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Für die Einführu ng der Parkraumbewirtschaftung wird die erste Jahreshälfte 2024 anvisiert.
Die Anwohnenden sowi e die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über den genauen
Zeitpunkt informiert.
Finanzierung
Eine Kosten - und Einnahmeschätzung kann aus der datenschutzrelevanten Anlage 4
entnommen werden. F ür die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen
Haushaltsausgabereste und der Haushaltsansatz 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergeb nishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 u nd Sachkonto 6065000, beglichen. Die laufenden Kosten, wie Wartung /
Unterhaltung, sowie die Einnahmen sind ebenfalls im Ergebnishaushalt eingeplant.
Darmstadt, den 13.09.2023
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (3)
Orte (7)
- Mauerstraße
- Heinheimer Straße
- Frankfurter Straße
- Magdalenenstraße
- Dieburger Straße
- Kapellplatz
- Schloßgartenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0319
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00