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Beschaffung, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten - Festlegung einer zentralen Zuständigkeit

Mitteilung Ausschuss 0314/2018 vom 20.03.2018

Stand: Am 12.04.2018 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0314/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 12.04.2018 Beschaffung, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten - Festlegung einer zentralen Zuständigkeit Am 07.02.2017 wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss mitgeteilt (0105/2017), dass die gesamt- städtische Zuständigkeit für die Verwaltung und das Management des AWB-Vertrages sowie darauf aufbauender Arbeitsanweisungen zentral auf 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – über- tragen wurde. Im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde mittlerweile eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese hat zunächst die vorliegenden Daten (Vertrag, Dienstanweisung etc.) gesammelt und gesichtet. Dar- über hinaus wurde eine Gesamtliste mit allen Dezernaten und Dienststellen erstellt, die über den AWB-Vertrag Maschinen und Fahrzeuge beschaffen und reparieren. Mit Schreiben vom 06.11.2017 wurden alle betroffenen Dezernate und Dienststellen darüber informiert, dass die Überarbeitung des Vertrages ansteht. Gleichzeitig wurden die „umsatzstärksten“ Dienststellen gebeten einen Mitarbei- ter/in für die Mitarbeit in og. Arbeitsgruppe zu benennen. Zusammen mit den Ämtern 37 - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, 56 - Amt für Wohnungswesen, 52 – Sportamt und 66 Amt für Straßen und Verkehrstechnik fand Ende des letzten Jahres ein erstes Arbeitstreffen statt. Ende Januar war der erste Termin mit den Vertretern der AWB. Hierbei wurden erste Zielsetzungen für die Überarbeitung des Vertrages von beiden Seiten vorgetragen und die weitere Vorgehensweise sowie die thematischen Schwerpunkte festgelegt. Ziel ist es, die Überarbeitung des Vertrages in 2018 abzuschließen.

Beratungsverlauf

  1. 12.04.2018

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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