1714/2017
Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln in Köln-Porz zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze problematisch wäre.
Anlage 3 zur Beschlussvorlage 1714
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/ 2 Anlage 3 zur Beschlussvorlage 1714/2017 Zügigkeitserweiterung an verschiedenen Schulen zum Schuljahr 2018/19 Hier: Stellungnahmen der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Bezirksvertretungen verschiedene Beschlussvorlagen zu Zügigkeitserweiterungen von Schulen zur Beratung vorgelegt, über die der Rat der Stadt Köln am Dienstag 11. Juli 2017 entscheiden soll: (1) Erweiterung des Stadtgymnasiums Porz Humboldtstraße in Porz von 3/5 auf 4/6 Züge zum Schuljahr 2018/19 (1714/2017) (2) Erweiterung des Genoveva-Gymnasiums in Mülheim von 3/6 auf 4/6 Züge zum Schuljahr 2018/19 (1715/2017) (3) Erweiterung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums Severinstraße in Altstadt-Süd von 3/5 auf 4/6 Züge zum Schuljahr 2018/19 (1721/2017) (4) Erweiterung der Realschule am Rhein Niederichstraße in Altstadt -Nord – je 2 Klassen im 5. und 6. Schuljahr aufbauend ab 2018/19 [„Erweiterung“ der vormaligen Aufbaurealschule ab Klasse 7 nach unten] (1718/2017) (5) Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Realschule Petersenstraße in Brück von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 (1720/2017) (6) Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Am Feldrain in Flittard von 2,5 auf 3 Züge zum Schuljahr 2018/19 (1722/2017) In den meisten Fällen konnten die Stellungnahmen / Voten der Schulkonferenzen leider noch nicht zu den Beratungen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung und in den Bezirksvertretungen vorgelegt werden. Im Rahmen der Mitwirkung beim Schulträger (§ 76 Schulgesetz NRW) ist die Schulkonferenz in den für Sie bedeutsamen Angelegenheiten – hierzu gehört u.a. die Änderung der Zügigkeit – rechtzeitig im Rahmen einer Anhörung zu beteiligen. In einigen Schulkonferenzen ergab sich ein besonderer Beratungsbedarf, für den die Verwaltung den Schulen zu Lasten der Beratungsmöglichkeiten in den politischen Gremien einen möglichst langen Zeitraum eingeräumt hat. Inzwischen liegen alle Stellungnahmen vor, teilweise erhalten Sie diese jedoch sehr kurzfristig, ggf. als Tischvorlage. Die folgenden Schulkonferenzen haben ein positives Votum im Sinne der Verwaltungsvorlage abgegeben. Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain Realschule am Rhein, Aufbaurealschule Niederichstraße und Genoveva-Gymnasium, GY Genovevastraße Die Schulkonferenz der Käthe-Kollwitz-Realschule lehnt die (vorübergehende) Zügigkeitserweiterung der Schule aufgrund der Raumsituation ab, da nach ihrer Ansicht die verfügbaren Räume und Pausenflächen nicht auskömmlich sind. Ein separates Schreiben der Elternpflegschaft habe ich Ihnen als ergänzende Information am vergangenen Mittwoch, 05. Juli 2017, mit einer kurzen Stellungnahme versehen, zur Verfügung gestellt. Auch die Schulkonferenz des Stadtgymnasiums Porz lehnt die (vorübergehende) Erweiterung mit dem Hinweis auf die Raumsituation ab. Als weiteres Argument wird die Ablehnung mit dem derzeit noch nicht geregelten Verfahren zur Rückkehr zu G9 begründet. Hierfür werden – auch nach Auffassung der Verwaltung – zusätzliche Räume benötigt. Die Schulkonferenz des Friedrich-Wilhelm-Gymnasium verweist darauf, dass erst nach einer Entscheidung über G8 / G9 über eine Veränderung der Zügigkeit entschieden werden kann. Dies sei also erst möglich, wenn die neue Landesregierung die Ausführungsvorgaben fixiert hat. Bis dahin lehnt die Schulkonferenz des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums eine Veränderung der Zügigkeit ab, formuliert jedoch die Bereitschaft, zum kommenden Schuljahr ggf. erneut eine vierte Eingangsklasse (und damit eine Mehrklasse) zu bilden. - 2 - In der für die Ablehnung an der Käthe-Kollwitz-Realschule und am Stadtgymnasium Porz maßgeblichen Begründung der Raumsituation kann die Verwaltung die Argumente ansatzweise nachvollziehen. Dies wird schon in der jeweiligen Beschlussvorlage deutlich gemacht. Hier wird die Absicht der Verwaltung dargestellt, die Zügigkeitsveränderung rückgängig zu machen, sobald in der Region die erforderlichen zusätzlichen Schulplätze geschaffen worden sind, die dies ermöglichen werden. Dennoch kann die Verwaltung bei aller Wertschätzung für die sachorientierten Hinweise der Schulkonferenzen von ihrem Beschlussvorschlag nicht abweichen, da erstens aus schulrechtlicher Sicht – so auch die Auffassung der Bezirksregierung als obere Schulaufsicht – eine Veränderung der Zügigkeit aufgrund der erfolgten Mehrklassenbildung in den vergangenen Jahren schulrechtlich angezeigt ist. Zweitens sind mit Blick auf die weiter stark steigenden Schülerzahlen alle noch oder übergangsweise akzeptablen Möglichkeiten zur Realisierung weiterer Schulplätze auszuschöpfen, damit die Nachfrage überhaupt knapp befriedigt werden kann. Dies muss flankiert werden durch eine deutlich größere Dynamik bei der Realisierung von Erweiterungs- und Neubauten von Schulen. Die Bezirksregierung Köln wird als Genehmigungsbehörde insbesondere die Raumfrage kritisch, aber nach Einschätzung der Verwaltung auch unter Würdigung der äußerst kritischen Schulplatzsituation in Köln prüfen müssen. Das Argument der Schulkonferenz des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, die Entscheidung über eine veränderte Zügigkeit erst nach Kenntnis der Rahmenbedingungen der „G8- Rückkehr“ treffen zu können – das Argument wird auch vom Stadtgymnasium Porz vorgebracht – betrifft alle Kölner Gymnasien, die in den kommenden Schuljahren zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen einrichten müssen, unabhängig davon, ob dies als Mehrklasse oder Zügigkeitserweiterung erfolgt.. Die Rückkehr zu G9 wird alle Kölner Gymnasien, die Verwaltung und die Politik vor eine Herkulesaufgabe stellen. Dabei wird die Veränderung zunächst nicht bei der Aufnahme in die Eingangsklassen, sondern erst mit dem Anwachsen der Schüler*innenzahl insgesamt je Schule in den kommenden Jahren zu erheblichen weiteren Herausforderungen hinsichtlich einer bedarfsgerechten Raumsituation an Kölner Schulen führen. Bei allem Verständnis für das Argument der Schulen muss die Verwaltung mit Blick auf die steigenden Schülerzahlen und dem primären Ziel, allen Kindern und Jugendlichen einen adäquaten Schulplatz zur Verfügung zu stellen, an ihrem Beschlussvorschlag festhalten. Im Übrigen hat die Bezirksvertretung Porz zur Beschlussvorlage 1714/2017 (Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz) einen ergänzenden Beschluss vorgelegt, und dem Rat zur Entscheidung empfohlen. Ergänzt wurde eine Ziffer 4, wonach die von der Schule gewünschte Infoveranstaltung unverzüglich durchgeführt werden soll. Die Rahmenbedingungen vor Ort sind der Verwaltung bekannt. Auch die im Zuge der im Planungsbericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session 1906/2016) vorgestellten Planungsoptionen zur Verbesserung der räumlichen Situation des Stadtgymnasiums Porz können noch nicht weiter konkretisiert werden Die Verwaltung hat Bedenken, die erforderliche Entscheidung über die Erweiterung der Zügigkeit des Stadtgymnasiums an eine Informationsveranstaltung zu koppeln. Ihrer Einschätzung nach sind in der Beschlussvorlage schon alle wesentlichen Argumente ausgeführt und ergäbe sich für eine verzögerte Beschlussfassung kein weiterer Erkenntnisgewinn durch eine Informationsveranstaltung. Sie empfiehlt daher einen Beschluss in der Fassung Ausschuss Schule und Weiterbildung. Davon unabhängig ist die Verwaltung gerne bereit, einer schon ausgesprochenen, gesonderten Einladung der Bezirksvertretung Porz zu einer Erörterung der Schulentwicklungsplanung Porz in ihrem Gesamtzusammenhang im 3. Quartal 2017 zu folgen.
Anlage 1 SK Beschluss 2017
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K ö l n , 3 . 7 . 2 0 1 7 Sehr geehrter Herr Hölzer, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 30.05.2017 teilen wir Ihnen mit, dass die Schulkonferenz am Stadtgymnasium Köln Porz in ihrer Sitzung am 30.5.2017 noch keinen Beschluss zur Erhöhung der Zügigkeit getroffen hat. Es wurde eine Vertagung der Entscheidung beschlossen. Begründung: 1. Die inhaltliche Vorberei tung auf das Thema wurde von den Anwesenden als nicht ausreichend betrachtet! 2. Die Mitglieder der Schulkonferenz teilen, die in Ihrer Mail beschriebenen Bedenken der Verwaltung der Stadt Köln bezüglich der Zügigkeitserweiterung nicht ausreichender Ausstattung mit (Fach-) Räumlichkeiten, einschließlich Sportübungseinheiten, organisatorischem Mehraufwand und aus der Erweiterung evtl. resultierender Qualitätseinbußen. Diese Bedenken haben sich in Anbetracht der veränderten politischen Lage und der beschlossenen Rückkehr zu G 9 mit dem Schuljahr 2018/2019 noch verstärkt, da die Umstellung auf G 8 eine freiwillige Zügigkeitserweiterung am Stadtgymnasium erst ermöglicht hat. Die Beteiligten der Schulkonferenz äußerten Interesse an einer Informationsveranstaltung am Stadtgymnasium in deren Rahmen Fragen geklärt und diskutiert werden könnten. Nach einer inhaltlich fundierten Vorbereitung und unter der Voraussetzung einer von der Verwaltung zugesagten angemessenen räumlichen und personellen Ausstattung, würde die Schulkonferenz einer Zügigkeitserweiterung sicherlich zustimmen! Mit freundlichen Grüßen Thomas König Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzender
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
1714/2017
Freigabedatum
21.06.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2-8,
51145 Köln in Köln-Porz zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Stadtgymnasiums Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln in Köln-Porz von 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf 5 Züge in der Seku n-
darstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe 2 zum Schuljahr 2018/19.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung
des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung angeordnet.
Alternativen:
Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des Stadtgymnasiums Köln -Porz mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017
Rat 11.07.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
(1) Hintergrund
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden
Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Ge samtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen
Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbauma ß-
nahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnas i-
alplätzen und im R echtsrheinischen auch an Realschulplätzen nur dadurch entsprochen werden
kann, dass eine Reihe von Schulen entweder über die nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität
hinaus Klassen bildet (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigba ueinhei-
ten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand) oder in den gebildeten Klassen
die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausg eschöpft wird.
Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesamtschulen
– hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbildungen kr i-
tisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Diese geänderten Reg e-
lungen werden entsprechend auch die Schulform Realschule einbeziehen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung gege n-
über, auch für die Schuljahre 2018/19 ff. gemäß der erwarteten hohen Nac hfrage eine ausreichende
Zahl an Gymnasial- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen.
Das Stadtgymnasium Köln -Porz hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits regelmäßig
mehr Klassen gebildet, als es die vorgesehene Zügigkeit eigentlich vorsieht. Dafür wurden vorhand e-
ne Räume im Bestand genutzt.
Derzeit führt das Stadtgymnasium Köln -Porz zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 1.099 Sch ü-
ler*innen in rechnerisch 45 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Sch ü-
lerzahl zum Schuljahr 2017/18 voraussichtlich auf rd. 1. 110 Schüler*innen in 46 rechnerischen Kla s-
sen ansteigen:
5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj EF Q1 Q2 Summe
2016/17 150 156 135 137 116 151 135 119 1.099
2017/18 135 153 141 135 139 130 146 131 1.110
Durch die Erhöhung der Kapazität auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe
II können rechnerisch maximal bis zu 1.159 Schüler*innen1 in 46 Klassen aufgenommen werden.
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme
Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung K öln 2016“
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016).
1 Bei einer Klassengröße von je 30 Schüler*innen in jeder Klasse der Sekundarstufe I und durchschnittlich 19,5
Schüler*innen je Kurs/Klasse in der Sekundarstufe II
3
Eine Erweiterung der Zügigkeit des Stad tgymnasiums Köln-Porz war in der Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung 2016 als denkbares Planungsszenario – bei Errichtung eines Ne u-
baus an einem zu bildenden Teilstandort Bonner Straße nach Schließung der K opernikusschule
– beschrieben. Alternativ wurde die Errichtung eines neuen, eigenständigen Gymnasiums am
Standort Bonner Straße als denkbares Planungsszenrio dargestellt.
Die Schulleitung des Stadtgymnasiums Porz hat zur Abmilderung des Schulnotstandes angeb o-
ten, die Kapazität der Schule zu erhöhen.
Nach Auskunft der Schulleitung ist es möglich, die schulrechtliche Erweiterung der Schule mit
den vorhandenen Räumen abzubilden. Die Verwaltung begrüßt die Initiative der Schule, weist
aber gleichzeitig nachdrücklich darauf hin, dass nach ihrer Einschät zung bei der bereits erreich-
ten Schulgröße ohne zusätzliche (Fach -)Räume, einschließlich der Sportübungseinheiten ein
hoher organisatorischer Aufwand durch die Schule erforderlich ist, um den Fachunterricht ohne
Qualitäseinbuße anbieten zu können.
Die Verw altung behält sich daher vor, die schulrechtliche Erweiterung zu einem geeigneten
Zeitpunkt zurückzunehmen, wenn im Stadtbezirk alternative zusätzliche Schulplätze geschaffen
werden konnten, bzw. wenn dies für den Bedarfsnachweis einer neuen Schule erforde rlich wer-
den würde.
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung
zu konstatieren, die sich aus einem deutlichen A nstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den E r-
fordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration
von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, sowie einem rasant fortschreitenden, nachfrageb e-
dingten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt.
Zur Deckung des erwarteten Bedarfs an Schulplätzen in den rechtsrheinischen Stad tbezirken
sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Diese resultieren aus aktuell bereits vorliegenden B e-
darfen (Kalk mit insgesamt vier zusätzlich erfo rderlichen Schulstandorten) oder aus bereits in
Planung befindlichen Wohnbauprojekten in Mülheim (zukünftig Mülheimer Hafen), Deutz (De u-
ter Hafen) und Porz (Standortsuche in Poll).
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation
Die vorhandenen Raumkapazitäten sind auf die derzeitige Zügigkeit (4 Züge in Sek I und 5 Z ü-
ge in Sek II) ausgerichtet. Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende Raumbedarf wird
durch organisatorische Maßnahmen im Raumbestand gedeckt, u.a. indem Ganztagsräume für
den Unterricht genutzt werden.
Die Bezirksregierung Köln wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Raumsituation
überprüfen.
(4) Beteiligung der Schulkonferenz
Die vorgesehene schulorganisatorische Veränderung wurde der Schulkonferenz des Stadtgy m-
nasiums Köln-Porz am 30.05.2017 er stmalig vorgestellt. Die Schulkonferenz hat aufgrund der
Kurzfristigkeit der Information kein Votum fassen können eine weitere Beratungsmöglichkeit e r-
beten. Das Beratungsergebnis wird sobald als möglich nachgereicht, spätestens zur Ratssi t-
zung vorgelegt.
Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen B e-
4
darfs an Schulplätzen, die Sicherung von Schulplätzen in diesem Fall nicht erneut als Meh r-
klasse, sondern im Rahmen der Zügigkeitserhöhung rechtssicher zu ermöglichen.
(5) Personalkosten
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbu n-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicher stellung einer Grundversorgung.
Da sich durch die schulrechtliche Änderung der Zügigkeit nur eine geringe Veränderung zum
Aufnahmeverhalten des Stadtgymnasiums Porz der letzten Schuljahre ergibt, entsteht aufgrund
eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapaz itätsausgleiches kein zusätzlicher Stellenbedarf im
Schulsekretariat. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Personalkosten an.
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbei t und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach §
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.
Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren.
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeit serweiterung des Stadtgymnasiums
Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2 -8 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und
organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Ve r-
fahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt e s im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des
Schuljahres 2017/18 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausfü h-
rung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage
Stellungnahme der Schulkonferenz (wird spätestens zur Sitzung des Rates am 11.07.2017 nachge-
reicht)
Anlage 2 Auszug BV 7 vom 06.07.2017
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 07.07.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 06.07.2017 öffentlich 7.2.8 Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Köln-Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2-8, 51145 Köln in Köln-Porz zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen - Sammelum- druck 1714/2017 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserwe i- terung des Stadtgymnasiums Köln -Porz, Gymnasium Humboldtstraße 2 -8, 51145 Köln in Köln -Porz von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der S e- kundarstufe 2 zum Schuljahr 2018/19. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d- rhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Die von der Schule gewünschte Informationsveranstaltung (siehe Anl. 1) soll unverzüglich durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Mit Maßgabe (Nummer 4) geändert einstimmig empfohlen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1714/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27