Mandari Insight

2023/0323

Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1

Magistratsvorlage 14.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2023/0323

153.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

5.0 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

27.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

538.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

18.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

32.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

111.9 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0323

7472 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Mobilitätsamt- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0323 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1  
 
Vorlage vom: 14.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der vorgelegten Planung zur Gestaltung der Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln im 
Baufeld N1 wird zugestimmt. 
2. Der Fällung eines Baums (Nr. 153) in der Baumallee der Heidelberger Straße wird 
zugestimmt. Gleichzeitig wird die Ausnahmegenehmigung nach § 30 Absatz 3 
Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Ziffer 1 Hessisches 
Naturschutzgesetz erteilt. 
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Bauherrn eine Vereinbarung zur 
Durchführung der Maßnahme nach Maßgabe der Begründung dieser Magistratsvorlage 
zu schließen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan  
Anlage 2 Baumgutachten

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.09.2023 
 
Ausgangslage 
Im Baufeld N1 an der Heidelberger Straße wird derzeit ein Gebäude errichtet, das einen 
Nahversorger beherbergen wird. Die Baugenehmigung liegt unter dem Aktenzeichen BN -2020-
101-4 vor. Dieser weist die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage nach, die eine Zufahrt 
über die Heidelberger Straße bekommen soll. Außerd em ist ein Ladehof vorgesehen, der 
ebenfalls über die Heidelberger Straße erschlossen werden soll. Das Wenden der 
Lieferfahrzeuge erfolgt auf dem privaten Grundstück, so dass die Zu - und Abfahrt immer 
vorwärts erfolgt. Die Unterbrechung der geschützten All ee ist im Bebauungsplan S 25.1 unter 
dem Punkt 8.4 für die Herstellung einer Zufahrt zum Baufeld N1 festgesetzt.  
 
Planung 
Die vorgesehene Zufahrt quert den gemeinsamen Geh - und Radweg, der in diesem Bereich im 
Bestand auch als Gehweg – Fahrradfahrer frei i n die Gegenrichtung zu befahren ist. 
Dementsprechend war es das oberste Ziel der Planung eine möglichst verkehrssichere Lösung 
insbesondere mit Blick auf den Fuß - und Radverkehr vorzulegen. Außerdem ist es erforderlich 
den vorhandenen Grünstreifen für die Errichtung der Zufahrt zu unterbrechen.  
 
Die im Bereich Alnatura/Fabenkrauth bewährte Lösung ist für diesen Fall nicht anzuwenden, 
da die Sichtverhältnisse im Bereich des Baufeldes N1 auf Grund der Baumallee nicht 
vergleichbar sind und deutlich eingeschrän kter sind. 
 
Die dargestellte Kombinationslösung zur Anbindung des Baufeldes N1 an die Heidelberger 
Straße bildet das Ergebnis eines iterativen Abstimmungsprozesses z wischen dem Bauherrn 
und den Vertretern der städtischen Ämter und zeichnet sich durch folge nde Elemente aus 
(siehe Anlage 1):  
• Verziehung des Geh -/ Zweirichtungsradweges im Bereich der Zu - und Ausfahrt zum 
Grundstück hin 
• Vollflächige Einfärbung des Geh -/ Zweirichtungsradweges in rot im Bereich der Zu - und 
Ausfahrt, zusätzliche Markierung mittels Piktogramme  
• Zusätzliche Beschilderung im öffentlichen Straßenraum und auf dem Grundstück zur 
Organisation ein - und ausfahrender V erkehre sowie zur Erhöhung der Aufmerksamkeit 
auf den durchfahrenden Radverkehr  
• Ausbildung einer Warteposition zwischen dem Geh -/ Zweirichtungsradweg und der 
Fahrbahn auf der Heidelberger Straße für einbiegende Fahrzeuge (Pkw, 1 
Fahrzeuglänge), sodass Behi nderungen des Fußgänger - und Radverkehrs minimiert 
werden können.  
 
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Konflikte mit dem Radverkehr zu vermeiden, ist es 
lediglich zulässig rechts -rein/rechts-raus ein- und abzubiegen. Dies ist auch eine Vorgabe aus 
der Baugenehmigung. Um dies konsequent zu unterbinden ist eine bauliche Trennung der 
Fahrstreifen durch Leitelemente vorgesehen. Damit verbunden ist ein erhöhter Flächenbedarf 
für die Schleppkurve großer Lkws zur Andienung und damit das Erfordernis, einen weiteren 
Baum (Nr. 153) zu entnehmen.  
 
Bäume 
Die Fällung der Bäume Nr. 150 und 152 und die Umpflanzung der Bäume Nr. 149 und 151 
wurden bereits  auf der Grundlage des Beschlusses des Magistrates vom 25.08.2021 zur 
Vorlage Nr. 2021/0215 umgesetzt.

- 4 - 
Nunmehr hat sich herausgestellt, dass auch der Baum Nr. 153 zusätzlich entnommen werden 
muss. Es handelt sich durchgängig um Lindenbäume innerhalb der Allee entlang der 
Heidelberger Straße.   
Für die Umsetzung der Zufahrt in der dargestellten Form wurde ein ergänzend es 
dendrologisches Baumgutachten erstellt. Darin wurden zusätzlich zu den bereits vorgesehenen 
baulichen Maßnahmen zum Schutz der Baum - und Wurzelbereiche verschiedene Maßnahmen 
zum Erhalt der verbleibenden angrenzenden Bäume vorgeschlagen, die in der weit eren 
Planung zu berücksichtigen sind. So sind die vorgesehenen Wurzelbrücken im Bereich der 
Bäume Nr. 148 und 154 zu erweitern. Während der Baumaßnahme ist durchgehend durch 
eine weisungsbefugte dendrologische Baubegleitung sicherzustellen, dass die weiter en im 
Gutachten genannten Schutzmaßnahmen wie die Versorgung von vorgefundenen Wurzeln oder 
die Errichtung eines Wurzelvorhanges zeitgerecht und fachgerecht erfolgen. Durch die 
Einhaltung dieser baumfachlichen Vorgaben können die angrenzenden Bäume Nr. 147 , 148 
und 154 trotz des Heranrückens der geplanten Zufahrt erhalten werden.  
 
Außerdem wurde die Verpflanzbarkeit des Baumes Nr. 153 begutachtet. Grundsätzlich wird 
eine Verpflanzbarkeit als nicht un möglich bewertet. Allerdings ist damit ein umfänglicher 
Eingriff in die Substanz des Fuß- und Radwegs und ggf. auch in Teile der Fahrbahn erforderlich. 
Daher wird eine Verpflanzung nicht empfohlen. Der Baum muss daher vom Bauherrn 
gegenüber der Stadt nach dem Sachwertverfahren Koch entschädigt werden. Die Fällung wird 
außerhalb der Brut - und Setzzeiten durchgeführt. Die Entnahme des Baumes 153 ist auch mit 
der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.  
 
Weiteres Vorgehen  
Die Umsetzung und Finanzierung der Maßna hme einschließlich der geschilderten 
Baumschutzmaßnahmen erfolgt vollumfänglich durch den Bauherrn. Zur Realisierung wird mit 
dem Bauherrn ein Bau- und Finanzierungsvertag abgeschlossen. Da die Verkehrsanlage bereits 
im Bestand vorhanden ist, entstehen kei ne zusätzlichen Folgekosten.  
 
Darmstadt, den 14.09.2023  
 
Dezernat III    Dezernat VI       
 
 
 
Michael Kolmer    Paul Georg Wandrey     
Stadtrat    Stadtrat

anlage 2

19703 Zeichen

Baum hoch 4 GmbH Im Neugrund 13 64521 Groß-Gerau

Gutachten

(Ergänzung zum Gutachten 221 0329 vom 20.05.2021 und zur Dokumentation
der Wurzelsuchgrabung im Dezember 2021)

Gutachten -Nr. 220 0400
Datum der Auftragserteilung 09.08.2023
Datum der Ortsbesichtigung 09.08.2023
Datum der Gutachtenerstellung 16.08.2023
Gutachter Rüdiger Masson

(Dipl.-Biologe, FLL-zert. Baumkontrolleur)

Firma Baum hoch 4 GmbH
Im Neugrund 13
64521 Groß-Gerau

E-Mail/Telefon r.masson@baum4.de/0171-7255722

Projektbezeichnung BV Lincolnsiedlung, Darmstadt

Prüfung und Bewertung aktualisierter Planunterlagen
im Zufahrtsbereich Heidelberger Straße

Auftraggeber Nassauische Heimstätte

Wohnungs- und Entwicklungsgesell. mbH
Schaumainkai 47

60596 Frankfurt am Main

Inhaltsverzeichnis

1 Gegenstand des Gutachtens.......nuusssnssnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnnnnnnernnnnnn 3
1.1 Aufgabenstellung .................................eneneennneneeneneeneenenenenen nennen 3
1.2 Mitarbeit.....................eeeeneneneneneneneeeneneeneeene nennen 3
1.3 Ortsbesichtigung..........................eeeeeneneeeeen een nennen 3

2 Ergebnisse ....uunsensnrsnrnnennnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnenennnnnnnnnnnnnnn nn 4
2.1 Integration der Bäume in die geplante Baumaßnahme............................ 4
2.2 Prüfung der Verpflanzbarkeit für Baum 153..................................eeneennn 6

3 Fotodokumentation........unsennsannsnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnsnnnnnn nn 8

A Anlage ..neenennunnennernnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnsnnsnnsnnsnnsnsnnennennnnnnnnnnnnnnnnnn 14

1 Gegenstand des Gutachtens

1.1 Aufgabenstellung

Gegenstand dieses Gutachtens ist die Bewertung neuer Planunterlagen im Zufahrtsbereich (Hei-
delberger Straße) im Umfeld der Bäume 147, 148, 153 und 154 zur ergänzenden Ausweisung
erforderlicher Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen während der Maßnahmenausführung.
Darüber hinaus wird die Verpflanzbarkeit für die auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen
zur Entnahme vorgesehenen Linde Nummer 153 bewertet.

1.2 Mitarbeit

Die Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Sichtung der Vor-Ort-Situation, die Begutachtung
der Bäume sowie die Gutachtenerstellung erfolgten durch den Unterzeichner des Gutachtens.

1.3 Ortsbesichtigung

Am 09.08.2023 erfolgte die Ortsbesichtigung zur Sichtung und Dokumentation der aktuellen
Situation im Umfeld der Bäume. Die Ergebnisse und die fotografische Dokumentation wurden an
diesem Termin gewonnen, sofern nicht anders vermerkt. Eine vollständige Verkehrssicher-
heitskontrolle der Bäume erfolgte im Rahmen der Ortsbegehung am 09.08.2023 nicht.

2 Ergebnisse

2.1 Integration der Bäume in die geplante Baumaßnahme

Grundsätzlich gilt: Für Bäume, die einer Baumschutzsatzung oder sonstigen Rechtsvorschriften

unterliegen, sind jegliche Eingriffe in den Baum mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

Verbotstatbestände in den Satzungen beziehen sich i. A. auf Schädigungen und Beein-

trächtigungen im Kronen-, Stamm- und Wurzelraum und erfordern gegebenenfalls eine Ge-

nehmigung durch die Behörde. Das vorliegende Gutachten ersetzt diese nicht.

Die Baumaßnahme befindet sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase. Die ursprünglich im

vorgesehenen Zufahrtsbereich vorhandenen Bäume 149 bis 152 wurden entfernt. Innerhalb der

zu schützenden Wurzelbereiche der seitlich angrenzenden Bäume 147, 148, 153 und 154 sind

auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen aufgrund einer Anpassung der

vorgesehenen Planung im Zufahrtsbereich mit geänderter Verkehrsführung weitere Eingriffe

erforderlich (Abb. 1).

Leitschwelle

ey

a Mozesı:

zu tet:

Abb. 1: Planausschnitt Entwurfsplanung N1 Lincoln-Siedlung (Stand: 24.07.2023). Quelle: Durth Roos
Consulting GmbH, Darmstadt. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verschwenkung des Radweges zwischen den Baum-
standorten 148 und 154 in westlicher Richtung rücken die Eingriffsgrenzen für die Errichtung des
neuen Radwegeverlaufs näher an die Baumstandorte 148 und 154 heran. Aufgrund des neuen
Wegeverlaufs innerhalb der als Bestand vorhandenen Grünfläche in geringem Abstand zu den
Baumstandorten (vgl. Abb. 15 und 18) kann ein Vorkommen von relevanten Grob- und Stark-
wurzeln in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden. Ergänzend zu den bereits im Rahmen
der durchgeführten Wurzelsuchgrabungen im Dezember 2021 festgelegten und abgesteckten
Wurzelbrücken sollte der neue Radweg innerhalb des vorhandenen Grünstreifens im Kronentrauf-
bereich der Bäume 148 und 154 zum Erhalt der Wurzelbereiche ebenfalls verdichtungsfrei und
wurzelschonend auf Wurzelbrücken errichtet werden. Dabei ist aufgrund der Verkehrssituation
mit Schwerlastverkehr im Zufahrtsbereich auf die Verwendung von zertifizierten und für die
vorgesehene Belastung geeigneten Wurzelbrücken zu achten. Bei der Planung des verschwenkten
Radweges innerhalb der Kronentraufbereiche östlich der Bäume 148 und 154 auf Wurzelbrücken
(geschätzt ca. 5 m? je Baumstandort) ist eine vorherige Wurzelsuchgrabung aus fachlicher Sicht
nicht erforderlich, wodurch die Ausführung zeitlich gemeinsam mit den bereits geplanten Wurzel-
brücken als umsetzbar erscheint. Im Umfeld von Baum 147 verläuft die neue Außenkante der
geplanten Zufahrt südlich im Abstand von ca. 2,5 bis 3 m. Die gegebenenfalls im Bereich der
Außenkante der neuen Zufahrt vorkommenden Wurzeln sollten im Rahmen der Maßnahmen-
ausführung nach Rücksprache mit der dendrologischen Baubegleitung und je nach Dimension der
Wurzeln ergänzend mit der zuständigen Behörde fachgerecht geschnitten werden. Je nach
Wurzelvorkommen wird gegebenenfalls die Errichtung eines Wurzelvorhangs erforderlich. Unter
Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte und eines fachgerechten Baum- und
Wurzelschutzes während der Maßnahmenausführung, werden die Bäume 147, 148 und 154 als
erhaltungsfähig unter Berücksichtigung des Bauvorhabens nach aktuellem Planungsstand
eingestuft.

Hinweise zu allgemeinen Baum- und Wurzelschutzmaßnahmen können der Anlage ab Seite 14
entnommen werden.

Die neu geplante Zufahrt rückt auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen bis unmittelbar an
den Baumstandort 153 heran, wodurch die vorhandene Grünfläche nordöstlich des
Baumstandortes zu einem größeren Teil überbaut wird. Aufgrund des geringes Abstandes zum
Baumstandort ist bei einer zukünftigen Entwicklung des Baumes ergänzend mit einer Be-
einträchtigung im Bereich des lichten Raumes oberhalb der Fahrbahn zu rechnen. In Bezug auf
die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Wurzelbereich und unter Berücksichtigung des
geringen Abstandes zwischen dem Baumstandort und der Außenkante der geplanten Fahrbahn,

wird Baum 153 als nicht erhaltungsfähig unter Berücksichtigung des Bauvorhabens nach
aktuellem Planungsstand eingestuft.

2.2 Prüfung der Verpflanzbarkeit für Baum 153

Im Allgemeinen hängt die Verpflanzbarkeit eines Baumes aus baumbiologischer Sicht maßgeblich
von dessen Alter (Entwicklungsphase), Vitalität, von vorhandenen Vorschädigungen und seinem
Standort ab. Neben den baumbiologischen Aspekten müssen die Baumgrunddaten (Stamm-
umfang, Höhe und Kronendurchmesser) vor allem in Bezug auf den für die Verpflanzung vor-
gesehenen neuen Standort und den Transportweg zum neuen Standort bewertet und berück-
sichtigt werden. Zuletzt sollten unter Beachtung der zuvor genannten Punkte die wirtschaftlichen
Aspekte einer Baumverpflanzung, besonders in Bezug auf die zu erwartende Funktion des
verpflanzten Baumes am neuen Standort und die fachlich einzuschätzenden Chancen einer

erfolgreichen und langfristigen Etablierung am neuen Standort, geprüft werden.

Die am häufigsten verwendeten Rundspatenmaschinen zur Verpflanzung von Bäumen mit
möglichst großen Wurzelballen, sind in der Lage, Bäume mit Ballendurchmessern von 2,5 bis 3m
zu transportieren. Gemäß der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte der Durchmesser des mit
an den neuen Standort transportierten Wurzelballens mindestens den 10-fachen Stammdurch-
messer des verpflanzten Baumes umfassen. Nach dieser Vorgabe kann ein Stammdurchmesser
von ca. 30 cm als Richtwert zur Beurteilung einer Baumverpflanzung mit Standardmethoden
herangezogen werden. Die Verpflanzung von Bäumen mit Stammdurchmessern von mehr als 30
cm (Stammumfang von mehr als ca. 100 cm) ist unter dem Einsatz von speziell angefertigten,

technischen Konstruktionen möglich, sollte jedoch in jedem Einzelfall auf eine realistische Umsetz-
barkeit geprüft werden.

In Bezug auf den Stammumfang von 83 cm kann eine Verpflanzung für die Linde 153 (Höhe 12
m, Kronendurchmesser 6 m) mit Standardmethoden grundsätzlich in Betracht gezogen werden.
Auf Grundlage der ZTV-Großbaumverpflanzung (2005) sollte ein Wurzelballen von mindestens
ca. 2,6 m Durchmesser an den neuen Standort transportiert werden. Wie in Abb. 9 und 10 zu
erkennen, betragen die Abstände zwischen dem östlichen Randstein (Fahrbahn) bzw. der westlich
angrenzenden Asphaltkante (Radweg) ca. 1,6 m bzw. ca. 0,7 m. Die Breite des Grünstreifens
zwischen dem östlichen Randstein und der westlichen Asphaltkante beträgt ca. 2,4 m. Da der
Baum nicht mittig im Grünstreifen, sondern seitlich verschoben in Richtung Radweg steht, stellt
der Abstand zwischen dem Baumstandort und der Asphaltkante des Radweges den maximalen

Radius eines runden Wurzelballens ohne vorherigen, lokalen Rückbau des Radwegs dar. Mit einem
Abstand von ca. 0,7 m zur Asphaltkante könnte für Baum 153 ein maximaler runder Wurzelballen
von ca. 1,4 m Durchmesser ausgehoben und transportiert werden. Bei Durchführung der
Großbaumverpflanzung wird somit der lokale Rückbau des westlich angrenzenden Radweges er-
forderlich. Auf Grundlage der vom Auftraggeber im Rahmen des Gutachtens 221 0329 vom
20.05.2021 zur Verfügung gestellten Leitungspläne der e-netz Südhessen AG (Auskunftsnummer:
96063859, Stand: 02.03.2021) sind innerhalb des Grünstreifens keine Versorgungsleitungen
vorhanden. Die unterhalb des Radweges verlaufenden Versorgungsleitungen müssten bei der
Maßnahmenausführung entsprechend berücksichtigt werden. Die Einholung der Leitungspläne

erfolgte in Zuständigkeit des Auftraggebers. Eine abschließende Überprüfung auf Vollständigkeit

kann im Rahmen dieses Gutachtens nicht erfolgen.

ormationen bezüglich eines möglichen neuen Baumstandorts lagen zum Zeitpunkt der

>

Gutachtenerstellung nicht vor. Der Zeitpunkt bei einer angestrebten Großbaumverpflanzung sollte
möglichst in das Frühjahr oder den Herbst gelegt werden. Unter Berücksichtigung eines erhöhten

je)

flegeaufwands (z. B. zusätzliche Bewässerung, Verdunstungsschutzmaßnahmen) ist eine Groß-
baumverpflanzung jedoch ganzjährig möglich, sofern die erforderlichen Pflegemaßnahmen im
Rahmen der Anwachspflege gewährleistet werden können. Nach der Verpflanzung ist auf eine

achgerechte und regelmäßige Bewässerung sowie gegebenenfalls Düngung zu achten. Aufgrund
des erforderlichen lokalen Rückbaus des vorhandenen Radweges könnte die Verpflanzung
entsprechend in die Maßnahmenausführung zur Errichtung des neuen Zufahrtsbereichs integriert

und zeitlich abgestimmt werden.

Baum hoch 4 GmbH

Rüdiger Masson
Dipl.-Biologe

FLL-zert. Baumkontrolleur

3 Fotodokumentation

Abb. 3: 09.08.2023.

Abb. 4: 09.08.2023. Abb. 5: 09.08.2023.

Abb. 6: 09.08.2023, Baum 153. Abb. 7: 09.08.2023, Baum 153.

Abb. 8: 09.08.2023, Baum 153.

Baum 153.

09.08.2023,

9

Abb.

: 09.08.2023, Baum 153.

Abb. 10:

10

Abb. 12: 09.08.2023, Baum 148.

Abb. 13: 09.08.2023, Baum 148.

11

Abb. 16: 09.08.2023, Baum 154.

Abb. 15: 09.08.2023, Baum 148. Neue Außenkante
Radweg schematisch orange eingezeichnet.

Abb. 17: 09.08.2023, Baum 154.

12

Abb. 18: 09.08.2023, Baum 154. Neue Außenkante
Radweg schematisch orange eingezeichnet.

Abb. 19: 09.08.2023, Baum 154.

4 Anlage

l. Schutz von Bäumen auf Baustellen

Um kurz-, mittel- und langfristige Schäden erhaltenswerter und erhaltensfähiger Bäume zu
minimieren, ist der fachgerechte Schutz von Bäumen auf Baustellen obligatorisch. Dies betrifft
neben dem Wurzelraum auch den Stamm und die Krone. Hinweise für Schutzmaßnahmen von
Bäumen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind der RAS-LP 4’ und der DIN 18 920?
entnommen.

Schutz der Wurzeln
Als schützenswerter Wurzelbereich gilt generell die Bodenfläche unter der Krone
(Kronentraufbereich) zuzüglich 1,50 m. Handelt es sich um schmalkronige Bäume beträgt der

seitliche Zuschlag 5,00 m.

Ist der Abstand in begründeten Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter
Schonung des Wurzelwerkes erfolgen. Der Mindestabstand von Gräben, Mulden und Baugruben
zum Wurzelanlauf muss das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe, bei Bäumen unter 20
cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 2,50 m betragen. An Grob- und Starkwurzeln, die
unter anderem der Verankerung des Baumes dienen, sollten Verletzungen generell vermieden
werden. Eine Beeinträchtigung dieser Wurzeln kann Vitalitätseinbußen und
Standsicherheitsprobleme des betroffenen Baumes nach sich ziehen.

Offen liegende Wurzeln müssen je nach Jahreszeit gegen Frosteinwirkung oder Austrocknung
geschützt werden, insbesondere wenn die Baugrube langfristig geöffnet bleibt.

Unvermeidbarer Wurzelverlust kann durch Verankerungen und/ oder Schnittmaßnahmen in der

Krone ausgeglichen werden.

Als effektiv durchwurzelter Bodenhorizont kann von einer Tiefe von bis zu 150 cm ausgegangen
werden?. Eine Prognose des tatsächlichen Wurzelverlaufs ist nicht möglich, da baumarten-
typisches, genetisch bedingtes Wachstum von Wurzeln an veränderten Stadt- und

! Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil:
Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen

2 DIN 18 920 (2014): Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
3 Balder, H. (1998): Die Wurzeln der Stadtbäume

Straßenstandorten außer Kraft gesetzt wird. Die Bäume passen sich in ihrem Wurzelwachstum
den standörtlichen Gegebenheiten an. Auf verdichteten Böden entwickeln sich Wurzeln oftmals
in der Horizontalen; diese Horizontalwurzeln können Distanzen von über 10 m vom Stamm
erreichen und weit über die Kronentraufe hinauswachsen. Hindernisse oder Inhomogenitäten im

Boden fördern unregelmäßiges Wurzelwachstum.

Beim Anlegen von Baugruben, Einschnitten oder Gräben in der Nähe von Bäumen kann es
entsprechend zum Abreißen von Wurzeln durch Bagger und andere Maschinen kommen, die
angerissenen Wurzeln faulen in der Folge unbemerkt, unter Umständen bis zum Wurzelhals. Die
Standsicherheit betroffener Bäume kann damit eingeschränkt werden.

Grabenlose Leitungsbauverfahren halten die Schadwirkung auf den Wurzelbereich durch den
wesentlich kleineren Wirkdurchmesser gegenüber offenen Baugruben relativ gering (s. Abb. 1).

Unterirdisches (grabenloses)
Leitungsbauverfahren

Offene Baugrube,
Handschachtung oder mit Erdstoffsauger unter
Belassung der Wurzeln ab 0,02 m ®.

&

[Mantelrohr aus Kunststoff f z.B. Betonformstein
oder Stahl Falls Wurzeln ausnahmsweise
nicht erhalten werden können,

Einbau eines Wurzelvorhanges

Abb. 1: Schutz bei Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Wurzelbereich.

Lässt sich eine offene Baugrube im Wurzelbereich nicht vermeiden, ist die Baugrubenwand im
gesamten Wurzelbereich von Hand verletzungsfrei zu schachten, beziehungsweise mit
Sauggeräten auszuheben. Die Behandlung abgeschnittener Wurzeln (Glattschnitt, Wund-
behandlung) ist sorgfältig durchzuführen. Kommt es zum Wurzelverlust, ist dementsprechend

eine Kroneneinkürzung erforderlich.

15

Neben der direkten Schädigung der Wurzeln sollten Aufschüttungen, Bodenabtrag und
-verdichtungen im Baumumfeld vermieden werden. Durch die genannten Eingriffe werden das
Bodengefüge und damit der Standort des Baumes nachhaltig verändert.

Gerade die oberflächennahen Bodenschichten sind für die Nahrungsaufnahme von Gehölzen
entscheidend. Aus dem Abtrag des Bodens im Wurzelbereich von Gehölzen resultieren somit ein

Entzug der Nahrungsgrundlage und die Zerstörung oberflächennaher Wurzeln.

Bodenaufschüttung und Bodenverdichtung beeinträchtigen insbesondere das Sauerstoffmilieu
durch die Veränderung der Bodenstruktur nachteilig. Durch Mangel an Sauerstoff wird der
Luftaustausch im Boden und in der Folge die Atmung der Wurzeln unterbunden.

Die genannten Eingriffe können zur irreversiblen Schädigung des Baumes führen.

Alternative Bauweisen beim Anlegen von Wegeflächen im Baumumfeld, die den Schutz des
Wurzelwerkes ermöglichen bzw. den Schaden minimieren, sind z. B. Bordsteinbrücken (s. Abb. 2)
und Wurzelbrücken (s. Abb. 3).

Bordsteinbrücke

Bordstein (neu)
mit Brücke

Straßenbefestigung (neu)

Eingewachsene alte Bordsteine oder Pflaster belassen

Schonung vorhandener Wurzeln durch Bordsteinbrücke
Lebensdauer des Baumes herabgesetzt.

Abb. 2: Schadensbegrenzung durch Bordsteinbrücken.

Fahrbahn

Geh- und Radweg

|

Wurzelbrücke

"bahn | Grünstreifen

Geh-

Radweg.”

Abb. 3: Schutz und Schadensbegrenzung durch Wurzelbrücken.

Die Einteilung der Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege:

Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser von < 0,1 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und

Nährs

Feinwi

Nährs

offaufnahme

offaufnahme

urzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und

Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 0,5 cm bis 2,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser-

und

ährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung

Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 2,0 cm bis 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Wasser- und

Nährs

offtransport, Speicherung von Reservestoffen, Verankerung

Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 5,0 cm. Wesentliche Funktion: Verankerung, Wasser-

und

ährstofftransport, Speicherung von Reservestoffen

Schutz des oberirdischen Baumkörpers

Eine Beeinträchtigung von Bäumen durch Baumaßnahmen betrifft neben den unterirdischen auch
die oberirdischen Strukturen, also Stamm und Krone. Hier sind insbesondere mechanische
Schädigungen durch Baustellenfahrzeuge, Baumaterial und sonstige Bauvorgänge zu nennen.

Zum Schutz gegen Schäden sollte das Baumumfeld, entsprechend dem Radius des
schützenswerten Wurzelbereichs, prinzipiell durch einen Bauzaun umschlossen werden (s. Abb.
4). Wenn sich das Befahren oder eine sonstige befristete Belastung des Wurzelbereichs nicht
vermeiden lässt, ist eine Schadensbegrenzung (bspw. Auflegen von bodendruckmindernden
Platten, Stammschutz) vorzusehen (s. Abb. 5).

Kronentraufe
Kronentrauft

Schutzzaun Pfahle= 0,1/0,1m

1,5m 15m

er
e r—\

=— ==;
Sum ee — - 20m

Ist die unbefestigte Bodenoberfläche
kleiner als der Wurzelbereich, muß der
Zaun den gesamten Bereich der offenen
Bodenfläche absichern.

Abb. 4: Schutz des Wurzelbereichs durch ortsfesten Zaun.

Bodendruck - mindernde

Bohle ) Polsterung, z.B Platten oder Matten
22.00m alte Autoreifen
Kies oder Schotter Baustellenzufahrt Kies oder Schotter
Drahtseil r nicht auf
N: Wurzelanläufe

Trennvlies

Trennvlies

Abb. 5: Schadensbegrenzung bei zwingend notwendigem Befahren des
Wurzelbereichs und sonstiger befristeter Belastung.

Schadensbegrenzung durch Wurzelvorhang

Die Errichtung eines Wurzelvorhanges (s. Abb. 6) lindert die Auswirkungen von unabwendbaren
Wurzelkappungen entlang von Baugruben und fördert Wurzelneubildungen. Er ist möglichst eine
Vegetationsperiode vor Baubeginn herzustellen, spätestens jedoch direkt nach der Abgrabung.
Günstigster Zeitpunkt für den Einbau eines Wurzelvorhanges ist das Frühjahr oder der Herbst.

ca. 1,50 m

ca. 70cm .
Gemisch Fl

ca. 80 cm {
Füllboden "-
L

Abb. 6: Skizze Wurzelvorhang.

19

anlage 6

277 Zeichen

Punkt 12: Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1 
 (V-Nr. 2023/0323) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA/WGD 2 Stimmen aus AfD 
Stimmenthaltung: UFFBASSE, Stadtve. Dietrich (FW), Stadtv. Pingel, 
 Stadtv. Klett und 1 Stimme aus AfD

anlage 1

4999 Zeichen

3474600
3474600
3474625
3474625
3474650
3474650
5523625
5523625
5523650
5523650
5523675
5523675
5523700
5523700
5523725
5523725
5523750
Rinne
UZ
UZ
UZ
ÜZ
UZ
UZUZ UK=+3,84
UZ UK=+4,66
UZ UK=+4,66
UZ UK=+4,66 UZ UK=+4,66
4,9 %
4,7 %
1,0 %
5,0 %
4,9 %
4,7 %
1,0 %
5,0 %
4,9 %
4,7 %
1,0 %
5,0 %
A IC E` G`
11
B F` H`
9
10
I` J` K` L` M` N` O` P` Q`
9`
D`A IC E` G`
11
B F` H`
9
10
I` J` K` L` M` N` O` P` Q`
9`
D`A IC E` G`
11
B F` H`
9
10
I` J` K` L` M` N` O` P` Q`
9`
D`
2,0 %
2,5 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,8 %
4,4 %
1,0 %
2,0 %
3,0 %
2,5 %
3,5 %
3,8 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,9 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,8 %
4,4 %
1,0 %
2,0 %
3,0 %
2,5 %
3,5 %
3,8 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,9 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,8 %
4,4 %
1,0 %
2,0 %
3,0 %
2,5 %
3,5 %
3,8 %
2,0 %
2,5 %
2,5 %
3,9 %
Rigole 4Rigole 4Rigole 4
RR
RR-Not
RR-Not
RR-Not
RR
RR-Not
RR-Not
RR-Not
RR
RR-Not
RR-Not
RR-Not
Asphaltkante
150.10
150.38
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 8.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 12.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 6.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 8.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 7.0
Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 8.0
Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 8.0
Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 10.0 Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 10.0
Ø Stam
m
 0.3
Ø Krone 8.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 7.0
Ø Stam
m
 0.4
Ø Krone 6.0
149.89149.97
149.92
149.88
150.00
150.24 150.19
150.19
150.14
150.09
150.20
150.22
150.24
150.26
150.28
150.31
149.99
150.00
150.02
150.05
150.07
150.09
150.28
150.12
150.21
150.33
150.35
150.34
150.32
150.27
150.22
150.19 150.18
150.11
150.09
150.06
150.09
150.04
150.02
Mitte Radweg
Asphalt
Mitte Fahrbahn
Höhen in Grünfläche gemessen
Höhen in Grünfläche gemessen
150.23
150.08
150.14
149.99
150.22
150.14
150.30
150.21
150.38
150.30
150.15
150.06
149.97 149.94
149.93
Radweg
Bordstein OK
Bordstein UK
Bordstein OK
Bordstein UK
150.01
150.10
LB
Stam
m d 0.25
Krone d 7.0
Fahrbahnmarkierung
Bauzaun
150.17
150.19
150.41 150.10
150.03
150.17
150.09
150.02
149.84
149.96
150.18
150.13
150.00
150.06
150.09150.21
150.13
150.10
150.04
150.14
150.33
150.17
149.82
150.28
150.37
150.31
150.12
150.13
150.40
150.15
150.04
149.91
149.91
150.14
150.40
150.32
150.05
150.23
150.03
150.32
150.21
150.39
150.16
149.87
150.20
150.27
149.93
150.24
150.00150.22
150.04
150.19
149.92
150.08
149.96
150.16
150.12
150.32
150.08
150.32
150.31
150.18
150.28
150.29
150.09
150.21
150.17
149.95
150.37
150.33
150.32
150.23 150.17
150.25
150.14
150.04
149.99
150.12
150.45
150.37
150.28
149.87
150.21
150.16
150.00
150.11150.11
150.26
Bordstein
149.83
Bordstein149.94
150.11
149.94
149.95
149.80
149.90150.18 149.92
150.30 150.09
150.12
149.95
150.08
150.16
Bordstein
149.99
149.74
150.03
150.08
149.92
149.91
149.76
149.87
150.32
150.25
150.22
150.28
150.13
149.90
149.90
150.03
149.81
149.94
149.99
149.85
149.78
150.08
150.25
LBø 0.2
LBø 0.13
LBø 0.2
LBø 0.08
LBø 0.7LBø 0.2
LBø 0.2 LBø 0.2
LBø 0.3LBø 0.2
LBø 0.3
LBø 0.2
LBø 0.15
LBø 0.3
LBø 0.1
Holz
Poller
Holz
Poller
Holz
Poller
Holz
Poller
150.12
Andreas-
kreuz
150.11
150.17
150.02
Gully
Gully
150.05
150.16
150.03
150.04
Gully
150.16
Gully
Gully
149.78
150.04
149.78
149.78
149.79
149.79
149.77
150.33
150.42
Kantenstein
150.35
150.41
149.85
149.90
149.90
150.03
149.94
150.03
150.10 149.74
149.84
149.87
Laterne Laterne
Laterne
Laterne
Laterne
hier Buchenhecke
hier Buchenhecke
85.87
Fahrbahnmarkierung
221
219 217 215 213
VZ205
VZ209-20
VZ205
VZ1000-21
VZ 1010-52
VZ1000-32
VZ209-30
VZ205
VZ1000-32
HBHB
SS
S
B 1,5/1,5
Leitschwelle
HB
HB
SBestandsbaum entfernen
S 0,5/0,2
FASE-2-Stein
FASE-2-Stein
1,90
3,50
6,00
3,25
27
3,25
3,00 10,00
1,17
0+000,000 0+010,000
0+020,000
0+030,000
0+040,000
0+050,000
0+060,000 0+070,000
0+080,000
0+090,000
 R=193,73
 R=193,73
 R=194,23
 R=194,23
 R=∞
 R=∞
 R=193,72
 R=193,72
 R=203,15
 R=203,15
 R=149,71
 R=149,71
 R=149,27
 R=149,27
 R=197,28
 R=197,28
 R=169,20
 R=169,20
 R=∞
 R=∞
 R=282,65 R=282,65
 R=283,34
 R=283,34
2,00%
2,00%
RQ 1
RQ 2
2211-H02/U050101a_Lageplan.PLT/U050101a_Lageplan
Darmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
SB SGL ABL.
Dezernat VI
Darmstadt, Mobilitäts- und
Tiefbauamt
5
1
Lageplan
1 : 250
VI-66
- Entwurfsplanung -
N1 Lincoln-Siedlung
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
der Magistrat
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Durth Roos
Consulting
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
GmbH
Datum Name
bearb.
geprüft
gez.
24.07.2023 Mu
24.07.2023 Ru
GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet
Änderungen
Paul Georg Wandreg
Stadtrat
Dipl. - Ing. Anke Bachem
Amtsleiterin
Zeichenerklärung
Schmalstrich (12 cm breit)
Breitstrich (50 cm breit)
Strichlänge/Lückenlänge in Meter
S
B
1,5/1,5
HB Hochbord
Asphalt (grau)
Asphalt (dunkel grau)
Asphalt (rot)
.2.1
September 2023
66.1
67
66.3
gez.
Samaan
gez.
i.V. Dietzel
gez.
i.V. Pilz
gez.
Franke
gez.
Kutschera
gez.
Bachem

anlage 4

334 Zeichen

Punkt 4: Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1 
 (V-Nr. 2023/0323) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., UFFBASSE und AfD

anlage 5

413 Zeichen

Punkt 10: Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1 
 (V-Nr. 2023/0323) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: UFFBASSE  
 
Stadtv. Neumann fragt, wie viele Bäume wurden auf der Lincoln-Siedlung im Zuge 
des Umbaus nach der Übernahme des Geländes durch die Stadt gefällt und wie 
viele Bäume neu gepflanzt.

anlage 3

7543 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschu ss 
Dezernat III 
 
Amt: Mobilitätsamt - und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0323 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
407 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung einer Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln Baufeld N1  
 
Vorlage vom: 14.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der vorgelegten Planung zur Gestaltung der Zufahrt zum Nahversorger in Lincoln im 
Baufeld N1 wird zugestimmt. 
2. Der Fällung eines Baums (Nr. 153) in der Baumallee der Heidelberger Straße wird 
zugestimmt. Gleichzeitig wird die Ausnahmegenehmigung nach § 30 Absatz 3 
Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 25 A bsatz 1 Ziffer 1 Hessisches 
Naturschutzgesetz erteilt. 
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Bauherrn eine Vereinbarung zur 
Durchführung der Maßnahme nach Maßgabe der Begründung dieser Magistratsvorlage 
zu schließen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Baumgutachten  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.09.2023  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.09.2023  
 
Ausgangslage 
Im Baufeld N1 an der Heidelberger Straße wird derzeit ein Gebäude errichtet, das einen 
Nahversorger beherbergen wird. Die Baugenehmigung liegt unter dem Aktenzeichen BN -2020-
101-4 vor. Dieser weist die erforde rlichen Stellplätze in einer Tiefgarage nach, die eine Zufahrt 
über die Heidelberger Straße bekommen soll. Außerdem ist ein Ladehof vorgesehen, der 
ebenfalls über die Heidelberger Straße erschlossen werden soll. Das Wenden der 
Lieferfahrzeuge erfolgt auf d em privaten Grundstück, so dass die Zu - und Abfahrt immer 
vorwärts erfolgt. Die Unterbrechung der geschützten Allee ist im Bebauungsplan S 25.1 unter 
dem Punkt 8.4 für die Herstellung einer Zufahrt zum Baufeld N1 festgesetzt.  
 
Planung 
Die vorgesehene Zufah rt quert den gemeinsamen Geh - und Radweg, der in diesem Bereich im 
Bestand auch als Gehweg – Fahrradfahrer frei in die Gegenrichtung zu befahren ist. 
Dementsprechend war es das oberste Ziel der Planung eine möglichst verkehrssichere Lösung 
insbesondere mit  Blick auf den Fuß - und Radverkehr vorzulegen. Außerdem ist es erforderlich 
den vorhandenen Grünstreifen für die Errichtung der Zufahrt zu unterbrechen.  
 
Die im Bereich Alnatura/Fabenkrauth  bewährte Lösung ist für diesen Fall nicht anzuwenden, 
da die Sichtverhältnisse im Bereich des Baufeldes N1 auf Grund der Baumallee nicht 
vergleichbar sind und deutlich eingeschränkter sind.  
 
Die dargestellte Kombinationslösung zur Anbindung des Baufeldes N1 an die Heidelberger 
Straße bildet das Ergebnis eines iterativen Abstimmungsprozesses z wischen dem Bauherrn 
und den Vertretern der städtischen Ämter und zeichnet sich durch folgende Elemente aus 
(siehe Anlage 1):  
• Verziehung des Geh -/ Zweirichtungsradweg es im Bereich der Zu - und Ausfahrt zum 
Grundstück hin 
• Vollflächige Einfärbung des Geh -/ Zweirichtungsradweges in rot im Bereich der Zu - und 
Ausfahrt, zusätzliche Markierung mittels Piktogramme  
• Zusätzliche Beschilderung im öffentlichen Straßenraum und auf d em Grundstück zur 
Organisation ein - und ausfahrender Verkehre sowie zur Erhöhung der Aufmerksamkeit 
auf den durchfahrenden Radverkehr  
• Ausbildung einer Warteposition zwischen dem Geh -/ Zweirichtungsradweg und der 
Fahrbahn auf der Heidelberger Straße für ein biegende Fahrzeuge (Pkw, 1 
Fahrzeuglänge), sodass Behinderungen des Fußgänger - und Radverkehrs minimiert 
werden können.  
 
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Konflikte mit dem Radverkehr zu vermeiden, ist es 
lediglich zulässig rechts -rein/rechts-raus ein- und abzubiegen. Dies ist auch eine Vorgabe aus 
der Baugenehmigung. Um dies konsequent zu unterbinden ist eine bauliche Trennung der 
Fahrstreifen durch Leitelemente vorgesehen. Damit verbunden ist ein erhöhter Flächenbedarf 
für die Schleppkurve großer L kws zur Andienung und damit das Erfordernis, einen weiteren 
Baum (Nr. 153) zu entnehmen.  
 
Bäume 
Die Fällung der Bäume Nr. 150 und 152 und die Umpflanzung der Bäume Nr. 149 und 151 
wurden bereits auf der Grundlage des Beschlusses des Magistrates vom 25.08.2021 zur 
Vorlage Nr. 2021/0215 umgesetzt.

Nunmehr hat sich herausgestellt, dass auch der Baum Nr. 153 zusätzlich entnommen  werden 
muss. Es handelt sich durchgängig um Lindenbäume innerhalb der Allee entlang der 
Heidelberger Straße.   
Für die Umsetzung der Zufahrt in der dargestellten Form wurde ein ergänzendes 
dendrologisches Baumgutachten erstellt. Darin wurden zusätzlich zu  den bereits vorgesehenen 
baulichen Maßnahmen zum Schutz der Baum - und Wurzelbereiche verschiedene Maßnahmen 
zum Erhalt der verbleibenden angrenzenden Bäume vorgeschlagen, die in der weiteren 
Planung zu berücksichtigen sind. So sind die vorgesehenen Wurzel brücken im Bereich der 
Bäume Nr. 148 und 154 zu erweitern. Während der Baumaßnahme ist durchgehend durch 
eine weisungsbefugte dendrologische Baubegleitung sicherzustellen, dass die weiteren im 
Gutachten genannten Schutzmaßnahmen wie die Versorgung von vorg efundenen Wurzeln oder 
die Errichtung eines Wurzelvorhanges zeitgerecht und fachgerecht erfolgen. Durch die 
Einhaltung dieser baumfachlichen Vorgaben können die angrenzenden Bäume Nr. 147, 148 
und 154 trotz des Heranrückens der geplanten Zufahrt erhalten w erden. 
 
Außerdem wurde die Verpflanzbarkeit des Baumes Nr. 153 begutachtet. Grundsätzlich wird 
eine Verpflanzbarkeit als nicht unmöglich bewertet. Allerdings ist damit ein umfänglicher 
Eingriff in die Substanz des Fuß- und Radwegs und ggf. auch in Teile der Fahrbahn erforderlich. 
Daher wird eine Verpflanzung nicht empfohlen. Der Baum muss daher vom Bauherrn 
gegenüber der Stadt nach dem Sachwertverfahren Koch entschädigt werden. Die Fällung wird 
außerhalb der Brut - und Setzzeiten durchgeführt. Die Entnahme d es Baumes 153 ist auch mit 
der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.  
 
Weiteres Vorgehen  
Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme einschließlich der geschilderten 
Baumschutzmaßnahmen erfolgt vollumfänglich durch den Bauherrn. Zur Realisierung wird mit 
dem Bauherrn ein Bau- und Finanzierungsvertag abgeschlossen. Da die Verkehrsanlage bereits 
im Bestand vorhanden ist, entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.  
 
Darmstadt, den 14.09.2023  
 
Dezernat III    Dezernat VI       
 
 
 
Michael Kolmer    Paul Georg Wandrey    
Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 10
TOP 5
TOP 407
TOP 12

Orte (2)

  • Heidelberger Straße
  • Julius-Reiber-Straße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0323
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00