0907/2022
Neue Konzeption der Schulsozialarbeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
1931 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404/6 Vorlagen-Nummer 25.03.2022 0907/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Jugendhilfeausschuss 05.04.2022 Neue Konzeption der Schulsozialarbeit Das Sachgebiet Schulsozialarbeit informiert über die neue Konzeption der Kölner Schulsozialarbeit. Prof. Dr. Karsten Speck von der Universität Oldenburg schuf 2019 auf dem Fachtag der Schulsozial- arbeit im Historischen Rathaus mit seiner Expertise die Grundlage für eine Neuausrichtung der Kon- zeption und lieferte dafür wichtige Impulse und Aspekte. In einem zweijährigen Prozess haben Vertre- ter*innen der freien Träger der Jugendhilfe, Fachkräfte aus allen Schulformen, Landesbedienstete und kommunale Fachberater*innen und Schulsozialarbeiter*innen die hier vorliegende und ab 01.05.2022 gültige Konzeption entwickelt. Seit Juni 2021 ist die Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe in § 13a des SGB VIII festge- schrieben. Damit wurde der stetig wachsenden Bedeutung des Arbeitsfelds Schulsozialarbeit auch auf Bundesebene Rechnung getragen. Im aktuellen Kinder- und Jugendbericht des Bundes wird Schulsozialarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt und der präventive Charakter hervorgehoben. Neben diesen Entwicklungen gab auch die vom Schulministerium NRW und mit dem MKFFI abge- stimmte neue Förderrichtlinie für das Jahr 2022 der Erneuerung der kommunalen Konzeption Rü- ckenwind. Ziel der Neufassung ist es, anstellungsträgerübergreifend ein einheitliches Profil der Schulsozialarbeit in Köln zu schaffen und deren Eigenständigkeit innerhalb des Systems Schule zu betonen. Die neue Konzeption wird im Laufe der nächsten Wochen allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben. Alle Fachkräfte in Köln bekommen diese auf dem Fachtag der Schulsozialarbeit am 05.05.2022 im Bür- gerhaus Stollwerck ausgehändigt. Gez. Voigtsberger
Konzeption Endfassung
12414 Zeichen
1 Konzeption der Kölner Schulsozialarbeit Stand: Januar 2022 2 Vorwort Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 150 Schulen aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der Schule bewährt. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche immer mehr Lebenszeit in der Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule ineinandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. Mit dem bundesweiten Stellenausbau 2012 und dem sukzessiven Ausbau der Schulsozialarbeit in Köln bis heute sind die Bedeutung und das Erfordernis der sozialen Arbeit an den Schulen deutlich geworden. Für die Schulsozialarbeit steht das Wohl der Schüler*innen im Fokus. Gemäß ihres Bildungsauftrags blickt sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen, fördert und achtet selbstbestimmte Entscheidungen, öffnet das gesellschaftlich-kulturelle Leben für alle, hebt die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervor und trägt so zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. „Insbesondere dann, wenn sich sozialpädagogische Arbeit als Menschenrechtsprofession versteht und sich hieraus eine Professionsethik ableitet, die von Fachkräften erwartet „das Recht zu selbstbestimmten Entscheidungen zu achten, Teilhabe zu ermöglichen, ganzheitlich zu arbeiten und sich auf die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften zu konzentrieren“ (Oberlies 2015, S. 8), und damit ein Professionsverständnis verbunden ist, „Diskriminierungen entgegenzutreten, Diversity anzuerkennen, Ressourcen gleichmäßig zu verteilen, unberechtigte Praktiken anzuprangern, sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive Gesellschaft hinzuwirken“ (ebd., S. 8), ist die Brücke zur Demokratiebildung und zur politischen Bildung für den Bildungsraum Schule hergestellt.“ Aus: Drucksache 19/24200 – 194 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode. 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kinder- und Jugendalter. In den ethischen Grundsätzen der Schulsozialarbeit sind die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft fest verankert (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3/3), aus denen sich der Erziehungs- und Bildungsauftrag ableitet, der sich vor allem mit der sozialen, politischen und Persönlichkeitsbildung befasst. Diese Konzeption vereint die Arbeit aller Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Köln, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft. Leitidee Die mit allen an der Konzeption Mitarbeitenden abgestimmte Definition von Schulsozialarbeit lautet folgendermaßen: 3 „Schulsozialarbeit ist soziale Arbeit in und an Schule. Schulsozialarbeiter*innen sind kontinuierlich, lebensweltorientiert am Ort Schule tätig. Sie bringen ihr Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der sozialen Arbeit in die Schule ein. Sie arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen, um alle Schüler*innen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeiter*innen tragen dazu bei, Bildungschancen zu erhöhen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Sie beraten und unterstützen Schüler*innen in ihrer persönlichen Entwicklung, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte in Fragen der Erziehung und des Kinder- und Jugendschutzes. Schulsozialarbeit befördert eine kinder - und jugendfreundliche Umwelt im Sinne des Leitmo tivs „Bildung ist mehr als Schule“.“ Beide Partnerinnen, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern- und Lebensraum Schule ein wirksames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und Bildung dar. Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag. Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinder- und Jugendschutz, Kinderarmut, Inklusion und Rassismus wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von Benachteiligungen und Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Sie dienen der Stärkung junger Menschen in der Schule und in der Familie, der Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das Leistungsspektrum der Jugendhilfe frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren Erziehungsberechtigten niederschwellig nutzbar zu machen. Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. Auf dieser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und Selbstbestimmung. Welche Angebote und Maßnahmen geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu erreichen, ist von Schulstandort zu Schulstandort verschieden und sollte schulspezifisch abgesprochen und angepasst werden. Die methodische Ausgestaltung obliegt der jeweiligen Fachkraft. 4 Rahmenbedingungen Grundlagen Der Auftrag der Schulsozialarbeit generiert sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §8, §2 und §13a. Hier ist die Schulsozialarbeit seit Juni 2021 als eigenständiges Jugendhilfeangebot verankert. Es findet seine Entsprechung im §1 Schulgesetz (SchulG) NRW. §5 des Schulgesetzes NRW weist auf die Zusammenarbeit der Schule mit Partnern der freien Jugendhilfe hin. Dienst- und Fachaufsicht Die Dienst- und Fachaufsicht über die Fachkraft der Schulsozialarbeit sowie die Weisungsbefugnis liegen in den Händen der jeweiligen Anstellungsträger: Freie Träger der Jugendhilfe, Land und Kommune. Ein kontinuierlicher Austausch der Fachaufsicht mit der Schule ist für eine gelingende Kooperation von Jugendhilfe und Schule unumgänglich. Fachberatung Die Fachberatung garantiert eine professionelle Begleitung der Schulsozialarbeitenden und sorgt für regelmäßige Fortbildungen, Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie für Supervision und Kollegiale Beratung. Eine entsprechende Teamstruktur unter den Fachkräften ist für den fachlichen Austausch notwendig. Die kommunale Fachdienststelle bietet Fortbildungen, Beratung und Veranstaltungen für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Köln an. Zuordnung Eine Fachkraft ist jeweils einer Schule zugeordnet, wodurch sie sowohl für Schüler*innen, als auch für Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und andere Akteure verlässlich ansprechbar ist. Ausstattung Eine Fachkraft der Schulsozialarbeit benötigt in der Schule ein eigenes Büro für vertrauliche Beratungsgespräche und Verwaltungsaufgaben mit entsprechender Telefon- und IT- Ausstattung. Für Gruppen- und Klassenangebote sollte ein Budget zur Verfügung stehen und die Nutzung weiterer schulischer Räume in Absprache möglich sein. Qualifikation Schulsozialarbeitende sind qualifizierte Fachkräfte mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder verfügen über einen adäquaten Studienabschluss. Kooperation Die erfolgreiche Kooperation einer Fachkraft der Schulsozialarbeit an der Schule basiert auf Austausch und der gegenseitigen Akzeptanz der unterschiedlichen Professionen. Die Schule kann für die den Kinder und Jugendlichen zugutekommenden Zusammenarbeit eine Grundlage schaffen, indem sie die Schulsozialarbeiter*innen bei Konzeptentwicklungen, Schulentwicklungsprogrammen und z. B. bei Kinderschutzkonzepten einbindet. Innerschulisch verfolgt die Fachkraft mit den Lehrkräften, den Mitarbeiter*innen des Ganztages und weiteren Akteuren gemeinsam das Leitziel der bestmöglichen Förderung von Schüler*innen. Die Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen in den Sozialraum der Schüler*innen und der Schule sowie mit außerschulischen Partner*innen dient der Unterstützung in speziellen Beratungsfragen, der Freizeitgestaltung und hilft bei Kinderschutzbedarfen. 5 Inhalte/Pädagogik Der eigenständige Jugendhilfeauftrag von Schulsozialarbeit ermöglicht der sozialpädagogischen Fachkraft einen unabhängigen und ganzheitlichen Blick auf das die Schüler*innen umgebende schulische wie private Bezugssystem. Der notwendige Handlungsspielraum eröffnet einen niederschwelligen Zugang für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu den Jugendhilfeangeboten und erlaubt es, die flexiblen Zeiträume für den pädagogischen Auftrag der Schulsozialarbeit einzusetzen. Schulsozialarbeitende sorgen für ein offenes Klima und positive Begegnungen. Der Blick auf die Kinder und Jugendlichen richtet sich auf deren Fähigkeiten, sie werden in ihrer Individualität akzeptiert und wertgeschätzt. Der Schwerpunkt präventiver Arbeit bedeutet, weitere (Lebens)-Welten zu eröffnen, ihnen Ermöglichungsräume zu schaffen, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Hierfür gilt es, ressourcenorientiert zu schauen, Talente zu entdecken und kreativ und partizipativ entsprechende Angebote zu entwerfen und umzusetzen. Das Ziel der Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten umfasst, Verständnis im Umgang mit Menschen zu lernen und den Selbst – und Weltbezug zu reflektieren, um so entscheidungsgewiss und gesellschaftlich verantwortlich handeln zu können. Im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gilt es außerdem, Schüler*innen zu befähigen, kritisch und selbstbestimmt mit Medien umzugehen. Fachkräfte der Schulsozialarbeit verfügen über ein breit gefächertes Methodenrepertoire, wobei Themen und Inhalte variieren. Angebote und Maßnahmen richten sich nach den, für die Kinder und Jugendlichen bedeutenden Themen, nach der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Schule sowie den Schwerpunkten der jeweiligen Fachkraft selbst. Eine thematische Überformung der Schulsozialarbeit durch politische oder anderweitige Vorgaben widerstrebt nicht nur dem partizipativen Gedanken, sondern verhindert die notwendige Flexibilität, die in der Schulsozialarbeit mit Blick auf das, was Kinder und Jugendliche bewegt, unverzichtbar bleibt. Fachkräfte unterschiedlicher Schulen können, um Bildungsinhalte im Gruppenerlebnis intensiver begreifbar zu machen, gemeinsam schulübergreifende Projekte initiieren und mit Schüler*innengruppen verschiedener Schulen arbeiten. In diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, außerschulische Begegnungs- und Lernorte zu nutzen und kennenzulernen. Alle Angebote und Maßnahmen der Schulsozialarbeit beruhen auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit. Freiwilligkeit Alle Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig, auch wenn die Institution Schule für Schüler*innen verpflichtenden Charakter hat. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte entscheiden sich für eine Kooperation mit der Fachkraft aus freiem Willen. Vertraulichkeit Wie bei allen Beratungsangeboten der Jugendhilfe werden Informationen, die die pädagogische Fachkraft in Gesprächen mit Schüler*innen und Erziehungsberechtigten erfährt, vertraulich behandelt. Es gilt das Gebot der Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch. 6 Sollen Informationen von oder über Schüler*innen weitergegeben werden, bedarf es auch innerhalb der Schule einer ausdrücklichen Zustimmung. Eine Ausnahme stellt der dringende Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII dar. In dem Fall ist die Schweigepflicht aufgehoben. Kinderschutzauftrag Schulsozialarbeiter*innen verfolgen einen kooperativen Kinder- und Jugendschutz mit allen pädagogischen Mitarbeiter*innen an der Schule. Dabei gilt es, für Risikofaktoren zu sensibilisieren, Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und zu einem offenen Klima an der Schule beizutragen. Fachkräfte der Schulsozialarbeit verstehen sich als Teil der Verantwortungsgemeinschaft innerhalb eines kollektiven Schutzauftrages. Diese Verantwortungsgemeinschaft vermittelt, kooperiert und vernetzt sich mit dem Jugendamt und weiteren Fachdiensten. Die Fallverantwortlichkeit übernimmt die Schulsozialarbeiter*in nach eigenem Ermessen. Gelangt die Fachkraft der Schulsozialarbeit zu der Einschätzung, dass eine Gefahrensituation nach §8a SGB VIII besteht, ist sie verpflichtet, den Schutzauftrag in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0907/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 14.03.2022 15:23