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0907/2022

Neue Konzeption der Schulsozialarbeit

Mitteilung Ausschuss 25.03.2022

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1931 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 25.03.2022 
 0907/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
Jugendhilfeausschuss 05.04.2022 
 
Neue Konzeption der Schulsozialarbeit 
Das Sachgebiet Schulsozialarbeit informiert über die neue Konzeption der Kölner Schulsozialarbeit. 
 
Prof. Dr. Karsten Speck von der Universität Oldenburg schuf 2019 auf dem Fachtag der Schulsozial-
arbeit im Historischen Rathaus mit seiner Expertise die Grundlage für eine Neuausrichtung der Kon-
zeption und lieferte dafür wichtige Impulse und Aspekte. In einem zweijährigen Prozess haben Vertre-
ter*innen der freien Träger der Jugendhilfe, Fachkräfte aus allen Schulformen, Landesbedienstete 
und kommunale Fachberater*innen und Schulsozialarbeiter*innen die hier vorliegende und ab 
01.05.2022 gültige Konzeption entwickelt. 
 
Seit Juni 2021 ist die Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe in § 13a des SGB VIII festge-
schrieben. Damit wurde der stetig wachsenden Bedeutung des Arbeitsfelds Schulsozialarbeit auch 
auf Bundesebene Rechnung getragen. Im aktuellen Kinder- und Jugendbericht des Bundes wird 
Schulsozialarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt und der präventive Charakter hervorgehoben. 
Neben diesen Entwicklungen gab auch die vom Schulministerium NRW und mit dem MKFFI abge-
stimmte neue Förderrichtlinie für das Jahr 2022 der Erneuerung der kommunalen Konzeption Rü-
ckenwind. 
 
Ziel der Neufassung ist es, anstellungsträgerübergreifend ein einheitliches Profil der Schulsozialarbeit 
in Köln zu schaffen und deren Eigenständigkeit innerhalb des Systems Schule zu betonen. 
 
Die neue Konzeption wird im Laufe der nächsten Wochen allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben. Alle 
Fachkräfte in Köln bekommen diese auf dem Fachtag der Schulsozialarbeit am 05.05.2022 im Bür-
gerhaus Stollwerck ausgehändigt. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Konzeption Endfassung

12414 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
Konzeption 
der Kölner Schulsozialarbeit 
 
Stand: Januar 2022

2 
 
Vorwort 
Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 150 
Schulen aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der 
Schule bewährt. 
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche immer mehr 
Lebenszeit in der Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder 
Jugendhilfe und Schule ineinandergreifen und systematisch aufeinander Bezug 
nehmen. 
Mit dem bundesweiten Stellenausbau 2012 und dem sukzessiven Ausbau der 
Schulsozialarbeit in Köln bis heute sind die Bedeutung und das Erfordernis der 
sozialen Arbeit an den Schulen deutlich geworden. 
Für die Schulsozialarbeit steht das Wohl der Schüler*innen im Fokus. Gemäß ihres 
Bildungsauftrags blickt sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen, fördert und 
achtet selbstbestimmte Entscheidungen, öffnet das gesellschaftlich-kulturelle Leben 
für alle, hebt die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervor und 
trägt so zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen 
bei. 
 
„Insbesondere dann, wenn sich sozialpädagogische Arbeit als 
Menschenrechtsprofession versteht und sich hieraus eine Professionsethik ableitet, die 
von Fachkräften erwartet „das Recht zu selbstbestimmten Entscheidungen zu achten, 
Teilhabe zu ermöglichen, ganzheitlich zu arbeiten und sich auf die Stärken von Menschen, 
Gruppen und Gemeinschaften zu konzentrieren“ (Oberlies 2015, S. 8), und damit ein 
Professionsverständnis verbunden ist, „Diskriminierungen entgegenzutreten, Diversity 
anzuerkennen, Ressourcen gleichmäßig zu verteilen, unberechtigte Praktiken anzuprangern, 
sozialen Ausschlüssen entgegen- und auf eine inklusive Gesellschaft hinzuwirken“ (ebd., S. 
8), ist die Brücke zur Demokratiebildung und zur politischen Bildung für den 
Bildungsraum Schule hergestellt.“ Aus: Drucksache 19/24200 – 194 – Deutscher 
Bundestag – 19. Wahlperiode. 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer 
Bildung im Kinder- und Jugendalter. 
 
In den ethischen Grundsätzen der Schulsozialarbeit sind die Grundwerte unserer 
demokratischen Gesellschaft fest verankert (Grundgesetz der Bundesrepublik 
Deutschland, Artikel 3/3), aus denen sich der Erziehungs- und Bildungsauftrag 
ableitet, der sich vor allem mit der sozialen, politischen und Persönlichkeitsbildung 
befasst. 
Diese Konzeption vereint die Arbeit aller Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Köln, 
unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft. 
 
Leitidee  
Die mit allen an der Konzeption Mitarbeitenden abgestimmte Definition von 
Schulsozialarbeit lautet folgendermaßen:

3 
 
„Schulsozialarbeit ist soziale Arbeit in und an Schule. Schulsozialarbeiter*innen 
sind kontinuierlich, lebensweltorientiert am Ort Schule tätig. Sie bringen ihr 
Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der sozialen Arbeit 
in die Schule ein. Sie arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen auf 
einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen, um alle 
Schüler*innen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen 
Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeiter*innen tragen dazu bei, 
Bildungschancen zu erhöhen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Sie 
beraten und unterstützen Schüler*innen in ihrer persönlichen Entwicklung, 
Erziehungsberechtigte und Fachkräfte in Fragen der Erziehung und des Kinder- 
und Jugendschutzes. Schulsozialarbeit befördert eine kinder - und 
jugendfreundliche Umwelt im Sinne des Leitmo tivs „Bildung ist mehr als  
Schule“.“ 
Beide Partnerinnen, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern- und Lebensraum 
Schule ein wirksames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und 
Bildung dar. Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der 
Jugendhilfe ein integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen 
selbstständigen fachlichen Auftrag.  
Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinder- 
und Jugendschutz, Kinderarmut, Inklusion und Rassismus wurde deutlich, dass 
möglichst früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die 
Folgen von Benachteiligungen und Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen 
zu kompensieren. 
Sie dienen der Stärkung junger Menschen in der Schule und in der Familie, der 
Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteiligungen auszugleichen und 
individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.  
Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das Leistungsspektrum 
der Jugendhilfe frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren 
Erziehungsberechtigten niederschwellig nutzbar zu machen. 
Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken 
und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. 
Auf dieser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und 
Selbstbestimmung. 
Welche Angebote und Maßnahmen geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu 
erreichen, ist von Schulstandort zu Schulstandort verschieden und sollte 
schulspezifisch abgesprochen und angepasst werden. Die methodische 
Ausgestaltung obliegt der jeweiligen Fachkraft.

4 
 
Rahmenbedingungen 
Grundlagen 
Der Auftrag der Schulsozialarbeit generiert sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII 
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §8, §2 und §13a. Hier ist die Schulsozialarbeit seit 
Juni 2021 als eigenständiges Jugendhilfeangebot verankert. Es findet seine Entsprechung 
im §1 Schulgesetz (SchulG) NRW. §5 des Schulgesetzes NRW weist auf die 
Zusammenarbeit der Schule mit Partnern der freien Jugendhilfe hin. 
Dienst- und Fachaufsicht 
Die Dienst- und Fachaufsicht über die Fachkraft der Schulsozialarbeit sowie die 
Weisungsbefugnis liegen in den Händen der jeweiligen Anstellungsträger: Freie Träger der 
Jugendhilfe, Land und Kommune. Ein kontinuierlicher Austausch der Fachaufsicht mit der 
Schule ist für eine gelingende Kooperation von Jugendhilfe und Schule unumgänglich. 
Fachberatung 
Die Fachberatung garantiert eine professionelle Begleitung der Schulsozialarbeitenden und 
sorgt für regelmäßige Fortbildungen, Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie für 
Supervision und Kollegiale Beratung. Eine entsprechende Teamstruktur unter den 
Fachkräften ist für den fachlichen Austausch notwendig. 
Die kommunale Fachdienststelle bietet Fortbildungen, Beratung und Veranstaltungen für alle 
Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Köln an. 
Zuordnung 
Eine Fachkraft ist jeweils einer Schule zugeordnet, wodurch sie sowohl für Schüler*innen, als 
auch für Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und andere Akteure verlässlich ansprechbar ist. 
Ausstattung 
Eine Fachkraft der Schulsozialarbeit benötigt in der Schule ein eigenes Büro für vertrauliche 
Beratungsgespräche und Verwaltungsaufgaben mit entsprechender Telefon- und IT-
Ausstattung. Für Gruppen- und Klassenangebote sollte ein Budget zur Verfügung stehen 
und die Nutzung weiterer schulischer Räume in Absprache möglich sein. 
Qualifikation  
Schulsozialarbeitende sind qualifizierte Fachkräfte mit einem abgeschlossenen Studium der 
Sozialen Arbeit oder verfügen über einen adäquaten Studienabschluss. 
Kooperation 
Die erfolgreiche Kooperation einer Fachkraft der Schulsozialarbeit an der Schule basiert auf  
Austausch und der gegenseitigen Akzeptanz der unterschiedlichen Professionen. Die Schule 
kann für die den Kinder und Jugendlichen zugutekommenden Zusammenarbeit eine 
Grundlage schaffen, indem sie die Schulsozialarbeiter*innen bei Konzeptentwicklungen, 
Schulentwicklungsprogrammen und z. B. bei Kinderschutzkonzepten einbindet. 
Innerschulisch verfolgt die Fachkraft mit den Lehrkräften, den Mitarbeiter*innen des 
Ganztages und weiteren Akteuren gemeinsam das Leitziel der bestmöglichen Förderung von 
Schüler*innen. 
Die Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen in den Sozialraum der Schüler*innen und der 
Schule sowie mit außerschulischen Partner*innen dient der Unterstützung in speziellen 
Beratungsfragen, der Freizeitgestaltung und hilft bei Kinderschutzbedarfen.

5 
 
Inhalte/Pädagogik 
 
Der eigenständige Jugendhilfeauftrag von Schulsozialarbeit ermöglicht der 
sozialpädagogischen Fachkraft einen unabhängigen und ganzheitlichen Blick auf das die 
Schüler*innen umgebende schulische wie private Bezugssystem. Der notwendige 
Handlungsspielraum eröffnet einen niederschwelligen Zugang für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene zu den Jugendhilfeangeboten und erlaubt es, die flexiblen Zeiträume für 
den pädagogischen Auftrag der Schulsozialarbeit einzusetzen.  
Schulsozialarbeitende sorgen für ein offenes Klima und positive Begegnungen. Der Blick auf 
die Kinder und Jugendlichen richtet sich auf deren Fähigkeiten, sie werden in ihrer 
Individualität akzeptiert und wertgeschätzt. Der Schwerpunkt präventiver Arbeit bedeutet, 
weitere (Lebens)-Welten zu eröffnen, ihnen Ermöglichungsräume zu schaffen, die der 
Persönlichkeitsentwicklung dienen. Hierfür gilt es, ressourcenorientiert zu schauen, Talente 
zu entdecken und kreativ und partizipativ entsprechende Angebote zu entwerfen und 
umzusetzen. 
Das Ziel der Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten umfasst, Verständnis im 
Umgang mit Menschen zu lernen und den Selbst – und Weltbezug zu reflektieren, um so 
entscheidungsgewiss und gesellschaftlich verantwortlich handeln zu können. Im Sinne des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gilt es außerdem, Schüler*innen zu befähigen, 
kritisch und selbstbestimmt mit Medien umzugehen.  
Fachkräfte der Schulsozialarbeit verfügen über ein breit gefächertes Methodenrepertoire, 
wobei Themen und Inhalte variieren. Angebote und Maßnahmen richten sich nach den, für 
die Kinder und Jugendlichen bedeutenden Themen, nach der inhaltlichen Ausrichtung der 
einzelnen Schule sowie den Schwerpunkten der jeweiligen Fachkraft selbst. Eine 
thematische Überformung der Schulsozialarbeit durch politische oder anderweitige Vorgaben 
widerstrebt nicht nur dem partizipativen Gedanken, sondern verhindert die notwendige 
Flexibilität, die in der Schulsozialarbeit mit Blick auf das, was Kinder und Jugendliche 
bewegt, unverzichtbar bleibt. 
Fachkräfte unterschiedlicher Schulen können, um Bildungsinhalte im Gruppenerlebnis 
intensiver begreifbar zu machen, gemeinsam schulübergreifende Projekte initiieren und mit 
Schüler*innengruppen verschiedener Schulen arbeiten. In diesem Zusammenhang kann es 
von Vorteil sein, außerschulische Begegnungs- und Lernorte zu nutzen und kennenzulernen. 
Alle Angebote und Maßnahmen der Schulsozialarbeit beruhen auf den Grundsätzen der 
Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit. 
 
Freiwilligkeit 
Alle Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig, auch wenn die Institution Schule für 
Schüler*innen verpflichtenden Charakter hat. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte 
entscheiden sich für eine Kooperation mit der Fachkraft aus freiem Willen. 
 
Vertraulichkeit 
Wie bei allen Beratungsangeboten der Jugendhilfe werden Informationen, die die 
pädagogische Fachkraft in Gesprächen mit Schüler*innen und Erziehungsberechtigten 
erfährt, vertraulich behandelt. Es gilt das Gebot der Schweigepflicht gemäß § 203 
Strafgesetzbuch.

6 
 
Sollen Informationen von oder über Schüler*innen weitergegeben werden, bedarf es auch 
innerhalb der Schule einer ausdrücklichen Zustimmung. 
Eine Ausnahme stellt der dringende Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB 
VIII dar. In dem Fall ist die Schweigepflicht aufgehoben. 
 
Kinderschutzauftrag 
Schulsozialarbeiter*innen verfolgen einen kooperativen Kinder- und Jugendschutz mit allen 
pädagogischen Mitarbeiter*innen an der Schule. Dabei gilt es, für Risikofaktoren zu 
sensibilisieren, Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und zu einem offenen Klima an der 
Schule beizutragen. Fachkräfte der Schulsozialarbeit verstehen sich als Teil der 
Verantwortungsgemeinschaft innerhalb eines kollektiven Schutzauftrages. Diese 
Verantwortungsgemeinschaft vermittelt, kooperiert und vernetzt sich mit dem Jugendamt und 
weiteren Fachdiensten. Die Fallverantwortlichkeit übernimmt die Schulsozialarbeiter*in nach 
eigenem Ermessen. 
Gelangt die Fachkraft der Schulsozialarbeit zu der Einschätzung, dass eine 
Gefahrensituation nach §8a SGB VIII besteht, ist sie verpflichtet, den Schutzauftrag in 
eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Beratungsverlauf (2)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.04.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0907/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
14.03.2022 15:23