2072/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur Neustrukturierung der Ausbildung für Pflegeberufe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bürgerantrag_Anlage
4360 Zeichen
12.04.2021 20:33: Köln, 06. Januar 2020 Stadt Köln Oberbürgermeisterin Frau Reker Per FAX: DAINE IA - 6590 Bürgerantrag $ 24 bzw. 8 25 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz In kraft getreten, Das neue Gesetz sieht die Zusammenführung der Ausbildungen Gesundheits — und Krankenpflege, Gesundhelts — und Kinderkrankenpflege und Altenpflege vor. Gleichzeltig gibt es zwel verschiedene Ausbildungsformen, einmal die schulische pflegerische Ausbildung und die Hochschulausbildung. Die praktische Ausbildung bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen der Professionalisierung gibt es auch immer mehr Fachwelterbildungen oder gesonderte Ausbildungen. Exemplarisch ist hier die Ausbildung zur OTA zu nennen. Auch die Hebammenausbildung hat sich verändert und ist. vollständig an die Hochschule verlagert. Das städtische Unternehmen die Sozlal Betriebe Köln betreiben ein eigenes Fachseminar für Altenpflege (jetzt Akademie für Pflegeberufe) und ein eigenes Fortbildungsinstitut. Die Kliniken Köln, Tochterunternehmen, betreibt In selnen Strukturen das Institut für Aus-, Fort — und Weiterbildung, in welchem die Pflegeausbildung und die Fort - und Weiterbildung der Pflege geregelt ist. Gleichzeitig unterhält die Reha Nova auch eln elgenes Fortbildungsinstitut. Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind dieses Doppelt- bzw. Mehrfachstrukturen, welche zusätzliche Kosten:in den beiden Betrieben entstehen lassen. Grade bei der finanziellen angeschlagenen Situatlon der Kliniken Köln könnte hier ein Einspareffekt, sicher nicht in Millionenhöhe, erzielt werden, , Der Rat der Stadt Köln möge daher beschließen: 1. Der Rat beschließt die Zusammenführung der Akademie für Pflegeberufe des SBK, des Fortblldungsinstitut des SBK, der AFW Kliniken Köln sowie das Fortblldungsinstitut der RehaNova. Köln, 11. April 2021 — 2 2u Co 1 a rbürgermeisterin M | Per FAX: 0221 n 2212 22211 "sowie 022477: 22126570, NET mar ner se ed Bürgerantrag vom 06. Januar 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Öberbürgermeisterin Reker, leider wurde mein Bürgerantrag vom 06, Januar 2020, per FAX nachweislich zugestellt, bis heute nicht bearbeitet. Als Anlage füge ich meinen Bürgerantrag vom 06. Januar 2020 bei. Mit meinem heutigen Schreiben vom 11. April 2021 stelle ich erneut den Bürgerantrag die Pflegeschulen des SBK Köln und der Kliniken Köln zusammenzulegen. Als Begründung verweise ich auf mein Schreiben vom 06. Januar 2020. Herzlichen Dank. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen _]sto Büro des Stadtdirektors Dearmaten AA Miees tückyt, _ men An o)- ‚nah In eigener Zuständlükelt P 1/3 m] een N Eingang 4, April 2021 tachreiben zur Unterschrift Da Fristim Desemätih, Klar 12.04.2021 20:33 «EB I) 2. Der Rat.beschliefßt die Gründung einer eigenen „gesamten“ Pflegeakademie oder Akademie für Gesundheit. Bel letzterer könnten alle Aus -, Fort - und Weiterblldungsangebote für Pflege - und Gesundheitsfachberufe gebündelt werden. 3: Auf dem Gelände der Kliniken Köln oder auf dem Gelände des SBK wird eln Neubau errichtet, in den die neu gegründete Akademie einziehen wird. Es kann auch ein Altbau sanlert und für den schullschen Zweck umgenutzt werden. 4. Der Rat der Stadt Köln lässt prüfen, ob ein Anschluss der neuen Akademie an die Berufsschule für Gesundheit In Ehrenfeld sinnvoll wäre. 5. Aufgrund der neuen Anforderungen durch das Pflegeberufegesetz und die Akademislerung von Gesundheltsberufen beschließt der Rat finanzielle Mittel, die eine modernste Ausstattung der Akademie möglich macht. 6. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Einbezlehung der Schule für Rettungsdienst sinnvoll wäre. 7. Der Rat beschließt, unabhängig vom Verfahren der Zusammenführung / Übernahme Kliniken Köln und Unikliniken Köln, eine enge Zusammenarbeit mit einer möglichen Zusammenführung der Lindenburgakademie der Uniklinik Köln mit der neu gegründeten Struktur der Pflege - und Gesundheitsakademie, 8, Der Rat schafft zusätzliche schulische sowie hochschullsche Ausbildungsplätze für Pflegeberufe. 9. Der Rat schafft Plätze zur Ausbildung / Studlum als Hebamme. Die Stadt Köln muss den Pflegeberuf aufwerten und Angebote schaffen, damit mehr junge Menschen sich für die Ausbildung In Pflege - und Geundheltsberufen entscheiden. Mit freundlichen Grüßen 3/ 3
Beschlussvorlage Ausschuss
5496 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2072/2021 Freigabedatum 17.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur Neustrukturierung der Ausbildung für Pflegeberufe Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch aufgrund der tatsächlich erwarteten geringen Synergieeffekte bei einem gleichzeitig relativ hohen Investitionsaufwand und den prognosti- zierten negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Personalgewinnung – insbesondere für die SBK – Sozial-Betriebe Köln gGmbH – nicht weiter verfolgt wird. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.09.2021 Gesundheitsausschuss 05.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Fax vom 12.04.2021 (Datum des Bürgerantrags 06.01.2020, in der Anlage beigefügt) beantragt der Petent vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Pflegeberufegesetzes (PflBG) zum 01.01.2020, die Akademie für Pflegeberufe der SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH, des Fortbildungs- instituts der SBK, der AFW Kliniken Köln und sowie das Fortbildungsinstitut der RehaNova zusam- menzulegen und eine neue (gemeinsame) Akademie zu gründen. Mit dem Gesetz wurde die Ausbildung für Pflegefachkräfte grundlegend reformiert. Die bisherigen beruflichen Pflegeausbildungen (Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege) wurden zur Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann zusammengefasst. Darüber hinaus schlägt der Petent vor, an den bisherigen Standorten die neue Akademie zu errichten, finanzielle Mittel für die modernste Ausstattung bereitzustellen, weitere Kooperationen einzugehen und neue und zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Begründet wurde der Antrag damit, dass diese aus Sicht des Petenten durch Doppel-und Mehrfach- strukturen (unnötige) zusätzliche Kosten verursachen und durch den Vorschlag Einspar- und Syner- gieeffekte erzielt werden. Dieser Antrag wurde den betroffenen Gesellschaften SBK, Klinken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken) und RehaNova gGmbH (RehaNova) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, welche nachfolgend zusammengefasst werden. Die SBK sieht die Aufwertung des Pflegeberufs als wichtigen Schritt, die Fusion jedoch nicht als ge- eignetes Mittel an. Die Akademie für Pflegeberufe stellt für die Altenpflege ein wichtiges Personalge- winnungsinstrument dar. Insbesondere durch die verzahnte Ausbildung von Theorie und Praxis wer- den Synergieeffekte erzielt und auf den unternehmensspezifischen Bedarf zugeschnitten. Dies sei für Unternehmungen in dieser Größenordnung durchaus üblich. Auch die hohen Übernahmequoten stel- len einen Beleg für die hohe Qualität der Ausbildung und Zufriedenheit der Auszubildenden dar. Die SBK sei personell, finanziell und organisatorisch sehr gut aufgestellt. Das Fortbildungsinstitut und die Akademie stellen hierbei wichtige Betriebsteile dar. Daher wird eine Zusammenlegung als nicht sinn- voll erachtet, zumal durch die generalistische Ausbildung im Rahmen des PflBG bereits heute die Gefahr gesehen wird, dass sich Auszubildende vermehrt zu Gunsten der Krankenhäuser und zu Las- ten der Altenpflege entscheiden könnten. Die Kliniken verweisen auf die bestehenden, teilweise engen Kooperationen mit der SBK und mit RehaNova. Darüber hinaus bestehen weitere Kooperationen mit der katholischen Hochschule und mit der Schule für Hebammenwesen. Entgegen des Vorschlags des Petenten sei ein Anschluss an die Berufsschule für Gesundheit aus bildungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Bezüglich der ange- dachten Zusammenlegung sei die Ausrichtung der Schulungsinhalte sehr unterschiedlich. Auch forde- 3 re ein Zusammenschluss neue Gebäude und komplett neue Organisationsstrukturen, was einen ext- remen Arbeits- und Personalaufwand bedeuten würde, zumal die Bildungseinrichtungen aufgrund der Umsetzung der Ausbildung bereits stark ausgelastet sind. Die bestehende Ausstattung/ durchgeführte Modernisierung wurde aus dem Digitalpakt Schule finanziert. Aktuell sehen die Kliniken den Zusam- menschluss mit den Unikliniken als vorrangige Aufgabe, eine Zusammenlegung mit der SBK könnte in einem zweiten Schritt erfolgen. Zu klären wäre hierbei die Ausrichtung der Ausbildung. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es bereits diverse Kooperationen der einzelnen beteiligten Körperschaften gibt. Den möglichen (finanziellen) Synergieeffekten einer Zusammenle- gung stehen organisatorische und zum Teil nachwuchstechnische Bedenken gegenüber. Nicht näher dargelegten Einspareffekten, die sich - wenn überhaupt - langfristig ergeben, stehen zunächst hohe Investitionen für die dargestellte Zusammenlegung gegenüber. Auch werden bestehende Synergieef- fekte durch eine Zusammenlegung negativ beeinflusst. Es wird auch nicht deutlich, wie die neue Aka- demie konzeptionell aufgestellt werden soll. Eine Zusammenlegung könnte demzufolge statt einer ganzheitlichen Stärkung zu einer Belastung der Gesellschaften führen, denen durch eine Neuausrich- tung insbesondere Nachteile in der Personalgewinnung entstehen, was aufgrund der fehlenden Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt besonders negativ zu bewerten ist. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2072/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.09.2021
- Erstellt
- 31.05.2021 09:56