Mandari Insight

2072/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur Neustrukturierung der Ausbildung für Pflegeberufe

Beschlussvorlage Ausschuss 16.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.10.2021, TOP 7.1

Bürgerantrag_Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Bürgerantrag_Anlage

4360 Zeichen

12.04.2021 20:33:

Köln, 06. Januar 2020

Stadt Köln

Oberbürgermeisterin Frau Reker

Per FAX: DAINE IA - 6590

Bürgerantrag $ 24 bzw. 8 25 Gemeindeordnung NRW

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz In kraft getreten,

Das neue Gesetz sieht die Zusammenführung der Ausbildungen Gesundheits — und Krankenpflege,
Gesundhelts — und Kinderkrankenpflege und Altenpflege vor.

Gleichzeltig gibt es zwel verschiedene Ausbildungsformen, einmal die schulische pflegerische
Ausbildung und die Hochschulausbildung. Die praktische Ausbildung bleibt hiervon unberührt.

Im Rahmen der Professionalisierung gibt es auch immer mehr Fachwelterbildungen oder gesonderte
Ausbildungen. Exemplarisch ist hier die Ausbildung zur OTA zu nennen.

Auch die Hebammenausbildung hat sich verändert und ist. vollständig an die Hochschule verlagert.

Das städtische Unternehmen die Sozlal Betriebe Köln betreiben ein eigenes Fachseminar für
Altenpflege (jetzt Akademie für Pflegeberufe) und ein eigenes Fortbildungsinstitut.

Die Kliniken Köln, Tochterunternehmen, betreibt In selnen Strukturen das Institut für Aus-, Fort — und
Weiterbildung, in welchem die Pflegeausbildung und die Fort - und Weiterbildung der Pflege
geregelt ist.

Gleichzeitig unterhält die Reha Nova auch eln elgenes Fortbildungsinstitut.

Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind dieses Doppelt- bzw. Mehrfachstrukturen, welche zusätzliche
Kosten:in den beiden Betrieben entstehen lassen.

Grade bei der finanziellen angeschlagenen Situatlon der Kliniken Köln könnte hier ein Einspareffekt,
sicher nicht in Millionenhöhe, erzielt werden, ,

Der Rat der Stadt Köln möge daher beschließen:

1. Der Rat beschließt die Zusammenführung der Akademie für Pflegeberufe des SBK, des
Fortblldungsinstitut des SBK, der AFW Kliniken Köln sowie das Fortblldungsinstitut der RehaNova.

Köln, 11. April 2021

— 2 2u Co 1

a rbürgermeisterin M |

Per FAX: 0221 n 2212 22211 "sowie 022477: 22126570,
NET mar ner se ed
Bürgerantrag vom 06. Januar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Öberbürgermeisterin Reker,

leider wurde mein Bürgerantrag vom 06, Januar 2020, per FAX nachweislich
zugestellt, bis heute nicht bearbeitet.

Als Anlage füge ich meinen Bürgerantrag vom 06. Januar 2020 bei.

Mit meinem heutigen Schreiben vom 11. April 2021 stelle ich erneut den
Bürgerantrag die Pflegeschulen des SBK Köln und der Kliniken Köln
zusammenzulegen.

Als Begründung verweise ich auf mein Schreiben vom 06. Januar 2020.
Herzlichen Dank.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

_]sto

Büro des Stadtdirektors

Dearmaten AA Miees tückyt, _ men
An o)-

‚nah
In eigener Zuständlükelt

P 1/3

m] een N

Eingang 4, April 2021

tachreiben zur Unterschrift
Da

Fristim Desemätih,

Klar

12.04.2021 20:33 «EB I)

2. Der Rat.beschliefßt die Gründung einer eigenen „gesamten“ Pflegeakademie oder Akademie für
Gesundheit. Bel letzterer könnten alle Aus -, Fort - und Weiterblldungsangebote für Pflege - und
Gesundheitsfachberufe gebündelt werden.

3: Auf dem Gelände der Kliniken Köln oder auf dem Gelände des SBK wird eln Neubau errichtet, in
den die neu gegründete Akademie einziehen wird. Es kann auch ein Altbau sanlert und für den
schullschen Zweck umgenutzt werden.

4. Der Rat der Stadt Köln lässt prüfen, ob ein Anschluss der neuen Akademie an die Berufsschule für
Gesundheit In Ehrenfeld sinnvoll wäre.

5. Aufgrund der neuen Anforderungen durch das Pflegeberufegesetz und die Akademislerung von
Gesundheltsberufen beschließt der Rat finanzielle Mittel, die eine modernste Ausstattung der
Akademie möglich macht.

6. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Einbezlehung der Schule für Rettungsdienst sinnvoll wäre.

7. Der Rat beschließt, unabhängig vom Verfahren der Zusammenführung / Übernahme Kliniken Köln
und Unikliniken Köln, eine enge Zusammenarbeit mit einer möglichen Zusammenführung der
Lindenburgakademie der Uniklinik Köln mit der neu gegründeten Struktur der Pflege - und
Gesundheitsakademie,

8, Der Rat schafft zusätzliche schulische sowie hochschullsche Ausbildungsplätze für Pflegeberufe.
9. Der Rat schafft Plätze zur Ausbildung / Studlum als Hebamme.

Die Stadt Köln muss den Pflegeberuf aufwerten und Angebote schaffen, damit mehr junge Menschen

sich für die Ausbildung In Pflege - und Geundheltsberufen entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

3/ 3

Beschlussvorlage Ausschuss

5496 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2072/2021 
Freigabedatum 
 17.06.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur Neustrukturierung der Ausbildung für Pflegeberufe 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch aufgrund der tatsächlich erwarteten 
geringen Synergieeffekte bei einem gleichzeitig relativ hohen Investitionsaufwand und den prognosti-
zierten negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Personalgewinnung – insbesondere für die SBK – 
Sozial-Betriebe Köln gGmbH – nicht weiter verfolgt wird. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.09.2021 
Gesundheitsausschuss 05.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Fax vom 12.04.2021 (Datum des Bürgerantrags 06.01.2020, in der Anlage beigefügt) beantragt 
der Petent vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Pflegeberufegesetzes (PflBG) zum 
01.01.2020, die Akademie für Pflegeberufe der SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH, des Fortbildungs-
instituts der SBK, der AFW Kliniken Köln und sowie das Fortbildungsinstitut der RehaNova zusam-
menzulegen und eine neue (gemeinsame) Akademie zu gründen.  
Mit dem Gesetz wurde die Ausbildung für Pflegefachkräfte grundlegend reformiert. Die bisherigen 
beruflichen Pflegeausbildungen (Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege) wurden zur Ausbildung 
zur Pflegefachfrau/-mann zusammengefasst.  
 
Darüber hinaus schlägt der Petent vor,  
 
 an den bisherigen Standorten die neue Akademie zu errichten, 
 finanzielle Mittel für die modernste Ausstattung bereitzustellen,  
 weitere Kooperationen einzugehen und 
 neue und zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. 
 
Begründet wurde der Antrag damit, dass diese aus Sicht des Petenten durch Doppel-und Mehrfach-
strukturen (unnötige) zusätzliche Kosten verursachen und durch den Vorschlag Einspar- und Syner-
gieeffekte erzielt werden. 
 
Dieser Antrag wurde den betroffenen Gesellschaften SBK, Klinken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken) 
und RehaNova gGmbH (RehaNova) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, welche nachfolgend 
zusammengefasst werden. 
 
Die SBK sieht die Aufwertung des Pflegeberufs als wichtigen Schritt, die Fusion jedoch nicht als ge-
eignetes Mittel an. Die Akademie für Pflegeberufe stellt für die Altenpflege ein wichtiges Personalge-
winnungsinstrument dar. Insbesondere durch die verzahnte Ausbildung von Theorie und Praxis wer-
den Synergieeffekte erzielt und auf den unternehmensspezifischen Bedarf zugeschnitten. Dies sei für 
Unternehmungen in dieser Größenordnung durchaus üblich. Auch die hohen Übernahmequoten stel-
len einen Beleg für die hohe Qualität der Ausbildung und Zufriedenheit der Auszubildenden dar. Die 
SBK sei personell, finanziell und organisatorisch sehr gut aufgestellt. Das Fortbildungsinstitut und die 
Akademie stellen hierbei wichtige Betriebsteile dar. Daher wird eine Zusammenlegung als nicht sinn-
voll erachtet, zumal durch die generalistische Ausbildung im Rahmen des PflBG bereits heute die 
Gefahr gesehen wird, dass sich Auszubildende vermehrt zu Gunsten der Krankenhäuser und zu Las-
ten der Altenpflege entscheiden könnten. 
 
Die Kliniken verweisen auf die bestehenden, teilweise engen Kooperationen mit der SBK und mit 
RehaNova. Darüber hinaus bestehen weitere Kooperationen mit der katholischen Hochschule und mit 
der Schule für Hebammenwesen. Entgegen des Vorschlags des Petenten sei ein Anschluss an die 
Berufsschule für Gesundheit aus bildungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Bezüglich der ange-
dachten Zusammenlegung sei die Ausrichtung der Schulungsinhalte sehr unterschiedlich. Auch forde-

3 
re ein Zusammenschluss neue Gebäude und komplett neue Organisationsstrukturen, was einen ext-
remen Arbeits- und Personalaufwand bedeuten würde, zumal die Bildungseinrichtungen aufgrund der 
Umsetzung der Ausbildung bereits stark ausgelastet sind. Die bestehende Ausstattung/ durchgeführte 
Modernisierung wurde aus dem Digitalpakt Schule finanziert. Aktuell sehen die Kliniken den Zusam-
menschluss mit den Unikliniken als vorrangige Aufgabe, eine Zusammenlegung mit der SBK könnte 
in einem zweiten Schritt erfolgen. Zu klären wäre hierbei die Ausrichtung der Ausbildung. 
 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es bereits diverse Kooperationen der einzelnen 
beteiligten Körperschaften gibt. Den möglichen (finanziellen) Synergieeffekten einer Zusammenle-
gung stehen organisatorische und zum Teil nachwuchstechnische Bedenken gegenüber. Nicht näher 
dargelegten Einspareffekten, die sich - wenn überhaupt - langfristig ergeben, stehen zunächst hohe 
Investitionen für die dargestellte Zusammenlegung gegenüber. Auch werden bestehende Synergieef-
fekte durch eine Zusammenlegung negativ beeinflusst. Es wird auch nicht deutlich, wie die neue Aka-
demie konzeptionell aufgestellt werden soll. Eine Zusammenlegung könnte demzufolge statt einer 
ganzheitlichen Stärkung zu einer Belastung der Gesellschaften führen, denen durch eine Neuausrich-
tung insbesondere Nachteile in der Personalgewinnung entstehen, was aufgrund der fehlenden 
Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt besonders negativ zu bewerten ist. 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

13.09.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.10.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2072/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.09.2021
Erstellt
31.05.2021 09:56