AN/1073/2017
Sicherheit für Kölner Radfahrer – Einsatz von Sichthilfen für toten Winkel
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
3636 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.07.2017 AN/1073/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 31.07.2017 Sicherheit für Kölner Radfahrer – Einsatz von Sichthilfen für toten Winkel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 19.07., dass die Ver- waltung die Ergebnisse einer Test-Installation eines Black-Spot-Mirror an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße zwischenzeitlich ausgewertet ha- be. Die Untersuchung habe ergeben, dass die Spiegel „keinen nennenswerten Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten“. Im Untersuchungszeitraum sei an der Kreuzung, an der 2012 eine Radfahrerin durch einen abbiegenden LKW getötet und eine weitere schwer verletzt wurde, keine Gefährdungssituation LKW gegen Radfahrer oder Fußgänger festgestellt worden. Die Stadt habe sich daher gegen den Einsatz der Spiegel in Köln entschieden. Zitiert wird die Verwaltung zudem mit dem Hinweis, dass es in der Stadt mehr als 2.600 Kilometer Straße gebe. Bei dieser Größenordnung sei unklar, welche Kreuzungen man für die Spiegel auswählen solle. Kreuzungssituationen, in denen Radfahrende insbesondere durch rechtsabbie- gende LKW übersehen werden können, bergen ein hohes Unfallrisiko, sodass hier mit geeigneten Maßnahmen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit geschaffen werden muss. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden die Ergebnisse der Test-Installation gemeinsam mit der Polizei ausgewertet und bewertet? Teilt die Kölner Polizei die Einschätzung der Verwaltung, dass Sichthilfen für den toten Winkel nicht geeignet sind, die Verkehrssicherheit nennenswert zu erhöhen? Welche Alternativen sieht die Verwaltung zur Erhöhung der Sicherheit der Kölner Radfahrenden insbe- sondere an gefährlichen Kreuzungen? - 2 - 2. Für jeden Stadtbezirk nimmt die Kölner Polizei eine erste Auswertung von Verkehrsunfällen nach Unfallkategorie und –typ vor. Auf dieser Grundlage werden Unfallhäufungsstellen gemeldet, mit denen sich die Unfallkommis- sion, bestehend aus Vertretern der Stadt und der Polizei, befasst und über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallaufkommens entschei- det. Wurde in diesem Zusammengang bei Vorkommnissen mit rechtsab- biegenden LKW auch über die Aufstellung von Sichthilfen beraten? 3. Kann die Analyse von Unfallhäufungsstellen und tödlichen Verkehrsunfällen nicht grundsätzlich Anhaltspunkte liefern für eine Auswahl von Kreuzungen für die Aufstellung von Spiegeln? 4. Laut Presseberichterstattung wird in Münster eine positive Bilanz zum Ein- satz der Spiegel gezogen. Auch Frankfurt, Dessau, Kassel oder Heidelberg, um nur einige weitere Städte mit Spiegeln an Kreuzungen zu nennen, set- zen auf Unfallvermeidung durch Einsatz von Sichthilfen. Wie sind die un- terschiedlichen Erfahrungen mit den Spiegeln zu erklären? Ist der Test- Einsatz an nur einer Kreuzung in Köln ausreichend, um die Frage des Bei- trags zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Köln abschließend zu be- antworten? Die Verwaltung wird gebeten, die Beantwortung auch dem Verkehrsausschuss sowie der Bezirksvertretung 1 in ihren nächsten Sitzungen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1073/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27