Mandari Insight

2033/2021

Beantwortung einer Anfrage gemäß §4 GeschO Rat - Coronakonforme Abschlusszeugnisübergabe und -feiern

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 31.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021, TOP 3.1.11

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2033/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 31.05.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage gemäß §4 GeschO Rat - Coronakonforme 
Abschlusszeugnisübergaben und -feiern 
hier: Beantwortung einer Anfrage (AN/1096/2021) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt 
Die im Rahmen der Pandemie bereits schon schwierige Situation des diesjährigen Abiturjahrgangs 
wird zum Teil noch dadurch verschärft, dass eine feierliche und angemessene Übergabe der Abitur-
zeugnisse derzeit erneut nicht möglich erscheint.  
 
Um wenigstens eine gemeinsame Zeugnisausgabe in einem adäquaten Rahmen, aber vielleicht auch 
verbunden mit einer Corona konformen Feier zu ermöglichen, sollen städtische Flächen für die Schu-
len bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. 
  
Wir fragen daher die Verwaltung:  
  
1. Hat die Schulverwaltung geprüft, welche Möglichkeiten kurzfristig der Schülerschaft, die aktu-
ell vor dem Schulabschluss steht, angeboten werden können, um die Übergabe der Ab-
schlusszeugnisse in einem gemeinsamen und dem Anlass entsprechenden Rahmen zu er-
möglichen? Wenn ja, welche? Wurden dabei auch Freiflächen wie z. B. der Rheinpark oder 
der Tanzbrunnen in die Prüfung einbezogen? 
 
2. Können etwaige Möglichkeiten nur den städtischen Schulen oder allen Schulen angeboten 
werden? 
 
3. Wie ist die rechtzeitige Information an die Schulen sowie die Schülerschaft gewährleistet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Frage 1:  
Die städtischen Schulen werden wöchentlich im Infobrief über die aktuellen Vorgaben, Einschränkun-
gen und Gegebenheiten der städtischen Coronaregelungen von der Schulträgerin informiert. Bei Be-
darf erfolgen auch kurzfristige Informationen. Die Regelungen, die das Land Nordrhein-Westfalen für 
den Schulbetrieb trifft, werden den Schulen über die Schulmail durch das Ministerium für Schule und 
Bildung mitgeteilt.  
Ob und in welcher Form die Zeugnisausgabe vollzogen werden kann, entscheiden in erster Linie ei-
genverantwortlich die jeweiligen Schulen selbst. Es handelt sich hierbei um eine innerschulische An-
gelegenheit für die die Schulen selbst bzw. das Land und nicht die Stadt Köln als Schulträgerin zu-
ständig ist. Welche Vorgaben auf Grund der Pandemie für die Abschlussfeiern zu beachten sind, wird

2 
 
das MSB, wie in der Schulmail vom 19.05.2021 angekündigt, den Schulen noch mitteilen.  
 
Maßgeblicher Rahmen für die Abschlussfeiern sind die aktuell geltenden Coronaregelungen, insbe-
sondere die Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und das Infektionsschutzge-
setz. Bislang erreichte die Stadt Köln als Schulträger bzw. das Amt für Schulentwicklung jedoch kein 
entsprechender Antrag zur Nutzung öffentlicher bzw. städtischer Flächen, der hätte unterstützt wer-
den können.  
 
Die Nutzung öffentlicher Flächen zur Ausgabe der Zeugnisse ist durch die jeweilige Schule zu bean-
tragen. Über Anträge auf Nutzung öffentlicher (Grün-)Flächen entscheidet das Amt für öffentliche 
Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen (327). Entscheidungen über die Nutzung 
des Rheinparks obliegen aufgrund der damaligen Nutzung als Bundesgartenschau dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen (67). Das Gelände „Tanzbrunnen“ ist nicht Eigentum der Stadt 
Köln. Anträge sind an die KölnCongress GmbH zu richten. Die bekannten Lokationen wie unter ande-
rem der Tanzbrunnen, das Rheinenergiestadion oder das Südstadion sind auf mögliche Anfragen der 
Schulen vorbereitet.  
 
Nach Rücksprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzun-
gen können Anträge, die im Rahmen der Zeugnisausgabe eingereicht werden, wohlwollend geprüft 
und durch das Amt für Schulentwicklung unterstützt werden. Darüber und über zukünftige Informatio-
nen der Schulträgerin hierzu werden die Schulen im Infobrief informiert.  
zu Frage 2: 
Bei der Beantragung der Nutzung öffentlicher (Grün-)Flächen im Rahmen einer Zeugnisausgabe wird 
nicht unterschieden, ob es sich um eine städtische oder sonstige Schule handelt.  
 
zu Frage 3:  
Wie bereits zur Einleitung der Beantwortung zu Frage 1 erläutert, werden die Schulen wöchentlich im 
Infobrief über die aktuellen Vorgaben, Einschränkungen und Gegebenheiten der städtischen 
Coronaregelungen von der Schulträgerin informiert. Bei Bedarf erfolgen auch kurzfristige Informatio-
nen. Die Regelungen, die das Land Nordrhein-Westfalen für die Schulen trifft, werden den Schulen 
über die Schulmail durch das Ministerium für Schule und Bildung mitgeteilt. Darüber hinaus werden 
konkrete Anfragen und Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit zeitnah beantwortet, so dass ein 
rechtzeitiger Informationsfluss gewährleistet ist.

Beratungsverlauf (2)

31.05.2021 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2033/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
31.05.2021
Erstellt
27.05.2021 12:28