2033/2021
Beantwortung einer Anfrage gemäß §4 GeschO Rat - Coronakonforme Abschlusszeugnisübergabe und -feiern
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4846 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2033/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 31.05.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Beantwortung einer Anfrage gemäß §4 GeschO Rat - Coronakonforme Abschlusszeugnisübergaben und -feiern hier: Beantwortung einer Anfrage (AN/1096/2021) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt Die im Rahmen der Pandemie bereits schon schwierige Situation des diesjährigen Abiturjahrgangs wird zum Teil noch dadurch verschärft, dass eine feierliche und angemessene Übergabe der Abitur- zeugnisse derzeit erneut nicht möglich erscheint. Um wenigstens eine gemeinsame Zeugnisausgabe in einem adäquaten Rahmen, aber vielleicht auch verbunden mit einer Corona konformen Feier zu ermöglichen, sollen städtische Flächen für die Schu- len bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Hat die Schulverwaltung geprüft, welche Möglichkeiten kurzfristig der Schülerschaft, die aktu- ell vor dem Schulabschluss steht, angeboten werden können, um die Übergabe der Ab- schlusszeugnisse in einem gemeinsamen und dem Anlass entsprechenden Rahmen zu er- möglichen? Wenn ja, welche? Wurden dabei auch Freiflächen wie z. B. der Rheinpark oder der Tanzbrunnen in die Prüfung einbezogen? 2. Können etwaige Möglichkeiten nur den städtischen Schulen oder allen Schulen angeboten werden? 3. Wie ist die rechtzeitige Information an die Schulen sowie die Schülerschaft gewährleistet? Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Die städtischen Schulen werden wöchentlich im Infobrief über die aktuellen Vorgaben, Einschränkun- gen und Gegebenheiten der städtischen Coronaregelungen von der Schulträgerin informiert. Bei Be- darf erfolgen auch kurzfristige Informationen. Die Regelungen, die das Land Nordrhein-Westfalen für den Schulbetrieb trifft, werden den Schulen über die Schulmail durch das Ministerium für Schule und Bildung mitgeteilt. Ob und in welcher Form die Zeugnisausgabe vollzogen werden kann, entscheiden in erster Linie ei- genverantwortlich die jeweiligen Schulen selbst. Es handelt sich hierbei um eine innerschulische An- gelegenheit für die die Schulen selbst bzw. das Land und nicht die Stadt Köln als Schulträgerin zu- ständig ist. Welche Vorgaben auf Grund der Pandemie für die Abschlussfeiern zu beachten sind, wird 2 das MSB, wie in der Schulmail vom 19.05.2021 angekündigt, den Schulen noch mitteilen. Maßgeblicher Rahmen für die Abschlussfeiern sind die aktuell geltenden Coronaregelungen, insbe- sondere die Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und das Infektionsschutzge- setz. Bislang erreichte die Stadt Köln als Schulträger bzw. das Amt für Schulentwicklung jedoch kein entsprechender Antrag zur Nutzung öffentlicher bzw. städtischer Flächen, der hätte unterstützt wer- den können. Die Nutzung öffentlicher Flächen zur Ausgabe der Zeugnisse ist durch die jeweilige Schule zu bean- tragen. Über Anträge auf Nutzung öffentlicher (Grün-)Flächen entscheidet das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen (327). Entscheidungen über die Nutzung des Rheinparks obliegen aufgrund der damaligen Nutzung als Bundesgartenschau dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67). Das Gelände „Tanzbrunnen“ ist nicht Eigentum der Stadt Köln. Anträge sind an die KölnCongress GmbH zu richten. Die bekannten Lokationen wie unter ande- rem der Tanzbrunnen, das Rheinenergiestadion oder das Südstadion sind auf mögliche Anfragen der Schulen vorbereitet. Nach Rücksprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzun- gen können Anträge, die im Rahmen der Zeugnisausgabe eingereicht werden, wohlwollend geprüft und durch das Amt für Schulentwicklung unterstützt werden. Darüber und über zukünftige Informatio- nen der Schulträgerin hierzu werden die Schulen im Infobrief informiert. zu Frage 2: Bei der Beantragung der Nutzung öffentlicher (Grün-)Flächen im Rahmen einer Zeugnisausgabe wird nicht unterschieden, ob es sich um eine städtische oder sonstige Schule handelt. zu Frage 3: Wie bereits zur Einleitung der Beantwortung zu Frage 1 erläutert, werden die Schulen wöchentlich im Infobrief über die aktuellen Vorgaben, Einschränkungen und Gegebenheiten der städtischen Coronaregelungen von der Schulträgerin informiert. Bei Bedarf erfolgen auch kurzfristige Informatio- nen. Die Regelungen, die das Land Nordrhein-Westfalen für die Schulen trifft, werden den Schulen über die Schulmail durch das Ministerium für Schule und Bildung mitgeteilt. Darüber hinaus werden konkrete Anfragen und Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit zeitnah beantwortet, so dass ein rechtzeitiger Informationsfluss gewährleistet ist.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2033/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 12:28