V/0895/2016
Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren
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Beschlussvorlage
2455 Zeichen
V/0895/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren Beratungsfolge 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Als Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren wird gewählt Herr Martin Wurzer-Berger Herr Wurzer-Berger ist 53 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Amelsbüren 2. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16 Münster-Amelsbüren wird wiedergewählt Herr Thorsten Döhler Herr Döhler ist 51 Jahre alt und wohnt ebenfalls im Bezirk Münster-Amelsbüren II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Zu 1. Die Amtszeit des Schiedsmannes Hermann Weber endet im Oktober 2016. Aus Altersgründen steht Herr Weber leider nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Wurzer-Berger hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster- Vorlagen-Nr.: V/0895/2016 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0895/2016 Hiltrup, das Amt der Schiedsperson für den Bezirk Amelsbüren zu übernehmen. Zu 2. Herr Döhler ist bereits seit 10 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Amelsbüren tätig. Seine Amtszeit endet im Dezember 2016. Herr Döhler steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vol lendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz h at und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Wurzer-Berger und Herrn Döhler erfüllt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0895/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37