Mandari Insight

2017/0128

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes; hier: Fällung von 8 Bäumen, Nr. 86 bis 94

Magistratsvorlage 20.04.2017

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/117 /49 /48 /54 /55 /49 /48 /57 /54 /49 /57 /58 /67 /49 /57 /66 /50 /53 /59 /64 /48 /53 /57
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/71 /114 /110 /69 /123
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/69 /70 /71 /74 /69
/45/45/125/45
Lageplanauszug mit Baumnummerierung
86
87
88
90
91
92
93
Baumnummern17.04.2017
SI
94

anlage 2

4501 Zeichen

Teitsch

Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Mühlstraße 10 64569 Nauheim

Stellungnahme zur Baubegleitung

| Projekt - Nr. ‚2170189

| Gutachter | Andreas Steiger
| | Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur

LL-zert. Baumkontrolleur

| Projektbezeichnung

| Auftraggeber Merck KGaA
| ‚ Frankfurter Straße 250
64293 Darmstadt

Sachverständigenbüro

Teitsch

Sachverständigenbüro

Vor-Ort-Termin

Am 03.04.2017 wurde ein Vor-Ort-Termin zur Dokumentation der Baustelle in der Frankfurter Straße
wahrgenommen. Im Schutzabstand der städtischen Bäume Nr.85 bis 93 wird hier die angrenzende

Wegeführung erneuert.

Der Stellungnahme geht das Gutachten Nr. 2160069 vom 12.02.2016 voraus, in welchem die Bäume

erfasst und bewertet wurden.

Beteiligte
e Herr Zöllner u. a. (Fa. Strabag)

e Herr Steiger (SVB Leitsch GmbH)

Vorbemerkungen

Die Einteilung der Ast- und Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege:

Feinstast/ Zweig: Ast mit Durchmesser bis 1 cm

Feinast: Ast mit Durchmesser über 1 cm bis 3 cm
Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 cm bis 5 cm
Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 cm bis 10cm
Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm

Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser unter 0,1 cm
Feinwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm
Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 0,5 cm bis 2,0 cm
Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 2,0 cm bis 5,0 cm
Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 5,0 cm

Teitsch

Sachverständigenbüro

Ergebnisse/ Absprachen

Zum Ortstermin war die alte Asphaltdecke des Wegebereiches angrenzend an die Bäume Nr.85 bis 93
entfernt worden (s. Abb. 1). Hierbei wurde eine Grobwurzel, welche sich unmittelbar unter der
Asphaltdecke befand freigelegt (s. Abb. 2). Die Randeinfassung (in Beton gesetzte Pflasterreihe),
welche die Grenze zwischen dem Wegebereich und der Vegetationsfläche bildet, war noch
vorhanden. Die Bestandsbäume befinden sich in Abständen von 0,5 m bis 2 m hinter (östlich) der

Randeinfassung. Sie wurzeln erkennbar stark bis zur Randeinfassung (S. Abb. 3 u. 4).

Im Bereich der Bäume Nr. 85 bis 88 soll der Gehwegbereich und die Wegegrenze leicht nach Osten (in
Richtung der Bäume verlagert werden. Hierfür ist der Rückbau der alten Randeinfassung notwendig.
Die Planung sieht vor, die neue Randeinfassung in Form von Beton-Tiefborden in Betonbettung und
-rückenstütze anzulegen. Hierfür soll ein ca. 0,5 m breiter Bereich der Vegetationsfläche ausgekoffert

werden, an dessen Stelle die Randeinfassung errichtet wird.

Aus sachverständiger Sicht ist diese geplante Bauausführung mit einem langfristigen Baumerhalt nicht
umsetzbar. Die Folge der Grabungsarbeiten innerhalb der Vegetationsfläche wären Grob- und
Starkwurzelentnahmen der Bäume. Die Vitalität sowie die Standsicherheit der Bäume würden

hierdurch beeinträchtigt.
Es stehen zwei Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zur Verfügung.

Eine Variante wäre die Rodung der betroffenen Bäume. Hierdurch könnte herkömmlich gebaut und
anschließend in größerem Abstand zum Weg nachgepflanzt werden.

Die zweite Variante ist der Erhalt der Bäume. Hierfür sind alternative Wege-Bauweisen notwendig.
Entweder bleibt die bisherige Wegegrenze erhalten. D. h. der Wegeverlauf wird nicht nach Osten
verschoben. Hierdurch würde die Vegetationsfläche nicht Verkleinert und das Wurzelwerk der Bäume
geschützt. Der Rückbau der Randeinfassung muss hierbei wurzelschonend erfolgen. Als weitere
Alternative könnten punktuell gegründete Wurzelbrücken die Wurzelwerke der Bäume überspannen.
Hierbei ist es möglich, die neue Wegekante auch leicht in Richtung der Bäume zu verschieben, da die
Bodenbereiche unterhalb der Wurzelbrücke weitestgehend unberührt bleiben. Allerdings müsste das
Oberflächenniveau erhöht werden, um die Wurzelbereiche ausreichend zu überbrücken. Bei dieser

kostenintensiven Variante ist auf eine Randeinfassung zu verzichten.

Im Falle des Baumerhaltes ist es notwendig, innerhalb der Wurzelbereiche in Handschachtung oder
Saugtechnik zu arbeiten, Wurzeln zu erhalten und starke Bodenniveauveränderungen zu vermeiden.

Dies gilt auch für die Wegebereiche (Tragschichten) innerhalb der Schutzbereiche der Bäume.

Teitsch

Sachverständigenbüro

Fotodokumentation vom 03.04.2017

era

Abb. 1: Bäume 85 bis 93 u. angrenzender
Wegerückbau

Abb. 3: Starkwurzel Vegetationsfläche im Bereich Abb. 4. geringer Abstand Stämme u. Wurzeln zur
geplanter Bord bestehenden Wegeeinfassung

SVB Leitsch GmbH

AT

Andreas Steiger
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur

FLL-zert. Baumkontrolleur

2017/0128

2586 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes;  
hier: Fällung von 8 Bäumen, Nr. 86 bis 94  
 
Vorlage vom: 20.04.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung der Bäume Nr. 86 bis 94 zu.  
 
 
 
Anlagen: Lageplanauszug mit Baumnummerierung ; Stellungnahme zur  
Baubegleitung,  Sachverständigerbüro Leitsch vom 04.03.2017  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2017 
 
Im westlichen Seitenstreifen der Frankfurter Straße, südlich des Emanuel -Merck-Platzes 
steht eine Baumreihe in unregelmäßiger Anordnung. Die Baumreihe umfasst 8 Bäume.  
Die Bestandsbäume befinden  sich in Abständen von 0,50 m bis 2 m hinter der 
Randeinfassung des Geh - und Radweges. Sie wurzeln erkennbar stark bis zur 
Randeinfassung. Der geplante Straßenbau sieht eine Erneuerung der vorhandenen 
Randeinfassung / Bordanlage vor.  
Von der Firma Merck  wurde ein Sachverständigenbüro zur ökologischen Baubegleitung 
beauftragt. Aus sachverständiger Sicht ist die geplante Bauausführung mit einem 
Baumerhalt nicht umsetzbar. Das Büro hat in seiner Stellungnahme zur Baubegleitung vom  
03.03.2017 die Variante zur Rodung der betroffenen Bäume aufgezeigt. Hierdurch könnte 
herkömmlich gebaut und anschließend in größerem Abstand zum Geh - und Radweg 
nachgepflanzt werden. Diese Variante wird vom Grünflächenamt und vom Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt bevorzugt.  
 
Nach Fällung der Bäume wird an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung durch die Firma Merck 
vorgesehen. 
 
Die Kosten für die Fällung und die Neupflanzung der Bäume übernimmt die Firma Merck.  
 
Darmstadt, 20.04.2017  
III-66/3/S/GK, Nst.: 2847  
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 196
TOP 8
TOP 22
TOP 26

Orte (2)

  • Mühlstraße 10
  • Frankfurter Straße 250

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.04.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00