2017/0128
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes; hier: Fällung von 8 Bäumen, Nr. 86 bis 94
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Teitsch Sachverständigenbüro Leitsch GmbH Mühlstraße 10 64569 Nauheim Stellungnahme zur Baubegleitung | Projekt - Nr. ‚2170189 | Gutachter | Andreas Steiger | | Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur LL-zert. Baumkontrolleur | Projektbezeichnung | Auftraggeber Merck KGaA | ‚ Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Sachverständigenbüro Teitsch Sachverständigenbüro Vor-Ort-Termin Am 03.04.2017 wurde ein Vor-Ort-Termin zur Dokumentation der Baustelle in der Frankfurter Straße wahrgenommen. Im Schutzabstand der städtischen Bäume Nr.85 bis 93 wird hier die angrenzende Wegeführung erneuert. Der Stellungnahme geht das Gutachten Nr. 2160069 vom 12.02.2016 voraus, in welchem die Bäume erfasst und bewertet wurden. Beteiligte e Herr Zöllner u. a. (Fa. Strabag) e Herr Steiger (SVB Leitsch GmbH) Vorbemerkungen Die Einteilung der Ast- und Wurzelstärken erfolgt nach der ZTV-Baumpflege: Feinstast/ Zweig: Ast mit Durchmesser bis 1 cm Feinast: Ast mit Durchmesser über 1 cm bis 3 cm Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 cm bis 5 cm Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 cm bis 10cm Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm Feinstwurzel: Wurzel mit Durchmesser unter 0,1 cm Feinwurzel: Wurzel mit Durchmesser von 0,1 cm bis 0,5 cm Schwachwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 0,5 cm bis 2,0 cm Grobwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 2,0 cm bis 5,0 cm Starkwurzel: Wurzel mit Durchmesser über 5,0 cm Teitsch Sachverständigenbüro Ergebnisse/ Absprachen Zum Ortstermin war die alte Asphaltdecke des Wegebereiches angrenzend an die Bäume Nr.85 bis 93 entfernt worden (s. Abb. 1). Hierbei wurde eine Grobwurzel, welche sich unmittelbar unter der Asphaltdecke befand freigelegt (s. Abb. 2). Die Randeinfassung (in Beton gesetzte Pflasterreihe), welche die Grenze zwischen dem Wegebereich und der Vegetationsfläche bildet, war noch vorhanden. Die Bestandsbäume befinden sich in Abständen von 0,5 m bis 2 m hinter (östlich) der Randeinfassung. Sie wurzeln erkennbar stark bis zur Randeinfassung (S. Abb. 3 u. 4). Im Bereich der Bäume Nr. 85 bis 88 soll der Gehwegbereich und die Wegegrenze leicht nach Osten (in Richtung der Bäume verlagert werden. Hierfür ist der Rückbau der alten Randeinfassung notwendig. Die Planung sieht vor, die neue Randeinfassung in Form von Beton-Tiefborden in Betonbettung und -rückenstütze anzulegen. Hierfür soll ein ca. 0,5 m breiter Bereich der Vegetationsfläche ausgekoffert werden, an dessen Stelle die Randeinfassung errichtet wird. Aus sachverständiger Sicht ist diese geplante Bauausführung mit einem langfristigen Baumerhalt nicht umsetzbar. Die Folge der Grabungsarbeiten innerhalb der Vegetationsfläche wären Grob- und Starkwurzelentnahmen der Bäume. Die Vitalität sowie die Standsicherheit der Bäume würden hierdurch beeinträchtigt. Es stehen zwei Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zur Verfügung. Eine Variante wäre die Rodung der betroffenen Bäume. Hierdurch könnte herkömmlich gebaut und anschließend in größerem Abstand zum Weg nachgepflanzt werden. Die zweite Variante ist der Erhalt der Bäume. Hierfür sind alternative Wege-Bauweisen notwendig. Entweder bleibt die bisherige Wegegrenze erhalten. D. h. der Wegeverlauf wird nicht nach Osten verschoben. Hierdurch würde die Vegetationsfläche nicht Verkleinert und das Wurzelwerk der Bäume geschützt. Der Rückbau der Randeinfassung muss hierbei wurzelschonend erfolgen. Als weitere Alternative könnten punktuell gegründete Wurzelbrücken die Wurzelwerke der Bäume überspannen. Hierbei ist es möglich, die neue Wegekante auch leicht in Richtung der Bäume zu verschieben, da die Bodenbereiche unterhalb der Wurzelbrücke weitestgehend unberührt bleiben. Allerdings müsste das Oberflächenniveau erhöht werden, um die Wurzelbereiche ausreichend zu überbrücken. Bei dieser kostenintensiven Variante ist auf eine Randeinfassung zu verzichten. Im Falle des Baumerhaltes ist es notwendig, innerhalb der Wurzelbereiche in Handschachtung oder Saugtechnik zu arbeiten, Wurzeln zu erhalten und starke Bodenniveauveränderungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die Wegebereiche (Tragschichten) innerhalb der Schutzbereiche der Bäume. Teitsch Sachverständigenbüro Fotodokumentation vom 03.04.2017 era Abb. 1: Bäume 85 bis 93 u. angrenzender Wegerückbau Abb. 3: Starkwurzel Vegetationsfläche im Bereich Abb. 4. geringer Abstand Stämme u. Wurzeln zur geplanter Bord bestehenden Wegeeinfassung SVB Leitsch GmbH AT Andreas Steiger Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur FLL-zert. Baumkontrolleur
2017/0128
2586 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes;
hier: Fällung von 8 Bäumen, Nr. 86 bis 94
Vorlage vom: 20.04.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung der Bäume Nr. 86 bis 94 zu.
Anlagen: Lageplanauszug mit Baumnummerierung ; Stellungnahme zur
Baubegleitung, Sachverständigerbüro Leitsch vom 04.03.2017
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2017
Im westlichen Seitenstreifen der Frankfurter Straße, südlich des Emanuel -Merck-Platzes
steht eine Baumreihe in unregelmäßiger Anordnung. Die Baumreihe umfasst 8 Bäume.
Die Bestandsbäume befinden sich in Abständen von 0,50 m bis 2 m hinter der
Randeinfassung des Geh - und Radweges. Sie wurzeln erkennbar stark bis zur
Randeinfassung. Der geplante Straßenbau sieht eine Erneuerung der vorhandenen
Randeinfassung / Bordanlage vor.
Von der Firma Merck wurde ein Sachverständigenbüro zur ökologischen Baubegleitung
beauftragt. Aus sachverständiger Sicht ist die geplante Bauausführung mit einem
Baumerhalt nicht umsetzbar. Das Büro hat in seiner Stellungnahme zur Baubegleitung vom
03.03.2017 die Variante zur Rodung der betroffenen Bäume aufgezeigt. Hierdurch könnte
herkömmlich gebaut und anschließend in größerem Abstand zum Geh - und Radweg
nachgepflanzt werden. Diese Variante wird vom Grünflächenamt und vom Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt bevorzugt.
Nach Fällung der Bäume wird an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung durch die Firma Merck
vorgesehen.
Die Kosten für die Fällung und die Neupflanzung der Bäume übernimmt die Firma Merck.
Darmstadt, 20.04.2017
III-66/3/S/GK, Nst.: 2847
Die Dezernentin III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Mühlstraße 10
- Frankfurter Straße 250
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00