mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.35000.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -

Beschlussvorlage 03/0578 vom 25.11.2003

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 11, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 8, beschließend.

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