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1939/2020

Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2021

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Anlage 8

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Anlage 2 PLanungsvarianten

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Anlage 7 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des VA 19.01.2021

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Anlage 4 Stellgungnahme

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Anlage 9

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Anlage 5 Auszug aus der Niederschrift StEA 03.09.2020

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Anlage 3 Kostenorientierungswerte

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Anlage 6 Auszug aus der Niederschrift der BV 1 vom 08.12.2020

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Anlage 11 Bauwerksgutachten Stellungnahme 69

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 AN0150-2021

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Anlage 1 Verfahrensschritte

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Anlage 8

982 Zeichen

Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungsbeschluss 1939/2020 
Ausblick Verfahren – Aktuelle Entwicklung
Vorqualifizierung Variante 02 (und evtl. Var.01) – Verzahnung mit Zwischennutzung 
oder Entscheidung für Variante 01
1Stadtplanungsamt – Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021– Top 4.1– Vorschlag der Verwaltung

2
→ Zustand Betonkonstruktion
→ Schadstoffe 
→ Brandschutz (abhängig von Nutzungskonzept)
→ TGA (technische Gebäudeausrüstung - veraltet)
→ Nutzungskonzept (Variante 02 nicht deutlich)
→ Kosten (bei  Sanierung im Bestand)
Für beide Varianten bestehen Risiken, die eine Umsetzung verzögern können, bzw. 
bezogen auf die tatsächlich umzusetzende Variante und Nutzung geklärt werden müssen. 
Stadtplanungsamt – Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021– Top 4.1 – Vorschlag der Verwaltung
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Umgestaltung des Ebertplatzes – Bedarfsfeststellungsbeschluss 1939/2020 
Risikobewertung

Anlage 2 PLanungsvarianten

778 Zeichen

Umgestaltung auf Basis der 
Leitlinien Kölner Ringstraßen
• Komplettabriss der Passagen 
• ebenerdige Gestaltung - 
Verfüllen der Topographie bis 
zur Rieler Straße 
• Umbauter Übergang zur Grün-
anlage Theodor-Heuss-Ring
VARIANTE 01
• Ertüchtigung bzw. Teilabriss 
der Passagen
• Möglichkeit zum Erhalt der 
Topographie 
• Aufwertung der Unterführung 
zur Theodor-Heuss-Anlage
Umgestaltung unter 
Berücksichtigung des Bestands
VARIANTE 02
Planungs-
varianten
keine Neuplanung 
eines Gebäudes!
Riehler Str.PassagenNeusserstr. 
RheinRinge
ParkanlageParkanlageRiehler Str.PassagenNeusserstr. 
RheinRinge
Stand: April 2020, 61/0
UMGESTALTUNG EBERTPLATZ- PLANUNGSVARIANTEN
Anlage 2 zur Beschlussvorlage
 Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen, Bauen 
und Wirtschaft
Stadtplanungsamt

Anlage 7 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des VA 19.01.2021

3412 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 28.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
4.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln  
Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss 
1939/2020 
 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der FDP-
Fraktion vom 18.01.2021 
AN/0150/2021 
 
RM Michel schlägt vor, die Vorlage sowie den kurzfristig eingereichten Änderungsan-
trag ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. 
 
RM Wahlen bittet um Mitteilung, wann mit ersten Ergebnissen aus dem Verkehrsgut-
achten zu rechnen sei. 
 
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es in der Vorlage zunächst einmal darum ge-
he, den Bedarf festzustellen. Anschließend könne die Ausschreibung erfolgen. Da-
nach müssen die beiden Varianten möglicher Weise noch mit Untervarianten ver-
kehrlich untersucht werden. Erste Ergebnisse könnten Ende 2021/Anfang 2022 vor-
liegen, sofern keine besonderen Hindernisse wie z.B. Vergabebeschwerden auftre-
ten. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-
Fraktion und der FDP-Fraktion vom 18.01.2021, AN/0150/2021, der da lautet: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unter-
strichen):

2 
 
1. Der Stadtentw icklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen 
Planungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in 
Höhe von insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € 
konsumtiv) an und beauftragt die Verw altung mit der Umsetzung des ersten Bearbei-
tungsschrittes (Vorentw urfsplanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird 
nur die Planungsvariante 01 (ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitli-
nien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) weiterverfolgt. Es werden zwei Pla-
nungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauftragt. Diese haben zudem Gestal-
tungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ vom Rhein im Osten 
bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis St. Ag-
nes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der angren-
zenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 
zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, 
Umgestaltung des Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Be-
zirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzaus-
schuss, regelmäßig – mindestens aber halbjährlich –  zum Stand des Verfahrens zur 
Umgestaltung des Ebertplatzes zu berichten. 
 
ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
 
Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; 
vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge-
reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu 
halten.

Anlage 4 Stellgungnahme

5426 Zeichen

/ 2 
14 17.06.2020 
143 Herr Jünger 
 22105 
 
 
61 über Dez. VI 
 
Ebertplatz in der Kölner Innenstadt 
Bedarfsprüfung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen Lph. 1 und 2 (2 Varian- 
ten) sowie Gutachterleistungen zur Umgestaltung des Ebertplatzes 
RPA-Nr. 2020/0763 
Honorare eingereicht: ca. 925.837,00€ (netto) bzw.  ca. 1.101.746,00€ (brutto) 
Honorare bestätigt:  siehe Schreiben 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang 04.06.20202 legt 61- Stadtplanungsamt- erneut die Bedarfsprüfung für die 
Vergabe von freiberuflichen Leistungen zur Umgestaltung des Ebertplatz in der Kölner In- 
nenstadt vor.  
Grundlage für die Bedarfsprüfung sind 2 Varianten. Variante 1 sieht einen vollständigen Ab- 
bruch und Variante 2 eine Ertüchtigung bzw. einen Teilabbruch der unterirdischen Passage 
vor. 61 beziffert derzeit die Gesamtkosten je Variante mit ca. 29,8 Mio. € (netto) bzw. 
35,5 Mio. € (brutto). 
Die Bedarfsprüfung umfasst die Objekt- und Fachplanung nach HOAI bis einschließlich Leis- 
tungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) inkl. besonderer Leistungen (z.B. Bedarfsplanung) sowie 
Gutachterleistungen (z. B. Verkehrsuntersuchung).  
Die der Bedarfsprüfung zu Grunde liegenden Honorare ergeben sich jeweils aus der Summe 
von Honorarberechnungen für die Objektplanung einer Freianlage und einer Verkehrsanlage, 
sowie diverser, pauschal angegebener Honorare für Fachplanungs- und Gutachterleistun- 
gen. Ich gehe zunächst davon aus, dass die Vorgehensweis gewählte wurde, um aus- 
schließlich Honorarkosten zu errechnen und im Haushalt veranschlagen zu können. Dies vor 
dem Hintergrund, dass sich der tatsächliche planerische Leistungsumfang, also Anzahl, Um- 
fang und Schwierigkeitsgrad der tatsächlich erforderlichen Objekt-, Fachplanungs- und Gut- 
achterleistungen, erst aus dem Ergebnis der Bedarfsplanung ergibt. 
Die Kosten für die von 61 erwähnten besonderen Leistungen der Bedarfsplanung sind in den 
Unterlagen bisher nicht enthalten. Diese sind je nach Leistungsumfang üblicherweise mit ca. 
1-3 Promille 
1 der Gesamtinvestition zu bewerten, was hier einem Betrag zwischen 29.000 € 
und 87.000 € (netto) entspricht. Ich empfehle, die Kosten analog dem erforderlichen Leis- 
tungsumfang zu erhöhen.  
Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern wurde im Vorfeld durchgeführt. Dies wird 
ausdrücklich begrüßt. Die Fortführung dieser Abstimmungen im weiteren Projektablauf, ist 
z. B. mit Einrichtung einer Projektgruppe, empfehlenswert.  
Darüber hinaus empfehle ich folgende Punkte: 
- Vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Objekt- und Fach- 
planungsleistungen gefasst werden können, sollte vertraglich eine Kostenobergrenze 
vereinbart werden. 
                                                
1 Der Bedarfsplan, Basis der Objektplanung, Heinz Simmendinger, Deutsches Ingenieurblatt 05/2011

- 2 - 
 
 
- Die Leistungen sollten stufenweise beauftragt wer den. Demnach erfolgt in der ersten 
Stufe die Bedarfsplanung und in der zweiten Stufe die eigentlichen Objektplanung.  
- Eine Information der Gremien nach Abschluss der B edarfsplanung mit dem dann fest- 
stehenden konkreten Leistungsumfang bezüglich der Planungen halte ich für notwendig.  
- Die Fachplanung TA sowie die Objektplanung des In genieurbauwerks sollten, entge- 
gen den vorgelegten Unterlagen, ebenfalls dem interdisziplinären Planerteam übertragen 
werden. Dies vor dem Hintergrund eines absehbaren erheblichen Koordinierungsauf- 
wandes, soweit diese Leistungen getrennt vergeben werden.  
Um spätere aufwendige Vergabeverfahren zu vermeiden, empfehle ich, die absehbaren 
vertraglichen Optionen zu prüfen (z. B. Fachplanungen, Objektplanung Gebäude) und im 
jetzigen Vergabeverfahren zu benennen. Ich verweise hierzu auf GWB §132, Abs. 3, 
Nr. 1.  
- Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung sollten d ie Leistungen der Projektsteuerung 
ebenfalls schon jetzt vergeben werden. Die Kosten hierfür sind bisher noch nicht berück- 
sichtigt und können zunächst auf Grundlage der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 und 19 er- 
rechnet werden. 
Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke halte ich eine Qualifizierung des Planers als fach- 
kundiger Planer für Betoninstandsetzung für erforderlich.  
61 hat bezüglich der Urheberrechte an der Planung bereites eine erste Abstimmung mit 30 –
Rechtsamt- vorgenommen. Im Weiteren empfehle ich, die aus dem Urheberrecht entstehen- 
den Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte bereits im jetzigen Wettbewerbs- 
verfahren auf den Auftraggeber übertragen zu lassen und entsprechende vertragliche Rege- 
lungen zu treffen.  
Bezüglich der Honorarberechnungen für die noch ausstehenden Fachplanungs-, Gutachter- 
leistungen und Projektsteuerungsleistungen können, soweit nicht über die HOAI gefasst, die 
Schriftenreihen der AHO 
2 herangezogen werden. 
Neben den Umbauzuschlägen, den Nebenkosten und den besonderen Leistungen bitte ich 
nun, nach dem EuGH Urteil C-377/17 vom 04.07.2019, auch die Honorare für die Grundleis- 
tungen dem Wettbewerb zu unterstellen. 
Gerne biete ich an, die vorgenannten Punkte in einem gemeinsamen Gespräch näher zu 
erläutern.  
Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Hemsing      ausgefertigt J. Jünger 
                                                
2 AHO: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

Anlage 9

8928 Zeichen

A N L A G E  9  
Dokument1  
 
 
Die BV1 beschließt am 08.12.20 dem Änderungsantrag GRÜNE-  AN 1465/2020 
zu folgen und stimmt für einen geänderten Beschluss:  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss: 
 
1. Die im anliegenden Statement vorgebrachten Vorschläge zu berücksichtigen 
2. Für beide Varianten werden zwei unterschiedliche Büros beauftragt 
3. Die europaweit vorgegebene Matrix soll dementsprechend angepasst werden, dass 
auch kleineren Büros, die Erfahrungen in vergleichbaren Projekten nachweisen kön-
nen, die Teilnahme am Verfahren ermöglicht wird. 
4. Zur Sicherstellung der Transparenz und Legitimation des Verfahrens sollen die von 
der Verwaltung erarbeiteten Aufgabenstellungen für beide Varianten in der Stadtöf-
fentlichkeit präsentiert und diskutiert werden. Die Begleitung dieses Zwischenschrittes 
kann durch das Büro für Kommunikation erfolgen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN 1465/2020 
 
Zu 1: Siehe gesonderte Stellungnahme am Ende des Dokuments zum "Statement zur Zu-
kunft des Ebertplatzes". 
 
Zu 2: Ist grundsätzlich möglich. Noch besser: Entscheidung für eine Richtung/Variante vor 
EU-Verhandlungsverfahren gem. VgV §17 im Rahmen einer Vorqualifizierung (siehe Vor-
schlag Verwaltung in der Anlage) und nur Beauftragung der Vorzugsvariante. 
 
Zu 3: Ist grundsätzlich möglich. 
 
Zu 4: Ist nicht möglich. Mit der Vorlage 3880/2018 sind Parameter für Ausschreibung festge-
legt und beschlossen. Aus vergaberechtlichen Gründen kann eine Ausschreibung nicht vor 
der europaweiten Veröffentlichung bekanntgegeben werden und diskutiert werden.  
Eine inhaltliche Diskussion über die Richtung der Beauftragung sowie Ergänzungen/Anpas-
sungen der Parameter könnten im Vorfeld der EU-Vergabe gem. VgV §17 im Rahmen des 
vorgeschlagenen Zwischenschritts "Vorqualifizierung" (siehe auch Vorschlag der Verwaltung 
in 
Stellungnahme der Verwaltung zum "Statement zur Zukunft des Ebertplatzes" als An-
lage zu AN 1465/2020 - Änderungsantrag GRÜNE zur Vorlage "Städtebaulicher 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Vorlagen-Nr. 1939/2020 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussvorlage der BV1 in der 
Sitzung am 08.12.20

Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 1939/2020 "   
 
In Punkt 1 des AN 1465/2020 empfiehlt die Fraktion die GRÜNEN dem Stadtentwicklungs-
ausschuss die im anliegenden "Statement zur Zukunft des Ebertplatzes" vorgebrachten Vor-
schläge zu berücksichtigen. 
 
Text des "Statements zur Zukunft des Ebertplatzes": 
 
Statement zur Zukunft des Ebertplatzes  
 
Wie sieht der Ebertplatz in Zukunft aus? Wie funktioniert er? Wie und von wem wird er ge-
nutzt? Entscheidend werden der Entwurf für die Neugestaltung und seine Akzeptanz sein. 
Daher ist es wichtig, ein Verfahren für die Auswahl des zu realisierenden Entwurfs zu wäh-
len, das der Besonderheit und Historie des Orts, seinen vielfältigen Anforderungen und sei-
nen Potenzialen gerecht wird.  
 
Für das aktuell beschlossene Vergabeverfahren regen wir an, folgende Punkte unter Beibe-
haltung der grundlegenden Struktur zu optimieren. Wir beziehen uns dabei auf die Be-
schlussvorlage (1939/2020) für den Stadtentwicklungsausschuss am 3. September 2020:  
 
1. Verfahrensvorbereitung  
 
1.1 Zur Sicherstellung der Transparenz und Legitimation des Verfahrens sollten die von der 
Verwaltung erarbeiteten Aufgabenstellungen für beide Varianten (Variante 01: Ebenerdige 
Umgestaltung auf Basis der Leitlinien Kölner Ringstraßen / Variante 02: Umgestaltung unter 
Berücksichtigung des Bestands) in der Stadtöffentlichkeit präsentiert und diskutiert werden. 
Die Begleitung dieses Zwischenschritts könnte durch das Büro für Kommunikation erfolgen.  
 
1.2 Um die inhaltliche Programmierung der Variante 02 weitergehend zu erarbeiten 
befürworten wir ein kooperatives Verfahren z.B. in Form einer Planungswerkstatt unter Ein-
beziehung der in der Zwischennutzung aktiven BürgerInnen und Initiativen sowie VertreterIn-
nen der Stadtöffentlichkeit.  
 
2. EU – Ausschreibung  
 
2.1 Auswahlkriterien für Büros: Aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung sollte einem grö-
ßeren Spektrum von Büros die Teilnahme am Verfahren ermöglicht werden. Daher sollte die 
europaweit vorgegebene Matrix für den Ebertplatz so angepasst werden, dass neben etab-
lierten Planern auch kleineren Büros / Planerteams die Teilnahme am Verfahren ermöglicht 
wird.  
 
2.2 Entwurfsvarianten:  
 
Vorgesehen ist die Erarbeitung von zwei unterschiedlichen Entwurfsansätzen. Um konzeptio-
nell möglichst verschiedenartige Varianten zu erhalten, sollte die Beauftragung der Leistung 
an zwei unterschiedliche Büros erfolgen. Da die Honorierung die Variantenbetrachtung im 
Verfahren bereits vorsieht, wäre die Beauftragung zweier Büros kostenneutral.  
 
3. Beauftragung Planerteam  
 
Die Beurteilung der Qualifikation der BewerberInnen und der Qualität der skizzenhaften Ent-
wurfskonzepte (im Rahmen des Bewerbungsverfahrens) sollte durch einbreit aufgestelltes 
Gremium erfolgen, in dem auch externe Fachleute und ausgewählte VertreterInnen der 
Stadtöffentlichkeit / Zwischennutzung vertreten sind.

4. Foren Stadtgesellschaft  
 
4.1 Die Foren Stadtgesellschaft sollten Zeit und Raum für eine inhaltliche Diskussion und 
Auseinandersetzung bieten und eine Konsensbildung ermöglichen.  
4.2 Grundsätzlich befürworten wir aufgrund seiner Bedeutung und Komplexität für den Ebert-
platz eine Planungswerkstatt / ein kooperatives Verfahren mit anschließendem Planungs-
wettbewerb.  
 
Der Ebertplatz ist strukturell und funktional ein nicht einfacher und ein emotional aufgelade-
ner Ort. In den hier vorgeschlagenen Verfahrensanregungen sehen wir die Möglichkeit zu 
größerer Transparenz und Bürgern.he. Es geht um eine intensivere Einbeziehung der Inte-
ressen und Belange der Nutzenden sowie um die Sicherstellung der gestalterischen Qualität. 
Nur so lässt sich eine große Akzeptanz und Identifikation mit dem Ort erreichen!  
 
Ziel ist es das Verfahren so weiterzuentwickeln, dass die Planung ein hohes Niveau sowie 
eine starke Legitimation und Akzeptanz erreicht, um den Ebertplatz als städtischen Ort für 
alle zu gestalten.  
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zu 1.1.: Ist nicht möglich. Mit der Vorlage 3880/2018 sind Parameter für Ausschreibung 
festgelegt und beschlossen. Aus vergaberechtlichen Gründen kann eine Ausschreibung nicht 
vor der europaweiten Veröffentlichung bekanntgegeben werden und diskutiert werden.  
Eine inhaltliche Diskussion über die Richtung der Beauftragung sowie Ergänzungen/Anpas-
sungen der Parameter könnten im Vorfeld der EU-Vergabe gem. VgV §17 im Rahmen des 
vorgeschlagenen Zwischenschritts "Vorqualifizierung" (siehe auch Punkt 1.2 sowie Vorschlag 
der Verwaltung in der Anlage) stattfinden. 
Zu 1.2.: Ist möglich, eventuell Planungswerkstatt für beide Varianten (Siehe auch Vorschlag 
der Verwaltung in der Anlage). 
Zu 2.1: Ist möglich. 
Zu 2.2: Ist grundsätzlich möglich. Es besteht Kostenneutralität was die Vergütung der 
Planerteams betrifft, hier werden die anrechenbaren Kosten des Entwurfs als Grundlage her-
angezogen. Was die Personalressourcen betrifft, so wäre der Aufwand für die Betreuung 
zweier Planunsteams aber wesentlich höher. Daher noch besser: Entscheidung für eine 
Richtung/Variante vor EU-Verhandlungsverfahren im Rahmen einer Vorqualifizierung (siehe 
Vorschlag Verwaltung in der Anlage) und nur Beauftragung der Vorzugsvariante. 
Zu 3: Ist vergaberechtlich nicht möglich. Im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsver-
fahrens gem. VgV §17 ist kein großes/öffentliches Gremium zur Auswahl des Planungs-
teams vorgesehen. Hier werden Verwaltungsinterne Vertreter*innen sowie Fachexperten 
eine Auswahl im Rahmen des sogenannten Verhandlungsgespräches treffen. Es handelt 
sich nicht um einen Planungswettbewerb mit Jurysitzung! Es besteht Geheimhaltungspflicht. 
 
Zu 4.1: Ist bedingt möglich. Nach der EU-Vergabe gem. VgV §17 an ein Planungsteam ist 
eine Diskussion nur über die im EU-Verhandlungsverfahren beauftragten Planungsleistun-
gen möglich, da die Leistungsbeschreibung der Beauftragung einen klaren Auftrag umreißen 
muss. Die Foren sind informatorischer Natur um über die Arbeitsstände des Planungsteams 
transparent zu kommunizieren. Eine Inhaltliche Diskussion über alle Varianten und Möglich-
keiten könnte im Vorfeld im Rahmen der vorgeschlagenen Beteiligung/Werkstatt stattfinden 
(Siehe auch Vorschlag der Verwaltung in der Anlage).

Zu 4.2: Ja. Dies war der erste Vorschlag der Verwaltung im Jahre 2017 (Vorlage 
3647/2017). Diesem wurde vom StEA mit Hinblick auf die Skizzenentwürfe der Planungs-
werkstatt Ringe (Variante 01) zugunsten einer Direktbeauftragung im Rahmen eines EU-Ver-
handlungsverfahrens gem. VgV §17 nicht gefolgt.

Anlage 5 Auszug aus der Niederschrift StEA 03.09.2020

7486 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 02.10.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 03.09.2020  
öffentlich 
4.2.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln  
Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss 
1939/2020 
 
Frau Dr. Börschel kritisiert, dass die Angelegenheit mit einer deutlichen Verzögerung 
in die politischen Gremien eingebracht werde und dass es bei der Darstellung der 
weiteren Verfahrensschritte keinen genauen Zeitplan gebe. Aus ihrer Sicht seien 
auch einige Dinge hierfür nicht erarbeitet worden. Sie nennt in diesem Zusammen-
hang das Verkehrskonzept Hansaring. Sie erinnert an einen entsprechenden Be-
schluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.03.2019. Sie fragt außerdem, 
auf welcher Grundlage nun plötzlich zwei Planungsvarianten vorgelegt werden. Nach 
ihrer Auffassung entspreche die zweite Variante einem Antrag der Fraktion Die Lin-
ke, die der Stadtentwicklungsausschuss am 28.03.2019 abgelehnt habe. Sie spricht 
sich für die erste Planungsvariante aus und fordert eine rasche Umsetzung. 
RM Pakulat begrüßt grundsätzlich, dass nun zwei Planungsvarianten untersucht 
werden sollen. Allerdings möchte sie wissen, warum beide Varianten von einem Büro 
geprüft werden sollen. Sie bittet die Verwaltung um eine entsprechende Erklärung. 
Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Herr erläutert den Werdegang des Verfahrens 
und erinnert dabei an den Ratsbeschluss vom 18.12.2017, der unter anderem eine 
Art Werkstattverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen habe, um einen 
Zielkorridor für das gesamte Verfahren zu entwickeln. Sie verweist in diesem Zu-
sammenhang auf die Anlage 4 der Beschlussvorlage, in der dargestellt sei die Len-
kungsgruppe Masterplan in das Verfahren einzubeziehen. Diese habe 2018 vorge-
schlagen, mit dem Bestand zu arbeiten und dadurch sei die zweite Planungsvariante 
ins Spiel gebracht worden. Dies sei in der Beschlussvorlage, die der Stadtentwick-
lungsausschuss am 28.03.2019 beschlossen habe, entsprechend erläutert. Der jetzi-
ge Beschlussvorschlag der Verwaltung basiere auf dem jetzigen Stand der Situation. 
Zu der Frage von RM Pakulat stellt sie dar, dass durchaus zwei Büros beauftragt 
werden können, wenn dies gewollt sei.

RM De Bellis-Olinger möchte wissen, ob es bei einer Beauftragung von zwei oder 
mehr Büros zu einer zeitlichen Verzögerung kommen könne und wie diese einzu-
schätzen sei. 
Frau Herr macht deutlich, dass ab dem abschließend gefassten Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses die Umsetzung und der Abschluss der Leistungspha-
se 2 etwa zwei Jahre dauern werde. Ob es bei der Beauftragung von zwei Büros zu 
einer Verzögerung des Ganzen komme könne sie nicht beantworten, da dies geg e-
benenfalls ein anderes Verfahren sei. 
RM De Bellis-Olinger hält es auf jeden Fall für enorm wichtig in der Angelegenheit 
keine weitere Zeit zu verlieren. Sie macht deutlich, dass ihre Fraktion dem Verwal-
tungsvorschlag zustimmen könne. Es sei allerdings auch kein Problem, die Angele-
genheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
RM Weisenstein teilt mit, dass seine Fraktion sich dem Verwaltungsvorschlag nicht 
anschließen könne. Er spricht sich für eine Instandhaltung des Ebertplatzes aus. Be-
züglich der Vorlage für die Fortführung der Zwischennutzung signalisiert er selbst-
verständlich Zustimmung, denn hier sei bisher sehr gute Arbeit geleistet worden. 
RM Sterck befürwortet grundsätzlich eine Beauftragung von zwei Büros, allerdings 
nur für die erste Variante. Er erinnert daran, dass er bereits bei der Wahl 2014 mit 
dem Slogan „oben Park, unten parken“ geworben habe, was sich auf den Ebertplatz 
bezogen habe und macht deutlich, dass dies aus seiner Sicht immer noch aktuell 
und zu befürworten sei. Allerdings zeige dies auch die Verzögerung des Verfahrens 
auf. Betreffend der Fortführung der Zwischennutzung schließt er sich seinem Vor-
redner an. Er zeigt jedoch auf, dass trotz der guten Arbeit noch einiges im Argen lie-
ge. Ähnlich wie seine Vorrednerin Frau Dr. Börschel fragt er sich, warum es zwei 
Planungsvarianten gebe und spricht sich gegen die zweite Variante aus.  
RM Frenzel spricht sich dafür aus, die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgen-
den Gremien zu geben, um das Verfahren nicht aufzuhalten. Er erinnert daran, dass 
die Diskussion um das unterirdische Parken am Ebertplatz eine erhebliche Diskussi-
on ausgelöst habe, die nach seiner Auffassung die Sache sehr verzögert habe und 
sehr teuer geworden wäre. Er spricht sich dafür aus, sich an das zu halten was be-
reits auf den Weg gegeben worden sei. 
Herr Beste hält es für richtig beide Varianten zu untersuchen und vertritt die Auffas-
sung, hierfür auch zwei verschiedene Büros zu beauftragen, was aus seiner Sicht 
das Verfahren auch nicht verzögere. Er hält es für sinnvoll die Kriterien für die Aus-
wahl der Büros und deren Aufgabenstellung transparent zu behandeln. Allerdings 
kritisiert er die unter den Leistungsphasen 3 bis 9 dargestellte Fortführung des Pr o-
zesses und spricht sich nach dem Abschluss der Leistungsphase 2 für einen Wett-
bewerb aus. 
RM Sterck nimmt Bezug auf die Aussage von RM Frenzel und stellt klar, dass seine 
Fraktion seinerzeit vorgeschlagen habe, die Finanzierung der Tiefgarage am Ebert-
platz durch die Stellplatzablösemittel erfolgen zu lassen. 
Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass die Verwaltung die angeforderte Ar-
beit zügig erledigt habe. Nach dem Beschluss im März 2019 habe es viele Prüfauf-
träge und verschiedene Verfahren gegeben, die eine gewisse Zeit benötigten. Er 
zeigt auf, dass der daraus resultierte Vorschlag für den nun vorliegenden Bedarfs-
feststellungsbeschluss mit seinen zwei Varianten entsprechend fundiert sein müsse. 
Er macht darauf aufmerksam, dass das dazugehörige Vergabeverfahren ebenfalls 
eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Alles in allem sei es nun wichtig, eine klare 
und effiziente Lösung zu erlangen und den Ebertplatz in seine Umgestaltung zu füh-

ren. Hierfür spielen auch die Erfahrungen während der Zwischennutzung eine wichti-
ge Rolle. 
Vorsitzender Kienitz schlägt nach dem Ablauf der Diskussion vor, die Beschlussvor-
lage „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln - Umgestaltung des Ebertplatzes-
Bedarfsfeststellungsbeschluss“ (TOP 4.2.3) mit den entsprechenden Hinweisen ohne 
Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und lässt darüber abstimmen. 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum 
in die nachfolgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
4.2.4 Ebertplatz: Fortführung der Zwischennutzung und Ausarbeitung eines 
Zwischennutzungskonzeptes für den Zeitraum nach Juni 2021  
Arbeitstitel: Fortführung der Zwischennutzung Ebertplatz 
2156/2020 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
1. Der Rat nimmt den Zwischenbericht 2019 zur Kenntnis. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für eine 
Fortführung der Zwischennutzung, welches bis zum 1. Quartal 2021 inkl. in-
haltlicher Schwerpunkte und Finanzierungsplan als Beschlussvorlage eingeht 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Hinweis: Die Tagesordnungspunkte 4.2.3 und 4.2.4 wurden gemeinsam behandelt.

Anlage 3 Kostenorientierungswerte

2263 Zeichen

Kostenübersicht | Umgestaltung Ebertplatz
Varianten 1 und 2 LPH 1-2
KG 700 Baunebenkosten
Planungsleistungen Planungsgemeinschaft 625.337 €
Honorar Planung Freianlagen LPH 1-2 324.499 €
Honorar Planung Verkehrsanlagen LPH 1-2 273.067 €
Honorar Planung Objektplanung LP 1-2 27.772 €
Planungsleistungen Fachplaner 234.000 €
Projektsteuerung (ca. 18% von gesamtkosten Projektsteuerung) 72.000 €
Objekt- und Tragwerksplanung  Ingenieurbau  1-2 96.000 €
Honorar PLanung TGA 1-2 30.000 €
Siegeko  16.000 €
Vermessung 20.000 €
Gutachten davon: 200.000 €
Bausubstanzuntersuchung/Schadensanalyse 70.000 €
Schadstoffuntersuchung 30.000 €
Verkehrsgutachten und Begleitung der Planung 70.000 €
Baugrunduntersuchung 20.000 €
Baumgutachten 5.000 €
Sonstiges 5.000 €
Gesamt (Netto) Baunebenkosten  LPH 1-2 1.059.337 €
19% Mwst. 201.274 €
Gesamt (Brutto) 1.260.611 €
Mai 2020
61/0  B. Müller 1 | 1 
Kostenübersicht | Umgestaltung Ebertplatz
Umgestaltung Ebertplatz
Grundlage für die Ermittlung der prognostizierten Kostenorientierungswerte 
Stand 13.05.2020, 61/0
Fläche des Betrachtungsraums 40.000 qm 
Siehe Grundlagen und Parameter
 (Beschluss 3880/2018 Stadtentwicklungsausschuss vom 28.03.2019)
Schematische Flächenermittlung
Leistungsbild Fläche qm €/qm 
Verkehrsanlagen Verkehrsfläche 22.300 500 
Freianlagen Freiraumflächen: 17.700 500 
Ingenieurplanung Passagen/zugänge ca. ca. 3.000 k.A.
Verkehrsfläche
Freiraumfläche
Passagen/Zugänge
Mai 2020
61/0  B. Müller 1 | 6 
Kostenübersicht | Umgestaltung Ebertplatz
Umgestaltung Ebertplatz
Grundlage für die Ermittlung der prognostizierten Kostenorientierungswerte 
Stand 13.05.2020, 61/0
Fläche des Betrachtungsraums 40.000 qm 
Siehe Grundlagen und Parameter
 (Beschluss 3880/2018 Stadtentwicklungsausschuss vom 28.03.2019)
Schematische Flächenermittlung
Leistungsbild Fläche qm €/qm 
Verkehrsanlagen Verkehrsfläche 22.300 500 
Freianlagen Freiraumflächen: 17.700 500 
Ingenieurplanung Passagen/zugänge ca. ca. 3.000 k.A.
Verkehrsfläche
Freiraumfläche
Passagen/Zugänge
Mai 2020
61/0  B. Müller 1 | 6 
UMGESTALTUNG EBERTPLATZ - KOSTENORIENTIERUNGSWERTE
Kosten bis einschließlich LPH 2 HOAI 2013
Anlage 3 zur Beschlussvorlage
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen, Bauen 
und Wirtschaft
Stadtplanungsamt
Stand: Juni 2020, 61/0

Anlage 6 Auszug aus der Niederschrift der BV 1 vom 08.12.2020

6065 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.12.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.12.2020  
öffentlich 
3.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln  
Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss 
1939/2020 
Frau Birte Müller, Stadtplanungsamt, stellt die beiden Planungsvarianten anhand ei-
ner Präsentation vor. Sie weist darauf hin, dass für Variante 02 keine Vorqualifizie-
rung im Sinne eines skizzenhaften Entwurfs vorhanden ist, die aber dringend als Ba-
sis für die EU-Vergabe der Planungsleistungen erforderlich ist. Erst nach einer Vor-
qualifizierung und politischen Richtungsentscheidung könne der Start der EU-
Vergabe frühestens im I. Quartal 2022 beginnen. Für Variante 01 liegt das Ergebnis 
der Planungswerkstatt Ringe als Basis für die EU-Vergabe der Planungsleistungen 
vor. Darüber hinaus macht Frau Müller auf die im Beschluss benannten Risiken 
grundsätzlich und speziell bei Erhalt des bestehenden Bauwerks aufmerksam. 
 
Frau Dr. Börschel, SPD, weist auf ihr Statement im Stadtentwicklungsausschuss (An-
lage 5) hin. Die Vorlage sei 3 Jahre verspätet und alle wichtigen Prüfungen, wie z. B. 
ein Verkehrsgutachten und ein Betongutachten, seien noch nicht erfolgt. Sie stellt 
den gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und SPD, TOP 3.2.2, vor, der die 
Weiterverfolgung der Planungsvariante 01 beinhaltet. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Hupke weist darauf hin, dass die weitere Prüfung der Pla-
nungsvariante 02 das Ergebnis aus dem Diskussionsprozess mit der Stadtgesell-
schaft sei. 
 
Herr Leitner, CDU, erläutert auf Nachfrage von Frau Kader, Die Partei, dass Variante 
01 von der Verwaltung zeitnah umgesetzt werden könne, während für Variante 02 
zuerst noch eine Vorqualifizierung erfolgen müsse. Die Einsparungen, die entstehen, 
sofern nur Variante 01 weiterverfolgt werde, könnten den Künstlern zu Gute kom-
men. Es gebe viele Möglichkeiten die Künstler auf dem Ebertplatz zu integrieren. Er 
betont, dass die Risiken einer weiteren unterirdischen Nutzung nicht hinreichend be-
achtet würden.

Frau Utku, Grüne, beruft sich auf das Statement der Bürger und stellt den Ände-
rungsantrag der Grünen, TOP 3.2.1 vor, wonach u.a. beide Planungsvarianten weiter 
verfolgt, die Vorschläge der Bürger berücksichtigt und für beide Varianten zwei un-
terschiedliche Büros beauftragt werden sollen. Dabei soll auch kleineren Büros die 
Teilnahme am Verfahren ermöglicht werden. Die erarbeiteten Aufgabenstellungen 
sollen für beide Varianten der Stadtöffentlichkeit präsentiert und mit ihr diskutiert 
werden. 
 
Frau Müller, Stadtplanungsamt, teilt mit, dass eine erste Betonuntersuchung samt 
Stellungnahme des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau bereits vorliege 
und das vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ein Verkehrsgutachten im I 
Quartal 2021 beauftrage und dem Stadtentwicklungsausschuss vorlegen werde. 
Ergänzter Beschluss (mit Änderungsantrag Grüne TOP 3.2.1):  
  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgen-
den Beschluss zu fassen: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von exter-
nen Planungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit 
Kosten in Höhe von insgesamt 1.260.000 €   (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 
630.000 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des 
ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurfsplanung - Leistungsphasen 1 und 2 
HOAI 2013). 
2. Gleichzeitig beschließt der  Finanzausschuss  die  Freigabe einer investiven Auszah-
lungsermächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung 
des Ebertplatzes im Haushaltsjahr 2021. 
• Die im anliegenden Statement vorgebrachten Vorschläge zu berücksichtigen  
• Für die beiden Varianten werden zwei unterschiedliche Büros beauftragt 
• Die europaweit vorgegebene Matrix für den Ebertplatz soll dementsprechend 
angepasst werden, dass auch kleinere Büros, die Erfahrungen in vergleich-
baren Projekten nachweisen können, die Teilnahme am Verfahren ermöglicht 
wird.  
• Zur Sicherstellung der Transparenz und Legitimation des Verfahrens sollen 
die von der Verwaltung erarbeiteten Aufgabenstellungen für beide Varianten 
in der Stadtöffentlichkeit präsentiert und diskutiert werden. Die Begleitung 
dieses Zwischenschritts kann durch das Büro für Kommunikation erfolgen.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU zugestimmt. 
3.2.1 Änderungsantrag - Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Umge-
staltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss 1939/2020, 
Änderungsantrag Grüne 
AN/1465/2020 
Beschluss: 
• Die im anliegenden Statement vorgebrachten Vorschläge zu berücksichtigen  
• Für die beiden Varianten werden zwei unterschiedliche  Büros beauftragt

• Die europaweit vorgegebene Matrix für den Ebertplatz soll dementsprechend an-
gepasst werden, dass auch kleinere Büros, die Erfahrungen in vergleichbaren Pro-
jekten nachweisen können, die Teilnahme am Verfahren ermöglicht wird.  
• Zur Sicherstellung der Transparenz und Legitimation des Verfahrens sollen die 
von der Verwaltung erarbeiteten Aufgabenstellungen für beide Varianten in der 
Stadtöffentlichkeit präsentiert und diskutiert werden. Die Begleitung dieses Zwi-
schenschritts kann durch das Büro für Kommunikation erfolgen.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei 
gegen die Stimmen von CDU, SPD und FDP zugestimmt. 
3.2.2 Gemeinsamer Änderungsantrag CDU und SPD - Umgestaltung Ebert-
platz - Bedarfsfeststellungsbeschluss 
AN/1481/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung nur noch die Variante 01 zu verfol-
gen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, Die Linke, KlimaFreunde, Die Partei gegen die 
Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Anlage 11 Bauwerksgutachten Stellungnahme 69

3177 Zeichen

A N L A G E  1 1  
 
 
 
 
 
Information 
 
Wie auch die anderen Ingenieurbauwerke der Stadt Köln wird das Bauwerk gemäß der DIN 
1076 regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Alle 6 Jahre findet dabei eine sogenannte Haupt-
prüfung statt, bei der das gesamte Bauwerk handnah auf Schäden untersucht wird. 
 
Die letzte Hauptprüfung war im Oktober 2020 und zeigt einen durchschnittlichen Erhaltungs-
zustand (Note 2,3; Notenskala 1-4; 4 = Sperrung). Die Standsicherheit und die Verkehrssi-
cherheit sind aktuell gegeben. Die Dauerhaftigkeit ist bereits stärker beeinträchtigt. 
 
Im Falle eines längerfristigen Erhalts und insbesondere bei einer ggf. höherwertigen Nutzung 
ist eine grundlegende, umfangreiche Sanierung des Bauwerks erforderlich. 
 
Zusätzlich zu der Bewertung des Bauwerkszustandes im Rahmen der Bauwerksprüfung lie-
gen  Prüfberichte von vertieften Baustoffuntersuchungen vom 25.06.2019 im Bereich der 
Überdachung der Fußgängerunterführung und vom 17.01.2020 im Bereich der Fahrbahn 
oberhalb der Fußgängerunterführung vor. Dabei wurde bereits eine Begutachtung durch Auf-
grabung von der Straßenoberfläche aus vorgenommen, um exemplarische Hinweise zur 
Qualität der Bauwerksabdichtung, dem Zustand der Fugen und zur Chloridbelastung 
(Tausalzeinfluss) zu erhalten. 
 
Weitergehende Beauftragungen von Gutachten zum Zustand des Bauwerks und der Abdich-
tung werden in Abhängigkeit von der zu erwartenden Weiternutzung des Unterführungsbau-
werks geplant. Hierbei wird insbesondere auch die vorgesehene Qualität und Dauer der vor-
gesehenen Nutzung betrachtet, da sich hieraus Hinweise zum Umfang der erforderlichen Sa-
nierung und damit auch zum Umfang der zu beauftragenden Gutachten ergeben. 
 
Es empfiehlt sich beispielsweise bei weiteren Beauftragungen neben ergänzenden Bau-
werksuntersuchungen auch direkt mögliche Sanierungskonzepte und Kostenschätzungen 
bearbeiten zu lassen. Es lassen sich ggf. unterschiedliche Sanierungskonzepte in Abhängig-
keit von der Qualität und Dauer der vorgesehenen Nutzung entwickeln.  
 
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der Innenausbau (inkl. Haustechnik, Brand-
schutz, Schall-, Wärme- und Kälteschutz etc.)  ebenfalls von der geplanten Nutzung abhängt 
und neben der Sanierung ein weiterer wichtiger Kostenblock ist. Im Zuge einer Sanierung 
der Fußgängerunterführung ist nach derzeitigem Sachstand eine komplette Entkernung und 
Erneuerung aller technischen Einrichtungen gemäß aktuellem Stand der Vorschriften erfor-
derlich. 
 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Vorlagen-Nr. 1939/2020 
hier: Information der Verwaltung zum Zustand der vorhanedenen Bausubstanz

Insofern sollten aus Sicht der Fachverwaltung weitere bauwerksbezogene Untersuchungen 
erst im Zuge der detaillierteren Ausarbeitung der möglichen Varianten und bei Vorliegen kon-
kreter Vorstellungen zu einer eventuellen Nutzung der Unterführung  beauftragt werden.  
 
Für die Durchführung von Variantenuntersuchungen und Erarbeitung von Kostenschätzun-
gen (entsprechend Leistungsphasen 1- 2 der HOAI) reichen die derzeit vorhandenen Anga-
ben zum Bauwerkszustand aus.

Beschlussvorlage Rat

20104 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Müll Az 
Vorlagen-Nummer 
 1939/2020 
Freigabedatum 
14.08.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat  
Gremium Datum 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Planungs- und Dienstleistungen für die 
Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.260.000 €   (davon ca. 
630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung mit der Um-
setzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurfsplanung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 
2013). 
 
 
 
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2021: 
2. Gleichzeitig beschließt der  Finanzausschuss  die  Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch-
tigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des Ebertplatzes im Haus-
haltsjahr 2021. 
 
Alternative:  
Der Rat erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Planungs- und Dienstleistungen für die 
Umgestaltung des Ebertplatzes i. H. v. 1.260.000 € nicht an und verzichtet auf die Umsetzung von 
weiteren Maßnahmen zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
11.03.2021 
Finanzausschuss 07.09.2020 
01.02.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   630.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  630.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.02.2018 den Beschluss über die Ver-
fahrensart zur Umgestaltung Ebertplatz (Beschluss 3647/2017) gefasst. Auf Basis des S tädtebauli-
chen Masterplans Innenstadt und der Leitlinie Kölner Ringstraßen (Beschluss 5222/2011) soll im 
Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens gemäß Vergabeordnung VgV ein interdisziplinäres 
Planerteam mit der Planung beauftragt werden.  
In seiner Sitzung vom 28.03.2019 beschließt der Stadtentwicklungsausschuss weiterhin die Grundla-
genermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz (Beschluss 3880/2018) als inhaltliche 
Basis für die europaweite Ausschreibung zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes. Zusätzlich 
zu der o.g. Planungsvariante auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraße, wird die Verwaltung beauf-
tragt, eine weitere Entwurfsvariante erarbeiten zu lassen, welche einen behutsameren Umgang mit 
dem baulichen Bestand berücksichtigt.  
Ergänzend zu den obengenannten Beschlüssen soll mit dieser Vorlage nun der finanzielle Rahmen 
für die nächsten Arbeitsschritte beschlossen und die Mittel zur Bearbeitung der Vorentwurfsplanung 
(Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013) für die zwei Planungsvarianten freigegeben werden. 
(siehe Anlage 1 Verfahrensschritte bis LPH 2)

3 
Planungsvarianten  
Variante 01 sieht in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen Jahr 2011 eine ebenerdige Um-
gestaltung durch Abriss und Verfüllung  des bestehenden Platzes vor. 
Variante 02 sieht eine Umgestaltung unter Berücksichtigung des Bestands und teilweise eine Sanie-
rung, bzw. Ertüchtigung der bestehenden Bauteile, wie insbesondere der Passage, vor. 
Die Variantenplanung soll unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und unter E inbeziehung der Ergeb-
nisse der temporären Nutzungen sowie den weiteren Prüfaufträgen aus den Beschlüssen im Rahmen 
des Vorentwurfs erarbeitet werden. 
Aufgrund der stadträumlichen Bedeutung des Ebertplatzes und der medialen Aufmerksamkeit im Zu-
sammenhang mit den aktuellen Entwicklungen sowie der Zwischennutzung, bedarf es während dieser 
ersten Planungsphase einer engen Einbindung der Stadtgesellschaft und somit der Begleitung durch 
ein Kommunikationsbüro. Die Mittel hierfür wurden bereits im Rahmen des Besch lusses vom 
01.02.2018 zum Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes (Beschluss 3647/2017) 
berücksichtigt. . 
(siehe Anlage 2 Planungsvarianten) 
Vergabeverfahren 
Der beschlossene Ansatz, vorerst zwei Planungsvarianten weiter zu verfolgen, erf ordert ein schritt-
weises Vorgehen in Bezug auf die Vergabe von Planungsleistungen.  Ziel des ersten Bearbeitungs-
schrittes ist, mit dem Ergebnis der Vorentwurfsplanung eine belastbare Entscheidungsgrundlage für 
eine der beiden Planungsvarianten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund werden daher die Planungs-
leistungen der Leistungsphasen 1-2 HOAI 2013 (Vorentwurfsplanung) im Rahmen eines europawei-
ten Vergabeverfahrens ausgeschrieben und vergeben. Das ausgewählte interdisziplinäre Planerteam 
wird beauftragt, für beide Planungsvarianten eine konzeptionelle Neuordnung des Platzes in Form 
eines Vorentwurfes zu erarbeiten.  
Die Besonderheit des Verfahrens ist die zweifache Vergabe der Leistungsphasen 1-2. Diese ist not-
wendig, um die beiden beschlossenen Varianten unte rsuchen und erarbeiten zu lassen. Nach Ab-
schluss der Vorentwurfsplanung wird die politische Entscheidung für eine der beiden Varianten sowie 
einem damit verbundenen Nutzungskonzept getroffen, welche dann die Grundlage für die weiteren 
Bearbeitungsschritte bildet.  
Im Anschluss an die Vorentwurfsplanung wird mit der dann beschlossenen Vorzugsvariante der Pla-
nungsauftrag weiter konkretisiert. Die Entwurfsplanung und die weitere Umsetzung (LPH 3 -9 HOAI 
2013) werden hierfür entwurfs-, bzw. variantenabhängig durch die zuständigen Fachämter neu aus-
geschrieben und stufenweise beauftragt.  
Analog zu den Stufen der Planungsleistungen sollen die jeweils benötigten Fachplanungen beauftragt 
werden. Unabhängig von dieser Herangehensweise müssen einige, zum jetzigen Zeitpunkt, erforder-
lichen Gutachten für die Umgestaltung des Ebertplatzes bereits parallel an externe Büros vergeben 
werden. 
Verkehrsgutachten 
Eine erforderliche Untersuchung der verkehrlichen Belange soll im Vorgriff auf die zu erstellende Vor-
planung durchgeführt werden. Das umliegende Straßennetz soll im Ausschnitt zwischen Innerer Ka-
nalstraße/Krefelder Straße, Kyotostraße, Ursulastraße, Breslauer Platz und Konrad -Adenauer-Ufer 
geprüft werden. Dabei sollen für beide oben dargestellten Planungsvarianten 01 und 02 zwei Progno-
sefälle (im Bestand und in Horizont 2030) untersucht werden. Die Verkehrsuntersuchung soll Mach-
barkeit und Vorgabe zur Vorplanung auf den Verkehrsachsen (Theodor -Heuss-Ring - Hansaring / 
Turiner Straße - Riehler Straße), sowie zur Betriebsfor men aller umliegenden Knotenpunkte, ein-
schließlich LSA-Steuerung für alle Verkehrsarten und Verkehrsführungen, liefern. Dabei sind die Be-
schlüsse und Planungen zum Radverkehrskonzept Innenstadt ebenso zu berücksichtigen wie die 
Belange des ÖPNV. Des Weiter en sollen im Ergebnis die Auswirkungen von Verkehrsverlagerungen 
in den umliegenden Wohnstraßen geprüft werden und mobilitätsrelevante Vorschläge, auch für die 
Gestaltung der Platzfläche, erarbeitet werden. 
Bauwerksuntersuchung 
Die Fußgängerunterführung stammt aus dem Jahr 1976 und ist somit über 40 Jahre alt. Bereits heute 
sind diverse Schäden und Undichtigkeiten der Betonkonstruktion festzustellen. Abhängig von der in

4 
der 2.Jahreshälfte 2020 vorgesehenen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 sind weitere Erkenntn isse 
über den Bauwerkszustand zu erwarten. 
Eine ergänzende Schadenanalyse durch ein extern zu beauftragendes Gutachten wird darüber hin-
aus für zwingend erforderlich gehalten. Dabei sind sowohl Schürfungen von der Oberfläche aus, als 
auch Untersuchungen der Betonsubstanz z.B. durch Entnahme von Bohrmehlproben durchzuführen, 
um den Zustand insbesondere im Bereich der Bauwerksfugen zu ermitteln, Schäden am Beton bzw. 
der Bewehrung durch die permanent eindringende Feuchtigkeit genauer zu analysieren und vor allem 
Aussagen zur Chloridbelastung des zu weiten Teilen unterhalb der Straßenflächen liegenden Bau-
werks zu erhalten. 
Kosten 
Die ermittelten Kosten stellen die prognostizierten Kostenorientierungswerte der Bau- und Planungs-
leistungen bezogen auf die Fläche dar, welche abhängig von der späteren Variantenauswahl spätes-
tens zum Planungs- und Baubeschluss modifiziert werden müssen. 
Eine Kostenermittlung gemäß DIN 276 -1:2008-12 ist aufgrund fehlender Grundlagen zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht möglich. Die zugrunde liegenden Zahlen entsprechen daher den Erfahrungswer-
ten bei vergleichbaren Projekten. Für die Herstellung der Fläche wird hier pauschal mit einer Summe 
von 500,- € netto/m² gerechnet . Für beide Varianten ergeben sich gemäß Kostenorientierungswert 
Planungskosten für das Planerteam für die Leistungsphase 1 -2 in Höhe von rd. 625.000, - € netto 
(743.000,- € brutto). Darüber hinaus ist im Rahmen des Vorentwurfes mit Planungskosten für die 
Fachplanung in Höhe von 234.000,- € (278.000,- € brutto) zu rechnen, die Beauftragung der erforder-
lichen Gutachten für die Grundlagenermittlung wird mit insgesamt 200.000, - € (338.000,- € brutto) 
veranschlagt. 
Für die Durchführung der ersten Planungsstufe in zwei Varianten werden somit Gesamtkosten in Hö-
he von rd. 1.060.000, - € netto veranschlagt. Dies ergibt inklusive 19% Mwst. eine Summe von rd. 
1.260.000,- € brutto . 
(siehe Anlage 3 Kostenorientierungswerte) 
Finanzierung 
Von den Gesamtkosten in Höhe von 1.260.000 € sind ca. 630.000 € für die durch die politische Ent-
scheidung gewählte Variante der Vorentwurfsplanung im Haushaltsjahr 2021 investiv zu finanzieren. 
Die ebenfalls in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge in Höhe von ca. 630.000 € für die nicht be-
rücksichtigte Variante der Entwurfsplanung sind im Haushaltsjahr 2021 konsumtiv bereitzustellen. 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021, im Teilfinanzplan 0901, Stadtplanung, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100 -0901-0-1000 Städtebaulicher 
Masterplan ein Zentralansatz in Höhe von 1.000.000 € veranschlagt. Für die Umgestaltung des 
Ebertplatzes können von dort investive Finanzmittel i.H.v. 630.000 € herangezogen werden. Die Mittel 
werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 6100-0901-1-3000 
Umgestaltung des Ebertplatzes umgeschichtet.  
Die für die Finanzierung der Maßnahme restliche benötigte Aufwandsermächtigung i.H.v. 630.000 € 
steht im Teilergebnisplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen im Haushaltsjahr 2021 bereit. 
Haushaltsbewirtschaftung während der Corona-Krise 
Der Ebertplatz gehört laut Polizeisprecher zu einem von sieben „Kriminalitätsbrennpunkten“ im Stadt-
gebiet, an dem vermehrt Straftaten begangen werden. Die Tötungsdelikte von Oktober 2017 und 
Sommer 2019, die sichtbare Drogenszene sowie die allgemein sehr negative Wahrnehmung des 
Platzes in der Öffentlichkeit lassen dringenden Handlungsbedarf erkennen. Zur Erhöhung der Sicher-
heit und zur positiven Aktivierung des Platzes wird Anfang 2018 kurzfristig das Programm mit Sofort-
maßnamen zur Zwischennutzung eingeleitet. Parallel hierzu ist auch eine langfristige Umgestaltung 
zur Verbesserung der stadträumlichen Situation vorgesehen.  
Seitens der Kriminalprävention wurde seitdem sowohl die ordnungsbehördliche Kontrollfrequenz er-
höht sowie eine Videoüberwachung des Platzes zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls installiert. Die 
Zwischennutzung, mit Ihren vielfältigen Aktionen und Projekten vor Ort, hat wichtige Impulse geliefert 
für den (Wieder-) Aneignungsprozess durch die Stadtgesellschaft. Insgesamt ist durch die kurzfristi-

5 
gen Maßnahmen ein erster Schritt zur positiven Entwicklung und Wahrnehmung des Eberplatzes als 
öffentlicher Raum mit Mehrwehrt für die Stadtgesellschaft getan. Die erhöhte soziale Kontrol le, die 
durch die Zwischennutzung entstanden ist, trägt darüber hinaus zu einer Verbesserung des subjekti-
ven Sicherheitsgefühls bei. 
Die Zwischennutzung läuft im Sommer 2021 (Stand Juni 2020) aus. Im Anschluss daran soll im Rah-
men der langfristigen Umgestaltung der Planungsprozess unter Einbindung der Öffentlichkeit fortge-
setzt werden mit dem Ziel, den Platz sowohl baulich als auch programmatisch zu einem sicheren und 
für die Nutzer attraktiven Ort zu machen. Hierfür setzt eine kontinuierliche Weiterführung des Prozes-
ses von der Zwischennutzung zur langfristigen Umgestaltung wichtige Signale.  
Um die bisherigen Bemühungen seitens der Stadt, sowie das vielfältige Engagement der Stadtgesell-
schaft vor Ort nicht ins Leere laufen zu lassen, und nicht zuletzt aufgrund der stadträumlichen Bedeu-
tung des Ebertplatzes sowie der medialen Aufmerksamkeit, ist es von großer Bedeutung den be-
schlossenen Prozess ohne Unterbrechung weiter voran zu treiben.  
Es ist daher dringend erforderlich, die Mittel zur Bewirtschaftung des Ergebnishaushaltes in Höhe von 
630.000,- Euro trotz der haushalterischen Einschränkungen durch die Corona -Krise zum jetzigen 
Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.  
Gesamtkosten 
Es ergibt sich insgesamt ein prognostizierter Kostenorientierungswert für die Planungsleistungen 
(KG 700) über alle Leistungsphasen in Höhe von rd. 4.400.000,- € netto (rd. 5.200.000,- € brutto) für 
die Leistungsphasen 1 -9. Die Gesamtbaukosten (KG 300-500) liegen bei rd. 29.000.000,- Mio. € 
netto (rd. 35.500.000,- € brutto). 
Da die konkreten Planungen zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatze s sowie das Nutzungs-
konzept erst im Laufe der Vorentwurfsplanung erarbeitet werden, können die Kosten, je nach ausge-
wählter Variante, und entsprechend des vorgesehenen Nutzungskonzepts, stark variieren. Die aus-
gewiesenen Gesamtkosten von rd. 35,5 Mio. € brutto beruhen auf einer sehr pauschalen Kostenan-
nahme und stellen daher lediglich einen prognostizierten Kostenorientierungswert dar. Aufgrund der 
Qualität Kostenannahme können sich bis zur tatsächlichen Kostenfeststellung Abweichungen von bis 
zu 40% ergeben. 
Prüfung der prognostizierten Kostenorientierungswerte der Bau- und Planungsleistungen 
Die prognostizierten Kostenorientierungswerte wurden dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt 
Köln zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anlage 4 beigefügt. Die zusätzlichen Kos-
tenpauschalen wurden bereits in die vorliegenden Kostenorientierungswerte integriert. Die darüber 
hinaus gehenden Empfehlungen des RPA werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung zusammen 
mit den beteiligten Fachämtern geprüft und entsprechend berücksichtigt. 
(siehe Anlage 4 Stellungnahme RPA) 
Risikobewertung 
Zum jetzigen Zeitpunkt sind einige wesentliche Themenfelder noch nicht umfänglich einschätzbar. Die 
Beauftragung von u.a. Gutachten ist hierzu erforderlich. Es is t darauf hinzuweisen, dass die Ergeb-
nisse wesentlichen Einfluss auf die technische Umsetzbarkeit und Kosten beider Varianten haben 
können. So wurde beispielsweise die Verwaltung im Rahmen des Beschlusses zur Grundlagenermitt-
lung damit beauftragt, ein Verke hrsgutachten zu erstellen, um die Machbarkeit der Varianten direkt 
überprüfen zu lassen. Ergänzend hierzu sind u.a. folgende Themenfelder zu prüfen und mit Gutach-
ten zu hinterlegen 
Betonkonstruktion/Zustand der Fußgängerpassage 
Die Fußgängerunterführung stammt aus dem Jahr 1976 und ist somit über 40 Jahre alt. Bereits heute 
sind diverse Schäden und Undichtigkeiten der Betonkonstruktion festzustellen. Erst nach Abschluss 
der gutachterlichen Untersuchung kann eine konkretere Aussage über den Zustand des Bauwe rks 
gemacht werden. Die Möglichkeiten sowie die Höhe der Kosten einer Sanierung, bzw. Umnutzung 
können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfangreich bewertet werden.  
Schadstoffe 
Aufgrund aktueller Erkenntnisse im Zuge der Inbetriebnahme des Brunnens sowie der Kernsanierung 
eines der Ladenlokale in der Passage, kann von einer eheblichen Schadstoffbelastung der vorhande-

6 
nen Bausubstanz ausgegangen werden.Eine belastbare Aussage über den tatsächlichen Umfang der 
Kontamination und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen, kann nur auf Basis eines de-
taillierten Schadstoffgutachtens gemacht werden. 
Brandschutz 
Die vorhandene Bausubstanz entspricht bei Weitem nicht mehr den aktuellen Anforderungen an 
Brandschutz und Sicherheit. Ob im Rahmen einer Sanierung des Bestands eine brandschutztechni-
sche Ertüchtigung sowie der Einbau von erforderlichen Evakuierungsrouten technisch möglich und 
wirtschaftlich sinnvoll ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt werden. Dies muss 
im Rahmen der Vorentwurfsplanung geklärt werden. Die erforderlichen Aussagen zum Brandschutz 
und mögliche Auflagen für eine spätere Nutzung müssen durch ein entsprechendes Gutachten, das in 
enger Abstimmung mit den Fachdienststellen 37 und 63 durch einen externen Sachverständigen zu 
erstellen ist, dargelegt werden. 
TGA (technische Gebäudeausrüstung) 
Im Sanierungsfall ist voraussichtlich eine komplette Erneuerung der TGA erforderlich. Die Kosten 
hierfür sind derzeit noch nicht bezifferbar und richten sich nach der noch zu erarbeitenden Entwurfs-
planung und dem zukünftigen Nutzungskonzept. 
Sanierung Passage – Variante 02  
Die angenommenen Kosten für die Umsetzung der Variante 02 beinhalten lediglich eine einfache 
Instandsetzung des Bestands mit minimalen Ausbaustandards und für eine geplante Restlebensdau-
er von max. 25 Jahren. Sofern eine wesentlich längerfristige und höherwertige Nutzung der Passage 
vorgesehen ist, ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen (sowohl für die Planungsleistungen als 
auch für die Umsetzung). 
Nutzungskonzept – Schnittstelle zur Zwischennutzung  
Die für eine Ertüchtigung der Passagen anfallenden Kosten richten sich insgesamt nach der noch zu 
erarbeitenden Entwurfsplanung und dem zukünftigen Nutzungskonzept. Hierfür wird eine Synchroni-
sierung mit den Erkenntnissen der temporären Zwischennutzung angestrebt. Im Rahmen einer Bilan-
zierung der Zwischennutzung soll dann ein entsprechendes Nutzungskonzept in die Planung imple-
mentiert werden. Auch hier sind die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellbar.  
Urheberrecht 
Nach Abschluss der Vorentwurfsplanung wird im Rahmen einer erneuten Ausschreibung auf Basis 
der Vorzugsvariante ein Planerteam mit der Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen (LPH 3 -9 
HOAI 2013) bis hin zur Umsetzung stufenweise beauftragt werden. Bei einem Wechsel des Planer-
Teams zu diesem Zeitpunkt unter weiterer Verwendung der bereits erbrachten Vorplanungsergebnis-
se ist es möglich, dass eventuell Kosten aus der Übertragung des Urheberrechts für die mit Ab-
schluss der Leistungsphase 2 vorliegende Vorplanung entstehen. Ob und in welcher Höhe diese Kos-
ten anfallen, ist im Vorfeld und ohne konkrete Vorentwurfsplanung nicht zu beziffern. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Liste der obengenannten Themenfelder und erforderlichen Gut-
achten lediglich einen ersten Überblick und keine abschließende Aufzählung darstellt. Abhängig von 
der Entwurfsplanung der gewählten Variante sowie dem zukünftigen Nutzungskonzept werden im 
weiteren Verlauf der Planung weitere Gutachten sinnvoll und erforderlich sein.  
Anlagen 
Verfahrensschritte 
Planungsvarianten 
Kostenorientierungswerte  
Stellungnahme RPA vom 17.06.2020

Anlage 10 AN0150-2021

4069 Zeichen

A N L A G E  10  
Dokument1  
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen unterstri-
chen): 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Pla-
nungs- und Dienstleistungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes mit Kosten in Höhe von 
insgesamt 1.260.000 € (davon ca. 630.000 € investiv und ca. 630.000 € konsumtiv) an und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des ersten Bearbeitungsschrittes (Vorentwurfs-
planung - Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013). Es wird nur die Planungsvariante 01 (eben-
erdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) 
weiterverfolgt. Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauftragt. 
Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ 
vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Sü-
den bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der an-
grenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 zur 
Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung in Höhe von 630.000 € im Teilplan 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 8, Auszah-
lungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6100-0901-1-3000, Umgestaltung des Ebertplat-
zes im Haushaltsjahr 2021. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertre-
tung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig 
– mindestens aber halbjährlich –  zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebert-
platzes zu berichten. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1, Satz 2:  
Es wird nur die Planungsvariante 01 (ebenerdige Umgestaltung in Anlehnung an die Leitli-
nien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011) weiterverfolgt:  
 
Dies ist grundsätzlich möglich und bedarf einer politischen Entscheidung.  
 
Zu 1, Satz 3: 
Es werden zwei Planungsteams für insgesamt zwei Vorentwürfe beauftragt. 
 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, Umgestaltung des Ebertplatzes – 
Bedarfsfeststellungsbeschluss  
Vorlagen-Nr. 1939/2020 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Änderungsantrag AN 0150/2021 
der Fraktionen SPD und FDP

Hiervon wird abgeraten, da dies im Rahmen des vorgesehen Verhandlungsvefahrens gem. 
VgV §17 einen doppelten/hohen Ressourcenverbrauch bedeuten würde, welcher bei der 
Verfolgung lediglich einer Variante sinnvollerweise eingespart werden kann. Es handelt sich 
bei der Beauftragung der Leistungsphasen 1-2 HOAI nicht um einen Skizzenentwurf im 
Sinne eines Planungswettbewerbes sondern vielmehr um eine sehr detaillierte Erarbeitung 
des Vorentwurfs. Unterschiedliche Varianten wurden bereits im Rahmen der Planungswerk-
statt Ringe 2011 untersucht. Eine gestalterische Qualifizierung ist im Zuge des Vergabever-
fahrens vorgesehen.  
 
Zu 1, Satz 3: 
Diese haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum („Ringe“ 
vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Sü-
den bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermanplatzes und einschließlich der an-
grenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA v. 28.03.2019 zur 
Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten. 
Der Konzeptionelle Betrachtungsraum gem. Vorlage 3880/2018 wird im Rahmen der Auf-
gabe mit betrachtet, eine komplette Überplanung des Bereiches ist nicht vorgesehen. Kon-
zeptionelle Gestaltungsideen wurde bereits im Rahmen Planungswerkstatt Ringe 2011 ent-
wickelt. 
 
Zu: 3: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertretung 
Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig – 
mindestens aber halbjährlich –  zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebertplat-
zes zu berichten. 
 
Dies ist grundsätzlich möglich. Aber Berichte seitens der Verwaltung besser anlassbezo-
gen, als halbjährlich.

Anlage 1 Verfahrensschritte

1383 Zeichen

PLANUNGSLEISTUNGEN:
KOMMUNIKATION &
BETEILIGUNG:
MEILENSTEINE:
Variante 01: Umgestaltung auf Basis der Leitlinien Kölner Ringstraßen - ebenerdige Lösung
Variante 02: Umgestaltung unter Berücksichtigung des Bestands - (Teil-)erhalt Passagen und Topografie
Stand: April 2020, 61/0
ABSCHLUSS LPH2 
VORENTWURF 
Polit. Entscheidung 
für eine Variante und 
Nutzungskonzept
VERFAHRENSSCHRITTE UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
BIS LPH 2 HOAI VORENTWURF
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
 Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen, Bauen 
und Wirtschaft
Stadtplanungsamt
Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss
EU-Ausschreibung
Planungsleistungen
Erarbeitung LPH 1+2 
HOAI Vorentwurf
Forum I 
Stadtgesellschaft
Anpassungen 
Vorentwurf
Forum II
Stadtgesellschaft
EU- Ausschreibung 
Kommunikation
61
Fachlicher Input (64, 66, 69, 67, 30, N.N.) - Beauftragung Gutachten u. Fachplaner nach Bedarf, u.a. bautechn. Untersuchung, Verkehrsgutachten etc.
STADTRAUMMANAGEMENT- ZWISCHENNUTZUNG
Büro für Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung
FÄ
Planungsteam:
Präsentation der zwei Varianten 
=> Anregung der Öffentlichkeit, 
Politik und Zwischennnutzer
=> Prüfung der offenen Fragen 
=> Klärung des Nutzungskonzepts
Planungsteam:
Präsentation 
der zwei finalen 
Varianten 
Verfahrens- 
vorbereitung
Beauftragung 
Planerteam
Finalisierung 
Vorentwurf
61 
61
gestalterische 
Begleitung LPH 3-9
EU-Ausschreibung
LPH 3-9 HOAI

Beratungsverlauf (8)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.64 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1939/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2021
Erstellt
26.06.2020 10:26