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Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf

Vorlagen V/0456/2026 vom 17.08.2026

Stand: Noch nicht beraten. Erste Beratung am 13.10.2026 in der Bezirksvertretung Münster-Südost.

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    V/0456/2026 V/0456/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf Beratungsfolge 13.10.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf wird wiedergewählt: Herr Marc Würfel-Elberg. Herr Würfel-Elberg ist 49 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Gremmendorf. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Würfel-Elberg ist bereits seit 1 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Gremmendorf tätig. Über dieses lokale Ehrenamt hinaus engagiert er sich maßgeblich im Bund Deutscher Schiedsmän- ner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Seine dortige Funktion als Landesvorsitzender NRW, sowie als 2. stellvertretender Bundesvorsitzender unterstreicht seine fachliche Kompetenz. Seine Amtszeit endet im Oktober 2026. Herr Würfel-Elberg hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, auch für eine wei- tere Amtszeit zur Verfügung. Gegen eine Wiederwahl des Herrn Würfel-Elberg bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und der BDS Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 18.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0456/2026 son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Würfel-Elberg erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtdirektorin und Kämmerin

Beratungsverlauf

  1. 13.10.2026 vorgesehen

    Bezirksvertretung Münster-Südost

    TOP 4.2, Entscheidung.

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