1730/2026
Mitteilung zu Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Anordnung von Tempo 30 in Köln, Aktenzeichen 42/26
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 10.06.2026 1730/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 Mitteilung zu Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Anordnung von Tempo 30 in Köln, Aktenzeichen 42/26 Die Bürgereingaben und Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 Eingabe 3
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Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 9. April 2026 12:06 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Tempo 30 in der Ignystr Liebe Kolleg*innen, hiermit sende ich Ihnen diese Beschwerde zu. Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 24 GO. Zu Ihrer Information: Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement- Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail- Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die Vorgangs-ID anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt zugeordnet werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Beschwerdemanagement Dillenburger Str. 68-70 51105 Köln E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Eingabe im Originalwortlaut: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unserer Stadt. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit > in der gesamten Ignystrasse < auf 30 km/h zu reduzieren. In einem kleinen Abschnitt ist dies bereits umgesetzt, jedoch fehlt ein entscheidener Abschnitt, der so gerne als "Rennstrecke" benutzt wird. Die Ignystrasse ist Schulweg von zahlreichen Schülern der nahegelegenen Albert-Schweitzer- Grundschule. Im Sinne der Verkehrssicherheit unserer Kinder und der Reduktion der Lärmbelastung der Anwohner halten wir die Einführung von Tempo 30 daher für unverzichtbar. In der Ignystrasse würde so ein Lückenschluss der Tempo 30 Zone der umliegenden Straßen umgesetzt. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Auch die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30- Strecken wurde auf 500m erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere kleinerer Kommunen stärkt. Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in Köln geprüft werden. Die Möglichkeiten der neuen StVO werden in einem Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der Kanzlei spezifisch zum Thema Tempo 30 zeigt unter anderem auf, wie sich Tempo 30 auch über die Lärmaktionsplanung großflächig und strategisch umsetzen lässt. Eine konkrete Lärmaktionsplanung ist geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Oft gestellte Fragen zur StVO sowie zur novellierten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat die Deutsche Umwelthilfe darüber hinaus in einem FAQ gesammelt. Das Rechtsgutachten zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/ Das Rechtsgutachten zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop- upmobilitaetswende/ Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen, Köln, den 05.04.2026 Angaben zum Beschwerdeort: Ignystr. , 50858 Köln Angaben zur beschwerdeführenden Personen:
Anlage 1 Eingabe 1
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Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 20. Februar 2026 08:37 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Tempo 30 auf Ehrenfeldgürtel Liebe Kolleg*innen, hiermit sende ich Ihnen die Eingabe des zu. Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 24 GO. Ich bitte Sie daher, die Eingabe in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Zu Ihrer Information: Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement- Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail- Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die Vorgangs-ID anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt zugeordnet werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Beschwerdemanagement Dillenburger Str. 68-70 51105 Köln E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Eingabe im Originalwortlaut: siehe beigefügtes Schreiben Angaben zur beschwerdeführenden Personen: Stadt Köln Frau Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Rathausplatz 50667 Köln Oder per Mail: oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de 15 Febi'lai 202.6 Mein Antrag auf Tempo 30 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Kommunen. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig - oder, nur sofern eine ganztägige Anordnung nicht möglich ist, zeitlich beschränkt - auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Ehrenfeldgürtel gesamt- Teilstrecke ist schon Tempo 30. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfre quentierten Schulwegen. Auch die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30-Strecken wurde auf 500m erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere klei nerer Kommunen stärkt. Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft be hauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in K öln geprüft werden. praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der Deutsche Z2 ™ StV0 Das Rechtsgutachten (2022) zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/ Das Rechtsgutachten (2024) zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-mobilitaetswende/ Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein gang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Köln, den 15. Februar 2026
Anlage 2 Eingabe 2
4036 Zeichen
Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 12. März 2026 10:56 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Tempo 30 Frankfurter Straße Liebe Kolleg*innen, hiermit sende ich Ihnen diese Beschwerde zu. Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 24 GO. Ich bitte Sie, die Eingabe in eigener Zuständigkeit zu beantworten. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Zu Ihrer Information: Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement- Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail- Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die Vorgangs-ID anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt zugeordnet werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Beschwerdemanagement Dillenburger Str. 68-70 51105 Köln E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Eingabe im Originalwortlaut: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Kommunen. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig - oder, nur sofern eine ganztägige Anordnung nicht möglich ist, zeitlich beschränkt - auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Frankfurter Straße 208-288, 51147 Köln. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Auch die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30- Strecken wurde auf 500m erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere kleinerer Kommunen stärkt. Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in Köln geprüft werden. Die Möglichkeiten der neuen StVO werden in einem Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der Kanzlei spezifisch zum Thema Tempo 30 zeigt unter anderem auf, wie sich Tempo 30 auch über die Lärmaktionsplanung großflächig und strategisch umsetzen lässt. Eine konkrete Lärmaktionsplanung ist geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Oft gestellte Fragen zur StVO sowie zur novellierten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat die Deutsche Umwelthilfe darüber hinaus in einem FAQ gesammelt. Das Rechtsgutachten (2022) zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/ Das Rechtsgutachten (2024) zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up- mobilitaetswende/ Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Angaben zum Beschwerdeort: Frankfurter Str. , 51147 Köln
Anlage 4 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herr Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 42/26 27.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei- chen 42/26 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes (StVG) wurde die 57. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Novelle am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft ge- treten. Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, des Ge- sundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Aus- übung des Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen her- anzuziehen Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u. a. vom Deutschen Städtetag eingefor- derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet. Es kommt mit der StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei der Anordnung von Tempo 30. Entsprechend der geänderten StVO handelt es sich bei der Anordnung verkehrs- beschränkender Maßnahmen nach wie vor um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige Straßenabschnitt den geforderten Kriterien entspricht, um dann unter Abwägung aller Belange die verkehrsrechtliche Anordnung zu tätigen. Die Anhörung von Polizei, Stra- ßenbaulastträger*innen und Betreiber*innen des ÖPNV ist weiterhin sicherzustellen. Im Zuge der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Straßen im Kölner Stadtgebiet sukzessive überprüft, so auch der gesamte Ehrenfeldgürtel. Soweit Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese zeitnah umgesetzt. Auf- grund der Größe des Stadtgebietes kann ich hinsichtlich möglicher Umsetzungster- mine keine genaueren Zeitangaben machen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun- gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 - Az.: 42/26 27.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei- chen 42/26 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Die Frankfurter Straße hat als Bundesstraße 8 eine überregionale Bedeutung für die Erreichbarkeit und Erschließung u.a. der südlichen Stadtteile im rechtsrheinischen Köln. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung gilt hier eine normierte Fahrgeschwin- digkeit von 50 Stundenkilometer. Eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit be- darf einer besonderen Prüfung und rechtlichen Begründung. Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrs- gesetzes (StVG) wurde eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als sog. Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit und Leichtig- keit des Verkehrs auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheits- schutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Ausübung des Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen heranzuziehen. Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u. a. vom Deutschen Städtetag eingefor- derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet. Es kommt mit der StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei der Anordnung von Ge- schwindigkeitsbeschränkungen, z.B. Tempo 30. Entsprechend der geänderten StVO handelt es sich bei der Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach wie vor um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige Straßenabschnitt den geforderten Kriterien Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 entspricht, um dann unter Abwägung aller Belange die verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Die Anhörung von Polizei, Straßenbaulastträger*innen und Betreiber*in- nen des ÖPNV ist weiterhin sicherzustellen. Im Zuge der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Straßen im Kölner Stadtgebiet sukzessive überprüft, so auch die Frankfurter Straße/B8 in Porz- Wahn. Soweit sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese zeitnah umgesetzt. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes können wir hinsichtlich möglicher Umsetzungstermine keine genaueren Zeitangaben machen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun- gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 - Az.: 42/26 27.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei- chen 42/26 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.04.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: „Auf der Ignystraße wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Schulweges bzw. im Bereich der langgezogenen Kurve, in der viele Schüler queren, herabgesetzt. Durch Beschilderung wird hierauf hingewiesen. Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrs- gesetzes (StVG) wurde die 57. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Novelle am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Aspekte des Klima-und Umweltschutzes, des Gesund- heitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Ausübung des Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen heranzuzie- hen. Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u.a. vom Deutschen Städtetag eingefor- derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet. Dadurch kommt es mit der StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei der Anordnung von Tempo 30. Entsprechend der geänderten StVO handelt es sich bei der Anordnung verkehrsbe- schränkender Maßnahmen nach wie vor um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Straßenabschnitt den geforderten Kriterien entspricht, um dann unter Abwägung aller Belange die verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Die Anhörung von Polizei, Straßenbaulastträger*innen und Betreiber*innen des ÖPNV ist weiterhin sicherzustellen. Soweit sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese umgesetzt. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes können wir hinsichtlich möglicher Umsetzungs- termine keine genaueren Zeitangaben machen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun- gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Dillenburger Straße 68
- Ignystraße
- Ludwigstraße 8
- Frankfurter Straße 208
- Ehrenfeldgürtel
- Rathausplatz
- Straße 20
- Straße 6
- Straße B
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Details
- Aktenzeichen
- 1730/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 11:19