Mandari Insight

1730/2026

Mitteilung zu Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Anordnung von Tempo 30 in Köln, Aktenzeichen 42/26

Mitteilung Ausschuss 10.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.2.8

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Eingabe 3

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Ansehen

Anlage 1 Eingabe 1

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Ansehen

Anlage 2 Eingabe 2

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Anlage 4 Antwortschreiben

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

467 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2026 
 1730/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 
 
Mitteilung zu Bürgereingaben nach § 24 GO NRW - Anordnung von Tempo 30 in Köln, 
Aktenzeichen 42/26 
Die Bürgereingaben und Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben.  
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 Eingabe 3

4266 Zeichen

Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2026 12:06 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Tempo 30 in der Ignystr 
Liebe Kolleg*innen, 
hiermit sende ich Ihnen diese Beschwerde zu. 
Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht 
allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 
24 GO. 
Zu Ihrer Information: 
Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement-
Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail-
Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die 
Vorgangs-ID      anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt 
zugeordnet werden. Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister 
Bürgerdienste 
Beschwerdemanagement 
Dillenburger Str. 68-70 
51105 Köln 
 
E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de 
Internet: stadt.koeln 
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50  
https://social.cologne/@koeln 
 
Eingabe im Originalwortlaut: 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, 
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und

Klimaschutz in unserer Stadt. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem 
mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, 
die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
> in der gesamten Ignystrasse < 
auf 30 km/h zu reduzieren. In einem kleinen Abschnitt ist dies bereits 
umgesetzt, jedoch fehlt ein entscheidener Abschnitt, der so gerne als "Rennstrecke" 
benutzt wird. Die Ignystrasse ist Schulweg von zahlreichen Schülern der 
nahegelegenen Albert-Schweitzer- Grundschule. Im Sinne der Verkehrssicherheit 
unserer Kinder und der Reduktion der Lärmbelastung der Anwohner halten wir die 
Einführung von Tempo 30 daher für unverzichtbar. In der Ignystrasse würde so ein 
Lückenschluss der Tempo 30 Zone der umliegenden Straßen umgesetzt. Jede 
Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 
einzuführen. 
Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, 
auch an Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von 
Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Auch die 
Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30- Strecken wurde auf 500m 
erweitert. 
Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber 
übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit 
insbesondere kleinerer Kommunen stärkt. Köln hat demnach deutlich weitergehende 
Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, 
dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in Köln geprüft 
werden. Die Möglichkeiten der neuen StVO werden in einem Rechtsgutachten der 
renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im 
Auftrag der Deutschen Umwelthilfe praxisnah erläutert. 
Ein weiteres Gutachten der Kanzlei spezifisch zum Thema Tempo 30 
zeigt unter anderem auf, wie sich Tempo 30 auch über die Lärmaktionsplanung 
großflächig und strategisch umsetzen lässt. Eine konkrete Lärmaktionsplanung 
ist geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung 
auszulösen. Oft gestellte Fragen zur StVO sowie zur novellierten

Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat die Deutsche Umwelthilfe darüber 
hinaus in einem FAQ gesammelt. 
Das Rechtsgutachten zu Tempo 30 finden 
Sie auf dieser Webseite: https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/ 
Das Rechtsgutachten 
zur Novelle der StVO 
finden Sie auf 
dieser Webseite: 
https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-
upmobilitaetswende/ 
Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf 
dieser Webseite: https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/ 
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines 
Monats nach Eingang meines Schreibens. 
Mit freundlichen 
Grüßen, 
Köln, den 05.04.2026 
  
Angaben zum Beschwerdeort: Ignystr. , 50858 Köln  
 
Angaben zur beschwerdeführenden Personen:

Anlage 1 Eingabe 1

3713 Zeichen

Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 20. Februar 2026 08:37 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Tempo 30 auf Ehrenfeldgürtel 
Liebe Kolleg*innen, 
hiermit sende ich Ihnen die Eingabe des  zu. 
Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht 
allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 
24 GO.  
Ich bitte Sie daher, die Eingabe in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten. Bei Fragen 
können Sie sich gerne direkt an mich wenden. 
Zu Ihrer Information: 
Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement-
Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail-
Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die 
Vorgangs-ID       anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt 
zugeordnet werden. Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister 
Bürgerdienste 
Beschwerdemanagement 
Dillenburger Str. 68-70 
51105 Köln 
E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de
Internet: stadt.koeln
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50 
https://social.cologne/@koeln

Eingabe im Originalwortlaut: 
siehe beigefügtes Schreiben 
Angaben zur beschwerdeführenden Personen:

Stadt Köln
Frau Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Rathausplatz
50667 Köln
Oder per Mail: oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de
15 Febi'lai 202.6
Mein Antrag auf Tempo 30
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in 
unseren Kommunen. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält zudem mehr Möglichkeiten 
für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
in Köln überall dort, wo es möglich ist, ganztägig - oder, nur sofern eine ganztägige Anordnung nicht 
möglich ist, zeitlich beschränkt - auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung 
von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Ehrenfeldgürtel gesamt- Teilstrecke ist schon Tempo 30.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. 
Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an Hauptverkehrsstraßen mehr 
Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfre­
quentierten Schulwegen. Auch die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30-Strecken 
wurde auf 500m erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber 
übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit insbesondere klei­
nerer Kommunen stärkt.
Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 als oft be­
hauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 in K­

öln geprüft werden.
praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der
Deutsche Z2 ™ StV0
Das Rechtsgutachten (2022) zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/
Das Rechtsgutachten (2024) zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-mobilitaetswende/
Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein­
gang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Köln, den 15. Februar 2026

Anlage 2 Eingabe 2

4036 Zeichen

Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 12. März 2026 10:56 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Tempo 30 Frankfurter Straße 
Liebe Kolleg*innen, 
hiermit sende ich Ihnen diese Beschwerde zu. 
Die Eingabe wurde uns durch 01 zugeleitet. Es handelt sich aus unserer Sicht 
allerdings um keine Beschwerde, sondern eher um einen Antrag im Sinne von § 
24 GO. 
Ich bitte Sie, die Eingabe in eigener Zuständigkeit zu beantworten. Bei Fragen können 
Sie sich gerne direkt an mich wenden. 
Zu Ihrer Information: 
Es handelt sich hier um eine Weiterleitung über die neue Beschwerdemanagement-
Software "Universal Messenger (UM)". Ich bitte Sie in Ihrer Antwort immer die E-Mail-
Adresse beschwerdemanagement@stadt-koeln.de zu verwenden und im Betreff die 
Vorgangs-ID         anzugeben. So kann Ihre Rückmeldung dem Vorgang im UM direkt 
zugeordnet werden. Vielen Dank. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister 
Bürgerdienste 
Beschwerdemanagement 
Dillenburger Str. 68-70 
51105 Köln 
 
E-Mail: beschwerdemanagement@stadt-koeln.de 
Internet: stadt.koeln 
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50  
https://social.cologne/@koeln 
 
Eingabe im Originalwortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und 
Klimaschutz in unseren Kommunen. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält 
zudem mehr Möglichkeiten für eine Anordnung von Tempo 30. Daher beantrage ich 
hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Köln überall dort, wo es möglich ist, 
ganztägig - oder, nur sofern eine ganztägige Anordnung nicht möglich ist, zeitlich 
beschränkt - auf 30 km/h zu reduzieren. Besonders dringlich ist eine Anordnung von 
Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: 
Frankfurter Straße 208-288, 51147 Köln. 
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 
einzuführen. Darüber hinaus enthält die novellierte StVO neue Möglichkeiten, auch an 
Hauptverkehrsstraßen mehr Tempo 30 einzuführen, so etwa im Umfeld von 
Spielplätzen, an Fußgängerüberwegen und hochfrequentierten Schulwegen. Auch die 
Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen Tempo-30- Strecken wurde auf 500m 
erweitert. Schließlich wurde auch ein neues Antragsrecht der Gemeinden gegenüber 
übergeordneten Straßenverkehrsbehörden eingeführt, was die Handlungsfähigkeit 
insbesondere kleinerer Kommunen stärkt. 
Köln hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 
30 als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur 
Anordnung von Tempo 30 in Köln geprüft werden. 
Die Möglichkeiten der neuen StVO werden in einem Rechtsgutachten der 
renommierten Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe 
praxisnah erläutert. Ein weiteres Gutachten der Kanzlei spezifisch zum Thema Tempo 
30 zeigt unter anderem auf, wie sich Tempo 30 auch über die Lärmaktionsplanung 
großflächig und strategisch umsetzen lässt. Eine konkrete Lärmaktionsplanung ist 
geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung 
auszulösen. Oft gestellte Fragen zur StVO sowie zur novellierten 
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) hat die Deutsche Umwelthilfe darüber 
hinaus in einem 
FAQ gesammelt. 
Das Rechtsgutachten (2022) zu Tempo 30 finden Sie auf dieser Webseite: 
https://www.duh.de/informieren/verkehr/tempo-30/ 
Das Rechtsgutachten (2024) zur Novelle der StVO finden Sie auf dieser Webseite: 
https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-
mobilitaetswende/

Das FAQ zur neuen StVO und VwV-StVO finden Sie auf dieser Webseite: 
https://www.duh.de/faq-zur-strassenverkehrsordnung/ 
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines 
Monats nach 
Eingang meines Schreibens. 
Angaben zum Beschwerdeort: Frankfurter Str. , 51147 Köln

Anlage 4 Antwortschreiben

10777 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
 geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herr  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 42/26 27.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei-
chen 42/26 S 
Sehr geehrter Herr       , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird 
Folgendes mitgeteilt: 
„Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenver-
kehrsgesetzes (StVG) wurde die 57. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
Novelle am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft ge-
treten. Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit 
und Leichtigkeit des Verkehrs auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, des Ge-
sundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Aus-
übung des Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen her-
anzuziehen 
Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u. a. vom Deutschen Städtetag eingefor-
derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet. Es kommt mit der 
StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei der Anordnung von Tempo 
30. Entsprechend der geänderten StVO handelt es sich bei der Anordnung verkehrs-
beschränkender Maßnahmen nach wie vor um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige 
Straßenabschnitt den geforderten Kriterien entspricht, um dann unter Abwägung aller 
Belange die verkehrsrechtliche Anordnung zu tätigen. Die Anhörung von Polizei, Stra-
ßenbaulastträger*innen und Betreiber*innen des ÖPNV ist weiterhin sicherzustellen.
Im Zuge der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Straßen im 
Kölner Stadtgebiet sukzessive überprüft, so auch der gesamte Ehrenfeldgürtel. Soweit 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese zeitnah umgesetzt. Auf-
grund der Größe des Stadtgebietes kann ich hinsichtlich möglicher Umsetzungster-
mine keine genaueren Zeitangaben machen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau      , Telefonnummer 0221/221-      oder 
per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun-
gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-
 geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1-4 - Az.: 42/26 27.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei-
chen 42/26 S 
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird 
Folgendes mitgeteilt: 
„Die Frankfurter Straße hat als Bundesstraße 8 eine überregionale Bedeutung für die 
Erreichbarkeit und Erschließung u.a. der südlichen Stadtteile im rechtsrheinischen 
Köln. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung gilt hier eine normierte Fahrgeschwin-
digkeit von 50 Stundenkilometer. Eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit be-
darf einer besonderen Prüfung und rechtlichen Begründung.  
Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrs-
gesetzes (StVG) wurde eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als sog. 
Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Durch 
diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit und Leichtig-
keit des Verkehrs auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheits-
schutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Ausübung des 
Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen heranzuziehen. 
Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u. a. vom Deutschen Städtetag eingefor-
derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet. Es kommt mit der 
StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei der Anordnung von Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen, z.B. Tempo 30. Entsprechend der geänderten StVO 
handelt es sich bei der Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach wie vor 
um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige Straßenabschnitt den geforderten Kriterien 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
entspricht, um dann unter Abwägung aller Belange die verkehrsrechtliche Anordnung 
zu erlassen. Die Anhörung von Polizei, Straßenbaulastträger*innen und Betreiber*in-
nen des ÖPNV ist weiterhin sicherzustellen. 
Im Zuge der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Straßen im 
Kölner Stadtgebiet sukzessive überprüft, so auch die Frankfurter Straße/B8 in Porz-
Wahn. Soweit sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese zeitnah 
umgesetzt. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes können wir hinsichtlich möglicher 
Umsetzungstermine keine genaueren Zeitangaben machen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau    , Telefonnummer 0221/221-     oder per 
E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun-
gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
 geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau  
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1-4 - Az.: 42/26 27.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anordnung von Tempo 30 in Köln“, Aktenzei-
chen 42/26 S 
Sehr geehrte Frau      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.04.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Verkehrsmanagement einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird 
Folgendes mitgeteilt: 
„Auf der Ignystraße wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Schulweges bzw. im 
Bereich der langgezogenen Kurve, in der viele Schüler queren, herabgesetzt. Durch 
Beschilderung wird hierauf hingewiesen.  
Aufbauend auf der am 17.07.2024 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrs-
gesetzes (StVG) wurde die 57. Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Novelle 
am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.  
Durch diese Änderungen wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs auch Aspekte des Klima-und Umweltschutzes, des Gesund-
heitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als Grundlage für die Ausübung 
des Ermessensspielraumes bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen heranzuzie-
hen. 
Die StVO-Novelle wurde jedoch nicht mit den u.a. vom Deutschen Städtetag eingefor-
derten Vereinfachungen und Konkretisierungen verabschiedet.  
Dadurch 
kommt es mit der StVO-Novelle nicht zu weitergehenden Erleichterungen bei 
der Anordnung von Tempo 30. 
Entsprechend der geänderten StVO handelt es sich bei der Anordnung verkehrsbe-
schränkender Maßnahmen nach wie vor um eine Einzelfallprüfung, ob der jeweilige 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Straßenabschnitt den geforderten Kriterien entspricht, um dann unter Abwägung aller 
Belange die verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.  
Die Anhörung von Polizei, Straßenbaulastträger*innen und Betreiber*innen des ÖPNV 
ist weiterhin sicherzustellen. 
Soweit sich daraus Anordnungsmöglichkeiten ergeben, werden diese umgesetzt. 
Aufgrund der Größe des Stadtgebietes können wir hinsichtlich möglicher Umsetzungs-
termine keine genaueren Zeitangaben machen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau       , Telefonnummer 
0221/221-      oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung/dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregun-
gen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Dillenburger Straße 68
  • Ignystraße
  • Ludwigstraße 8
  • Frankfurter Straße 208
  • Ehrenfeldgürtel
  • Rathausplatz
  • Straße 20
  • Straße 6
  • Straße B

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1730/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2026
Erstellt
10.06.2026 11:19