Wiederaufforstung entlang der A3
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2244/2018 vom 27.11.2018
Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2244/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.07.2018 Wiederaufforstung entlang der A3 Am 27.05.2018 stellt die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Köln-Mülheim eine Anfrage, ob eine Wiederaufforstung entlang der Bundesautobahn 3 durch die Verwaltung geplant ist. Durch den Ausbau der Autobahn und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind Baumbestände verloren gegangen. Mittlerweile sind an einigen Stellen sogar baumfreie Schneisen entstanden, was auch zu wilden Müllablagerungen führen kann. Fragen: 1) Ist es geplant die abgeholzten Bäume wieder neu aufzuforsten? 2) Wenn ja, wann wird damit begonnen? 3) Wenn ja, in welchem Zahlenverhältnis werden die Maßnahmen durchgeführt? Sachverhaltsergänzung: Herr Anlauf (Revierförster des rechtsrheinischen Forstbezirks) bittet Herrn Tücks (Mitglied der BV Mülheim) per Mailschreiben um ergänzende örtliche Angaben. Die exakte Lage des in Rede stehen- den, länglichen Grünstreifens befindet sich zwischen BAB 3, Wichheimer Str. und Chemnitzer Str. in 51067 Köln-Holweide. Herr Tücks fragt zudem an, ob die Lärmschutzwände durch Hängegewächse (Efeu) begrünt werden können. Antwort: Die Wiederaufforstung ist nicht vorgesehen und auch forstlich nicht praktikabel, da der Randstreifen zu schmal ist und keinen sich stabilisierenden Bestand bilden würde. Auf illegale Müllablagerungen muss geachtet werden und im Bedarfsfall durch die AWB gereinigt werden. Eine Begrünung der Lärmschutzwand ist denkbar, allerdings liegt dies im Zuständigkeitsbereich des Baulastträgers der Lärmschutzwand, dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Beratungsverlauf
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10.12.2018
TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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