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3104/2022

Beantwortung der Anfrage AN/1145/2022, 86 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Köln spurlos verschwunden

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer  22.09.2022 
 3104/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1145/2022, 86 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in 
Köln spurlos verschwunden 
Beantwortung der Anfrage AN/1145/2022 
 
1. Die AFD bringt folgende Thematik erneut ein: 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln wartete Anfang des Jahres 2021 mit einer 
brisanten Mitteilung auf: im Jahr 2020 sind „86 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen 
Inobhutnahme entwichen“. 
So steht es in der Mitteilung, die eigentlich im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales und Se-
nioren behandelt werden sollte. (Vorlagen-Nummer 0186/2021) 
Bezogen auf die die insgesamt 397 Kinder und Jugendlichen, die im gesamten Jahr 2020 in Köln vor-
läufig in Obhut genommen wurden, sind dies mehr als jeder Fünfte oder 22%. 
Die bisherigen Anfragen der AfD-Fraktion zu diesem Thema wurden nicht oder unzureichend beant-
wortet.  
Die AFD bittet um Darstellung der 86 UMAS in ausführlicher Tabellenform. 
 
2. Die Verwaltung beantwortet die Frage der AFD wie folgt: 
 
Vorweg wird auf die Vorlagen für den Integrationsrat (23.02.21), den Ausschuss für Soziales und Se-
nioren (15.04.21, 30.09.21) und den JHA (09.03.21), sowie ergänzende Vorlagen für den Integrati-
onsrat (13.04.21) und JHA (27.04.21) verwiesen.  
Die Beantwortung AN 0263/2022 für den Rat am 03.02.22 behandelte das gleiche Thema.  
In diesem Kontext wurden alle Fragen zur Inobhutnahme und Entweichung von unbegleiteten, min-
derjährigen Ausländern bereits ausführlich beantwortet.  
Eine statistische Erhebung und detaillierte Berichterstattung zu den Fallzahlen der Inobhutnahmen, 
Beendigungen und Entweichungen wurde erst im Laufe des Jahres 2016 aufgebaut. Die Daten wur-
den für 2016 nacherhoben, seit 2017 erfolgt eine kontinuierliche Datenerhebung im Rahmen eines 
strukturierten und detaillierten Berichtswesens. 
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass in der Jahresauswertung 2020 über unbegleitete minder-
jährige Ausländer (UMA) dokumentiert ist, dass 65 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen 
Inobhutnahme entwichen sind, und nicht wie abermals im Schreiben der AFD erwähnt, 86 UMA. Die 
Beantwortung war dem Ausschuss für Soziales und Senioren am 30.09.2021 vorgelegt worden. 
Die jungen Menschen mit Fluchthintergrund, die im Rahmen der Jugendhilfe in Obhut genommen 
werden, agieren aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Sozialisation autonom und selbstän-
dig. Sie werden in unseren Heimeinrichtungen selbstverständlich nicht geschlossen untergebracht, 
sondern erhalten ein stationäres, pädagogisches Angebot, in dessen Rahmen ein Zugang zu ihnen 
aufgebaut wird, mit dem Ziel eine stabile Perspektive zu entwickeln. Dies gelingt aus den unterschied-
lichsten Gründen nicht in jedem Fall. Zudem ist Köln häufig nicht das letzte Ziel der Flucht aus dem 
Heimatland, sondern möglicherweise gibt es andere Orte, wo bereits Bezugspersonen leben, die von

2 
 
den Jugendlichen angesteuert werden. Die Jugendlichen machen sich dann eigenständig und in der 
Regel ohne entsprechende Rückmeldung auf den (weiteren) Weg.  
 
Alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen, welche ohne einen Nationalpass einreisen, wer-
den gem. § 42a Abs. 3a SGB VIII unverzüglich auf Grundlage des § 49 Abs. 8 und 9 des Aufenthalts-
gesetzes erkennungsdienstlich behandelt. Dazu gibt es eine Kooperation mit der Polizei Köln, welche 
zur Vereinfachung des Verfahrens an einem zentralen Standort in den Räumlichkeiten der Stadtver-
waltung Köln sitzt. Bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) werden Fingerab-
drücke genommen, Fotos gemacht und die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, 
Herkunftsland, sowie Geburtsort) in das Ausländerzentralregister (AZR) übernommen. In diesem Pro-
zess findet auch direkt ein Abgleich mit der Datenbank des AZR statt. Bereits registrierte Personen 
können über Fingerabdrücke und/oder die persönlichen Daten erkannt werden. Nicht registrierte Per-
sonen werden in das System übernommen. Bei Aufgriff einer Person ohne Identitätsdokumente, 
durch die Polizei, regelt das Polizeigesetz das Verfahren.  
Über die Kooperation mit der Polizei hat das Jugendamt außerdem die Möglichkeit eine Fast-ID (Ab-
gleich der AZR-Datenbank mittels Fingerabdrücken) durchzuführen, um Personen zu identifizieren. 
Im Regelfall findet die Registrierung noch am selben Tag des Aufgriffs, bzw. am nächsten Arbeitstag 
statt. Das Procedere findet in einem Zeitraum von maximal 3 Tagen statt (die ED-Behandlung erfor-
dert den Einsatz eines Dolmetschers).  
 
Wie bereits in vergangenen Anfragen mitgeteilt, wird beim Verschwinden einer minderjährigen Person 
grundsätzlich eine Vermissten-Anzeige bei der Polizei erstattet. Somit ist sichergestellt, dass die be-
treffende Person beim nächsten Aufgriff wiedergefunden und gemäß des oben genannten Verfahrens 
identifiziert werden kann. 
 
Die Stadtverwaltung wird auch zukünftig der gesetzlichen Verpflichtung entsprechend Kindern und 
Jugendlichen gem. § 42a Sozialgesetzbuch VIII Schutz in Krisensituation gewähren. 
Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen hat die Stadtverwaltung die Träger der 
Einrichtungen gebeten, zukünftig bei der Personalbesetzung auf Mehrsprachlichkeit zu achten, damit 
die Aufgaben und eine Hilfestellung in den besonderen Lebenssituationen der Kinder und Jugendli-
chen frühzeitig besprochen werden, sowie Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden 
können. Ziel ist es, dass sich diese Kinder und Jugendlichen längerfristig auf Hilfestellung einlassen 
und sich nicht durch eine Entweichung selbst in Gefahr bringen. 
In einigen Fällen von Entweichung informiert die Polizei die Stadtverwaltung, die in jedem Einzelfall in 
Form einer Vermisstenanzeige informiert wird, wenn die Person in einer anderen Stadt oder in einem 
angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Kinder und Jugendlichen 
liegen jedoch keine Erkenntnisse vor. 
 
Wie bereits mitgeteilt führt die Stadtverwaltung eine statistische Erhebung und detaillierte Berichter-
stattung zu den Fallzahlen der Inobhutnahmen, Beendigungen und Entweichungen. 
Über sämtliche Fälle werden Jugendhilfeakten geführt, die nach Abschluss historisch gestellt und 
abgelegt werden. Vor nicht allzu langer Zeit hatte die AFD Fraktion Akteneinsicht in die Vorgänge der 
Gruppe UMA im Jugendamt. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3104/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.09.2022
Erstellt
21.09.2022 10:40