mandari

Feststellung gem. § 37 Nr. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen.

Beschlussvorlage BV VO/0103/20 vom 24.01.2020

Stand: Am 05.02.2020 im Gremium „BV Elberfeld-West“ ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2020

    BV Elberfeld-West

    TOP 1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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