Mandari Insight

2024/0163

Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital

Magistratsvorlage 21.05.2024

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2024/0163

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2024/0163

9468 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0163 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 411010 und 612010  
Kostenstelle:        Investitionsnummer:  11020-9008 und  
1590-0001 
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital  
 
Vorlage vom: 21.05.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Rückübertragung der denkmalgeschützten ehemaligen Frauenklinik als Teilfläche des 
Klinikstandortes Grafenstr. 9 in Darmstadt  an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums für eine Ausgleichszah-
lung in Höhe von 2,05 Mio. Euro wird zugestimmt . 
2. Dem Erwerb der verbliebenen Teilflächen des Marienhospitals, Martinspfad 72 in Darm-
stadt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,0 Mio. Euro durch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt wird – als Vorratsbeschluss – zugestimmt. 
3. Die für die beiden Grundstücksgeschäfte erforderlichen Mittel von zusammen 14,05 Mio. 
Euro stehen unter den Investitio nsnummern 11020 -9008 (EK-Erhöhung Klinikum) und 
1590-0001 (Grundstücksgeschäfte) im Haushalt 2024 zur Verfügung.

- 2 - 
 
Anlagen: 2024-05-21 Liegenschaftskataster KDA1  
2024-05-21 Übersichtsplan Marienhospital  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  21.05.2024: 
 
Die denkmalgeschützte ehemalige Frauenklinik auf dem Klinikgelände Grafenstr. 9 gilt als ei-
ner der fünf Meisterbauten in Darmstadt mit architektonisch überregionaler Bedeutung. Die 
Frauenklinik wurde von den Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach in den Jahren 1951 
bis 1954 im Stil der Nachkriegsmoderne errichtet und gilt als besonders schützenswert. 
 
Das Gebäude ist auf Grund seiner Kubatur und Raumaufteilung für einen modernen, wirtschaft-
lichen Stationsbetrieb eines Krankenhauses ungeeignet und wird von der Klinikum Darmstadt 
GmbH (KDA) nicht mehr für die stationäre Versorgung benötigt. Auch für den Sekundär- und 
Tertiärbereich des Krankenhauses ist die Frauenklinik, die einen erheblichen Sanierungsstau 
aufweist, nicht sinnvoll nutzbar und bereits größtenteils freigezogen und ungenutzt. 
 
Auf Grund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage des Klinikums ist die aus Denkmal-
schutzgründen gebotene Sanierung des Gebäudes durch das Krankenhaus selbst in den nächs-
ten Jahren gänzlich ausgeschlossen. Der Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Stadt) hat in der jüngsten Vergangenheit wiederholt eine Sanierung und eine angemessene 
Nutzung des Gebäudes angemahnt. 
 
Da das Gebäude für den Klinikbetrieb nicht mehr benötigt wird, soll eine Rückübertragung des 
wirtschaftlichen Eigentums auf die Stadt – wie bereits beim alten Klinikgelände in Eberstadt 
praktiziert – vollzogen werden.  
 
Zwischen der Stadt und dem KDA wurde im Zuge der Umwandlung des Klinikums in eine 
GmbH im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem Eigenbetrieb zugeordneten 
Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass sämtliche Grundstücke des Kranken-
hauses in das wirtschaftliche Eigentum des KDA übergehen und dem Krankenhaus ein umfas-
sendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Seitdem sind die Vermögenswerte in der Bilanz des 
KDA und nicht mehr in der Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine Umschreibung 
der Eigentumsverhältnisse in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen (Eintragung in das 
Grundbuch, Vermeidung von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund der 100 % Träger-
schaft des Krankenhauses durch die Stadt verzichtet. Bei der nunmehr angestrebten Rücküber-
tragung fällt wiederum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung des Grund und Bodens 
wird daher nicht ausgelöst.  
 
Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen (oder Anteile 
davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Ferner sind nach § 14 Absatz 4 des Nut-
zungsvertrages die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben . Ein Ent-
schädigungsanspruch besteht auch bei der Rückübertragung der Grundstücke an die Stadt.  
 
Eine Folgenutzung der alten Frauenklinik durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist derzeit in 
Prüfung. Eine Weiterveräußerung wird zunächst nicht angestrebt, ist aber ebenfalls denkbar. 
Über eine Sanierung und Folgenutzung des Gebäudes oder eine Weiterveräußerung soll in einer 
gesonderten Magistratsvorlage entschieden werden.  
 
Bei der Rückübertragung wird von der Prämisse ausgegangen, dass der Wert der Frauenklinik 
maßgeblich vom Grundstückswert beeinflusst wird und das Gebäude lediglich mit einem Wert 
von 1,0 Mio. Euro anzusetzen ist. Der Bodenrichtwert beträgt in der gegebenen Lage laut 
Richtwertkarte 2024/2025 derzeit 1.000 Euro je qm. Bei einer (noch exakt zu vermessenden) 
Grundstücksgröße von ca. 1.050 qm ergibt sich hiernach eine dem Klinikum zustehende

- 4 - 
Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2,05 Mio. Euro. Ein finanzieller Ausgleich von Min-
der- oder Mehrflächen nach Vermessung soll nicht erfolgen.  
 
Erwerb der Restflächen des Marienhospitals durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Das Gelände des ehemaligen Marienhospitals, Martinspfad 72, befindet sich im Eigentum der 
Marienhospital GmbH, einem Tochterunternehmen der Klinikum Darmstadt GmbH. 
 
Für den stationären Krankenhausbetrieb des KDA ist der Campus größtenteils nicht mehr er-
forderlich und soll daher veräußert werden. Das Klinikum bietet das Gelände daher seit einigen 
Monaten zum Verkauf an. Für einen Teil des Geländes (ehemaliges Schwesternwohnheim, Villa 
Kräheneck) konnten die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen werden. Die endverhan-
delten Notarverträge liegen vor und stehen vor der Beurkundung. 
  
Derzeit wird rund 1/3 des verbleibenden Campus durch das KDA (Klinik für Psychosomatische 
Medizin und Psychotherapie) genutzt. Ein weiteres Drittel des Gebäudebestandes ist langfristig 
an niedergelassene Arztpraxen vermietet; ein Drittel des Gebäudebestands ist derzeit leerste-
hend. Bei einem Verkauf des Restgeländes soll die Psychosomatik bis auf weiteres als Mieterin 
auf dem Campus verbleiben.  
 
Bei dem Restgelände handelt es sich um  
 
• das Funktionsgebäude mit 3.250 m2 Nutzfläche 
• das Bettenhaus mit 5.250 m2 Nutzfläche 
• das Haus am Forellenteich mit 1.440 m2 Nutzfläche 
• das Kutscherhaus mit 250 m2 Nutzfläche 
• die Remise mit 280 m2 Nutzfläche sowie 
• 154 befestigte Stellplätze und Grünflächen. 
 
Für die freie Grundstücksfläche neben dem Bettenhaus hatte die Schwesternschaft der göttli-
chen Vorsehung eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gestellt, so dass eine bauliche Nach-
verdichtung des Geländes möglich ist. 
 
Für das gesamte Ensemble des Marienhospitals liegt ein aktuelles Wertgutachten im Sinne des 
§ 194 BauGB (Verkehrswertermittlung) aus dem Jahr 2023 in Höhe von 20,0 Mio. Euro vor. Für 
die bereits zur Veräußerung anstehenden Teilbereiche konnte ein Erlös von 4,0 Mio. Euro er-
zielt werden, so dass ein geschätzter Restwert des Campus in Höhe von 16,0 Mio. Euro ver-
bleibt. In Anbetracht der aktuellen konjunkturellen Delle und einer zögerlichen Entwicklung auf 
dem Immobilienmarkt erscheint ein Sicherheitsabschlag auf den Gutachterwert in Höhe von 25 
% angemessen. Hiernach ergibt sich ein von der Stadt zu zahlender Übernahmewert in Höhe 
von 12,0 Mio. Euro. Eine Weiterveräußerung des Geländes durch die Stadt wird angestrebt. 
Eine Teilnutzung des Geländes durch die Stadt ist ebenfalls denkbar. Das KDA hat sich bereit-
erklärt, bis auf weiteres das Facility Management für das Gelände fortzuführen.  
 
Der Erwerb der Restflächen des Marienhospitals wird als Vorratsbeschluss gefasst, der vom 
Magistrat ab Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden kann. 
Sollte sich kurzfristig ein für das KDA zufriedenstellender Verkauf des Restgeländes ergeben , 
ist dieser Variante Vorrang zu geben. In diesem Fall ermächtigt die Stadtverordneten versamm-
lung den Magistrat, dem KDA - falls erforderlich - zur Liquiditätssicherung den vertraglich ver-
einbarten Verkaufserlös bis zum Zahlungsziel als Liquiditätsdarlehen zur Verfügung zu stellen.

- 5 - 
Im Gegenzug tritt das KDA den Anspruch auf den Verkaufserlös an die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ab. 
 
Darmstadt, den 21.05.2024 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
 
 
Hanno Benz       André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

2558 Zeichen

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32474759

Landesamt für Denkmalpflege

< Kulturdenkmäler =
= Hessen

m N in Hessen

et

Legende:

Kulturdenkmal nach 5 2 Abs. 1
HDSchG

Kulturdenkmal (Gesamtanlage)
nach $ 2 Abs. 3 HDSchG

Kulturdenkmal (Grünfläche) nach

Ba 52 Abs. 1 oder $ 2 Abs. 3

HDSch6G
Kulturdenkmal (Wasserfläche)

= nach $2 Abs. 1 oder 8 2 Abs. 3
HDSch@

Weitere Symbole für Kulturdenkmäler
nach $ 2 Abs. 1 HDSchG:

Wege-, Flur- und Friedhofskreuz,
Grabstein

ii Jüdischer Friedhof
® + Kleindenkmal, Bildstock
BE srenzstein
A Keller bzw. unterirdisches Objekt

@ Baum

N Klinikum Darmstadt

Kartenmaterial Datengrundlage (ALKIS):
Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation

Darmstadt, Stadt Das Krankenhaus gehört zu den fünf ausgeführten Darmstädter

Darmstadt "Meisterbauten", die von namhaften Architekten aus dem In- und

Mölleretädt Ausland 1951 geplant und im Rahmen der Ausstellung "Mensch und

Grafenstraße 9 Raum" der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Frauenklinik Die Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach wollten mit dem

Flur4 1952-54 entstandenen Bau der Frauenklinik die auf dem Grundstück

Flurstück: 48/23 bereits vorhandenen Klinikbauten ordnend zusammenfassen. Der
gebogene Baukörper war als "Rückgrat" für die gesamte Bebauung

Datenstand: 26.02.2024 vorgesehen. Er wurde aber nur zum Teil ausgeführt.

Ausdruck: Seine Gestalt gewinnt das Gebäude durch die Sichtbarmachung der

19.04.2024, 09:42 Uhr

unterschiedlichen Zimmertiefen nach außen und dem an der Kopfseite
vorgerückten Treppenhaus sowie der feingliedrigen Fassadenteilung.

Zurückgesetztes Dachgeschoß mit umlaufenden Balkonen. Für die Zeit
ungewöhnlich war die moderne und funktionelle Ausstattung: der
fortschrittliche Schallschutz ebenso wie die hellen Farben und die
großen Fenster nach Süden zum Garten hin, die für Licht und Luft
sorgen.

Als Kulturdenkmal nach $ 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus
künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen

Grafenstraße eingetragen.
Frauenklinik

Ritte heachtan Sia ria Hinwaica ııntar hitn<-/lrlankvwah denkmalnflana.haccan delhanitzarhinwaica

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857 Zeichen

Marienhospital
Flur 23
81
13
72A
72
15
17
1
19 21
23
136A 85A
Lossenweg
Habichweg
Martinspfad
Lossenweg
163
162
8976898
8991
8994
12341
12351
1891
323334 35
81
9
10
12
3715 395397
399
40
431
89710 123431234489712
3910
2 890 m²
141398 m²
1 641 m²
125 m²
2 368 m²
8 143 m²
3 863 m²
39118 655 m²
11449 m²
LEGENDEZONEBESCHREIBUNGFLÄCHE162 + 141 + 12 + 11 + 10 +9 + 81 +3910  (RESTAREAL)19877.00m²3911 8655.00m²GESAMAREAL28532.00m²
GmbHAkademischesLehrkrankenhausKlinikumDarmstadtMAßSTAB NUR GÜLTIG IN VERBINDUNGMIT AUSDRUCK DIN A3.MAßE SIND VOR ORT ZU PRÜFEN!
STANDSTATIONGESCHOSSGEBÄUDENR.GEBÄUDEBEZEICHNUNG
MAßSTABSEITEPLANVERFASSERFRAU ESPINOZA1:80004.202401 von 01MARIENHOSPITAL--ÜBERSICHTSPLANGrundstücksteilungE.G.-/-
VER.DATUMNAMEÄNDERUNG / ERGÄNZUNG1204.2024- Espinoza- Verteilung von Zonen-
j:\kda-a-bau\203-pläne\sonstige\bc31579-c_01_zerlegung_gk.dwg

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216 Zeichen

Punkt 22: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital 
 (V-Nr. 2024/0163) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

9512 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.05.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0163 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
187 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 411010 und 612010  
Kostenstelle:        Investitionsnummer:  11020-9008 und  
1590-0001 
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital  
 
Vorlage vom: 21.05.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Rückübertragung der denkmalgeschützten ehemaligen Frauenklinik als Teilfläche des 
Klinikstandortes Grafenstr. 9 in Darmstadt  an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums für eine 
Ausgleichszahlung in Höhe von 2,05 Mio. Euro wird zugestimmt . 
2. Dem Erwerb der verbliebenen Teilflächen des Marienhospitals, Martinspfad 72 in 
Darmstadt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,0 Mio. Euro durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird – als Vorratsbeschluss – zugestimmt. 
3. Die für die beiden Grundstücksgeschäfte  erforderlichen Mittel von zusammen 14,05 Mio. 
Euro stehen unter den Investitionsnummern 11020 -9008 (EK-Erhöhung Klinikum) und 
1590-0001 (Grundstücksgeschäfte) im Haushalt 2024 zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: 2024-05-21 Liegenschaftskataster KDA1  
2024-05-21 Übersichtsplan Marienhospital  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2024:  
 
Die denkmalgeschützte ehemalige Frauenklinik auf dem Klinikgelände Grafenstr. 9 gilt als 
einer der fünf Meisterbauten in Darmstadt mit architektonisch überregionaler Bedeutung. Die 
Frauenklinik wurde von den Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach in den Jahren 1951 
bis 1954 im Stil der Nachkriegsmoderne errichtet und gilt als besonders schützenswert.  
 
Das Gebäude ist auf Grund seiner Kubatur und Raumaufteilung für einen modernen, 
wirtschaftlichen Stationsbetrieb eines Krankenhauses ungeeignet und wird von der Klinikum 
Darmstadt GmbH (KDA) nicht mehr für die stationäre Versorgung benötigt. Auch für den 
Sekundär- und Tertiärbereich des Krankenhauses ist die Frauenklinik, die einen erheblichen 
Sanierungsstau aufweist, nicht sinnvoll nutzbar und bereits größtenteils freigezogen  und 
ungenutzt. 
 
Auf Grund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage des Klinikums ist die aus 
Denkmalschutzgründen gebotene Sanierung des Gebäudes durch das Krankenhaus selbst in 
den nächsten Jahren gänzlich ausgeschlossen. Der Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Stadt) hat in der jüngsten Vergangenheit wiederholt eine Sanierung und eine 
angemessene Nutzung des Gebäudes angemahnt. 
 
Da das Gebäude für den Klinikbetrieb nicht mehr benötigt wird, soll eine Rückübertragung des 
wirtschaftlichen Eigentums auf die Stadt – wie bereits beim alten Klinikgelände in Eberstadt 
praktiziert – vollzogen werden.  
 
Zwischen der Stadt und dem KDA wurde im Zuge der Umwandlung des Klinikums in eine 
GmbH im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem Eigenbetrieb zugeordneten 
Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass sämtliche Grundstücke des 
Krankenhauses in das wirtschaftliche Eigentum des KDA übergehen und dem Krankenhaus ein 
umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Seitdem sind die Vermögenswerte in der Bilanz 
des KDA und nicht mehr in der Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine 
Umschreibung der Eigentumsverhältnisse in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen 
(Eintragung in das Grundbuch, Vermeidung von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund 
der 100 % Trägerschaft des Krankenhauses durch die Stadt verzichtet. Bei der nunmehr 
angestrebten Rückübertragung fällt wiederum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung 
des Grund und Bodens wird daher nicht ausgelöst.  
 
Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen (oder Anteile 
davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Ferner sind nach § 14 Absatz 4 des 
Nutzungsvertrages die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben . Ein 
Entschädigungsanspruch besteht auch bei der Rückübertragung der Grundstücke an die Stadt.  
 
Eine Folgenutzung der alten Frauenklinik durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist derzeit in 
Prüfung. Eine Weiterveräußerung wird zunächst nicht angestrebt, ist aber ebenfalls denkbar. 
Über eine Sanierung und Folgenutzung des Gebäudes oder eine Weiterveräußerung soll in einer 
gesonderten Magistratsvorlage entschieden werden.  
 
Bei der Rückübertragung wird von der Prämisse ausgegangen, dass der Wert der Frauenklinik 
maßgeblich vom Grundstückswert beeinflusst wird und das Gebäude lediglich mit einem Wert 
von 1,0 Mio. Euro anzusetzen ist. Der Bodenrichtwert beträgt in der gegebenen Lage laut 
Richtwertkarte 2024/2025 derzeit 1.000 Euro je qm. Bei einer (noch exakt zu vermessenden)

- 5 - 
Grundstücksgröße von ca. 1.050 qm ergibt sich hiernach eine dem Klinikum zustehende 
Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2,05 Mio. Euro. Ein finanzieller Ausgleich von 
Minder- oder Mehrflächen nach Vermessung soll nicht erfolgen.  
 
Erwerb der Restflächen des Marienhospitals durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Das Gelände des ehemaligen Marienhospitals, Martinspfad 72, befindet sich im Eigentum der 
Marienhospital GmbH, einem Tochterunternehmen der Klinikum Darmstadt GmbH. 
 
Für den stationären Krankenhausbetrieb des KDA ist der Campus größtenteils nicht mehr 
erforderlich und soll daher veräußert werden. Das Klinikum bietet das Gelände daher seit 
einigen Monaten zum Verkauf an. Für einen Teil des Geländes (ehemaliges Schwestern-
wohnheim, Villa Kräheneck) konnten die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen werden. 
Die endverhandelten Notarverträge liegen vor und stehen vor der Beurkundung. 
  
Derzeit wird rund 1/3 des verbleibenden Campus durch das KDA (Klinik für Psychosomatische 
Medizin und Psychotherapie) genutzt. Ein weiteres Drittel des Gebäudebestandes ist langfristig 
an niedergelassene Arztpraxen vermietet; ein Drittel des Gebäudebestands ist derzeit 
leerstehend. Bei einem Verkauf des Restgeländes soll die Psychosomatik bis auf weiteres als 
Mieterin auf dem Campus verbleiben.  
 
Bei dem Restgelände handelt es sich um  
 
• das Funktionsgebäude mit 3.250 m2 Nutzfläche 
• das Bettenhaus mit 5.250 m2 Nutzfläche 
• das Haus am Forellenteich mit 1.440 m2 Nutzfläche 
• das Kutscherhaus mit 250 m2 Nutzfläche 
• die Remise mit 280 m2 Nutzfläche sowie 
• 154 befestigte Stellplätze und Grünflächen. 
 
Für die freie Grundstücksfläche neben dem Bettenhaus hatte die Schwesternschaft der 
göttlichen Vorsehung eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gestellt, so dass eine bauliche 
Nachverdichtung des Geländes möglich ist. 
 
Für das gesamte Ensemble des Marienhospitals liegt ein aktuelles Wertgutachten im Sinne des 
§ 194 BauGB (Verkehrswertermittlung) aus dem Jahr 2023 in Höhe von 20,0 Mio. Euro vor. Für 
die bereits zur Veräußerung anstehenden Teilbereiche konnte ein Erlös von 4,0 Mio. Euro 
erzielt werden, so dass ein geschätzter Restwert des Campus in Höhe von 16,0 Mio. Euro 
verbleibt. In Anbetracht der aktuellen konjunkturellen Delle und einer zögerlichen Entwicklung 
auf dem Immobilienmarkt erscheint ein Sicherheitsabschlag auf den Gutachterwert in Höhe 
von 25 % angemessen. Hiernach ergibt sich ein von der Stadt zu zahlender Übernahmewert in 
Höhe von 12,0 Mio. Euro. Eine Weiterveräußerung des Geländes durch die Stadt wird 
angestrebt. Eine Teilnutzung des Geländes durch die Stadt ist ebenfalls denkbar. Das KDA hat 
sich bereiterklärt, bis auf weiteres das Facility Management für das Gelände fortzuführen.  
 
Der Erwerb der Restflächen des Marienhospitals wird als Vorratsbeschluss gefasst, der vom 
Magistrat ab Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden kann. 
Sollte sich kurzfristig ein für das KDA zufriedenstellender Verkauf des Restgeländes ergeben, 
ist dieser Variante Vorrang zu geben. In diesem Fall ermächtigt die Stadtverordneten-
versammlung den Magistrat, dem KDA - falls erforderlich - zur Liquiditätssicherung den

vertraglich vereinbarten Verkaufserlös bis zum Zahlungsziel als Liquiditätsdarlehen zur 
Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt das KDA den Anspruch auf den Verkaufserlös an die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab. 
 
Darmstadt, den 21.05.2024 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
 
 
Hanno Benz       André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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293 Zeichen

Punkt 17: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital 
 (V-Nr. 2024/0163) 
 
Stadtve. Bredow-Cordier verlässt unter Hinweis auf § 25 HGO den Sitzungsraum 
und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 187
TOP 22
TOP 17

Orte (5)

  • Grafenstraße 9
  • Martinspfad 72
  • Am Forellenteich
  • Lossenweg 163
  • Habichweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0163
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00