2024/0163
Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital
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2024/0163
9468 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0163
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 411010 und 612010
Kostenstelle: Investitionsnummer: 11020-9008 und
1590-0001
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital
Vorlage vom: 21.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Rückübertragung der denkmalgeschützten ehemaligen Frauenklinik als Teilfläche des
Klinikstandortes Grafenstr. 9 in Darmstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums für eine Ausgleichszah-
lung in Höhe von 2,05 Mio. Euro wird zugestimmt .
2. Dem Erwerb der verbliebenen Teilflächen des Marienhospitals, Martinspfad 72 in Darm-
stadt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,0 Mio. Euro durch die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt wird – als Vorratsbeschluss – zugestimmt.
3. Die für die beiden Grundstücksgeschäfte erforderlichen Mittel von zusammen 14,05 Mio.
Euro stehen unter den Investitio nsnummern 11020 -9008 (EK-Erhöhung Klinikum) und
1590-0001 (Grundstücksgeschäfte) im Haushalt 2024 zur Verfügung.
- 2 -
Anlagen: 2024-05-21 Liegenschaftskataster KDA1
2024-05-21 Übersichtsplan Marienhospital
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2024:
Die denkmalgeschützte ehemalige Frauenklinik auf dem Klinikgelände Grafenstr. 9 gilt als ei-
ner der fünf Meisterbauten in Darmstadt mit architektonisch überregionaler Bedeutung. Die
Frauenklinik wurde von den Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach in den Jahren 1951
bis 1954 im Stil der Nachkriegsmoderne errichtet und gilt als besonders schützenswert.
Das Gebäude ist auf Grund seiner Kubatur und Raumaufteilung für einen modernen, wirtschaft-
lichen Stationsbetrieb eines Krankenhauses ungeeignet und wird von der Klinikum Darmstadt
GmbH (KDA) nicht mehr für die stationäre Versorgung benötigt. Auch für den Sekundär- und
Tertiärbereich des Krankenhauses ist die Frauenklinik, die einen erheblichen Sanierungsstau
aufweist, nicht sinnvoll nutzbar und bereits größtenteils freigezogen und ungenutzt.
Auf Grund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage des Klinikums ist die aus Denkmal-
schutzgründen gebotene Sanierung des Gebäudes durch das Krankenhaus selbst in den nächs-
ten Jahren gänzlich ausgeschlossen. Der Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Stadt) hat in der jüngsten Vergangenheit wiederholt eine Sanierung und eine angemessene
Nutzung des Gebäudes angemahnt.
Da das Gebäude für den Klinikbetrieb nicht mehr benötigt wird, soll eine Rückübertragung des
wirtschaftlichen Eigentums auf die Stadt – wie bereits beim alten Klinikgelände in Eberstadt
praktiziert – vollzogen werden.
Zwischen der Stadt und dem KDA wurde im Zuge der Umwandlung des Klinikums in eine
GmbH im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem Eigenbetrieb zugeordneten
Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass sämtliche Grundstücke des Kranken-
hauses in das wirtschaftliche Eigentum des KDA übergehen und dem Krankenhaus ein umfas-
sendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Seitdem sind die Vermögenswerte in der Bilanz des
KDA und nicht mehr in der Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine Umschreibung
der Eigentumsverhältnisse in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen (Eintragung in das
Grundbuch, Vermeidung von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund der 100 % Träger-
schaft des Krankenhauses durch die Stadt verzichtet. Bei der nunmehr angestrebten Rücküber-
tragung fällt wiederum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung des Grund und Bodens
wird daher nicht ausgelöst.
Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen (oder Anteile
davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Ferner sind nach § 14 Absatz 4 des Nut-
zungsvertrages die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben . Ein Ent-
schädigungsanspruch besteht auch bei der Rückübertragung der Grundstücke an die Stadt.
Eine Folgenutzung der alten Frauenklinik durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist derzeit in
Prüfung. Eine Weiterveräußerung wird zunächst nicht angestrebt, ist aber ebenfalls denkbar.
Über eine Sanierung und Folgenutzung des Gebäudes oder eine Weiterveräußerung soll in einer
gesonderten Magistratsvorlage entschieden werden.
Bei der Rückübertragung wird von der Prämisse ausgegangen, dass der Wert der Frauenklinik
maßgeblich vom Grundstückswert beeinflusst wird und das Gebäude lediglich mit einem Wert
von 1,0 Mio. Euro anzusetzen ist. Der Bodenrichtwert beträgt in der gegebenen Lage laut
Richtwertkarte 2024/2025 derzeit 1.000 Euro je qm. Bei einer (noch exakt zu vermessenden)
Grundstücksgröße von ca. 1.050 qm ergibt sich hiernach eine dem Klinikum zustehende
- 4 -
Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2,05 Mio. Euro. Ein finanzieller Ausgleich von Min-
der- oder Mehrflächen nach Vermessung soll nicht erfolgen.
Erwerb der Restflächen des Marienhospitals durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Gelände des ehemaligen Marienhospitals, Martinspfad 72, befindet sich im Eigentum der
Marienhospital GmbH, einem Tochterunternehmen der Klinikum Darmstadt GmbH.
Für den stationären Krankenhausbetrieb des KDA ist der Campus größtenteils nicht mehr er-
forderlich und soll daher veräußert werden. Das Klinikum bietet das Gelände daher seit einigen
Monaten zum Verkauf an. Für einen Teil des Geländes (ehemaliges Schwesternwohnheim, Villa
Kräheneck) konnten die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen werden. Die endverhan-
delten Notarverträge liegen vor und stehen vor der Beurkundung.
Derzeit wird rund 1/3 des verbleibenden Campus durch das KDA (Klinik für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie) genutzt. Ein weiteres Drittel des Gebäudebestandes ist langfristig
an niedergelassene Arztpraxen vermietet; ein Drittel des Gebäudebestands ist derzeit leerste-
hend. Bei einem Verkauf des Restgeländes soll die Psychosomatik bis auf weiteres als Mieterin
auf dem Campus verbleiben.
Bei dem Restgelände handelt es sich um
• das Funktionsgebäude mit 3.250 m2 Nutzfläche
• das Bettenhaus mit 5.250 m2 Nutzfläche
• das Haus am Forellenteich mit 1.440 m2 Nutzfläche
• das Kutscherhaus mit 250 m2 Nutzfläche
• die Remise mit 280 m2 Nutzfläche sowie
• 154 befestigte Stellplätze und Grünflächen.
Für die freie Grundstücksfläche neben dem Bettenhaus hatte die Schwesternschaft der göttli-
chen Vorsehung eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gestellt, so dass eine bauliche Nach-
verdichtung des Geländes möglich ist.
Für das gesamte Ensemble des Marienhospitals liegt ein aktuelles Wertgutachten im Sinne des
§ 194 BauGB (Verkehrswertermittlung) aus dem Jahr 2023 in Höhe von 20,0 Mio. Euro vor. Für
die bereits zur Veräußerung anstehenden Teilbereiche konnte ein Erlös von 4,0 Mio. Euro er-
zielt werden, so dass ein geschätzter Restwert des Campus in Höhe von 16,0 Mio. Euro ver-
bleibt. In Anbetracht der aktuellen konjunkturellen Delle und einer zögerlichen Entwicklung auf
dem Immobilienmarkt erscheint ein Sicherheitsabschlag auf den Gutachterwert in Höhe von 25
% angemessen. Hiernach ergibt sich ein von der Stadt zu zahlender Übernahmewert in Höhe
von 12,0 Mio. Euro. Eine Weiterveräußerung des Geländes durch die Stadt wird angestrebt.
Eine Teilnutzung des Geländes durch die Stadt ist ebenfalls denkbar. Das KDA hat sich bereit-
erklärt, bis auf weiteres das Facility Management für das Gelände fortzuführen.
Der Erwerb der Restflächen des Marienhospitals wird als Vorratsbeschluss gefasst, der vom
Magistrat ab Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden kann.
Sollte sich kurzfristig ein für das KDA zufriedenstellender Verkauf des Restgeländes ergeben ,
ist dieser Variante Vorrang zu geben. In diesem Fall ermächtigt die Stadtverordneten versamm-
lung den Magistrat, dem KDA - falls erforderlich - zur Liquiditätssicherung den vertraglich ver-
einbarten Verkaufserlös bis zum Zahlungsziel als Liquiditätsdarlehen zur Verfügung zu stellen.
- 5 -
Im Gegenzug tritt das KDA den Anspruch auf den Verkaufserlös an die Wissenschaftsstadt
Darmstadt ab.
Darmstadt, den 21.05.2024
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
2558 Zeichen
razag Ipeysuueg >urzegsBunusjßoy Ipeısuueg ;Sunpeweg Npejsuueg Jpeis ejeyysje.yt :stoyyt v anıd 1892180202 :Beyuy Apesuueg ‚apuleweg ezıp omsunıg ©202'90°0E we Jlejsıg uasseH fer um 000, :L Syeyjsyeyssuaßaı] (eyensblag) wieyusddsH 9p9r9 = = J9}seJjeysyeyasuaßaı] 9 svenspiemuspn As JPUNDSELL opın Bnzeny.osal “ unsyuedday Juswsßeuewuspog Any Jwuy an wep sne nzeny N3SSIH aaa ET —— En 000: geisuen Apejsuueg wnylulg oeßbejuy-ul4JJoS-Isıoy 3 n®' 32474759 Landesamt für Denkmalpflege < Kulturdenkmäler = = Hessen m N in Hessen et Legende: Kulturdenkmal nach 5 2 Abs. 1 HDSchG Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach $ 2 Abs. 3 HDSchG Kulturdenkmal (Grünfläche) nach Ba 52 Abs. 1 oder $ 2 Abs. 3 HDSch6G Kulturdenkmal (Wasserfläche) = nach $2 Abs. 1 oder 8 2 Abs. 3 HDSch@ Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach $ 2 Abs. 1 HDSchG: Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein ii Jüdischer Friedhof ® + Kleindenkmal, Bildstock BE srenzstein A Keller bzw. unterirdisches Objekt @ Baum N Klinikum Darmstadt Kartenmaterial Datengrundlage (ALKIS): Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Darmstadt, Stadt Das Krankenhaus gehört zu den fünf ausgeführten Darmstädter Darmstadt "Meisterbauten", die von namhaften Architekten aus dem In- und Mölleretädt Ausland 1951 geplant und im Rahmen der Ausstellung "Mensch und Grafenstraße 9 Raum" der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Frauenklinik Die Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach wollten mit dem Flur4 1952-54 entstandenen Bau der Frauenklinik die auf dem Grundstück Flurstück: 48/23 bereits vorhandenen Klinikbauten ordnend zusammenfassen. Der gebogene Baukörper war als "Rückgrat" für die gesamte Bebauung Datenstand: 26.02.2024 vorgesehen. Er wurde aber nur zum Teil ausgeführt. Ausdruck: Seine Gestalt gewinnt das Gebäude durch die Sichtbarmachung der 19.04.2024, 09:42 Uhr unterschiedlichen Zimmertiefen nach außen und dem an der Kopfseite vorgerückten Treppenhaus sowie der feingliedrigen Fassadenteilung. Zurückgesetztes Dachgeschoß mit umlaufenden Balkonen. Für die Zeit ungewöhnlich war die moderne und funktionelle Ausstattung: der fortschrittliche Schallschutz ebenso wie die hellen Farben und die großen Fenster nach Süden zum Garten hin, die für Licht und Luft sorgen. Als Kulturdenkmal nach $ 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen Grafenstraße eingetragen. Frauenklinik Ritte heachtan Sia ria Hinwaica ııntar hitn<-/lrlankvwah denkmalnflana.haccan delhanitzarhinwaica
anlage 4
857 Zeichen
Marienhospital Flur 23 81 13 72A 72 15 17 1 19 21 23 136A 85A Lossenweg Habichweg Martinspfad Lossenweg 163 162 8976898 8991 8994 12341 12351 1891 323334 35 81 9 10 12 3715 395397 399 40 431 89710 123431234489712 3910 2 890 m² 141398 m² 1 641 m² 125 m² 2 368 m² 8 143 m² 3 863 m² 39118 655 m² 11449 m² LEGENDEZONEBESCHREIBUNGFLÄCHE162 + 141 + 12 + 11 + 10 +9 + 81 +3910 (RESTAREAL)19877.00m²3911 8655.00m²GESAMAREAL28532.00m² GmbHAkademischesLehrkrankenhausKlinikumDarmstadtMAßSTAB NUR GÜLTIG IN VERBINDUNGMIT AUSDRUCK DIN A3.MAßE SIND VOR ORT ZU PRÜFEN! STANDSTATIONGESCHOSSGEBÄUDENR.GEBÄUDEBEZEICHNUNG MAßSTABSEITEPLANVERFASSERFRAU ESPINOZA1:80004.202401 von 01MARIENHOSPITAL--ÜBERSICHTSPLANGrundstücksteilungE.G.-/- VER.DATUMNAMEÄNDERUNG / ERGÄNZUNG1204.2024- Espinoza- Verteilung von Zonen- j:\kda-a-bau\203-pläne\sonstige\bc31579-c_01_zerlegung_gk.dwg
anlage 6
216 Zeichen
Punkt 22: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital (V-Nr. 2024/0163) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
9512 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0163
Magistratsbeschluss -Nr.
187
Internetfähig
Produkt-Nr.: 411010 und 612010
Kostenstelle: Investitionsnummer: 11020-9008 und
1590-0001
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital
Vorlage vom: 21.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Rückübertragung der denkmalgeschützten ehemaligen Frauenklinik als Teilfläche des
Klinikstandortes Grafenstr. 9 in Darmstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums für eine
Ausgleichszahlung in Höhe von 2,05 Mio. Euro wird zugestimmt .
2. Dem Erwerb der verbliebenen Teilflächen des Marienhospitals, Martinspfad 72 in
Darmstadt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 12,0 Mio. Euro durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird – als Vorratsbeschluss – zugestimmt.
3. Die für die beiden Grundstücksgeschäfte erforderlichen Mittel von zusammen 14,05 Mio.
Euro stehen unter den Investitionsnummern 11020 -9008 (EK-Erhöhung Klinikum) und
1590-0001 (Grundstücksgeschäfte) im Haushalt 2024 zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: 2024-05-21 Liegenschaftskataster KDA1
2024-05-21 Übersichtsplan Marienhospital
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.05.2024:
Die denkmalgeschützte ehemalige Frauenklinik auf dem Klinikgelände Grafenstr. 9 gilt als
einer der fünf Meisterbauten in Darmstadt mit architektonisch überregionaler Bedeutung. Die
Frauenklinik wurde von den Architekten Otto Bartning und Otto Dörzbach in den Jahren 1951
bis 1954 im Stil der Nachkriegsmoderne errichtet und gilt als besonders schützenswert.
Das Gebäude ist auf Grund seiner Kubatur und Raumaufteilung für einen modernen,
wirtschaftlichen Stationsbetrieb eines Krankenhauses ungeeignet und wird von der Klinikum
Darmstadt GmbH (KDA) nicht mehr für die stationäre Versorgung benötigt. Auch für den
Sekundär- und Tertiärbereich des Krankenhauses ist die Frauenklinik, die einen erheblichen
Sanierungsstau aufweist, nicht sinnvoll nutzbar und bereits größtenteils freigezogen und
ungenutzt.
Auf Grund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage des Klinikums ist die aus
Denkmalschutzgründen gebotene Sanierung des Gebäudes durch das Krankenhaus selbst in
den nächsten Jahren gänzlich ausgeschlossen. Der Denkmalbeirat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Stadt) hat in der jüngsten Vergangenheit wiederholt eine Sanierung und eine
angemessene Nutzung des Gebäudes angemahnt.
Da das Gebäude für den Klinikbetrieb nicht mehr benötigt wird, soll eine Rückübertragung des
wirtschaftlichen Eigentums auf die Stadt – wie bereits beim alten Klinikgelände in Eberstadt
praktiziert – vollzogen werden.
Zwischen der Stadt und dem KDA wurde im Zuge der Umwandlung des Klinikums in eine
GmbH im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem Eigenbetrieb zugeordneten
Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass sämtliche Grundstücke des
Krankenhauses in das wirtschaftliche Eigentum des KDA übergehen und dem Krankenhaus ein
umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Seitdem sind die Vermögenswerte in der Bilanz
des KDA und nicht mehr in der Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine
Umschreibung der Eigentumsverhältnisse in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen
(Eintragung in das Grundbuch, Vermeidung von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund
der 100 % Trägerschaft des Krankenhauses durch die Stadt verzichtet. Bei der nunmehr
angestrebten Rückübertragung fällt wiederum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung
des Grund und Bodens wird daher nicht ausgelöst.
Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen (oder Anteile
davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Ferner sind nach § 14 Absatz 4 des
Nutzungsvertrages die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben . Ein
Entschädigungsanspruch besteht auch bei der Rückübertragung der Grundstücke an die Stadt.
Eine Folgenutzung der alten Frauenklinik durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist derzeit in
Prüfung. Eine Weiterveräußerung wird zunächst nicht angestrebt, ist aber ebenfalls denkbar.
Über eine Sanierung und Folgenutzung des Gebäudes oder eine Weiterveräußerung soll in einer
gesonderten Magistratsvorlage entschieden werden.
Bei der Rückübertragung wird von der Prämisse ausgegangen, dass der Wert der Frauenklinik
maßgeblich vom Grundstückswert beeinflusst wird und das Gebäude lediglich mit einem Wert
von 1,0 Mio. Euro anzusetzen ist. Der Bodenrichtwert beträgt in der gegebenen Lage laut
Richtwertkarte 2024/2025 derzeit 1.000 Euro je qm. Bei einer (noch exakt zu vermessenden)
- 5 -
Grundstücksgröße von ca. 1.050 qm ergibt sich hiernach eine dem Klinikum zustehende
Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 2,05 Mio. Euro. Ein finanzieller Ausgleich von
Minder- oder Mehrflächen nach Vermessung soll nicht erfolgen.
Erwerb der Restflächen des Marienhospitals durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Gelände des ehemaligen Marienhospitals, Martinspfad 72, befindet sich im Eigentum der
Marienhospital GmbH, einem Tochterunternehmen der Klinikum Darmstadt GmbH.
Für den stationären Krankenhausbetrieb des KDA ist der Campus größtenteils nicht mehr
erforderlich und soll daher veräußert werden. Das Klinikum bietet das Gelände daher seit
einigen Monaten zum Verkauf an. Für einen Teil des Geländes (ehemaliges Schwestern-
wohnheim, Villa Kräheneck) konnten die Verkaufsverhandlungen bereits abgeschlossen werden.
Die endverhandelten Notarverträge liegen vor und stehen vor der Beurkundung.
Derzeit wird rund 1/3 des verbleibenden Campus durch das KDA (Klinik für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie) genutzt. Ein weiteres Drittel des Gebäudebestandes ist langfristig
an niedergelassene Arztpraxen vermietet; ein Drittel des Gebäudebestands ist derzeit
leerstehend. Bei einem Verkauf des Restgeländes soll die Psychosomatik bis auf weiteres als
Mieterin auf dem Campus verbleiben.
Bei dem Restgelände handelt es sich um
• das Funktionsgebäude mit 3.250 m2 Nutzfläche
• das Bettenhaus mit 5.250 m2 Nutzfläche
• das Haus am Forellenteich mit 1.440 m2 Nutzfläche
• das Kutscherhaus mit 250 m2 Nutzfläche
• die Remise mit 280 m2 Nutzfläche sowie
• 154 befestigte Stellplätze und Grünflächen.
Für die freie Grundstücksfläche neben dem Bettenhaus hatte die Schwesternschaft der
göttlichen Vorsehung eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gestellt, so dass eine bauliche
Nachverdichtung des Geländes möglich ist.
Für das gesamte Ensemble des Marienhospitals liegt ein aktuelles Wertgutachten im Sinne des
§ 194 BauGB (Verkehrswertermittlung) aus dem Jahr 2023 in Höhe von 20,0 Mio. Euro vor. Für
die bereits zur Veräußerung anstehenden Teilbereiche konnte ein Erlös von 4,0 Mio. Euro
erzielt werden, so dass ein geschätzter Restwert des Campus in Höhe von 16,0 Mio. Euro
verbleibt. In Anbetracht der aktuellen konjunkturellen Delle und einer zögerlichen Entwicklung
auf dem Immobilienmarkt erscheint ein Sicherheitsabschlag auf den Gutachterwert in Höhe
von 25 % angemessen. Hiernach ergibt sich ein von der Stadt zu zahlender Übernahmewert in
Höhe von 12,0 Mio. Euro. Eine Weiterveräußerung des Geländes durch die Stadt wird
angestrebt. Eine Teilnutzung des Geländes durch die Stadt ist ebenfalls denkbar. Das KDA hat
sich bereiterklärt, bis auf weiteres das Facility Management für das Gelände fortzuführen.
Der Erwerb der Restflächen des Marienhospitals wird als Vorratsbeschluss gefasst, der vom
Magistrat ab Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden kann.
Sollte sich kurzfristig ein für das KDA zufriedenstellender Verkauf des Restgeländes ergeben,
ist dieser Variante Vorrang zu geben. In diesem Fall ermächtigt die Stadtverordneten-
versammlung den Magistrat, dem KDA - falls erforderlich - zur Liquiditätssicherung den
vertraglich vereinbarten Verkaufserlös bis zum Zahlungsziel als Liquiditätsdarlehen zur
Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt das KDA den Anspruch auf den Verkaufserlös an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab.
Darmstadt, den 21.05.2024
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 7
293 Zeichen
Punkt 17: Rückübertragung denkmalgeschützte Frauenklinik und Erwerb Marienhospital (V-Nr. 2024/0163) Stadtve. Bredow-Cordier verlässt unter Hinweis auf § 25 HGO den Sitzungsraum und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Orte (5)
- Grafenstraße 9
- Martinspfad 72
- Am Forellenteich
- Lossenweg 163
- Habichweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0163
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00